Profil

Deeskalationstraining II - Aufbauseminar - EX/A81/10358106/04062026-1 - 04.06.2026
Professioneller Umgang mit Stress und Konflikten
Inhalt
Kommunikationstraining
Wahrnehmungsschulung
Selbstschutz und Eigensicherung
Nutzen
Gewalt kann situativ sein, geplant sein oder sich gruppendynamisch entwickeln. Betroffene reagieren oft mit Angst, Unsicherheit und Hilflosigkeit im Umgang mit gewaltbereiten Menschen. Der professionelle Umgang mit Gewaltsituationen ist wichtig; sind Sie es doch, die aufgrund Ihres Berufes in Auseinandersetzungen verwickelt werden oder Konflikte schlichten müssen. Um Gewalteskalationen zu verhindern, sind Strategien der Deeskalation und der gewaltfreien Konfliktklärung gefragt. Hier kommt das Deeskalationstraining ins Spiel.
Besonders viel Wert legen wir auf einen hohen Praxisanteil. In den praktischen Übungen werden gewalttätige Erlebnisse analysiert, Deeskalationsmöglichkeiten sowie Selbstschutz -und verteidigungsstrategien entwickelt und trainiert.
Das Ziel dieser Übungen ist es, die Techniken des Deeskalationstrainings zu erlernen und in die Praxis umzusetzen.
Ziel dieser Grundlagenqualifizierung ist es, einen professionellen Umgang mit Konflikten, Aggressionen und Gewalt zu erlernen, im eigenen Arbeitsumfeld weiterzuvermitteln, deeskalierendes Handeln und Denken zu etablieren sowie Gewaltprävention zu betreiben. Für eine Vertiefung von speziellen Themen empfehlen wir im Anschluss unser 1-tägiges Praxisseminar.
Zielgruppe
Multiplikatoren, Angestellte, Beamte und Führungskräfte aller Berufsgruppen und Branchen (z. B. medizinische Einrichtungen, Gastronomie, Einzelhandel, öffentlicher Nah- und Fernverkehr, öffentlicher Dienst), psychosoziale und pädagogische Berufsgruppen sowie Betroffene und Interessierte
Voraussetzungen
Deeskalationstraining I oder entsprechende Grundlagenkenntnisse in Deeskalation oder Konfliktmanagement empfohlen
Zeit
08:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
12
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
433 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
82.27 EUR
Bruttopreis
515.27 EUR
Ansprechpartner
Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Deeskalationstraining II - Aufbauseminar - EX/A81/10358106/04062026-2 - 04.06.2026
Professioneller Umgang mit Stress und Konflikten
Inhalt
Kommunikationstraining
Wahrnehmungsschulung
Selbstschutz und Eigensicherung
Nutzen
Gewalt kann situativ sein, geplant sein oder sich gruppendynamisch entwickeln. Betroffene reagieren oft mit Angst, Unsicherheit und Hilflosigkeit im Umgang mit gewaltbereiten Menschen. Der professionelle Umgang mit Gewaltsituationen ist wichtig; sind Sie es doch, die aufgrund Ihres Berufes in Auseinandersetzungen verwickelt werden oder Konflikte schlichten müssen. Um Gewalteskalationen zu verhindern, sind Strategien der Deeskalation und der gewaltfreien Konfliktklärung gefragt. Hier kommt das Deeskalationstraining ins Spiel.
Besonders viel Wert legen wir auf einen hohen Praxisanteil. In den praktischen Übungen werden gewalttätige Erlebnisse analysiert, Deeskalationsmöglichkeiten sowie Selbstschutz -und verteidigungsstrategien entwickelt und trainiert.
Das Ziel dieser Übungen ist es, die Techniken des Deeskalationstrainings zu erlernen und in die Praxis umzusetzen.
Ziel dieser Grundlagenqualifizierung ist es, einen professionellen Umgang mit Konflikten, Aggressionen und Gewalt zu erlernen, im eigenen Arbeitsumfeld weiterzuvermitteln, deeskalierendes Handeln und Denken zu etablieren sowie Gewaltprävention zu betreiben. Für eine Vertiefung von speziellen Themen empfehlen wir im Anschluss unser 1-tägiges Praxisseminar.
Zielgruppe
Multiplikatoren, Angestellte, Beamte und Führungskräfte aller Berufsgruppen und Branchen (z. B. medizinische Einrichtungen, Gastronomie, Einzelhandel, öffentlicher Nah- und Fernverkehr, öffentlicher Dienst), psychosoziale und pädagogische Berufsgruppen sowie Betroffene und Interessierte
Voraussetzungen
Deeskalationstraining I oder entsprechende Grundlagenkenntnisse in Deeskalation oder Konfliktmanagement empfohlen
Zeit
08:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
12
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
433 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
82.27 EUR
Bruttopreis
515.27 EUR
Ansprechpartner
Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Umweltmanagement-Auditor (TÜV) -Prüfung- - EX/A35/40101205/04062026-1 - 04.06.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Prüfungsmodus:
- Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten.
- Es werden 20 Multiple-Choice-Aufgaben und eine Aufgabe zur Dokumentenprüfung gestellt.
- Die mündliche Prüfung dauert 35 Minuten.
- Der Kandidat löst eine Aufgabe zum Fachwissen und eine Aufgabe zur Auditdurchführung.
Erfolgskriterium:
- Die schriftliche Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
- Die mündliche Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte pro Aufgabe erreicht werden.
- Die gesamte Prüfung gilt als bestanden, wenn sowohl die schriftliche als auch die mündliche Prüfung bestanden sind.
Zugelassene Hilfsmittel:
- Als Hilfsmittel sind die relevanten Normen und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen.
- Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Prüfungswiederholung:
- Bei Nichtbestehen der Prüfung kann auf Anfrage und gegen Gebühr Einsicht in die Prüfungsunterlagen genommen werden.
- Eine Wiederholung ist maximal zweimal zulässig in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der ersten Prüfung.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.
Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.
Zielgruppe
Teilnehmer der Lehrgänge Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV) und Umweltmanagement-Auditor (TÜV)
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:
- Zertifikat Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV)
- Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Umweltmanagement-Auditor (TÜV)
- schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums
Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der
Mehr erfahren
LAGA PN 98 - Lehrgang zur Probenahme - EX/A35/40301501/04062026-1 - 04.06.2026
Probenahme fester Abfälle nach LAGA PN 98
Inhalt
Anforderungen / Rechtliche Grundlagen / Normenübersicht
Homogene / Heterogene Abfälle
Probenahmestrategien
Probenahmeplan
Grundlagen der Probenahme / Probenahmetechniken
Durchführung der Probenahme
Konservierung / Transport
Dokumentation
exemplarische Vorstellung einiger Schadstoffe / Kontaminationen
Praktische Übung
Erfolgskontrolle
Nutzen
Die Richtlinie LAGA PN 98, die DIN 19698 und die Deponieverordnung fordern, dass Probenahmen von Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Sachkunde verfügen.
In unserer LAGA PN 98 Schulung lernen Sie die Grundlagen der Probenahme, die unterschiedlichen Probenahmestrategien und deren Auswahl, die Probenahmeplanung und -durchführung sowie die Anforderungen an die Konservierung kennen. Unser Lehrgang vermittelt Ihnen die Unterschiede beider Regelwerke sowie die nötigen Kenntnisse über die rechtlichen Vorschriften, sodass Sie eine gesetzes- bzw. normkonforme Probenahme durchführen können.
Ein praktischer Übungsteil vertieft Ihre Kenntnisse: Sie trainieren Probenahmetechnik, wählen passende Werkzeuge aus, führen Probenverjüngung durch und dokumentieren den gesamten Ablauf normgerecht.
Erst die gesetzes- und normkonforme Abfallprobenahme ermöglicht die richtige Abfalleinstufung und damit die Festlegung des korrekten Entsorgungs- bzw. Verwertungswegs. Unsere Schulung gibt Ihnen mehr Rechtssicherheit. Sie erlangen Know-how für Ihr eigenes Unternehmen und erhalten dadurch eine größere Unabhängigkeit vom Entsorger.
Mit dem erfolgreichen Abschluss des PN 98 Lehrgangs weisen Sie Ihre Sachkenntnis zur Probenahme fester Abfälle nach LAGA PN 98 und der Deponieverordnung nach.
Zielgruppe
Ingenieurbüros, Recyclingunternehmen, Behörden, Deponiebetreiber, Prüflaboratorien, industrielle Abfallerzeuger, Entsorgungsunternehmen, Containerdienste, (Erd-) Bauunternehmen und interessierte Personen
Zeit
08:30 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
550 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
104.5 EUR
Bruttopreis
654.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Susann Wellnitz
040 8557 2780
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Befähigte Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen - EX/A81/60102201/04062026-1 - 04.06.2026
Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutzvorschriften, DIN-Normen und VDI-Richtlinien
- DGUV Vorschriften
- Grundsätze für die Prüfung von Hubarbeitsbühnen nach derm DGUV Grundsatz 308-002 (bisherige BGG 945)
Anforderungen an Hubarbeitsbühnen
- Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen
Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung
- Bedeutung der Befähigten Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
- Einweisung in die Prüfung von Hubarbeitsbühnen
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In diesem Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500 erfahren Sie alles Wissenswerte, um als Befähigte Person zur UVV-Prüfung von Hubarbeitsbühnen bestellt zu werden. Die Seminarinhalte richten sich dabei nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7). Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die erforderlichen Kenntnisse, um als Befähigte Person eigenverantwortlich Hubarbeitsbühnen wiederkehrend zu prüfen. Ebenso erhalten Sie die relevanten Kenntnisse, um Hubarbeitsbühnen zur weiteren Verwendung freizugeben.
Die DGUV Regel 100 -500 (bisherige BGR 500) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln vor. Kapitel 2.10 regelt den Betrieb von Hebebühnen und nach Abs. 2.9 sind diese nach der ersten Inbetriebnahme und dann in Abständen von längstens einem Jahr durch eine Befähigte Person einer UVV-Prüfung von Hubarbeitsbühnen unterzogen werden.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung des Gelernten in Ihrem beruflichen Alltag. Sie erhalten in unserem Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500 genügend Möglichkeiten, um sich mit Referenten und Teilnehmenden über Ihre Erfahrungen auszutauschen.
Zielgruppe
Betriebsingenieure, Meister, Mechaniker, Monteure sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen eingesetzt werden sollen
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung von einem Flurförderzeug besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Bedienberechtigung für das entsprechende Arbeitsmittel ist von Vorteil.
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
25; Um die Prüfung als Befähigte Person selbstständig durchführen zu können, ist die Bedienberechtigung für das entsprechende Arbeitsmittel von Vorteil.
Für die praktische Einweisung in die Prüfung an Hubarbeitsbühnen ist bitte die eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe etc.) zum Seminar mitzubringen.
Achtung! Dieses Seminar beinhaltet keine Prüfung von ortsfesten Hebebühnen z.B. in einer KFZ Werkstatt. ? Befähigte Person zur Prüfung von ortsfesten Hebebühnen" hier gelangen Sie zu ortsfesten Hebebühnen.
Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.
Mehr erfahren
Qualitätsbeauftragter (TÜV) -Prüfung- - EX/A30/20101205/05062026 - 05.06.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal verbindlich festgelegt.
Prüfungsmodus:
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 90 Minuten.
- Es werden insgesamt 45 Multiple-Choice-Aufgaben gestellt.
Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
- Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen in Papierform und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
- Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen eine Bescheinigung der bestandenen Prüfung übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Die Bescheinigung der bestandenen Prüfung kann innerhalb von 18 Monaten, nach Nachweis weiterer persönlicher Anforderungen mittels Zertifizierungsantrag, in ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT gegen Gebühr gewandelt werden.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Prüfungswiederholung:
- Bei Nichtbestehen der Prüfung kann auf Anfrage und gegen Gebühr Einsicht in die Prüfungsunterlagen genommen werden.
- Eine Wiederholung ist maximal zweimal zulässig in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der ersten Prüfung.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der Prüfungsordnung für Qualitätsfachpersonal und in dem Leitfaden zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie unter Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Nutzen
Stellen Sie Ihre Kompetenz unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung der Bestandenen Prüfung, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.
Dieser Leistungsnachweis wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist der dieser immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Mit dem Nachweis weiterer persönlicher Kompetenzen können Sie darüber hinaus ein zeitraumbezogenes, international anerkanntes Kompetenzzertifikat bei der TÜV NORD CERT, einer unabhängigen von der DAkkS akkreditierten Personenzertifizierungsstelle, gegen Gebühr erwerben.
Mit einem akkreditierten Personenzertifikat weisen Sie nach, dass Sie Ihre Kompetenz regelmäßig auf den Prüfstand stellen. Wir überwachen für Sie die Gültigkeit Ihres akkreditierten Personenzertifikats seitens TÜV NORD CERT. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung. Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle bescheinigt wird.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Qualitätsbeauftragter (TÜV)
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:
- Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Qualitätsbeauftragter (TÜV)
- schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums
Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im
Mehr erfahren
Betrieblicher Gesundheitsmanager (TÜV) -Prüfung- - EX/A30/50151105/05062026-1 - 05.06.2026
Praktische Umsetzung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements von der Implementation bis zur Zertifizierung
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Prüfungsmodus:
- In einer praktischen Prüfung werden Fachwissen und Methodik in Form einer schriftlichen Hausarbeit, in der Sie ein ganzheitliches Konzept für das Betriebliche Gesundheitsmanagement entwickeln unter Beweis gestellt.
- Hierbei sind konkrete Aufgabestellungen aus dem eigenen Arbeitsumfeld zu bearbeiten.
- Die Frist zur Bearbeitung beträgt 28 Wochentage.
Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
- Zur Bearbeitung der Fallstudie sind als Hilfsmittel Lehrgangsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente sowie eigene Aufzeichnungen zugelassen.
Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung und positiv bewertetem Zertifizierungsantrag wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.
Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Betrieblicher Gesungheitsmanager (TÜV)
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:
- Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Betrieblicher Gesundheitsmanager (TÜV)
- schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums
Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der Prüfungsordnung festgelegt sind, sowie der Erklärung zur Zertifikatserteilung verbindlich zu.
Zeit
10:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Personenzertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung
Mehr erfahren
Befähigte Person zur Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen - EX/A34/30351501/05062026-1 - 05.06.2026
Nach ASR A1.8 und DGUV Information 208-032 (bisherige BGI 5189)
Inhalt
Kenntnis der für Leitern wesentlichen Konstruktionsmerkmale
Überblick über die betreffenden Normen
Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften
Rechtssicherheit bei der Durchführung der regelmäßigen Prüfungen von Steigleitern
Hilfestellungen für die Erstellung der behördlich anerkannten Prüfdokumentation
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Die Weiterbildung im Bereich Technische Gebäudeausrüstung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) tätig werden zu können. Das Seminar richtet sich auch nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 7): Sie lernen die Rechtsvorschriften und die damit verbundene Verantwortung sowie Haftungskriterien kennen. Unsere Referenten informieren Sie über die wesentlichen Konstruktionsmerkmale und weitere, wichtige Details, die bei der Prüfung von Steigleitern zu beachten sind.
Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, Steigleitern und Steigeisengänge auf deren Funktionstüchtigkeit zu prüfen und das Prüfbuch eigenständig zu führen: Steigleitern und Steigeisengänge zählen zu den Verkehrswegen und deren Sicherheitseinrichtungen. Sie müssen in regelmäßigen Abständen auf ihre ordnungsgemäße Funktion überprüft und, falls erforderlich, instand gesetzt werden. Die Regelmäßigkeit der Überprüfung richtet sich nach Art und Häufigkeit der Benutzung und der vorhandenen Gefahren. Art, Umfang und Fristen der Überprüfung richten sich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
Zielgruppe
Mitarbeiter und Befähigte Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung Prüfungen an Steigleitern durchführen sollen und den arbeitssicheren Zustand der betreffenden Einrichtungen zu beurteilen haben, z. B. haustechnisches Fachpersonal, Montage-, Instandhaltungs- und Wartungspersonal, Sicherheitsbeauftragte, operative Fachkräfte im Facility Service, Fachkräfte für Arbeitssicherheit; geeignete Personen sind solche, die körperlich und fachlich zum Begehen/Aufenthalt in absturzgefährdeten Bereichen befähigt und mit diesen Informationen vertraut sind.
Die körperliche Eignung zur Durchführung von Arbeiten mit Absturzgefahr kann zum Beispiel durch eine ärztliche Untersuchung nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 41 Arbeiten mit Absturzgefahr" und durch eine ergänzende Beurteilung des Vorgesetzten unter Einsatzbedingungen nachgewiesen werden.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Mehr erfahren
Rechte und Pflichten des Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten - Fortbildung - EX/A37/40251301/05062026-1 - 05.06.2026
Behördlich anerkannt nach § 9 der 5. BImSchV
Inhalt
Neuerungen in der Gesetzgebung
Haftung, Verantwortlichkeit, Konsequenzen
- Verantwortlichkeiten im Unternehmen
- Verbleibende Restverantwortlichkeit, Hinweispflicht
- Haftungsfragen/Arbeitsrecht
- Ordnungswidrigkeiten und Umweltstrafrecht
- Verantwortliche Personen
- Innerbetriebliche Konflikte/Bewältigungsmöglichkeiten
- Polizeirechtliche Störerhaftung
- Richtiges Verhalten gegenüber staatlichen Stellen
- Privater Rechtsschutz für die Unternehmenssphäre
- Die Umsetzung der EU-IED-Richtlinie
Organisationsentwicklung
- Bestandsaufnahme/Klärung des betrieblichen Ist-/Sollzustandes
- Organisation der Tätigkeiten eines Beauftragten
- Erkennen von betrieblichen Schwachstellen
- Betriebliche Schulungen und Information der Mitarbeiter
- Berichts- und Dokumentationswesen, Checklisten
- Fallbeispiele und Diskussion
Nutzen
Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte müssen nach § 9 der BImSchV ihre Fachkunde alle zwei Jahre auffrischen.
In dieser Fortbildung erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Rechte und Pflichten des Immissionsschutzes. Das Seminar besteht aus drei Themenbereichen: Neuerungen in der Gesetzgebung, Haftung und Verantwortlichkeit und Organisationsentwicklung. Hochkarätige Referenten vermitteln Ihnen aktuelles Wissen und die relevante Fachkunde für Störfallbeauftragte zu den einzelnen Themen. Der Austausch mit anderen Teilnehmern befördert die Praxisorientierung des Seminars für Störfallbeauftragte. Moderne Unterrichtsmethoden und Lehrgangsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer in Ihren beruflichen Alltag.
Die Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte ist behördlich anerkannt. Sie aktualisieren Ihre Kenntnisse im Immissionsschutzrecht - und bleiben so in Ihrer betrieblichen Praxis auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Anforderungen. Dadurch gewährleisten Sie die Rechtskonformität Ihres Unternehmens.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an bestellte Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte, die ihre Fachkunde nach § 9 der 5. BImSchV mindestens alle zwei Jahre auffrischen müssen. Fachlich Interessierte aus Industrie, Behörden, Berufsgenossenschaften oder aus dem Sachverständigenbereich sind ebenfalls angesprochen.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:15
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
630 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
119.7 EUR
Bruttopreis
749.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Beauftragter für Medizinproduktesicherheit - EX/A39/20351601/05062026-1 - 05.06.2026
Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)
Inhalt
Übersicht über die relevanten Gesetze und Verordnungen (MDR, IVDR, geschichtliche Entstehung)
Aufgaben, Rechte und Pflichten des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit
Anforderungen nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung
- Führen von Medizinproduktebüchern
- Führen des Bestandsverzeichnisses
- Sicherheitstechnische Kontrollen, messtechnische Kontrollen und weitere Prüfungen
- Inbetriebnahme und Funktionsprüfungen
- Einweisung von Anwendern
- Qualifikationen von Anwendern, beauftragten Personen und Instandhaltern
Anforderungen aus der Medizinprodukte- Anwendermelde- und Informationsverordnung (MPAMIV)
- Meldung von Vorkommnissen
- Verhalten im Schadensfall
Beschaffung und Einkauf von Medizinprodukten
Weitere gesetzliche Anforderungen (Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, DIN-Normen)
Praktische Organisationshilfen und Anleitungen
Ergänzungen der MPBetreibV
Nutzen
Unser Seminar zur Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) vermittelt Ihnen die Aufgaben, Rechte und Pflichten für eine Tätigkeit als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit. Das Seminar richtet sich auch an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die Umsetzung der Vorgaben der Medizinprodukte-Betreiberverordnung verantwortlich sind, denn unsere Referentinnen und Referenten informieren Sie detailliert über die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und die weiteren relevanten gesetzlichen Vorschriften.
Sie erhalten das notwendige Hintergrundwissen, um Ihre Aufgabe verantwortungsvoll ausführen zu können. Jede Einrichtung im Gesundheitswesen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten muss nach den Vorgaben der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit bestimmen. Er oder sie dient als zentrale Kontaktperson zu Herstellern und Behörden und koordiniert interne Prozesse und Maßnahmen bei Zwischenfällen mit Medizinprodukten oder Rückrufaktionen.
Wichtige Hilfestellungen für die tägliche Praxis im Umgang mit den aktuellen gesetzlichen Vorgaben erleichtern Ihnen als Medizinproduktebeauftragte oder -beauftragter Ihren Berufsalltag. In dieser Fortbildung für Beauftragte für Medizinproduktesicherheit erhalten Sie einen Überblick über die Anforderungen an die Dokumentation - darunter das Führen von Medizinproduktebüchern und Bestandsverzeichnissen sowie das Melden von Vorkommnissen mit Medizinprodukten.
Erfahrene Referentinnen und Referenten bringen Ihnen in dieser MPG-Schulung die Anforderungen an die Qualifikation von Prüferinnen bzw. Prüfern und Prüfeinrichtungen für die Durchführung von Reparaturen, sicherheitstechnischen Kontrollen und messtechnischen Kontrollen näher. Weiterhin erläutern sie Ihnen die Aufgaben bei der Anwendung und beschreiben die Funktionsprüfung vor der Anwendung.
Zielgruppe
- Beauftragte für Medizinproduktesicherheit
- Mitarbeitende, die für die Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung verantwortlich sind,
- weitere interessierte Personen
aus Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Krankenhäusern, Rehakliniken, Alten- und Pflegeheimen und Arztpraxen
Voraussetzungen
Um als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit tätig zu werden, ist nach § 6 der MPBetreibV eine medizinische, naturwissenschaftliche, pflegerische, pharmazeutische oder technische Ausbildung notwendig.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
700 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
133 EUR
Bruttopreis
833 EUR
Ansprechpartner
Frau Antje Sternberg
0381 7703-520
akd-hro@tuev-nord.de
Mehr erfahren
Technischer und betrieblicher/organisatorischer Brandschutz - G3 - EX/A34/30154001/08062026-1 - 08.06.2026
Inhalt
Brandschutzanlagen
Elektrische Leitungen mit Funktionserhalt
Sicherheitsbeleuchtung, Notstromversorgung
Wartung und Prüfung technischer Anlagen
Alarmierungs- und Evakuierungskonzept
Betriebliche Gefahrenabwehrpläne
Selbsthilfekräfte
Nutzen
Das Seminar ?Technischer und betrieblich/organisatorischer Brandschutz? informiert über die Grundlagen und Anforderungen im technischen und betrieblichen bzw. organisatorischen Brandschutz. Im Rahmen der Veranstaltung lernen Sie, die rechtlichen Vorgaben und Anforderungen für (anlagen)technischen Brandschutz und den betrieblichen/organisatorischen Brandschutz kennen und anzuwenden. Sie können dadurch zukünftig Ihre Aufgaben hinsichtlich des technischen und/oder organisatorischen Brandschutzes schutzziel- und maßnahmengerecht erfüllen. Zeitgleich erwerben Sie das Verständnis für das Zusammenspiel zwischen anlagentechnischem und betrieblichem/organisatorischem Brandschutz, sowie den Vorgaben des Bauordnungsrechts zum vorbeugenden Brandschutz für Menschen und Tiere und den Anforderungen aus dem Arbeitssstättenrecht und der gesetzlichen Unfallversicherung zum Schutz der Beschäftigten.
Sie lernen ebenfalls, die Schulung und Unterweisung der Beschäftigten vorzunehmen. Außerdem sind Sie in der Lage, Ihren Arbeitgeber, Auftraggeber bzw. den Entwurfsverfasser des Bauantrages zu den erforderlichen Anlagen des technischen Brandschutzes und den betrieblich/organisatorisch erforderlichen Maßnahmen umfassend zu beraten oder Alternativen darzustellen. In diesem Kontext können Sie den Betreiber auch grundsätzlich zu den Forderungen der Sachversicherer beraten. Sie können gemeinsam mit dem Betreiber das Konzept unter Berücksichtigung der erforderlichen betrieblichen Gefahrenabwehrpläne entwickeln. Für die Ableitung der erforderlichen Anlagen und Maßnahmen dienen Ihnen die Regelwerke des Bauordnungsrechts genauso wie die Technischen Regeln der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die zugehörigen Publikationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und die Publikationen der Versicherungswirtschaft (GDV und FM Global).
Die Teilnahme an diesem Seminar dient zum einen bereits anerkannten Fachplanern Brandschutz als Nachweis über eine qualifizierte Fortbildung und zum anderen dient sie Interessenten am Zertifikatslehrgang zum Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz TÜV® in Verbindung mit den Seminaren ?Brandschutz - Grundlagen und Vorschriften? und ?Baulicher Brandschutz? zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der berufsbegleitenden Weiterbildung.
Zielgruppe
Mitarbeitende von Behörden, die Brandschutznachweise prüfen;
nachweisberechtigte Fachplaner, die ihr Wissen vertiefen wollen; Technische Leiter, Objektbetreuer, Hausmeister, interessierte Personen, ausgebildete Fachplaner und Brandschutzbeauftragte
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16; Die Veranstaltung ist anerkannt als Fortbildung für Fachplaner nach der DIvB 100 Richtlinie und der vfdb-Richtlinie für Brandschutzbeauftragte. Sie dient Interessenten am
Zertifikatslehrgang zum Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz TÜV®
in Verbindung mit den Seminaren ?Brandschutz - Grundlagen und Vorschriften - G1? und ?Baulicher Brandschutz - G2? - neben der persönlichen Eignung - zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der berufsbegleitenden Weiterbildung.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
900 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
171 EUR
Bruttopreis
1071 EUR
Ansprechpartner
Herrn Martin Heimer
+49 345 5686 959
akd-hal@tuev-nord.de
Mehr erfahren
Hygienebeauftragter in der Pflege und beim medizinischen Assistenzpersonal - EX/A81/50408201/08062026-2 - 08.06.2026
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
Aufgaben der Hygienebeauftragten
Stellenbeschreibung
Grundlagen Mikrobiologie (Bakteriologie, Virologie, Parasitologie)
Nosokomiale Infektionen (MRSA, ESBL, VRE besondere Keime)
Infektionsprävention nach IfSG
Isolierungsmaßnahmen nach IfSG
Workshop: Erstellen von Hygienkonzepten / Hygieneplänen
Desinfektionsmittel
Abfallentsorgung
Wäscheaufbereichtung
Anforderung an Wasser (Instrumentenaufbereitung)
Nutzen
Die Anforderungen an hygienisch einwandfreie Arbeit steigen im Bereich der Pflege stetig an: nicht zuletzt durch die ständig steigende Zahl von resistenten Erregern und nosokomialen Infektionen. Daher müssen Mitarbeiter in diesen sensiblen Bereichen regelmäßig geschult werden.
Der Hygienebeauftragte berät und unterrichtet als Multiplikator die Mitarbeiter zu hygienerelevanten Themen.
Sie werden in die Aufgaben eines/-r Hygienebeauftragten eingeführt. Das in Orientierung zum IfSG, zur Landeshygiene-Verordnung und zum Heimgesetz vermittelte Wissen können Sie für die Gestaltung und Einführung eines einrichtungsspezifischen Hygieneplans sowie der geforderten Dokumentation nutzen.
Zielgruppe
Kranken- und Altenpflegepersonal, Mitarbeiter aus Pflegeeinrichtungen für Senioren oder Menschen mit Behindrungen, ambulanten Pflegedienste oder anderen Bereichen mit medizinischen Tätigkeiten, z.B. Medizinische Versorgungszentren
Zeit
08:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
12
Mehr erfahren