Profil

Betriebsbeauftragter für Abfall - Grundlehrgang - - EX/A38/40301201/16032026-1 - 16.03.2026
Behördlich anerkannt nach § 60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 AbfBeauftrV
Inhalt
Kenntnisse des Abfallrechts
Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten
Betrachtung haftungs- und strafrechtlicher Risiken
Der Abfallbeauftragte in der Praxis
Erfassen und Klassifizieren der Abfälle
Sonstige Vorschriften zur Trennung und Handhabung
Lagerung, Behandlung und Bereitstellung von Abfällen
Die Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben, Zertifizierungen der Abfallwirtschaftsbeteiligten
Recht der Abfallverbringung
Nachweisverfahren und Registerführung im Entsorgungsprozess
Transport von Abfällen nach Abfall- und Gefahrgutrecht
Praktische Umsetzung der Tätigkeiten der Betriebsbeauftragten-Organisation im Betrieb
Lernzielkontrollen
Nutzen
Das Seminar dient Ihnen zum Nachweis der Fachkunde gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), die seit 01.06.2017 anzuwenden ist. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die wesentlichen Inhalte des Abfallrechts und der Entsorgungspraxis unter Berücksichtigung des § 60 KrWG und der Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 Ziffer 3 AbfBeauftrV.
Nach Besuch des Lehrgangs verfügen Sie über das Wissen, Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in die Entsorgungspraxis umzusetzen. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über rechtliche Risiken und ihre Minimierung bei der Anwendung umweltrelevanter Vorschriften. Das Seminar setzt folgende thematische Schwerpunkte:
- Überwachung des Weges der Abfälle - von der Entstehung bis zur Entsorgung
- Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften der einschlägigen Rechtsverordnungen
- Kontrolle der Entsorgungsprozesse
- Mitteilung festgestellter Mängel und Vorschläge zur Behebung
- Hinwirken auf die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren
Zielgruppe
Das Seminar eignet sich für die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen der 4. BImSchV, Deponien bis zur endgültigen Stilllegung und großer Abwasserbehandlungsanlagen. Ebenso richtet sich der Lehrgang an Hersteller und Vertreiber, die Verpackungen oder Elektro- und Elektronikaltgeräte zurücknehmen müssen. Dazu zählen auch Hersteller und Vertreiber, die mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle oder mehr als 100 Tonnen nicht gefährliche Abfälle pro Kalenderjahr freiwillig zurücknehmen.
Voraussetzungen
Für die formelle/rechtsgültige Bestellung als Betriebsbeauftragter für Abfall gemäß der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragtenverordnung - AbfBeauftrV) vom 02.12.2016 ist seit dem 01.06.2017 zusätzlich - neben einer qualifizierten Ausbildung - ein Nachweis gemäß § 9 Abs. 1 Ziffer 2a-c über eine einschlägige einjährige Praxis nachzuweisen.
Zeit
09:00 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
20; Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.
Abschluss
Behördlich anerkannte Bescheinigung;
Nettopreis
1830 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
347.7 EUR
Bruttopreis
2177.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Denise Garohn
0201 31955-34
akd-rr@tuev-nord.de
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Entsorgungsfachbetriebe - Erwerb des Fachkundenachweises nach EfbV und AbfAEV - EX/A31/40301301/16032026-1 - 16.03.2026
Behördlich anerkannt nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV und § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV
Inhalt
Wesentliche Inhalte zu einschlägigen Rechtsvorschriften:
- KrWG, EfbV, AbfAEV, NachweisV, AVV
- Untergesetzliches Regelwerk
Produktverantwortung, verordnete und freiwillige Rücknahme
Nachweisführung und Registerführung
Sammeln/Befördern/Handeln/Makeln
Inhalte und Umsetzung der EfbV und der AbfAEV
Umweltauswirkungen, Gefahreneigenschaften, Arbeitsschutz
Mögliche Entsorgungswege für Abfälle bewerten
Verhältnis Abfallrecht zu anderen Rechtsbereichen
Nutzen
Mit diesem Lehrgang erwerben Sie den Fachkundenachweis für verantwortliche Personen nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV und § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV. Sie erhalten das notwendige Wissen, um Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in der Praxis umzusetzen. Sie lernen wichtige Grundlagen anhand von Fallbeispielen aus der Praxis kennen. Der Lehrgang ist behördlich anerkannt.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gibt den Rahmen vor, nach dem alle für die Leitung und Beaufsichtigung des Entsorgungs- bzw. Entsorgungsfachbetriebes verantwortlichen Personen die Fachkunde nachweisen müssen. Dazu gehören auch Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen. Auch Betriebe, die sich nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen, benötigen einen Fachkundenachweis für die Erlangung der Erlaubnis nach § 54 KrWG und ggf. der Anzeige nach § 53 KrWG.
Sie erlangen eine hohe Rechtssicherheit bei der Anwendung und Umsetzung aktueller umweltrelevanter Vorschriften. Bei erfolgreicher Teilnahme an dem behördlich anerkannten Lehrgang erhalten Sie eine Bescheinigung als Nachweis.
Zielgruppe
Verantwortliche Personen nach § 9 EfbV und § 5 AbfAEV, d. h. Personen aus Unternehmen, die Abfälle sammeln, befördern, lagern, behandeln, makeln, handeln, verwerten oder beseitigen; außerdem Personen, die von den zuständigen Behörden dazu aufgefordert worden sind, einen Fachkundelehrgang gemäß EfbV bzw. AbfAEV zu absolvieren
Zeit
09:00 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
25; Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Behördlich anerkannte Bescheinigung
Nettopreis
1830 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
347.7 EUR
Bruttopreis
2177.7 EUR
Ansprechpartner
Herrn Nico Galle
+49521 786-227
akd-bi@tuev-nord.de
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Turbinenwärter - Dampfturbinen - EX/A81/30108121/16032026-1 - 16.03.2026
Inhalt
Richtlinien und Verordnung (Betriebssicherheitsverordnung, Druckgeräterichtline, DGUV Vorschriften (bisherige BG-Vorschriften), DIN VDE-/VDI-Richtlinien, Arbeitsschutzgesetz, TRBS1203 sowie ATEX-Richtlinien)
Aufbau und Wirkungsweise von Turbinen
- Dampfturbinen (u. a. Läufer, Turbinenschaufeln, Medienversorgung)
Steuer- und Regeleinrichtungen
Beeinflussung des Leistungsverhaltens
Übergabepunkte/angrenzende Aggregate und Bauteile
- Mitwirkende Steuer- und Regeleinrichtungen anderer Anlagen
- Beeinflussungsfaktoren
- Sicherheitsrelevante Vorgaben
- Sicherheitstechnik
Gefahrenquellen
- Vorbeugende Kontrollen
- Schäden (Ursachen, Vermeidung)
Gefahren und Gefährdungen im Betrieb und bei Stillstand
- Medienbeaufschlagung
- Elektrik
- Explosionsschutz
Notmaßnahmen
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Erfahren Sie die nötigen Sachkenntnisse, um als beauftragter Beschäftigter im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (§ 8 BetrSichV) für Turbinenanlagen und angrenzende Aggregate tätig werden zu können. Erfahrene Referenten erläutern Ihnen, wie Sie als Turbinenwärter den wirtschaftlichen Betrieb der Anlage überwachen. Sie lernen, Gefahrenpotenziale rechtzeitig zu erkennen und bei Störungen regulierend einzugreifen.
Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche.
Zielgruppe
Kesselwärter, Instandhaltungspersonal, Personen, die Instandhaltungsarbeiten an Turbinenanlagen durchführen bzw. überwachen sollen
Voraussetzungen
Eine mindestens einjährige Tätigkeit als Kesselwärter oder eine zweijährige Berufserfahrung in Industriekraftwerken
Zeit
08:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
11
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Zeugnis der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
1860 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
353.4 EUR
Bruttopreis
2213.4 EUR
Ansprechpartner
Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
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Qualitätsauditor (TÜV) - EX/A35/20101401/16032026-1 - 16.03.2026
Inhalt
Vorstellung der Auditarten wie System-, Prozess-, Produktaudit, Performance und Compliance Audit
Auditprogramm mittels Turtle-Modell
- Ziele, Planung und Umsetzung
- GA: Erarbeitung eines Auditprogrammverfahrens
- Überwachung, Bewertung und Verbesserung
- GA: Brainstorming zu Umsetzungsmöglichkeiten der Auditprinzipien
- GA: Brainstroming von zu vermeidenden Verhaltensweisen aufgrund der Auditprinzipien
Auditdurchführung
- Planung und Durchführung der Audittätigkeiten
- Berichterstellung und Auditfolgemaßnahmen
- GA: Entwicklung eines Auditplans
- GA: Checklistenerstellung
- GA: Erstellung eines Auditberichts
Kompetenz und Bewertung von Auditoren nach DIN EN ISO 19011
- Kompetenzermittlung, Bewertungskriterien und -methoden
- GA: Erstellung eines Rollenprofils für einen Auditor
Gesprächsführung und Fragetechniken
- Offene und geschlossene Fragen, Suggestiv- und Alternativfragen
- Sender-Empfänger-Modell, Vier-Ohren-Modell, aktives Zuhören
Zertifizierung
- Auswahl der Zertifizierungsstelle (DIN EN ISO/IEC 17021)
- GA: Anforderungen der ISO 17021 an die Auditorenqualifikation
- Vorbereitung und Ablauf der Zertifizierung (Zertifizierungsantrag, das Zertifizierungsaudit, Überwachung des Zertifikats)
- GA: Zertifizierungsverfahren
Akkreditierung und Akkreditierungssysteme
- Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS GmbH)
- International Accreditation Forum (IAF)
Vorbereitung eines Audits auf der Grundlage von allgemeinen, beispielhaften Dokumentationen
- GA: Prozesse und Formulare, Dokumentationsprüfung
- GA: Rollenspiele - Simulation einer Auditsituation
Videogestützte Auswertung des Audit-Rollenspiels
Nutzen
Qualifizierung zum Qualitätsauditor: In dieser Auditoren-Ausbildung werden Ihnen fundierte Kenntnisse im Bereich Auditierung und Gesprächstechniken vermittelt, die Sie als Qualitätsauditor beherrschen müssen. Das Seminar baut auf Ihren Kenntnissen über Qualitätsmanagementsysteme nach ISO 9001 und Qualitätstechniken auf. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen, welche Anforderungen Qualitätsauditoren beim Auditieren von Managementsystemen auf Basis der DIN EN ISO 19011 berücksichtigen müssen. Anforderungen aus dieser Norm, wie zum Beispiel Auditprinzipien, Auditprogramm und Auditorenkompetenz, werden Ihnen anhand von Beispielen verdeutlicht.
Das Auditprogramm setzt sich aus einer Reihe von internen Audits im Rahmen der Auditjahresplanung zusammen: Sie lernen die Anforderungen aus der DIN EN ISO 19011 an dieses Programm in Hinblick auf Zielsetzung, Verfahren und Ressourcen sowie Risiken kennen. Sie erfahren die Bedeutung der DIN EN ISO/IEC 17021 für Zertifizierungsverfahren und welche Anforderungen sie an die Auditoren und die Auditergebnisse stellt.
Sie lernen im Auditoren-Kurs, wie Sie unter Zuhilfenahme des Turtle-Modells ein Auditprogramm erstellen. Unsere Referenten erklären Ihnen Begriffe wie Auditkriterien, -nachweise, -feststellung und -schlussfolgerung und nennen Ihnen Umsetzungsmöglichkeiten. Sie lernen die verschiedenen Auditarten (z. B. System-, Prozess- und Produktaudit) sowie deren Zielsetzungen kennen und erfahren, was ein First-, Second- oder Third-Party-Audit ist.
Neben den Kenntnissen der Normenanforderungen und den Begriffen lernen Sie an einem praktischen Beispiel, ein Audit zu planen, durchzuführen und zu bewerten. Im Team entwickeln Sie in der Auditoren-Schulung Arbeitsdokumente wie Veranlassung des Audits, Vorbereitung (Checklistenerstellung), Durchführung des Audits und die Erstellung des Auditberichts. Die Durchführung erfolgt über ein Rollenspiel mittels einer gestellten Auditsituation. Hierbei wenden Sie die erlernten Gesprächs- und Fragetechniken (z. B. offene und geschlossene Fragen, Suggestiv- und Alternativfragen) sowie wichtige Grundlagen ein
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Entsorgungsfachbetriebe - Erwerb des Fachkundenachweises nach EfbV und AbfAEV mit Fachkundenachweis nach AbfBeauftrV - EX/A31/40301302/16032026-1 - 16.03.2026
Behördlich anerkannt nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV und § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV und § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV
Inhalt
Wesentliche Inhalte zu einschlägigen Rechtsvorschriften:
- KrWG, EfbV, AbfAEV, NachweisV, AVV
- Untergesetzliches Regelwerk
Produktverantwortung, verordnete und freiwillige Rücknahme
Nachweisführung und Registerführung
Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln
Inhalte und Umsetzung der EfbV und AbfAEV
Umweltauswirkungen, Gefahreneigenschaften, Arbeitsschutz
Bewerten von möglichen Entsorgungswegen für Abfälle
Verhältnis Abfallrecht zu anderen Rechtsbereichen
Aufgaben, Rechte und Pflichten der Abfallbeauftragten
Nutzen
In diesem Seminar erwerben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Fachkundenachweis für verantwortliche Personen nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und § 5 Abs. 1 Nr. 2 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV). Da es sich um einen Kombinationslehrgang handelt, vergeben wir wahlweise zusätzlich den Fachkundenachweis nach der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV).
Neben theoretischen Grundlagen und wesentlichen Inhalten zu Rechtsvorschriften vermitteln wir in diesem behördlich anerkannten und praxisorientierten Seminar Umweltauswirkungen und Gefahreneigenschaften unterschiedlicher Abfallprodukte sowie grundlegende Vorschriften beim Arbeitsschutz.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erlangen eine hohe Rechtssicherheit bei der Anwendung und Umsetzung aktueller umweltrelevanter Vorschriften, die wir an konkreten Fallbeispielen demonstrieren und die anschließend direkt in Ihrem Betrieb angewendet werden können.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der EfbV bzw. der AbfAEV gibt stets den Rahmen vor, nach dem die für die Leitung und Beaufsichtigung des Entsorgungs- bzw. Entsorgungsfachbetriebes verantwortlichen Personen die jeweilige Fachkunde nachweisen müssen. Dazu gehören auch Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen.Auch Betriebe, die sich nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen, benötigen für diese Tätigkeiten einen Fachkundenachweis für die Erlangung der Erlaubnis nach § 54 KrWG und ggf. der Anzeige nach § 53 KrWG.
Zielgruppe
Verantwortliche Personen nach § 9 EfbV und § 5 AbfAEV, d. h. Personen aus Unternehmen, die Abfälle sammeln, befördern, lagern, behandeln, makeln, handeln, verwerten oder beseitigen; außerdem Personen, die von den zuständigen Behörden dazu aufgefordert worden sind, einen Fachkundelehrgang gemäß EfbV bzw. AbfAEV zu absolvieren. Das Seminar ist auch für Personen gedacht, die zusätzlich den Fachkundenachweis nach der AbfBeauftrV benötigen.
Voraussetzungen
Der Lehrgang richtet sich an Teilnehmer ohne oder mit geringen Vorkenntnissen. Für die Erlangung einer Zertifizierung nach EfbV oder einer Erlaubnis/Anzeige nach AbfAEV sind, neben der Bescheinigung zu diesem Lehrgang, weitere formale Voraussetzungen zu erfüllen, u.a. zur Zuverlässigkeit und zur beruflichen Qualifikation, die sich aus der EfbV oder der AbfAEV ergeben.
Zeit
09:00 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
25; Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Behördlich anerkannte Bescheinigung
Nettopreis
1980 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
376.2 EUR
Bruttopreis
2356.2 EUR
Ansprechpartner
Herrn Nico Galle
+49521 786-227
akd-bi@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Befähigte Person zur Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen - EX/A34/30101501/16032026-1 - 16.03.2026
Gemäß Anhang 2 Abschnitt 4 BetrSichV
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- Betriebssicherheitsverordnung
- TRBS 1203
- Druckgeräterichtlinie
Arten von Druckbehältern und Rohrleitungen
- Anforderungen und Grundlagen
- Besondere Arten von Druckbehältern
- Werkstoffe für Druckgeräte
- Schweißtechnische Grundlagen
Betrieb
- Aufstellung von Druckbehältern
- Ausrüstung von Druckbehältern
- Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitungen
- Berechnung und Konstruktionsbeurteilung von Druckgeräten
- Konstruktionsbeurteilung und Verlegung von Rohrleitungen
- Gefahrstoffrecht aus Sicht der Druckgeräterichtlinie
- Temperatureinflüsse
Durchführung von Prüfungen
- Befähigte Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In diesem Seminar erhalten Sie die erforderliche Sachkunde nach TRBS 1203, um als Befähigte Person für die Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen tätig zu werden. Diese Veranstaltung richtet sich an speziell unterwiesene Personen und Mitarbeiter, die anschließend mit den vorgeschriebenen Überprüfungen von Druckbehältern und Rohrleitungen beauftragt werden können.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung müssen diese überwachungsbedürftigen Anlagen in bestimmten zeitlichen Abständen wiederkehrend geprüft werden. In Abhängigkeit des Gefährdungspotenzials können diese Prüfungen auch durch Befähigte Personen aus dem eigenen Unternehmen durchgeführt werden.
Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die Sachkunde nach TRBS 1203, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (§ 2 Absatz 6 BetrSichV) und Arbeitsschutzgesetz (§ 7 ArbSchG) bestellt werden zu können. Sie erhalten alle notwendigen Informationen, um Prüfungen an Druckbehältern und Rohrleitungen durchführen zu können.
Zielgruppe
Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal, welches als Befähigte Person Prüfungen an Druckbehältern und Rohrleitungen vornehmen soll
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
2030 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
385.7 EUR
Bruttopreis
2415.7 EUR
Ansprechpartner
Herrn Martin Heimer
+49 345 5686 959
akd-hal@tuev-nord.de
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Befähigte Person zur Prüfung bei Explosionsgefährdungen - EX/A39/30201101/16032026-1 - 16.03.2026
Gemäß TRBS 1203 und BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Richtlinien 2014/34/EU und 1999/92/EG
- Betriebssicherheitsverordnung und Gefahrstoffverordnung
- Technische Regeln, z.B. TRBS 1201 Teil 1, TRGS 720-724
Befähigte Personen
- Rechte und Pflichten
- Stellung der Befähigten Person
- Anforderungen
Begriffe und Definitionen
- Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre
- Flammpunkt, Zündtemperatur
- Temperaturklassen
- Messung und Beurteilung elektrostatischer Aufladung
- Ermittlung sicherheitstechnischer Kennzahlen
Beurteilen der Explosionsgefahr
- Zoneneinteilung
- Gefährdungsbeurteilung
- Explosionsschutzdokument
Anforderungen an den Betrieb von Anlagen
- Verantwortung des Betreibers
Elektrische und nichtelektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
- Besonderheiten und praktische Beispiele der Zündschutzarten d", "e", "i", "p"
- Kennzeichnung
Prüfung elektrischer und nichtelektrischer Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Der Lehrgang vermittelt Ihnen die nach TRBS 1201 Teil 1 wesentliche Inhalte aus dem Explosionsschutz um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §2 Abs. 6) bestellt werden zu können. Er richtet sich nach den Anforderungen der in Anhang 2 Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung beschriebenen Punkte und qualifiziert Sie für die Durchführung von Prüfungen nach Nummer 5.2 sowie mit Ausnahmen auch nach 4.1 und 5.1.
Zielgruppe
Mitarbeiter aus Unternehmen, die als Befähigte Person Prüfungen an Geräten und Schutzsystemen in explosionsgefährdeten Bereichen vornehmen
Voraussetzungen
Eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne dieses Abschnitts muss über die in § 2 Absatz 6 genannte
Qualifikation hinaus
a) über eine einschlägige technische Berufsausbildung oder eine andere für die vorgesehenen
Prüfungsaufgaben ausreichende technische Qualifikation verfügen,
b) über eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Herstellung, dem Zusammenbau, dem Betrieb
oder der Instandhaltung der zu prüfenden Anlagen oder Anlagenkomponenten im Sinne dieses
Abschnitts verfügen und
c) ihre Kenntnisse über Explosionsgefährdungen durch Teilnahme an Schulungen oder
Unterweisungen auf aktuellem Stand halten.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
30
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Gabelstaplerfahrer - Fortbildung - EX/A32/60101806/16032026-1 - 16.03.2026
Inhalt
Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
- StVO, StVZO
- DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)
- Betriebssicherheitsverordnung
Fahrer- und Unternehmerpflichten
- Betriebsanweisung
- Schriftliche Beauftragung
- Innerbetriebliche Regelungen
Besprechung von Unfällen und deren Verhinderung
- Geschwindigkeit
- Verlassen des Gabelstaplers
- Statistiken über Unfälle (Unfallschwerpunkte)
Fahrphysikalische Grundlagen
- Standsicherheit
- Lastschwerpunktabstand
- Tragfähigkeit
Bewegen und Stapeln von Lasten
- Lastaufnahme
- Standdreieck
- Be- und Entladen von Fahrzeugen
Abfahrtskontrolle gemäß DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)
- Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
- Lenkung, Reifen, Bremse
- Gabelzinken
- Hydraulik
Theoretische Prüfung
Nutzen
Mit diesem Seminar kommen Sie als Unternehmer Ihrer jährlichen Unterweisungspflicht nach § 12 Arbeitsschutzgesetz nach. Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die geltenden Rechtsgrundlagen und werden auf Gefahrenquellen im Arbeitsalltag aufmerksam gemacht: Laut der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), Grundsätze der Prävention § 4 (1) und der Betriebssicherheitsverordnung hat der Unternehmer die Pflicht, seine Arbeitnehmer mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Das betrifft auch die Unterweisung der Gabelstaplerfahrer.
Erfahrene Referenten vermitteln den aktuellen Kenntnisstand und die nötigen Rechtsgrundlagen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern die Umsetzung des Gelernten in den beruflichen Alltag. Das Seminar bietet Ihnen genügend Möglichkeiten, um sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.
Zielgruppe
Gabelstaplerfahrer, die bereits im Besitz eines Fahrerausweises sind
Voraussetzungen
Gabelstaplerfahrer mit gültiger Berechtigung nach DGUV 68.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
210 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
39.9 EUR
Bruttopreis
249.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Annika Wrede
0531 2362356-15
akd-bs@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Lagermanager (TÜV) - EX/A40/60151101/16032026-1 - 16.03.2026
Grundlagen für Logistik- und Warehouse-Manager für eine optimierte Lagerwirtschaft
Inhalt
? MODUL 1 - Lagermanagement
- Ziele der Materialwirtschaft - Ziele des Lagermanagements
- Lagerorganisation - Wareneingang und Wareneingangsprüfung
? MODUL 2 - Materialwirtschaft
- Dispositionsverfahren - Strategien zur Bestandssenkung
- Einkauf - Organisationsformen - Einkaufsabwicklung
- Auftragsbestätigung
? MODUL 3 - Techniken der Lagerwirtschaft
- Lagerplanung - Innerbetrieblicher Transport - Fördertechnik
- Güterströme - Automatisierung - Lager- und Kommissionstechniken
- Verpackung - Versand
? MODUL 4 - Inventur und Bestandssenkung
- Inventurarten - Materialbereitstellung - Kennzahlen
- Controlling - Inventur und Bestandskontrollen
? MODUL 5 - Aufgaben in der Arbeitssicherheit
- Ladungssicherung - Arbeitsschutz - Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitgeberpflichten - Arbeitnehmerpflichten - Praktische Umsetzung
? MODUL 6 - HR
- Personalbedarfsplanung - Personalauswahl - Personalführung
- Mitarbeitermotivation - Personalbeurteilung - Leistungslohnsystem
Nutzen
Effizientes Lagermanagement ist ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens. Mit steigenden Anforderungen an Kostenminimierung, Kundenversorgung und Arbeitssicherheit werden fundierte Kenntnisse in diesem Bereich immer wichtiger. Unser Seminar Lagermanager (TÜV) vermittelt Ihnen alle notwendigen Kenntnisse, um Lagerprozesse gezielt zu optimieren und nachhaltige Lösungen für Ihr Unternehmen zu entwickeln.
Während der Weiterbildung für Lagerleiter lernen Sie umfassende Methoden zur Strukturierung und Steuerung effizienter Lagerprozesse kennen. Sie vertiefen Ihre Kenntnisse in den Bereichen Lagermanagement und Materialwirtschaft und erfahren, wie Sie durch den gezielten Einsatz moderner Lagertechnik die Effizienz Ihrer Lagerstrukturen steigern können. Darüber hinaus erhalten Sie praxisnahes Know-how zu Inventurprozessen und Bestandsreduzierung, um Bestände optimal zu verwalten und Kosten zu senken. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Arbeitssicherheit im Lager, bei der Sie sich mit den relevanten Vorschriften, Pflichten und Maßnahmen zur Unfallverhütung auseinandersetzen.
Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten begleiten Sie mit praxisorientierten Fallstudien und Best-Practice-Beispielen. Im Seminar erhalten Sie wertvolle Strategien, um auftretende Herausforderungen im Lageralltag zu meistern und individuelle Konzepte für Ihr Unternehmen zu entwickeln. Durch interaktive Übungen lernen Sie, Problemstellungen zielgerichtet zu analysieren und Lösungen effizient umzusetzen.
Erleben Sie mit unserer interaktiven Trainingseinheit realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.
Nach erfolgreichem Abschluss des Seminars zum Lagermanager (TÜV) sind Sie in der Lage, Ihr Lager professionell zu organisieren und die Abläufe im Unternehmen nachhaltig zu verbessern.
Mit dem TÜV-Zertifikat weisen Sie Ihre Fachkompetenz nach und erhöhen Ihre Karrierechancen in den Bereichen Lagerleitung, Logistikmanagement und Materialwirtschaft.
Zielgruppe
Handelsfachpacker, Fachlageristen, Fachkräfte für Lagerwirtschaft bzw. Lagerlogistik, Mitarbeiter aus Materialwirtschaft, Lager und Einkauf mittelständischer Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen, die mit der Führung eines Lagers oder Teilbereiches beauftragt sind oder werden sollen
Voraussetzungen
Die Teilnehmenden sollten über kaufmännische Grundkenntnisse verfügen.
Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Lagermanager (TÜV) ist der Besuch des gleichnamigen Seminars.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
16;
Mehr erfahren
Datenschutzbeauftragter (TÜV) - EX/A33/10151101/16032026-1 - 16.03.2026
gemäß DSGVO und BDSG-neu
Inhalt
1. Schulungstag: Datenschutzrecht
Grundlagen
- EU-Datenschutzrecht, Verhältnis zum nationalen Recht
- Einführung in die Datenschutzrechtsordnung, Struktur BDSG
- Kirchliche Regelungsbefugnis
- Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich der DSGVO
- Wichtige Begriffe und Prinzipien des Datenschutzrechts (Art. 4 und 5 DSGVO)
Rechtswirksame Einwilligungen
- Form und Bestimmtheit der Einwilligung
- Aufklärungspflichten und Kopplungsverbot
- Widerrufsrecht des Betroffenen
- Fortgeltung vor dem 25.05.2018 erteilter Einwilligungen
- Besonderheiten der Beschäftigteneinwilligung
Kernbereiche des Datenschutzes
- Übersicht zu den Erlaubnisnormen
- Grundlagen zur Verarbeitung von Kunden- und Interessentendaten
- Grundlagen zum Beschäftigtendatenschutz
- Übermittlung in Drittländer
Telemedien: Wichtige Pflichten beim Betrieb von Webseiten
2. Schulungstag: Formelle Datenschutzanforderungen und Datenschutz-Kontrollinstanzen
Rechte der Betroffenen
- Transparenzpflichten gegenüber den Betroffenen
- Löschung und Recht auf Vergessen
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Widerspruchsrecht, Schadensersatz
Der Datenschutzbeauftragte
- Benennungspflichten, Voraussetzungen, Fachwissen
- Aufgaben, Stellung im Unternehmen
- Abberufungs- und Kündigungsschutz
Die Aufsichtsbehörde
- Aufgaben, Befugnisse, Sanktionen, KI und Datenschutz
- Aktivitäten von Aufsichtsbehörden
3. Schulungstag: Datenschutzmanagement und -organisation
Datenschutzkonzept und Betroffenenrechte
- Datenschutzorganisation
- Gewährleistung der Rechte betroffener Personen
- Melde- und Dokumentationspflichten bei Datensicherheitsvorfällen
Verarbeitungsverzeichnisse nach Art. 30 DSGVO
- Rechtsgrundlagen, Voraussetzungen und Zweck
- Inhalt des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
- Anforderungen an die Form; Erstellung, Aktualisierung
Datenschutz-Folgenabschätzung
- Voraussetzungen, Risikobetrachtung
- Abgrenzung Unternehmens-/Betroffenenrisiken
- Verringerung von Risiken, Risikomatrix
- Schwellwertanalyse, Ablauf
Vervollständigung der Dokumentation
- Dokumente, Verhaltensregeln, Zertifizierung
Verpflichtungen des Datenschutzbeauftragten
- Ansprechpartner, Aufgabenwahrnehmung
- Was kommt nach dem Einführungsseminar?
4. Schulungstag: Informationssicherheit
Begriffe und Schutzziele
- Abgrenzung Datenschutz - Informationssicherheit
- Schutzziele der Informationssicherheit
Gefährdungen der Informationssicherheit
- Verbreitete Schwachstellen, häufige Bedrohungen
Technische und organisatorische Maßnahmen
- Angemessenheit, Pseudonymisierung
- Verschlüsselung, Dokumentation
Hilfs- und Arbeitsmittel für den DSB
Nutzen
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten und seit dem 25. Mai 2018 anzuwenden. Dadurch erfolgt in der gesamten EU und damit auch in Deutschland eine umfassende Neugestaltung des Datenschutzes. Unser Lehrgang vermittelt Datenschutzbeauftragten neben Grundlagenwissen für ihre Tätigkeit sämtliche rechtliche Änderungen, die sich im Zuge der DSGVO ergeben. Sie lernen unter anderem den rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen Daten, das organisatorische Umfeld sowie Aspekte der technisch-organisatorischen Maßnahmen des betrieblichen Datenschutzes kennen. Darüber hinaus erfahren Sie in dem Kurs für Datenschutzbeauftragte, welche hohen Anforderungen an die soziale Kompetenz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten als Vermittler und Berater zwischen Management, Betroffenen, Betriebsrat und Aufsichtsbehörden gestellt werden.
Wer muss eigentlich einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benennen? Laut § 38 BDSG-neu mu
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Datenschutzbeauftragter (TÜV) - EX/A52/10151101/16032026-1 - 16.03.2026
gemäß DSGVO und BDSG-neu
Inhalt
1. Schulungstag: Datenschutzrecht
Grundlagen
- EU-Datenschutzrecht, Verhältnis zum nationalen Recht
- Einführung in die Datenschutzrechtsordnung, Struktur BDSG
- Kirchliche Regelungsbefugnis
- Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich der DSGVO
- Wichtige Begriffe und Prinzipien des Datenschutzrechts (Art. 4 und 5 DSGVO)
Rechtswirksame Einwilligungen
- Form und Bestimmtheit der Einwilligung
- Aufklärungspflichten und Kopplungsverbot
- Widerrufsrecht des Betroffenen
- Fortgeltung vor dem 25.05.2018 erteilter Einwilligungen
- Besonderheiten der Beschäftigteneinwilligung
Kernbereiche des Datenschutzes
- Übersicht zu den Erlaubnisnormen
- Grundlagen zur Verarbeitung von Kunden- und Interessentendaten
- Grundlagen zum Beschäftigtendatenschutz
- Übermittlung in Drittländer
Telemedien: Wichtige Pflichten beim Betrieb von Webseiten
2. Schulungstag: Formelle Datenschutzanforderungen und Datenschutz-Kontrollinstanzen
Rechte der Betroffenen
- Transparenzpflichten gegenüber den Betroffenen
- Löschung und Recht auf Vergessen
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Widerspruchsrecht, Schadensersatz
Der Datenschutzbeauftragte
- Benennungspflichten, Voraussetzungen, Fachwissen
- Aufgaben, Stellung im Unternehmen
- Abberufungs- und Kündigungsschutz
Die Aufsichtsbehörde
- Aufgaben, Befugnisse, Sanktionen, KI und Datenschutz
- Aktivitäten von Aufsichtsbehörden
3. Schulungstag: Datenschutzmanagement und -organisation
Datenschutzkonzept und Betroffenenrechte
- Datenschutzorganisation
- Gewährleistung der Rechte betroffener Personen
- Melde- und Dokumentationspflichten bei Datensicherheitsvorfällen
Verarbeitungsverzeichnisse nach Art. 30 DSGVO
- Rechtsgrundlagen, Voraussetzungen und Zweck
- Inhalt des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
- Anforderungen an die Form; Erstellung, Aktualisierung
Datenschutz-Folgenabschätzung
- Voraussetzungen, Risikobetrachtung
- Abgrenzung Unternehmens-/Betroffenenrisiken
- Verringerung von Risiken, Risikomatrix
- Schwellwertanalyse, Ablauf
Vervollständigung der Dokumentation
- Dokumente, Verhaltensregeln, Zertifizierung
Verpflichtungen des Datenschutzbeauftragten
- Ansprechpartner, Aufgabenwahrnehmung
- Was kommt nach dem Einführungsseminar?
4. Schulungstag: Informationssicherheit
Begriffe und Schutzziele
- Abgrenzung Datenschutz - Informationssicherheit
- Schutzziele der Informationssicherheit
Gefährdungen der Informationssicherheit
- Verbreitete Schwachstellen, häufige Bedrohungen
Technische und organisatorische Maßnahmen
- Angemessenheit, Pseudonymisierung
- Verschlüsselung, Dokumentation
Hilfs- und Arbeitsmittel für den DSB
Nutzen
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten und seit dem 25. Mai 2018 anzuwenden. Dadurch erfolgt in der gesamten EU und damit auch in Deutschland eine umfassende Neugestaltung des Datenschutzes. Unser Lehrgang vermittelt Datenschutzbeauftragten neben Grundlagenwissen für ihre Tätigkeit sämtliche rechtliche Änderungen, die sich im Zuge der DSGVO ergeben. Sie lernen unter anderem den rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen Daten, das organisatorische Umfeld sowie Aspekte der technisch-organisatorischen Maßnahmen des betrieblichen Datenschutzes kennen. Darüber hinaus erfahren Sie in dem Kurs für Datenschutzbeauftragte, welche hohen Anforderungen an die soziale Kompetenz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten als Vermittler und Berater zwischen Management, Betroffenen, Betriebsrat und Aufsichtsbehörden gestellt werden.
Wer muss eigentlich einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benennen? Laut § 38 BDSG-neu mu
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IT-Grundschutz-Praktiker (TÜV) - EX/A52/10201301/16032026-1 - 16.03.2026
Basisschulung gemäß BSI IT-Grundschutz 200-x
Inhalt
Grundlagen der Informationssicherheit
- Themenspektrum und strategische Bedeutung
- Begriffe
- Überblick internationaler Standards der Informationssicherheit
Einführung in das Informationssicherheitsmanagement nach BSI
- Bestandteile des IT-Grundschutzes (Überblick)
- Der Sicherheitsprozess
- Rollen und Verantwortlichkeiten
- Dokumentationsprozess, Leitlinie(n), Richtlinien und Konzepte
- Das IT-Grundschutz-Kompendium
- Die Vorgehensweisen
- Informationssicherheitsvorfalls-Management
Erstellung eines Sicherheitskonzeptes nach BSI-Standard 200-2
- Festlegung einer Vorgehensweise
- Strukturanalyse
- Schutzbedarfsfeststellung
- Modellierung
- IT-Grundschutz-Check
Risikoanalyse nach BSI-Standard 200-3
- Organisatorische Rahmenbedingungen
- Zielobjekte
- Gefährdungsübersicht
- Einschätzung
- Risiken behandeln
Business Continuity Management nach BSI-Standard 200-4
- Grundlagen
- Business Continuity Management nach BSI
- Stufenmodell
- Hilfsmittel zum BSI-Standard 200-4
ISO-27001-Zertifizierung nach BSI IT-Grundschutz
- Rollen im Auditprozess
- Prüfung und Zertifizierung nach ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz
- Phasen und Methoden einer Zertifizierung
Nutzen
Die Schulung zum IT-Grundschutz-Praktiker vermittelt Ihnen einen fundierten Überblick über die Inhalte und die Umsetzung der IT-Grundschutz-Methodik des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die Vorgehensweise bei der Anwendung des IT-Grundschutzes wird Ihnen durch eine Fallstudie und praktische Übungen vermittelt. Im Rahmen der Schulung werden die BSI-Standards 200-x und die IT-Grundschutz-Methodik aufgewiesen.
Der Fokus des Seminars liegt in der zielgerichteten Erstellung von Sicherheitskonzepten nach BSI IT-Grundschutz: Sicherheit und Zuverlässigkeit sind bei der Verarbeitung von Informationen und Daten die Voraussetzung zur Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens bzw. der Funktionsfähigkeit Ihrer Behörde. Die Standards des BSI dienen dem Informationssicherheitsmanagement auf der Basis von IT-Grundschutz. Hier findet man die Richtschnur für eine angemessene Betrachtung Ihres spezifischen Vertraulichkeits-, Integritäts- und Verfügbarkeitsbedarfs. Der Ansatz des BSI steht für eine wirksame, zugleich aber auch für eine kosteneffiziente Absicherung von Prozessen und den dafür benötigten bzw. darin verarbeiteten Informationen. IT-Grundschutz wird in Hinblick auf die Modernisierung zunehmend auch in der freien Wirtschaft angewandt und setzt dabei auf konkrete Handlungsempfehlungen für die gesamte Institution.
Das Seminar ist der Einstieg in das offizielle Zertifizierungsprogramm des BSI und entspricht der IT-Grundschutz-Basisschulung. Teilnehmer, die die Prüfung zum IT-Grundschutz-Praktiker (TÜV) bestehen, sind berechtigt, an der IT-Grundschutz-Aufbauschulung zum IT-Grundschutz-Berater teilzunehmen.
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Die Dauer des Webinars / Seminars beträgt vier Tage.
Im Webinar folgt nach zwei Schulungstagen der dritte Tag als ein unterrichtsfreier Tag, danach folgen die letzten beiden Schulungstage.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich thematisch an Personen in Unternehmen und Verwaltung, die zum Beauftragten in dem Bereich der Informationssicherheit (IS) bestellt wurden oder bestellt werden sollen und/oder eine Zertifizierung beim BSI anstreben. Häufig verwendete Titel für diese Personen sind Informationssicherheitsbeauftragter (ISB), Information Security Manager (ISM), IT-Sicherheitsbeauftragter (IT-SiBe), Chief Security Officer (CSO), Information Security Officer (ISO) oder Chief Information Security Officer (CISO).
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
14;
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