Profil

Ausbilder von Hubarbeitsbühnenbedienern - EX/A81/60108101/07042026-1 - 07.04.2026


Inhalt

Einschlägige Vorschriften

Grundsätze in der theoretischen Ausbildung

Grundsätze in der praktischen Ausbildung

Methodik und Didaktik im Seminar

Prüfungen und deren Bewertungskriterien

Haftung Verantwortung

Rechtliche Grundlagen und Vorgaben für Bau und Einsatz

Nutzen

Hubarbeitsbühnen und deren Einsatz sind weit verbreitet. Die Gefährdung der Bediener und Personen, die sich im Umkreis aufhalten ist relativ hoch. Um eine Hubarbeitsbühne sachgerecht zu benutzen, sind gut ausgebildete Bediener erforderlich. Durch dieses Seminar werden Sie in die Lage versetzt, Personal zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen gemäß DGUV-G 308-008 auszubilden.

Zielgruppe

Künftige Ausbilderinnen bzw. Ausbilder von Hubarbeitsbühnenbedienern.

Voraussetzungen

Es müssen zum Zeitpunkt der Aufnahme der Ausbildertätigkeit folgende Ausbilder-Qualifikation vorhanden sein:

- aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Hubarbeitsbühnen (mind. 2 Jahre),
- mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (z.B. Maschinenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung), Unfallverhütungsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. BG-Regeln, DIN-Normen) vertraut sein,
- praktische Erfahrungen im Einsatz mit Hubarbeitsbühnen,
- Ausbildungskonzepte vermitteln und eine Gruppe durch einen Lehrgang führen können
- Ausbildereignungsprüfung
- 24 Jahre alt
- Bedienberechtigung für Hubarbeitsbühnen

Zeit

08:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

10

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1586 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

301.34 EUR

Bruttopreis

1887.34 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Grundlagenlehrgang zum Erwerb der Schaltberechtigung - EX/A42/30301301/07042026-1 - 07.04.2026

Für Mittelspannungsanlagen > 1 kV bis 30 kV


Inhalt

Einführung in die gesetzlichen Grundlagen und Normen, Bestimmungen und Richtlinien für Schaltanlagen

Brandschutz

Hinweise zu Erste-Hilfe-Maßnahmen

Auswertung von Unfällen und Havarien

Schutztechnik

Funktion und Aufbau von Schaltanlagen

Netzformen und Schaltzeichen

Fehlerarten und ihre Auswirkungen

Die fünf Sicherheitsregeln

Betreiben elektrischer Anlagen

Besichtigung von Schaltanlagen und praktische Übungen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Sie erhalten die notwendigen Fachkunde-Kenntnisse, um zur Erlangung der Schaltberechtigung qualifiziert zu werden: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die gesetzlichen Grundlagen und Normen für die Befähigung, an Schaltanlagen tätig werden zu können. Dazu zählen auch Vorschriften wie die DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3) und DIN VDE 0105.

Sie erhalten eine umfassende Einführung in die Funktion, den Aufbau und den Betrieb von Schaltanlagen. Unsere Referenten vermitteln Ihnen anschaulich Themen wie Brandschutz und Schutztechnik sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen. Die Besichtigung von Schaltanlagen und praktische Übungen runden das Seminar ab.

Besonders im Umgang mit Mittelspannungsanlagen sind zahlreiche Vorschriften zu beachten. Die Ausführung von Schalthandlungen erfordert deshalb im Sinne der anerkannten Regeln der Technik eine Schaltberechtigung für die ausführende Elektrofachkraft. Diese wird erst nach ausreichender Qualifizierung in schriftlicher Form durch den Verantwortlichen für die elektrischen Netze und Anlagen erteilt. Die Schulung unterweist Sie in allen notwendigen Themen, um die Qualifizierung für Schalthandlungen zu erlangen.



Zielgruppe

Elektroingenieure, -techniker, -meister, -fachkräfte, Mitarbeiter von Industrie- und Gewerbebetrieben, Ingenieurbüros und Errichterfirmen, Mitarbeiter aus Energieversorgungsunternehmen, Gewerbeaufsichtsämtern und Berufsgenossenschaften

Voraussetzungen

Die Ausführung von Schalthandlungen erfordert im Sinne der anerkannten Regeln der Technik eine Schaltberechtigung für die ausführende Elektrofachkraft.

Zeit

08:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

12; Für die Teilnahme am praktischen Teil ist das Mitbringen einer Persönlichen Schutzausrüstung gem. DGUV-Regel 103-012 erforderlich (isolierender Helm mit Störlichtbogenschutzvisier oder -schutzhaube, Schutzkleidung und isolierende Handschuhe mit mind. Störlichtbogenschutzklasse APC 1 sowie isolierender Fußschutz).


Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100% online und mehrfach wiederholbar.


In Ihrem Unternehmen führen wir an Ihrer Anlage auch den Lehrgang ?Schalthandlungen bis 110 kV durch. Grundlage hierfür ist dieser Grundlagenlehrgang für Mittelspannungsanlagen > 1 kV bis 30 kV.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Nachhaltigkeitsmanager (TÜV) - EX/A52/10603401/07042026-1 - 07.04.2026

Qualifizierung für Nachhaltigkeitsbeauftragte: CSR-Strategien im Unternehmen etablieren


Inhalt

Hintergründe und Motive für ein nachhaltiges Management
- Begriffsbestimmungen und Hintergründe
- Internationale, nationale und supranationale Initiativen: ILO, OECD, UNO, EU mit Schwerpunkt auf SDGs,

Klimaschutz und Menschenrechten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, CSDDD)
- Anforderungen von Investoren: Environment Social Governance (ESG)-Ratings
- Weitere Gründe für ein Nachhaltigkeitsmanagement

Nachhaltigkeitsberichte
- Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mit ESRS, VSME und Taxonomieverordnung
- Global Reporting Initiative (GRI) und der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK)

Nachhaltiges Management
- Synergien zur Normenwelt von Managementsystemen: Umwelt (inkl. EMAS), Qualität, Energie und Arbeitsschutz
- Wesentlichkeitsanalyse unter Einbindung von Stakeholdern mit Beispielen aus der Praxis
- Strategiefindung und -planung
- Umsetzung eines integrierten Nachhaltigkeitsmanagements
- Überwachung, Messung, Analyse und Verbesserungsprozess

Nutzen

Das Seminar ?Nachhaltigkeitsmanager - Qualifizierung für Nachhaltigkeitsbeauftragte: CSR-Strategien im Unternehmen etablieren? (CSR: Corporate Social Responsibility), bereitet Sie auf die Integration eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems innerhalb Ihres Unternehmens vor. Trotz der aktuellen Unsicherheiten in der Regulatorik (z. B. aus den Omnibus-Vorschlägen) ist eine nachhaltige Ausrichtung des Unternehmens unerlässlich, um langfristig den globalen, ökonomischen und ökologischen Anforderungen standzuhalten. Daher ist es ratsam, eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter für eine Nachhaltigkeitsmanager-Weiterbildung auszuwählen.

Die Sicherstellung, dass Unternehmen umwelt- und ressourcenschonend sowie sozial verträglich wirtschaften, ist die Aufgabe des Nachhaltigkeitsbeauftragten. Um sich im Themenfeld Nachhaltigkeit orientieren zu können, erhalten Sie eine Einführung über politische, gesellschaftliche und rechtliche Hintergründe. In unserer Weiterbildung bekommen Sie einen Gesamtüberblick und eine Orientierung im Themenfeld der Nachhaltigkeit.

Das Wissen über relevante Rahmenwerke und Initiativen hilft Ihnen dabei, schrittweise ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem innerhalb Ihres Unternehmens aufzubauen. Dadurch kann vorhandenes Wissen vernetzt bzw. Synergien zu bestehenden Managementsystemnormen (z. B. ISO 9001, ISO 14001) hergestellt werden. Sie erhalten Einblicke in die aktuellen rechtlichen Grundlagen der Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsthemen und einen Überblick über Standards und Werkzeuge für die Berichterstattung (CSRD, ESRS, DNK).

Sie lernen, Nachhaltigkeitsaspekte in bereits bestehende betriebliche Systeme und Abläufe zu integrieren. Eine Grundlage wird dafür durch Praxisbeispiele und Handlungsanleitungen geboten: von der Bestimmung der Wesentlichkeit bis hin zur internen und externen Kommunikation über Ihre Nachhaltigkeitsbestrebungen.

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf das KI-Feedbacktraining für Fach- und Führungskräfte 

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Befähigte Person zur Prüfung bei Explosionsgefährdungen - EX/A35/30201101/07042026-1 - 07.04.2026

Gemäß TRBS 1203 und BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Richtlinien 2014/34/EU und 1999/92/EG
- Betriebssicherheitsverordnung und Gefahrstoffverordnung
- Technische Regeln, z.B. TRBS 1201 Teil 1, TRGS 720-724

Befähigte Personen
- Rechte und Pflichten
- Stellung der Befähigten Person
- Anforderungen

Begriffe und Definitionen
- Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre
- Flammpunkt, Zündtemperatur
- Temperaturklassen
- Messung und Beurteilung elektrostatischer Aufladung
- Ermittlung sicherheitstechnischer Kennzahlen

Beurteilen der Explosionsgefahr
- Zoneneinteilung
- Gefährdungsbeurteilung
- Explosionsschutzdokument

Anforderungen an den Betrieb von Anlagen
- Verantwortung des Betreibers

Elektrische und nichtelektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
- Besonderheiten und praktische Beispiele der Zündschutzarten d", "e", "i", "p"
- Kennzeichnung

Prüfung elektrischer und nichtelektrischer Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Der Lehrgang vermittelt Ihnen die nach TRBS 1201 Teil 1 wesentliche Inhalte aus dem Explosionsschutz um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §2 Abs. 6) bestellt werden zu können. Er richtet sich nach den Anforderungen der in Anhang 2 Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung beschriebenen Punkte und qualifiziert Sie für die Durchführung von Prüfungen nach Nummer 5.2 sowie mit Ausnahmen auch nach 4.1 und 5.1.

Zielgruppe

Mitarbeiter aus Unternehmen, die als Befähigte Person Prüfungen an Geräten und Schutzsystemen in explosionsgefährdeten Bereichen vornehmen

Voraussetzungen

Eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne dieses Abschnitts muss über die in § 2 Absatz 6 genannte
Qualifikation hinaus
a) über eine einschlägige technische Berufsausbildung oder eine andere für die vorgesehenen
Prüfungsaufgaben ausreichende technische Qualifikation verfügen,
b) über eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Herstellung, dem Zusammenbau, dem Betrieb
oder der Instandhaltung der zu prüfenden Anlagen oder Anlagenkomponenten im Sinne dieses
Abschnitts verfügen und
c) ihre Kenntnisse über Explosionsgefährdungen durch Teilnahme an Schulungen oder
Unterweisungen auf aktuellem Stand halten.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30

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Security Incident Manager (TÜV) - EX/A35/10201291/07042026-1 - 07.04.2026

ISO 27035, ISO 27001 und ISO 22301 - Information Security Incident Management und der Security-Incident-Response-Prozess


Inhalt

Motivation und Grundlagen
- Beispiele von Sicherheitsvorfällen und Angriffsvektoren
- Typische Herausforderungen
- Grundbegriffe bei der Security Incident Response
- Übliche Betriebsformen

Anforderungen, Checklisten, Standards und rechtliche bzw. regulatorische Grundlagen
- ISMS-Standards (ISO 27001, ISO 27002, ISO 27035)
- BSI-Grundschutz (Grundschutzkompendium, Behandlung von Sicherheitsvorfällen, IT-Forensik)
- Sonstige Normen und Standards (NIST Cybersecurity Framework, GTAG, VdS, MaRisk, TiSaX)
- Cyber Resilience Act (CRA), EU-Richtlinie NIS-2, Sicherheitsgesetze, KRITIS
- Möglichkeiten der Personenzertifizierung (ISO 27035 Lead Incident Manager)

Management von Sicherheitsvorfällen aus Sicht des ISOs/CISOs/IT-Managers
- Sinnvolle Pläne, Taktiken und Richtlinien
- Schnellstart am Beginn einer ISO- bzw. CISO-Tätigkeit
- Ausarbeitung eines Security-Incident-Response-Prozesses
- Vorbereitung und Unterstützung durch die Geschäftsführung
- Führungsaufgaben und Teambildung
- Koordinationsaufgaben rund um den Kompetenzaufbau
- Finanzierung und Bereitstellung der Ressourcen
- Rechtliche Betrachtung von Sicherheitsvorfällen
- Umgang mit Anzeigen und Ermittlungsbehörden
- Ergänzung des Berichtswesens um geeignete Kennzahlen
- Prüfungsaspekte, Kontrollmöglichkeiten und Auditierung

Bearbeitung von Sicherheitsvorfällen aus Sicht des IT-Betriebs und der Technik
- Kompetenzen und Fähigkeiten
- Planung und proaktive Maßnahmen
- Durchführung der Incident Response und reaktives Arbeiten
- Soziales Verhalten und Zusammenarbeit
- Übungen und Tests
- Nachschau und Verbesserungen nach einem Sicherheitsvorfall
- Operative Berichterstellung zum Sicherheitsvorfall

Mitwirken bei einem Sicherheitsvorfall von Externen und weiteren Fachbereichen
- Übersicht über übliche Dienstleistungen von Externen
- Vorbereitungsarbeiten für den Ernstfall
- Einbindung der eigenen Fachbereiche (außerhalb der IT und der Informationssicherheit)
- Zusammenarbeit und typische Konflikte
- Übungen und Tests
- Vertragsgestaltungen mit Externen

Exkurs
- Ausgelagerte Lösungen (CERT, SOC und SIEM)
- Cloud-Überwachung und Security Incident Response in der Cloud
- Forensisches Basiswissen und Erste Hilfe (forensische Duplikation, digitale Spuren, Tools)

Nutzen

Die Anzahl der Cyberangriffe auf Unternehmen wächst in den letzten Jahren stetig an. Sie treten in den vielfältigsten Varianten in der Praxis auf. In jedem Fall müssen die betroffenen Unternehmen fähig sein, sich von diesen Angriffen wieder zu befreien. Nicht zuletzt durch die NIS-2-Richtlinie gewinnt Incident Management/ Vorfallmanagement an Bedeutung.

Zuständig sind Security Incident Manager und Managerinnen, auch genannt Incident Response Manager und Managerinnen oder auch Vorfallmanager und -managerinnen. Diese erhalten in unserem dreitägigen Seminar zum Security Incident Manager (TÜV) Grundlagen an die Hand, um Schäden durch Cyberangriffe abzuwenden.

Neben den oft erwähnten Ransomware-Attacken, der Übernahme von Verzeichnisdiensten wie das Active Directory oder Datendiebstahl von ganzen (Kronjuwelen-)Datenbanken gibt es vielfältige leichte und schwere Angriffe, die unterschiedliche Motive im Blick haben:

- Betrug,
- Einblick in Betriebsgeheimnisse,
- Veränderung von Daten,
- Störung der Verfügbarkeit oder
- Fremdnutzen der unternehmerischen Plattformen für andere Zwecke.

Der ISO-Standard 27001 und deren nachgeordnete Normen geben hier einen ersten guten Leitfaden für etwaige Vorbereitungsarbeiten, die die Unternehmensführung und damit beauftragte Informationssicherheitsbeauftragte leisten sollen. Allein die Anzahl der Controls in der alten Norm ISO 27001 (sieben Controls) und nac

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KI-Regulierung im Unternehmen - Ihr Crash-Kurs zum EU AI Act - EX/A52/10502001/07042026-1 - 07.04.2026

Die neue KI-Verordnung verstehen - Ihre KI-Kompetenz-Schulung zu AI Act & Compliance in der Praxis anwenden


Inhalt

Der EU AI Act, die KI-Verordnung
- Ziele und den Geltungsbereich des AI Actes
- Rollen und Akteure im AI Act
- Anforderungen an KI-Kompetenz und die Umsetzung im Unternehmen
- Weitere Ergänzende Pflichten und Auflagen für Betriebe
- Einfluss des AI Act auf die Gestaltung und den Einsatz von KI-Technologien in Unternehmen

KI und Urheberrecht
- Basiswissen: Rechtliche Beurteilung von Inhalten, die durch KI erstellt wurden, wie Texte, Bilder oder Grafiken
- Umgang mit Werken, die durch die Zusammenarbeit von Mensch und Maschine entstehen
- Schwierigkeiten bei KI-generierten Inhalten, die bekannte Kunst oder Comicfiguren betreffen
- Urheberrechtsfragen im Zusammenhang mit Prompts

KI und Datenschutz
- Nutzung von personenbezogenen Daten in KI-Systemen
- Sicherstellung der Datenschutzrichtlinien und Wahrung der Rechte der betroffenen Personen

Weitere rechtliche Fragestellungen
- Sicherung von Unternehmensgeheimnissen und Fachwissen bei der Entwicklung von KI
- Bewährte Verfahren für Risikomanagement und rechtliche Absicherung
- Einbeziehung der Arbeitnehmervertretung bei der Implementierung von KI-Software

Entwicklung einer KI-Richtlinie
- Ziele einer KI-Richtlinie
- Beispiele einer Inhaltsangabe

Nutzen

Im August 2024 ist der EU AI Act in Kraft getreten. Die Anforderungen dieser KI-Verordnung müssen stufenweise bis zum 2. August 2026 vollständig umgesetzt werden. Dies stellt für Unternehmen eine komplexe Herausforderung mit hohen Risiken dar. Bei Nicht-Einhaltung drohen Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des Jahresumsatzes.

In unserer KI-Kompetenz-Schulung zum EU AI Act zeigen wir Ihnen praxisnah, wie Sie Ihr Unternehmen auf die wichtigsten Anforderungen der KI-Regulierung vorbereiten und KI-Compliance nachhaltig sicherstellen. Damit erfüllen Sie zugleich die AI Act Schulungspflicht und stärken das Bewusstsein Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für rechtssicheren KI-Einsatz.

Der Vorteil für Sie: Unser Format ist ein kompakter Crashkurs zum EU AI Act und weiteren rechtlichen Vorgaben - in nur vier Stunden statt über drei Tage!

Die Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) gehört für viele Unternehmen bereits zum Alltag. Andere stecken noch mitten im Einführungsprozess. Beide Phasen gehen mit einer hohen Rechtsunsicherheit einher. Unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte für KI und Recht kennen die praktischen Fragen und Stolpersteine, mit denen Unternehmen, Start-ups und Forschungseinrichtungen regelmäßig konfrontiert sind.

Im Webinar erhalten Sie einen strukturierten und praxisorientierten Überblick über:

- Die wichtigsten Anforderungen des AI Acts

- Relevante Rechtsbereiche wie Urheberrecht, Datenschutz und Haftung

- Konkrete Empfehlungen zur Umsetzung von KI-Compliance im Unternehmen

Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Fragen direkt an die Expertinnen und Experten zu stellen und sich mit anderen Teilnehmenden auszutauschen.

Nach der EU AI Act Schulung wissen Sie, wie Sie den EU AI Act zu verstehen und in Ihrem Unternehmen konform umsetzen können. Sie erlangen zudem eine Sicherheit über weitere wichtige Regularien und sind so für den erfolgreichen KI-Einsatz rechtskonform optimal aufgestellt.


Die Teilnahmebescheinigung dient als ein Baustein für den vom Gesetz verlangten Nachweis zum Erwerb von KI-Kompetenz im Sinne von Art. 4 der KI-Verordnung.

Zielgruppe

Unternehmensinhaber, Führungskräfte, Freiberufler, Rechtsberater, IT- und Datenschutzbeauftragte in Unternehmen, die KI-Technologien nutzen oder entwickeln, People of Data, KI-Beauftragte oder -Manager, Projektmanager

Zeit

09:00 - 13:00

Max. Teilnehmerzahl

0;

Bitte bringen Sie bei einem Präsenztermin Ihren Laptop mit.


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CTU-Code - Ladungssicherung in Containern - EX/A52/60201401/07042026-1 - 07.04.2026


Inhalt

Rechtliche Grundlagen

Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen

CTU-Code (Kapitel 1-13) und weitere technische Regelwerke

Technische und physikalische Zusammenhänge und Auswirkungen

Möglichkeiten der Ladungssicherung

Belastungen beim Transport

Ermittlung der erforderlichen Kräfte zur Ladungssicherung

Hilfsmittel zur Ladungssicherung

Praktische Übungen

Nutzen

Unsere Schulung behandelt schwerpunktmäßig das sichere Packen von Containern. Wir stellen Ihnen die konkreten Anforderungen und die rechtlichen Grundlagen vor. Sie erhalten einen Eindruck zur Größe der Kräfte, die bei der Beförderung von Containern mit Straßenfahrzeugen, mit der Eisenbahn und mit Seeschiffen auf die Ladung einwirken können. Die Grundlagen des Packens und der Sicherung von Ladung in Containern werden Ihnen praxisorientiert vermittelt. Sie lernen, unsachgemäß gepackte und gesicherte Ladung in Containern zu erkennen und fachgerechte Abhilfe zu schaffen. Praktische Übungen runden das Seminarprogramm ab.

Die CTU-Codes enthalten Vorgaben zum sicheren Packen von sogenannten Cargo Transport Units (CTU) - darunter fallen Container, Wechselbehälter, Eisenbahnwaggons und Straßenfahrzeuge. Die Richtlinien geben vor, dass alle Personen entsprechend ihren Zuständigkeiten ausgebildet sein müssen, sobald sie mit der Beförderung oder dem Packen von Ladung in CTU beschäftigt sind. Im Seminar werden Ihnen die entsprechenden Kenntnisse praxisorientiert vermitteln.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an verantwortliche Fahrer und Verlader, Versandleiter, verantwortliche Mitarbeiter aus Transport, Disposition und Fuhrpark, Industriemeister Fachrichtung Lagerwirtschaft und Kraftverkehr, welche für die Stauung, den Versand und den Transport von Containern zuständig sind.

Zeit

09:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

20;

Schauen Sie auch gerne bei den anderen Seminaren, rundum das Thema Ladungssicherung" vorbei ? Ladungssicherung

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Schulung: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - EX/A52/50201201/07042026-1 - 07.04.2026

Grundlage für Arbeitsschutz und den Schutz Dritter bei überwachungsbedürftigen Anlagen


Inhalt

Überblick zu den gesetzlichen Grundlagen im Arbeitsschutz

Verordnungen und Regelwerke zum Arbeitsschutz

Ziele der Betriebssicherheitsverordnung

Grundlegende Aspekte der Verordnung und deren Anhänge
- Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
- Gefährdungsbeurteilungen
- Prüfungen und Befähigte Personen
- Unterweisungen, Betriebsanweisungen
- Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel (Anhang 1)
- Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen (Anhang 2)
- Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel (Anhang 3)

Änderungen in der Gefahrstoffverordnung

Rechtsfragen - Zuständigkeiten - Betreiberpflichten

Umsetzung der Verordnung in der Praxis

Nutzen

Im Seminar Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erhalten Sie einen ausführlichen Überblick über den heutigen Stand im Bereich der Anlagen- und Betriebssicherheit.

Welche Anforderungen umfassen die Bereiche Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung? In der Schulung Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) lernen Sie die gesetzeskonforme und sichere Verwendung von Arbeitsmitteln nach BetrSichV kennen.

Ein zentraler Bestandteil ist dabei die Gefährdungsbeurteilung, die Arbeitgeber verpflichtend durchführen müssen. Mithilfe dieser Beurteilung können Risiken bei der Verwendung und dem Betrieb von Arbeitsmitteln frühzeitig erkannt und geeignete Schutzmaßnahmen abgeleitet werden. Die Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen ist entscheidend für den nachhaltigen Schutz der Beschäftigten.

Die Veranstaltung Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verfolgt zum einen das Ziel, einen verbesserten Arbeitsschutz beim Umgang mit Arbeitsmitteln sicherzustellen und zum anderen, einen optimalen Schutz Dritter beim Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen zu gewährleisten.
Das BetrSichV-Seminar hat zudem das Ziel, eine Vereinfachung der Anwendung von Arbeitsschutzregelungen bei Arbeitsmitteln insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zu erreichen. In dieser Weiterbildung steht daher ebenso die generelle Verbesserung des Arbeitsschutzes im Vordergrund.

Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den aktuellen Anforderungen an die sichere Bereitstellung und Nutzung von Arbeitsmitteln sowie deren regelmäßige Prüfung.



Zielgruppe

Unternehmer, Technische Leiter, betriebliche Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

610 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

115.9 EUR

Bruttopreis

725.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Laura Neu
+49 (0)511 9986-2391
seminar@tuev-nord.de
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Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - EX/A37/30351401/07042026-1 - 07.04.2026

Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)


Inhalt

Rechtliche Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften wie z. B. BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Information 208-016 und TRBS 2121

Anforderungen an Leitern und Tritte
- Instandhaltung und Reparaturen

Prüfung von Leitern und Tritten
- Umgang mit Leitern

Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen

Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers

Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern und Tritten schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).

Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften: In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Kenntnisse zur Prüfung nachweisen können.

Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern auch die tägliche Prüfung bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor dem Gebrauch auf Eignung und Beschaffenheit der Leitern zu achten. Als Maßnahmen, die das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherstellen, kommen zum Beispiel das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage.

Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse erworben und ist befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) ?Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten?. Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.

In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Leiter oder alternativ mit einem immersiven Training.

Zielgruppe

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von Leitern und Tritten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen

Zeit

09:00 - 16:15

Max. Teilnehmerzahl

20

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Exportkontrolle Seminar: Exportkontrollbeauftragte - kein Export ohne Exportkontrolle - EX/A40/60152052/08042026-1 - 08.04.2026

Grundlagen der Exportkontrolle - aktuelles Exportkontroll- und Außenwirtschaftsrecht


Inhalt

? Ziele und Mittel der Exportkontrolle

? Embargos und weitere Verbote

? Prüfen der Waren auf Ausfuhrgenehmigungspflichten

? Arten der Ausfuhrgenehmigung

? Antragsverfahren beim BAFA

? Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr

? Zugelassener Ausführer werden und bleiben

? Außenwirtschaftsprüfung

? Strafrechtliche Folgen illegaler Exporte

Nutzen

In unserem Seminar Exportkontrolle erhalten Sie einen praxisorientierten Überblick über die Grundlagen der Exportkontrolle, das aktuelle Exportkontroll- und Außenwirtschaftsrecht sowie die interne Organisation und die damit verbundenen Prozessabläufe. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Güterklassifizierung und dem Personenscreening.

In Unternehmen der Exportwirtschaft spielt eine funktionierende innerbetriebliche Exportkontrolle eine immer wichtigere Rolle. Der Überprüfung der außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften unter der Fragestellung, was an wen, wohin und zu welchem Zweck geliefert wird, wird dabei besondere Aufmerksamkeit geschenkt.
Verantwortlich dafür sind sowohl die Geschäftsführung als auch die Exportkontrollbeauftragten. Diese müssen sicherstellen, dass die Vorschriften des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie der Dual-Use-Verordnung eingehalten werden.

Da es ohne ordnungsgemäße Kontrolle keinen internationalen Handel gibt, bringen wir Sie in diesem Seminar zur Exportkontrolle auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung und machen Sie mit folgenden Inhalten der Exportkontrolle vertraut:

- Ausfuhrgenehmigungspflichten,
- Antragsverfahren BAFA,
- Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr,
- Außenwirtschaftsprüfung,
- strafrechtliche Folgen illegaler Ausfuhren.

In diesem Seminar lernen Sie, alle Anfragen und die daraus resultierenden Angebote genau zu prüfen. Die zentrale Frage lautet dabei häufig: ?Gibt es Beschränkungen, Genehmigungspflichten oder Verbote?? Dies betrifft nicht nur Waren und Ersatzteile, sondern auch Software, Technologien und Datensätze und gilt sowohl für versandte Waren als auch für Daten, die Sie zum Download zur Verfügung stellen.

Identifizieren Sie künftig rechtzeitig gelistete, also verbotene Empfängerinnen und Empfänger, Händlerinnen und Händler, Kundinnen und Kunden sowie Banken und vermeiden Sie Verstöße. Denn im schlimmsten Fall drohen Ihnen als Geschäftsführerin bzw. Geschäftsführer oder leitende Angestellte bzw. leitender Angestellter Freiheits- und Geldstrafen, Bußgelder sowie die Einziehung unberechtigter Ausfuhrerlöse.


Zielgruppe

Exportmitarbeiter, Vertriebsmitarbeiter, Ausfuhrverantwortliche, Compliance- Beauftragte, Geschäftsführer, Vorstände, Universitätspräsidenten sowie Professoren von Universitäten und Fachhochschulen

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

880 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

167.2 EUR

Bruttopreis

1047.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Kira Etheber
+49 221 945352-14
akd-k@tuev-nord.de
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Technischer und betrieblicher/organisatorischer Brandschutz - G3 - EX/A35/30154001/08042026-1 - 08.04.2026


Inhalt

Brandschutzanlagen
Elektrische Leitungen mit Funktionserhalt
Sicherheitsbeleuchtung, Notstromversorgung
Wartung und Prüfung technischer Anlagen
Alarmierungs- und Evakuierungskonzept
Betriebliche Gefahrenabwehrpläne
Selbsthilfekräfte

Nutzen

Das Seminar ?Technischer und betrieblich/organisatorischer Brandschutz? informiert über die Grundlagen und Anforderungen im technischen und betrieblichen bzw. organisatorischen Brandschutz. Im Rahmen der Veranstaltung lernen Sie, die rechtlichen Vorgaben und Anforderungen für (anlagen)technischen Brandschutz und den betrieblichen/organisatorischen Brandschutz kennen und anzuwenden. Sie können dadurch zukünftig Ihre Aufgaben hinsichtlich des technischen und/oder organisatorischen Brandschutzes schutzziel- und maßnahmengerecht erfüllen. Zeitgleich erwerben Sie das Verständnis für das Zusammenspiel zwischen anlagentechnischem und betrieblichem/organisatorischem Brandschutz, sowie den Vorgaben des Bauordnungsrechts zum vorbeugenden Brandschutz für Menschen und Tiere und den Anforderungen aus dem Arbeitssstättenrecht und der gesetzlichen Unfallversicherung zum Schutz der Beschäftigten.
Sie lernen ebenfalls, die Schulung und Unterweisung der Beschäftigten vorzunehmen. Außerdem sind Sie in der Lage, Ihren Arbeitgeber, Auftraggeber bzw. den Entwurfsverfasser des Bauantrages zu den erforderlichen Anlagen des technischen Brandschutzes und den betrieblich/organisatorisch erforderlichen Maßnahmen umfassend zu beraten oder Alternativen darzustellen. In diesem Kontext können Sie den Betreiber auch grundsätzlich zu den Forderungen der Sachversicherer beraten. Sie können gemeinsam mit dem Betreiber das Konzept unter Berücksichtigung der erforderlichen betrieblichen Gefahrenabwehrpläne entwickeln. Für die Ableitung der erforderlichen Anlagen und Maßnahmen dienen Ihnen die Regelwerke des Bauordnungsrechts genauso wie die Technischen Regeln der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die zugehörigen Publikationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und die Publikationen der Versicherungswirtschaft (GDV und FM Global).

Die Teilnahme an diesem Seminar dient zum einen bereits anerkannten Fachplanern Brandschutz als Nachweis über eine qualifizierte Fortbildung und zum anderen dient sie Interessenten am Zertifikatslehrgang zum Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz TÜV® in Verbindung mit den Seminaren ?Brandschutz - Grundlagen und Vorschriften? und ?Baulicher Brandschutz? zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der berufsbegleitenden Weiterbildung.

Zielgruppe

Mitarbeitende von Behörden, die Brandschutznachweise prüfen;
nachweisberechtigte Fachplaner, die ihr Wissen vertiefen wollen; Technische Leiter, Objektbetreuer, Hausmeister, interessierte Personen, ausgebildete Fachplaner und Brandschutzbeauftragte

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

16; Die Veranstaltung ist anerkannt als Fortbildung für Fachplaner nach der DIvB 100 Richtlinie und der vfdb-Richtlinie für Brandschutzbeauftragte. Sie dient Interessenten am

Zertifikatslehrgang zum Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz TÜV®

in Verbindung mit den Seminaren ?Brandschutz - Grundlagen und Vorschriften - G1? und ?Baulicher Brandschutz - G2? - neben der persönlichen Eignung - zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der berufsbegleitenden Weiterbildung.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

900 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

171 EUR

Bruttopreis

1071 EUR

Ansprechpartner

Herrn Kai Simon Mohr
+49 4085571211
akd-hh@tuev-nord.de

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Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen - EX/A33/30152101/08042026-1 - 08.04.2026


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen/grundsätzliche Forderungen
- Musterbauordnung (MBO)
- Landesbauordnung (LBO)
- VdS-Richtlinien
- Geltende Normen

Anwendung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- Begriffe und Definitionen
- Schutzziele und Einsatz
- Funktions- und Wirkungsweise
- Natürlicher und maschineller Rauch- und Wärmeabzug

Einbauvorschriften und Prüfzeichen von RWA

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, Errichtererklärung

Auslöse- und Meldesysteme, Funktionsüberprüfung von RWA

Wartung und wiederkehrende Prüfungen von RWA
- Pflichten des Anlagenbetreibers
- Prüfungsgrundlagen
- Anforderungen an die Befähigte Person
- Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person

Praktische Einweisung in die Prüfung

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über die relevanten gesetzlichen Vorschriften zur Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA). Sie erhalten ebenso einen Überblick über die Vorgaben der Versicherer. Funktion, Wirkungsweise, Ziele und Einsatzgebiete von RWA werden Ihnen dargestellt. Sie lernen die Anforderungen und den Ablauf der notwendigen Überprüfungen und Wartungsarbeiten kennen. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen das erforderliche Fachwissen zur Durchführung der vorgeschriebenen regelmäßigen Überprüfungen.

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind ein wichtiger Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Zwar verhindern RWA keinen Brand, sie sind jedoch ein wirksames Mittel zur Schadensbegrenzung. Durch das automatische Öffnen von Fenstern oder Luken werden gefährliche Rauchgase und erhitzte Luft ins Freie abgeleitet. Somit kann die Feuerwehr schneller eingreifen und Personen können schneller evakuiert werden. Mit der vorgeschriebenen regelmäßigen Überprüfung darf nur entsprechend geeignetes und qualifiziertes Personal beauftragt werden.

Zielgruppe

Service- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter und Befähigte Personen, die Prüfungen an Rauch- und Wärmeabzugsanlagen durchführen, Brandschutzverantwortliche

Voraussetzungen

Zur Durchführung elektrischer Messungen im Rahmen der Wartung elektrisch betriebener RWA-Anlagen ist eine entsprechende Zusatzqualifikation erforderlich (bspw. abgeschlossene Berufsausbildung zur Elektrofachkraft oder Qualifizierung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten).

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

14; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

930 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

176.7 EUR

Bruttopreis

1106.7 EUR

Ansprechpartner

Herrn Oliver Bastian
+49 421 22318 15
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen

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