Profil

Instandhaltungsmanager (TÜV) - EX/A30/20401802/01122026-1 - 01.12.2026

Instandhaltungsstrategien entwickeln und planen


Inhalt

Grundlagen der Instandhaltung und Anforderungen
- Instandhaltungsmanagement z. B. nach IATF 16949 und DIN 31051
- Begriffsabgrenzung Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung
- Schadensbasierte (reaktive), zeitbasierte (präventive) und zustandsbasierte (prädiktive) Instandhaltung

Regeln und Verfahrensanweisungen
- Einhalten von strategischen Zielen und Richtlinien (Managementsysteme)
- Erkennen von Gefährdungen und Maßnahmen zur Risikosenkung
- Gefährdungsbeurteilungen, persönliche und kollektive Schutzausrüstung
- Relevante Gesetze, Regeln und Richtlinien aus dem Bereich Energie und Umwelt

Instandhaltungsplanung: Betriebsmittelkataster, Verfahrens-/Betriebsanweisungen
- Auswahl geeigneter Arbeitsschritte sowie Arbeits- und Betriebsmittel
- Berücksichtigung von rechtlichen Regularien (wiederkehrende Prüfungen an technischen Anlagen)

Koordination von Instandhaltungstätigkeiten: Betriebsmittelkataster, Verfahrens- und Betriebsanweisungen, Kapazitätsplanung, Wirksamkeitsprüfung
- Erfassung und Bewertung von Anlagenzuständen
- Ressourcen: Festlegung, Verfügbarkeit und Organisation unter Berücksichtigung der Effektivität, Effizienz, Produktivität und Prozesssicherheit
- Erfassung und Überprüfung von Materiallieferungen/Dienstleistungen
- Überwachung laufender Arbeiten und Aufträge
- Sicherstellen des Abschlusses der ausgeführten Arbeiten und Funktionsprüfung
- Dokumentation und Feedback (Inbetriebnahmeprotokoll)

Instandhaltungsorganisation - Instandhaltungsprozess
- Differenzierung zwischen Aufbau- und Ablauforganisation
- Durchführung einer Ist-Analyse (Risikoanalyse)
- Entwicklung einer Stör- und Schadenserfassung (Störungsmanagement)
- Instandhaltungsstrategien und Entwicklung eines Controllings

Instandhaltungsorganisation - Kennzahlen und Controlling (Kennzahlenbaum, BSC, Ticket-Systeme)
- Zusammenhang zwischen Unternehmens- und Instandhaltungszielen
- Organisations- und Instandhaltungsziele als strategische Planungsvorgaben
- Kosten- und Leistungskennzahlen: betriebswirtschaftlich, technisch, organisatorisch
- Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit, Stör- und Schadenserfassung, Ausfalleffektanalyse, Schadens- und Ursachencodierung

Instandhaltungsorganisation - Ersatzteillogistik und Lieferantenmanagement
- Zusammenhang zwischen Instandhaltung und Ersatzteillogistik
- Logistikstrategien für Beschaffung, Lagerung und Bereitstellung
- Effiziente Steuerung von Materialressourcen durch Ersatzteilmanagement
- Steuern von externen Dienstleistern durch optimales Lieferantenmanagement

Instandhaltungsbetrieb - fortwährende Verbesserung und Optimierung
- Vor- und Nachteile unterschiedlicher Philosophien/Methoden (TPM, Lean)
- Einsatz von Instandhaltungsplanungssystemen (IPS)
- Ausblick: Digitalisierung und Industrie 4.0

Nutzen

Qualifizieren Sie sich in unserer Weiterbildung zum Instandhaltungsmanager (TÜV) unter Berücksichtigung normativer Anforderungen, z. B. IATF 16949 und DIN 31051.
In dieser TÜV-zertifizierten Ausbildung erlernen Sie die Anforderungen an ein systematisches Instandhaltungsmanagement, das sich durch eine optimierte Instandhaltungsplanung, ein wirkungsvolles Instandhaltungscontrolling sowie durch klar definierte Instandhaltungsprozess und einen effizienten Instandhaltungsbetrieb auszeichnet. Sie verstehen, wie Risikoanalyse, Störungsmanagement, Ersatzteilmanagement und Controlling ineinandergreifen und wie Sie diese Elemente gezielt in der Praxis an Anlagen und Maschinen einsetzen.

Erfahrene Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen im Seminar wertvolles Wissen über Instandhaltungsstrategien, das angesichts wachsender Produktionskomplexität und steigender Kundenanforderungen notwendig ist. Auch die daraus resultierenden Instandhaltungsproz

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Störfallbeauftragter nach § 58a BImSchG - EX/A35/40251201/01122026-1 - 01.12.2026

Behördlich anerkannter Fachkundelehrgang nach § 7 der 5. BImSchV


Inhalt

Rechtliche Grundlagen

Arten und Hierarchie der Rechtsvorschriften

Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten
- Chemikaliengesetz (ChemVerbotsV, GefStoffV)
- Katastrophenschutzrecht, Brandschutzrecht (Landesrecht)
- Gerätesicherheitsgesetz
- Technische Regeln, wie z. B. TRGS

Rechte und Pflichten des Störfallbeauftragten
- Verantwortlichkeiten/Delegation, Haftung, Ordnungswidrigkeiten

Anwendbarkeit der Störfallverordnung
- Aufbau und Inhalt der Störfallverordnung
- Betriebsbereiche/genehmigungsbedürftige Anlagen außerhalb von Betriebsbereichen
- Was ist ein Betriebsbereich?
- Anwendung der Summen-/Quotientenregel auf Betriebsbereiche
- Anzeige von Betriebsbereichen, Gruppen von Betriebsbereichen

Sicherheitskonzept und Sicherheitsbericht
- Anforderungen und Umsetzung
- Überprüfung und Fortschreibung des Konzeptes und des Sicherheitsberichtes

Sicherheitsmanagementsystem SMS
- Organisation und Personal
- Ermittlung und Bewertung der Gefahren von Störfällen
- Überwachung des Betriebs, sichere Durchführung von Änderungen
- Planung für Notfälle
- Überwachung der Leistungsfähigkeit des SMS
- Systematische Überprüfung und Bewertung

Beispiele zum Stand der Sicherheitstechnik

Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz

Stoffliches Gefahrenpotenzial
- Chemische, physikalische, human- und ökotoxikologische Eigenschaften der Stoffe und deren Zubereitung
- Reaktionen
- Stoffentstehungen bei Störungen

Grundlagen des Explosionsschutzes
- Explosionsschutzdokument

Sicherheitsüberprüfungsgesetz und Sabotageschutz
- Auswirkungen auf Störfallbetriebe

Betriebliche Sicherheitsorganisation
- Überwachung, Beurteilung und Begrenzung von Immissionen bei Störungen
- Der Störfallbeauftragte in der Praxis

Die IE-Richtlinie in der betrieblichen Praxis

Nutzen

Seminar für Störfallbeauftragte nach § 58a BImSchG: In diesem Lehrgang erwerben Sie die fachliche Qualifikation, die Sie für die Bestellung als Störfallbeauftragter benötigen. Das Seminar ist behördlich anerkannt. Unsere Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die Anforderungen an Ihre Fachkunde nach § 7 und Anhang II der 5. BImSchV. Sie erfahren alle rechtlichen Grundlagen, Arten und Hierarchien der Rechtsvorschriften.

Auch Schnittstellen mit anderen Rechtsgebieten werden thematisiert. Dazu gehören: das Chemikaliengesetz (ChemVerbotsV, GefStoffV), Katastrophenschutzrecht, Brandschutzrecht (Landesrecht), das Gerätesicherheitsgesetz und weitere Technische Regeln, wie zum Beispiel die TRGS. Dazu informieren unsere Referenten Sie über Neuerungen und Aktualisierungen, die durch die Industrieemissionsrichtlinie seit 2013 gelten. Auch zum Thema Sicherheitsmanagementsysteme informieren sie unsere Referenten umfassend. Dabei nutzen Sie Beispiele zum Stand der Sicherheitstechnik.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Personen, die die Qualifikation eines Störfallbeauftragten erwerben wollen. Davon betroffen sind Unternehmen, in denen mit größeren Mengen gefährlicher Stoffe umgegangen wird, wie z. B. Raffinerien, Petrochemie, Chemie, Metallindustrie, Lager- und Logistikunternehmen, Kraftwerke usw.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Fachkunde nach § 7 der 5. BImSchV sind der Abschluss eines Studiums auf den Gebieten des Ingenieurwesens, der Chemie oder der Physik an einer Hochschule sowie die Teilnahme an einem oder mehreren von der zuständigen obersten Landesbehörde oder nach Landesrecht bestimmten Behörde anerkannten Lehrgangs, in denen Kenntnisse zu dieser Verordnung vermittelt wurden, die für die Aufgaben des Beauftragten erforderlich sind. Ausnahmen in Einzelfällen sind mit der zuständigen Behörde abzusprechen.

Zeit

08:30 - 17:00

Max. Tei

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Ausbilder von Flurförderzeug-Bedienern und Gabelstaplerfahrern - EX/A81/60108201/01122026-1 - 01.12.2026


Inhalt

Einschlägige Vorschriften

Grundsätze in der theoretischen Ausbildung

Grundsätze in der praktischen Ausbildung

Methodik und Didaktik im Seminar

Prüfungen und deren Bewertungskriterien

Haftung Verantwortung Dokumentation

Rechtliche Grundlagen und Vorgaben für Bau und Einsatz

Nutzen

Gabelstapler und deren Einsatz sind weit verbreitet. Die Gefährdung der Bediener und Personen, die sich im Umkreis aufhalten ist relativ hoch. Um einen Gabelstapler sachgerecht zu benutzen, sind gut ausgebildete Bediener erforderlich. Durch dieses Seminar werden Sie in die Lage versetzt, Personal zum Bedienen von Gabelstaplern gemäß DGUV-G 308-001 auszubilden.

Zielgruppe

Künftige Ausbilderinnen bzw. Ausbilder von Flurförderzeug-Bedienern / Gabelstaplerfahrern.

Voraussetzungen

Es müssen zum Zeitpunkt der Aufnahme der Ausbildertätigkeit folgende Ausbilder-Qualifikation vorhanden sein:

- aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Flurförderzeuge (mind. 2 Jahre),
- mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (z.B. Maschinenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung), Unfallverhütungsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. BG-Regeln, DIN-Normen) vertraut sein,
- praktische Erfahrungen im Einsatz mit Flurförderzeugen,
- Ausbildereignungsprüfung
- 24 Jahre alt
- Bedienberechtigung für Gabelstaplerfahrer

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

10

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1586 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

301.34 EUR

Bruttopreis

1887.34 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Nachhaltigkeitsmanager (TÜV) - EX/A52/10603401/01122026-1 - 01.12.2026

Qualifizierung für Nachhaltigkeitsbeauftragte: CSR-Strategien im Unternehmen etablieren


Inhalt

Hintergründe und Motive für ein nachhaltiges Management
- Begriffsbestimmungen und Hintergründe
- Internationale, nationale und supranationale Initiativen: ILO, OECD, UNO, EU mit Schwerpunkt auf SDGs,

Klimaschutz und Menschenrechten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, CSDDD)
- Anforderungen von Investoren: Environment Social Governance (ESG)-Ratings
- Weitere Gründe für ein Nachhaltigkeitsmanagement

Nachhaltigkeitsberichte
- Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mit ESRS, VSME und Taxonomieverordnung
- Global Reporting Initiative (GRI) und der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK)

Nachhaltiges Management
- Synergien zur Normenwelt von Managementsystemen: Umwelt (inkl. EMAS), Qualität, Energie und Arbeitsschutz
- Wesentlichkeitsanalyse unter Einbindung von Stakeholdern mit Beispielen aus der Praxis
- Strategiefindung und -planung
- Umsetzung eines integrierten Nachhaltigkeitsmanagements
- Überwachung, Messung, Analyse und Verbesserungsprozess

Nutzen

Das Seminar ?Nachhaltigkeitsmanager - Qualifizierung für Nachhaltigkeitsbeauftragte: CSR-Strategien im Unternehmen etablieren? (CSR: Corporate Social Responsibility), bereitet Sie auf die Integration eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems innerhalb Ihres Unternehmens vor. Trotz der aktuellen Unsicherheiten in der Regulatorik (z. B. aus den Omnibus-Vorschlägen) ist eine nachhaltige Ausrichtung des Unternehmens unerlässlich, um langfristig den globalen, ökonomischen und ökologischen Anforderungen standzuhalten. Daher ist es ratsam, eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter für eine Nachhaltigkeitsmanager-Weiterbildung auszuwählen.

Die Sicherstellung, dass Unternehmen umwelt- und ressourcenschonend sowie sozial verträglich wirtschaften, ist die Aufgabe des Nachhaltigkeitsbeauftragten. Um sich im Themenfeld Nachhaltigkeit orientieren zu können, erhalten Sie eine Einführung über politische, gesellschaftliche und rechtliche Hintergründe. In unserer Weiterbildung bekommen Sie einen Gesamtüberblick und eine Orientierung im Themenfeld der Nachhaltigkeit.

Das Wissen über relevante Rahmenwerke und Initiativen hilft Ihnen dabei, schrittweise ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem innerhalb Ihres Unternehmens aufzubauen. Dadurch kann vorhandenes Wissen vernetzt bzw. Synergien zu bestehenden Managementsystemnormen (z. B. ISO 9001, ISO 14001) hergestellt werden. Sie erhalten Einblicke in die aktuellen rechtlichen Grundlagen der Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsthemen und einen Überblick über Standards und Werkzeuge für die Berichterstattung (CSRD, ESRS, DNK).

Sie lernen, Nachhaltigkeitsaspekte in bereits bestehende betriebliche Systeme und Abläufe zu integrieren. Eine Grundlage wird dafür durch Praxisbeispiele und Handlungsanleitungen geboten: von der Bestimmung der Wesentlichkeit bis hin zur internen und externen Kommunikation über Ihre Nachhaltigkeitsbestrebungen.

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf das KI-Feedbacktraining für Fach- und Führungskräfte 

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Datenschutzbeauftragter (TÜV) - EX/A44/10151101/01122026-1 - 01.12.2026

gemäß DSGVO und BDSG-neu


Inhalt

1. Schulungstag: Datenschutzrecht
Grundlagen
- EU-Datenschutzrecht, Verhältnis zum nationalen Recht
- Einführung in die Datenschutzrechtsordnung, Struktur BDSG
- Kirchliche Regelungsbefugnis
- Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich der DSGVO
- Wichtige Begriffe und Prinzipien des Datenschutzrechts (Art. 4 und 5 DSGVO)

Rechtswirksame Einwilligungen
- Form und Bestimmtheit der Einwilligung
- Aufklärungspflichten und Kopplungsverbot
- Widerrufsrecht des Betroffenen
- Fortgeltung vor dem 25.05.2018 erteilter Einwilligungen
- Besonderheiten der Beschäftigteneinwilligung

Kernbereiche des Datenschutzes
- Übersicht zu den Erlaubnisnormen
- Grundlagen zur Verarbeitung von Kunden- und Interessentendaten
- Grundlagen zum Beschäftigtendatenschutz
- Übermittlung in Drittländer

Telemedien: Wichtige Pflichten beim Betrieb von Webseiten

2. Schulungstag: Formelle Datenschutzanforderungen und Datenschutz-Kontrollinstanzen
Rechte der Betroffenen
- Transparenzpflichten gegenüber den Betroffenen
- Löschung und Recht auf Vergessen
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Widerspruchsrecht, Schadensersatz

Der Datenschutzbeauftragte
- Benennungspflichten, Voraussetzungen, Fachwissen
- Aufgaben, Stellung im Unternehmen
- Abberufungs- und Kündigungsschutz

Die Aufsichtsbehörde
- Aufgaben, Befugnisse, Sanktionen, KI und Datenschutz
- Aktivitäten von Aufsichtsbehörden

3. Schulungstag: Datenschutzmanagement und -organisation
Datenschutzkonzept und Betroffenenrechte
- Datenschutzorganisation
- Gewährleistung der Rechte betroffener Personen
- Melde- und Dokumentationspflichten bei Datensicherheitsvorfällen

Verarbeitungsverzeichnisse nach Art. 30 DSGVO
- Rechtsgrundlagen, Voraussetzungen und Zweck
- Inhalt des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
- Anforderungen an die Form; Erstellung, Aktualisierung

Datenschutz-Folgenabschätzung
- Voraussetzungen, Risikobetrachtung
- Abgrenzung Unternehmens-/Betroffenenrisiken
- Verringerung von Risiken, Risikomatrix
- Schwellwertanalyse, Ablauf

Vervollständigung der Dokumentation
- Dokumente, Verhaltensregeln, Zertifizierung

Verpflichtungen des Datenschutzbeauftragten
- Ansprechpartner, Aufgabenwahrnehmung
- Was kommt nach dem Einführungsseminar?

4. Schulungstag: Informationssicherheit
Begriffe und Schutzziele
- Abgrenzung Datenschutz - Informationssicherheit
- Schutzziele der Informationssicherheit

Gefährdungen der Informationssicherheit
- Verbreitete Schwachstellen, häufige Bedrohungen

Technische und organisatorische Maßnahmen
- Angemessenheit, Pseudonymisierung
- Verschlüsselung, Dokumentation

Hilfs- und Arbeitsmittel für den DSB

Nutzen

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten und seit dem 25. Mai 2018 anzuwenden. Dadurch erfolgt in der gesamten EU und damit auch in Deutschland eine umfassende Neugestaltung des Datenschutzes. Unser Lehrgang vermittelt Datenschutzbeauftragten neben Grundlagenwissen für ihre Tätigkeit sämtliche rechtliche Änderungen, die sich im Zuge der DSGVO ergeben. Sie lernen unter anderem den rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen Daten, das organisatorische Umfeld sowie Aspekte der technisch-organisatorischen Maßnahmen des betrieblichen Datenschutzes kennen. Darüber hinaus erfahren Sie in dem Kurs für Datenschutzbeauftragte, welche hohen Anforderungen an die soziale Kompetenz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten als Vermittler und Berater zwischen Management, Betroffenen, Betriebsrat und Aufsichtsbehörden gestellt werden.

Wer muss eigentlich einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benennen? Laut § 38 BDSG-neu mu

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Brandschutzbeauftragter - Fortbildung - EX/A41/30151106/01122026-1 - 01.12.2026

Gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01


Inhalt

Aktuelle Änderungen der wichtigsten Regelwerke

Aufgaben, Stellung, Rechte und Pflichten des Brandschutzbeauftragten

Aktuelle Rechtsfälle im Brandschutz, besondere Brandrisiken in deutschen Unternehmen

Brandstiftung - und wie wir uns davor schützen können

Fallbeispiele

Lehren aus Schäden

Aktuelles zum baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz

Erfahrungsaustausch

Diskussion

Nutzen

Aktualisieren und vertiefen Sie Ihre Kenntnisse als Brandschutzbeauftragter: Das Seminar vermittelt Ihnen umfassend aktuelle rechtliche und technische Entwicklungen im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. Dazu erhalten Sie Informationen über die jüngsten Schadensereignisse: Erfahrene Referenten analysieren und leiten mit Ihnen Maßnahmen aus den Fallstudien ab. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer in Ihren beruflichen Alltag. Der Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern bietet Ihnen Inspiration und Diskussion über die Gegebenheiten in der Praxis.

Zielgruppe

Brandschutzverantwortliche, Brandschutzbeauftragte aus Industrie, Handel und Verwaltung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Leiter von Baubehörden, Versicherungsfachleute, Planungsingenieure

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

590 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

112.1 EUR

Bruttopreis

702.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Bianca Horst
+49 351 205 436 16
akd-dd@tuev-nord.de
weitere Informationen

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WHG-Fachkurs: Arbeiten an Behältern und Rohrleitungen - EX/A38/40401201/01122026-1 - 01.12.2026


Inhalt

Lageranlagen
- Aufbau von ober-/unterirdischen Behältern
- Domschächte
- Auffangräume

Abfüll- und Umschlaganlagen
- Abfüllplätze an Tankstellen
- Eigenverbrauchstankstellen

HBV-Anlagen
- Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen

Rohrleitungen
- Anforderungen

Leckanzeigegeräte
- Funktionsprinzip

Überfüllsicherungen
- Grenzwertgeber

Nutzen

Im Fachkurs zum Arbeiten an Behältern und Rohrleitungen erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der derzeit geltenden wasserrechtlichen Vorschriften im Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen den praxisbezogenen Umgang mit den geltenden Technischen Regeln. Sie werden soweit qualifiziert, dass Sie die Aufgaben einer betrieblich verantwortlichen Person für bestimmte fachbetriebspflichtige Tätigkeiten in einem Fachbetrieb nach WHG übernehmen können. Im Einzelnen erhalten Sie Informationen über Lageranlagen, Abfüll- und Umschlaganlagen, HBV-Anlagen und Rohrleitungen. Informationen über Leckanzeigegeräte und Überfüllsicherungen runden den Inhalt des Seminars ab.

In unserer Schulung zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) informieren renommierte Referenten Sie über den aktuellen Stand von Gesetzen und Normen. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in Ihren Berufsalltag. Im Lehrgang zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) haben Sie genügend Möglichkeiten, sich mit Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Arbeiten an Behältern einschließlich Rohrleitungen und Ausrüstungsteilen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen durchführen, aber auch an Betreiber und Planer solcher Anlagen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden. Für Arbeiten an Heizölbehälteranlagen wird ein gesonderter Fachkurs angeboten.

Voraussetzungen

Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am ?WHG-Grundkurs? nachweisen. Für alle anderen Interessenten gilt dies als Empfehlung.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30;

Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde für fachspezifische Zusatzkenntnisse nach. Anforderungen an Behälter und Rohrleitungen von Biogas- und JGS-Anlagen werden in unserem WHG-Fachkurs: Arbeiten an Biogas- und JGS-Anlagen vermittelt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sachkundenachweis

Nettopreis

620 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

117.8 EUR

Bruttopreis

737.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Nadin Obert
0201 31955-31
akd-rr@tuev-nord.de
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Vertragsrecht für Nichtjuristen - EX/A52/10402001/01122026-1 - 01.12.2026

Grundlagen der Vertragsgestaltung und Einsatz von AGB


Inhalt

Allgemeines Vertragsrecht
- Wie kommt ein Vertrag zustande?
- Ist ein Vertrag nur wirksam, wenn er schriftlich geschlossen wurde? Welche Besonderheiten gelten im elektronischen Geschäftsverkehr?
- Wann ist ein Angebot verbindlich? Wie lange gilt es?
- Was ist ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben und welche Wirkung hat es?
- Was ist eine sogenannte ?Auftragsbestätigung??
- Wie kann man einen Vertrag ändern? Wie endet ein Vertrag?
- Wann kann man einen Vertag kündigen, anfechten oder von ihm zurücktreten?

Kaufvertragsrecht
- Wie kommt ein Kaufvertrag zustande?
- Was passiert, wenn der Verkäufer seine Leistung (Übergabe und Übereignung des Kaufgegenstands) nicht mehr erbringen kann, was, wenn er zu spät liefert?
- Welche Rechte hat der Käufer bei Mängeln des Kaufgegenstands? Welche Besonderheiten gelten bei der Geltendmachung von Mängelansprüchen im kaufmännischen Geschäftsverkehr?
- Welche Rechte hat der Verkäufer, wenn der Käufer den Kaufpreis nicht rechtzeitig zahlt? Welche Besonderheiten gelten dabei im kaufmännischen Geschäftsverkehr?

Werkvertragsrecht
- Wie kommt ein Werkvertrag zustande? Was unterscheidet ihn vom Dienstvertrag?
- Wann ist der Besteller zur Abnahme des Werkes verpflichtet?
- Wann kann der Werkunternehmer die Vergütung verlangen?
- Wann ist ein Werk mangelhaft und welche Rechte hat der Besteller dann?
- Wann verjähren Mängelansprüche aus Werkverträgen?

Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Was sind AGB und wie werden sie Bestandteil des Vertrags? Welche Besonderheiten gibt es bei der Einbeziehung von AGB im kaufmännischen Geschäftsverkehr?
- Was bedeutet die sogenannte ?Inhaltskontrolle? von AGB?
- Welche Folgen hat es, wenn AGB (ganz oder zum Teil) unwirksam sind?
- Was geschieht, wenn sich bei einem Vertragsschluss die AGB beider Vertragspartner widersprechen?

Nutzen

Im Seminar erfahren Sie die Grundlagen des privaten Vertragsrechts. So erhalten Sie die Basis für eine erfolgreiche Tätigkeit in Wirtschaft und Handel. Unsere Referenten und Referentinnen vermitteln Ihnen im Seminar unabdingbare Kenntnisse des Kauf- und Werkvertragsrechts unter Berücksichtigung der Besonderheiten des kaufmännischen Geschäftsverkehrs. Dieses Wissen befähigt Sie, rechtlich problematische Situationen möglichst frühzeitig zu erkennen, sodass negative Folgen vermieden oder zumindest begrenzt werden können. Zugleich erleichtert es Ihnen die Einschätzung, wann die Inanspruchnahme fachkundiger Beratung sinnvoll oder sogar geboten ist.

Das Seminar gliedert sich in die Themenkomplexe allgemeines Vertragsrecht, Kaufvertragsrecht, Werkvertragsrecht und Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Ein Komplex zu weiteren Besonderheiten im kaufmännischen Geschäftsverkehr rundet das Seminar ab und erleichtert Ihnen den Transfer des Erlernten in Ihre berufliche Praxis.

Unsere Referenten und Referentinnen vermitteln das Wissen anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele: In verständlicher Form werden Sie mit Fragestellungen rund um den Vertragsschluss, die Durchführung von Verträgen bis hin zur Auflösung von Verträgen vertraut gemacht. Im Seminar erhalten Sie die Möglichkeit, sich mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen.

Zielgruppe

Unternehmer und Unternehmerinnen, Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen, weitere Führungskräfte und Mitarbeitende insbesondere aus dem Einkauf und Vertrieb, die einen Überblick über die Grundlagen des Vertragsrechts erhalten möchten.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Im Webinar werden Sie online auf relevante Gesetzestexte zugreifen. Wir empfehlen Ihnen, ein zweites internetfähiges Gerät oder einen zweiten Bildschirm bereit zu halten.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopre

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Seminar: Gebäudeenergiegesetz (GEG) - EX/A52/40202001/01122026-1 - 01.12.2026

Aktuelles Gebäudeenergiegesetz verstehen - Anforderungen, Pflichten und Energieausweis für Industrie und Gewerbe


Inhalt

Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG)

- Inkrafttreten / Umsetzung / rechtliche Einordnung / allgemeine Inhalte - Unterschiede zur bisherigen EnEV und zum EEWärmeG

- Anforderungen an zu errichtende Gebäude

- Jahresprimärenergiebedarf/Wärmeschutz (Wohn- und Nichtwohngebäude)

- Überblick Berechnungsgrundlagen und -verfahren

- Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärmeversorgung

- Anforderungen an bestehende Gebäude

- Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärmeversorgung in bestehenden, öffentlichen Gebäuden

- Anforderungen an die technische Ausrüstung von Gebäuden/Betreiberpflichten

- Energieausweise und Förderung

- Vollzug und Umsetzung, Ausblick auf die Auswirkungen

- Schwerpunkt des Webinars sind die Grundlagen und die Betreiberpflichten.

Nutzen

Im Seminar zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) erhalten Sie einen fundierten Einblick in die geltenden gesetzlichen Anforderungen für Nichtwohngebäude im industriellen, gewerblichen und öffentlichen Bereich sowie öffentliche Liegenschaften. Sie lernen die wesentlichen Neuerungen kennen, die sich aus dem aktuellen GEG sowie den mitgeltenden Normen ergeben. Mit dieser Schulung geben wir Ihnen die Möglichkeit, sich im fachlichen Austausch mit unseren Dozentinnen und Dozenten sowie weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmern über die Entwicklung des GEG und dessen Auswirkung in der Praxis zu informieren.

Die Schulung zeigt praxisnah, wie Sie die Vorschriften auf Neubauten und Bestandsgebäude anwenden und welche Betreiberpflichten und Anforderungen an die technische Ausrüstung, insbesondere im Bereich Heizung, Kühlung und Energieeffizienz, gemäß dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) gelten.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Energieausweis: Welche Angaben sind verpflichtend? Welche Kriterien gelten aktuell? Abschließend werfen Sie einen Blick auf Fördermöglichkeiten und erhalten eine praxisnahe Einschätzung der Auswirkungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes auf Ihr Unternehmen.

Hinweis: Diese GEG-Schulung, die auch als Webinar verfügbar ist, richtet sich nicht an Architektinnen und Architekten, die eine Qualifikation zur Erstellung von Energieausweisen benötigen.

Zielgruppe

Verantwortliche für den Betrieb von Gebäuden in Industrie und öffentlichen Einrichtungen; Mitarbeitende aus Planungs- und Dienstleistungsunternehmen

Zeit

09:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

18; Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt EnEG, EnEV und EEWärmeG - was bedeutet das konkret?
Das Seminar bezieht sich auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung und behandelt wesentliche Neuerungen aus den bereits veröffentlichten mitgeltenden Normen . Schwerpunkt des Seminars zum Thema Gebäudeenergiegesetz ist die praxisnahe Anwendung in Industrie und Gewerbe. Zusätzlich werfen Sie einen Blick auf Fördermöglichkeiten, Energieausweise und die Auswirkungen des aktuellen Gesetzes. Profitieren Sie vom direkten Austausch mit Fachleuten - praxisnah und verständlich.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

630 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

119.7 EUR

Bruttopreis

749.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
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Schulung: Fremdfirmenkoordinator - EX/A44/50201601/01122026-1 - 01.12.2026

Sicherer Einsatz von Fremdfirmen in Unternehmen


Inhalt

Einführung in das Arbeitsschutzrecht

Betriebliche Koordination und Kontrolle des ArbSchG sowie der DGUV Vorschrift 1

Abgrenzung der betrieblichen Verantwortung

Delegation/Rolle der koordinierenden Person

Gefährdungsbeurteilungen für Fremdfirmenarbeiten

Arbeitsfreigaben und Zugangssysteme

Notfallmanagement

Kontrolle von Fremdfirmen

Haftungsabgrenzung Fremdfirma/Auftraggeber

Beispiele und Praxis

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Als Fremdfirmenkoordinator/koordinierende Person tragen Sie aktiv zur Arbeitssicherheit bei, sobald in Ihrem Unternehmen Fremdfirmen eingesetzt werden. In diesem Seminar erhalten Sie Einblicke in das Thema Fremdfirmenkoordination aus Sicht der Auftraggeber und der Fremdfirmen. Sie lernen die Rechte und Pflichten der koordinierenden Personen kennen. Im Mittelpunkt der Schulung zur Arbeitssicherheit stehen die rechtlichen Grundlagen des Fremdfirmenmanagements , die Sie anhand von Beispielen aus der Praxis vertiefen.

Daneben zeigen wir Ihnen in dieser Fremdfirmenkoordinator-Schulung, wie Sie präventiv agieren können, um die Zusammenarbeit mit Dritten zu erleichtern. In fast jedem Unternehmen steht der Einsatz von Fremdfirmen auf der Tagesordnung. Diese Verpflichtung kann jedoch ein erhöhtes Sicherheits- und Unfallrisiko darstellen. Aufgrund dessen fordern unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung und die DGUV Vorschrift 1 vom Auftraggeber, die Fremdfirmen in die örtlichen Gegebenheiten des Betriebes und in die Unfallrisiken einzuweisen.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Fremdfirmenkoordinatoren/koordinierende Personen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte, Fach- und Führungskräfte in Betrieben sowie beratende Ingenieure.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

640 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

121.6 EUR

Bruttopreis

761.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Tina Welack
+49 69 9590939-17
akd-f@tuev-nord.de
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Produkthaftung und Produktsicherheit - EX/A52/10401801/01122026-1 - 01.12.2026

ProdSG, EU-Produktsicherheitsverordnung und CE-Vorschriften im Rahmen des Produkthaftungsrechts


Inhalt

Aktuelle Rechtsentwicklungen und Rechtsprechung

Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und CE-Kennzeichnung

Überblick zur seit 13.12.2024 geltenden Produktsicherheitsverordnung EU 2023/988

Bedeutung und Entwicklung der Normen und Technischen Regeln

Zivilrechtliche vertragliche und gesetzliche Haftung für fehlerhafte Produkte

Persönliche Haftung und strafrechtliche Verantwortung der Geschäftsführung/verantwortlichen Mitarbeiter

Internationales Produkthaftungsrecht im Überblick

Ausblick auf den Entwurf der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie (PHR)

Krisen- und Rückrufmanagement

Vertragsmanagement/Dokumentationsmanagement/Versicherung

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über die Grundlagen des Produktsicherheits- und Produkthaftungsrechts. Es werden die rechtlichen Aspekte und Risiken für Händler, Fulfilment-Dienstleister, Anbieter von Online-Marktplätzen, Importeure, Hersteller und Zulieferer differenziert beleuchtet und Vermeidungsstrategien für die Praxis aufgezeigt. Viele Beispiele und Gerichtsurteile helfen Ihnen, Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken für das Unternehmen, aber auch für die verantwortlich handelnden Geschäftsführer, Vorstände und Mitarbeiter rechtzeitig zu erkennen, besser einzuschätzen und zu vermeiden.

Anschauliche Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in Ihre berufliche Praxis. Unsere Referenten geben Ihnen ausreichend Gelegenheit, Ihre Fragen und Praxisbeispiele in das Seminar einzubringen. Mit anderen Teilnehmern können Sie sich den Tag über austauschen und diskutieren.

Zielgruppe

Unternehmer, Geschäftsführer sowie Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Entwicklung, Fertigung, Konstruktion, Qualitätsmanagement, Verkauf, Einkauf und Rechtsabteilung

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

700 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

133 EUR

Bruttopreis

833 EUR

Ansprechpartner

Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
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Seminar: Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber - EX/A52/10401701/01122026-1 - 01.12.2026

Rechtliche Grundlagen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat


Inhalt

Rechtliche Grundlagen der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit
- Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
- Überblick über das System der Beteiligungsrechte
- Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden
- Betriebsverfassungsrecht

Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
- Ablauf und Grenzen des Mitbestimmungsverfahrens
- Personalplanung, Stellenausschreibungen, Auswahlkriterien
- Kündigung, Einstellung, Ein-/Umgruppierung und Versetzung
- Reaktionsmöglichkeiten bei Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats
- Praxistipps und aktuelle Rechtsprechung

Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Ablauf und Grenzen des Mitbestimmungsverfahrens
- Arbeitszeitregelungen, Dienstpläne, Mehr- und Kurzarbeit
- Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Ordnung des Betriebes
- Lohngestaltung, Prämien, Sonderzahlungen
- Verhaltens- und Leistungskontrollen
- Praxistipps und aktuelle Rechtsprechung zu Betriebsvereinbarungen

Zeitlicher Umfang der Betriebsratstätigkeit
- Dauer und Anzahl von Betriebsratssitzungen
- Freistellungen für Betriebsratstätigkeiten
- Aktivitäten nicht freigestellter Betriebsratsmitglieder
- Reaktionsmöglichkeiten bei exzessiven Betriebsratsaktivitäten

Kosten des Betriebsrats
- Welche Schulungen kann der Betriebsrat beanspruchen?
- Wann müssen Rechtsanwälte und Sachverständige bezahlt werden?
- Welche Strategien zur Reduzierung von Betriebsratskosten gibt es?
- Was sieht die aktuelle Rechtsprechung zu Betriebsratskosten vor?

Lösung von Konflikten mit dem Betriebsrat
- Das Verfahren vor der Einigungsstelle
- Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren
- Strategien für erfolgreiche Konfliktlösungen

Nutzen

Das Seminar Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber im Bereich Unternehmensführung vermittelt Ihnen die erforderlichen Kenntnisse des Betriebsverfassungsrechts und bringt Sie auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. So begegnen Sie dem Betriebsrat auf Augenhöhe und schaffen die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Das Wissen ist unabdingbar, um eine rechtssichere Handlungsbasis im täglichen Umgang mit dem Betriebsrat aufzubauen: Das Betriebsverfassungsrecht spielt in der betrieblichen Praxis eine große Rolle. Unser Fachreferent stellt Ihnen zudem die Gesetzesänderungen aufgrund des neuen Betriebsrätemodernisierungsgesetzes vor.

Damit die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber und Betriebsrat möglichst reibungslos funktioniert, sind Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen und der einschlägigen Rechtsprechung unabdingbar. Während Betriebsratsmitglieder die zahlreichen Fortbildungsangebote gern wahrnehmen und häufig über gute Kenntnisse verfügen, bilden sich Führungskräfte bzw. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber meist nur ungenügend zum Betriebsverfassungsrecht weiter.

Fehlendes Basiswissen und mangelnde Kenntnisse der wichtigsten Gerichtsentscheidungen auf Arbeitgeberseite führen zu unnötigen Auseinandersetzungen und vermeidbaren Kosten. Denn unter Bezugnahme auf gesetzliche Vorschriften und Gerichtsentscheidungen werden durch Ihren Betriebsrat Mitbestimmungsrechte reklamiert und Freistellungen von der Arbeit sowie Kostenübernahmen gefordert.

Durch das Seminar Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber verstehen Sie die Beteiligungsrechte Ihres Betriebsrates und setzen diese rechtzeitig um. Sie erhalten einen Überblick über die relevanten gesetzlichen Regelungen und die daraus folgenden betrieblichen Aufgaben, wie z. B. dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung. Fördern Sie darüber hinaus die Zusammenarbeit zwischen Ihrer eigenen HR-Abteilung sowie Ihren Fachabteilungen und dem Betriebsrat und schlagen Sie entsprechende Prozesse vor.
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