Profil

Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - EX/A52/30351401/18122026-1 - 18.12.2026
Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)
Inhalt
Rechtliche Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften wie z. B. BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Information 208-016 und TRBS 2121
Anforderungen an Leitern und Tritte
- Instandhaltung und Reparaturen
Prüfung von Leitern und Tritten
- Umgang mit Leitern
Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen
Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers
Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern und Tritten schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).
Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften: In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Kenntnisse zur Prüfung nachweisen können.
Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern auch die tägliche Prüfung bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor dem Gebrauch auf Eignung und Beschaffenheit der Leitern zu achten. Als Maßnahmen, die das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherstellen, kommen zum Beispiel das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage.
Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse erworben und ist befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) ?Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten?. Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.
In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Leiter oder alternativ mit einem immersiven Training.
Zielgruppe
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von Leitern und Tritten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen
Zeit
08:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
20
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Beauftragte Person für Aufzugsanlagen gemäß BetrSichV und TRBS 3121 - EX/A30/30351101/18122026-1 - 18.12.2026
Ehemaliger Aufzugswärter
Inhalt
Aufgaben der Beauftragten Person für den Betrieb von Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 3121
Geschichtliche Entwicklung
Was ist ein Aufzug?
Unterschiedliche Bauarten
- Treibscheibenaufzug
- Direkter hydraulischer Aufzug
- Indirekter hydraulischer Aufzug
Sicherheitseinrichtungen
- Türverschlüsse
- Geschwindigkeitsbegrenzer
- Fangvorrichtung
- Rohrbruchsicherung
- Triebwerksbremsen
- Weitere Sicherheitseinrichtungen wie z. B. Fernnotruf
- Steuer- und Sicherheitsschalter
Gefahren beim Betrieb
Ursachen für Übergeschwindigkeit des Fahrkorbes
- Treibscheibenaufzug
- Hydraulischer Aufzug
Überwachungsbedürftige Anlagen
Betrieb einer Aufzugsanlage
Maßnahmen zur Befreiung von Personen aus Fahrkörben
Begehung einer oder mehrerer Aufzugsanlagen am Veranstaltungsort
oder digitales Praxistraining
Nutzen
Qualifizieren Sie sich zur Beauftragten Person für Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 3121: Der ehemalige Aufzugswärter wird heute als Beauftragte Person für Aufzugsanlagen bezeichnet. Sie erlernen in diesem Kurs, sachgerecht Befreiungsmaßnahmen einzuleiten und durchzuführen, um den gegebenen Anforderungen gerecht zu werden und eine sachgerechte Personenbefreiung zu gewährleisten.
Die Anforderungen an die Befähigte Person sind in der TRBS 3121 beschrieben. Hier sind auch die aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) abzuleitenden Pflichten für den Betrieb von Aufzugsanlagen konkretisiert. Hiernach sind Sie verpflichtet, Ihre überwachungsbedürftigen Anlagen (z. B. Aufzugsanlagen) in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und zu überwachen. Ebenso sind Sie verpflichtet, notwendige Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich einzuleiten und die den Umständen entsprechend erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Ebenfalls müssen Sie als Betreiber einer Aufzugsanlage sicherstellen, dass auf Notrufe aus einem Fahrkorb in angemessener Zeit reagiert wird und eine sachgerechte Personenbefreiung durchgeführt werden kann.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in den beruflichen Alltag. Unsere Referenten vermitteln theoretische Kenntnisse anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele. Im Seminar können Sie sich mit anderen Teilnehmern austauschen und vernetzen.
In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Aufzugsanlage oder alternativ mit einem immersiven Training.
Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an Hausmeister, haustechnisches Personal, Instandhaltungs- und Servicepersonal.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
630 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
119.7 EUR
Bruttopreis
749.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Angelique Brandt
+49 30 201774 37
akd-b@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Medizinprodukteberater - EX/A52/20351101/18122026-1 - 18.12.2026
Gemäß Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)
Inhalt
Rechtlicher Rahmen
- Die europäischen Medizinprodukteverordnungen
- Das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz MPDG
- Definitionen und Begriffsbestimmungen
Konformitätsbewertungsverfahren für Medizinprodukte
Pflichten der Wirtschaftsakteure
Vigilanz und Überwachung
- Zuständige Behörden
- Schwerwiegende Vorkommnisse und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld
- Melde- und Mitwirkungspflichten der Wirtschaftsakteure
Der Medizinprodukteberater: Anforderungen - Verantwortlichkeiten - Aufgaben
- Anforderungen an die Sachkenntnis
- Aufgaben bei der Erfassung von Medizinprodukterisiken
- Anforderungen an die Einweisung in die Bedienung von Medizinprodukten
Änderungen und Neuerungen in der Gesetzgebung
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In unserem Seminar lernen Sie die gesetzlichen Anforderungen rund um die Position des Medizinprodukteberaters sowie die Aufgaben und Pflichten des Medizinprodukteberaters kennen.
Die Anforderungen an Medizinprodukteberater sind im § 83 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes - MPDG festgelegt.
Medizinprodukteberater ist, wer Fachkreise fachlich über Medizinprodukte informiert oder in deren sachgerechte Handhabung einweist. Dies gilt auch für die fernmündliche Information. Medizinprodukteberater stehen somit im direkten Kontakt zu Anwendenden und medizinischem Fachpersonal. Medizinprodukteberater dürfen darüber hinaus diese Tätigkeiten nur ausüben, wenn sie die notwendigen Kenntnisse zum jeweiligen Medizinprodukt besitzen.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in Ihren beruflichen Alltag. Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellen Wissensstand Ihrer Branche.
Im Seminar erhalten Sie genügend Zeit, um sich mit anderen Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen. Zudem bietet das Seminar ausreichende Gelegenheit zur Diskussion und Beantwortung Ihrer persönlichen Fragen.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Personen, die Fachkreise fachlich über Medizinprodukte informieren oder in deren sachgerechte Handhabung einweisen oder diese Tätigkeiten zukünftig ausüben werden. Dies sind bspw. Außendienstmitarbeiter bei Herstellern, Mitarbeiter im Handel von Medizinprodukten, freiberufliche Handelsvertreter oder Inhaber von Medizintechnik-Unternehmen.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen, um als Medizinprodukteberater tätig zu werden, sind im § 83 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes festgelegt.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
670 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
127.3 EUR
Bruttopreis
797.3 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) - EX/A52/30251601/18122026-1 - 18.12.2026
Gemäß DIN VDE 1000 Teil 10
Inhalt
Grundlagen der Elektrotechnik / Grundgesetze des elektrischen Stromkreises
Gesetzliche Grundlagen
Messung elektrischer Größen / einfache Rechenbeispiele
Gefahren des elektrischen Stroms
Schutzmaßnahmen gegen den elektrischen Schlag
Netzformen
Tätigkeiten einer elektrotechnisch unterwiesenen Person
Elektrische Schaltgeräte und Überstromschutzeinrichtungen
Arbeitsmethoden in der Elektrotechnik nach DIN VDE 0105-100
Arbeitsschutz
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In diesem Seminar erhalten Sie die theoretischen elektrotechnischen Grundkenntnisse gemäß DIN VDE 1000-10, um als elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) tätig werden zu können. Erfahrene Referenten erläutern Ihnen die Gefahren des elektrischen Stroms und weisen Sie auf notwendige Schutzmaßnahmen hin. In dieser EuP Schulung lernen Sie, welche Aufgaben Sie unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft übernehmen können.
Erfahren Sie außerdem, wie Sie die Aufgaben als elektrotechnisch unterwiesene Person sicher und fachgerecht umsetzen: Unfälle an und mit elektrischen Betriebsmitteln und -anlagen werden häufig durch elektrotechnische Laien verursacht. Das gefährdet nicht nur den reibungslosen Betriebsablauf, sondern auch die Gesundheit der Mitarbeiter. Der Unternehmer ist gemäß DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A1 und BGV A3) verpflichtet, seine Mitarbeiter mit den Gefahren ihrer Tätigkeiten vertraut zu machen. Somit sind elektrotechnische Laien, die Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen ausführen sollen, über die Gefahren, die mit diesen Arbeiten verbunden sind, und die einzuhaltenden Schutzmaßnahmen zu unterweisen.
Die Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.
Nach dem Seminar ist eine praktische Einweisung in die konkreten Aufgaben im Betrieb notwendig. Gerne unterstützen wir Sie hierbei in Form einer individuellen Inhouse-Maßnahme.
Zielgruppe
Mitarbeiter ohne elektrotechnische Fachausbildung, die betriebsbedingte Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln durchführen oder in der Nähe elektrischer Anlagen arbeiten sollen
Zeit
08:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Unser Seminar vermittelt die theoretischen Voraussetzungen gemäß DIN VDE 1000-10. Zusätzlich ist eine praktische Einweisung in die konkreten Aufgaben im Betrieb notwendig. Gerne unterstützen wir Sie hierbei in Form einer individuellen Inhouse-Schulung.
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Betriebsbeauftragter für Abfall - Fortbildung - EX/A42/40301206/21122026-1 - 21.12.2026
Behördlich anerkannt nach § 60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV
Inhalt
Übersicht zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und zu einschlägigen, relevanten Rechtsvorschriften
Neue relevante Rechtsvorschriften und zu erwartende Rechtsänderungen
Haftungsrechtliche Betrachtungen
Erfahrungsaustausch für Abfallbeauftragte
Gefährlichkeit von Abfällen und Zuordnung zum Abfallkatalog
Nachweisverfahren
Transport und Lagerung
Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten in Verbindung mit dem Erfahrungsaustausch für Betriebsbeauftragte für Abfall
Lernzielkontrolle
Nutzen
Mit diesem Seminar erwerben Sie einen Fortbildungsnachweis gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), die seit dem 01.06.2017 anzuwenden ist. Unsere Referenten vermitteln Ihnen die neuesten Inhalte des Abfallrechts und der Entsorgungspraxis sowie Neuerungen wie die am 18. April 2017 veröffentlichte Gewerbeabfallverordnung und Änderungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dabei unterstützen Sie unsere Experten, Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in der Entsorgungspraxis umzusetzen und rechtliche Risiken durch die Anwendung umweltrelevanter Vorschriften zu minimieren.
Zielgruppe
Diese Fortbildung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Abfall, Beauftragte im betrieblichen Umweltschutz und interessierte Personen, die bereits einen Grundlehrgang absolviert haben und sich regelmäßig alle 2 Jahre weiterbilden.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
20;
Fortbildung nach dem Grundlehrgang Betriebsbeauftragter für Abfall;
Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz
Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.
Abschluss
Behördlich anerkannte Bescheinigung;
Nettopreis
1020 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
193.8 EUR
Bruttopreis
1213.8 EUR
Ansprechpartner
Herrn Peter Book
0441 2197088-18
akd-ol@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Datenschutzbeauftragter (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/10151105/21122026-1 - 21.12.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Prüfungsmodus:
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten.
- Es werden insgesamt 40 Multiple Choice Aufgaben gestellt.
Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
- Zur schriftlichen Prüfung sind die relevanten Rechtstexte in Papierform und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
- Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung und positiv bewertetem Zertifizierungsantrag wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.
Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:
- Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Datenschutzbeauftragter (TÜV)
- schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums
Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der Prüfungsordnung festgelegt sind, sowie der Erklärung zur Zertifikatserteilung verbindlich zu.
Zeit
10:00 - 12:00
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Personenzertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung
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IT-Grundschutz-Praktiker (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/10201305/21122026-1 - 21.12.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Prüfungsmodus:
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten.
- Es werden insgesamt 50 Multiple-Choice-Aufgaben gestellt.
Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
- Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.
Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.
Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs IT-Grundschutz-Praktiker (TÜV)
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:
- Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs IT-Grundschutz-Praktiker (TÜV)
- schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums
Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der Prüfungsordnung festgelegt sind, sowie der Erklärung zur Zertifikatserteilung verbindlich zu.
Zeit
10:00 - 12:00
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Personenzertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung
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Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz - Fortbildung - EX/A32/40351106/21122026-1 - 21.12.2026
Inhalt
Neue Regelungen und Änderungen im Wasserrecht
Zu erwartende Änderungen, Referentenentwürfe und Novellierungen
Wesentliche Inhalte und Umsetzung der AwSV
Der Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz aus juristischer Sicht
- Rechte und Pflichten
- Organisation der Tätigkeit
- Dokumentation und Jahresbericht
- Erkennen von betrieblichen Schwachstellen
- Verhindern von/Verhalten in Schadensfällen
- Umgang mit staatlichen Stellen/Aufsichtsorganen
Arbeitsteilung und Konsequenzen für die Verantwortlichkeiten zwischen
Geschäftsführung und Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz
Haftung und Verantwortlichkeit
- Polizeirechtliche Störerhaftung
- Haftung im zivilrechtlichen Sinn
- Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht/Verantwortlichkeiten
- Verantwortliche Personen, §§ 9 II OWiG, 14 II StGB
- Innerbetriebliche Konflikte und Bewältigungsmöglichkeiten
- Privater Rechtsschutz für die Unternehmenssphäre
Fallbeispiele, Erfahrungsaustausch und Diskussion
Nutzen
Gewässerschutzbeauftragte nehmen im Unternehmen eine wichtige Rolle ein. Sie übernehmen Überwachungs- und Kontrollaufgaben, die zum betrieblichen Umweltschutz beitragen.
Im Fortbildungslehrgang für Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz informieren wir Sie über die aktuellen Gewässerschutzgesetze. Dazu zählen unter anderem die Änderungen im Wasserrecht sowie die Bewertung und Umsetzung von Rechtsvorschriften in der Praxis.
Der Fokus der Schulung liegt auf den Aufgaben eines Gewässerschutzbeauftragten aus praktischer und juristischer Sicht. Die folgenden Fragen werden Ihnen beantwortet:
? Welche Rechte und Pflichten hat der Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz?
? Wie kann seine Tätigkeit organisiert werden?
Darüber hinaus lernen Sie die gesetzeskonforme Dokumentation und Erfassung im Jahresbericht, das Erkennen betrieblicher Schwachstellen, die Vermeidung und das richtige Verhalten bei Schadensfällen sowie den Umgang mit staatlichen Stellen und Aufsichtsorganen.
Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten erläutern Ihnen weiterhin die Arbeitsteilung und Konsequenzen für Verantwortlichkeiten zwischen Geschäftsführung und Betriebsbeauftragten. Ebenso erhalten Sie einen Überblick über die Haftungsrisiken eines Gewässerschutzbeauftragten.
Fallbeispiele und Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmenden werden Ihnen die Umsetzung der Thematik in die Praxis erleichtern. Ziel ist es, Ihre Fachkunde zu stärken, damit Sie in Ihrem Unternehmen die Gewässerschutzgesetze mit entsprechenden Maßnahmen für den Gewässerschutz weiterhin erfolgreich umsetzen können.
Zielgruppe
Diese Fortbildung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz, Beauftragte im betrieblichen Umweltschutz und interessierte Personen, die bereits einen Grundlehrgang absolviert haben und sich innerhalb von 2 Jahren fortbilden wollen oder müssen.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
610 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
115.9 EUR
Bruttopreis
725.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Carola Meißner
0531 2362356-11
akd-bs@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Jahresschulung für betriebliche Elektrofachkräfte - EX/A31/30251201/21122026-1 - 21.12.2026
Erhalt der Befähigung nach DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1)
Inhalt
Neue Regelwerke und aktuelle Fachthemen
- Neues in der Betriebssicherheitsverordnung
- Verpflichtungen und Festlegungen nach DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3
- Neue und geänderte relevante Normen
- Auswahl und Einsatz von RCD
Gefahren des elektrischen Stroms
- Gefährdungspotenzial bei Gleichstrom und Wechselstrom, Spannungs- und Frequenzabhängigkeit
- Elektrische Gefährdungen durch Störlichtbögen
- Unfallbeispiele
Maßnahmen für den Arbeitsschutz
- Erste-Hilfe-Hinweise
- Sicherheitsregeln und Zoneneinteilung
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Prüfungen, Befähigte Person (TRBS 1203)
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Diskussion und Praxisprobleme
- Themen der Teilnehmer
Nutzen
Erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten geltenden Regeln für den Betrieb und die Errichtung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Regelwerke und Fachthemen. Sie werden umfassend über die Gefahren des elektrischen Stroms und Maßnahmen für den Arbeitsschutz aufgeklärt. Das Seminar bietet darüber hinaus einen praxisorientierten Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern.
Erfahren Sie, wie die sorgfältige Planung, Auswahl und Beschaffung elektrischer Anlagen die Sicherheit der Mitarbeiter und einen störungsfreien Betrieb weitgehend sicherstellen. Erhalten Sie einen Einblick, in welchen Vorschriften (z. B. § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 12 BetrSichV) Elektrofachkräfte und Betriebselektriker unterwiesen werden müssen, um ihre Befähigung zu erhalten.
Zielgruppe
Betriebselektriker von Unternehmen und Einrichtungen
Voraussetzungen
Ausgebildete Elektrofachkraft
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25;
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Haben Sie Interesse an unserer kommenden Elektrotechnik-Fachtagung? Nähere Informationen finden Sie hier.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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E-Learning: Cybersecurity Awareness - EX/A51/10208107/31122026-1 - 31.12.2026
Mitarbeitende sensibilisieren - Grundlagen kennen, Cyberangriffen vorbeugen, sicher mobil arbeiten
Inhalt
Modul 1: Grundlagen zu Informationssicherheit und Datenschutz
Definition Informationssicherheit
- Informationssicherheit
- Datensicherheit
- IT-Sicherheit
- Datenschutz
Relevanz von Informationssicherheit
- Datenschutzverletzungen
- Cyberangriffe
- Der Mensch als Schwachstelle
Datenschutz
- Definition Datenschutz
- DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)
- Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- Erlaubnis zur Datenverarbeitung
Arten von Daten
- Interne und externe Daten
- Vertrauliche Daten
- Öffentliche Daten
- Personenbezogene Daten
Modul 2: Sicherer Arbeitsplatz, sicher mobil arbeiten
Sicherer Arbeitsplatz
-Umgang mit analogen Dokumenten
-Datensicherheit auf Endgeräten
-Sichere Passwörter
-Unseriöse Webseiten
-Dateitypen und ihre Risiken
Sicher mobil arbeiten
-Sicherheitslücken im Homeoffice
-Öffentliches WLAN und VPN
-Arbeiten in der Öffentlichkeit
Modul 3: Verhalten bei Cyberangriffen - Teil 1
Arten von Cyberangriffen
-Schadsoftware
-Anzeichen einer Infektion mit Schadsoftware
-Social Engineering
-Phishing
-Smishing
-Vishing
-Media Dropping
-Wirtschaftsspionage
-Identitätsdiebstahl
Modul 4: Verhalten bei Cyberangriffen - Teil 2
-Verhalten bei einem Hackerangriff
-Umgang mit Identitätsdiebstahl
-Umgang mit gestohlenen oder verlorenen Endgeräten
Nutzen
In der heutigen digitalen Welt ist Cyberkriminalität ein stetig wachsendes Risiko, das Unternehmen weltweit betrifft. Häufig sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Ziel von Cyberangriffen, denn sie gelten als eine der größten Schwachstellen in der Informationssicherheit. Das Problem: Viele sind sich ihres riskanten Verhaltens nicht bewusst, weil ihnen schlichtweg das nötige Wissen fehlt.
Mit unserem E-Learning Cybersecurity Awareness sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und beugen Cyberangriffen auf Ihr Unternehmen vor - Angriffe können teure Folgen im Nachgang haben. Die ISO/IEC 27001/27002 beinhaltet nicht umsonst das Thema ?Awareness? und die Sensibilisierung und Schulung zur Informationssicherheit. Unser Cybersecurity-Training mit interaktiven kleinen Quizfragen motiviert die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dazu, künftig sensibler und aufmerksamer mit Informationen und Daten umzugehen.
Die Vorteile unseres E-Learnings Cybersecurity Awareness:
- Zeitliche Flexibilität bei der Durchführung
- Durchgehen nach individuellem Lerntempo
- Intuitive Bedienbarkeit
- Aufeinander aufbauende, kurzweilige Module
- Beispiele aus der Praxis und Quizze
Das Cybersecurity-Training besteht aus vier Modulen:
Modul 1: Grundlagen zu Informationssicherheit und Datenschutz
Modul 2: Sicherer Arbeitsplatz, sicher mobil arbeiten
Modul 3: Verhalten bei Cyberangriffen - Teil 1
Modul 4: Verhalten bei Cyberangriffen - Teil 2
Die Dauer des E-Learnings beträgt circa 135 Minuten. Das Tempo der Ausführung bestimmen Sie selbst. Daher kann die Dauer variieren.
Zielgruppe
Alle Mitarbeitenden in Unternehmen und Organisationen
Zeit
08:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
0;
Auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten: Profitieren Sie von unseren individuellen Lizenzmodellen! Die E-Learning-Kurslizenz ist für einen Zeitraum von einem Jahr (365 Tage) gültig.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Mehr erfahren
E-Learning: Grundlagen des Arbeitsschutzes für Führungskräfte - EX/A51/50201717/31122026-1 - 31.12.2026
Rechtliche Grundlagen, Verantwortungen und Schutzmaßnahmen für Führungskräfte
Inhalt
Modul 1) Was macht den Arbeitsschutz aus und was ist der Gesundheitsschutz?
Kapitel 1: Definition Arbeits- und Gesundheitsschutz
Kapitel 2: Rechtliche Grundlagen
- Rechtspyramide
- Duales Arbeitsschutzsystem
- Arbeitsschutzbehörde
- Unfallversicherung
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitsschutzverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Gefahrstoffverordnung
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz
- Technische und Arbeitsmedizinische Regeln
Kapitel 3: Verantwortung & Pflichten
- Grundpflichten, Mitwirkungspflicht der Mitarbeitenden, Direktionsrecht, Fürsorgepflicht, Zusammenarbeit mit ext. Unternehmen
Kapitel 4: Akteure des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes
(Modul 2) Was ist die Gefährdungsbeurteilung und welche Schritte gibt es?
Kapitel 1: Gefährdungsbeurteilung
- Die 7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung
Kapitel 2: Überwachungsbedürftige Anlagen & elektrische Arbeitsmittel
- Was sind überwachungsbedürftige Anlagen?
- Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung
- Erläuterung der Prüfpflicht von elektr. Arbeitsmitteln
- Verantwortung im Zusammenhang mit überwachungsbedürftigen Anlagen
Kapitel 3: Betriebsanweisungen
- Welche Funktionen besitzt die Betriebsanweisung?
- Gliederung der Betriebsanweisung
- Weitere Hinweise zur Betriebsanweisung
- Sicherheitskennzeichnungen
- Unterweisungen (Rechtsgrundlagen, Dokumentation)
(Modul 3) Pflichten im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes?
Kapitel 1: Gesundheitsschutz
- Was sind Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten?
- Organisation der Ersten Hilfe, Betriebssanitäter, EH-Material, Notrufkette
- Welche Pflichten und Aufgaben tragen Sie als Führungskraft im Rahmen der Ersten Hilfe?
Kapitel 2: Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Pflichten des Arbeitgebers
- Was ist die arbeitsmedizinische Vorsorge und was gilt es hier zu beachten?
- Arten der arbeitsmed. Vorsorge: Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge, Wunschvorsorge
Kapitel 3: Gefahrstoffe & Biostoffe
- Worauf ist zu achten, wenn Ihre Beschäftigten mit Gefahrstoffen oder Biostoffen arbeiten?
- Pflichten des Arbeitgebers
- Kurzer Einblick in die Gefährdungsbeurteilung
Kapitel 4: Brandschutz
- Gliederung des Brandschutzes
- Rollen: Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, Brandschutzbeauftragter
Kapitel 5: Persönliche Schutzausrüstung
- Pflichten des Unternehmers und der Beschäftigten
- Was ist die persönliche Schutzausrüstung und worauf müssen Sie achten?
Nutzen
In unserem 100-minütigen E-Learning zu den Grundlagen des Arbeitsschutzes für Führungskräfte erhalten Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ? speziell auf die Bedürfnisse von Führungskräften zugeschnitten. Sie lernen die grundlegenden Konzepte, rechtliche Rahmenbedingungen und Ihre Verantwortung als Führungskraft kennen.
Im ersten Modul des E-Learnings befassen wir uns mit den Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Hier erläutern wir die Bedeutung und den Umfang des Arbeitsschutzgesetzes und der anhängenden Verordnungen, die Rolle der Arbeitsschutzbehörden und die Verantwortlichkeiten, die Sie als Führungskraft tragen. Ebenso informieren wir Sie über die Beteiligten im betrieblichen Arbeitsschutz, zu denen unter anderem der Arbeitsschutzausschuss, Betriebsärzte und Sicherheitsbeauftragte gehören.
Das zweite Modul widmet sich der Gefährdungsbeurteilung, einem Kernprozess des Arbeitsschutzes. Sie lernen die einzelnen Schritte kennen, um Arbeitsbereiche und Tätigkeiten zu erfassen, Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen sowie geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen, umzusetzen und zu überprüfen. Zusätzlich behandeln wir die Themen überwac
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E-Learning: Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO - EX/A51/10158167/31122026-1 - 31.12.2026
Rechenschaftspflicht, Dokumentation, Beratung und Überwachung
Inhalt
Rechtsgrundlagen
Erstellung und Aktualisierung
Beispiel und Vorschläge für geeignete Datenschutz-Tools
Nutzen
Das E-Learning Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO bildet einen wichtigen Baustein im Rahmen der Rechenschaftspflicht über die datenschutzrechtliche Beurteilung einer Verarbeitungstätigkeit. Diese verpflichtenden Grundinformationen und weitere Angaben dienen Ihnen als Basis für die Beratungs- und Überwachungstätigkeit.
Sie erwerben im E-Learning Verarbeitungsverzeichnis das Wissen, welche Angaben die Verarbeitungsverzeichnisse enthalten müssen und wer welche Aufgaben hat. Da die Erstellung und Aktualisierung eines Verzeichnisses in der Regel bestenfalls von Personen des betreffenden Fachbereiches durchgeführt werden, kann dieses E-Learning ebenfalls als Grundlage zur Einweisung der beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dienen.
Durch die Dokumentation über die Verarbeitungstätigkeiten werden Ihnen zusätzlich wichtige Informationen für die Prognose, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist, geliefert.
Dauer des E-Learnings: ca. 10 Minuten
Zielgruppe
Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren, Geschäftsführer, bei denen Datenschutz ?Chefsache? ist, Mitarbeitende, die für den Datenschutz zuständig sind und ihr Wissen im Bereich Verarbeitungsverzeichnisses auffrischen möchten
Voraussetzungen
Zur Teilnahme sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
08:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
0; Die Nutzung der E-Learning-Kurslizenz ist auf einen Zeitraum von einem Jahr (365 Tage) ab Erhalt der Zugangsdaten möglich.
Sollten Sie Interesse an mehreren Lizenzen für das gesamte Unternehmen haben, nutzen Sie bitte das Kontaktformular  
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