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Aktuelles zum Energie- und Stromsteuergesetz - Grundlagen und Änderungen 2025 - EX/A52/40201701/12102026-1 - 12.10.2026

Steuerbegünstigungen und Deklarationspflichten für Stromeigenerzeuger und Industrieunternehmen


Inhalt

Steuerentstehung für Strom und Energieerzeugnisse
- Steuerpflichtige Erzeugnisse, Stromsteueranmeldung, Energiesteueranmeldung
- Stromversorger- und Erdgasliefererstatus sowie neue Ausnahmetatbestände ab 2025
- Übersicht der relevanten steuerlichen Pflichten für Energieversorger und Eigenerzeuger

Steuerbegünstigungen für die Eigenstromerzeugung
- Neue Anforderungen für Eigenerzeuger durch das Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau
- Steuerbefreiungen und -entlastungen für Photovoltaik- und KWK-Anlagen
- Prüfung des Marktstammdatenregisters durch Hauptzollämter: neue Risiken und Meldepflichten
- Amtliche Vordrucke und Erlaubnisverfahren für Eigenstromerzeuger

Steuerentlastungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes
- Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit: Wer profitiert von den neuen Entlastungen?
- Überblick über die Steuerentlastungstatbestände (§§ 9a, 9b StromStG bzw. §§ 51, 54 EnergieStG)
- Unbefristete Steuerentlastung nach § 9b StromStG und ihre praktische Umsetzung
- Stromabgabe an Dritte / Nutzenergieabgabe an Dritte / Abgabe von Energieerzeugnissen
- Neue elektronische Verfahren für Steueranträge: Nutzung der Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (Zoll-Portal)

Beihilferechtliche Vorgaben und neue Selbsterklärungspflichten
- Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen auf amtlichem Vordruck 1139
- Neue Schwellenwerte: Selbsterklärung nur noch ab 10.000 ¤ Entlastungsbetrag erforderlich
- Strengere wirtschaftliche Prüfkriterien: bilanzbezogene Nachweise zur Beihilfefähigkeit erforderlich
- Wegfall der Patronatserklärung als Sicherungsmittel
- Meldepflichten nach der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV)
- Neue Schwellenwerte: Meldepflicht ab 100.000 ¤ pro Jahr (10.000 ¤ für Landwirtschaft, Fischerei, Aquakultur)

Aktuelles zur Energie- und Stromsteuer
- Neue Anforderungen ab 2025 und ihre Auswirkungen auf Unternehmen
- Digitale Antragstellung und neue Meldepflichten für Steuerbegünstigungen
- Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte
- Fachmeldungen und Informationsschreiben der Generalzolldirektion
- Entwicklungen bei der Energiesteuerrichtlinie und im EU-Beihilferecht
- Praktische Anwendung: Umsetzung der neuen Vorschriften im Unternehmensalltag

Praxisbeispiele und Fallstudien
- Typische Herausforderungen bei der Antragstellung und den neuen Meldepflichten
- Beispiele für die Steuerbefreiung von Eigenerzeugern und Unternehmen des produzierenden Gewerbes
- Diskussion und Beantwortung individueller Fragen

Nutzen

Unternehmen des produzierenden Gewerbes, Energieversorger, Eigenerzeuger von Strom und Betreiber von Stromspeichern stehen im Jahr 2025 vor umfangreichen Neuerungen im Energie- und Stromsteuerrecht. Im Fokus stehen unter anderem die verpflichtende elektronische Antragstellung, Steuerbefreiungen für Eigenerzeuger, geänderte Antragsfristen, neue beihilferechtliche Meldepflichten sowie steuerliche Besonderheiten bei Elektromobilität und eine verstärkte Prüfung von PV- und KWK-Anlagen.

In diesem Seminar erfahren Sie kompakt und praxisnah alles Aktuelle zum Energie- und Stromsteuergesetz 2025 - und wie Sie steuerliche Vorteile weiterhin rechtssicher nutzen.

Sie lernen, wie Sie Ihre Steueranmeldungen und Entlastungsanträge korrekt und fristgerecht über das Zoll-Portal digital einreichen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die neue Steuerentlastung nach § 9b StromStG nutzen, welche Pflichten für Eigenerzeuger gelten und worauf Sie bei der Abgabe von Strom und Energie an Dritte achten müssen.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den neuen steuerlichen Anforderungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen, KWK-Anlagen und Stromspeichern. Wir erklären, welche Voraussetzungen Sie für

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Jahresschulung für betriebliche Elektrofachkräfte - EX/A39/30251201/12102026-1 - 12.10.2026

Erhalt der Befähigung nach DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1)


Inhalt

Neue Regelwerke und aktuelle Fachthemen
- Neues in der Betriebssicherheitsverordnung
- Verpflichtungen und Festlegungen nach DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3
- Neue und geänderte relevante Normen
- Auswahl und Einsatz von RCD

Gefahren des elektrischen Stroms
- Gefährdungspotenzial bei Gleichstrom und Wechselstrom, Spannungs- und Frequenzabhängigkeit
- Elektrische Gefährdungen durch Störlichtbögen
- Unfallbeispiele

Maßnahmen für den Arbeitsschutz
- Erste-Hilfe-Hinweise
- Sicherheitsregeln und Zoneneinteilung
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Prüfungen, Befähigte Person (TRBS 1203)
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Diskussion und Praxisprobleme
- Themen der Teilnehmer

Nutzen

Erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten geltenden Regeln für den Betrieb und die Errichtung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Regelwerke und Fachthemen. Sie werden umfassend über die Gefahren des elektrischen Stroms und Maßnahmen für den Arbeitsschutz aufgeklärt. Das Seminar bietet darüber hinaus einen praxisorientierten Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern.

Erfahren Sie, wie die sorgfältige Planung, Auswahl und Beschaffung elektrischer Anlagen die Sicherheit der Mitarbeiter und einen störungsfreien Betrieb weitgehend sicherstellen. Erhalten Sie einen Einblick, in welchen Vorschriften (z. B. § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 12 BetrSichV) Elektrofachkräfte und Betriebselektriker unterwiesen werden müssen, um ihre Befähigung zu erhalten.

Zielgruppe

Betriebselektriker von Unternehmen und Einrichtungen

Voraussetzungen

Ausgebildete Elektrofachkraft

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25;

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.



Haben Sie Interesse an unserer kommenden Elektrotechnik-Fachtagung? Nähere Informationen finden Sie hier.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Jahresschulung für betriebliche Elektrofachkräfte - EX/A35/30251201/12102026-1 - 12.10.2026

Erhalt der Befähigung nach DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1)


Inhalt

Neue Regelwerke und aktuelle Fachthemen
- Neues in der Betriebssicherheitsverordnung
- Verpflichtungen und Festlegungen nach DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3
- Neue und geänderte relevante Normen
- Auswahl und Einsatz von RCD

Gefahren des elektrischen Stroms
- Gefährdungspotenzial bei Gleichstrom und Wechselstrom, Spannungs- und Frequenzabhängigkeit
- Elektrische Gefährdungen durch Störlichtbögen
- Unfallbeispiele

Maßnahmen für den Arbeitsschutz
- Erste-Hilfe-Hinweise
- Sicherheitsregeln und Zoneneinteilung
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Prüfungen, Befähigte Person (TRBS 1203)
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Diskussion und Praxisprobleme
- Themen der Teilnehmer

Nutzen

Erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten geltenden Regeln für den Betrieb und die Errichtung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Regelwerke und Fachthemen. Sie werden umfassend über die Gefahren des elektrischen Stroms und Maßnahmen für den Arbeitsschutz aufgeklärt. Das Seminar bietet darüber hinaus einen praxisorientierten Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern.

Erfahren Sie, wie die sorgfältige Planung, Auswahl und Beschaffung elektrischer Anlagen die Sicherheit der Mitarbeiter und einen störungsfreien Betrieb weitgehend sicherstellen. Erhalten Sie einen Einblick, in welchen Vorschriften (z. B. § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 12 BetrSichV) Elektrofachkräfte und Betriebselektriker unterwiesen werden müssen, um ihre Befähigung zu erhalten.

Zielgruppe

Betriebselektriker von Unternehmen und Einrichtungen

Voraussetzungen

Ausgebildete Elektrofachkraft

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25;

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.



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Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Jahresschulung für betriebliche Elektrofachkräfte - EX/A36/30251201/12102026-1 - 12.10.2026

Erhalt der Befähigung nach DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1)


Inhalt

Neue Regelwerke und aktuelle Fachthemen
- Neues in der Betriebssicherheitsverordnung
- Verpflichtungen und Festlegungen nach DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3
- Neue und geänderte relevante Normen
- Auswahl und Einsatz von RCD

Gefahren des elektrischen Stroms
- Gefährdungspotenzial bei Gleichstrom und Wechselstrom, Spannungs- und Frequenzabhängigkeit
- Elektrische Gefährdungen durch Störlichtbögen
- Unfallbeispiele

Maßnahmen für den Arbeitsschutz
- Erste-Hilfe-Hinweise
- Sicherheitsregeln und Zoneneinteilung
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Prüfungen, Befähigte Person (TRBS 1203)
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Diskussion und Praxisprobleme
- Themen der Teilnehmer

Nutzen

Erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten geltenden Regeln für den Betrieb und die Errichtung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Regelwerke und Fachthemen. Sie werden umfassend über die Gefahren des elektrischen Stroms und Maßnahmen für den Arbeitsschutz aufgeklärt. Das Seminar bietet darüber hinaus einen praxisorientierten Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern.

Erfahren Sie, wie die sorgfältige Planung, Auswahl und Beschaffung elektrischer Anlagen die Sicherheit der Mitarbeiter und einen störungsfreien Betrieb weitgehend sicherstellen. Erhalten Sie einen Einblick, in welchen Vorschriften (z. B. § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 12 BetrSichV) Elektrofachkräfte und Betriebselektriker unterwiesen werden müssen, um ihre Befähigung zu erhalten.

Zielgruppe

Betriebselektriker von Unternehmen und Einrichtungen

Voraussetzungen

Ausgebildete Elektrofachkraft

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25;

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.



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Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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WHG-Grundkurs - EX/A38/40401101/12102026-1 - 12.10.2026


Inhalt

Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Anlagenverordnung AwSV
- Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)

Wassergefährdende Stoffe
- Wassergefährdungsklassen
- Gefährdungsstufen von Anlagen

Baurechtliche Anforderungen
- Eignungsnachweise
- Eignungsfeststellung

Arbeitsschutz
- Eigene Sicherheitsmaßnahmen zum Gesundheitsschutz
- Besondere Gefährdungen in engen Räumen

Nutzen

Der Grundkurs zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vermittelt Ihnen die theoretischen Grundlagen für Ihre Tätigkeit als betrieblich verantwortliche Person in Fachbetrieben nach WHG. Mit der erfolgreichen Teilnahme an diesem Kurs erlangen Sie die Zugangsvoraussetzung für die fachspezifischen WHG-Aufbaukurse. Mit dem erfolgreich absolvierten WHG-Grundkurs und mindestens einem fachspezifischen WHG-Aufbaukurs erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Abschluss eines Überwachungsvertrages nach WHG.

Das Seminar zum WHG vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse in den gesetzlichen Grundlagen, der Anlagenverordnung und den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe. Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über die Wassergefährdungsklassen und die Gefährdungsstufen von Anlagen. Informationen zu baurechtlichen Anforderungen und dem Arbeitsschutz runden das Seminar ab.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Anlagen oder Anlagenteile zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einbauen, aufstellen, instand setzen und reinigen, aber auch an Betreiber und Planer von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.

Voraussetzungen

Teilnehmer, die eine ?betrieblich verantwortliche Person? in einem Fachbetrieb nach WHG werden möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
? Meisterabschluss, ingenieurwissenschaftliches Studium oder eine gleichwertige Ausbildung und
? mindestens zweijährige Berufserfahrung

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30;

Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde der WHG-Grundkenntnisse nach.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sachkundenachweis

Nettopreis

650 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

123.5 EUR

Bruttopreis

773.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Nadin Obert
0201 31955-31
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

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WHG-Fortbildung: Die AwSV - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - EX/A40/40401701/12102026-1 - 12.10.2026

AwSV-Schulung für betrieblich Verantwortliche von WHG-Fachbetrieben und Anlagenbetreibern


Inhalt

Wiederholung der Anforderungen aus WHG und AwSV-Verordnung
(u. a. Schutzziele und Grundsatzanforderungen)

Einstufung von wassergefährdenden Stoffen und von Anlagen in Gefährdungsstufen

Aktuelles aus dem Wasserrecht und aus Technischen Regeln

Anforderungen an Fachbetriebe nach WHG/AwSV


Betreiberpflichten und die Rolle des Fachbetriebes

Eignungsnachweise und Eignungsfeststellung

Anforderungen an die Rückhaltung

Nutzen

In unserer WHG-/AwSV-Fortbildung: die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bringen wir Ihnen die Grundlagen dieser am 01. August 2017 in Kraft getretenen, bundesweiten Verordnung (AwSV) nahe.

Diese AwSV-Schulung richtet sich an alle betrieblich Verantwortlichen von Fachbetrieben sowie an Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen.

Erfahren Sie von unseren Referentinnen und Referenten, welche wasserrechtlichen Grundlagen erfüllt werden müssen, lernen Sie die Betreiberpflichten sowie die technischen Anforderungen an Anlagen kennen.

Gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hat der Fachbetrieb nach WHG/AwSV sicherzustellen, dass die betrieblich verantwortliche Person mindestens alle zwei Jahre an einer AwSV-Fortbildung teilnimmt. Mit der Teilnahme an dieser Schulung kommt die betrieblich verantwortliche Person dieser Pflicht nach.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter von Fachbetrieben nach WHG/AwSV, Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Planungsbüros sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Für Mitarbeiter von Heizungsfachbetrieben empfehlen wir die WHG-Fortbildung: Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen.
Für Mitarbeiter von Betrieben, die an Biogas- und/ oder JGS Anlagen tätig sind, bieten wir die WHG-Fortbildung: JGS- und Biogasanlagen an.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig. Vorkenntnisse sind empfehlenswert und werden im WHG-Grundkurs vermittelt.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

650 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

123.5 EUR

Bruttopreis

773.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Kira Etheber
+49 221 945352-14
akd-k@tuev-nord.de
weitere Informationen

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WHG-Fachkurs: Arbeiten an Biogas- und JGS-Anlagen - EX/A39/40401601/12102026-1 - 12.10.2026


Inhalt

Technischer Aufbau

Rechtliche und technische Grundlagen

Anforderungen an Behälter

Anforderungen an Rohrleitungen

Anforderungen an die Rückhaltung

Anforderungen an Siloflächen

Gefährdungen aus anderen Rechtsbereichen

Nutzen

In unserem Fachkurs im Bereich Wasserhaushaltsgesetz werden Sie soweit qualifiziert, dass Sie die Aufgaben einer betrieblich verantwortlichen Person in einem Fachbetrieb nach WHG übernehmen können. Unsere Referenten informieren Sie über die derzeit geltenden wasserrechtlichen Grundlagen. Darüber hinaus vermitteln sie Ihnen praxisnah die Besonderheiten bei Arbeiten an Biogas- und JGS-Anlagen.

Sie erhalten umfassende Kenntnisse über den technischen Aufbau und technische Grundlagen der Anlagen. Auch rechtliche Grundlagen werden ausführlich besprochen. Unsere Referenten informieren Sie über die Anforderungen an Behälter, Rohrleitungen, die Rückhaltung und an Siloflächen. Das Thema Gefährdungen aus anderen Rechtsbereichen rundet das Seminar ab.

Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in den beruflichen Alltag. Unsere Referenten vermitteln das Wissen anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele. Im Seminar erhalten Sie genügend Möglichkeit, sich mit anderen Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Arbeiten an Biogas- bzw. JGS-Anlagen durchführen, aber auch an Betreiber solcher Anlagen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.

Voraussetzungen

Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am ?WHG-Grundkurs? nachweisen. Für alle anderen Interessenten gilt dies als Empfehlung.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde für fachspezifische Zusatzkenntnisse nach.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sachkundenachweis

Nettopreis

650 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

123.5 EUR

Bruttopreis

773.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Antje Sternberg
0381 7703-520
akd-hro@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Explosionsschutz im Betrieb - EX/A42/30201201/12102026-1 - 12.10.2026

Anforderungen, Gefährdungsbeurteilung, Explosionsschutzdokument


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Aktuelle Änderungen des nationalen Regelwerkes
- Aktueller Stand der TRBS im Explosionsschutz
- Begriffe und Definitionen

Beurteilung der Explosionsgefahr und Maßnahmen des Explosionsschutzes

Auswahl und Kennzeichnung von Betriebsmitteln

Zur Prüfung befähigte Person
- Anforderungen und Grundlagen
- Stellung, Aufgaben, Pflichten und Rechte
- Wiederkehrende Prüfungen durch Befähigte Personen
- Dokumentation der Prüfergebnisse

Explosionsschutzdokument
- Rechtliche Grundlagen und Anleitung
- Anforderungen aus der BetrSichV und der Gefahrstoffverordnung
- Aufbau und Führung
- Pflichten des Arbeitgebers

Nutzen

Unser Seminar vermittelt Ihnen die Grundlagen des Explosionsschutzes in Ihrem Betrieb. Erfahren Sie, wie Sie die notwendigen Schritte hinsichtlich der Prüfung von Betriebsmitteln in explosionsgefährdeten Bereichen planen und durchführen. Erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Vorschriften und rechtlichen Bestimmungen. Erfahren Sie, wie Sie das Explosionsschutzdokument rechtssicher führen.

Nach dem Besuch unserer Veranstaltung sind Sie in der Lage, das aktuelle Vorschriftenwerk richtig einzuordnen und Zusammenhänge zu erkennen: Die im Explosionsschutz relevanten Vorschriften und Technischen Regeln sind umfangreich und unterliegen einem ständigen Wandel.



Zielgruppe

Führungskräfte, Technische Leiter, Ingenieure, Meister und Fachkräfte, Hersteller und Betreiber von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen; Personen, die mit der Führung und Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, sicherheitstechnischen Bewertungen oder Explosionsschutzdokumenten beauftragt sind

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25;

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Seminar: Projektmanagement für Projektmitarbeiter - EX/A52/10251111/12102026-1 - 12.10.2026

Projektarbeit im Unternehmen: Grundlagen und Erfolgsfaktoren für Teammitglieder in Projekten


Inhalt

Grundlagen und Begriffe des Projektmanagements

Voraussetzungen erfolgreicher Projektmitarbeit

Projektorganisation sowie Rollen- und Aufgabenverteilung

Überblick über wesentliche Projektphasen

Leistungsplanung und Arbeitspaketbearbeitung

Sich in Projekten organisieren - Zeitmanagement

Teamarbeit und Regeln der Zusammenarbeit

Kommunikation und Konfliktmanagement

Berichtswesen an die Projektleitung

Dokumentation im Projekt

Nutzen

Im Seminar Projektmanagement für Projektmitarbeiter werden die Voraussetzungen für erfolgreiche Projekte herausgearbeitet. Darauf bezogen beleuchten wir gemeinsam Ihre besondere Rolle und Aufgaben als Projektmitarbeiterin oder -mitarbeiter im Projekt.

Ein Projekt ist erst dann erfolgreich, wenn die Zusammenarbeit zwischen Projektleitung und Projektmitgliedern möglichst effektiv und effizient verläuft. Damit jede Projektarbeit in Ihrem Unternehmen den gewünschten Erfolg bringt, sollten Sie als Projektmitarbeiterin oder -mitarbeiter mit den Grundbegriffen und Zusammenhängen des Projektmanagements vertraut sein. So gelingt es Ihnen, über Ihr eigenes Handeln die gemeinsamen Projektziele zu unterstützen und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entlasten.

Erfahren Sie von unseren Referentinnen und Referenten alles Wissenswerte zu den einzelnen Phasen des Projektmanagements - vom Projektstart bis zum Abschluss. Wir zeigen Ihnen:
- wie Sie sich besser in Projekten organisieren,
- welche Regeln alle in der Teamarbeit beachten sollten,
- worauf es in der Kommunikation und dem Konfliktmanagement ankommt.

Bauen Sie durch das Seminar Ihre Kompetenzen als Projektmitarbeiterin oder Projektmitarbeiter aus und nehmen Sie Ihre Rolle und Verantwortung in einem Projekt besser wahr. So leisten Sie aktiv Ihren Beitrag zum Projekterfolg.

Zielgruppe

Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeiter, Projektassistenzen, Projektteammitglieder

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

In dieser Veranstaltung erhalten Sie Projektmanagement-Wissen speziell für die Arbeit als Projektmitarbeitende/r. Sollten Sie sich für die Aufgaben der Projektleitung interessieren, ist unter anderem die folgende Veranstaltung für Sie relevant: ?Projektmanager (TÜV) - Projektmanagement-Lehrgang - Methoden für die Praxis"

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Beauftragter für Medizinproduktesicherheit - EX/A38/20351601/12102026-1 - 12.10.2026

Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)


Inhalt

Übersicht über die relevanten Gesetze und Verordnungen (MDR, IVDR, geschichtliche Entstehung)

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit

Anforderungen nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung
- Führen von Medizinproduktebüchern
- Führen des Bestandsverzeichnisses
- Sicherheitstechnische Kontrollen, messtechnische Kontrollen und weitere Prüfungen
- Inbetriebnahme und Funktionsprüfungen
- Einweisung von Anwendern
- Qualifikationen von Anwendern, beauftragten Personen und Instandhaltern

Anforderungen aus der Medizinprodukte- Anwendermelde- und Informationsverordnung (MPAMIV)
- Meldung von Vorkommnissen
- Verhalten im Schadensfall

Beschaffung und Einkauf von Medizinprodukten

Weitere gesetzliche Anforderungen (Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, DIN-Normen)

Praktische Organisationshilfen und Anleitungen

Ergänzungen der MPBetreibV

Nutzen

Unser Seminar zur Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) vermittelt Ihnen die Aufgaben, Rechte und Pflichten für eine Tätigkeit als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit. Das Seminar richtet sich auch an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die Umsetzung der Vorgaben der Medizinprodukte-Betreiberverordnung verantwortlich sind, denn unsere Referentinnen und Referenten informieren Sie detailliert über die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und die weiteren relevanten gesetzlichen Vorschriften.

Sie erhalten das notwendige Hintergrundwissen, um Ihre Aufgabe verantwortungsvoll ausführen zu können. Jede Einrichtung im Gesundheitswesen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten muss nach den Vorgaben der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit bestimmen. Er oder sie dient als zentrale Kontaktperson zu Herstellern und Behörden und koordiniert interne Prozesse und Maßnahmen bei Zwischenfällen mit Medizinprodukten oder Rückrufaktionen.

Wichtige Hilfestellungen für die tägliche Praxis im Umgang mit den aktuellen gesetzlichen Vorgaben erleichtern Ihnen als Medizinproduktebeauftragte oder -beauftragter Ihren Berufsalltag. In dieser Fortbildung für Beauftragte für Medizinproduktesicherheit erhalten Sie einen Überblick über die Anforderungen an die Dokumentation - darunter das Führen von Medizinproduktebüchern und Bestandsverzeichnissen sowie das Melden von Vorkommnissen mit Medizinprodukten.

Erfahrene Referentinnen und Referenten bringen Ihnen in dieser MPG-Schulung die Anforderungen an die Qualifikation von Prüferinnen bzw. Prüfern und Prüfeinrichtungen für die Durchführung von Reparaturen, sicherheitstechnischen Kontrollen und messtechnischen Kontrollen näher. Weiterhin erläutern sie Ihnen die Aufgaben bei der Anwendung und beschreiben die Funktionsprüfung vor der Anwendung.

Zielgruppe

- Beauftragte für Medizinproduktesicherheit
- Mitarbeitende, die für die Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung verantwortlich sind,
- weitere interessierte Personen
aus Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Krankenhäusern, Rehakliniken, Alten- und Pflegeheimen und Arztpraxen

Voraussetzungen

Um als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit tätig zu werden, ist nach § 6 der MPBetreibV eine medizinische, naturwissenschaftliche, pflegerische, pharmazeutische oder technische Ausbildung notwendig.

Zeit

09:00 - 18:00

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

700 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

133 EUR

Bruttopreis

833 EUR

Ansprechpartner

Frau Carolyn Harak
0201 31955-21
akd-rr@tuev-nord.de

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Schulung: Sicherheitsbeauftragter - EX/A30/50201101/12102026-1 - 12.10.2026

Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001


Inhalt

Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung

Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen

Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren

Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Durch unsere Ausbildung zum bzw. zur Sicherheitsbeauftragten (SiBe) lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit, den Arbeitsschutz sowie den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiBe) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorschriften, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.

Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten, die Rolle der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Gesundheitsgefahren, Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA) und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiBe) wichtig sind.

Mit unserer interaktiven Trainingseinheit zur Notfallübung erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.

In unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte, Pflichten und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zur zentralen Ansprechperson für Arbeitsschutzfragen, zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.

Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.


Zielgruppe

Unsere Schulung

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Hygienebeauftragte/r in der Hotellerie und Gastronomie - EX/A81/50408351/12102026-1 - 12.10.2026


Inhalt

Infektionsschutzgesetz: u.a. Wissensvermittlung, aktuelle Situation rund um das Corona-Virus

Hygieneschutz-Maßnahmen für Mitarbeitende und Gäste

Lebensmittelhygiene

Lebensmittelinformationsverordnung

Erstellung bzw. Überarbeitung eines Hygienekonzepts

Richtige Umsetzung des Hygienekonzepts mit Erfahrungsaustausch

Nutzen

Die korrekte Umsetzung und Anwendung von Hygienekonzepten im Gastgewerbe sind aktuell wichtiger denn je. Hotelliers und Gastronomen müssen ihre Hygienekonzepte dabei stets an die aktuellen Regelungen anpassen, um den Verpflichtungen für Gäste und Mitarbeitende nachzukommen.

Mit der Ernennung eines/-r Hygienebeauftragten sorgen Sie dafür, dass Ihr Konzept aktuell und sicher ist - und Ihre Gäste sich beim nächsten Restaurant- und Hotelaufenthalt gut aufgehoben und geschützt fühlen.

Erörtert werden alle hygienerelevanten Themen in der Gästebetreuung, welche notwendig sind, um als Hygienebeauftragte/r in der Hotellerie oder Gastronomie für die Sicherung und Umsetzung der hygienischen Erfordernisse verantwortlich sein zu können. Diese besonders geschulten Mitarbeitenden sollen ein Hygienekonzept etablieren und somit einen reibungslosen und sicheren Ablauf für Gäste und Mitarbeitende gewährleisten.

Der/Die Hygienebeaufragte ist zuständig für die Umsetzung der gesetzlich geforderten Hygienevorschriften sowie dem daraus resultierenden Konzept. Die Teilnehmenden sollen in einem Workshop Hygienepläne, gegebenenfalls auf Grundlage des hausinternen Hygienekonzepts, selbständig entwickeln.

Zielgruppe

Mitarbeitende aus der Hotellerie und Gastronomie, die mit der Erstellung und Umsetzung des hausinternen Hygienekonzepts beauftragt sind.

Zeit

08:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

12

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

790 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

150.1 EUR

Bruttopreis

940.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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