Profil

Sicherheitsbeauftragte für Technik und Produktion - Aufbauseminar - EX/A40/50201105/06112026-1 - 06.11.2026
Sicherheitsstandards für Arbeitsumgebungen im technischen Bereich
Inhalt
Erfahrungsaustausch
- Einbindung / Zusammenarbeit mit betrieblichen Akteuren
- Wirksamkeit Sibe
- Auswertung DGUV
Rolle/Funktion/Aufgaben
- Aufgaben/Verantwortlichkeiten
- Fähigkeiten / Kompetenzen einer Sibe
Spezifische Gefährdungen erkennen durch Praxisübungen und Beispiele
- Verkehrswege (SRS, Treppen)
- Leitern und Aufstiegshilfen
- Psychische Belastungen
- Notfallmanagement (Erste Hilfe, Evakuierung, Brandschutz)
- Fremdfirmeneinsatz (Dienstleister/Handwerker)
- Maschinen- und Anlagensicherheit (CE-Kennzeichnung, Bedienungsanleitung, Gefährdungsbeurteilung, Sicherheitseinrichtung)
- Gefahrstoffe und Hautschutz
- Lärm und PSA
Verhalten im Arbeitsschutz
- Sicherheitsgerechtes Verhalten
- Grundlagen und Motivation
- Kommunikation im Arbeitsschutz
Nutzen
In einer Welt, in der sich Technologie und Produktion ständig weiterentwickeln, ist es für Sicherheitsbeauftragte (Sibe) aus der Technik und Produktion unerlässlich, mit diesen Entwicklungen Schritt zu halten und proaktiv Maßnahmen zu ergreifen, um Arbeitsplätze sicher und effizient zu gestalten.
In unserer Sibe-Weiterbildung vertiefen Sicherheitsbeauftragte aus der Technik und Produktion durch angeleitete Gruppenübungen Ihr Wissen über:
- die Optimierung von Verkehrswegen,
- den sicheren Umgang mit Leitern und Steighilfen,
- den Umgang mit psychischen Belastungen am Arbeitsplatz,
- ein effektives Notfallmanagement, einschließlich Erster Hilfe, Evakuierung und Brandschutz.
Sie vertiefen Ihre Kenntnisse über den sicheren Umgang mit Krananlagen und Flurförderzeugen, die Einbindung von Fremdfirmen und Dienstleistern in Ihre Sicherheitskonzepte, die Gewährleistung der Maschinen- und Anlagensicherheit sowie den Umgang mit Gefahrstoffen und Maßnahmen zum Haut- und Lärmschutz.
Dieses Seminar bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Fachwissen zu erweitern und sich mit den neuesten Sicherheitsstandards und -praktiken vertraut zu machen. Nutzen Sie unser Seminar auch, um sich mit Kolleginnen und Kollegen auszutauschen und ein professionelles Netzwerk aufzubauen, das Sie in Ihrer täglichen Arbeit unterstützen kann.
Zielgruppe
Sicherheitsbeauftragte aus dem technischen Bereich und der Produktion, deren Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Beauftragte der Arbeitssicherheit
Voraussetzungen
Grundwissen der Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;
Diese Schulung richtet sich an ausgebildete und bestellte Sicherheitsbeauftragte. Von Vorteil ist das Grundwissen der Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten. Sie sind neu als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte bestellt oder sollen zukünftig diese Aufgabe übernehmen? Dann besuchen Sie im ersten Schritt unseren Grundlehrgang ?Sicherheitsbeauftragter - gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001".
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Auffrischung Fachkunde nach TRGS 520 - EX/A52/40301706/06112026-1 - 06.11.2026
Aktuelle Entwicklungen, praktische Übungen und Austausch für Ihre Fachkunde nach TRGS 520
Inhalt
Relevante gefahrgutrechtliche Neuerungen
Relevante kennzeichnungstechnische Neuerungen
Relevante Änderungen im Chemikalienrecht, in der Gefahrstoffverordnung und im Technischen Regelwerk
Änderungen im Regelwerk der Unfallversicherungsträger
Neu erkannte und bekannte Gefährdungen
Hinweise auf aktuelle Veröffentlichungen, Arbeitsmittel, Online-Tools, Handlungshilfen (z. B. der Verbände, Hersteller, Unfallversicherungsträger)
Zuständige Behörden, notwendige Vorbereitungen und vorzuhaltende Unterlagen bei Begehungen
Vorgehen bei
- unzulässigen Gewerbeanlieferungen,
- (gefährlichem) Fehlverhalten von Kundinnen und Kunden,
- Stoffen, die von Sammelstellen nicht angenommen werden können oder dürfen (z. B. Pikrinsäure, Munition, radioaktive Stoffe),
- offenen Gebinden
Nach Ausnahme 20 GGAV nicht transportierbare Stoffe (z. B. Natrium, Kalium, Brom, Pikrinsäure)
Kundenansprache und ggf. Deeskalation in o. g. Situationen
Diskussion von Vorfällen
- wild abgestellte Anlieferungen
- Kapazitätsprobleme bei mobiler Sammlung
- defekte Transportbehälter
- Unfälle und Beinahe-Unfälle
- Brandereignisse
- Ereignisse im Zusammenhang mit Lithiumbatterien
Fallbeispiele und Übungen zur Einstufung und Sortierung
Beförderungspapiere und Nachweiswesen
Ladungssicherung (Erfahrungsaustausch)
Notfallmanagement, Alarmplan
Stand der Technik bei Erste-Hilfe-Maßnahmen (z. B. Notfall-Kits Flusssäure)
Klärung von Zuständigkeiten für Vollständigkeit von Material und Ausrüstung, PSA, Notdusche etc. (Abfahrts-Checkliste)
Sauberkeit am Arbeitsplatz (stationär und mobil), Essen, Trinken
Standortprobleme bei mobiler Sammlung (z. B. Standort zugeparkt, konkurrierende öffentliche Veranstaltung, zu wenig Parkplätze, nicht mit Anhänger des Mobils befahrbar, hohes Gefährdungspotenzial, unzureichend befestigter Untergrund)
Verkehrssicherung an mobilen Sammelstellen (Anlieferverkehr, Stolperfallen,
Verschließen in Pausen)
Nutzen
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) machen klare Vorgaben: Für den Betrieb von
Sammelstellen und Zwischenlagern gefährlicher Abfälle muss zu jedem Zeitpunkt des Betriebs mindestens eine fachkundige Person vor Ort sein.
Mit dieser Fortbildung halten Sie Ihre Fachkunde gemäß TRGS 520, Abschnitt 4.2, Absatz 5 für
die Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen
gefährlicher Abfälle aufrecht. Durch die Auffrischung sichern Sie sowohl den Betrieb als auch Ihre
persönliche Handlungssicherheit im Arbeitsalltag.
Sie vertiefen Ihr Wissen zur TRGS 520, bleiben fachlich auf dem neuesten Stand und erhalten Einblicke in aktuelle Entwicklungen im Umgang mit gefährlichen Abfällen. Durch die Kombination aus
neuen Themen, praktischen Übungen und der Wiederholung wesentlicher Inhalte sind Sie
perfekt gerüstet, um Ihrer Tätigkeit auch weiterhin erfolgreich nachzugehen. Sie lernen, Gefahren
zu erkennen und einzuschätzen, angelieferte Abfälle zu klassifizieren und zu sortieren.
Neben dem Erwerb von Fachwissen stärken Sie in unserer Fortbildung auch Ihre persönlichen Kompetenzen: Sie lernen, mit psychischen und physischen Belastungen im Umgang mit gefährlichen Abfällen umzugehen, und verbessern Ihre Kommunikation mit Kundinnen und Kunden. Der Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern eröffnet neue Perspektiven, fördert das Verständnis für Prozessketten und zeigt, wie sich organisatorische Abläufe effizient gestalten lassen.
Mit der erfolgreichen Teilnahme halten Sie die gemäß TRGS 520 erforderliche Fachkunde für die
Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher
Abfälle aufrecht.
Zielgruppe
Personen, die den Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde nach TRGS
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Befähigte Person zur Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln - Fortbildung - EX/A33/60102006/06112026-1 - 06.11.2026
Inhalt
- Aktuelle Gesetze und Verordnungen
- Arten, Aufbau und Werkstoffe der Anschlagmittel/Lastaufnahmemittel
- Technische Neuerungen
- Physikalische Grundbegriffe
- Unfallgefahren
- Rechtliche Stellung der Befähigten Person
- Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung
- Erkennen von Verschleiß und Ablegereife
- Schadensbeurteilung
- Erforderliche Dokumentation
- Erfahrungsaustausch
Nutzen
Aktualisieren Sie Ihr fachliches Wissen, um weiterhin als Befähigte Person Prüfungen an Anschlag- und Lastaufnahmemitteln durchführen zu können: Die Fortbildung frischt Ihre vorhandenen Kenntnisse auf und vermittelt Ihnen den aktuellen Stand über Gesetze und Verordnungen. Sie erhalten wertvolles, aktuelles und handlungsorientiertes Wissen. Praktische Hinweise und die Möglichkeit eines Erfahrungsaustausches bieten Ihnen eine sofortige Umsetzung des Neuerlernten.
In dieser Fortbildung vermitteln wir Ihnen praxisnah alle aktuellen rechtlichen und technischen Neuerungen. So können Sie auch in Zukunft Ihre Tätigkeit als Befähigte Person gemäß BetrSichV nach der DGUV Regel 109-017 ausüben und die Prüfungen von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln rechtskonform und fachkundig durchführen.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Zielgruppe
Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal, welches als Befähigte Person Prüfungen an Anschlag- und Lastaufnahmemitteln vornimmt
Voraussetzungen
Zur Teilnahme an der Veranstaltung werden theoretische Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen in der Prüfung von Anschlagmitteln vorausgesetzt.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25;
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Befähigte Person zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen, Toren - EX/A40/30351301/06112026-1 - 06.11.2026
Inhalt
Übersicht über das geltende Regelwerk/die Betriebssicherheitsverordnung
- Betreiberpflichten/Anforderungen an die Befähigte Person in der Umsetzung der Prüfung nach ASR A1.7
Sicherheitsanforderungen
DIN-Normen
- Gefahrenanalyse und Begutachtung
- Sicherung von Quetsch- und Scherstellen
Prüfanforderungen nach ASR A1.7
- Tore, mechanische Aspekte, Anforderungen und Prüfverfahren
- Tore, Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore, Anforderungen und Prüfverfahren
- Allgemeine Anforderungen
- Bau und Ausrüstung
- Kennzeichnung
- Werkstoffe
- Sicherung von Quetsch- und Scherstellen
- Steuerung
- Hauptschalter
- Prüfung
- Betriebssicherheitsverordnung
- UVV
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von kraftbetätigten Fenstern, Türen, Toren bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).
Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von Betreiberpflichten, Sicherheitsanforderungen und Prüfanforderungen: Diese richten sich unter anderem nach ASR A1.7 und nach der DIN EN 14351, DIN EN 16005 sowie DIN EN 12453. Die Technische Regel ASR A 1.7 besagt unter anderem, dass kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore in Betrieben regelmäßig und sachkundig geprüft werden müssen. Unser Seminar vermittelt Ihnen entsprechend die Details der Anforderungen der Anwendungsnormen und die Anforderungen nach ASR A1.7.
In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder am Veranstaltungsort oder alternativ mit einem immersiven Training.
Zielgruppe
Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren" als Befähigte Person beauftragt werden sollen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
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CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung - EX/A52/30401201/06112026-1 - 06.11.2026
Richtlinien zur Produktsicherheit
Inhalt
Überblick zu den gültigen EG-Richtlinien
Nationale gesetzliche Anforderungen
Vorgehen bei der Konformitätsbewertung
Anwendbare Normen
Anforderungen aus dem Produktsicherheitsgesetz
Bewertung von Risiken und Erstellen einer Gefahrenanalyse/Risikobeurteilung
Aufbau und Inhalte der Technischen Dokumentation
Form und Inhalte der Konformitätserklärung
Das Anbringen der CE-Kennzeichnung
Abgrenzung zum GS-Zeichen
Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie
Nutzen
Im Seminar zur CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung im Bereich Produktsicherheit erhalten Sie einen Überblick zu den relevanten EG-Richtlinien. Sie erfahren, welche Richtlinien für Ihre Produkte anzuwenden sind. Unsere Referenten zeigen Ihnen in der Schulung den Weg zur gesetzeskonformen CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung auf. Nach dem Besuch unseres Seminars zur CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung kennen Sie die gesetzlichen Anforderungen.
Zum Inverkehrbringen bestimmter Produkte innerhalb der EU ist die rechtmäßig angebrachte CE-Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben. Basis für diese Kennzeichnung ist die EG-Konformitätsbewertung. Damit bestätigt der Hersteller (bzw. falls dieser seinen Sitz außerhalb der EU hat, sein Bevollmächtigter mit Sitz in der EU), dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes Produkt den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aller relevanten europäischen Richtlinien entspricht, also mit ihnen konform ist. Entsprechende EG-Richtlinien existieren zum Beispiel für Spielzeug, Maschinen, persönliche Schutzausrüstung oder Druckgeräte. Oftmals wird die CE-Kennzeichnung auch CE-Kennzeichen oder CE-Zeichen genannt.
Unsere Referenten vermitteln Ihnen den theoretischen Inhalt anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in die berufliche Praxis mitzunehmen. Im Seminar zur CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung erhalten Sie genügend Gelegenheiten, um sich mit anderen Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen.
Zielgruppe
Konstruktionsleiter, Produktionsleiter, technische Sachbearbeiter und Mitarbeiter, die die Technische Dokumentation erstellen bzw. die Komponenten zusammenstellen und kaufen.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
30
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
630 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
119.7 EUR
Bruttopreis
749.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Aktuelles zum Energie- und Stromsteuergesetz - Grundlagen und Änderungen 2025 - EX/A44/40201701/06112026-1 - 06.11.2026
Steuerbegünstigungen und Deklarationspflichten für Stromeigenerzeuger und Industrieunternehmen
Inhalt
Steuerentstehung für Strom und Energieerzeugnisse
- Steuerpflichtige Erzeugnisse, Stromsteueranmeldung, Energiesteueranmeldung
- Stromversorger- und Erdgasliefererstatus sowie neue Ausnahmetatbestände ab 2025
- Übersicht der relevanten steuerlichen Pflichten für Energieversorger und Eigenerzeuger
Steuerbegünstigungen für die Eigenstromerzeugung
- Neue Anforderungen für Eigenerzeuger durch das Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau
- Steuerbefreiungen und -entlastungen für Photovoltaik- und KWK-Anlagen
- Prüfung des Marktstammdatenregisters durch Hauptzollämter: neue Risiken und Meldepflichten
- Amtliche Vordrucke und Erlaubnisverfahren für Eigenstromerzeuger
Steuerentlastungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes
- Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit: Wer profitiert von den neuen Entlastungen?
- Überblick über die Steuerentlastungstatbestände (§§ 9a, 9b StromStG bzw. §§ 51, 54 EnergieStG)
- Unbefristete Steuerentlastung nach § 9b StromStG und ihre praktische Umsetzung
- Stromabgabe an Dritte / Nutzenergieabgabe an Dritte / Abgabe von Energieerzeugnissen
- Neue elektronische Verfahren für Steueranträge: Nutzung der Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (Zoll-Portal)
Beihilferechtliche Vorgaben und neue Selbsterklärungspflichten
- Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen auf amtlichem Vordruck 1139
- Neue Schwellenwerte: Selbsterklärung nur noch ab 10.000 ¤ Entlastungsbetrag erforderlich
- Strengere wirtschaftliche Prüfkriterien: bilanzbezogene Nachweise zur Beihilfefähigkeit erforderlich
- Wegfall der Patronatserklärung als Sicherungsmittel
- Meldepflichten nach der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV)
- Neue Schwellenwerte: Meldepflicht ab 100.000 ¤ pro Jahr (10.000 ¤ für Landwirtschaft, Fischerei, Aquakultur)
Aktuelles zur Energie- und Stromsteuer
- Neue Anforderungen ab 2025 und ihre Auswirkungen auf Unternehmen
- Digitale Antragstellung und neue Meldepflichten für Steuerbegünstigungen
- Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte
- Fachmeldungen und Informationsschreiben der Generalzolldirektion
- Entwicklungen bei der Energiesteuerrichtlinie und im EU-Beihilferecht
- Praktische Anwendung: Umsetzung der neuen Vorschriften im Unternehmensalltag
Praxisbeispiele und Fallstudien
- Typische Herausforderungen bei der Antragstellung und den neuen Meldepflichten
- Beispiele für die Steuerbefreiung von Eigenerzeugern und Unternehmen des produzierenden Gewerbes
- Diskussion und Beantwortung individueller Fragen
Nutzen
Unternehmen des produzierenden Gewerbes, Energieversorger, Eigenerzeuger von Strom und Betreiber von Stromspeichern stehen im Jahr 2025 vor umfangreichen Neuerungen im Energie- und Stromsteuerrecht. Im Fokus stehen unter anderem die verpflichtende elektronische Antragstellung, Steuerbefreiungen für Eigenerzeuger, geänderte Antragsfristen, neue beihilferechtliche Meldepflichten sowie steuerliche Besonderheiten bei Elektromobilität und eine verstärkte Prüfung von PV- und KWK-Anlagen.
In diesem Seminar erfahren Sie kompakt und praxisnah alles Aktuelle zum Energie- und Stromsteuergesetz 2025 - und wie Sie steuerliche Vorteile weiterhin rechtssicher nutzen.
Sie lernen, wie Sie Ihre Steueranmeldungen und Entlastungsanträge korrekt und fristgerecht über das Zoll-Portal digital einreichen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die neue Steuerentlastung nach § 9b StromStG nutzen, welche Pflichten für Eigenerzeuger gelten und worauf Sie bei der Abgabe von Strom und Energie an Dritte achten müssen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den neuen steuerlichen Anforderungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen, KWK-Anlagen und Stromspeichern. Wir erklären, welche Voraussetzungen Sie für
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Weiterbildung für Datenschutzkoordinatoren - EX/A52/10151146/06112026-1 - 06.11.2026
Updates und Fortbildung für Datenschutzkoordinatoren: Probleme und Herausforderungen in der Arbeitspraxis
Inhalt
Vertiefung
- Datenschutz auf Webseiten nach dem TDDDG beurteilen
- Zweckmäßige Satzbausteine bei der Datenauskunft insb. bei der Datenweitergabe aufgrund der jüngsten Entscheidung des EUGHs
- Datenschutzerklärungen nach Art. 13 ff DSGVO erstellen und aktuell halten (für Kundinnen und Kunden, Beschäftigte, Lieferantinnen und Lieferanten sowie weitere Betroffene)
Datenschutzpraxis
- Vorstellung von Methoden und Tools für einen vertieften Webseiten-Check
Feedback
- Fragen und Problemstellungen in der Datenschutz-Praxis werden zu Beginn des Webinars gesammelt und durch erfahrene Dozentinnen und Dozenten sowie Datenschutzbeauftragte behandelt.
Austausch
- Gruppenaustausch über Hilfreiches und Hinderliches in der täglichen Arbeit
Nutzen
Als Datenschutzkoordinator bzw. -koordinatorin, Fachkraft im Datenschutz oder als Datenschutzbeauftragte bzw. Datenschutzbeauftragter stehen Sie täglich vor Aufgaben, aktuelle Herausforderungen praktisch zu lösen, ob im Marketing oder in der Kundenkommunikation, im Personalwesen oder im Einkauf.
Sie haben den Kurs zum Datenschutzkoordinator bzw. zur -koordinatorin erfolgreich gemeistert? Jetzt wollen Sie sich intensiver in Bereiche einarbeiten, die sich in Ihrer täglichen Praxis ergeben und immer relevanter werden?
Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs oder deutscher Gerichte, die Entscheidungen der Aufsichtsbehörden oder der europäischen Task-Force ?Cookie? sowie neue Gesetze wie das TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz) beeinflussen den täglichen Alltag in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Organisation. Doch was bedeuten diese vielen Veränderungen für Ihre Kolleginnen und Kollegen? Worauf ist zu achten? Wie können Sie den neuen Herausforderungen gerecht werden, ohne dass sich Arbeitsprozesse und Abläufe ändern oder diese behindert werden?
Als Datenschutzkoordinator bzw. -koordinatorin sind Sie oft die erste Ansprechperson, an die sich die Menschen wenden. Deshalb möchten wir Ihnen Rede und Antwort stehen.
Wahrscheinlich stehen Sie täglich z. B. vor folgenden Herausforderungen:
- Onlinemarketing heute: Wie müssen Webseiten und Online-Werbung aufgebaut sein, so dass diese den ständig wachsenden datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht werden? Welche Cookies dürfen Sie wann mit und wann ohne Einwilligung setzen? Wie sollten Sie die dazu gehörige Einwilligung formulieren?
In dieser Weiterbildung für Datenschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren vertiefen wir die Themen, die Sie bewegen. Senden Sie uns diese gern vorab. Und fragen Sie intensiv nach. Wir antworten mit Updates, Tipps & Tricks.
Denn nur, wenn Sie dabei sind, können Sie Ihre Lösung mit nach Hause nehmen.
Zielgruppe
Das Webinar richtet sich an Beschäftigte in Unternehmen und Organisationen, die als Datenschutzkoordinatoren bzw. Datenschutzfachkräfte mit der Umsetzung des Datenschutzes auf der Ebene der Fachbereiche beauftragt sind. Eine Gruppengröße von max. 16 Teilnehmenden ermöglicht die Behandlung individueller Fragen und Themen und den fachlichen Austausch von Erfahrungen. Der Wechsel von fachlichem Input und Informationsaustausch sorgt für einen durchgehend hohen Spannungsbogen.
Voraussetzungen
Vorausgesetzt werden Grundkenntnisse zum Datenschutz nach DSGVO und BDSG, die z. B. im Seminar ?Datenschutzkoordinator? 
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WHG-Fachkurs: Reinigen und Stilllegen - EX/A42/40401651/06112026-1 - 06.11.2026
Inhalt
Anforderungen aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Vorgehensweise beim Reinigen und Stilllegen von Anlagen
Ausrüstung für einen Fachbetrieb gemäß § 62 AwSV
Zwischenlagerung von Restmengen auf der Baustelle
Transport von Restmengen gemäß ADR
Entsorgung von Restmengen
Arbeitsschutz
Beispiele
Nutzen
Dieses Seminar informiert Sie über die aktuell geltenden Anforderungen zum Reinigen und Stilllegen von Anlagen nach WHG und die derzeit geltenden wasserrechtlichen Vorschriften. Unsere Referenten vermitteln Ihnen auch den praxisbezogenen Umgang mit den geltenden Technischen Regeln. Sie werden soweit qualifiziert, dass Sie die Aufgaben einer betrieblich verantwortlichen Person in einem Fachbetrieb nach § 62 AwSV/WHG übernehmen können. Sie erlernen zudem praxisbezogen den Umgang mit den geltenden technischen Regeln.
Neben der Wissensvermittlung durch unsere erfahrenen Referenten bietet die Schulung genügend Möglichkeiten, sich mit den anderen Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben nach AwSV/WHG, die Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen reinigen oder stilllegen, aber auch an Betreiber und Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen unteren Wasserbehörden.
Voraussetzungen
Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am ?WHG-Grundkurs? nachweisen. Für alle anderen Interessenten gilt dies als Empfehlung.
Zeit
08:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Mit der erfolgreich abgelegten Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde für fachspezifische Zusatzkenntnisse nach.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sachkundenachweis
Nettopreis
650 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
123.5 EUR
Bruttopreis
773.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Tonke Reins
0441 2197088-19
akd-ol@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Schulung: ISO 19443 - Interner Auditor (TÜV) - EX/A52/20152222/06112026-1 - 06.11.2026
Auditprogramme planen, Abweichungen erkennen und ISO 19443 sicher anwenden
Inhalt
Einführung und Zielsetzung
- Überblick über Schulungsablauf und Prüfungsanforderungen
- Erwartungsabfrage der Teilnehmenden
Rolle und Verantwortung interner Auditoren
- Anforderungen an Auditorenkompetenzen nach ISO 19011/ISO 23406
- Besondere Anforderungen der ISO 19443 an interne Audits
- Objektivität, Unabhängigkeit und Integrität im nuklearen Umfeld
Auditplanung
- Erstellung eines Auditprogramms
- Risikobasierte Auswahl von Audit-Themen
- Berücksichtigung nuklearspezifischer Schwerpunkte (ITNS, CFSI)
Auditdurchführung
- Gesprächsführung, Interviewtechniken und Fragestile
- Audit-Checklisten und Beweissicherung
- Umgang mit sensiblen Abweichungen
Bewertung und Berichterstattung
- Klassifizierung von Feststellungen (Abweichung, Beobachtung, Verbesserungspotenzial)
- Erstellung normkonformer Auditberichte
- Nachverfolgung und Wirksamkeitsprüfung von Maßnahmen, mit Schwerpunkt auf Forderungen der ISO 19443
Praxisübung - Audit-Simulation
- Rollenspiel zur Durchführung eines Audits
- Gruppenarbeit mit realen Fallbeispielen aus der nuklearen Lieferkette
- Präsentation und Feedback im Plenum
Abschluss und Ausblick
- Feedbackrunde
Prüfung
- Schriftliche Prüfung (Multiple Choice und offene Fragen)
- Fallanalyse zur Bewertungskompetenz
Nutzen
Was lernen Sie in der Schulung ISO 19443 - Interner Auditor (TÜV)?
Diese ISO-19443-Auditorenschulung vermittelt Ihnen die erforderlichen Kompetenzen, um interne Audits nach ISO 19443 professionell und normkonform durchzuführen. Sie verstehen den Zusammenhang zwischen gesetzlichen Anforderungen, Normvorgaben (ISO 19443, ISO 19011, ISO 23406) und deren Umsetzung im Unternehmen. Zudem lernen Sie, nuklearspezifische Anforderungen wie ITNS- und CFSI-Management in den Auditprozess zu integrieren. Aufbauend auf diesem Wissen können Sie
- Auditprogramme planen,
- Audits effektiv vorbereiten,
- Interviews führen,
- Abweichungen bewerten und Auditberichte erstellen.
Besondere Schwerpunkte liegen auf den nuklearspezifischen Anforderungen wie der Sicherheitskultur, ITNS-Produkten sowie der Erkennung und dem Umgang mit CFSI-Produkten. Der hohe Praxisanteil mit Audit-Simulationen und Fallstudien bereitet Sie gezielt auf den Einsatz im Unternehmen vor.
Warum ist das Thema wichtig?
Die interne Auditfunktion ist eine zentrale Anforderung der ISO 19443 und wesentlich für die kontinuierliche Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems in der nuklearen Lieferkette. Durch die Qualifikation als interne Auditorin bzw. ISO 19443 - Interner Auditor (TÜV) können Sie Audits normkonform planen, durchführen und dokumentieren, Abweichungen sicher identifizieren und wirksame Korrekturmaßnahmen anstoßen. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Auditfähigkeit und Normkonformität Ihres Unternehmens und erfüllen zugleich Kunden- und Betreiberanforderungen in einem sicherheitskritischen Umfeld.
Wovon profitieren Sie?
Unsere Referentinnen und Referenten verfügen über umfangreiches Fachwissen im Bereich der nuklearspezifischen Anforderungen und der Auditierung.
Bei Bestehen der abschließenden Prüfung erhalten Sie ein anerkanntes Personenzertifikat der akkreditierten Personenzertifizierungsstelle der TÜV NORD CERT. Dieses Zertifikat ist ein objektiver Nachweis Ihrer Qualifikation als interne Auditorin oder interner Auditor ISO 19443 und wird in der Nuklearindustrie zunehmend als Standardanforderung vorausgesetzt. Es stärkt Ihre Position im Unternehmen, erhöht Ihre Einsatzmöglichkeiten in Projekten und steigert Ihre beruflichen Entwicklungschancen in sicherheitskritischen Branchen.
Zielgruppe
Dieses Auditorentraining richtet sich Mitarbeitende im Qualitätsmanagement von Betrieben aus der nuklearen Lieferkette sowie Personen, die interne A
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Sprinklerwärter - EX/A33/30152201/06112026-1 - 06.11.2026
Befähigte Person zur Überprüfung von Sprinkleranlagen
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen
Aufbau und Bestandteile von Wasserlöschanlagen
Bauarten von Wasserlöschanlagen
Trinkwasserschutz
Wirkungsweisen von Wasserlöschanlagen
Betreiben von Wasserlöschanlagen - Wartung von Wasserlöschanlagen
Zusammenspiel von Wasserlöschanlagen und anderen brandschutztechnischen Einrichtungen
Einführung in die Problematik der Fehlererkennung
Pflichten des Betreibers
Hinweise und Hilfestellung zur Prüftätigkeit
Besichtigung und Einweisung an einer Anlage vor Ort
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In unserem Seminar erfahren Sie das erforderliche Wissen über bestehende gesetzliche Bestimmungen, Vorschriften sowie Richtlinien zum sicheren Betrieb von Sprinkleranlagen. Nach dem Besuch unserer Veranstaltung sind Sie in der Lage, die Überprüfung Ihrer Sprinkleranlagen selbstständig und rechtssicher durchzuführen. Erfahrene Referenten zeigen Ihnen konkrete Hilfestellungen für die regelmäßige Überprüfung auf.
Wasserlöschanlagen sind ein wichtiger Bestandteil im baulichen Brandschutz, deren einwandfreier Zustand jederzeit gewährleistet sein muss. Durch eine sachgerechte Prüfung von Wasserlöschanlagen können Entstehungsbrände bekämpft und somit Großbrände in Ihrem Unternehmen verhindert werden. Der Verband für Schadenverhütung, die Richtlinie VdS CEA 4001 und die Berufsgenossenschaften fordern von Befähigten Personen für die Prüfung von Sprinkleranlagen und deren Stellvertreter fundierte Kenntnisse über Komponenten und Funktionen der ihnen anvertrauten Anlage.
Zielgruppe
Facility-Manager, Hausmeister, Fachmonteure, technische Angestellte bzw. Leiter sowie verantwortliche und Befähigte Personen, die mit dieser Aufgabe betraut werden sollen
Voraussetzungen
Das Seminar vermittelt unerlässliche Fachkenntnisse. Daher erfüllen Sie die in der BetrSichV genannten Anforderungen an Befähigte Personen (themenrelevante Ausbildung, Berufserfahrung, Kenntnis der Anlagen), oder über eine mindestens 3 Jahre nachweisbare Erfahrung in der Montage und Instandhaltung in einem technischen Beruf.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
680 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
129.2 EUR
Bruttopreis
809.2 EUR
Ansprechpartner
Herrn Oliver Bastian
+49 421 22318 15
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Laserschutzbeauftragter - technische Laseranwendungen - EX/A34/30401801/06112026-1 - 06.11.2026
Erwerb der erforderlichen Fachkenntnisse gemäß § 5 Absatz 2 OStrV, TROS Laserstrahlung und DGUV Grundsatz 303-005
Inhalt
Physikalische Größen und Eigenschaften der Laserstrahlung
Biologische Wirkung von Laserstrahlung
Rechtliche Grundlagen und Regelwerke
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)
- Technische Regeln (TROS Laserstrahlung)
Laserklassen, Grenzwerte, Gefährdungen (direkte/indirekte)
Auswahl und Durchführung von Schutzmaßnahmen
Aufgaben und Verantwortung des LSB im Betrieb
Inhalte und Beispiele zur Gefährdungsbeurteilung
schriftlicher Nachweis der Fachkenntnisse
Nutzen
Qualifikation zum Laserschutzbeauftragten: Unser anwendungsbezogenes Seminar vermittelt Ihnen die erforderlichen Fachkenntnisse eines Laserschutzbeauftragten für Laseranwendungen im industriellen wie im Forschungsumfeld. Das Grundseminar richtet sich nach Paragraf 5 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und der Technischen Regeln Laserstrahlung (TROS), sodass Sie als Laserschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen bestellt werden können.
Die Einsatzgebiete der Laserstrahlung sind sehr breit gefächert: In der Forschung, in der industriellen Fertigung oder zur Bearbeitung und Vermessung verschiedener Werkstoffe kommen Laser zum Einsatz. Unabhängig vom Einsatzgebiet ist nach § 5 Absatz 2 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischen Strahlung jedes Unternehmen beim Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 verpflichtet, einen Laserschutzbeauftragten zu bestellen. Die hierzu erforderlichen Fachkenntnisse sind durch den Besuch eines entsprechenden Lehrgangs nach den Technischen Regeln Laserstrahlung (TROS) nachzuweisen.
Zielgruppe
Teilnehmen können Mitarbeitende, die die Aufgabe des Laserschutzbeauftragten übernehmen sollen und die erforderlichen Fachkenntnisse schriftlich nachweisen müssen. Dieses anwendungsbezogene Seminar richtet sich an Unternehmen, die Laser in der Forschung oder im industriellen Bereich nutzen.
Voraussetzungen
Der LSB verfügt über eine abgeschlossene technische, naturwissenschaftliche Berufsausbildung oder eine vergleichbare Ausbildung mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Laserschutzbeauftragte ohne nachweisliches Absolvieren eines Ausbildungsseminars sollten ebenfalls zu diesem Seminar angemeldet werden, um Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 11 OStrV zu vermeiden.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
690 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
131.1 EUR
Bruttopreis
821.1 EUR
Ansprechpartner
Herrn Nico Römer
+49 345 5686-951
akd-hal@tuev-nord.de
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Stufe 2S: Fachkundige Person (FHV) für Arbeiten an Hochvolt-Systemen im spannungsfreien Zustand - EX/A81/60408201/09112026-2 - 09.11.2026
Inhalt
- Elektrische Gefährdungen und Erste Hilfe
- Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und Störlichtbögen
- Organisation von Sicherheit und Gesundheit bei Arbeiten an HV-Komponenten
- Fach- und Führungsverantwortung
- HV-Konzept und Fahrzeugtechnik
- Allgemeines praktisches Vorgehen
- Aufbau und Wirkungsweise von Bordnetzen in Fahrzeugen
Abschlusstest
Nutzen
Für alle Arbeiten an spannungsfreien HV-Systemen und -Komponenten oder im Gefährdungsbereich (z.B. Instandsetzen, Messen und Isolationswiderständen, Auswechseln, Ändern und Prüfen) benötigen Sie die Qualifikation Stufe 2S: Fachkundige Person (FHV) nach DGUV-I 209-093.
Mit diesem Seminar werden Sie in die Lage versetzt, den spannungsfreien Zustand entsprechend den ?Fünf Sicherheitsregeln? und den Herstellerangaben herzustellen. Alle Arbeiten an HV-Systemen im spannungsfreien Zustand dürfen nur von Fachkundigen Personen (FHV) oder unter deren Leitung durchgeführt werden. Durch die Teilnahme an regelmäßigen Schulungen sind Ihre Fachkenntnisse auf dem aktuellen Stand zu halten.
Zielgruppe
Mitarbeitende in verschiedenen Bereichen der Automobilindustrie, z.B. Kfz-Werkstätten, Kfz-Sachverständige, Erstausrüster, Zulieferer, Hersteller, Entsorger und Verwerter
Voraussetzungen
- Mit elektrotechnischen Vorkenntnissen im Kfz-Bereich oder Mitarbeitende mit elektrotechnischem Beruf/Grundausbildung
- Ohne elektrotechnische Ausbildung: Nachweis über eine elektrotechnische Schulung im Umfang von 80 Zeitstunden (100
Unterrichtseinheiten) - beispielsweise durch den EuP-Lehrgang ?Elektrotechnisch unterwiesene Person?
Zeit
08:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
12; Das Seminar eignet sich auch als spezielle Inhouse-Schulung vor Ort bei Ihrer Organisation.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
848 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
161.12 EUR
Bruttopreis
1009.12 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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