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Freimessen - Aktualisierung der Fachkunde - 248 - 21.04.2026

Halbtägiger Workshop zum Auffrischen des Wissens sowie Erfahrungsaustausch gem. BGR 117 - Teil 1 DGUV Grundsatz 313-002


Die Fachkundigen zum Freimessen sind verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden und diese Fortbildung nachzuweisen (z. B. Teilnahme an einschlägigen Kursen, Tagungen und Fachveranstaltungen), um sich in allen genannten Bereichen auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Fortbildung kann grundsätzlich auch innerbetrieblich erfolgen.

Dabei sind beispielsweise zu berücksichtigen:

  • Änderungen der betrieblichen Verhältnisse
  • Änderungen des Vorschriften- und Regelwerkes
  • aktuelle Produktentwicklungen
  • Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen

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Interner Auditor nach DIN EN ISO 19011 - 248 - 21.04.2026

Dreitägiger Aufbaulehrgang für Energie-,Umwelt-, Arbeitsschutz- und Qualitätsmanagementbeauftragte sowie EHS-/IMS-Manager mit gültigem Fachkundenachweis


Im Rahmen von Managementsystemen müssen Unternehmen in geplanten Abständen interne Audits durchführen, um zu prüfen, ob die geplanten Regelungen und Maßnahmen sowie interne und externe Anforderungen erfüllt und wirksam umgesetzt werden. Durch Aufdecken von Verbesserungspotenzialen wird die kontinuierliche Verbesserung vorangetrieben.

Die DIN ISO 19011 regelt die Durchführung interner und externer Audits sowie die Qualifikation und Bewertung von Auditoren. Sie gilt für alle Managementsysteme, wie z. B. Umwelt-, Qualitäts-, Energie- und Arbeitsschutzmanagement. Im April 2025 wurde der Entwurf der neuen DIN EN ISO 19011 veröffentlicht. Dieser beinhaltet z.B. Anleitungen zur Durchführung von Remote-Audits, die Integration digitaler Technologien, KI-gestützte Verfahren und die Berücksichtigung von klimabezogenen Risiken und Chancen.

Der Lehrgang vermittelt praxisnah die Anforderungen zur Durchführung von Audits nach der DIN EN ISO 19011. Die Teilnehmer erwerben Kenntnisse zu den wichtigsten Neuerungen des Normen-Entwurfs ISO 19011:2025 und zur Durchführung KI-gestützter integrierter Audits. 

Sie lernen Grundlagen der erfolgreichen Gesprächsführung kennen und erhalten Tipps für die Kommunikationspraxis, um Gesprächsziele leichter zu erreichen.

In Rollenspielen werden die erworbenen Kenntnisse zur Planung und Durchführung von Audits vertieft.

 

Voraussetzungen: technische, rechtliche und normative Grundkenntnisse bezüglich Umweltmanagement-, Energie-, Qualitäts-, Arbeitsschutzmanagement oder intergrierter Managementsysteme. Diese können durch den Besuch unserer Seminare „EHS-Manager“, „IMS-Manager“, Umwelt-, Arbeitsschutz-, Qualitätsmanagement-Beauftragter oder „Energiemanager“ kurzfristig erworben werden.

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Naturschutz kompakt - 248 - 21.04.2026

Viertägiges Seminar zu rechtlichen und planerischen Grundlagen des projektbezogenen Naturschutzes.


Abfallrecht in der Praxis - 248 - 22.04.2026

Zweitägiges, bundesweit staatlich anerkanntes Seminar zur Aktualisierung der Fachkunde „Abfallbeauftragte/r“ im Sinne des § 9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)


Der Gesetzgeber hat in § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV festgelegt, dass die Fachkunde zum Abfallbeauftragten nur durch eine staatlich anerkannte zweitägige Fortbildung, die mindestens alle zwei Jahre absolviert werden muss, aufrecht gehalten werden kann.

In der Praxis ergibt sich hieraus ein kontinuierliches Schulungserfordernis, welches i. d. R. „monatsscharf“ nachzuweisen ist. Bei Überschreiten der Frist muss die Fachkunde erneut erworben werden, d. h. ein viertägiger Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde wäre erneut zu belegen.

Eintägige Fortbildungsveranstaltungen sind nur noch" für beauftragte Personen, die unterhalb der Grenzwerte zum Abfallbeauftragten liegen, geeignet.

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Asbest - 248 - 22.04.2026

Eintägige Einführung in die TRGS 519


Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z. B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.

In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.

Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.

Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z. B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest!

Die besonderen Eigenschaften von Asbest:

  • Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
  • Ist fast unbegrenzt haltbar
  • Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
  • Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
  • Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
  • Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
  • Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf

Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.

Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.

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Asbest Kurzlehrgang - 248 - 22.04.2026

Eintägige Unterweisung


Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.

Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.

Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.

Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.

Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.

Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 

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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 248 - 22.04.2026

Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5


Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.

Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.

Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).

Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!

Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.

Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.

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Brandschadensanierung - 248 - 22.04.2026

Dreitägiger Fachkundelehrgang zur Brandschadensanierung gem. TRGS 524 Anlage 2 A (Schwerpunkt Brandschäden)


Mit Prüfung in Anlehnung an den Lehrgangsplan Anh. 6 A der DGUV Regel 101-00 4 (ehem. BGR 128).

Im Zuge eines Brandes können aus gesundheitlich unbedenklichen Materialien durch Feuer und Hitzeeinwirkung gesundheitsgefährdende und umweltgefährdende Stoffe frei gesetzt werden.

Personen, die mit der Leitung und der Aufsicht einer Brandschadensanierung und/oder mit Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungsarbeiten an kalten Brandstellen betraut sind, müssen eine entsprechende Fachkunde nachweisen, um für die besonderen Gefahren im Rahmen solcher Sanierungsarbeiten sensibilisiert zu sein.

Neben der DGUV Regel 101-004 verweisen die VdS 2357 „Richtlinien zur Brandschadensanierung“, die VdS 2217 „Umgang mit kalten Brandstellen“ und TRGS 524 „Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen“ auf fachkundige Personen für Arbeiten im Zuge einer Brandschadensanierung.

Der Lehrgang beantwortet u. a. folgende Fragen:

  • Welche Maßnahmen, im Sinne des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, müssen im Rahmen einer Brandschadensanierung getroffen werden?
  • Welche Schadstoffe können durch Brände frei werden und mit welchen gesundheitlichen Gefährdungen ist zu rechnen?
  • Welche Reinigungsverfahren und -maßnahmen eignen sich für Brandschäden?
  • Wie entsorge ich die Abbruchmaterialien richtig?
  • Was muss ich dabei beachten?

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Die neue DIN EN ISO 19011:2025 - 248 - 22.04.2026

Eintägiger Refresher-Lehrgang für Auditoren zu wesentlichen Änderungen der ISO/DIS 19011 und zu KI-gestützter Durchführung von Audits


Im April 2025 wurde der Normen-Entwurf DIN EN ISO 19011:2025-04 veröffentlicht, der wesentliche Neuerungen für die Auditierung von Managementsystemen enthält. Der Veröffentlichungstermin der endgültigen Fassung ist für das erste Quartal 2026 geplant. Bereiten Sie sich mit der Teilnahme an dem Lehrgang frühzeitig auf diese Veränderungen vor.

Hier sind die wichtigen Änderungen und Schwerpunkte:

  • Remote-Audits: Der Entwurf bietet umfassende Anleitungen zur Durchführung von Remote- und hybride Audits, was Audits mit weniger Reiseaufwand und größerer Flexibilität ermöglicht.
  • Klimabezogene Risiken und Chancen: Organisationen sollen bei der Auditplanung mögliche Auswirkungen des Klimawandels systematisch berücksichtigen.
  • Digitalisierung und technologische Innovationen: Der Einsatz digitaler Hilfsmittel wie KI-gestützte Analyseverfahren, Audit-Apps und Cloud-basierte Plattformen wird ausdrücklich empfohlen.
  • Vertiefung des risikobasierten Ansatzes: Der risikobasierte Ansatz wird weiter präzisiert. Auditoren sollen verstärkt Hochrisikobereiche identifizieren und priorisieren.
  • Effektive Steuerung und Überwachung von Auditprogrammen: Der Schwerpunkt liegt auf der Integrität und Datensicherheit der Auditprogramme.

Das Seminar vermittelt praxisnah die neuen Anforderungen des Entwurfes. Ein besonderer Schwerpunkt des Seminars liegt auf dem Einsatz digitaler Hilfsmittel. In Übungen und Beispielen wird aufgezeigt, wie KI-Werkzeuge zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Audits sinnvoll eingesetzt werden können. 

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Einführung in den Explosionsschutz - Theorie und Experimentalvortrag - 248 - 22.04.2026

Eintägiges Seminar - Explosionsgefahren erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen treffen


Der Umgang mit Stoffen und Stoffgemischen, die eine Explosionsgefahr darstellen, ist in der chemischen Industrie allgegenwärtig. Aber auch in anderen Industriezweigen und im Einzelhandel können Explosionsgefahren vorliegen, die nicht unmittelbar wahrgenommen oder erkannt werden.

Daher ist es wichtig, Explosionsgefahren zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Das Seminar liefert aktuelle Informationen für die Umsetzung neuer technischer Regeln für die Betriebssicherheit (TRBS) Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre.

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Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz - Forschung und Technik - 248 - 23.04.2026

Staatlich anerkannter Lehrgang gemäß Strahlenschutzverordnung (§ 48 Abs. 1 StrlSchV) zur Aufrechterhaltung der Fachkunde.


Gemäß § 48 der Strahlenschutzverordnung ist die Fachkunde des Strahlenschutzbeauftragten in einer staatlich anerkannten Fortbildungsmaßnahme vor Ablauf der 5-Jahres-Frist zu aktualisieren.

Der vorliegende Lehrgang dient zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 StrlSchV und ist gemäß § 51 StrlSchV durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz staatlich anerkannt.

Die Anerkennung gilt für die Aktualisierung der Fachkunde von Personen der Fachkundegruppen S1.1, S1.2, S1.3, S2.1, S2.2, S2.3, S3.1, S3.2, S4.1, S4.2, S4.3, S5, S6.1, S6.2, S8 gemäß Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde (Fachkunde-Richtlinie Technik nach StrlSchV)

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Elektrotechnisch unterwiesene Person - Aufbaukurs - 248 - 23.04.2026

Eintägiger Lehrgang zum Erhalt der erworbenen Fachkunde nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) § 3 Abs. 1, DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) § 7, VDE 0105-100 und VDE 1000-10 Abs. 3.3


Erhalt der Fachkunde zur „Elektrotechnisch unterwiesenen Person“. Dieser Lehrgang entspricht den Vorgaben zur Unfallverhütung des Vereins Deutscher Elektrotechniker (DIN VDE 0100 VDE 0105-100) und den DGUV-Vorschriften. Wer unter „Leitung und Aufsicht“ einer Elektrofachkraft gewisse elektrotechnische Tätigkeiten erledigt, muss mindestens eine elektrotechnisch unterwiesene Person sein.

Diesen Status gilt es mit regelmäßigen Weiterbildungsmaßnahmen zu erhalten. Die Auffrischung der dazu notwendigen Kenntnisse über die Gefahren des elektrischen Stromes und die Auffrischung der elektrotechnischen Grundlagen zum Erhalt der Fachkunde erhalten Sie in dieser Schulung.

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