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Künstliche Intelligenz im Arbeitsalltag - 248 - 16.06.2026

Eintägiger Online-Zertifikatslehrgang zur Künstlichen Intelligenz (KI)


Seit dem 02.02.2025 verpflichtet die europäische KI-Verordnung (AI-Act) Unternehmen, ihre Mitarbeiter im Umgang mit KI-Systemen zu schulen. Laut Artikel 4 müssen alle Personen, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. In unseren KI-Lehrgängen erwerben Sie die Kompetenz zum Umgang mit KI am Arbeitsplatz.

Das Thema Künstliche Intelligenz ist durch die Einführung von ChatGPT in den öffentlichen Fokus gerückt, da es zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten bietet, die den Alltag erleichtern können. Unser Seminar verdeutlicht alltägliche Anwendungsfälle von KI-Tools und schafft Bewusstsein, um Ängste oder Vorbehalte abzubauen. Es ermöglicht einen einfachen Einstieg und fördert den sicheren Umgang mit Künstlicher Intelligenz für Einsteiger. Zudem unterstützt es die zielgerichtete Anwendung von Prompts" im Alltag. Der Erwerb einer Teilnahmebescheinigung belegt die erworbenen Kenntnisse und öffnet Wege für zukünftige Anwendungen und Nachweise der Kompetenz.

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Naturschutz kompakt - 248 - 16.06.2026

Viertägiges Seminar zu rechtlichen und planerischen Grundlagen des projektbezogenen Naturschutzes.


Probenahme fester Abfälle auf der Basis der LAGA Richtlinie PN 98 und DIN 19698-1 - 248 - 16.06.2026

Eintägiger Sachkundelehrgang mit Praxisteil und Prüfung


In Anhang 4 der Deponieverordnung ist festgehalten, dass alle 5 Jahre die Fachkunde PN 98 durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen aufgefrischt werden muß.

Die LAGA PN 98 und Anhang 4 der DeponieVO fordern, dass Probenahmen von Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Sachkunde verfügen.

Mit qualifizierter Ausbildung (Studium etc.) oder langjähriger praktischer Erfahrung kann in der Verbindung mit dem hier angebotenen Seminar die Fachkunde gemäß Anhang 4 der DeponieVO erlangt werden.

Zunehmend wird bei öffentlichen Ausschreibungen ein personenbezogener Sachkundenachweis gefordert. Zur theoretischen und praktischen Vermittlung der Sachkunde veranstaltet das Umweltinstitut Offenbach dieses Seminar.

Mit DIN 19698-1 werden Regeln für das einheitliche Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung oder Beseitigung von Feststoffen festgelegt. Teil 1 ist eine Anleitung zur segmentorientierten Entnahme von Proben aus Haufwerken.

Diese DIN kann als „Stand der Technik“ gewertet werden und tritt aus derzeitiger Rechtslage zu den Regeln der PN 98 hinzu. Da die DIN 19698-1 eine Anleitung für zum Beispiel Abfallerzeuger und -verwerter, Probenehmer, Entsorger, Deponiebetreiber, behördliche Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen sein soll, wird sie in diesem Seminar berücksichtigt.

Die Teilnehmer erhalten ausführliche Lehrgangsunterlagen und ein personenbezogenes Zertifikat.

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Asbest - 248 - 17.06.2026

Eintägige Einführung in die TRGS 519


Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z. B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.

In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.

Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.

Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z. B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest!

Die besonderen Eigenschaften von Asbest:

  • Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
  • Ist fast unbegrenzt haltbar
  • Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
  • Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
  • Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
  • Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
  • Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf

Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.

Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.

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Asbest Kurzlehrgang - 248 - 17.06.2026

Eintägige Unterweisung


Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.

Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.

Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.

Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.

Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.

Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 

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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 248 - 17.06.2026

Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5


Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.

Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.

Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).

Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!

Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.

Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.

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Auffrischung für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGe-Koordinator) - 248 - 17.06.2026

Eintägiges Online-Seminar zur Auffrischung der Koordinatorenkenntnisse nach den Ausbildungsanforderungen der RAB 30. Eine regelmäßige Fortbildung ist im Sinne der TRGS 524 Nr. 3.1 (6) notwendig.


SiGe-​Koordinatoren - Update 2022
Neue Vorschriften zum Arbeitsschutz! Verlieren Sie nicht Ihren Versicherungsschutz durch fehlende Fortbildung!

Der Wandel im Arbeitsschutzbereich bringt den Erlass neuer Vorschriften oder die Neuerung vorhandener Arbeitsschutzvorschriften mit sich. Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung und die DIN 4420 sind nur ein Teil dieser neuen oder erneuerten Vorschriften.

Aufgrund dieser Flut neuer Vorschriften ist es für die Koordinatoren meist schwierig, eine Übersicht über die Neuerungen zu erlangen und damit auf dem neuesten Stand zu bleiben. Zudem sind die neuen staatlichen Arbeitsschutzbestimmungen überwiegend auf die Anwendung in der Industrie oder in stationären Betrieben zugeschnitten. Die Umsetzung im Baubereich lässt häufig Fragen offen.

Eine regelmäßige Fortbildung im Sinne der TRGS 524 Nr. 3.1 (6) ist daher zwingend notwendig.

Der Begriff regelmäßig" wird in der TRGS nicht näher definiert. Ein Zeitraum von 5 Jahren wird als angemessen betrachtet, allerdings kann eine Fortbildung bei erheblichen Änderungen bzw. Neuerungen an die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung selbstverständlich auch schon vor Ablauf dieser Frist als notwendig erachtet werden.

Das Umweltinstitut bietet in einer eintägigen Fortbildungsveranstaltung komprimierte Informationen zum aktuellen Stand im Arbeitsschutzbereich an.

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KI im Arbeitsschutz - 248 - 17.06.2026

Eintägiger Online-Zertifikatslehrgang zum erfolgreichen Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) im Arbeitsschutz.


Seit dem 02.02.2025 verpflichtet die europäische KI-Verordnung (AI-Act) Unternehmen, ihre Mitarbeiter im Umgang mit KI-Systemen zu schulen. Laut Artikel 4 müssen alle Personen, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. In unseren KI-Lehrgängen erwerben Sie die Kompetenz zum Umgang mit KI am Arbeitsplatz.

Seit dem 02.02.2025 verpflichtet die europäische KI-Verordnung (AI-Act) Unternehmen, ihre Mitarbeiter im Umgang mit KI-Systemen zu schulen. Laut Artikel 4 müssen alle Personen, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. In unseren KI-Lehrgängen erwerben Sie die Kompetenz zum Umgang mit KI am Arbeitsplatz.

Das Thema Künstliche Intelligenz hat seit der Einführung von ChatGPT erheblich an Bedeutung gewonnen, insbesondere in der öffentlichen Wahrnehmung und im Bereich Arbeitsschutz, da zahlreiche Anwendungsfälle zur Erleichterung von Aufgaben existieren. Das Seminar richtet sich an Personen im Arbeitsschutz und vertieft deren Kenntnisse über KI, um die Aufgaben in diesem Bereich effizienter zu gestalten. Es bietet einen einfachen Einstieg in das Thema und fördert den sicheren Umgang mit KI-Tools. Die im Seminar erlernten Methoden ermöglichen eine zielführende Anwendung von Prompts" im Alltag. Zudem wird durch den Erhalt einer Teilnahmebescheinigung der Nachweis über die erworbenen Kenntnisse erbracht, was die persönliche Kompetenz unterstreicht.

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Sachkunde für Schimmelpilzsanierung | Bautrocknung - 248 - 17.06.2026

Zweitägiger Zertifikatslehrgang / Aufbaulehrgang zum Erwerb der Sachkunde für Sanierungsfachbetriebe (mit Sachkundeprüfung zur „sachgerechten“ Sanierung)


Behandelt werden die jeweiligen Zusammenhänge und die praktische Umsetzung im planerischen, bauphysikalischen, technischen und handwerklichen Bereich.

Sie erhalten Praxiswissen, um Schimmelpilzschäden sicher zu erkennen und zu bewerten.
Sie lernen die aktuellen Regelwer­ke zur fachgerechten Schimmel­pilzsanierung kennen.

Praktische Beispiele veranschaulichen die Ursachen für Schimmelpilzbefall und verdeutlichen, wie Ablauf und Umfang einer fachgerechten Sanierung einzuschätzen sind.

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Altholz qualifiziert erkennen, sortieren und beproben - 248 - 18.06.2026

UPDATE 2026. Eintägiger Kombi-Lehrgang zur Sachkunde für die Zuordnung von Altholz nach § 5 und der Fachkunde zur Durchführung der Probenahme nach § 6 Abs. 3 sowie zur Kontrolle von Altholz zur energetischen Verwertung nach § 7 der Altholzverordnung


KI im Brandschutz - 248 - 18.06.2026

Eintägiger Online-Zertifikatslehrgang zum erfolgreichen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) im Brandschutz


Seit dem 02.02.2025 verpflichtet die europäische KI-Verordnung (AI-Act) Unternehmen, ihre Mitarbeiter im Umgang mit KI-Systemen zu schulen. Laut Artikel 4 müssen alle Personen, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. In unseren KI-Lehrgängen erwerben Sie die Kompetenz zum Umgang mit KI am Arbeitsplatz.

Das Thema Künstliche Intelligenz hat, insbesondere seit der Einführung von ChatGPT, an öffentlicher Bedeutung gewonnen, da es vielfältige Anwendungsmöglichkeiten bietet, die Aufgaben im Brandschutz erleichtern können. Das Seminar richtet sich an Fachkräfte im Brandschutz und vertieft deren Kenntnisse über KI, um die Effizienz in diesem Bereich zu steigern. Es bietet einen leichten Einstieg in das Thema und fördert einen sicheren Umgang mit KI-Tools. Die im Seminar vermittelten Methoden ermöglichen eine zielgerichtete Anwendung von Prompts" im Alltag. Der Erhalt einer Teilnahmebescheinigung dient zudem als Nachweis für die erworbenen Kenntnisse und stärkt die persönliche Qualifikation.

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Probenahme von Trinkwasser - 248 - 18.06.2026

Eintägiger Sachkundelehrgang. Sachkundenachweis gemäß § 42 Trinkwasserverordnung


Die Verpflichtung, die Sachkunde Probenehmer von Trinkwasser alle fünf Jahre durch Fortbildung zu erneuern, ist nach Stand der Technik gemäß der DAkkS Regel Anforderungen an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011), Kapitel 3.4.1 (welche am 25.10.21 zurückgezogen wurde) festgehalten.

Nach erfolgreichem Besuch der Veranstaltung erwirbt der Teilnehmer die notwendige Qualifikation (Sachkunde) gemäß der aktuellen Trinkwasserverordnung. Das Seminar beinhaltet einen theoretischen Teil sowie praktische Elemente zum besseren Verständnis und schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Durch die jahrelange Erfahrung unserer Referenten in einem akkreditierten Labor (Hessenwasser GmbH) sowie durch mehrjährige Tätigkeiten als Referenten in diesem Bereich, kann eine hohe Qualität der Schulung gewährleistet werden.

Die Veranstaltung ist als Grundlagenseminar zum Erwerb der Sachkunde ausgelegt und sollte alle fünf Jahre aufgefrischt werden.

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