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Asbest - 248 - 24.06.2026

Eintägige Einführung in die TRGS 519


Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z. B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.

In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.

Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.

Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z. B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest!

Die besonderen Eigenschaften von Asbest:

  • Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
  • Ist fast unbegrenzt haltbar
  • Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
  • Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
  • Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
  • Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
  • Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf

Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.

Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.

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Asbest Kurzlehrgang - 248 - 24.06.2026

Eintägige Unterweisung


Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.

Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.

Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.

Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.

Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.

Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 

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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 248 - 24.06.2026

Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5


Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.

Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.

Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).

Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!

Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.

Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.

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Betreiberverantwortung 2.0 im Facility Management (inkl. ESG) - 248 - 24.06.2026

Betreiberpflichten kennen, rechtssicher delegieren und umsetzen


Der Betrieb von Gebäuden und Anlagen unterliegt einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen Bestimmungen. Die Anforderungen des Gesetzgebers an die sorgfältige Wahrnehmung von Verantwortung durch Unternehmen haben sich in den letzten Jahren sogar laufend verschärft.

Eigentümer und Betreiber von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen sind deshalb zunehmenden Haftungsrisiken ausgesetzt. Bei Unfällen mit Personenschaden kann eine persönliche, strafrechtliche Haftung von Dezernenten, Fachbereichsleitern oder anderen Verantwortlichen drohen.

Aus diesen Gründen ist es für Betreiber von Gebäuden und Anlagen wichtig, ihre Pflichten zu kennen und Risiken möglichst frühzeitig zu identifizieren. Organisationsverschulden kann so vermieden werden. Außerdem können durch den Aufbau einer sicheren Betriebsorganisation Restrisiken beherrscht werden.

Die grundlegende Betreiberverantwortung im Facility Management ist in der Richtlinie GEFMA 190 dargestellt und erläutert. Aktuell wurde diese überarbeitet und als Betreiberverantwortung  2.0. veröffentlicht. Neu enthalten sind aktuelle Entwicklungen zum Klimaschutz, zur Nachhaltigkeit und gesellschaftlichen Verantwortung.

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Eingriffskompensation im Verdichtungsraum - 248 - 24.06.2026

Eintägiges Praxisseminar. Neue Wege in der Akquisition, Planung und Umsetzung von Ausgleichsflächen bei geringen Flächenressourcen


Eine zielorientierte, auf Nachhaltigkeit abzielende Eingriffskompensation wird mangels geeigneter Flächen für Maßnahmen zunehmend schwieriger. Zwar haben sich über die ergebnisorientierte Landschaftsplanung anhand von Flächenpools und Ökokonten sowie der frühzeitigen Einbeziehung Betroffener (insbesondere der Landnutzer) in den letzten Jahren Fortschritte erzielen lassen. Doch zumindest im Verdichtungsraum wird es im wahrsten Sinne des Wortes eng: Viele geeignete Flächen sind bereits zu Kompensationszwecken belegt worden und die Erkenntnis über zuweilen erhebliche Folgekosten einstmals angelegter Kompensationen hemmen die effektive Belegung weiterer Flächen.

Neue gesetzliche Regelungen, wie etwa wasserrechtliche Erfordernisse einerseits, sowie die zunehmende Konkurrenz um Flächen durch neue Flächennutzungen, wie z. B. dem verstärkten Anbau von Mais zur Gewinnung von Bioenergie oder der Errichtung von Freiland-PV-Anlagen andererseits, erschweren die Flächenakquisition zusätzlich, weil die Bereitschaft der Landbesitzer und -nutzer, weitere Flächen bereitzustellen, sehr gering ausgeprägt ist.

Gerade in dieser schwierigen Situation des Naturschutzes, insbesondere in Verdichtungsräumen, können Zielsetzungen des Biotopverbundes mit überzeugenden Leitbildern erfolgreich sein.

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Rechtliche und technische Veränderungen in der Entsorgungsbranche - 248 - 24.06.2026

Zweitägige staatlich anerkannte Fortbildung für Entsorgungsfachbetriebe


Qualifikationsnachweis zur Umweltfachlichen Bauüberwachung - 248 - 24.06.2026

Eintägiges Aufsatzmodul zum "Umweltbaubegleitung"-Grundmodul. Das Seminar dient auch zur Vorbereitung auf die Eignungsprüfung durch die Deutsche Bahn AG.


Das Seminar dient auch zur Vorbereitung auf die Eignungsprüfung (Qualifikationsnachweis) für die „Umweltfachliche Bauüberwachung“ durch die Deutsche Bahn AG (für Büros, die sich im Bereich Umweltbaubegleitung um Aufträge bei der Deutschen Bahn bewerben möchten).

Das Seminar Qualifikationsnachweis zur Umweltfachlichen Bauüberwachung ist ein Aufsatzmodulzum zweitägigen Lehrgang Umweltbaubegleitung, den das Umweltinstitut als Grundmodul anbietet. Im Grundmodul werden umfassende Kenntnisse zu dem vielfältigen und komplexen Themenbereich UBB vermittelt. Die Schwerpunkte liegen dabei insbesondere auf den allgemein rechtlichen und fachlichen Grundlagen, dem speziellen Leistungsbild, den Aufgaben und Pflichten, den Qualifikationsvoraussetzungen, den Schnittstellen und Handlungsabläufen auf der Baustelle sowie den Rechtsfolgen. Hierzu werden konkrete Beispiele aus der Praxis präsentiert und fallspezifische Lösungen diskutiert.

Die Teilnahme an diesem zweitägigen Lehrgang und die Aushändigung des entsprechenden Teilnahmezertifikats durch das Umweltinstitut Offenbach ist auch ein erster Schritt zur Erlangung des Qualifikations- bzw. Sachkundenachweises für die Umweltbaubegleitung bei Bauprojekten der Deutschen Bahn AG.

Als abschließendes Qualifikationskriterium und endgültigen Eignungsnachweis für die UBB bei Bahnprojekten führt die DB AG eine spezielle (ca. 20-minütige) Sachkundeprüfung durch, die die bahnspezifischen Anforderungen zu Grunde legt und abprüft.

Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung der DB AG ist neben der Teilnahme am zweitägigen Lehrgang Umweltbaubegleitung und entsprechenden fachlichen Vorerfahrungen die Teilnahme an dem vorliegenden eintägigen Aufsatzmodul. Dieses Aufsatzmodul behandelt vertieft die bahnspezifischen Ansprüche an die UBB und bereitet gleichzeitig gezielt auf die Sachkundeprüfung der DB AG vor.

Aktuelle Termine für die Sachkundeprüfung der Deutschen Bahn:

Termine für die Sachkundeprüfung der Deutschen Bahn und die Vorgehensweise zur Online-Anmeldung bei der Deutschen Bahn erfahren Sie im Seminar. Die Termine werden nach Bedarf festgelegt.

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SCC-Schulung und Prüfung für operativ tätige Mitarbeiter und Führungskräfte - 248 - 24.06.2026

Eintägiges Kompaktseminar, geeignet für operative Mitarbeiter und Führungskräfte zur Vorbereitung auf die VAZ-SCC-Prüfung gem. Dok. 016/017/018 im Anschluss an die Schulung


In der Industrie werden in steigendem Maße Auftragnehmer (Kontraktoren) für technische Dienstleistungen eingesetzt. Das international anerkannte SCC-Zertifikat hat sich dabei immer mehr in allen Bereichen der Industrie als das Qualitätskriterium für Arbeitssicherheit der Partnerfirmen und Kontraktoren durch. Für eine SCC-Zertifizierung ist ein SCC-Prüfungsnachweis der operativ tätigen Mitarbeiter und Führungskräfte zwingend erforderlich.

ACHTUNG! Mit Umstellung auf das neue Programm SGU Personal VAZ SCC 2021 sind alle Zertifikate nur noch 5 Jahre gültig. Bereits ausgestellte SCC-Zertifikate mit einer Gültigkeit von 10 Jahren verlieren zum Ende der Übergangsfrist am 31.10.2026 ihre Gültigkeit!

Das Arbeitsschutz-Management-System “Sicherheits-Certifikat-Contraktoren” (SCC) fordert in seinem Regelwerk für alle operativ tätigen Mitarbeiter und Führungskräfte eine Prüfung zu den Themen Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz (SGU).

Ein wesentlicher Bestandteil des SCC sind die Forderungen, die an die Ausbildung von Mitarbeitern und Führungskräften der Kontraktorenfirmen gestellt werden.

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Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz - Forschung und Technik - 248 - 25.06.2026

Staatlich anerkannter Lehrgang gemäß Strahlenschutzverordnung (§ 48 Abs. 1 StrlSchV) zur Aufrechterhaltung der Fachkunde.


Gemäß § 48 der Strahlenschutzverordnung ist die Fachkunde des Strahlenschutzbeauftragten in einer staatlich anerkannten Fortbildungsmaßnahme vor Ablauf der 5-Jahres-Frist zu aktualisieren.

Der vorliegende Lehrgang dient zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 StrlSchV und ist gemäß § 51 StrlSchV durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz staatlich anerkannt.

Die Anerkennung gilt für die Aktualisierung der Fachkunde von Personen der Fachkundegruppen S1.1, S1.2, S1.3, S2.1, S2.2, S2.3, S3.1, S3.2, S4.1, S4.2, S4.3, S5, S6.1, S6.2, S8 gemäß Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde (Fachkunde-Richtlinie Technik nach StrlSchV)

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Auffrischungslehrgang für Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach TRGS 524 - 248 - 25.06.2026

Eintägiges Online-Live-Praxisseminar.


Der Kurs ist als Fortbildungsmaßnahme für Sachverständige für Bodenschutz und Altlasten nach §36 GewO und nach § 18 BBodSchG geeignet.

Personen, die Maßnahmen im kontaminierten Bereich planen und/oder überwachen bedürfen des Nachweises der speziellen Fachkunde. Neben der notwendigen Ausbildung und Erfahrung ist hierzu der Besuch eines Fachkundelehrgangs nach TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe) 524 angezeigt. Das Umweltinstitut bietet hierzu folgende Grundlehrgänge an:

  • Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach TRGS 524
    Dreitägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde gem. TRGS 524, Anl. 2 A und der Fachkunde für Tätigkeiten mit Gebäudeschadstoffen gem. TRGS 524, Anl. 2 B.
  • Brandschadensanierung
    Dreitägiger Fachkundelehrgang zur Brandschadensanierung gem. TRGS 524, Anl. 2 A
  • Sachverständiger für Altlasten
    Viertägiges Altlastenseminar zur Erlangung der besonderen Fachkunde für Sachverständige auf dem Sachgebiet Bodenschutz und Altlasten
  • Fachkraft für Boden- und Gebäudeschadstoffe Dreitägiger Lehrgang

 Die TRGS 524 fordert in Nr. 3.1 Abs. 6 regelmäßige qualifizierte Fortbildungsmaßnahmen (alle 3 - 5 Jahre) in diesem Feld:

Die besonderen Kenntnisse können im Rahmen der beruflichen Ausbildung oder durch Fortbzw. Weiterbildung erworben werden und können als vorhanden angesehen werden, wenn sie durch Zeugnisse nachgewiesen und im Falle der Fachkunde nach Anlage 2 A regelmäßig durch die Teilnahme an einer qualifizierten Fortbildungsmaßnahme auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen aktualisiert werden."

Durch die Neuerungen im Gefahrstoffrecht und in der TRGS 524 zeigen sich insbesondere bei Personen, die vor 2005 bzw. 2010 ihren Sachkundelehrgang nach BGR 128 „Kontaminierte Bereiche“ bzw. DGUV Regel 101-004 absolviert haben, gravierende Defizite, insbesondere in der Bewertung von Gefahrstoffen und der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.

Der hier angebotene Nachschulungs- und Auffrischungslehrgang hat zum Ziel die Neuerung im Arbeitsschutzrecht und Gefahrstoffrecht bei Arbeiten im kontaminierten Bereich darzustellen und die Teilnehmer auf den Stand der Gefahrstoffverordnung und TRGS 524 „Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten im kontaminierten Bereich“ zu bringen. Weiterhin wird mit dem Lehrgang die Forderung nach einer regelmäßigen Fortbildung erfüllt. Der Lehrgang umfasst 8 Lehreinheiten.

Das Seminar kann auch als EINSTEIGER-SEMINAR für das Thema "Arbeiten in kontaminierte Bereichen" besucht werden. Dabei werden aktuelle Grundlagen im Arbeitsschutzrecht und Gefahrstoffrecht vermittelt.

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Bergrecht für Anwender - 248 - 25.06.2026

Das Bundesberggesetz - ein Gesetz wie (fast) jedes andere! Eintägiges "Anwendungsseminar" mit Hilfestellungen und praktischen Beispielen. Weite Bereiche der Renaturierung unterliegen rechtlich gesehen dem Bergrecht!


Textsammlung Bergrecht, 2. überarbeitete und erweiterte Auflage 2017 wird als Seminarunterlage den Teilnehmern überlassen

Erst bei genauerem Hinsehen wird deutlich, in wie vielen Bereichen das Bergrecht eine maßgebliche Rolle spielt. Allein der Bereich des bergbaulichen Versatzes von Abfällen, d. h. die Ablagerung von Abfällen in ehemaligen ober- oder unterirdischen Rohstofflagerstätten ist enorm.

Vielfach wird übersehen, dass weite Bereiche der Renaturierung rechtlich gesehen dem Bergrecht unterliegen. So unterliegen beispielsweise Renaturierungen auf Deponien oder ehemaligen Rohstoffabbaubereichen wie z.B. Kiesgruben dem Bergrecht.

Das vorliegende Seminar ist als „Anwenderseminar“ konzipiert, d. h. der Fokus liegt auf praktischen Beispielen und Hilfestellungen für die Zulassung und den Betrieb der unter Bergrecht stehenden Anlagen.

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Die neue DIN EN ISO 19011:2025 - 248 - 25.06.2026

Eintägiger Refresher-Lehrgang für Auditoren zu wesentlichen Änderungen der ISO/DIS 19011 und zu KI-gestützter Durchführung von Audits


Im April 2025 wurde der Normen-Entwurf DIN EN ISO 19011:2025-04 veröffentlicht, der wesentliche Neuerungen für die Auditierung von Managementsystemen enthält. Der Veröffentlichungstermin der endgültigen Fassung ist für das erste Quartal 2026 geplant. Bereiten Sie sich mit der Teilnahme an dem Lehrgang frühzeitig auf diese Veränderungen vor.

Hier sind die wichtigen Änderungen und Schwerpunkte:

  • Remote-Audits: Der Entwurf bietet umfassende Anleitungen zur Durchführung von Remote- und hybride Audits, was Audits mit weniger Reiseaufwand und größerer Flexibilität ermöglicht.
  • Klimabezogene Risiken und Chancen: Organisationen sollen bei der Auditplanung mögliche Auswirkungen des Klimawandels systematisch berücksichtigen.
  • Digitalisierung und technologische Innovationen: Der Einsatz digitaler Hilfsmittel wie KI-gestützte Analyseverfahren, Audit-Apps und Cloud-basierte Plattformen wird ausdrücklich empfohlen.
  • Vertiefung des risikobasierten Ansatzes: Der risikobasierte Ansatz wird weiter präzisiert. Auditoren sollen verstärkt Hochrisikobereiche identifizieren und priorisieren.
  • Effektive Steuerung und Überwachung von Auditprogrammen: Der Schwerpunkt liegt auf der Integrität und Datensicherheit der Auditprogramme.

Das Seminar vermittelt praxisnah die neuen Anforderungen des Entwurfes. Ein besonderer Schwerpunkt des Seminars liegt auf dem Einsatz digitaler Hilfsmittel. In Übungen und Beispielen wird aufgezeigt, wie KI-Werkzeuge zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Audits sinnvoll eingesetzt werden können. 

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