Profil

Ausbildung: KI-Spezialist (TÜV) - EX/A35/10503011/14122026-1 - 14.12.2026
Zertifiziertes KI-Expertenwissen für die erfolgreiche Umsetzung der KI-Verordnung und weiterer rechtsrelevanter Vorgaben
Inhalt
Tag 1: Einführung, Überblick, Historie für KI-Experten
- Einführung in Künstliche Intelligenz
- Historie, Begriffe und Definitionen
- Europäische Definition (KI-Verordnung)
- Anwendungs- und Einsatzgebiete
- Überblick über technische und rechtliche Grundlagen
- Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz
- Europäische Digital- und Datenstrategie (DSA, DMA, DGA, DA, NIS-2-RL)
- Überblick über relevante Gesetze und Verordnungen zur KI (z. B. DSGVO, KI-Verordnung, KI-Haftungsrichtlinie, Maschinenverordnung)
- Rolle eines KI-Spezialisten / einer KI-Spezialistin bzw. KI-Experten / einer KI-Expertin
- Regulierung und Compliance
Tag 2: Recht I
- KI-Verordnung / EU AI ACT
- Stand der Entwicklung
- Begriffe und Definitionen
- Anwendungsbereich und Geltungsbeginn
- Regulatorische Aufsicht und Sanktionen
- Risiken gem. KI-VO (risikobasierter Ansatz)
- Rollen und resultierende Pflichten beim Einsatz von KI
- Praxistipps: EU AI Checker und AI Act Risk Navigator
- Fallstudien und Best Practices
- Ethik in der Künstlichen Intelligenz
- Bias und Fairness
- Praktische Fragen auf Basis der KI-Verordnung / EU AI ACT
Tag 3: Recht II
- Rechtsfragen außerhalb der KI-Verordnung / EU AI ACT
- Vertragsrecht und Lizenzierung
- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Künstliche Intelligenz
- Interne Prozesse und KI-Compliance
- Rollen und Verantwortlichkeiten im Unternehmen
- Implementierung von KI-Governance-Strukturen
- Richtlinie für den Einsatz von KI
- Beschaffung und Bewertung geeigneter Tools
- Informationssicherheit, Cyber Security (NIS-2-Richtlinie, BSIG)
- Informationsquellen (Europäische Kommission, DSK, BayLDA, LfDI BW, CNIL, Government of Canada, BSI)
- Checkliste für den Einsatz LLM-basierter Chatbots (HbgBfDI)
- Checkliste mit Prüfkriterien für die Entwicklung und den Einsatz von KI (BayLDA)
Tag 4: Technik
-Grundlagen der KI-Technologie
- Infrastruktur und Implementierung
- Hardware- und Softwareanforderungen
- Cloud-basierte vs. On-Premise-Lösungen
- Datensicherheit und Schutzmaßnahmen
- Verschlüsselung und Zugriffskontrollen
- Sicherheitsrichtlinien und -protokolle
- Modellentwicklung und -training
- Datenbeschaffung und -aufbereitung
- Technische Verfahren, Algorithmen
- Datenminimierung und Anonymisierung
- Techniken für die Sicherstellung der Datensicherheit
- Anonymisierungs- und Pseudonymisierungsmethoden
- Zukünftige Entwicklungen und Trends
- Aktuelle Trends in der KI-Entwicklung
- Vorausschau auf zukünftige rechtliche und technische Herausforderungen
Tag 5 Normen, Standards und techn. Spezifikationen zu KI
- Hinweis auf derzeit vorliegende Normen/Richtlinien
- IDW PS 861 für KI-Systeme
- ISO 42001 IT Information technology ? Artificial intelligence ? Management system
- ISO 22989 IT Information technology ? Artificial intelligence ? Artificial intelligence concepts and terminology
- weitere Normen und Standards
- Beispiel einer Anwendung in Bezug auf Auszüge der ISO 42001
Nutzen
Angesichts der komplexen Regelungsstruktur der KI-Verordnung (EU AI Act), die neben anderen EU-Rechtsakten wie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem Data Act, dem Digital Services Act sowie dem Data Governance Act sowie weiterer gesetzlicher Regelungen gilt, stehen Unternehmen vor großen Herausforderungen. Sie müssen sicherstellen, dass ihre zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassend und nachweislich in den relevanten Bereichen der Künstlichen Intelligenz geschult sind.
Diese Ausbildung für KI-Spezialistinnen und -Spezialisten sowie KI-Expertinnen und -Experten soll gewährleisten, dass KI-Vorhaben gemäß den Anforderungen
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Beauftragte und verantwortliche Person gem. Kapitel 1.3 ADR - EX/A36/60251201/14122026-1 - 14.12.2026
Inhalt
GGVSEB und ADR
Aufbau und Systematik der Anlagen A und B
Verantwortlichkeiten bei der Durchführung von Gefahrguttransporten
Durchführungsrichtlinien RSEB
Gefahrgutausnahmeverordnung
Anhand von Beispielen werden Lösungswege aufgezeigt für:
- Klassifizierung
- Verpackung (bauartgeprüfte und beschriebene)
- Kennzeichnung (Anbringen von Gefahrzetteln)
- Begleitscheine
- Technische Ausrüstung der Fahrzeuge
- Richtige Kennzeichnung der Gefahrgutfahrzeuge
Insbesondere wird erläutert, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen gefährliche Güter bzw. Abfälle von den Vorschriften der GGVSEB freigestellt oder unter wesentlich erleichterten Bedingungen befördert werden.
Nutzen
Mit diesem Seminar erhalten Sie eine umfassende Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR zur Beförderung gefährlicher Güter. Ebenso erfüllen Sie mit dem Besuch des Seminars die rechtlichen Anforderungen nach regelmäßiger Aktualisierung in diesem Bereich. Kapitel 1.3 ADR und Abschnitt 8.2.3 ADR beschreiben die Anforderungen und Aufgaben, die für die Beförderung gefährlicher Güter sowie für damit Beauftragte gelten: Jede Person muss entsprechend ihren Verantwortlichkeiten und ihrer Funktion eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR erhalten haben.
Auch die Forderung nach regelmäßiger Aktualisierung des Wissens durch Wiederholungsseminare ist dort verankert. Mit dem Besuch des Seminars erfüllen Sie auch die rechtlichen Anforderungen.
Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Zielgruppe
Gefahrgutbeauftragte, Beauftragte und sonstige verantwortliche Personen, Disponenten, Lagerleiter und Fuhrparkleiter, Unternehmer des gewerblichen Güterverkehrs, Hersteller, Händler und Versender gefährlicher Güter sowie Vertreter von Behörden
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
490 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
93.1 EUR
Bruttopreis
583.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Tamara Hausel
0511 99862271
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Anschlagen von Lasten - EX/A31/60101601/14122026-1 - 14.12.2026
Unterweisung im Umgang mit Anschlagmitteln nach DGUV Regel 109-017
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Übersicht über das geltende Regelwerk
- Aussagen der Betriebssicherheitsverordnung
- Berufsgenossenschaftliche Vorgaben (DGUV Regel 109-017)
Physikalische Grundbegriffe der Anschlagtechnik
- Lastenverteilung
- Schwerpunktlage
- Neigungswinkel
Einsatz von Anschlagmitteln
- Rechte und Pflichten des Anschlägers
- Sicherer Transport von Lasten
- Arten von Anschlagmitteln
- Auswahl von Anschlagmitteln
- Zusammenwirken von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten
- Gefahrenbereiche
- Lagerung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln
- Vermeidung von Schäden
- Unfälle, die durch falsches Anschlagen verursacht werden
Nutzen
Unser Seminar zum Anschlagen von Lasten vermittelt Ihnen die erforderlichen Kenntnisse zum fachgerechten und sicheren Einsatz von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln gemäß DGUV Regel 109-017. Sie erhalten umfassende Kenntnisse zum frühzeitigen Erkennen von Mängeln und Verschleißerscheinungen. Sie lernen, geeignete Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel auszuwählen und das Anschlagen der Last fachgerecht und selbstständig durchzuführen. Sie werden in die Lage versetzt, mögliche Gefahren vor dem Transport der Last zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen auszuschließen.
In unserer Schulung findet der Praxisteil mit modernster VR-Technologie statt. Im Webinar wird das digitale Praxistraining als Desktop-Version durchgeführt.
Überall dort, wo immer Lasten zum Transport gehoben oder bewegt werden, werden Anschlag- und Lastaufnahmemittel eingesetzt. Der Anschläger oder die Anschlägerin trägt dabei eine sehr hohe Verantwortung. Entscheidend für ein sicheres Anschlagen und Transportieren sind insbesondere das Verhalten und die Kenntnisse des Anschlägers. Deshalb muss dieser Personenkreis im bestimmungsgemäßen Gebrauch von Anschlagmitteln unterwiesen sein.
Innovative Unterrichtsmaterialien aus unserer Anschläger-Schulung erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Zielgruppe
Kranführer, die Lasten selbstständig anschlagen; Personen, die als Anschläger eingesetzt werden; Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25;
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer - ohne Vorkenntnisse - EX/A81/60108211/14122026-1 - 14.12.2026
Inhalt
Theoretischer Teil
Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
StVO, StVZO, DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27), Betriebssicherheitsverordnung
Fahrer- und Unternehmerpflichten
Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen
Besprechung von Unfällen und deren Verhinderung
Fahrphysikalische Grundlagen
Standsicherheit, Schwerpunkt, Tragfähigkeit
Merkregeln für den Fahrbetrieb
Theoretische Prüfung
Praktischer Teil
Einweisung in das Gerät
Abfahrtskontrolle gemäß DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)
Fahrübungen mit und ohne Last
Stapelübungen
Praktische Prüfung
Nutzen
Im Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen zur sicheren Bedienung von Gabelstaplern. Das Seminar gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Beide Teile schließen mit einer Prüfung ab. Im theoretischen Teil erhalten Sie umfassende Kenntnisse über gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben, den Aufbau und die Funktion von Flurförderzeugen.
Im praktischen Teil des Seminars vermitteln Ihnen erfahrene Referenten die praktischen Grundlagen zur Bedienung. Sie erhalten eine umfassende Einweisung in das Gerät. Nach dem Besuch des Seminars und erfolgreicher Abschlussprüfungen sind Sie in der Lage, einen Gabelstapler sicher zu bedienen. Sobald Sie vom Unternehmer schriftlich beauftragt sind, dürfen Sie den Gabelstapler führen: Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27) Flurförderzeuge enthält Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Gabelstaplern. Gemäß § 7 dieser Vorschrift darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Steuern von Gabelstaplern nur Personen beauftragen, die mindestens 18 Jahre alt sind, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Zielgruppe
Personen, die eine Ausbildung nach der Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge" DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27) für Gabelstapler benötigen
Zeit
08:30 - 12:30
Max. Teilnehmerzahl
10
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Webinar: Diisocyanate - Modul 1 - EX/A81/50302601/14122026-1 - 14.12.2026
Spritzverfahren in der Lackierkabine
Inhalt
Diisocyanate: Modul 1
Spritzverfahren in der Lackierkabine
Applikationsverfahren von Verarbeitungsmaterialien, die Diisocyanten enthalten in der Lackierkabinen
Nutzen
Um sicherzustellen, dass Arbeitnehmende (industrielle und gewerbliche Anwender) in der gesamten EU weiterhin sicher mit Diisocyanaten umgehen können, werden nun im Rahmen der europäischen REACH Verordnung neue Schulungsanforderungen verbindlich vorgeschrieben.
Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter bis August 2023 verpflichtend schulen.
Diisocyanate sind eine Gruppe von chemischen Stoffen, die zwei Isocyanatgruppen beinhalten. Sie werden benutzt, um verschiedene Polyurethan-Produkte herzustellen.
Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege verursachen. Diese allergische Reaktion ist nicht reversibel. Um Anwender am Arbeitsplatz vor diesen Gefahren zu schützen, sind die Schulungen gesetzlich vorgeschrieben. Ab dem 24. August 2023 dürfen die Produkte dann nur noch von geschulten Anwendern verwendet werden.
Das Verhalten am Arbeitsplatz ist entscheidend für einen sicheren Umgang mit Diisocyanaten. Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege- eine irreversible allergische Reaktion- verursachen. Um diesem offensichtlichem Risiko zu begegnen, führt die EU gesetzlich vorgeschriebene Schulungen ein, welche genau diese Sicherheit am Arbeitsplatz für Arbeitnehmende im Umgang mit Diisocyanaten gewährleisten sollen. Eine Verwendung ohne diese Schulungen ist verboten.
Alle Produkte mit Diisocyanaten mit einem Rest-Monomergehalt > 0,1% erfordern nach der europäischen REACH Verordnung in Zukunft eine Schulung, wenn sie von gewerblichen oder industriellen Anwendern benutzt werden.
Betroffen davon sind alle, die mit Diisocyanten arbeiten, wie bspw. Maler- und Fahrzeuglackierbetriebe, Luftfahrt und Logistik.
Modulangebote für Logistik und Luftfahrt werden in Zukunft auch noch angeboten werden.
Der besondere Vorteil unserer Ausbildung ist, dass wir mit geschulten Fachleuten speziell auf die Fachbereiche eingehen und nicht nur einen allgemeinen Abriss darstellen. Wir können gezielt auf die Aufgaben und Bereiche eingehen. Sie ist quasi ?maßgeschneidert?.
Zielgruppe
Für:
- Malereibetrieben mit Lackierkabinen
- Industrielackierbetriebe
- Fahrzeuglackierbetriebe
- Lackierbetriebe in der Luftfahrt
- Tischlereibetriebe
Voraussetzungen
- Grundmodul ist Voraussetzung, um die Untermodule zu belege.
- Internetfähiges Endgerät mit Kamera Mikrofon sowie stabile Internetverbindung (bei Onlinedurchführung)
- Teilnehmer ab 2. Lehrjahr und ab Gesellenbrief
Zeit
13:00 - 14:00
Max. Teilnehmerzahl
15; Die Teilnahmebescheinigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
51 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
9.69 EUR
Bruttopreis
60.69 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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BKrFQG - Berufskraftfahrerweiterbildung (insgesamt 5 Module) - EX/A81/60351801/14122026-1 - 14.12.2026
Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Inhalt
Modul 1 - Eco-Training & Assistenzsysteme
1.1: Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung
1.2: Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung, um das Fahrzeugs zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen
1.3: Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
Modul 2 - Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
2.1: Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr
2.2: Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
Modul 3 - Gefahrenwahrnehmung
1.2: Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung, um das Fahrzeugs zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen
1.3a Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich daran anzupassen
3.1: Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
3.4: Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
3.5: Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen
Modul 4 - Schadensprävention
1.4: Fähigkeit zur Sicherung der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs
2.2: Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
3.1: Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
3.2: Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
3.3: Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
3.6: Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
3.7: Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung
Modul 5 - Sicherheit für Ladung & Fahrgast
1.4: Fähigkeit zur Sicherung der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs
Nutzen
Nach den Anforderungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) bzw. der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) müssen Kraftfahrerinnen und -fahrer innerhalb von fünf Jahren eine Weiterbildung absolvieren, die mindestens 35 Stunden umfasst. Mit diesem 5-tägigen Kurs kommen Sie dieser Anforderung nach und können gleich sieben Kenntnisbereiche abdecken. Neben der kinematischen Kette und der Optimierung des Kraftstoffverbrauchs, ist ein Fokus die Ladungssicherung: Hier kommt es darauf an, Transportgut sicher aufzuladen und zu befestigen und zu wissen, wie sich das Fahrverhalten des beladenen Fahrzeugs ändert. Darüber hinaus gehen wir auf Aspekte des Arbeitsschutzes und der Risikovermeidung ein und schauen darauf, wie auch Ihr persönliches Auftreten dem Kunden gegenüber und Ihr verantwortlicher Umgang mit Qualitätsstandards sich auf das Image des Unternehmens auswirken.
Zielgruppe
Der Kurs richtet sich an gewerbliche Kraftfahrer von LKW mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombination.
Voraussetzungen
Fahrerlaubnis Klasse C1/E oder C/E oder vergleichbare Fahrerlaubnisklasse.
Zeit
08:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
15; Nach erfolgreich absolvierter Weiterbildung erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) / Berufskraftfahr-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV).
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Nettopreis
525 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
99.75 EUR
Bruttopreis
624.75 EUR
Ansprechpartner
Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
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Arbeiten und Retten in Behältern und engen Räumen - EX/A81/50208401/14122026-1 - 14.12.2026
nach DGUV Regel 113-004
Inhalt
Gesetzliche Rahmenbedingungen und Dienstanweisungen
Unterschiedliche Ausrüstungsarten und ihre jeweiligen Anforderungen
Sachgerechte Verwendung der PSA gemäß DGUV-Regeln 113-004
Das vorschriftsgemäße Anschlagen
Anwendung von Personenaufnahmemitteln
Prüfung und Dokumentation durch den Benutzer
Anzeichen von Schäden erkennen
Das ordentliche Aufbewahren der PSA
Nutzen
Das Seminar ?Arbeiten und Retten in Behältern / engen Räumen gemäß DGUV-Regeln 113-004? soll den Teilnehmern durch effektive Übungsmaßnahmen das notwendige Wissen und die Fertigkeiten vermitteln, wie im Fall eines Sturzes vorgegangen werden sollte. Neben den Rechts- und sicherheitstheoretischen Grundlagen werden auch die mobile Anschlagtechniken sowie die Personenaufnahmemittel zur Bergung verunglückter Personen aus engen Räumen vermittelt. Praktische Rettungsübungen sind Bestandteil des Kurses.
Die Teilnehmer sollen Vorkenntnisse im Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz haben.
Arbeiten in engen Räumen, Behaltern und Silos (Confined Space) sind durch besondere Umstände gekennzeichnet.
Diese besonderen Umstände betreffen die speziellen Gefahren, die auftreten können. Sie betreffen auch die jeweils angepassten Techniken der Rettung, die in der Regel sehr schnell durchgeführt werden muss.
Bei Arbeiten in Behältern, vor allem bei Rettungsvorgängen, wird so gut wie immer eine PSA gegen Absturz verwendet. Diese Inhalte werden in der Unterweisung ebenso vermittelt.
Die Unterweisung nach den DGUV Regeln 112-198 und 113-004 dauert zwei Tage.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Aufgaben und Tätigkeiten in engen Räumen oder Behältern tätig oder sein werden.
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
6; max. 6 Teilnehmer
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
607 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
115.33 EUR
Bruttopreis
722.33 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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Gefahrstoffe - Fortbildung - EX/A52/50301106/14122026-1 - 14.12.2026
Aktuelle rechtliche Änderungen für den Umgang mit Gefahrstoffen
Inhalt
Übersicht über das Gefahrstoffrecht (EU und Deutschland) und ergänzende Vorschriften (z.B. TRGS, DGUV Recht)
Relevante neue Rechtsvorschriften und zu erwartende bzw. aktuelle Rechtsänderungen
Aktuelles zur Lagerung von Gefahrstoffen
Haftungsrechtliche Betrachtungen (Kenntnisse über die Pflichten und Rechte eines Beauftragten)
Schnittstellen und Änderungen im Umweltrecht (Immissionsschutz, Gewässerschutz etc.)
Änderungen bei Sicherheitsdatenblättern, Informationen der Lieferanten
Datenbanken als Informationsquelle
Erfahrungsaustausch der Gefahrstoffexperten
Tipps aus der Praxis zum verbesserten Gefahrstoffmanagement
Nutzen
Dieses spezielle Gefahrstoffe-Seminar klärt Sie über die aktuellen Änderungen im Gefahrstoffrecht auf. Zur Aufrechterhaltung der Fachkunde Gefahrstoffe fordert die Gefahrstoffverordnung nach § 2 Abs.16 eine regelmäßige fachspezifische Fortbildung. Die Fachkunde wird vom Gesetzgeber unter anderem für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Explosionsschutzdokumenten verlangt (§ 6 Abs. 11 GefStoffV).
Unsere praxiserfahrenen Referenten gehen in der Weiterbildung auf die Zusammenhänge zwischen dem EU-Recht (REACH, CLP etc.), der Gefahrstoffverordnung und dem nationalen Recht (ChemVerbotsV, ChemG, TRGS) in Deutschland ein. Ergänzende Vorschriften, wie beispielsweise das DGUV Recht, kommen ebenfalls zur Sprache.
Darüber hinaus besprechen sie praxisbezogene Fragestellungen zum Gefahrstoffrecht der Schulungsteilnehmer. Hier können Sie gerne eigene Themen einbringen beziehungsweise eigene Dokumentationen vorstellen. Tragen Sie mit Ihrer Teilnahme an der Fortbildung - Gefahrstoffe aktiv zur Arbeitssicherheit bei, indem Sie alle relevanten Neuerungen im Gefahrstoffrecht kennen.
Zielgruppe
Diese Fortbildung richtet sich an Gefahrstoffbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Verantwortliche für Gefahrstoffmanagement oder Logistik, Arbeitsmediziner, Behörden und Berufsgenossenschaften sowie Fach- und Führungskräfte der Bereiche Chemie, Arbeitssicherheit, Umwelt, Lagerlogistik und Entsorgung.
Voraussetzungen
Diese Seminar richtet sich an Personen, die bereits Vorkenntnisse im Gefahrstoffrecht besitzen.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
610 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
115.9 EUR
Bruttopreis
725.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Laura Neu
+49 (0)511 9986-2391
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Seminar: Befähigte Person zur Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen - EX/A52/60102901/14122026-1 - 14.12.2026
gemäß DGUV Regel 113-020
Inhalt
- Gesetzliche Grundlagen und Regelwerk
- Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb von Hydraulik-Schlauchleitungen
- Bedeutung der befähigten Person
- Aufbau und Funktion verschiedener Schlauch- und Einbindungssysteme
- Alterung und Verschleiß von Schlauchleitungen
- Unfallgefahr
- Prüfen und Austauschen, Lagerung und Montage von Hydraulik-Schlauchleitungen
- Aufbau, Funktion und Merkmale von Verbindungselementen
- Vorgaben der Hersteller von Verbindungselementen
- Das fachgerechte Anfertigen von Hydraulik-Schlauchleitungen (Schlauch und Rohr)
Nutzen
In diesem Seminar zur befähigten Person zur Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen lernen Sie die Auswirkungen von Druck- und Stromübersetzungen in hydraulischen Steuerungen kennen. Sie lernen die Sicherheitsregeln für Hydraulik-Schlauchleitungen sowie die Richtlinien und Sicherheitsregeln der Berufsgenossenschaftlichen Regeln kennen. Zudem erfahren Sie, wie Sie den Anforderungen an die Dokumentation der Prüfungen gerecht werden, denn nur so können Sie Rückschlüsse konkretisieren und eine Gefährdungsbeurteilung treffen.
Ein Schwerpunkt des Seminars liegt auf den gesetzlichen Grundlagen und Regelwerken, insbesondere der DGUV Regel 113-020, sowie ggf. geänderten Rechtslagen, insbesondere in den Bereichen Geräte- beziehungsweise Produktsicherheit, Betriebssicherheit, Gefahrstoff- und Umweltrecht. Wir klären auch die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb von Hydraulik-Schlauchleitungen und erklären Ihnen die Bedeutung der befähigten Person zur Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen. So lernen Sie den Aufbau und die Funktion verschiedener Schlauch- und Einbindungssysteme kennen und verstehen, wie Alterung und Verschleiß an Schlauchleitungen auftreten können. In diesem Zuge gehen unsere Referentinnen und Referenten auch auf potenzielle Unfallgefahren ein und zeigen Ihnen, wie Sie Prüfungen durchführen.
Mit unseren Checklisten, Tipps und Tools sind Sie optimal auf eine regelkonforme Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen sowie die dazugehörige Dokumentation vorbereitet.
Unterstützen Sie künftig als befähigte Person zur Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen Anlagenbetreiber in der Beurteilung und Instandhaltung von Maschinen mit Hydrauliksystemen und deren sicheren Einsatz.
Zielgruppe
Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als befähigte Personen zur Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen eingesetzt werden sollen
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung des Arbeitsmittels besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25;
Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Befähigte Person zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen, Toren - EX/A35/30351301/14122026-1 - 14.12.2026
Inhalt
Übersicht über das geltende Regelwerk/die Betriebssicherheitsverordnung
- Betreiberpflichten/Anforderungen an die Befähigte Person in der Umsetzung der Prüfung nach ASR A1.7
Sicherheitsanforderungen
DIN-Normen
- Gefahrenanalyse und Begutachtung
- Sicherung von Quetsch- und Scherstellen
Prüfanforderungen nach ASR A1.7
- Tore, mechanische Aspekte, Anforderungen und Prüfverfahren
- Tore, Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore, Anforderungen und Prüfverfahren
- Allgemeine Anforderungen
- Bau und Ausrüstung
- Kennzeichnung
- Werkstoffe
- Sicherung von Quetsch- und Scherstellen
- Steuerung
- Hauptschalter
- Prüfung
- Betriebssicherheitsverordnung
- UVV
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von kraftbetätigten Fenstern, Türen, Toren bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).
Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von Betreiberpflichten, Sicherheitsanforderungen und Prüfanforderungen: Diese richten sich unter anderem nach ASR A1.7 und nach der DIN EN 14351, DIN EN 16005 sowie DIN EN 12453. Die Technische Regel ASR A 1.7 besagt unter anderem, dass kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore in Betrieben regelmäßig und sachkundig geprüft werden müssen. Unser Seminar vermittelt Ihnen entsprechend die Details der Anforderungen der Anwendungsnormen und die Anforderungen nach ASR A1.7.
In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder am Veranstaltungsort oder alternativ mit einem immersiven Training.
Zielgruppe
Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren" als Befähigte Person beauftragt werden sollen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
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Laserschutzbeauftragter - Fortbildung - EX/A52/30401806/14122026-1 - 14.12.2026
Aktualisierung der Kenntnisse für technische Anwendungen
Inhalt
Erweiterung der Kenntnisse mit Bezug auf den aktuellen Stand der Technik
- Arbeitsschutzgesetz
- Produktsicherheitsgesetz (hinsichtlich CE-Kennzeichnung/Konformitätserklärung, insbesondere bei ?Eigenbau?)
- aktuelle Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstättenregeln
- Betriebssicherheitsverordnung
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
- Gefahrstoff- und Umweltschutzrecht (hinsichtlich möglicher Sekundär-Risiken durch die Anwendungsprozesse und Entsorgung von Nebenprodukten)
Hinweise zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen nach
- Arbeitsstättenregeln
- TRBS 1203
- TROS Laserstrahlung, Anhang 1
- DIN EN 60825-1:2015-07
Erfahrungsaustausch und Diskussion
Nutzen
Fortbildung für Laserschutzbeauftragte: Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse für technische Anwendungen und kommen Sie der gesetzlichen Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung nach. Sie halten Ihr für die Erfüllung der verantwortungsvollen Aufgaben notwendiges Fachwissen aktuell und auf dem neuesten Stand: Durch die Änderung der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) sind alle zum Laserschutzbeauftragten bestellten Personen zukünftig zum regelmäßigen Besuch von geeigneten Fortbildungsveranstaltungen verpflichtet. Hiermit wird sichergestellt, dass der Laserschutzbeauftragte sein Fachwissen auf dem aktuellen Stand hält.
Diese Regelung betrifft nicht nur neu bestellte Laserschutzbeauftragte, sondern auch Personen, die schon in der Vergangenheit mit dieser Aufgabe betreut waren und diese auch zukünftig weiterhin ausüben werden.
Weiterhin sind in der OStrV die Aufgaben des Laserschutzbeauftragten definiert. Neben der Unterstützung des Arbeitgebers bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und bei der Durchführung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen muss der Laserschutzbeauftragte den sicheren Betrieb der eingesetzten Laser gewährleisten.
Zielgruppe
Laserschutzbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die ihre Kenntnisse aktualisieren wollen
Voraussetzungen
Bereits erfolgte Teilnahme an einem Grundlehrgang für Laserschutzbeauftragte
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
630 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
119.7 EUR
Bruttopreis
749.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung - EX/A36/30401201/14122026-1 - 14.12.2026
Richtlinien zur Produktsicherheit
Inhalt
Überblick zu den gültigen EG-Richtlinien
Nationale gesetzliche Anforderungen
Vorgehen bei der Konformitätsbewertung
Anwendbare Normen
Anforderungen aus dem Produktsicherheitsgesetz
Bewertung von Risiken und Erstellen einer Gefahrenanalyse/Risikobeurteilung
Aufbau und Inhalte der Technischen Dokumentation
Form und Inhalte der Konformitätserklärung
Das Anbringen der CE-Kennzeichnung
Abgrenzung zum GS-Zeichen
Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie
Nutzen
Im Seminar zur CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung im Bereich Produktsicherheit erhalten Sie einen Überblick zu den relevanten EG-Richtlinien. Sie erfahren, welche Richtlinien für Ihre Produkte anzuwenden sind. Unsere Referenten zeigen Ihnen in der Schulung den Weg zur gesetzeskonformen CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung auf. Nach dem Besuch unseres Seminars zur CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung kennen Sie die gesetzlichen Anforderungen.
Zum Inverkehrbringen bestimmter Produkte innerhalb der EU ist die rechtmäßig angebrachte CE-Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben. Basis für diese Kennzeichnung ist die EG-Konformitätsbewertung. Damit bestätigt der Hersteller (bzw. falls dieser seinen Sitz außerhalb der EU hat, sein Bevollmächtigter mit Sitz in der EU), dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes Produkt den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aller relevanten europäischen Richtlinien entspricht, also mit ihnen konform ist. Entsprechende EG-Richtlinien existieren zum Beispiel für Spielzeug, Maschinen, persönliche Schutzausrüstung oder Druckgeräte. Oftmals wird die CE-Kennzeichnung auch CE-Kennzeichen oder CE-Zeichen genannt.
Unsere Referenten vermitteln Ihnen den theoretischen Inhalt anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in die berufliche Praxis mitzunehmen. Im Seminar zur CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung erhalten Sie genügend Gelegenheiten, um sich mit anderen Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen.
Zielgruppe
Konstruktionsleiter, Produktionsleiter, technische Sachbearbeiter und Mitarbeiter, die die Technische Dokumentation erstellen bzw. die Komponenten zusammenstellen und kaufen.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
30
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
630 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
119.7 EUR
Bruttopreis
749.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Tamara Hausel
0511 99862271
akd-h@tuev-nord.de
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