Profil
- Seminartitel: ca. 150
- Seminartermine: ca. 450
- Teilnehmer: ca. 4000
- Trainer: ca. 200, Experten aus Industrie und Wirtschaft, Behörden, Verbänden und Sachverständige
Thematische Schwerpunkte:
- Arbeitssicherheit (SCC, ...)
- Entsorgungsfachbetriebe
- Abfallwirtschaft
- Gewässerschutz
- Immissionsschutz
- Asbestsanierung - TRGS 519
- Brandschutz
- Strahlenschutz
- Gefahrstoffe
- Gefahrgut
- Strahlenschutz
- Rückbau
- Energiemanagement
- Umweltmanagement
- Nachhaltigkeit/Klimaschutz
- Datenschutz
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Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte, Schwerpunkt: TA Luft - 248 - 21.09.2026
Zweitägiger staatlich anerkannter und bundesweit gültiger Lehrgang zur Aktualisierung der Fachkunde für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte
Schwerpunkt des Lehrgangs ist die Umsetzung der novellierten ersten allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Nach § 48 BImSchG dürfen die in der TA Luft festgelegten Immissions- und Emissionswerte nicht überschritten werden.
Der Gesetzgeber hat dadurch nicht nur das Vorgehen der Behörden, sondern auch Pflichten für die Betreiber konkretisiert. Immisionsschutzbeauftragte werden häufig in die Vorbereitung und Durchführung von Genehmigungsverfahren - sei es in der Industrie oder im gewerblichen Bereich - eingebunden. Durch die Interpretation der in der TA Luft beschriebenen Verfahren zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen sowie der Prognose der Zusatzbelastungen sind sie in der Lage, den Betreiber kompetent und sicher bei der Genehmigung, dem Betrieb und der Sanierung der betreffenden Anlagen zu beraten.
Die novellierte Technische Anleitung Luft hat durch veränderte Anforderungen an Neu- und Altanlagen eine breite Wirkung entfaltet. Allen, die von den neuen Regelungen direkt oder indirekt betroffen sind, bietet der Lehrgang die Möglichkeit, ihr Wissen zu aktualisieren und in ihrer Organisation die Rechts- als auch die Planungssichheit zu verbessern.
Der Bedeutung der TA Luft Rechnung tragend soll dieser Lehrgang größere Sicherheit im Umgang mit dem BImschG im Allgemeinen und der neuen TA Luft im Besonderen vermitteln und so die Fachkompetenz des Immssionsschutzbeauftragten, aber auch des Störfallbeauftragten und aller anderen Beratenden und Verantwortlichen erweitern.
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz regelt die Bestellung von Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten in Unternehmen. Die Beauftragten müssen die für die Erfüllung ihrer Pflichten erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Nach § 9 der 5. BImschV hat der Betreiber dafür Sorge zu tragen, dass die Beauftragten regelmäßig alle zwei Jahre an staatlich anerkannten Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen.
Auf Verlangen der zuständigen Behörde ist die Teilnahme des Beauftragten an einer Fortbildung nachzuweisen.
Das Seminar wendet sich an Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte sowie an Umweltgutachter, die nach § 15 Umweltauditgesetz ebenfalls einer Fortbildungspflicht unterliegen.
Die Rechtsverpflichtung, alle zwei Jahre die Fachkunde des Immissionsschutzbeauftragten/Störfallbeauftragten zu aktualisieren, ist im § 7 Abs. 2 und § 9 (1) der 5. BImschV „Anforderungen an die Fachkunde (Fortbildung)“ geregelt: „Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, daß der Beauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt.“
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Gefahrstoffbeauftragter - 248 - 21.09.2026
Dreitägiger Lehrgang für ein sicheres Gefahrstoffmanagement gemäß Gefahrstoffverordnung, REACh-, CLP-Verordnung und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Mit dem Inkrafttreten der zwischenzeitlich schon mehrfach novellierten Gefahrstoffverordnung wurde das europäische Gemeinschaftsrecht, insbesondere die Vorgaben der REACh-Verordnung und CLP-Verordnung, umgesetzt und die Eigenverantwortung des Firmeninhabers bzw. des Geschäftsführers deutlich verschärft. Obwohl es weiterhin keine explizite gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines/einer Gefahrstoffbeauftragten" gibt, ist das Aufgaben- und Tätigkeitsprofil für ein funktionierendes Gefahrstoffmanagement unabdingbar und sowohl firmenintern als auch externe Dienstleistung nachgefragt.
Der Firmeninhaber ist verpflichtet, alle mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen durch Gefahrstoffe zu erfassen, zu bewerten und entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Die Gefährdungsbeurteilung muss von einer fachkundigen und zuverlässigen Person gemäß § 6 Abs. 11 GefStoffV vorgenommen werden. Die erforderliche Fachkunde setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen: Neben einer geeigneten Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung bzw. beruflicher Tätigkeit müssen Nachweise über Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit Gefahrstoffen vorliegen. Diese Kenntnisse können z.B. durch spezielle Fortbildungsmaßnahmen erworben werden.
Jetzt anmelden für Ihre praxisorientierte Weiterbildung im Gefahrstoffmanagement! Optimieren Sie Ihre Prozesse, schützen Sie Mitarbeitende und erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben rund um das Thema Gefahrstoffe.
Sogenannte Gefahrstoffbeauftragte beraten die Geschäftsleitung, die Fachabteilungen sowie die Mitarbeitenden in allen Fragen, die für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen relevant sind. Dabei spielen auch die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen und die Kommunikation mit Behörden eine bedeutende Rolle. Der Gefahrstoffbeauftragte sollte eine enge Kooperation mit der Sicherheitsfachkraft bzw. dem Sicherheitsbeauftragten sowie den Umweltschutzbeauftragten pflegen und als Schnittstelle zu den anerkannten Stellen und Unfallversicherungsträgern fungieren.
Für die Tätigkeit als Gefahrstoffbeauftragter sind fundierte Fachkenntnisse erforderlich. Dazu zählen Kenntnisse über die Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, die Anforderungen an Lagerung und Aufbewahrung sowie Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Der angebotene Lehrgang vermittelt genau diese notwendigen Fachkenntnisse und setzt sie in Bezug auf die aktuellen gesetzlichen Vorgaben.
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IMS-Manager/-Beauftragter - 248 - 21.09.2026
Viertägiger Zertifikatslehrgang zu den Anforderungen an Integrierte Managementsysteme gemäß ISO 14001, ISO 9001, ISO 50001, ISO 45001
Die Zertifizierung durch eine unabhängige Stelle schafft Vertrauen der Kunden und Öffentlichkeit. Die zunehmende Bedeutung normierter Managementsysteme zeigt sich an dem kontinuierlichen Anstieg der Zertifizierungen.
Statt mehrere einzelne Systeme zu führen, empfiehlt es sich, diese in ein „Integriertes Managementsystem“ (IMS) zusammenzufassen. Das steigert die Effizienz, reduziert Aufwand und sorgt für bessere Ergebnisse.
Als neue Herausforderung kommt Künstliche Intelligenz (KI) hinzu.
KI bietet große Chancen, Arbeitsprozesse zu optimieren. Gleichzeitig entstehen durch KI neue Abläufe, bei denen die Anforderungen der Managementsysteme oft noch berücksichtigt werden müssen. Unser Kurs zeigt, wie man diese Herausforderungen meistert.
Die ISO-Normen 14001 (Umwelt), 9001 (Qualität), 50001 (Energie) und 45001 (Arbeits- und Gesundheitsschutz) sind nach einer einheitlichen Struktur aufgebaut. Dadurch lassen sich Managementsysteme leichter integrieren. An praktischen Beispielen erfahren Sie, welche Arten von Prozessen es gibt und wie eine Integration, auch mit Blick auf KI, gelingen kann.
Für die Einführung und Weiterentwicklung eines IMS werden spezielle IMS-Manager oder Beauftragte ernannt. Sie koordinieren die Aufgaben und sorgen für reibungslose Abläufe.
Für die Umsetzung und Weiterentwicklung eines Integrierten Managementsystems sowie zur Überwachung der Aufgaben und Prozesse werden IMS-Manager bzw. Beauftragte für Integrierte Managementsysteme benannt.
Der Lehrgang gibt einen Überblick über die Anforderungen und Schwerpunkte der verschiedenen Normen und zeigt anhand von Praxisbeispielen Lösungen auf, wie diese in einem integrierten Managementsystem effizient umgesetzt und weiterentwickelt werden können.
Den Teilnehmern werden Instrumente vorgestellt, die ihnen die Bewältigung der komplexen Aufgaben als IMS-Manager erleichtern.
IMS-Manager, die integrierte Audits planen und durchführen, können sich im Lehrgang Interner Auditor nach DIN EN ISO 19011 zum IMS-Auditor weiterqualifizieren.
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Integrierte Managementsysteme - 248 - 21.09.2026
Eintägiger Workshop zur Integration von Qualitäts-, Energie-, Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystemen, auch unter Berücksichtigung von KI
Rechtliche und sonstige Anforderungen an Unternehmen bezüglich Qualität, Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Energieeffizienz sind umfangreich und komplex.
Die betrieblichen Pflichten sind oft bekannt und werden auch von Experten, Beauftragten oder Fachmanagern umgesetzt. Um eine dauerhafte, praktikable und prozessorientierte Umsetzung sicherzustellen, sollten die Aufgaben in ein integriertes Managementsystem eingebunden werden.
Als neue Herausforderung kommt KI hinzu. Sie bietet die Chance, die Arbeitsabläufe zu optimieren. Auf der anderen Seite besteht die Herausforderung, dass durch die KI neue Prozesse entstehen, in denen die Anforderungen der Managementsysteme nicht berücksichtigt werden.
Die ISO-Normen 14001 (Umwelt), 9001 (Qualität) 50001 (Energie) und 45001 (Arbeitsschutz) folgen der High-Level-Structure, die integrierte Managementsysteme begünstigen. Anhand von Praxisbeispielen wird erläutert, welche Prozessarten unterschieden werden und welche Möglichkeiten für eine Integration, auch in KI bestehen.
Der Lehrgang richtet sich an Experten, Beauftragte sowie Fach- und Führungskräfte, die am Aufbau oder an der Weiterentwicklung eines integrierten Managementsystems beteiligt sind und ihre Fachkenntnisse erweitern möchten.
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Nachhaltigkeitsbeauftragte*r (CSR-/ESG-Manager*in) - 248 - 21.09.2026
Dreitägiger Zertifikatslehrgang zu unternehmerischer Verantwortung und Nachhaltigkeitsmanagement angelehnt an aktuelle Standards
Nachhaltigkeit ist kein Trend, der vorübergeht, sondern ein Business Case, das Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsvorteile sichert. Nachhaltigkeit wird zunehmend zum zentralen Faktor bei der Kreditvergabe. Sowohl regulatorische Vorgaben als auch Marktanforderungen treiben diesen Wandel voran. Die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung durch Unternehmen wird weiterhin auch von Kunden, Verbrauchern, Investoren, Mitarbeitern, Behörden, Geschäftspartnern und Nichtregierungsorganisationen gefordert. Unternehmen, die sich auf diese Entwicklungen durch ein Nachhaltigkeitsmanagement einstellen, erhöhen die Akzeptanz ihres Handelns, erschließen sich Wettbewerbsvorteile, mindern ihre Risiken und sichern so den Bestand ihres Unternehmens.
Corporate Social Responsibility (CSR) beschreibt die gesellschaftliche Verantwortung zu einer nachhaltigen Entwicklung. Investoren und Analysten betrachten neben den finanziellen auch gesellschaftliche Aspekte um den Zustand eines Vermögenswertes vor der Investition zu beurteilen. Sie orientieren sich bevorzugt an den ESG-Kriterien (Environment, Social and Governance),
Mit der Umsetzung der CSR-Richtlinie wurde für große Unternehmen und Konzerne ab dem Berichtsjahr 2017 erstmals die Pflicht eingeführt, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Mit der EU-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainibility Reporting Directive) werden seit 2025 Unternehmen zur Berichterstattung verpflichtet, die nicht kaptalmarktorientiert sind und bestimmte Kriterien bezüglich der Zahl der Beschäftigten (250 Mitarbeiter) und des Jahresumsatzes (50 Mio) oder der Bilanzsumme (25 Mio) erfüllen.
Im Februar 2025 hat die EU im Rahmen des Bürokratieabbaus Vorschläge zur veränderten Berichtspflichten durch EU-Omnibus-Initiative vorgestellt. Die Bestimmungen wurden angepasst und Berichtsfristen um 2 Jahre zeitlich verschoben. Die Pflicht zur Berichterstattung nach CSRD soll nur noch für große Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitern gelten. Für kleinere Unternehmen bleibt die Nachhaltigkeitsberichterstattung zwar freiwillig, ist aber trotzdem wichtig, weil Investoren, Stakeholder und Kunden immer mehr Informationen zu den nachhaltigen Praktiken eines Unternehmens verlangen. Mittelbar erfasst die Richtlinie also auch kleinere Unternehmen, wenn sie Geschäftsbeziehungen zu berichtspflichtigen Unternehmen unterhalten, da die gesamte Lieferkette betrachtet wird.
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Probenahme fester Abfälle auf der Basis der LAGA Richtlinie PN 98 und DIN 19698-1 - 248 - 21.09.2026
Eintägiger Sachkundelehrgang mit Praxisteil und Prüfung
In Anhang 4 der Deponieverordnung ist festgehalten, dass alle 5 Jahre die Fachkunde PN 98 durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen aufgefrischt werden muß.
Die LAGA PN 98 und Anhang 4 der DeponieVO fordern, dass Probenahmen von Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Sachkunde verfügen.
Mit qualifizierter Ausbildung (Studium etc.) oder langjähriger praktischer Erfahrung kann in der Verbindung mit dem hier angebotenen Seminar die Fachkunde gemäß Anhang 4 der DeponieVO erlangt werden.
Zunehmend wird bei öffentlichen Ausschreibungen ein personenbezogener Sachkundenachweis gefordert. Zur theoretischen und praktischen Vermittlung der Sachkunde veranstaltet das Umweltinstitut Offenbach dieses Seminar.
Mit DIN 19698-1 werden Regeln für das einheitliche Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung oder Beseitigung von Feststoffen festgelegt. Teil 1 ist eine Anleitung zur segmentorientierten Entnahme von Proben aus Haufwerken.
Diese DIN kann als „Stand der Technik“ gewertet werden und tritt aus derzeitiger Rechtslage zu den Regeln der PN 98 hinzu. Da die DIN 19698-1 eine Anleitung für zum Beispiel Abfallerzeuger und -verwerter, Probenehmer, Entsorger, Deponiebetreiber, behördliche Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen sein soll, wird sie in diesem Seminar berücksichtigt.
Die Teilnehmer erhalten ausführliche Lehrgangsunterlagen und ein personenbezogenes Zertifikat.
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UBB 2026 - Umweltbaubegleitung - 248 - 21.09.2026
Zweitägiger Zertifikatslehrgang und Praxis-Workshop zu dem Arbeitsfeld an der Schnittstelle zwischen Ökologie und Baugeschehen.
Elektrotechnisch Unterwiesene Person - Grundkurs - 248 - 22.09.2026
Eintägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) § 3 Abs. 1, DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) § 7, VDE 0105-100 und VDE 1000-10 Abs. 3.3
Erwerb der Fachkunde zur „Elektrotechnisch unterwiesenen Person“. Dieser Lehrgang entspricht den Vorgaben zur Unfallverhütung des Vereins Deutscher Elektrotechniker (DIN VDE 0100 VDE 0105-100) und den DGUV-Vorschriften.
Wer unter „Leitung und Aufsicht“ einer Elektrofachkraft gewisse elektrotechnische Tätigkeiten erledigt, muss mindestens eine elektrotechnisch unterwiesene Person sein. Diesen Status gilt es zu erwerben. Die dazu notwendigen Kenntnisse über die Gefahren des elektrischen Stromes und der elektrotechnischen Grundlagen zum Erwerb der Fachkunde erhalten Sie in dieser Schulung.
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Fachkundelehrgang nach § 4 Deponieverordnung - 248 - 22.09.2026
Staatlich anerkanntes eintägiges Fachseminar zur Auffrischung der Fachkunde gemäß § 4 DepV für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Deponien
Die Rechtsverpflichtung für die Leitung von Deponien verantwortlichen Personen, alle zwei Jahre die Fortbildung zu erneuern, ist in § 4, Abs. 2 DepV geregelt
Als einem der ersten Seminaranbieter ist dem Umweltinstitut Offenbach die Anerkennung gemäß § 4 Nr. 2 DepV zur Durchführung von Lehrgängen zur Weiterbildung des Leitungspersonals erteilt worden. Notwendig wurde ein Anerkennungsverfahren durch die erste Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung, die seit 01. Dezember 2011 gültig ist. Dies bedeutet für das Leitungspersonal von Deponien, dass ein Lehrgang gemäß § 4 DepV ohne Anerkennung praktisch wertlos ist.
Die Anerkennung wurde am 02. Februar 2012 vom RP-Darmstadt, Abt. Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt, ausgesprochen.
Mit § 4 der Deponieverordnung werden die Deponiebetreiber verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung einer Deponie verantwortlichen Personen durch geeignete Fortbildungen über den für die Tätigkeit erforderlichen aktuellen Wissensstand verfügen.
Als Grundschulung dieser Zielgruppe bietet das Umweltinstitut Offenbach die Kombi Veranstaltung Entsorgungsfachbetribe Grundkurs" + "Fachkundelehrgang nach § 4 DepV". Hierzu sind mindestens alle zwei Jahre geeignete Fachlehrgänge zur Auffrischung zu besuchen.
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Fortbildung zum betrieblichen Energiemanagement - 248 - 22.09.2026
Eintägiger Refresher zur Aktualisierung und Vertiefung der Fachkenntnisse zu rechtlichen, technischen und normativen Themen des Energiemanagements nach DIN EN ISO 50001
Der Lehrgang erfüllt die Anforderung an Fortbildungen zur Aufrechterhaltung der Qualifikation für Energiemanagementsystem-Auditoren
Im Rahmen von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001 ist eine umfassende Energieplanung durchzuführen, die die Ermittlung rechtlicher und anderer Anforderungen, die Durchführung einer energetischen Bewertung, die Schaffung einer energetischen Ausgangsbasis sowie die Bildung aussagekräftiger Energieleistungskennzahlen umfasst. Mit der Veröffentlichung der ISO 50003, 50006 und 50015 und der Revision ISO 50001 ist die fortlaufendeVerbesserung der energiebezogenen Leistung gegenüber der Ausgangsbasis durch messbare Ergebnisse nachzuweisen. Zur Umsetzung dieser Anforderungen sowie zur Prüfung der Einhaltung der Anforderungen im Rahmen von internen und externen Audits müssen die Fachkenntnisse vertieft und regelmäßig aktualisiert werden.
Der Lehrgang baut auf dem Grundkurs „Energiemanager/-auditor“ auf und vermittelt rechtliche, normative und technische Neuerungen sowie Vertiefungen der Fachkenntnisse.
Er richtet sich an externe Auditoren für Energiemanagementsysteme nach DIN EN ISO 50001, die zur Aufrechterhaltung der Qualifikation eine Fortbildung zu rechtlichen, technischen und allgemeinen Themen des betrieblichen Energiemanagements nachweisen müssen.
Die Veranstaltung dient auch Energiemanagern, Energieberatern, internen Auditoren oder Mitarbeitern aus dem Energieteam zur Aktualisierung und Vertiefung der Kenntnisse bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Energiemanagementsystems.
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KRITIS-Beauftragter - Beauftragter für den Schutz Kritischer Infrastrukturen - 248 - 22.09.2026
Zweitägiger Grundlagenkurs
Nach langer Vorlaufzeit hat das Bundeskabinett am 10. September das KRITIS-Dachgesetz beschlossen. Damit werden übergreifende Mindestanforderungen definiert, verpflichtende Risikoanalysen und ein Störungsmonitoring für kritische Infrastrukturen geschaffen.
Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind die unverzichtbare Grundlage für unser modernes Leben. Ob Energieversorgung, Gesundheitswesen, Transport oder Wasserwirtschaft – diese Systeme gewährleisten, dass unsere Gesellschaft reibungslos funktioniert. Doch sie sind zunehmend gefährdet: Naturkatastrophen, Sabotage, Terrorismus und andere Herausforderungen bedrohen ihre Stabilität. Unternehmen und Verwaltungen müssen daher alles daransetzen, diese lebenswichtigen Bereiche zu schützen.
Mit unserem Seminar bereiten wir Sie darauf vor, diese entscheidende Aufgabe zu übernehmen.
Warum ist dieses Seminar so wichtig?
- Kritische Infrastrukturen sind unverzichtbar:
Ohne funktionierende Versorgungssysteme geraten Wirtschaft und Gesellschaft ins Wanken. Ein Ausfall kann weitreichende Konsequenzen haben – von Produktionsstopps bis hin zu Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit. Als KRITIS-Beauftragter sind Sie der Garant dafür, dass diese Systeme geschützt und widerstandsfähig bleiben. - Pflicht zur Absicherung:
Unternehmen und Verwaltungen, die kritische Infrastrukturen betreiben, stehen in der Verantwortung, diese nicht nur zu betreiben, sondern auch zu sichern. Neben gesellschaftlicher Verantwortung gibt es strenge gesetzliche Vorgaben, die erfüllt werden müssen. Unser Seminar vermittelt Ihnen das Wissen, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. - Effektives Krisenmanagement:
Unvorhersehbare Ereignisse wie Naturkatastrophen oder Pandemien erfordern schnelle und effektive Reaktionen. Als KRITIS-Beauftragter stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen oder Ihre Behörde auch in Extremsituationen handlungsfähig bleibt. Resilienz und vorausschauendes Krisenmanagement stehen dabei im Mittelpunkt.
Was erwartet Sie im Seminar?
- Ganzheitliches Wissen:
Sie lernen, wie Sie Bedrohungen analysieren, Risiken minimieren und Schutzkonzepte umsetzen können. Neben den Grundlagen der Risikoanalyse und Gefahrenabwehr liegt ein besonderer Fokus auf der Notfall- und Krisenbewältigung. - Erfahrene Dozenten:
Unsere Referenten verfügen über fundiertes Fachwissen und praktische Erfahrungen in den Bereichen Infrastrukturmanagement, Krisenprävention und Resilienz. Sie profitieren von praxisnahen Ansätzen und bewährten Methoden. - Interaktive Formate:
Das Seminar kombiniert theoretisches Wissen mit Fallstudien, Workshops und Planspielen, um Sie optimal auf die Praxis vorzubereiten.
Kritische Infrastrukturen sind das Rückgrat unserer Gesellschaft – und ihre Sicherung ist eine Aufgabe, die Wissen, Weitsicht und Engagement erfordert. Mit unserem Seminar bereiten wir Sie optimal darauf vor, diese Herausforderung zu meistern.
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Qualitätsmanagement Basiswissen - 248 - 22.09.2026
Eintägiger Praxislehrgang zur Umsetzung der Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2015
Ein zertifiziertes Qualitätsmanagement nach ISO 9001:2015 ermöglicht es, Kundenanforderungen sowie rechtliche und behördliche Anforderungen zu erfüllen, eine Erhöhung der Kundenzufriedenheit zu erreichen und die Behandlung von Risiken und Chancen sowie die Konformität mit den Anforderungen nachzuweisen.
Der Lehrgang vermittelt Grundlagen zu Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme nach ISO 9001:2015 und zeigt Beispiele für die praktische Umsetzung in integrierten Managementsytemen auf.
Die Teilnehmer erwerben grundlegende Kenntnisse, um an der Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems mitzuwirken und die erfolgreiche Integration in vorhandene Systeme sicherzustellen.
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