Profil

Jahresschulung für betriebliche Elektrofachkräfte - EX/A39/30251201/13102026-1 - 13.10.2026

Erhalt der Befähigung nach DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1)


Inhalt

Neue Regelwerke und aktuelle Fachthemen
- Neues in der Betriebssicherheitsverordnung
- Verpflichtungen und Festlegungen nach DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3
- Neue und geänderte relevante Normen
- Auswahl und Einsatz von RCD

Gefahren des elektrischen Stroms
- Gefährdungspotenzial bei Gleichstrom und Wechselstrom, Spannungs- und Frequenzabhängigkeit
- Elektrische Gefährdungen durch Störlichtbögen
- Unfallbeispiele

Maßnahmen für den Arbeitsschutz
- Erste-Hilfe-Hinweise
- Sicherheitsregeln und Zoneneinteilung
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Prüfungen, Befähigte Person (TRBS 1203)
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Diskussion und Praxisprobleme
- Themen der Teilnehmer

Nutzen

Erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten geltenden Regeln für den Betrieb und die Errichtung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Regelwerke und Fachthemen. Sie werden umfassend über die Gefahren des elektrischen Stroms und Maßnahmen für den Arbeitsschutz aufgeklärt. Das Seminar bietet darüber hinaus einen praxisorientierten Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern.

Erfahren Sie, wie die sorgfältige Planung, Auswahl und Beschaffung elektrischer Anlagen die Sicherheit der Mitarbeiter und einen störungsfreien Betrieb weitgehend sicherstellen. Erhalten Sie einen Einblick, in welchen Vorschriften (z. B. § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 12 BetrSichV) Elektrofachkräfte und Betriebselektriker unterwiesen werden müssen, um ihre Befähigung zu erhalten.

Zielgruppe

Betriebselektriker von Unternehmen und Einrichtungen

Voraussetzungen

Ausgebildete Elektrofachkraft

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25;

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.



Haben Sie Interesse an unserer kommenden Elektrotechnik-Fachtagung? Nähere Informationen finden Sie hier.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

Mehr erfahren

Errichten elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen - EX/A40/30201301/13102026-1 - 13.10.2026


Inhalt

Zündquellen

Zoneneinteilung gemäß §6 GefStoffV, EN 60079-10-1 und EN 60079-10-2

Allgemeine Anforderungen an elektrische Betriebsmittel gemäß DIN EN 60079-0 (Explosionsgruppen, Temperaturklassen, Zündschutzarten)

Elektrischer Explosionsschutz

Kennzeichnung der Betriebsmittel gemäß ATEX-Richtlinie 2014/34/EU, DIN EN 60079-0

Auswahl der Betriebsmittel entsprechend Zoneneinteilung, Prozessparameter und anzuwendender Zündschutzart

Errichten elektrischer Anlagen gemäß EN 60079-14



Nutzen

Das Seminar vermittelt Ihnen die notwendigen Kenntnisse über das Errichten elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie lernen die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und Technischen Regeln kennen. Außerdem erfahren Sie praxisnah, welche technischen Anforderungen an die Errichtung elektrischer Anlagen in einem explosionsgefährdeten Umfeld bestehen und welche Besonderheiten Sie beachten müssen.

Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen Themen wie Zündquellen, Zoneneinteilung gemäß EN 60079-10 und allgemeine Anforderungen an elektrische Betriebsmittel gemäß DIN EN 60079-0 (Explosionsgruppen, Temperaturklassen, Zündschutzarten). Des Weiteren erhalten Sie einen Überblick über den elektrischen Explosionsschutz und die Kennzeichnung der Betriebsmittel gemäß ATEX-Richtlinie 2014/34/EU, DIN EN 60079-0 sowie DIN EN 50284. Die Themen, welche Betriebsmittel entsprechend Zoneneinteilung, Prozessparameter und anzuwendender Zündschutzart Sie auswählen und wie Sie elektrische Anlagen gemäß EN 60079-14 errichten, runden das Seminar ab.

Moderne Lehrmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in den beruflichen Alltag zu transferieren. Unsere Referenten vermitteln das Wissen anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele und in verständlicher Form. Im Seminar können Sie sich mit anderen Teilnehmern austauschen und vernetzen.

Zielgruppe

Ingenieure, Techniker, Elektrofachkräfte aus Industrie- u. Gewerbebetrieben, die elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen errichten sowie Befähigte Personen zur Prüfung im Explosionsschutz

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

15;

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

Mehr erfahren

Befähigte Person zur Prüfung bei Explosionsgefährdungen - Fortbildung - EX/A50/30201106/13102026-1 - 13.10.2026

Gemäß TRBS 1203 und BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3


Inhalt

Rechtliche Grundlagen im Explosionsschutz
- Aktuelle Änderungen des nationalen Regelwerkes
- Aktueller Stand der TRBS im Explosionsschutz
- Gefahrstoffverordnung

Die Befähigte Person
- Anforderungen und Grundlagen
- Stellung, Aufgaben, Pflichten und Rechte
- Umsetzung von Rechtsvorschriften zum elektrischen und mechanischen Explosionsschutz

Staubexplosionsschutz
-Schutzprinzipien, Zündschutzarten

Prüfungsdurchführung
-TRBS 1201
- Praktische Erfahrungen mit der Prüfung von elektrischen und mechanischen Betriebsmitteln
- Dokumentation

Nutzen

Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse im Explosionsschutz: Sie prüfen Arbeitsmittel, Geräte und Anlagen auf Explosionsgefährdung? Dann sind Sie laut Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 1201 Teil 1 zu regelmäßiger Weiterbildung verpflichtet. Dazu gehört, dass Sie Ihre Kenntnisse zum Stand der Technik und der Technischen Regelwerke auffrischen.

Unsere Fortbildung vermittelt Ihnen alle Neuerungen und das aktuelle Wissen zum Thema Explosionsschutz. Gemeinsam werten wir Schadensereignisse aus und besprechen aktuelle Prüfungen und Prüfverfahren in Bereichen, in denen Explosionsgefährdungen auftreten.

Zielgruppe

Sachkundige, die sich als Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung fortbilden müssen; Prüf-, Wartungs-, Instandsetzungspersonal und Befähigte Personen, welche ihr vorhandenes Wissen zu Prüfungen im Explosionsschutz aktualisieren müssen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25;

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

Mehr erfahren

Sprinklerwärter - EX/A36/30152201/13102026-1 - 13.10.2026

Befähigte Person zur Überprüfung von Sprinkleranlagen


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen

Aufbau und Bestandteile von Wasserlöschanlagen

Bauarten von Wasserlöschanlagen

Trinkwasserschutz

Wirkungsweisen von Wasserlöschanlagen

Betreiben von Wasserlöschanlagen - Wartung von Wasserlöschanlagen

Zusammenspiel von Wasserlöschanlagen und anderen brandschutztechnischen Einrichtungen

Einführung in die Problematik der Fehlererkennung

Pflichten des Betreibers

Hinweise und Hilfestellung zur Prüftätigkeit

Besichtigung und Einweisung an einer Anlage vor Ort

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In unserem Seminar erfahren Sie das erforderliche Wissen über bestehende gesetzliche Bestimmungen, Vorschriften sowie Richtlinien zum sicheren Betrieb von Sprinkleranlagen. Nach dem Besuch unserer Veranstaltung sind Sie in der Lage, die Überprüfung Ihrer Sprinkleranlagen selbstständig und rechtssicher durchzuführen. Erfahrene Referenten zeigen Ihnen konkrete Hilfestellungen für die regelmäßige Überprüfung auf.

Wasserlöschanlagen sind ein wichtiger Bestandteil im baulichen Brandschutz, deren einwandfreier Zustand jederzeit gewährleistet sein muss. Durch eine sachgerechte Prüfung von Wasserlöschanlagen können Entstehungsbrände bekämpft und somit Großbrände in Ihrem Unternehmen verhindert werden. Der Verband für Schadenverhütung, die Richtlinie VdS CEA 4001 und die Berufsgenossenschaften fordern von Befähigten Personen für die Prüfung von Sprinkleranlagen und deren Stellvertreter fundierte Kenntnisse über Komponenten und Funktionen der ihnen anvertrauten Anlage.

Zielgruppe

Facility-Manager, Hausmeister, Fachmonteure, technische Angestellte bzw. Leiter sowie verantwortliche und Befähigte Personen, die mit dieser Aufgabe betraut werden sollen

Voraussetzungen

Das Seminar vermittelt unerlässliche Fachkenntnisse. Daher erfüllen Sie die in der BetrSichV genannten Anforderungen an Befähigte Personen (themenrelevante Ausbildung, Berufserfahrung, Kenntnis der Anlagen), oder über eine mindestens 3 Jahre nachweisbare Erfahrung in der Montage und Instandhaltung in einem technischen Beruf.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

680 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

129.2 EUR

Bruttopreis

809.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Birgit Cramer
0511 998-61910
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) - praktische Umsetzung im Unternehmen - EX/A52/10602111/13102026-1 - 13.10.2026

Navigieren durch die Anforderungen und Auswirkungen der EUDR im Rahmen des EU Green Deal


Inhalt

Fakten-Check: Worum geht es?

EUDR als Teil des EU Green Deal

Welche Produkte und Erzeugnisse sind betroffen?

Wichtige Begriffe der EUDR

Anforderungen der EU-Entwaldungsverordnung

Wer genau ist betroffen?

Die Sorgfaltspflichten

Die Sorgfaltspflichtenerklärung

Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten

Risikobewertung/Risikominderung

Umsetzung im System

Dos and Don?ts

Tools zur EUDR-Umsetzung/Checkliste

Zuständige Behörden

Konsequenzen von Non-Compliance

Fahrplan für die Umsetzung

Nutzen

Unser EUDR-Webinar beleuchtet die praktische Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, EU Deforestation Regulation) als Teil des EU Green Deal. Wir behandeln wichtige Begriffe, Anforderungen und die betroffenen Produkte und Erzeugnisse. Denn bis spätestens 2026 müssen Unternehmen, die Rohstoffe wie Kaffee, Soja, Holz, Kautschuk oder Rind sowie daraus hergestellte Produkte vertreiben, garantieren, dass diese entwaldungsfrei sind. Können Unternehmen dies nicht nachweisen, dürfen sie die Produkte nicht in Verkehr bringen.
Wir erläutern Ihnen darüber hinaus die involvierten Parteien, deren Sorgfaltspflichten sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung dieser Pflichten und zeigen Ihnen den Unterschied zum LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) auf. Zudem erhalten Sie einen Überblick über hilfreiche Tools und Checklisten zur Umsetzung der EUDR. Behandelt werden auch die Zuständigkeit der Behörden, mögliche Sanktionen sowie die Unterstützung durch die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten.
Praxisnah und lösungsorientiert:
- Erfahren Sie, welche Anforderungen die EU-Entwaldungsverordnung stellt und wie Sie diese erfüllen können.
- Verstehen Sie, welche Produkte und Erzeugnisse betroffen sind.
- Gewinnen Sie Klarheit darüber, ob Ihre Produkte betroffen sind.
- Erfahren Sie, welche Sorgfaltspflichten Sie erfüllen müssen und welche Maßnahmen dafür erforderlich sind.

Abschließend diskutieren Sie gemeinsam mit unserer erfahrenen Referentin und Rechtsanwältin im Bereich Compliance sowie anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern die wichtigsten Herausforderungen bei der Umsetzung der EUDR und stellen die Compliance in Ihrem Unternehmen sicher.

Zielgruppe

Geschäftsführung, Entscheider und Entscheiderinnen, Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Recht, Compliance, Einkauf, Vertrieb, Nachhaltigkeit, Organisation und Risikomanagement

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

0

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

690 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

131.1 EUR

Bruttopreis

821.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

Beauftragter für Medizinproduktesicherheit - EX/A52/20351601/13102026-1 - 13.10.2026

Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)


Inhalt

Übersicht über die relevanten Gesetze und Verordnungen (MDR, IVDR, geschichtliche Entstehung)

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit

Anforderungen nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung
- Führen von Medizinproduktebüchern
- Führen des Bestandsverzeichnisses
- Sicherheitstechnische Kontrollen, messtechnische Kontrollen und weitere Prüfungen
- Inbetriebnahme und Funktionsprüfungen
- Einweisung von Anwendern
- Qualifikationen von Anwendern, beauftragten Personen und Instandhaltern

Anforderungen aus der Medizinprodukte- Anwendermelde- und Informationsverordnung (MPAMIV)
- Meldung von Vorkommnissen
- Verhalten im Schadensfall

Beschaffung und Einkauf von Medizinprodukten

Weitere gesetzliche Anforderungen (Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, DIN-Normen)

Praktische Organisationshilfen und Anleitungen

Ergänzungen der MPBetreibV

Nutzen

Unser Seminar zur Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) vermittelt Ihnen die Aufgaben, Rechte und Pflichten für eine Tätigkeit als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit. Das Seminar richtet sich auch an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die Umsetzung der Vorgaben der Medizinprodukte-Betreiberverordnung verantwortlich sind, denn unsere Referentinnen und Referenten informieren Sie detailliert über die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und die weiteren relevanten gesetzlichen Vorschriften.

Sie erhalten das notwendige Hintergrundwissen, um Ihre Aufgabe verantwortungsvoll ausführen zu können. Jede Einrichtung im Gesundheitswesen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten muss nach den Vorgaben der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit bestimmen. Er oder sie dient als zentrale Kontaktperson zu Herstellern und Behörden und koordiniert interne Prozesse und Maßnahmen bei Zwischenfällen mit Medizinprodukten oder Rückrufaktionen.

Wichtige Hilfestellungen für die tägliche Praxis im Umgang mit den aktuellen gesetzlichen Vorgaben erleichtern Ihnen als Medizinproduktebeauftragte oder -beauftragter Ihren Berufsalltag. In dieser Fortbildung für Beauftragte für Medizinproduktesicherheit erhalten Sie einen Überblick über die Anforderungen an die Dokumentation - darunter das Führen von Medizinproduktebüchern und Bestandsverzeichnissen sowie das Melden von Vorkommnissen mit Medizinprodukten.

Erfahrene Referentinnen und Referenten bringen Ihnen in dieser MPG-Schulung die Anforderungen an die Qualifikation von Prüferinnen bzw. Prüfern und Prüfeinrichtungen für die Durchführung von Reparaturen, sicherheitstechnischen Kontrollen und messtechnischen Kontrollen näher. Weiterhin erläutern sie Ihnen die Aufgaben bei der Anwendung und beschreiben die Funktionsprüfung vor der Anwendung.

Zielgruppe

- Beauftragte für Medizinproduktesicherheit
- Mitarbeitende, die für die Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung verantwortlich sind,
- weitere interessierte Personen
aus Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Krankenhäusern, Rehakliniken, Alten- und Pflegeheimen und Arztpraxen

Voraussetzungen

Um als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit tätig zu werden, ist nach § 6 der MPBetreibV eine medizinische, naturwissenschaftliche, pflegerische, pharmazeutische oder technische Ausbildung notwendig.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

700 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

133 EUR

Bruttopreis

833 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de

Mehr erfahren

Resilienztraining - EX/A52/10351701/13102026-1 - 13.10.2026

Persönliche Widerstandskräfte stärken


Inhalt

Was ist Resilienz?
- Abgrenzung der Begriffe Resilienz, Stress, Burnout
- Resilienz im beruflichen und privaten Kontext

Stress
- Input zu Stressoren, Stressverstärkern und Stressreaktionen
- Identifikation eigener Stressauslöser
- Erlernen von Strategien zu einem konstruktiven Umgang mit Stress

Strategien zur Stärkung der eigenen Resilienz
- 7 Säulen der Resilienz
- Gezielte Aktivierung der eigenen Kompetenzen
- Umgang mit unsicheren und herausfordernden Situationen
- Methoden und Tools zur Stärkung der eigenen Resilienz
- Praktische Übungen zur Resilienz, die sich einfach in den eigenen Alltag einbauen lassen

In welchen konkreten Situationen begegnen mir Stress und Belastung?
- Reflexion über reale Fallbeispiele der Teilnehmenden

Nutzen

Resilienz ist die persönliche Widerstandskraft in Situationen, die durch Stress, Zeitdruck oder Belastungen geprägt sind.
Solchen Herausforderungen souverän und stabil zu begegnen, ist ein echter Erfolgsfaktor in heutigen Arbeitsumfeldern. Denn nicht nur für Führungskräfte geht es alltäglich darum, Stress zu bewältigen und Rückschläge wegzustecken. Es stellt sich also eine entscheidende Frage: Wie werde ich resilient?

Unser Resilienztraining gibt darauf ganz praktische Antworten. Sie lernen Strategien kennen, mit denen Sie in Drucksituationen widerstandsfähig bleiben, die Ruhe bewahren und konstruktiv mit den Gegebenheiten umgehen können. Auf den Punkt gebracht macht Sie unser Resilienz-Seminar in drei Bereichen fit für Resilienz:

- Verbesserte Selbstwahrnehmung zur Reflexion des eigenen Verhaltens
- Verbesserte Widerstandskraft dank konkreter Strategien der Druckbewältigung
- Verbesserte Leistungsfähigkeit auf Basis steigender Gelassenheit

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf das KI-Feedbacktraining für Fach- und Führungskräfte 

Mehr erfahren

Befähigte Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen - EX/A37/60102201/13102026-1 - 13.10.2026

Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutzvorschriften, DIN-Normen und VDI-Richtlinien
- DGUV Vorschriften
- Grundsätze für die Prüfung von Hubarbeitsbühnen nach derm DGUV Grundsatz 308-002 (bisherige BGG 945)

Anforderungen an Hubarbeitsbühnen
- Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen

Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung
- Bedeutung der Befähigten Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
- Einweisung in die Prüfung von Hubarbeitsbühnen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In diesem Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500 erfahren Sie alles Wissenswerte, um als Befähigte Person zur UVV-Prüfung von Hubarbeitsbühnen bestellt zu werden. Die Seminarinhalte richten sich dabei nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7). Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die erforderlichen Kenntnisse, um als Befähigte Person eigenverantwortlich Hubarbeitsbühnen wiederkehrend zu prüfen. Ebenso erhalten Sie die relevanten Kenntnisse, um Hubarbeitsbühnen zur weiteren Verwendung freizugeben.

Die DGUV Regel 100 -500 (bisherige BGR 500) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln vor. Kapitel 2.10 regelt den Betrieb von Hebebühnen und nach Abs. 2.9 sind diese nach der ersten Inbetriebnahme und dann in Abständen von längstens einem Jahr durch eine Befähigte Person einer UVV-Prüfung von Hubarbeitsbühnen unterzogen werden.

Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung des Gelernten in Ihrem beruflichen Alltag. Sie erhalten in unserem Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500 genügend Möglichkeiten, um sich mit Referenten und Teilnehmenden über Ihre Erfahrungen auszutauschen.

Zielgruppe

Betriebsingenieure, Meister, Mechaniker, Monteure sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen eingesetzt werden sollen

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung von einem Flurförderzeug besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Bedienberechtigung für das entsprechende Arbeitsmittel ist von Vorteil.

Zeit

09:00 - 16:15

Max. Teilnehmerzahl

25; Um die Prüfung als Befähigte Person selbstständig durchführen zu können, ist die Bedienberechtigung für das entsprechende Arbeitsmittel von Vorteil.
Für die praktische Einweisung in die Prüfung an Hubarbeitsbühnen ist bitte die eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe etc.) zum Seminar mitzubringen.

Achtung! Dieses Seminar beinhaltet keine Prüfung von ortsfesten Hebebühnen z.B. in einer KFZ Werkstatt. ? Befähigte Person zur Prüfung von ortsfesten Hebebühnen" hier gelangen Sie zu ortsfesten Hebebühnen.



Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.

Mehr erfahren

Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten - EX/A33/60102101/14102026-1 - 14.10.2026

Sachkundeschulung nach BetrSichV, DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-007


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutzvorschriften
- DIN-Normen
- DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-007

Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen

Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung bei Prüfungen von Winden, Hub- und Zuggeräten
- Bedeutung der Befähigten Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
- Einweisung in die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten erlangen Sie die nötige theoretische wie praktische Grundlage, um als sachkundige Person bestellt werden zu können. Denn überall, wo Winden, Hub- und Zuggeräte zum Einsatz kommen, um schwere Lasten zu bewegen und zu heben, sind Unternehmen dazu verpflichtet, die Arbeitssicherheit jederzeit zu gewährleisten. Die regelmäßige Prüfung durch eine Befähigte Person stellt dies sicher.

Die Seminarinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7). Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, eigenverantwortlich Winden, Hub- und Zuggeräte wiederkehrend zu prüfen, diese zur weiteren Verwendung freizugeben und damit die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.

Die DGUV Vorschrift 54 (bisherige BGV D8) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Winden, Hub- und Zuggeräten vor. Nach § 23 haben Unternehmer dafür zu sorgen, dass diese Arbeitsmittel entsprechend der Einsatzbedingungen und der betrieblichen Verhältnisse nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch eine Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten geprüft werden.

Erfahrene Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Kenntnisstand und die nötigen Rechtsgrundlagen für die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten.

In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an Winden, Hub- und Zuggeräten statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn keine Kipp- und Absetzbehälter zur Verfügung stehen.
Im Webinar wird das digitale Praxistraining als Desktop-Version durchgeführt.

Nutzen Sie diesen DGUV 54 Lehrgang, um sich bestmöglich auf Ihre Tätigkeit als Befähigte Person vorzubereiten und sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.

Zielgruppe

Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten eingesetzt werden sollen.

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und Berufserfahrung mitbringen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.



Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier al"

Mehr erfahren

Fortbildungslehrgang zum Erhalt der Schaltberechtigung - EX/A37/30301306/14102026-1 - 14.10.2026

Für Mittelspannungsanlagen > 1 kV bis 30 kV


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen

Hinweise zu Erste-Hilfe-Maßnahmen und Brandschutzmaßnahmen

Verantwortlichkeiten, Begriffserklärungen

Die fünf Sicherheitsregeln

Auswertung von Unfällen und Havarien

Aufbau von Schaltanlagen

Arbeiten an elektrischen Anlagen
- Freigabe der Anlagen zum Arbeiten
- Verhaltens- und Sicherheitsmaßnahmen unter Beachtung der fünf Sicherheitsregeln
- Maßnahmen vor dem Wiedereinschalten

Erfahrungsaustausch

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Das Seminar qualifiziert Mitarbeiter, die bereits eine Schaltberechtigung besitzen und ihrem Arbeitgeber eine Fortbildung vorweisen sollen. Regelmäßige Fortbildungslehrgänge sind besonders wichtig für Schaltberechtigte, die relativ selten schalten. Die Fortbildung unterweist Sie umfassend in den gesetzlichen Grundlagen und spezifischen Regelungen: Dazu zählen Brandschutzmaßnahmen, Verhaltens- und Sicherheitsmaßnahmen und Erste-Hilfe-Maßnahmen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die notwendigen Kenntnisse zu Aufbau und Arbeiten an elektrischen Anlagen sowie zum Prüfen der Anlage.

Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Elektroingenieure, -techniker, -meister, -fachkräfte, Schaltwärter, Mitarbeiter von Industrie- und Gewerbebetrieben, Ingenieurbüros und Errichterfirmen, Mitarbeiter aus Energieversorgungsunternehmen, Gewerbeaufsichtsämtern und Berufsgenossenschaften

Voraussetzungen

Grundlehrgang zum Erwerb der Schaltberechtigung

Zeit

09:00 - 16:15

Max. Teilnehmerzahl

20;

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100% online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.



Haben Sie Interesse an unserer kommenden Elektrotechnik-Fachtagung? Nähere Informationen finden Sie hier.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

Mehr erfahren

BKrFQG - Gefahrenwahrnehmung (theoretische Unterweisung) - Modul 3 - EX/A81/60351501/14102026-1 - 14.10.2026

Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz


Inhalt

Grundsätze
- Der Verkehrsmarkt in Deutschland und in der EU
- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds und der Marktordnung
- Bedeutung von Markt und Image für die Zukunft
- Gründe für marktorientiertes Verhalten
- Image - mehr als ein Bild
- Der Fahrer als Imageträger des Unternehmens
- Das Fahrzeug als Visitenkarte des Unternehmens

Der Kunde
- Was erwartet der Kunde vom Fahrer?
- Was erwartet der Fahrer vom Kunden?

Der Fahrer
- Wie möchte ich gesehen werden?
- Wie sieht mich der Kunde?
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
- Die Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
- Das Entgegenwirken von Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer

Konfliktmanagement
- Problemkunden
- Den Konflikt als Chance nutzen
- Effektive Gesprächsführung

1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
1.3a Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich anzupassen
3.1 Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
3.4 Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
3.5 Fähigkeit zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Der Erfolg eines Unternehmens liegt in der Summe der Erfolge seiner Mitarbeiter. Der Fahrer ist die Visitenkarte des Unternehmens und prägt wesentlich das Image.
Auftreten, Kommunikation und Verhalten beeinflussen das Ansehen eines Unternehmens und dessen Erfolg. Diese Veranstaltung zeigt mithilfe von zahlreichen Beispielen Möglichkeiten auf, wie der Fahrer aktiv dazu beitragen kann, dem Unternehmen ein positives Bild zu verleihen.

Den Seminarteilnehmern wird vermittelt, sich ihrer Wirkung für ihr Unternehmen bewusst zu sein und sich entsprechend zu präsentieren. Sie bekommen mehr Sicherheit im Umgang und im angepassten Verhalten gegenüber Kunden, Geschäftspartnern, Kollegen und Vorgesetzten.

Dieses Ausbildungsmodul zählt zu den Themenbereichen: Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik.

Zielgruppe

Gewerbliche Kraftfahrer von LKWs mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen, Fahrzeugführer von Kraftomnibussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen

Mit diesem Seminar erwerben Sie einen Baustein der nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) geforderten Weiterbildung (5 Module mit je 7 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren).

Zeit

08:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

15; Diese Schulung kann auch als Inhouse-Schulung gebucht werden.

Abschluss

Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ;

Nettopreis

105 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

19.95 EUR

Bruttopreis

124.95 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

Verantwortliche technische Führungskraft - EX/A35/50201801/14102026-1 - 14.10.2026

Relevante Gesetze und Rechtsnormen für VTFK


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- EG-Recht und nationales Recht

Wichtige Bestimmungen im Detail
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitssicherheitsgesetz
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
-Ausgesuchte Unfallverhütungsvorschriften

Verantwortung und Haftung:
- Pflichten der Arbeitgeber
- Pflichtenübertragung
- Pflichten der Führungskräfte (z. B. Technische Leiter)
- Pflichtenverstöße
- Strafrechtliche Haftung
- Ordnungswidrigkeitsrechtliche Haftung
- Arbeitsrechtliche Haftung
- Zivilrechtliche Haftung
- Möglichkeit der Versicherung

Schwerpunktthemen mit praktischen Beispielen
- Aufbau einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation
- Die Gefährdungsbeurteilung
- Sicherheit durch Betriebsanweisungen und Unterweisungen
- Prüfungen von Anlagen und Betriebsmitteln

Erforderliche Dokumentation

Nutzen

In unserem Seminar für verantwortliche technische Führungskräfte (VTFK) zeigen wir Ihnen die für Ihr Tätigkeitsfeld relevanten Rechtsnormen auf. Ganz gleich, ob Sie neu als technische Führungskraft einsteigen oder Ihr Wissen auf den neuesten Stand bringen wollen: Als VTFK ist es wichtig, dass Sie alle wichtigen Gesetze und Vorschriften kennen und sicherstellen, dass Ihr Team diese einhält.

In unserem Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über Ihre vielfältigen Aufgaben als technische Führungskraft sowie praktische Tipps und Tricks, wie Sie diesen erfolgreich nachkommen. Sie erfahren, wie Sie diese Verantwortung wahrnehmen können, sodass sich ein messbarer wirtschaftlicher Erfolg einstellt.

Unsere Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen die theoretischen Grundlagen anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis.

Sie setzen unter anderem die Schwerpunkte bei den Themen EU- und nationales Recht, z. B. EU-Maschinenrichtlinie, Arbeitsschutzgesetz, Produktsicherheitsgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung sowie Verantwortungs- und Haftungsmöglichkeiten. Themen wie die Gefährdungsbeurteilung, Fremdfirmenkoordination und die sachgerechte Prüfung von Anlagen und Betriebsmitteln runden das technische Führungskräfte-Seminar ab.

Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das theoretische Wissen im beruflichen Alltag umzusetzen. Während der Schulung haben Sie ausreichend Zeit, sich mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen.

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit erfüllen Sie mit diesem Seminar Ihre Fortbildungspflicht. Als technische Führungskraft weisen Sie mit unserer Teilnahmebescheinigung nach, dass Sie auf dem aktuellen Stand der Gesetzte und Verordnungen sind.

Zielgruppe

Verantwortliche der Geschäfts-/Unternehmensleitung, technisches und weiteres Führungspersonal, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und sonstige interessierte Personen.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

16; Das Seminar kann als Fortbildung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit angesehen werden. Es richtet sich speziell an technische Führungskräfte. Führungskräfte, jedoch sind auch Führungskräfte aus anderen Bereichen gern gesehen. Führungskräfte der Elektrotechnik verweisen wir auf das Seminar Verantwortliche Elektrofachkraft

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1090 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

207.1 EUR

Bruttopreis

1297.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Susann Wellnitz
040 8557 2780
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren