Profil

Prüfmittelbeauftragter (TÜV) -Prüfung- - EX/A42/20401905/09042026-1 - 09.04.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

Prüfungsmodus :
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten.
- Es werden insgesamt 30 Multiple Choice Aufgaben gestellt.

Erfolgskriterium :
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
- Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
- Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.


Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.

Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Prüfmittelbeauftragter (TÜV)

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:


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Security Incident Manager (TÜV) -Prüfung- - EX/A35/10201295/09042026-1 - 09.04.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

Prüfungsmodus:
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten.
- Es werden insgesamt 30 Multiple Choice Aufgaben gestellt.

Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
- Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.

Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.

Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.



Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Security Incident Manager (TÜV)

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:


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Kranführer Fortbildung - EX/A42/60101501/09042026-1 - 09.04.2026

Jährliche Unterweisung für Kranführer


Inhalt

Rechtliche Neuerungen
- Aktuelle Anforderungen aus dem Produktsicherheitsgesetz
- Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 52

Krantechnik und sicherer Kranbetrieb
- Kranarten nach Verwendungszweck
- Technische Voraussetzungen
- Verhaltensregeln bei der Kranarbeit
- Inbetriebnahme und Bedienung

Transport von Lasten
- Möglichkeiten der Lastaufnahme
- Zusammenwirken von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten
- Unfälle, die durch falsches Anschlagen verursacht werden

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Das Seminar dient der Auffrischung der Verhaltensregeln bei der Kranarbeit, der Inbetriebnahme und Bedienung. Mit dem Seminarbesuch Ihrer Mitarbeiter stellen Sie sicher, dass diese mindestens einmal jährlich in den Neuerungen und Veränderungen für den sicheren Betrieb von Kränen unterwiesen werden. Die Verpflichtung ist in der UVV DGUV Vorschrift 1 und der Betriebssicherheitsverordnung festgeschrieben. Erfahrene Referenten vermitteln die aktuellen Anforderungen im Produktsicherheitsgesetz. Auch die rechtlichen Neuerungen in der Betriebssicherheitsverordnung und der Unfallverhütungsvorschrift werden umfassend besprochen.

Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern die Umsetzung des Gelernten in den beruflichen Alltag. Das Seminar bietet Ihnen genügend Möglichkeiten, um sich mit Teilnehmenden zu vernetzen und über berufliche Erfahrungen auszutauschen.

In unserer Schulung findet der Praxisteil mit modernster VR-Technologie statt. Im Webinar wird das digitale Praxistraining als Desktop-Version durchgeführt.

Zielgruppe

Bedienpersonal von Kranen

Voraussetzungen

Bedienpersonal von Kranen mit gültigem Kranführerschein.

Zeit

08:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

25;

Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.



Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.


Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Werkstoffkunde für Einkäufer und Händler - EX/A52/30601201/09042026-1 - 09.04.2026

Vermittlung von Grundkenntnissen für den Werkstoff Stahl


Inhalt

Metallische Werkstoffe
- Einteilung, Aufbau, Eigenschaften

Werkstoffbezeichnungen für Stähle

Abnahmeprüfzeugnisse nach DIN EN 10204

Werkstoffe in der Anwendung (am Beispiel Stahlbau/Druckgeräte)

Bestell- und Lieferbedingungen für Werkstoffe

Nutzen

Das Seminar zur Werkstoffkunde vermittelt nicht-technisch ausgebildeten Kaufleuten, Einkäufern, Werkstoffhändlern oder sonstigen
Mitarbeitern ein Grundverständnis für den Werkstoff Stahl.
In Hinsicht auf die spezifische Verwendung werden die Bestell- und Lieferbedingungen dargestellt. Hier ist es besonders wichtig,
die Grundanforderungen an die Bestellung von Werkstoffen zu erkennen.

Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die Grundlagen von metallischen Werkstoffen. Dazu zählen Einteilung, Aufbau und Eigenschaften
von metallischen Werkstoffen. Sie erfahren alles Wissenswerte über Werkstoffbezeichnungen, Abnahmeprüfzeugnisse
nach DIN EN 10204 sowie Bestell- und Lieferbedingungen an Beispielen.

Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung des Gelernten in Ihrem beruflichen Alltag. Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Stand der Branche. Das Seminar bietet genügend Gelegenheiten zur Diskussion und fachlichem Austausch mit anderen Teilnehmenden.

Zielgruppe

Werkstoffhändler, Einkäufer von Werkstoffen, Kaufleute und Sachbearbeiter

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Bitte faxen Sie uns mit Ihrer Anmeldung Ihre persönlichen Fragestellungen zu dem Thema bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin. Dann können wir Ihre offenen Fragen in die Veranstaltung einbauen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

580 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

110.2 EUR

Bruttopreis

690.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

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Die HOAI 2021 - EX/A52/10402608/09042026-1 - 09.04.2026

Preisbestimmung, Gestaltung und Abwicklung von Verträgen mit Architekten und Ingenieuren


Inhalt

Einleitung
- Die am Bau Beteiligten
- Entscheidung des EuGHs der HOAI aus 2021
- Überblick zu neuen Vorschriften in der HOAI und BGB
- Übergangsregelung

Zustandekommen des Planungsvertrages
- Der Planungsvertrag und die allgemeinen Vertragsgrundsätze
- Zustandekommen, Inhalt und Umfang des Vertrages
- Rechtswirksame Verträge richtig gestalten/Textformerfordernis

Das Planungssoll
- Leistungspflichten des Auftragnehmers/der Anlagenteil der HOAI
- Vorvertragliche Aufklärungspflichten
- Beratungsleistungen

Der Umfang des Honorars
- Vergütungsmodelle der HOAI
- Bonus-Malus-Honorar
- Kostenberechnung und anrechenbare Kosten
- Leistungsbilder und Leistungsphase
- Honorarzone und Honorarsatz

Sonstiges Basiswissen im Überblick
- Leistungsänderung nach Abschluss des Vertrages
- Leistungsstörungen
- Die Architektenvollmacht
- Vergabe von Planungsleistungen nach Wegfall der Mindest- und Höchstsätze

Nutzen

Mit Inkrafttreten der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) am 01. Januar 2021 ist das Architekten- und Ingenieurrecht grundlegend reformiert worden. Auslöser für die Neugestaltung der HOAI war die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 04. Juli 2019 zur Unvereinbarkeit der Mindest- und Höchstsätze in der bisherigen HOAI 2013.

Das Online-Seminar Die HOAI 2021 vermittelt Ihnen anschaulich und praxisnah, was Sie bei Beauftragung und Gestaltung von HOAI-Verträgen bei Architekten- und Ingenieurleistungen beachten müssen. Sie lernen nicht nur den rechtssicheren Umgang mit der HOAI 2021 - vom Projektstart über den Vertragsabschluss bis hin zur Abnahme des Werkes - kennen. Unsere Referentinnen und Referenten erläutern Ihnen außerdem Chancen, Risiken und praxistaugliche Strategien der honorarrelevanten Vorgaben der HOAI.

Das Webinar Die HOAI 2021 richtet sich an Auftraggeberinnen und Auftraggeber sowie Planungsbüros und eignet sich für Einsteigerinnen und Einsteiger und jeden, der bereits über Grundkenntnisse verfügt. In der HOAI-Weiterbildung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, individuelle Nachfragen zu stellen und Fallkonstellationen zu besprechen: Mit Streichung der Mindest- und Höchstsätze sieht die HOAI 2021 nur noch eine Preisorientierung vor. Der neue Honorarrahmen und die unverändert gebliebenen Leistungsbilder sind für die Ausgestaltung der Verträge für die am Bau beteiligten Personen weiterhin praxisrelevant. Ein sicherer Umgang mit Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieuren, insbesondere im Hinblick auf eine verlässliche Kostenkontrolle, ist ohne Kenntnis der HOAI-Leistungsphasen und HOAI-Honorarzonen kaum möglich.

Bauen Sie Ihr Basiswissen für die rechtssichere Vertragsgestaltung mit Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieuren in unserem online HOAI-Seminar auf.

Zielgruppe

Private und öffentliche Auftraggeber, Bauherren/Bauherrenvertreter, Baujuristen, Baudezernenten, Baureferenten, Projektleiter, Projektsteuerer und Investoren, Architekten, Ingenieure, Generalplaner, Projektsteuerer

Zeit

09:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

0

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

580 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

110.2 EUR

Bruttopreis

690.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

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Grundlagenschulung IFS Food 8.0 - EX/A52/20301311/09042026-1 - 09.04.2026

Neuerungen des Lebensmittelindustrie-Standards IFS 8.0


Inhalt

IFS-Struktur und die IFS-Familie, IFS-Qualitätsmanagement

Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen IFS Food 7 zu 8.0

Zertifizierungsprotokoll
- Arten von Audits und Auditoptionen: Erstaudit, Rezertifizierungsaudit, Follow-up-Audit etc.
- Auditverfahren
- Zertifizierungs- und Auditzyklus
- Bewertungssystem und Audit-Scope

Politik und Nachhaltigkeit
- Kommunikation, Verantwortlichkeiten, Mitarbeiterschulungen, Messbarkeit

Neuerungen in Bezug auf den HACCP-Plan
- Validierungs- und Überwachungsverfahren, Dokumentation

Personalhygiene
- Wirksamkeitsüberprüfung

Erweiterungen um den Prüf- und Überwachungsplan
- KO-Punkt 4 erweitert um Prüf- und Überwachungsplan
- Food Fraud im Einkauf
- Verfahren zur Zulassung und Überwachung von internen/externen Lieferanten
- Reinigung und Desinfektion inkl. CIP-Kriterien
- Rückverfolgbarkeit mittels ?work in progress?

Änderungen im Bereich Prüfmittel
- Sicherstellung, dass keine nicht konformen Produkte verarbeitet werden
- Risikobasiertes Umweltüberwachungsprogramm
- Verantwortlichkeiten werden zugewiesen

Nutzen

In unserer IFS-Food-Schulung erfahren Sie mehr über die aktuellen Entwicklungen im Qualitätsmanagement und in der Qualitätssicherung der Lebensmittelindustrie. Das Seminar ist eine unverzichtbare Grundlagenschulung für Fachkräfte in der Lebensmittelherstellung, die sich mit den Anforderungen des IFS Food Version 8.0 auseinandersetzen müssen. Sie erhalten eine umfassende Einführung in die aktualisierte Version des International Featured Standard Food, die eine engere Verbindung zwischen Prozessoptimierung und Lebensmittelsicherheit herstellt.

Die Inhalte der Weiterbildung umfassen eine detaillierte Betrachtung der IFS-Struktur sowie die wesentlichen Änderungen von IFS Food 7 zu 8.0, wie z. B.:

- neue Auditarten und -optionen sowie überarbeitetes Auditverfahren und Bewertungssystem im Zertifizierungsprotokoll,
- verbesserte Richtlinien für Kommunikation, Verantwortlichkeiten, Mitarbeiterschulungen und Messbarkeit,
- überarbeitete Validierungs-, Überwachungsverfahren und Dokumentation im Rahmen des HACCP-Plans,
- Einführung der Wirksamkeitsüberprüfung für mehr Personalhygiene,
- neue Verfahren zu den Themen Food Fraud, Lieferantenüberwachung, Reinigung und Desinfektion sowie Rückverfolgbarkeit durch den neuen Prüf- und Überwachungsplan,
- Einführung eines risikobasierten Umweltüberwachungsprogramms.

Ein Fokus liegt auf dem überarbeiteten HACCP-Konzept, der Personalhygiene und dem neuen Prüf- und Überwachungsplan. Diese Themenbereiche sind essenziell, damit Sie die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit und -qualität verstehen und effektiv im eigenen Betrieb umsetzen können.

Unsere IFS-Food-Trainings werden von erfahrenen und zertifizierten Auditorinnen und Auditoren geleitet, die Ihnen anhand von Praxisbeispielen helfen, die erlernten Grundlagen des IFS Food 8.0 in Ihrem Unternehmen anzuwenden. Die Weiterbildung bereitet Sie zudem auf die Planung und Begleitung von externen Audits vor und unterstützt Sie bei der sicheren Umsetzung des Lebensmittelstandards.

Nach Abschluss des IFS-Food-Seminars erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Ihre Kompetenz für interne und externe Audits nachweist.

Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihr Wissen zu erweitern und die Lebensmittelsicherheitskultur in Ihrem Unternehmen nachhaltig zu stärken.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Geschäftsführer, Betriebs- und Produktionsleiter, QM-Beauftragte sowie interne Auditoren aus lebensmittelproduzierenden Unternehmen, die sich aktuell aufgrund von Kundenanforderungen mit den Anforderungen des International Featured Standard (IFS) Food Version 8.0 auseinandersetzen müssen.

Zeit

09:00 - 17:00

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Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV) in der Automobilindustrie - EX/A40/20201806/09042026-1 - 09.04.2026

Vertragliche Gestaltung, Haftungs- und Risikominimierung in der Lieferkette


Inhalt

Basiswissen Recht
- Vertragliche Produkthaftung
- Produkt- und (deliktische) Produzentenhaftung
- Vorgaben des Produktsicherheitsgesetzes

Rechtliches Basiswissen QSV
- Übertragung von Verkehrssicherungspflichten - Möglichkeiten und Grenzen der vertraglichen Haftungsverlagerung
- Prüf- und Rügeobliegenheiten, § 377 HGB
- AGB-rechtliche Inhaltskontrolle von QSV
- Verjährung von Ansprüchen aus der QSV

QSV und Qualitätsnormen
- Bedeutung der IATF 16949/VDA-Bände
- Kundenspezifische Anforderungen
- Bedeutung der Zertifizierung eines Unternehmens nach IATF 16949

Typische Vertragsklauseln aus Verkäufer- und Einkäufersicht inkl. Bezüge zur IATF 16949 und den VDA-Regelwerken
- Beschaffenheitsvereinbarung, zugesicherte/garantierte Beschaffenheit
- Eingangsuntersuchung/Ausgangsprüfungen - Ausschluss/Modifikation der Verpflichtung zur Wareneingangsprüfung
- Audits/Prüfrechte des Vertragspartners
- Untervergabe von Aufträgen/Sublieferanten
- Erstmusterprüfung
- Informationspflichten und Dokumentationsaufbewahrungspflichten
- Risikoanalyse
- Qualitätsprüfung während der Entwicklung
- Mengensicherungskonzept/Beschaffungsgarantien

Die Formulierung der eigenen QSV
- Ist-Analyse der Anforderungen und Umgang mit Mustern

Rechtsbehelfe bei Nichteinhalten der Qualitätssicherungsvereinbarungen/Verstößen gegen Mitwirkungspflichten

Legal Tech
- Softwaregestützte Systeme und Transparenz

Nutzen

Das Seminar gibt die notwendigen Hintergrundinformationen, erläutert wichtige Vertragsklauseln und ihre rechtlichen Schwerpunkte sowie das Zusammenspiel zwischen Qualitätssicherungsvereinbarungen und den Regelungen der Automobilindustrie (IATF 16949, VDA-Bände).
Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, bei der Gestaltung und den Verhandlungen über Qualitätssicherungsvereinbarungen Fallstrike zu erkennen und Haftungsfallen zu vermeiden.

Neben rechtlichen Besonderheiten bei Qualitätssicherungsvereinbarungen mit Lieferanten werden Ihnen in diesem Zusammenhang in diesem Seminar auch Qualitätsnormen erläutert. Es werden eigene QSV-Muster erstellt und mögliche Fallstricke bei der Nutzung von bereits bestehenden Mustern erklärt. Auch der Umgang mit Verstößen und die möglichen Schritte werden in diesem Seminar thematisiert.

Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV) sind komplexe Vertragswerke, dessen Tragweite und rechtliche Auswirkung nur schwer überblickt werden können. Das Risiko verklausulierter Haftungsfallen und damit das Risiko möglicher Produktionsverzögerungen ist demgemäß erheblich.

QSV sind vor allem in der Automobilindustrie eines der wichtigsten Instrumente. Die Qualitätssicherungsvereinbarungen mit Lieferanten ergänzen die Einkaufsbedingungen und sollen die benötigte Qualität von Bauteilen über lange Lieferketten sicherstellen. Ihre Kernaufgabe ist es, Konstruktions- und Fabrikationsfehler bereits im Vorfeld zu vermeiden, sodass das Risiko eines Produkthaftungsfalls und eines damit verbundenen (kostenintensiven und imageschädigenden) Produktrückrufs verringert wird.

Da die Qualität eines Bauteils aber unmittelbar auch dessen Beschaffenheit im juristischen Sinne betrifft, hat der Abschluss einer Qualitätssicherungsvereinbarung (QVS) naturgemäß Auswirkung auf die Haftungsverteilung zwischen den Parteien. Entsprechend wird bei der Verhandlung und Ausgestaltung von Qualitätssicherungsvereinbarungen hart um deren Inhalt gerungen. Problematisch ist zudem, dass Qualitätssicherungsvereinbarungen durch eine Reihe weiterer Regelwerke mit Qualitätsbezug ergänzt werden (IATF 16949, VDA-Bände).

Zielgruppe

Dieses Seminar richtet sich an Führungskräfte und Mitarbeitende aus dem Bereich Qualitätsmanagement, Entwicklung, Konstruktion, Planung, Produktion, Einkauf und Vertrieb.

Zeit

09:00 - 16:30

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Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - EX/A42/30351401/09042026-1 - 09.04.2026

Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)


Inhalt

Rechtliche Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften wie z. B. BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Information 208-016 und TRBS 2121

Anforderungen an Leitern und Tritte
- Instandhaltung und Reparaturen

Prüfung von Leitern und Tritten
- Umgang mit Leitern

Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen

Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers

Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern und Tritten schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).

Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften: In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Kenntnisse zur Prüfung nachweisen können.

Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern auch die tägliche Prüfung bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor dem Gebrauch auf Eignung und Beschaffenheit der Leitern zu achten. Als Maßnahmen, die das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherstellen, kommen zum Beispiel das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage.

Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse erworben und ist befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) ?Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten?. Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.

In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Leiter oder alternativ mit einem immersiven Training.

Zielgruppe

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von Leitern und Tritten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

20

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Beauftragte Person für Aufzugsanlagen gemäß BetrSichV und TRBS 3121 - EX/A37/30351101/09042026-1 - 09.04.2026

Ehemaliger Aufzugswärter


Inhalt

Aufgaben der Beauftragten Person für den Betrieb von Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 3121

Geschichtliche Entwicklung

Was ist ein Aufzug?

Unterschiedliche Bauarten
- Treibscheibenaufzug
- Direkter hydraulischer Aufzug
- Indirekter hydraulischer Aufzug

Sicherheitseinrichtungen
- Türverschlüsse
- Geschwindigkeitsbegrenzer
- Fangvorrichtung
- Rohrbruchsicherung
- Triebwerksbremsen
- Weitere Sicherheitseinrichtungen wie z. B. Fernnotruf
- Steuer- und Sicherheitsschalter

Gefahren beim Betrieb

Ursachen für Übergeschwindigkeit des Fahrkorbes
- Treibscheibenaufzug
- Hydraulischer Aufzug

Überwachungsbedürftige Anlagen

Betrieb einer Aufzugsanlage

Maßnahmen zur Befreiung von Personen aus Fahrkörben

Begehung einer oder mehrerer Aufzugsanlagen am Veranstaltungsort
oder digitales Praxistraining

Nutzen

Qualifizieren Sie sich zur Beauftragten Person für Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 3121: Der ehemalige Aufzugswärter wird heute als Beauftragte Person für Aufzugsanlagen bezeichnet. Sie erlernen in diesem Kurs, sachgerecht Befreiungsmaßnahmen einzuleiten und durchzuführen, um den gegebenen Anforderungen gerecht zu werden und eine sachgerechte Personenbefreiung zu gewährleisten.

Die Anforderungen an die Befähigte Person sind in der TRBS 3121 beschrieben. Hier sind auch die aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) abzuleitenden Pflichten für den Betrieb von Aufzugsanlagen konkretisiert. Hiernach sind Sie verpflichtet, Ihre überwachungsbedürftigen Anlagen (z. B. Aufzugsanlagen) in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und zu überwachen. Ebenso sind Sie verpflichtet, notwendige Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich einzuleiten und die den Umständen entsprechend erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Ebenfalls müssen Sie als Betreiber einer Aufzugsanlage sicherstellen, dass auf Notrufe aus einem Fahrkorb in angemessener Zeit reagiert wird und eine sachgerechte Personenbefreiung durchgeführt werden kann.

Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in den beruflichen Alltag. Unsere Referenten vermitteln theoretische Kenntnisse anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele. Im Seminar können Sie sich mit anderen Teilnehmern austauschen und vernetzen.

In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Aufzugsanlage oder alternativ mit einem immersiven Training.

Zielgruppe

Dieses Seminar richtet sich an Hausmeister, haustechnisches Personal, Instandhaltungs- und Servicepersonal.

Zeit

09:00 - 16:15

Max. Teilnehmerzahl

20; Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

630 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

119.7 EUR

Bruttopreis

749.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Lagerung von Gefahrstoffen - EX/A35/50301301/09042026-1 - 09.04.2026

gemäß TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern


Inhalt

Einführung in das Chemikalienrecht

Erlaubnispflichten nach BetrSichV

Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen

Bedingungen für das Lagern ortsveränderlicher Behälter nach TRGS 510

Grundlagen des Explosionsschutzes

Betriebsanweisung für das Lagern von Gefahrstoffen

Kleinmengenregelung

Zusammenlagerverbote

Lagerung wassergefährdender Stoffe nach AwSV

Praxis und Diskussion

Nutzen

Das Seminar Lagerung von Gefahrstoffen zeigt Ihnen, welche rechtlichen Verpflichtungen Sie beachten müssen, wenn Sie ein Chemikalienlager betreiben oder planen, eines einzurichten. Dazu werden die Gefahrstoffverordnung sowie die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510 gemäß der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) herangezogen.

Anhand von Gefahrstoffpiktogrammen wird Ihnen gezeigt, welche Gefahren von Chemikalien ausgehen können und welche Anforderungen daraus für die Lagerung von Gefahrstoffen entstehen. Lernen Sie den Unterschied zwischen passiver und aktiver Lagerung, zwischen Lagern und Bereitstellen sowie welche Gefahrstoffe nicht zusammengelagert werden dürfen (Zusammenlagerverbot).

Unser Seminar Lagerung von Gefahrstoffen vermittelt weitergehend, welche besonderen Erfordernisse z. B. beim Lagern von Gasen, von entzündbaren und/oder wassergefährdenden Stoffen oder von toxischen Stoffen zu beachten sind.

Anhand von praktischen Beispielen lernen Sie, die einschlägigen Lagervorschriften sowie die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe umzusetzen. Zum Abschluss des Seminars Lagerung von Gefahrstoffen erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung als Eignungsnachweis Ihrer fachlichen Kompetenz zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen.

Zielgruppe

Dieses Seminar richtet sich an Planer, Ersteller und Betreiber von Lagern in allen Branchen, Fach- und Führungskräfte in Industrieunternehmen der Branchen Chemie, Logistik, Intralogistik und Versicherung.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

25; Dieses Seminar ist auch als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte gem. vfdb-Richtliche geeigent.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

640 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

121.6 EUR

Bruttopreis

761.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Susann Wellnitz
040 8557 2780
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Jahresschulung für betriebliche Elektrofachkräfte - EX/A33/30251201/09042026-1 - 09.04.2026

Erhalt der Befähigung nach DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1)


Inhalt

Neue Regelwerke und aktuelle Fachthemen
- Neues in der Betriebssicherheitsverordnung
- Verpflichtungen und Festlegungen nach DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3
- Neue und geänderte relevante Normen
- Auswahl und Einsatz von RCD

Gefahren des elektrischen Stroms
- Gefährdungspotenzial bei Gleichstrom und Wechselstrom, Spannungs- und Frequenzabhängigkeit
- Elektrische Gefährdungen durch Störlichtbögen
- Unfallbeispiele

Maßnahmen für den Arbeitsschutz
- Erste-Hilfe-Hinweise
- Sicherheitsregeln und Zoneneinteilung
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Prüfungen, Befähigte Person (TRBS 1203)
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Diskussion und Praxisprobleme
- Themen der Teilnehmer

Nutzen

Erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten geltenden Regeln für den Betrieb und die Errichtung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Regelwerke und Fachthemen. Sie werden umfassend über die Gefahren des elektrischen Stroms und Maßnahmen für den Arbeitsschutz aufgeklärt. Das Seminar bietet darüber hinaus einen praxisorientierten Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern.

Erfahren Sie, wie die sorgfältige Planung, Auswahl und Beschaffung elektrischer Anlagen die Sicherheit der Mitarbeiter und einen störungsfreien Betrieb weitgehend sicherstellen. Erhalten Sie einen Einblick, in welchen Vorschriften (z. B. § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 12 BetrSichV) Elektrofachkräfte und Betriebselektriker unterwiesen werden müssen, um ihre Befähigung zu erhalten.

Zielgruppe

Betriebselektriker von Unternehmen und Einrichtungen

Voraussetzungen

Ausgebildete Elektrofachkraft

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25;

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.



Haben Sie Interesse an unserer kommenden Elektrotechnik-Fachtagung? Nähere Informationen finden Sie hier.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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DSGVO-Seminar für den Arbeitsalltag - Datenschutz in der Praxis - EX/A52/10151151/09042026-1 - 09.04.2026

Datenschutz umsetzen mit Mustern, Checklisten und weiteren Hilfsmaterialien


Inhalt

Einführung: die wichtigsten 6 Regelungen der DSGVO für das Datenschutzmanagement

Rechtsgrundlagen dokumentieren
- Auswahl der richtigen Legitimation für Datenkategorien und Verarbeitungszwecke
- Einwilligung Foto: Mustertexte, Verfahren
- Praxis: Eigenen Einwilligungstext verfassen und mittels Checkliste prüfen
- Berechtigtes Interesse: Dokumentation der Abwägung der Interessen
- Praxis: Dokumentation des berechtigten Interesses für eine Ihrer Verarbeitungen

Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
- Verschiedene Varianten der Dokumentation
- Empfohlene Inhalte
- Praxis: VVT am Beispiel

Dokumentation von Datenschutzverletzungen
- Aufbau des internen Meldeprozesses und dessen praktische Umsetzung
- Aufbau der internen Dokumentation
- Wie funktioniert die Meldung an die Datenschutzbehörde? Womit muss ich rechnen?
- Praxis: Melden eines Fehlversands von personenbezogenen Daten

Datenschutzerklärungen und Informationstexte
- Was gehört hinein?
- Beispiel: Information an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Beispiel: Information an Webbesucherinnen und Webbesucher
- Praxis: die Datenschutzerklärung der eigenen Website schnell und einfach auf Datenschutzverstöße prüfen

Auftragsverarbeitung
- Was gehört hinein? Muster aus Textbausteinen
- Praxis: Ausfüllen eines AV-Vertrags
- Checkliste zur Prüfung von AV-Verträgen
- Praxis: Prüfen eines Ihrer AV-Verträge

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
- Methoden zur Ermittlung der eigenen TOMs einer Verarbeitung
- Praxis: TOMs einer Verarbeitung dokumentieren
- Checkliste zur Prüfung der TOMs von Auftragsverarbeitern

Nutzen

In unserem DSGVO-Seminar zeigen wir Ihnen, wie Sie den Datenschutz in Ihrem Unternehmen richtig umsetzen und die Anforderungen der Datenschutzbehörde erfüllen.
Auch wenn Sie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bereits in Ihrem Unternehmen umgesetzt haben und das geforderte Datenschutzmanagement nach bestem Wissen und Gewissen betreiben, tauchen im betrieblichen Alltag immer wieder Fragen auf, deren Beantwortung kniffelig ist:

- Haben wir den richtigen AV-Vertrag mit unserem IT-Dienstleister abgeschlossen?
- Sind unsere Kundinnen und Kunden lückenlos über den Datenschutz informiert oder gibt es noch etwaige Fragen?
- Wie können wir die Arbeit am Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten vereinfachen?
- Wie erkennen wir, ob die Datenschutzerklärung unserer Website vollständig ist?
- Wie muss die Interessenabwägung einer Verarbeitung dokumentiert sein, sodass die Datenschutzbehörde zufrieden ist?

Dieses DSGVO-Seminar hat den Anspruch, Ihnen für viele Datenschutzfragen des betrieblichen Alltags nicht nur Mustertexte, Checklisten und Ablaufpläne an die Hand zu geben. Es bietet Ihnen auch in Praxisübungen die Möglichkeit, durch den intensiven Austausch und Diskussionen, Datenschutz-Texte zu erstellen, die Sie direkt in Ihrem Unternehmen verwenden können. Anhand von Fallbeispielen besprechen und lösen wir Datenschutzprobleme und nutzen dabei die in diesem DSGVO-Seminar vorgestellten Werkzeuge.

Nutzen Sie unsere Muster und Checklisten zur Umsetzung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen. Dabei dürfen Sie sicher sein, dass die vorgestellten Muster und ihre Lösungen den aktuellen Stand der Erwartungen der Datenschutzbehörden bestmöglich erfüllen.

Zielgruppe

Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren und -helfer, Geschäftsführer, bei denen Datenschutz ?Chefsache? ist, Informationssicherheitsbeauftragte, Betriebsräte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen IT, Compliance, Personal, IT-Gutachter und -Berater sowie Interessierte

Voraussetzungen

Es werden Grundkenntnise im Datenschutz vorausgesetzt.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Tei

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