Profil

Prüfmittelbeauftragter (TÜV) -Prüfung- - EX/A42/20401905/09042026-1 - 09.04.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Prüfungsmodus :
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten.
- Es werden insgesamt 30 Multiple Choice Aufgaben gestellt.
Erfolgskriterium :
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
- Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
- Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.
Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Prüfmittelbeauftragter (TÜV)
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:
- Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Prüfmittelbeauftragter (TÜV)
- schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums
Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfadenund in der Prüfungsordnung festgelegt sind, sowie der Erklärung zur Zertifikatserteilung verbindlich zu.
Zeit
15:30 - 16:15
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Personenzertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung
Mehr erfahren
Security Incident Manager (TÜV) -Prüfung- - EX/A35/10201295/09042026-1 - 09.04.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Prüfungsmodus:
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten.
- Es werden insgesamt 30 Multiple Choice Aufgaben gestellt.
Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
- Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.
Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.
Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Security Incident Manager (TÜV)
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:
- Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Security Incident Manager (TÜV)
- schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums
Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der Prüfungsordnung festgelegt sind, sowie der Erklärung zur Zertifikatserteilung verbindlich zu.
Zeit
15:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Personenzertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung
Mehr erfahren
Kranführer Fortbildung - EX/A42/60101501/09042026-1 - 09.04.2026
Jährliche Unterweisung für Kranführer
Inhalt
Rechtliche Neuerungen
- Aktuelle Anforderungen aus dem Produktsicherheitsgesetz
- Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 52
Krantechnik und sicherer Kranbetrieb
- Kranarten nach Verwendungszweck
- Technische Voraussetzungen
- Verhaltensregeln bei der Kranarbeit
- Inbetriebnahme und Bedienung
Transport von Lasten
- Möglichkeiten der Lastaufnahme
- Zusammenwirken von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten
- Unfälle, die durch falsches Anschlagen verursacht werden
Erfahrungsaustausch
Nutzen
Das Seminar dient der Auffrischung der Verhaltensregeln bei der Kranarbeit, der Inbetriebnahme und Bedienung. Mit dem Seminarbesuch Ihrer Mitarbeiter stellen Sie sicher, dass diese mindestens einmal jährlich in den Neuerungen und Veränderungen für den sicheren Betrieb von Kränen unterwiesen werden. Die Verpflichtung ist in der UVV DGUV Vorschrift 1 und der Betriebssicherheitsverordnung festgeschrieben. Erfahrene Referenten vermitteln die aktuellen Anforderungen im Produktsicherheitsgesetz. Auch die rechtlichen Neuerungen in der Betriebssicherheitsverordnung und der Unfallverhütungsvorschrift werden umfassend besprochen.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern die Umsetzung des Gelernten in den beruflichen Alltag. Das Seminar bietet Ihnen genügend Möglichkeiten, um sich mit Teilnehmenden zu vernetzen und über berufliche Erfahrungen auszutauschen.
In unserer Schulung findet der Praxisteil mit modernster VR-Technologie statt. Im Webinar wird das digitale Praxistraining als Desktop-Version durchgeführt.
Zielgruppe
Bedienpersonal von Kranen
Voraussetzungen
Bedienpersonal von Kranen mit gültigem Kranführerschein.
Zeit
08:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
25;
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Mehr erfahren
Werkstoffkunde für Einkäufer und Händler - EX/A52/30601201/09042026-1 - 09.04.2026
Vermittlung von Grundkenntnissen für den Werkstoff Stahl
Inhalt
Metallische Werkstoffe
- Einteilung, Aufbau, Eigenschaften
Werkstoffbezeichnungen für Stähle
Abnahmeprüfzeugnisse nach DIN EN 10204
Werkstoffe in der Anwendung (am Beispiel Stahlbau/Druckgeräte)
Bestell- und Lieferbedingungen für Werkstoffe
Nutzen
Das Seminar zur Werkstoffkunde vermittelt nicht-technisch ausgebildeten Kaufleuten, Einkäufern, Werkstoffhändlern oder sonstigen
Mitarbeitern ein Grundverständnis für den Werkstoff Stahl.
In Hinsicht auf die spezifische Verwendung werden die Bestell- und Lieferbedingungen dargestellt. Hier ist es besonders wichtig,
die Grundanforderungen an die Bestellung von Werkstoffen zu erkennen.
Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die Grundlagen von metallischen Werkstoffen. Dazu zählen Einteilung, Aufbau und Eigenschaften
von metallischen Werkstoffen. Sie erfahren alles Wissenswerte über Werkstoffbezeichnungen, Abnahmeprüfzeugnisse
nach DIN EN 10204 sowie Bestell- und Lieferbedingungen an Beispielen.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung des Gelernten in Ihrem beruflichen Alltag. Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Stand der Branche. Das Seminar bietet genügend Gelegenheiten zur Diskussion und fachlichem Austausch mit anderen Teilnehmenden.
Zielgruppe
Werkstoffhändler, Einkäufer von Werkstoffen, Kaufleute und Sachbearbeiter
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Bitte faxen Sie uns mit Ihrer Anmeldung Ihre persönlichen Fragestellungen zu dem Thema bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin. Dann können wir Ihre offenen Fragen in die Veranstaltung einbauen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
580 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
110.2 EUR
Bruttopreis
690.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Die HOAI 2021 - EX/A52/10402608/09042026-1 - 09.04.2026
Preisbestimmung, Gestaltung und Abwicklung von Verträgen mit Architekten und Ingenieuren
Inhalt
Einleitung
- Die am Bau Beteiligten
- Entscheidung des EuGHs der HOAI aus 2021
- Überblick zu neuen Vorschriften in der HOAI und BGB
- Übergangsregelung
Zustandekommen des Planungsvertrages
- Der Planungsvertrag und die allgemeinen Vertragsgrundsätze
- Zustandekommen, Inhalt und Umfang des Vertrages
- Rechtswirksame Verträge richtig gestalten/Textformerfordernis
Das Planungssoll
- Leistungspflichten des Auftragnehmers/der Anlagenteil der HOAI
- Vorvertragliche Aufklärungspflichten
- Beratungsleistungen
Der Umfang des Honorars
- Vergütungsmodelle der HOAI
- Bonus-Malus-Honorar
- Kostenberechnung und anrechenbare Kosten
- Leistungsbilder und Leistungsphase
- Honorarzone und Honorarsatz
Sonstiges Basiswissen im Überblick
- Leistungsänderung nach Abschluss des Vertrages
- Leistungsstörungen
- Die Architektenvollmacht
- Vergabe von Planungsleistungen nach Wegfall der Mindest- und Höchstsätze
Nutzen
Mit Inkrafttreten der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) am 01. Januar 2021 ist das Architekten- und Ingenieurrecht grundlegend reformiert worden. Auslöser für die Neugestaltung der HOAI war die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 04. Juli 2019 zur Unvereinbarkeit der Mindest- und Höchstsätze in der bisherigen HOAI 2013.
Das Online-Seminar Die HOAI 2021 vermittelt Ihnen anschaulich und praxisnah, was Sie bei Beauftragung und Gestaltung von HOAI-Verträgen bei Architekten- und Ingenieurleistungen beachten müssen. Sie lernen nicht nur den rechtssicheren Umgang mit der HOAI 2021 - vom Projektstart über den Vertragsabschluss bis hin zur Abnahme des Werkes - kennen. Unsere Referentinnen und Referenten erläutern Ihnen außerdem Chancen, Risiken und praxistaugliche Strategien der honorarrelevanten Vorgaben der HOAI.
Das Webinar Die HOAI 2021 richtet sich an Auftraggeberinnen und Auftraggeber sowie Planungsbüros und eignet sich für Einsteigerinnen und Einsteiger und jeden, der bereits über Grundkenntnisse verfügt. In der HOAI-Weiterbildung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, individuelle Nachfragen zu stellen und Fallkonstellationen zu besprechen: Mit Streichung der Mindest- und Höchstsätze sieht die HOAI 2021 nur noch eine Preisorientierung vor. Der neue Honorarrahmen und die unverändert gebliebenen Leistungsbilder sind für die Ausgestaltung der Verträge für die am Bau beteiligten Personen weiterhin praxisrelevant. Ein sicherer Umgang mit Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieuren, insbesondere im Hinblick auf eine verlässliche Kostenkontrolle, ist ohne Kenntnis der HOAI-Leistungsphasen und HOAI-Honorarzonen kaum möglich.
Bauen Sie Ihr Basiswissen für die rechtssichere Vertragsgestaltung mit Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieuren in unserem online HOAI-Seminar auf.
Zielgruppe
Private und öffentliche Auftraggeber, Bauherren/Bauherrenvertreter, Baujuristen, Baudezernenten, Baureferenten, Projektleiter, Projektsteuerer und Investoren, Architekten, Ingenieure, Generalplaner, Projektsteuerer
Zeit
09:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
0
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
580 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
110.2 EUR
Bruttopreis
690.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Grundlagenschulung IFS Food 8.0 - EX/A52/20301311/09042026-1 - 09.04.2026
Neuerungen des Lebensmittelindustrie-Standards IFS 8.0
Inhalt
IFS-Struktur und die IFS-Familie, IFS-Qualitätsmanagement
Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen IFS Food 7 zu 8.0
Zertifizierungsprotokoll
- Arten von Audits und Auditoptionen: Erstaudit, Rezertifizierungsaudit, Follow-up-Audit etc.
- Auditverfahren
- Zertifizierungs- und Auditzyklus
- Bewertungssystem und Audit-Scope
Politik und Nachhaltigkeit
- Kommunikation, Verantwortlichkeiten, Mitarbeiterschulungen, Messbarkeit
Neuerungen in Bezug auf den HACCP-Plan
- Validierungs- und Überwachungsverfahren, Dokumentation
Personalhygiene
- Wirksamkeitsüberprüfung
Erweiterungen um den Prüf- und Überwachungsplan
- KO-Punkt 4 erweitert um Prüf- und Überwachungsplan
- Food Fraud im Einkauf
- Verfahren zur Zulassung und Überwachung von internen/externen Lieferanten
- Reinigung und Desinfektion inkl. CIP-Kriterien
- Rückverfolgbarkeit mittels ?work in progress?
Änderungen im Bereich Prüfmittel
- Sicherstellung, dass keine nicht konformen Produkte verarbeitet werden
- Risikobasiertes Umweltüberwachungsprogramm
- Verantwortlichkeiten werden zugewiesen
Nutzen
In unserer IFS-Food-Schulung erfahren Sie mehr über die aktuellen Entwicklungen im Qualitätsmanagement und in der Qualitätssicherung der Lebensmittelindustrie. Das Seminar ist eine unverzichtbare Grundlagenschulung für Fachkräfte in der Lebensmittelherstellung, die sich mit den Anforderungen des IFS Food Version 8.0 auseinandersetzen müssen. Sie erhalten eine umfassende Einführung in die aktualisierte Version des International Featured Standard Food, die eine engere Verbindung zwischen Prozessoptimierung und Lebensmittelsicherheit herstellt.
Die Inhalte der Weiterbildung umfassen eine detaillierte Betrachtung der IFS-Struktur sowie die wesentlichen Änderungen von IFS Food 7 zu 8.0, wie z. B.:
- neue Auditarten und -optionen sowie überarbeitetes Auditverfahren und Bewertungssystem im Zertifizierungsprotokoll,
- verbesserte Richtlinien für Kommunikation, Verantwortlichkeiten, Mitarbeiterschulungen und Messbarkeit,
- überarbeitete Validierungs-, Überwachungsverfahren und Dokumentation im Rahmen des HACCP-Plans,
- Einführung der Wirksamkeitsüberprüfung für mehr Personalhygiene,
- neue Verfahren zu den Themen Food Fraud, Lieferantenüberwachung, Reinigung und Desinfektion sowie Rückverfolgbarkeit durch den neuen Prüf- und Überwachungsplan,
- Einführung eines risikobasierten Umweltüberwachungsprogramms.
Ein Fokus liegt auf dem überarbeiteten HACCP-Konzept, der Personalhygiene und dem neuen Prüf- und Überwachungsplan. Diese Themenbereiche sind essenziell, damit Sie die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit und -qualität verstehen und effektiv im eigenen Betrieb umsetzen können.
Unsere IFS-Food-Trainings werden von erfahrenen und zertifizierten Auditorinnen und Auditoren geleitet, die Ihnen anhand von Praxisbeispielen helfen, die erlernten Grundlagen des IFS Food 8.0 in Ihrem Unternehmen anzuwenden. Die Weiterbildung bereitet Sie zudem auf die Planung und Begleitung von externen Audits vor und unterstützt Sie bei der sicheren Umsetzung des Lebensmittelstandards.
Nach Abschluss des IFS-Food-Seminars erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Ihre Kompetenz für interne und externe Audits nachweist.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihr Wissen zu erweitern und die Lebensmittelsicherheitskultur in Ihrem Unternehmen nachhaltig zu stärken.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Geschäftsführer, Betriebs- und Produktionsleiter, QM-Beauftragte sowie interne Auditoren aus lebensmittelproduzierenden Unternehmen, die sich aktuell aufgrund von Kundenanforderungen mit den Anforderungen des International Featured Standard (IFS) Food Version 8.0 auseinandersetzen müssen.
Zeit
09:00 - 17:00
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Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV) in der Automobilindustrie - EX/A40/20201806/09042026-1 - 09.04.2026
Vertragliche Gestaltung, Haftungs- und Risikominimierung in der Lieferkette
Inhalt
Basiswissen Recht
- Vertragliche Produkthaftung
- Produkt- und (deliktische) Produzentenhaftung
- Vorgaben des Produktsicherheitsgesetzes
Rechtliches Basiswissen QSV
- Übertragung von Verkehrssicherungspflichten - Möglichkeiten und Grenzen der vertraglichen Haftungsverlagerung
- Prüf- und Rügeobliegenheiten, § 377 HGB
- AGB-rechtliche Inhaltskontrolle von QSV
- Verjährung von Ansprüchen aus der QSV
QSV und Qualitätsnormen
- Bedeutung der IATF 16949/VDA-Bände
- Kundenspezifische Anforderungen
- Bedeutung der Zertifizierung eines Unternehmens nach IATF 16949
Typische Vertragsklauseln aus Verkäufer- und Einkäufersicht inkl. Bezüge zur IATF 16949 und den VDA-Regelwerken
- Beschaffenheitsvereinbarung, zugesicherte/garantierte Beschaffenheit
- Eingangsuntersuchung/Ausgangsprüfungen - Ausschluss/Modifikation der Verpflichtung zur Wareneingangsprüfung
- Audits/Prüfrechte des Vertragspartners
- Untervergabe von Aufträgen/Sublieferanten
- Erstmusterprüfung
- Informationspflichten und Dokumentationsaufbewahrungspflichten
- Risikoanalyse
- Qualitätsprüfung während der Entwicklung
- Mengensicherungskonzept/Beschaffungsgarantien
Die Formulierung der eigenen QSV
- Ist-Analyse der Anforderungen und Umgang mit Mustern
Rechtsbehelfe bei Nichteinhalten der Qualitätssicherungsvereinbarungen/Verstößen gegen Mitwirkungspflichten
Legal Tech
- Softwaregestützte Systeme und Transparenz
Nutzen
Das Seminar gibt die notwendigen Hintergrundinformationen, erläutert wichtige Vertragsklauseln und ihre rechtlichen Schwerpunkte sowie das Zusammenspiel zwischen Qualitätssicherungsvereinbarungen und den Regelungen der Automobilindustrie (IATF 16949, VDA-Bände).
Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, bei der Gestaltung und den Verhandlungen über Qualitätssicherungsvereinbarungen Fallstrike zu erkennen und Haftungsfallen zu vermeiden.
Neben rechtlichen Besonderheiten bei Qualitätssicherungsvereinbarungen mit Lieferanten werden Ihnen in diesem Zusammenhang in diesem Seminar auch Qualitätsnormen erläutert. Es werden eigene QSV-Muster erstellt und mögliche Fallstricke bei der Nutzung von bereits bestehenden Mustern erklärt. Auch der Umgang mit Verstößen und die möglichen Schritte werden in diesem Seminar thematisiert.
Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV) sind komplexe Vertragswerke, dessen Tragweite und rechtliche Auswirkung nur schwer überblickt werden können. Das Risiko verklausulierter Haftungsfallen und damit das Risiko möglicher Produktionsverzögerungen ist demgemäß erheblich.
QSV sind vor allem in der Automobilindustrie eines der wichtigsten Instrumente. Die Qualitätssicherungsvereinbarungen mit Lieferanten ergänzen die Einkaufsbedingungen und sollen die benötigte Qualität von Bauteilen über lange Lieferketten sicherstellen. Ihre Kernaufgabe ist es, Konstruktions- und Fabrikationsfehler bereits im Vorfeld zu vermeiden, sodass das Risiko eines Produkthaftungsfalls und eines damit verbundenen (kostenintensiven und imageschädigenden) Produktrückrufs verringert wird.
Da die Qualität eines Bauteils aber unmittelbar auch dessen Beschaffenheit im juristischen Sinne betrifft, hat der Abschluss einer Qualitätssicherungsvereinbarung (QVS) naturgemäß Auswirkung auf die Haftungsverteilung zwischen den Parteien. Entsprechend wird bei der Verhandlung und Ausgestaltung von Qualitätssicherungsvereinbarungen hart um deren Inhalt gerungen. Problematisch ist zudem, dass Qualitätssicherungsvereinbarungen durch eine Reihe weiterer Regelwerke mit Qualitätsbezug ergänzt werden (IATF 16949, VDA-Bände).
Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an Führungskräfte und Mitarbeitende aus dem Bereich Qualitätsmanagement, Entwicklung, Konstruktion, Planung, Produktion, Einkauf und Vertrieb.
Zeit
09:00 - 16:30
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Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - EX/A42/30351401/09042026-1 - 09.04.2026
Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)
Inhalt
Rechtliche Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften wie z. B. BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Information 208-016 und TRBS 2121
Anforderungen an Leitern und Tritte
- Instandhaltung und Reparaturen
Prüfung von Leitern und Tritten
- Umgang mit Leitern
Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen
Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers
Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern und Tritten schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).
Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften: In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Kenntnisse zur Prüfung nachweisen können.
Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern auch die tägliche Prüfung bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor dem Gebrauch auf Eignung und Beschaffenheit der Leitern zu achten. Als Maßnahmen, die das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherstellen, kommen zum Beispiel das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage.
Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse erworben und ist befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) ?Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten?. Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.
In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Leiter oder alternativ mit einem immersiven Training.
Zielgruppe
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von Leitern und Tritten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
20
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Beauftragte Person für Aufzugsanlagen gemäß BetrSichV und TRBS 3121 - EX/A37/30351101/09042026-1 - 09.04.2026
Ehemaliger Aufzugswärter
Inhalt
Aufgaben der Beauftragten Person für den Betrieb von Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 3121
Geschichtliche Entwicklung
Was ist ein Aufzug?
Unterschiedliche Bauarten
- Treibscheibenaufzug
- Direkter hydraulischer Aufzug
- Indirekter hydraulischer Aufzug
Sicherheitseinrichtungen
- Türverschlüsse
- Geschwindigkeitsbegrenzer
- Fangvorrichtung
- Rohrbruchsicherung
- Triebwerksbremsen
- Weitere Sicherheitseinrichtungen wie z. B. Fernnotruf
- Steuer- und Sicherheitsschalter
Gefahren beim Betrieb
Ursachen für Übergeschwindigkeit des Fahrkorbes
- Treibscheibenaufzug
- Hydraulischer Aufzug
Überwachungsbedürftige Anlagen
Betrieb einer Aufzugsanlage
Maßnahmen zur Befreiung von Personen aus Fahrkörben
Begehung einer oder mehrerer Aufzugsanlagen am Veranstaltungsort
oder digitales Praxistraining
Nutzen
Qualifizieren Sie sich zur Beauftragten Person für Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 3121: Der ehemalige Aufzugswärter wird heute als Beauftragte Person für Aufzugsanlagen bezeichnet. Sie erlernen in diesem Kurs, sachgerecht Befreiungsmaßnahmen einzuleiten und durchzuführen, um den gegebenen Anforderungen gerecht zu werden und eine sachgerechte Personenbefreiung zu gewährleisten.
Die Anforderungen an die Befähigte Person sind in der TRBS 3121 beschrieben. Hier sind auch die aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) abzuleitenden Pflichten für den Betrieb von Aufzugsanlagen konkretisiert. Hiernach sind Sie verpflichtet, Ihre überwachungsbedürftigen Anlagen (z. B. Aufzugsanlagen) in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und zu überwachen. Ebenso sind Sie verpflichtet, notwendige Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich einzuleiten und die den Umständen entsprechend erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Ebenfalls müssen Sie als Betreiber einer Aufzugsanlage sicherstellen, dass auf Notrufe aus einem Fahrkorb in angemessener Zeit reagiert wird und eine sachgerechte Personenbefreiung durchgeführt werden kann.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in den beruflichen Alltag. Unsere Referenten vermitteln theoretische Kenntnisse anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele. Im Seminar können Sie sich mit anderen Teilnehmern austauschen und vernetzen.
In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Aufzugsanlage oder alternativ mit einem immersiven Training.
Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an Hausmeister, haustechnisches Personal, Instandhaltungs- und Servicepersonal.
Zeit
09:00 - 16:15
Max. Teilnehmerzahl
20; Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
630 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
119.7 EUR
Bruttopreis
749.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Lagerung von Gefahrstoffen - EX/A35/50301301/09042026-1 - 09.04.2026
gemäß TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
Inhalt
Einführung in das Chemikalienrecht
Erlaubnispflichten nach BetrSichV
Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen
Bedingungen für das Lagern ortsveränderlicher Behälter nach TRGS 510
Grundlagen des Explosionsschutzes
Betriebsanweisung für das Lagern von Gefahrstoffen
Kleinmengenregelung
Zusammenlagerverbote
Lagerung wassergefährdender Stoffe nach AwSV
Praxis und Diskussion
Nutzen
Das Seminar Lagerung von Gefahrstoffen zeigt Ihnen, welche rechtlichen Verpflichtungen Sie beachten müssen, wenn Sie ein Chemikalienlager betreiben oder planen, eines einzurichten. Dazu werden die Gefahrstoffverordnung sowie die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510 gemäß der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) herangezogen.
Anhand von Gefahrstoffpiktogrammen wird Ihnen gezeigt, welche Gefahren von Chemikalien ausgehen können und welche Anforderungen daraus für die Lagerung von Gefahrstoffen entstehen. Lernen Sie den Unterschied zwischen passiver und aktiver Lagerung, zwischen Lagern und Bereitstellen sowie welche Gefahrstoffe nicht zusammengelagert werden dürfen (Zusammenlagerverbot).
Unser Seminar Lagerung von Gefahrstoffen vermittelt weitergehend, welche besonderen Erfordernisse z. B. beim Lagern von Gasen, von entzündbaren und/oder wassergefährdenden Stoffen oder von toxischen Stoffen zu beachten sind.
Anhand von praktischen Beispielen lernen Sie, die einschlägigen Lagervorschriften sowie die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe umzusetzen. Zum Abschluss des Seminars Lagerung von Gefahrstoffen erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung als Eignungsnachweis Ihrer fachlichen Kompetenz zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen.
Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an Planer, Ersteller und Betreiber von Lagern in allen Branchen, Fach- und Führungskräfte in Industrieunternehmen der Branchen Chemie, Logistik, Intralogistik und Versicherung.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
25; Dieses Seminar ist auch als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte gem. vfdb-Richtliche geeigent.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
640 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
121.6 EUR
Bruttopreis
761.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Susann Wellnitz
040 8557 2780
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Jahresschulung für betriebliche Elektrofachkräfte - EX/A33/30251201/09042026-1 - 09.04.2026
Erhalt der Befähigung nach DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1)
Inhalt
Neue Regelwerke und aktuelle Fachthemen
- Neues in der Betriebssicherheitsverordnung
- Verpflichtungen und Festlegungen nach DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3
- Neue und geänderte relevante Normen
- Auswahl und Einsatz von RCD
Gefahren des elektrischen Stroms
- Gefährdungspotenzial bei Gleichstrom und Wechselstrom, Spannungs- und Frequenzabhängigkeit
- Elektrische Gefährdungen durch Störlichtbögen
- Unfallbeispiele
Maßnahmen für den Arbeitsschutz
- Erste-Hilfe-Hinweise
- Sicherheitsregeln und Zoneneinteilung
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Prüfungen, Befähigte Person (TRBS 1203)
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Diskussion und Praxisprobleme
- Themen der Teilnehmer
Nutzen
Erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten geltenden Regeln für den Betrieb und die Errichtung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Regelwerke und Fachthemen. Sie werden umfassend über die Gefahren des elektrischen Stroms und Maßnahmen für den Arbeitsschutz aufgeklärt. Das Seminar bietet darüber hinaus einen praxisorientierten Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern.
Erfahren Sie, wie die sorgfältige Planung, Auswahl und Beschaffung elektrischer Anlagen die Sicherheit der Mitarbeiter und einen störungsfreien Betrieb weitgehend sicherstellen. Erhalten Sie einen Einblick, in welchen Vorschriften (z. B. § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 12 BetrSichV) Elektrofachkräfte und Betriebselektriker unterwiesen werden müssen, um ihre Befähigung zu erhalten.
Zielgruppe
Betriebselektriker von Unternehmen und Einrichtungen
Voraussetzungen
Ausgebildete Elektrofachkraft
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25;
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Haben Sie Interesse an unserer kommenden Elektrotechnik-Fachtagung? Nähere Informationen finden Sie hier.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Mehr erfahren
DSGVO-Seminar für den Arbeitsalltag - Datenschutz in der Praxis - EX/A52/10151151/09042026-1 - 09.04.2026
Datenschutz umsetzen mit Mustern, Checklisten und weiteren Hilfsmaterialien
Inhalt
Einführung: die wichtigsten 6 Regelungen der DSGVO für das Datenschutzmanagement
Rechtsgrundlagen dokumentieren
- Auswahl der richtigen Legitimation für Datenkategorien und Verarbeitungszwecke
- Einwilligung Foto: Mustertexte, Verfahren
- Praxis: Eigenen Einwilligungstext verfassen und mittels Checkliste prüfen
- Berechtigtes Interesse: Dokumentation der Abwägung der Interessen
- Praxis: Dokumentation des berechtigten Interesses für eine Ihrer Verarbeitungen
Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
- Verschiedene Varianten der Dokumentation
- Empfohlene Inhalte
- Praxis: VVT am Beispiel
Dokumentation von Datenschutzverletzungen
- Aufbau des internen Meldeprozesses und dessen praktische Umsetzung
- Aufbau der internen Dokumentation
- Wie funktioniert die Meldung an die Datenschutzbehörde? Womit muss ich rechnen?
- Praxis: Melden eines Fehlversands von personenbezogenen Daten
Datenschutzerklärungen und Informationstexte
- Was gehört hinein?
- Beispiel: Information an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Beispiel: Information an Webbesucherinnen und Webbesucher
- Praxis: die Datenschutzerklärung der eigenen Website schnell und einfach auf Datenschutzverstöße prüfen
Auftragsverarbeitung
- Was gehört hinein? Muster aus Textbausteinen
- Praxis: Ausfüllen eines AV-Vertrags
- Checkliste zur Prüfung von AV-Verträgen
- Praxis: Prüfen eines Ihrer AV-Verträge
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
- Methoden zur Ermittlung der eigenen TOMs einer Verarbeitung
- Praxis: TOMs einer Verarbeitung dokumentieren
- Checkliste zur Prüfung der TOMs von Auftragsverarbeitern
Nutzen
In unserem DSGVO-Seminar zeigen wir Ihnen, wie Sie den Datenschutz in Ihrem Unternehmen richtig umsetzen und die Anforderungen der Datenschutzbehörde erfüllen.
Auch wenn Sie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bereits in Ihrem Unternehmen umgesetzt haben und das geforderte Datenschutzmanagement nach bestem Wissen und Gewissen betreiben, tauchen im betrieblichen Alltag immer wieder Fragen auf, deren Beantwortung kniffelig ist:
- Haben wir den richtigen AV-Vertrag mit unserem IT-Dienstleister abgeschlossen?
- Sind unsere Kundinnen und Kunden lückenlos über den Datenschutz informiert oder gibt es noch etwaige Fragen?
- Wie können wir die Arbeit am Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten vereinfachen?
- Wie erkennen wir, ob die Datenschutzerklärung unserer Website vollständig ist?
- Wie muss die Interessenabwägung einer Verarbeitung dokumentiert sein, sodass die Datenschutzbehörde zufrieden ist?
Dieses DSGVO-Seminar hat den Anspruch, Ihnen für viele Datenschutzfragen des betrieblichen Alltags nicht nur Mustertexte, Checklisten und Ablaufpläne an die Hand zu geben. Es bietet Ihnen auch in Praxisübungen die Möglichkeit, durch den intensiven Austausch und Diskussionen, Datenschutz-Texte zu erstellen, die Sie direkt in Ihrem Unternehmen verwenden können. Anhand von Fallbeispielen besprechen und lösen wir Datenschutzprobleme und nutzen dabei die in diesem DSGVO-Seminar vorgestellten Werkzeuge.
Nutzen Sie unsere Muster und Checklisten zur Umsetzung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen. Dabei dürfen Sie sicher sein, dass die vorgestellten Muster und ihre Lösungen den aktuellen Stand der Erwartungen der Datenschutzbehörden bestmöglich erfüllen.
Zielgruppe
Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren und -helfer, Geschäftsführer, bei denen Datenschutz ?Chefsache? ist, Informationssicherheitsbeauftragte, Betriebsräte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen IT, Compliance, Personal, IT-Gutachter und -Berater sowie Interessierte
Voraussetzungen
Es werden Grundkenntnise im Datenschutz vorausgesetzt.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Tei
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