Profil

Sicherheitsbeauftragte in Büro und Verwaltung - Aufbauseminar - EX/A35/50201102/01072026-1 - 01.07.2026

Gefährdungen in der Arbeitsumgebung erkennen und präventive Maßnahmen ergreifen


Inhalt

Erfahrungsaustausch
- Einbindung/Zusammenarbeit mit betrieblichen Akteuren
- Wirksamkeit Sibe (Auswertung Projektarbeit der DGUV)

Rolle/Funktion/Aufgaben
- Aufgaben/Verantwortlichkeiten
- Fähigkeiten/Kompetenzen einer Sibe der Sibe

Spezifische Gefährdungen erkennen durch Praxisübungen zu den Themen:
- Verkehrswege (SRS, Treppen)
- Büro-/Bildschirmarbeitsplatz (Ergonomie, Beleuchtung, Anordnung, Ausstattung usw.)
- Homeoffice (Ergonomie, Beleuchtung, Anordnung, Ausstattung usw.)
- Leitern und Tritte (Aufstiegshilfen)
- Psychische Belastungen
- Notfallmanagement (Erste Hilfe, Evakuierung, Brandschutz)

Verhalten im Arbeitsschutz
- Sicherheitsgerechtes Verhalten
- Grundlagen und Motivation
- Kommunikation im Arbeitsschutz

Nutzen

In einer dynamischen Arbeitswelt, in der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zunehmend an Bedeutung gewinnen, bieten wir Sicherheitsbeauftragten (Sibe) in Büro und Verwaltung eine vertiefende Fortbildung.

Sie erhalten einen klaren Einblick in Ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten als Sicherheitsbeauftragte in Büro und Verwaltung. Neben theoretischem Wissen, in dem Sie sich über aktuelle Neuerungen austauschen, werden praxisrelevante Fähigkeiten und Kompetenzen einer Sibe vermittelt, um Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und effektive Maßnahmen zur Prävention einzuleiten.

Unser Aufbauseminar für Sicherheitsbeauftragte in Büro und Verwaltung bietet eine wertvolle Plattform für den Erfahrungsaustausch. Sie haben die Möglichkeit, sich aktiv in Diskussionen einzubringen und von den Erfahrungen der Gruppe zu lernen. Ein Schwerpunkt der Weiterbildung liegt auf Praxisübungen, bei denen Sie anhand von realen Szenarien gefährdungsrelevante Punkte erkennen und Lösungen erarbeiten. Durch gezielte Praxisübungen zu verschiedenen Themen wie Verkehrswege, Büro- und Bildschirmarbeitsplätze, Homeoffice, Leitern und Aufstiegshilfen, psychische Belastungen sowie Notfallmanagement werden Sie aktiv in die Thematik einbezogen. Grundlagen und Motivation für einen proaktiven Arbeitsschutz werden diskutiert und Erfolgsfaktoren für eine effektive Kommunikation im Arbeitsschutz werden hervorgehoben.

Insgesamt bietet unser Sicherheitsbeauftragte in Büro und Verwaltung - Aufbauseminar einen praxisnahen und interaktiven Lernansatz, der Ihnen ermöglicht, unter Leitung unserer erfahrenen Referentinnen und Referenten, Ihr Wissen zu vertiefen und aktiv an der Gestaltung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds mitzuwirken.

Zielgruppe

Sicherheitsbeauftragte in Büro- und Verwaltungsbetrieben, deren Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Beauftragte der Arbeitssicherheit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Personal- und Rechtsabteilung

Voraussetzungen

Grundwissen der Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

16; Diese Schulung richtet sich an bereits ausgebildete Sicherheitsbeauftragte. Von Vorteil ist das Grundwissen der Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten. Sie sind neu als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte bestellt oder sollen zukünftig diese Aufgabe übernehmen? Dann besuchen Sie im ersten Schritt unser Basis-Seminar zur Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

470 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

89.3 EUR

Bruttopreis

559.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Susann Wellnitz
040 8557 2780
akd-hh@tuev-nord.de
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Beauftragte und verantwortliche Person gem. Kapitel 1.3 ADR - EX/A52/60251201/01072026-1 - 01.07.2026


Inhalt

GGVSEB und ADR

Aufbau und Systematik der Anlagen A und B

Verantwortlichkeiten bei der Durchführung von Gefahrguttransporten

Durchführungsrichtlinien RSEB

Gefahrgutausnahmeverordnung

Anhand von Beispielen werden Lösungswege aufgezeigt für:
- Klassifizierung
- Verpackung (bauartgeprüfte und beschriebene)
- Kennzeichnung (Anbringen von Gefahrzetteln)
- Begleitscheine
- Technische Ausrüstung der Fahrzeuge
- Richtige Kennzeichnung der Gefahrgutfahrzeuge

Insbesondere wird erläutert, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen gefährliche Güter bzw. Abfälle von den Vorschriften der GGVSEB freigestellt oder unter wesentlich erleichterten Bedingungen befördert werden.

Nutzen

Mit diesem Seminar erhalten Sie eine umfassende Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR zur Beförderung gefährlicher Güter. Ebenso erfüllen Sie mit dem Besuch des Seminars die rechtlichen Anforderungen nach regelmäßiger Aktualisierung in diesem Bereich. Kapitel 1.3 ADR und Abschnitt 8.2.3 ADR beschreiben die Anforderungen und Aufgaben, die für die Beförderung gefährlicher Güter sowie für damit Beauftragte gelten: Jede Person muss entsprechend ihren Verantwortlichkeiten und ihrer Funktion eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR erhalten haben.

Auch die Forderung nach regelmäßiger Aktualisierung des Wissens durch Wiederholungsseminare ist dort verankert. Mit dem Besuch des Seminars erfüllen Sie auch die rechtlichen Anforderungen.

Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Gefahrgutbeauftragte, Beauftragte und sonstige verantwortliche Personen, Disponenten, Lagerleiter und Fuhrparkleiter, Unternehmer des gewerblichen Güterverkehrs, Hersteller, Händler und Versender gefährlicher Güter sowie Vertreter von Behörden

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

490 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

93.1 EUR

Bruttopreis

583.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
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Absicherung von Arbeitsstellen auf Straßen innerorts, Landstraßen und BAB - EX/A81/50251205/01072026-1 - 01.07.2026

gem. MVAS 99 / RSA 21


Inhalt

- Rechtsgrundlage und Verkehrsrechtliche Anordnung
- Verantwortung / Haftung / Verkehrssicherungspflicht
- Arbeits- und Umweltschutz
- Planung, Durchführung und Kontrolle
- Baugruben
- Regelpläne RSA 21
- Leitelemente / Warnposten / Warnkleidung
- Verkehrsführung

Nutzen

Störstellen im öffentlichen Straßenverkehr, die den Verkehrsfluss behindern, sind nicht nur für die Verkehrsteilnehmer gefährlich, sondern auch für die Beschäftigten der Baustelle. Um eine mögliche Gefährdung zu vermeiden,
ist ein sichere Kennzeichnung der Gefahrenstelle notwendig.

Eine Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht, mangelnde Überwachung oder fehlerhafte Absicherung können zu Schadensersatzansprüchen führen.
In unserem Seminar erwerben Sie die erforderlichen Kenntnisse um fach- und sachgerecht eine Absicherung einer Gefahrenstelle innerorts, auf Land- und Bundesstraßen sowie auf Bundesautobahnen durchzuführen.

Sie erhalten die einschlägigen Kenntnisse und Befähigung, verkehrslenkende Maßnahmen zu planen und durchzuführen. Eine Korrespondenz und Umsetzung, zwischen Behörden und Ausführenden als Partner auf Augenhöhe, ist die Zielsetzung, den Herausforderungen einer Maßnahme im öffentlichen Verkehrsraum gerecht zu werden.

Zielgruppe

Bauleiter, Poliere von Straßenbauunternehmen, Bauhöfe, Kommunen, Gemeinden, Städte, Straßenmeistereien,
Verkehrsbehörden, Verkehrssicherungsfirmen, Ausführende Mitarbeiter und verantworltlcihe benannnte Personen, Feuerwehren, THW, Hiflsorganisationen, KatastrophenschutzBauleiter, Poliere von Straßenbauunternehmen, Bauhöfe, Kommunen, Gemeinden, Städte, Straßenmeistereien,
Verkehrsbehörden, Verkehrssicherungsfirmen, Ausführende Mitarbeiter und verantworltlcihe benannnte Personen, Feuerwehren, THW, Hiflsorganisationen, Katastrophenschutz

Voraussetzungen

-keine Voraussetzungen

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

8; - Inhouseangebote sind möglich

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

520 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

98.8 EUR

Bruttopreis

618.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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BKrFQG - Berufskraftfahrerweiterbildung (insgesamt 5 Module) - EX/A81/60351801/01072026-1 - 01.07.2026

Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz


Inhalt

Modul 1 - Eco-Training & Assistenzsysteme
1.1: Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung
1.2: Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung, um das Fahrzeugs zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen
1.3: Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs

Modul 2 - Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
2.1: Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr
2.2: Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr

Modul 3 - Gefahrenwahrnehmung
1.2: Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung, um das Fahrzeugs zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen
1.3a Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich daran anzupassen
3.1: Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
3.4: Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
3.5: Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen

Modul 4 - Schadensprävention
1.4: Fähigkeit zur Sicherung der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs
2.2: Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
3.1: Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
3.2: Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
3.3: Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
3.6: Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
3.7: Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung

Modul 5 - Sicherheit für Ladung & Fahrgast
1.4: Fähigkeit zur Sicherung der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs

Nutzen

Nach den Anforderungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) bzw. der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) müssen Kraftfahrerinnen und -fahrer innerhalb von fünf Jahren eine Weiterbildung absolvieren, die mindestens 35 Stunden umfasst. Mit diesem 5-tägigen Kurs kommen Sie dieser Anforderung nach und können gleich sieben Kenntnisbereiche abdecken. Neben der kinematischen Kette und der Optimierung des Kraftstoffverbrauchs, ist ein Fokus die Ladungssicherung: Hier kommt es darauf an, Transportgut sicher aufzuladen und zu befestigen und zu wissen, wie sich das Fahrverhalten des beladenen Fahrzeugs ändert. Darüber hinaus gehen wir auf Aspekte des Arbeitsschutzes und der Risikovermeidung ein und schauen darauf, wie auch Ihr persönliches Auftreten dem Kunden gegenüber und Ihr verantwortlicher Umgang mit Qualitätsstandards sich auf das Image des Unternehmens auswirken.

Zielgruppe

Der Kurs richtet sich an gewerbliche Kraftfahrer von LKW mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombination.

Voraussetzungen

Fahrerlaubnis Klasse C1/E oder C/E oder vergleichbare Fahrerlaubnisklasse.

Zeit

08:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

15; Nach erfolgreich absolvierter Weiterbildung erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) / Berufskraftfahr-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV).

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

Nettopreis

525 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

99.75 EUR

Bruttopreis

624.75 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de

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Seminar: Einstieg in die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) - EX/A52/40301601/01072026-1 - 01.07.2026

ErsatzbaustoffV verstehen, anwenden und rechtssicher umsetzen


Inhalt

Die Geschichte der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)
- Novellierung der ErsatzbaustoffV (Entscheidung des Bundestages vom 11.05.2023)
- Ziele der ErsatzbaustoffV
- Aufbau der ErsatzbaustoffV
- Anwendungsbereich der ErsatzbaustoffV
- Herstellung von Ersatzbaustoffen (Annahmekontrolle und Güteüberwachung)
- Änderungen in der Probenahme und Analytik
- Das Kataster der ErsatzbaustoffV
- Einbau von Ersatzbaustoffen inklusive Praxisbeispiel
- Änderungen in der Deponieverordnung - wann kann auf eine Analyse nach Deponieverordnung verzichtet werden?

Nutzen

Die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) legt als Teil der Mantelverordnung die bundesweit einheitlichen Regelungen für die Herstellung und Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen fest und schreibt verbindliche Einbauweisen vor.

Diese Schulung zur (ErsatzbaustoffV) informiert Sie umfassend über die bestehenden Anforderungen, die sich aus der Verordnung ergeben, und bereitet Sie optimal auf Ihre Pflichten vor. Sie erfahren, welche Paragrafen für Ihren Arbeitsbereich relevant sind und welche Aufgaben bei der Herstellung und Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen zu erfüllen sind.

In dieser Schulung zur Ersatzbaustoffverordnung erhalten Sie einen Einblick in die Ziele und Inhalte der Verordnung und erfahren, wie deren Umsetzung zur Ressourcenschonung und zum Naturschutz beiträgt. Für ein besseres Verständnis zeigen wir Ihnen die wichtigsten Unterschiede zur bisherigen Regelung (LAGA M20). Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir anhand eines konkreten Praxisbeispiels, welche Ersatzbaustoffe in einem technischen Bauwerk eingesetzt werden können und welche Paragraphen und Anlagen der ErsatzbaustoffV für Sie relevant sind. Sie lernen, mit den geltenden Materialwerten umzugehen, und erhalten praktische Hinweise zur Durchführung vorgeschriebener Analysen, zu Dokumentationspflichten und zum fachgerechten Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen im Tiefbau gemäß ErsatzbaustoffV.

Nach diesem Seminar zur ErsatzbaustoffV kennen Sie die für Ihr Tätigkeitsfeld relevanten Anlagen und wissen, welche Ersatzbaustoffe für Ihr Projekt wichtig sind.

Die Teilnahme an diesem Seminar unterstreicht Ihre fachliche Qualifikation im Sinne der ErsatzbaustoffV. Sie können Ihren Kundinnen und Kunden sowie in Ihrem Betrieb Ihre erweiterte Kompetenz in Bezug auf die Verordnung nachweisen. Damit stärken Sie Vertrauen, steigern die Zufriedenheit und verbessern die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Betriebes.

Zielgruppe

- Das Seminar richtet sich an Personen, die Fragestellungen zum Umgang mit mineralischen Abfällen und Recycling-Baustoffen haben. Dies sind unter anderem Personenkreise in folgenden Sektoren:
- Behörden (Bau-, Abfall- und Umweltbehörden),
- Abfallerzeuger,
- Abfallwirtschaft/Entsorgungsbetriebe,
- Betreiber von Aufbereitungsanlagen,
- Bauindustrie,
- Verwender von Baustoffrecyclingmaterial,
- Recyclingindustrie,
- Ingenieurbüros,
- Umweltlabore,
- Deponiebetreiber.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

560 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

106.4 EUR

Bruttopreis

666.4 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
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Die HOAI 2021 - EX/A52/10402608/01072026-1 - 01.07.2026

Preisbestimmung, Gestaltung und Abwicklung von Verträgen mit Architekten und Ingenieuren


Inhalt

Einleitung
- Die am Bau Beteiligten
- Entscheidung des EuGHs der HOAI aus 2021
- Überblick zu neuen Vorschriften in der HOAI und BGB
- Übergangsregelung

Zustandekommen des Planungsvertrages
- Der Planungsvertrag und die allgemeinen Vertragsgrundsätze
- Zustandekommen, Inhalt und Umfang des Vertrages
- Rechtswirksame Verträge richtig gestalten/Textformerfordernis

Das Planungssoll
- Leistungspflichten des Auftragnehmers/der Anlagenteil der HOAI
- Vorvertragliche Aufklärungspflichten
- Beratungsleistungen

Der Umfang des Honorars
- Vergütungsmodelle der HOAI
- Bonus-Malus-Honorar
- Kostenberechnung und anrechenbare Kosten
- Leistungsbilder und Leistungsphase
- Honorarzone und Honorarsatz

Sonstiges Basiswissen im Überblick
- Leistungsänderung nach Abschluss des Vertrages
- Leistungsstörungen
- Die Architektenvollmacht
- Vergabe von Planungsleistungen nach Wegfall der Mindest- und Höchstsätze

Nutzen

Mit Inkrafttreten der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) am 01. Januar 2021 ist das Architekten- und Ingenieurrecht grundlegend reformiert worden. Auslöser für die Neugestaltung der HOAI war die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 04. Juli 2019 zur Unvereinbarkeit der Mindest- und Höchstsätze in der bisherigen HOAI 2013.

Das Online-Seminar Die HOAI 2021 vermittelt Ihnen anschaulich und praxisnah, was Sie bei Beauftragung und Gestaltung von HOAI-Verträgen bei Architekten- und Ingenieurleistungen beachten müssen. Sie lernen nicht nur den rechtssicheren Umgang mit der HOAI 2021 - vom Projektstart über den Vertragsabschluss bis hin zur Abnahme des Werkes - kennen. Unsere Referentinnen und Referenten erläutern Ihnen außerdem Chancen, Risiken und praxistaugliche Strategien der honorarrelevanten Vorgaben der HOAI.

Das Webinar Die HOAI 2021 richtet sich an Auftraggeberinnen und Auftraggeber sowie Planungsbüros und eignet sich für Einsteigerinnen und Einsteiger und jeden, der bereits über Grundkenntnisse verfügt. In der HOAI-Weiterbildung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, individuelle Nachfragen zu stellen und Fallkonstellationen zu besprechen: Mit Streichung der Mindest- und Höchstsätze sieht die HOAI 2021 nur noch eine Preisorientierung vor. Der neue Honorarrahmen und die unverändert gebliebenen Leistungsbilder sind für die Ausgestaltung der Verträge für die am Bau beteiligten Personen weiterhin praxisrelevant. Ein sicherer Umgang mit Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieuren, insbesondere im Hinblick auf eine verlässliche Kostenkontrolle, ist ohne Kenntnis der HOAI-Leistungsphasen und HOAI-Honorarzonen kaum möglich.

Bauen Sie Ihr Basiswissen für die rechtssichere Vertragsgestaltung mit Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieuren in unserem online HOAI-Seminar auf.

Zielgruppe

Private und öffentliche Auftraggeber, Bauherren/Bauherrenvertreter, Baujuristen, Baudezernenten, Baureferenten, Projektleiter, Projektsteuerer und Investoren, Architekten, Ingenieure, Generalplaner, Projektsteuerer

Zeit

09:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

0

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

580 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

110.2 EUR

Bruttopreis

690.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
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Strahlenschutz-Kurs für Fachkundegruppe R3 und R4 - EX/A40/50351801/01072026-1 - 01.07.2026

Nach Fachkunde-Richtlinie Technik


Inhalt

Strahlenschutzgesetz, Strahlenschutzverordnung

Genehmigung und Anzeige

Unterweisung, Strahlenschutzanweisung

Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten

Bauartzulassung und Sachverständigenprüfung

Strahlenphysikalische Grundlagen

Dosis- und Strahlenschutzbegriffe, Dosisgrenzwerte

Röntgengeräte und Störstrahler

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Personen, die Röntgeneinrichtungen oder genehmigungsbedürftige Störstrahler zur technischen Anwendung betreiben, müssen die erforderliche Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen.

Dieser Kurs dient dem Erwerb der Fachkunde bzw. der Erlangung von Kenntnissen im Strahlenschutz nach der Fachkunde-Richtlinie Technik. Die Fachkundegruppe R3 berechtigt zum Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern, die in Konstruktion, Eigenschaften und Betriebsweise Vollschutz-, Hochschutz-, bzw. Basisschutzgeräten entsprechen, sowie von Hochschutzgeräten, Basisgeräten, Gepäckdurchleuchtungs-, Dicken-, Dichte- oder Füllstandsmesseinrichtungen.

Die Fachkundegruppe R4 berechtigt dazu, Schuleinrichtungen zu betreiben, und ist mit der Fachkundegruppe R3 abgedeckt.

Zielgruppe

Personen, die Röntgeneinrichtungen oder genehmigungsbedürftige Störstrahler zur technischen Anwendung betreiben.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Behördlich anerkannte Bescheinigung

Nettopreis

600 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

114 EUR

Bruttopreis

714 EUR

Ansprechpartner

Frau Kira Etheber
+49 221 945352-14
akd-k@tuev-nord.de
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Die Weiterbildung für EnPi und SEU - EX/A33/40151601/01072026-1 - 01.07.2026

Erfahrungen und Best-Practice-Lösungen zur Normalisierung von Energieleistungskennzahlen


Inhalt

Anforderungen der ISO 50001 an den Umgang mit SEUs - von der energetischen Bewertung bis zur Überwachung der energiebezogenen Leistung
- Kriterien für die Bestimmung der SEUs in der energetischen Bewertung
- Festlegung und Quantifizierung relevanter Variablen
- Normalisierung der Energieleistungskennzahlen (EnPI) und der energetischen Ausgangsbasis
- Berechnung der Verbesserung der energiebezogenen Leistung
- Hilfestellung zur Umsetzung der Leitlinien zur Messung der energiebezogenen Leistung unter Nutzung von energetischen Ausgangsbasen (EnB) gem. ISO 50006

Norm und Wirklichkeit - Schwierigkeiten und Best-Practice-Lösungen zur Normalisierung von Kennzahlen
- Quantifizierung der energiebezogenen Leistung
- Beispiel EnPIs - Verhältnis von Messwerten

Nutzen

In unserer Weiterbildung für EnPI und SEU zur Normalisierung von Energieleistungskennzahlen geben wir Ihnen einen Überblick über die verpflichtenden Anforderungen zu SEUs und EnPIs im Rahmen der ISO 50001:2018.

Für die Zertifizierung nach ISO 50001:2018 verpflichten sich Unternehmen zu einer kontinuierlichen Verbesserung der energiebezogenen Leistung ihrer SEUs (Significant Energy Uses). Damit verbunden sind Anforderungen an die Validität der Energieleistungskennzahlen (EnPI), die genau diese Leistung messen sollen. Um einen Vergleich unter homogenen Bedingungen zu ermöglichen, müssen die Kennzahlen um statische Faktoren wie z. B. die Gebäudegröße und relevante Variablen wie Produktionsmenge, Wetterbedingungen etc. bereinigt werden. Was in der Theorie einfach klingt, stellt Unternehmen in der Praxis vor große Herausforderungen. Denn welche Variablen sind überhaupt und in welcher Weise relevant? Und wie können Sie diese ISO-konform messen?

Genau diese Fragen beantworten wir Ihnen in unserem Seminar zu Energiekennzahlen (EnPI) und energiebezogener Leistung (SEU) in Unternehmen. Dabei berücksichtigen wir auch die damit verbundenen Richtlinien der ISO-50000er-Normenfamilie sowie die rechtlichen Anforderungen. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten stellen Ihnen die Instrumente und Präsentationsmöglichkeiten von SEU-basierten Steuerungsinstrumenten anwendungsorientiert mit Best-Practice-Lösungen vor.
Darüber hinaus können Sie sich während des Seminars aktiv mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie den Referentinnen und Referenten über Ihre Erfahrungen austauschen.

Unsere Weiterbildung für EnPI und SEU macht Sie fit, effiziente Lösungen zur Normalisierung von Kennzahlen für Ihr Energiemanagementsystem umzusetzen und den Energieverbrauch sowie die relevanten Einflussfaktoren effektiv zu messen und zu reduzieren.

Hinweis: Bitte bringen Sie in die Präsenzveranstaltung einen Laptop und Ihre Unterlagen zur energetischen Bewertung mit.

Zielgruppe

Energiemanagementbeauftragte, Umweltmanagementbeauftragte, Energieteammitglieder, Nachhaltigkeitsbeauftragte, Facility Manager, Controller; Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Unternehmen an der Einführung eines Energiemanagementsystems beteiligt sind oder sich auf diese Aufgabe vorbereiten

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Bitte bringen Sie in die Präsenzveranstaltung einen Laptop und Ihre Unterlagen zur energetischen Bewertung mit.

Basiswissen zum Energiemanagement gem. ISO 50001 bzw. ISO 50006 (Energiedatenerfassung, energetische Bewertungen) wären hilfreich zum Verständnis der Herausforderungen in Bezug auf die Definition von SEUs, EnPIs und EnBs sowie deren Nutzung für die Bewertung der energiebezogenen Leistung einer Organisation.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Rechte und Pflichten des Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten - Fortbildung - EX/A41/40251301/01072026-1 - 01.07.2026

Behördlich anerkannt nach § 9 der 5. BImSchV


Inhalt

Neuerungen in der Gesetzgebung

Haftung, Verantwortlichkeit, Konsequenzen
- Verantwortlichkeiten im Unternehmen
- Verbleibende Restverantwortlichkeit, Hinweispflicht
- Haftungsfragen/Arbeitsrecht
- Ordnungswidrigkeiten und Umweltstrafrecht
- Verantwortliche Personen
- Innerbetriebliche Konflikte/Bewältigungsmöglichkeiten
- Polizeirechtliche Störerhaftung
- Richtiges Verhalten gegenüber staatlichen Stellen
- Privater Rechtsschutz für die Unternehmenssphäre
- Die Umsetzung der EU-IED-Richtlinie

Organisationsentwicklung
- Bestandsaufnahme/Klärung des betrieblichen Ist-/Sollzustandes
- Organisation der Tätigkeiten eines Beauftragten
- Erkennen von betrieblichen Schwachstellen
- Betriebliche Schulungen und Information der Mitarbeiter
- Berichts- und Dokumentationswesen, Checklisten
- Fallbeispiele und Diskussion

Nutzen

Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte müssen nach § 9 der BImSchV ihre Fachkunde alle zwei Jahre auffrischen.

In dieser Fortbildung erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Rechte und Pflichten des Immissionsschutzes. Das Seminar besteht aus drei Themenbereichen: Neuerungen in der Gesetzgebung, Haftung und Verantwortlichkeit und Organisationsentwicklung. Hochkarätige Referenten vermitteln Ihnen aktuelles Wissen und die relevante Fachkunde für Störfallbeauftragte zu den einzelnen Themen. Der Austausch mit anderen Teilnehmern befördert die Praxisorientierung des Seminars für Störfallbeauftragte. Moderne Unterrichtsmethoden und Lehrgangsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer in Ihren beruflichen Alltag.

Die Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte ist behördlich anerkannt. Sie aktualisieren Ihre Kenntnisse im Immissionsschutzrecht - und bleiben so in Ihrer betrieblichen Praxis auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Anforderungen. Dadurch gewährleisten Sie die Rechtskonformität Ihres Unternehmens.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an bestellte Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte, die ihre Fachkunde nach § 9 der 5. BImSchV mindestens alle zwei Jahre auffrischen müssen. Fachlich Interessierte aus Industrie, Behörden, Berufsgenossenschaften oder aus dem Sachverständigenbereich sind ebenfalls angesprochen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

630 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

119.7 EUR

Bruttopreis

749.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Claudia Kotsch
0351 20543611
akd-dd@tuev-nord.de
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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Fortbildung - EX/A52/30251306/01072026-1 - 01.07.2026

Jahresunterweisung gemäß Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 1


Inhalt

Gesetzliche Neuerungen

Regelungen und Anforderungen an Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten

Auslegung und Kommentar der Regelungen

Technische Neuerungen (DIN-Normen etc.)

Sicherheitsbelehrung

Diskussion praktischer Problemfälle

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Das Seminar gilt als rechtsverbindliche Jahresunterweisung gemäß § 12 (1) des Arbeitsschutzgesetzes und der DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1) sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie kommen damit Ihrer Verantwortung als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) nach und halten Ihre Kenntnisse auf dem neuesten Stand. Erfahrene Referenten informieren Sie umfassend über gesetzliche Neuerungen und den aktuellen Stand von Regelungen und Anforderungen an Elektrofachkräfte. Auch Neuerungen in Normen werden angesprochen. Der Austausch über Problemfälle aus der Praxis rundet das Seminar ab.

Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Auch für den Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten aller Branchen

Voraussetzungen

Voraussetzung zum Besuch des Seminars ist eine abgeschlossene Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.

Zeit

08:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

15;

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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IT- und Informationssicherheit im Krankenhaus - EX/A52/10201398/01072026-1 - 01.07.2026

Branchenstandard B3S, gesetzliche Vorschriften und Best Practice für Ihr ISMS


Inhalt

Hintergründe/Geschichte
- IT-Sicherheitsgesetz
- Kritische Infrastrukturen
- BSI-Gesetz (BSIG)
- Orientierungshilfe Krankenhausinformationssysteme
- Branchenspezifischer Sicherheitsstandard (B3S)
- Datenschutz im Krankenhaus

Anforderungen an Betreiber kritischer Infrastrukturen
- Meldepflicht, Kontaktstelle
- Umsetzung des Stands der Technik
- Prüfpflicht
- IT-Sicherheitsgesetz 2.0
- Anforderungen an Krankenhäuser, die nicht unter KRITIS fallen
- Auswirkungen des neuen Digital-Gesetzes:
- § 391 SGB V - IT-Sicherheitsanforderungen an Krankenhäuser
- § 392 SGB V - IT-Sicherheitsanforderungen an Krankenversicherungen
- § 393 SGB V - Erfordernis von C5-Zertifizierungen bei Cloud-Diensten für Sozial- und Gesundheitsdaten
- Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gem. § 390 SGB V

Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)
- Zweck, Aufbau, Rollen, Standards, Geltungsbereich
- Informationssicherheits-Leitlinie, Mitarbeiter-Richtlinien zur IT-Sicherheit
- Risikomanagement
- IT-Asset-Management
- Überwachung, Prüfung

B3S Gesundheitsversorgung im Krankenhaus
- Systemeinstufung
- Betroffene Prozesse, Geltungsbereich
- Branchenspezifische Gefährdungen
- Anforderungskatalog
- Business Continuity Management nach B3S und ISO 22301/BSI 200-4

Schutzmaßnahmen
- Grundlagen technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen

Nutzen

Lernen Sie in unserer eintägigen Kompaktschulung zur IT- und Informationssicherheit im Krankenhaus, ein funktionierendes Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) im Krankenhaus aufzubauen. Sie erhalten aktuelle Einblicke und Impulse, um die Aktualität Ihres ISMS auf Basis aktueller Rechtslage (bspw. SGB V, NIS-2) sowie weiterer geltender Normen (B3S Gesundheit) zu überprüfen.

Aufgrund der Novellierung des Sozialgesetzbuches V ergeben sich darüber hinaus ergänzende Anforderungen an die IT-Sicherheit in Krankenhäusern, die nicht unter die KRITIS-Anforderungen fallen sowie bei Vertragsärzten und medizinischen Versorgungszentren. Begründet wird dies u. a. damit, dass Patientendaten vermehrt digitalisiert und elektronisch verarbeitet werden. Damit steigt das Risiko schädlicher Auswirkungen von IT-Störungen und Cyberangriffen auf Krankenhäuser.

Mit der Teilnahme an dieser Online-Schulung zur IT- und Informationssicherheit im Krankenhaus erhalten Sie einen fundierten Überblick über Hintergründe und normative Vorgaben (bspw. NIS-2-Richtlinie, BSI-Gesetz, SGB V und B3S für die Gesundheitsversorgung im Krankenhaus und Datenschutz-Grundverordnung). Sie lernen die wesentlichen Elemente eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) im Krankenhaus kennen sowie die Überschneidungen und Abgrenzungen zum Datenschutz sowie zum Business Continuity Management.

Mit der zunehmenden Verarbeitung von Sozial- und Gesundheitsdaten in Cloud-Systemen sind auch hier erhöhte Anforderungen an die Sicherheit umzusetzen. Wir erläutern Ihnen die Anforderungen aus § 393 SGB V wonach datenverarbeitende Stelle ein aktuelles C5-Testat vorweisen muss.

Darüber hinaus werden Ihnen anhand des branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S) ?Gesundheitsversorgung im Krankenhaus die wesentlichen Anforderungen, Rahmenbedingungen und Hinweise zur Umsetzung des Informationssicherheitsmanagements im Krankenhaus nahegebracht. Dies versetzt Sie in die Lage, die IT-Systeme im Krankenhaus besser zu schützen und dabei den Stand der Technik einzuhalten.

Zielgruppe

Das Webinar richtet sich primär an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Krankenhaus, welche in der IT-Abteilung, im IT-Sicherheitsmanagement oder als Datenschutz- bzw. Informationssicherheitsbeauftragter oder -Koordinator mit der Einhaltung und Umsetzung der einschlägigen Vorschriften zur IT-Sicherheit betraut sind. Ebenso"

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Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Automotive - EX/A36/20401602/01072026-1 - 01.07.2026

Product Safety and Conformity Representative (PSCR)


Inhalt

Anforderungen ISO 9001, IATF 16949 und Kunden

VDA-Band Produktintegrität (PSCR)

Verantwortung und Qualifikation

Produktlebenszyklus und Produktbeobachtung

PI-Prozess

Kommunikation

RAPEX Gefährdungsbeurteilung und RAPEX Risikobewertung

RISIKO Bewertung nach ISO 31000

QM-Methoden

Besondere Merkmale

Nutzen

Durch die PSCR-Schulung bleiben Sie auf dem neuesten Stand im Bereich Qualitätsmethoden und Qualitätstechniken in der Automotive-Branche.
Unsere Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen unter Einbeziehung des VDA-Bandes Produktintegrität (PI) die relevanten Kenntnisse, um als Produktsicherheitsbeauftragter (PSB) beziehungsweise Product Safety and Conformity Representative (PSCR) für die Automobilindustrie tätig werden zu können. Sie erhalten einen Überblick über kundenspezifische Anforderungen der Hersteller an die Lieferkette. Als Produktsicherheitsbeauftragter ist es Ihre Aufgabe, produktsicherheitsrelevante Mängel zum Schutz der Verbraucher zu vermeiden. Hieraus resultieren die Anforderungen an den Produktsicherheitsbeauftragten in der Zulieferindustrie.

Das bedeutet im Einzelnen:
- Fehlerprävention beim Produktentstehungsprozess
- Vermeidung von produktsicherheitsrelevanten Fehlern in der Fertigung, Montage und in Prüfprozessen
- Risikobewertungen im Rahmen von Projekten, Prozessen oder Produkten
- RAPEX Methode
- Sicherstellung von Informationsaustausch
- Produktintegrität im Produktlebenszyklus

Laut Gesetz (§ 823 BGB) ist jeder Hersteller verpflichtet, eine Marktbeobachtung durchzuführen. In der Automobilindustrie wird dies durch Kundenanforderungen noch weiter präzisiert und die Anforderungen erweitert. Einige Automobilhersteller (OEMs) fordern die Benennung eines Produktsicherheitsbeauftragten (PSB) im Unternehmen. Der VDA hat die Anforderungen in dem neuen VDA-Band Produktintegrität aufgenommen und einen einheitlichen Standard geschaffen. Dieser VDA-Band ist somit der Leitfaden für jeden Produktsicherheitsbeauftragten bzw. Product Safety and Conformity Representative (PSCR).

In der PSCR-Schulung vermitteln wir Ihnen die Methoden und Werkzeuge zur Umsetzung dieser Aufgaben mit dem Schwerpunkt Automobilindustrie. Durch den Bezug zu Normen, Gesetzen und kundenspezifischen Anforderungen lernen Sie, die Aufgaben und Befugnisse eines Produktsicherheitsbeauftragten kennen und durch Praxisbeispiele gesichert anzuwenden.

Nach dem Besuch der insgesamt dreitägigen Ausbildung zum Produktsicherheitsbeauftragten (TÜV) können Sie eine Prüfung ablegen. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen. Ihnen fehlen die Grundlagen zum Thema rechtliche Vorschriften? Dann besuchen Sie auch unsere Schulung Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Grundlagen.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an die Geschäftsführung, Technische Leitung, Konstrukteure, Entwicklungsleiter sowie Mitarbeiter des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung, die die Aufgabe des Produktsicherheitsbeauftragten übernehmen sollen. Der 2. Teil dieser Ausbildung richtet sich insbesondere an die Zulieferindustrie der Automobilindustrie.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist der Besuch der zweitägigen Veranstaltung Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Grundlagen.

Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Automotive ist der Besuch der zweitägigen Grundlagenschulung und der eintätigen branchenspezifischen Schulung.

Zeit

09:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Das Seminar besteht aus zwei Teilen. Nach Absolvieren aller Teile ist als Abschluss des Seminars eine schriftliche

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