Profil

Beauftragte und verantwortliche Person gem. Kapitel 1.3 ADR - EX/A35/60251201/04112026-1 - 04.11.2026


Inhalt

GGVSEB und ADR

Aufbau und Systematik der Anlagen A und B

Verantwortlichkeiten bei der Durchführung von Gefahrguttransporten

Durchführungsrichtlinien RSEB

Gefahrgutausnahmeverordnung

Anhand von Beispielen werden Lösungswege aufgezeigt für:
- Klassifizierung
- Verpackung (bauartgeprüfte und beschriebene)
- Kennzeichnung (Anbringen von Gefahrzetteln)
- Begleitscheine
- Technische Ausrüstung der Fahrzeuge
- Richtige Kennzeichnung der Gefahrgutfahrzeuge

Insbesondere wird erläutert, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen gefährliche Güter bzw. Abfälle von den Vorschriften der GGVSEB freigestellt oder unter wesentlich erleichterten Bedingungen befördert werden.

Nutzen

Mit diesem Seminar erhalten Sie eine umfassende Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR zur Beförderung gefährlicher Güter. Ebenso erfüllen Sie mit dem Besuch des Seminars die rechtlichen Anforderungen nach regelmäßiger Aktualisierung in diesem Bereich. Kapitel 1.3 ADR und Abschnitt 8.2.3 ADR beschreiben die Anforderungen und Aufgaben, die für die Beförderung gefährlicher Güter sowie für damit Beauftragte gelten: Jede Person muss entsprechend ihren Verantwortlichkeiten und ihrer Funktion eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR erhalten haben.

Auch die Forderung nach regelmäßiger Aktualisierung des Wissens durch Wiederholungsseminare ist dort verankert. Mit dem Besuch des Seminars erfüllen Sie auch die rechtlichen Anforderungen.

Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Gefahrgutbeauftragte, Beauftragte und sonstige verantwortliche Personen, Disponenten, Lagerleiter und Fuhrparkleiter, Unternehmer des gewerblichen Güterverkehrs, Hersteller, Händler und Versender gefährlicher Güter sowie Vertreter von Behörden

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

490 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

93.1 EUR

Bruttopreis

583.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Franziska Ritter
+49 40 85572745
akd-hh@tuev-nord.de
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"

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Seminar: Instandhaltung im Facility Management - EX/A41/30355201/04112026-1 - 04.11.2026

Technische Randbedingungen, Arbeitsabläufe und -inhalte


Inhalt

Einführung

Instandhaltungsmanagement

Kosten und Kennzahlen

Anforderungsprofil und Herangehensweise

Sicherheits- und Risikomanagement

Objektdokumentation

Vergabe von Dienstleistungen

Nutzen

Unser Seminar Instandhaltung im Facility Management ist darauf ausgerichtet, sowohl Einsteigerinnen und
Einsteigern in der Branche als auch erfahrenen Technikerinnen und Technikern ein tiefgreifendes
Verständnis der zentralen Aspekte der Instandhaltung im Facility Management zu vermitteln.
In unserem Seminar Instandhaltung im Facility Management vermitteln Ihnen unsere Referentinnen und
Referenten einen weitreichenden Einblick in die Grundlagen und die Abwicklung der Instandhaltung,
inklusive Instandhaltungsmanagement, -planung, und -durchführung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt
dabei auf den finanziellen Aspekten, dem Kosten- und Kennzahlenmanagement, sowie auf der Entwicklung
eines adäquaten Anforderungsprofils und strategischen Vorgehens. Darüber hinaus entwickeln Sie in
unserem Seminar ein Verständnis für das Sicherheits- und Risikomanagement, die Objektdokumentation
sowie die Vergabe von Dienstleistungen.
Als Facility-Managerin oder -Manager, der bzw. die die Implementierungsphase von Facility Management in
ihrem Unternehmen besser verstehen möchte, lernen Sie, wie IT-Tools Sie bei der Bewältigung Ihrer
Aufgaben unterstützen können.
Weitere thematische Schwerpunkte unseres Seminars Instandhaltung im Facility Management beziehen sich
auf eine effiziente Instandhaltung, einschließlich technischer Randbedingungen und Ausfallszenarien.
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Wissen zu erweitern und sich als Fachkraft im Bereich Facility Management
und Instandhaltung zu etablieren.

Zielgruppe

Objektmanager im FM, Meister und Techniker, die sich für Facility Management interessieren und
ausgebildet werden möchten oder sich zu einer Weiterbildungsmaßnahme entschließen.

Voraussetzungen

Es sollte ein Ausbildungsberuf im Technischen Bereich mit Abschluss vorhanden sein.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

550 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

104.5 EUR

Bruttopreis

654.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Bianca Horst
+49 351 205 436 16
akd-dd@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Brandschutzbeauftragter - Fortbildung - EX/A34/30151106/04112026-1 - 04.11.2026

Gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01


Inhalt

Aktuelle Änderungen der wichtigsten Regelwerke

Aufgaben, Stellung, Rechte und Pflichten des Brandschutzbeauftragten

Aktuelle Rechtsfälle im Brandschutz, besondere Brandrisiken in deutschen Unternehmen

Brandstiftung - und wie wir uns davor schützen können

Fallbeispiele

Lehren aus Schäden

Aktuelles zum baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz

Erfahrungsaustausch

Diskussion

Nutzen

Aktualisieren und vertiefen Sie Ihre Kenntnisse als Brandschutzbeauftragter: Das Seminar vermittelt Ihnen umfassend aktuelle rechtliche und technische Entwicklungen im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. Dazu erhalten Sie Informationen über die jüngsten Schadensereignisse: Erfahrene Referenten analysieren und leiten mit Ihnen Maßnahmen aus den Fallstudien ab. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer in Ihren beruflichen Alltag. Der Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern bietet Ihnen Inspiration und Diskussion über die Gegebenheiten in der Praxis.

Zielgruppe

Brandschutzverantwortliche, Brandschutzbeauftragte aus Industrie, Handel und Verwaltung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Leiter von Baubehörden, Versicherungsfachleute, Planungsingenieure

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

590 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

112.1 EUR

Bruttopreis

702.1 EUR

Ansprechpartner

Herrn Martin Heimer
+49 345 5686 959
akd-hal@tuev-nord.de
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Grundlagenschulung IFS Food 8.0 - EX/A31/20301311/04112026-1 - 04.11.2026

Neuerungen des Lebensmittelindustrie-Standards IFS 8.0


Inhalt

IFS-Struktur und die IFS-Familie, IFS-Qualitätsmanagement

Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen IFS Food 7 zu 8.0

Zertifizierungsprotokoll
- Arten von Audits und Auditoptionen: Erstaudit, Rezertifizierungsaudit, Follow-up-Audit etc.
- Auditverfahren
- Zertifizierungs- und Auditzyklus
- Bewertungssystem und Audit-Scope

Politik und Nachhaltigkeit
- Kommunikation, Verantwortlichkeiten, Mitarbeiterschulungen, Messbarkeit

Neuerungen in Bezug auf den HACCP-Plan
- Validierungs- und Überwachungsverfahren, Dokumentation

Personalhygiene
- Wirksamkeitsüberprüfung

Erweiterungen um den Prüf- und Überwachungsplan
- KO-Punkt 4 erweitert um Prüf- und Überwachungsplan
- Food Fraud im Einkauf
- Verfahren zur Zulassung und Überwachung von internen/externen Lieferanten
- Reinigung und Desinfektion inkl. CIP-Kriterien
- Rückverfolgbarkeit mittels ?work in progress?

Änderungen im Bereich Prüfmittel
- Sicherstellung, dass keine nicht konformen Produkte verarbeitet werden
- Risikobasiertes Umweltüberwachungsprogramm
- Verantwortlichkeiten werden zugewiesen

Nutzen

In unserer IFS-Food-Schulung erfahren Sie mehr über die aktuellen Entwicklungen im Qualitätsmanagement und in der Qualitätssicherung der Lebensmittelindustrie. Das Seminar ist eine unverzichtbare Grundlagenschulung für Fachkräfte in der Lebensmittelherstellung, die sich mit den Anforderungen des IFS Food Version 8.0 auseinandersetzen müssen. Sie erhalten eine umfassende Einführung in die aktualisierte Version des International Featured Standard Food, die eine engere Verbindung zwischen Prozessoptimierung und Lebensmittelsicherheit herstellt.

Die Inhalte der Weiterbildung umfassen eine detaillierte Betrachtung der IFS-Struktur sowie die wesentlichen Änderungen von IFS Food 7 zu 8.0, wie z. B.:

- neue Auditarten und -optionen sowie überarbeitetes Auditverfahren und Bewertungssystem im Zertifizierungsprotokoll,
- verbesserte Richtlinien für Kommunikation, Verantwortlichkeiten, Mitarbeiterschulungen und Messbarkeit,
- überarbeitete Validierungs-, Überwachungsverfahren und Dokumentation im Rahmen des HACCP-Plans,
- Einführung der Wirksamkeitsüberprüfung für mehr Personalhygiene,
- neue Verfahren zu den Themen Food Fraud, Lieferantenüberwachung, Reinigung und Desinfektion sowie Rückverfolgbarkeit durch den neuen Prüf- und Überwachungsplan,
- Einführung eines risikobasierten Umweltüberwachungsprogramms.

Ein Fokus liegt auf dem überarbeiteten HACCP-Konzept, der Personalhygiene und dem neuen Prüf- und Überwachungsplan. Diese Themenbereiche sind essenziell, damit Sie die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit und -qualität verstehen und effektiv im eigenen Betrieb umsetzen können.

Unsere IFS-Food-Trainings werden von erfahrenen und zertifizierten Auditorinnen und Auditoren geleitet, die Ihnen anhand von Praxisbeispielen helfen, die erlernten Grundlagen des IFS Food 8.0 in Ihrem Unternehmen anzuwenden. Die Weiterbildung bereitet Sie zudem auf die Planung und Begleitung von externen Audits vor und unterstützt Sie bei der sicheren Umsetzung des Lebensmittelstandards.

Nach Abschluss des IFS-Food-Seminars erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Ihre Kompetenz für interne und externe Audits nachweist.

Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihr Wissen zu erweitern und die Lebensmittelsicherheitskultur in Ihrem Unternehmen nachhaltig zu stärken.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Geschäftsführer, Betriebs- und Produktionsleiter, QM-Beauftragte sowie interne Auditoren aus lebensmittelproduzierenden Unternehmen, die sich aktuell aufgrund von Kundenanforderungen mit den Anforderungen des International Featured Standard (IFS) Food Version 8.0 auseinandersetzen müssen.

Zeit

09:00 - 17:00

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Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - EX/A35/30351401/04112026-1 - 04.11.2026

Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)


Inhalt

Rechtliche Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften wie z. B. BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Information 208-016 und TRBS 2121

Anforderungen an Leitern und Tritte
- Instandhaltung und Reparaturen

Prüfung von Leitern und Tritten
- Umgang mit Leitern

Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen

Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers

Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern und Tritten schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).

Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften: In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Kenntnisse zur Prüfung nachweisen können.

Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern auch die tägliche Prüfung bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor dem Gebrauch auf Eignung und Beschaffenheit der Leitern zu achten. Als Maßnahmen, die das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherstellen, kommen zum Beispiel das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage.

Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse erworben und ist befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) ?Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten?. Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.

In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Leiter oder alternativ mit einem immersiven Training.

Zielgruppe

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von Leitern und Tritten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

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Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - EX/A36/30351401/04112026-1 - 04.11.2026

Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)


Inhalt

Rechtliche Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften wie z. B. BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Information 208-016 und TRBS 2121

Anforderungen an Leitern und Tritte
- Instandhaltung und Reparaturen

Prüfung von Leitern und Tritten
- Umgang mit Leitern

Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen

Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers

Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern und Tritten schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).

Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften: In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Kenntnisse zur Prüfung nachweisen können.

Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern auch die tägliche Prüfung bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor dem Gebrauch auf Eignung und Beschaffenheit der Leitern zu achten. Als Maßnahmen, die das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherstellen, kommen zum Beispiel das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage.

Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse erworben und ist befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) ?Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten?. Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.

In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Leiter oder alternativ mit einem immersiven Training.

Zielgruppe

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von Leitern und Tritten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

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Arbeitsschutz - Rechtssichere Organisation in Unternehmen - EX/A40/50201701/04112026-1 - 04.11.2026

Verantwortlichkeit, Pflichtenübertragung, Aufsicht und Haftung


Inhalt

Anforderungen an die Arbeitsschutzorganisation

Systematik, Rechte und Pflichten im Arbeitsschutz

Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers und der SiFa

Rechtssichere Delegation von Verantwortung im Arbeitsschutz auf Führungskräfte und Beauftragte

Haftungsbeschränkung durch Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen

Überblick über die aktuelle Betriebssicherheitsverordnung

Arbeitsrechtliche Verantwortung, Konsequenzen und Haftung

Vermeidung strafrechtlicher Verantwortung und zivilrechtlicher Haftung

Besonderheiten beim Einsatz von Fremdfirmen oder bei Arbeitnehmerüberlassung

Nutzen

Im Seminar Arbeitsschutz - rechtssichere Organisation in Unternehmen erhalten Sie Sie alle für den betrieblichen Arbeitsschutz wesentlichen Inhalte und Anforderungen an das Unternehmen und die Führungskräfte zur Errichtung einer ?gerichtsfesten Organisation?. Geschäftsführer, Führungskräfte und Verantwortliche für den betrieblichen Arbeitsschutz werden über Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten informiert. Das komplexe Zusammenspiel der zahllosen - oft nur schwer auffindbaren - Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Betriebssicherheit werden Ihnen ebenso vermittelt, wie die Struktur und die wesentlichen Inhalte wichtiger rechtlicher und technischer Normen. (vom Europarecht über regionale Vorschriften bis zur konkreten Umsetzung im Betrieb). Dazu gehören auch die Ablaufprozesse von Gefährdungsbeurteilungen im rechtlichen Zusammenhang. Sie erfahren konzentriert, welche Pflichtverletzungen durch Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen zu bestimmten dienst-, arbeitsrechtlichen und strafrechtlichenund strafrechtlichen Konsequenzen bzw. Ordnungswidrigkeiten führen können. Behandelt wird auch das Haftungsprivileg von Arbeitnehmer*innen im Rahmen des Arbeitsrechts.

Anhand grundlegender Gerichtsentscheidungen und vieler Beispielsfälle vermittelt Ihnen unser erfahrener Referent, Rechtsanwalt Stephan Schreiber / Bremen, welche Schwerpunkte Sie bilden sollten und wie Sie Ihre Risiken im betrieblichen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheitsrecht minimieren können.
Ihnen wird auch anhand von Mustertexten dargestellt, wie Sie eine rechtswirksame Delegation im Arbeitsschutz umsetzen und was dabei zu beachten ist. Dazu gehört ein Überblick über die wesentlichen Rechtsnormen (z.B. BetrSichV) und Technischen Normen (z.B. TRBS) in der betrieblichen Praxis. Der Referent, Rechtsanwalt Stephan Schreiber, vermittelt Ihnen den Zugang zu innovativen und aktuellen Lehrmaterialien und zahlreichen Tools, Checklisten, Mustertexten, Dokumentations- und Gestaltungsvorschlägen, welche Sie zur Organisation Ihrer Arbeitssicherheit in Ihrer betrieblichen Praxis direkt einsetzen können.

Ziel des Seminars zum Arbeitsschutz - rechtssichere Organisation ist es auch, auf Verstöße gegen Vorschriften zur Arbeitssicherheit hinzuweisen und schwerwiegenden Folgen und drohenden Schäden vorzubeugen. Minimieren Sie Ihre Haftung und Ihre Risiken als Geschäftsführer*innen, Führungskräfte und Verantwortliche zum Arbeitsschutz, indem Sie die Verantwortung zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung klar zuweisen und organisieren. Wirtschaftlich können Pflichtverletzungen zum Arbeitsschutz sowohl für das Unternehmen als auch für den Einzelnen existenzbedrohend sein. Eine revisionssichere Arbeitsschutzorganisation und die rechtswirksame Übertragung der Verantwortung auf die Führungskräfte durch die Geschäftsführung ist daher sehr wichtig.

Stellen Sie sicher, dass jeder in der Unternehmensorganisation seiner Verantwortung zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung nachkommen kann.

Zielgruppe

Geschäftsführer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Führungskräfte und Mitarbeiter der Arbeitssicherheits-, Personal- und Rechtsabteilung und externe Dienstleister

Zeit

09:00 - 16:30

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Befähigte Person zum Prüfen austauschbarer Kipp- und Absetzbehälter - EX/A41/60102401/04112026-1 - 04.11.2026

UVV-Prüfung Container nach DGUV 214-016 und 214-017


Inhalt

Gesetze und Verordnungen
- U. a. Betriebssicherheitsverordnung

Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- EG-Richtlinien und Normen

Arbeitsschutzvorschriften

Unfallverhütungsvorschriften
- U. a. DGUV Vorschrift 1
- DGUV Information 214-016
- DGUV Information 214-017

Grundsätze für die Prüfung von Kipp- und Absetzbehältern

Bau- und Ausrüstungsvorschriften gem. der Baureihe DIN 30720 ff

Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person

Verantwortung und Haftung

Theoretische und praktische Einweisung in die Prüfung von Kipp- und Absetzbehältern

Erfolgskontrolle

Nutzen

In unserer Schulung zur Fördertechnik erweitern Sie Ihre Kenntnisse, um als Befähigte Person zum Prüfen austauschbarer Kipp- und Absetzbehälter bestellt werden zu können. Neben den rechtlichen Grundlagen lernen Sie die Grundbegriffe für Kipp- und Absetzbehälter kennen. Erfahrene Referentinnen und Referenten erläutern die Begriffsbestimmungen, die Inbetriebnahme und die Kontrollmaßnahmen. Typische Probleme und die erforderliche Dokumentation stehen ebenso im Mittelpunkt dieses Seminars. Darüber hinaus vermitteln wir Ihnen die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person.

Die praxisnahen Seminarinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorschriften (DGUV 214-016 und 214-017) und Normen. Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die notwendigen Kenntnisse zur Prüfung austauschbarer Kipp- und Absetzbehälter. Diese sind eine der Voraussetzungen für die Bestellung zur Befähigten Person nach Betriebssicherheitsverordnung.

Die innovativen Unterrichtsmaterialien dieses Lehrgangs zur UVV-Prüfung von Containern erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Die Fortbildung bietet Ihnen außerdem genügend Raum für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit den anderen Seminarteilnehmenden.

Zielgruppe

Ingenieure, Meister sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von austauschbaren Kipp- und Absetzbehältern eingesetzt werden sollen

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung im Umgang und in der Benutzung des Arbeitsmittels besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem Kipp- und Absetzbehälter statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn keine Kipp- und Absetzbehälter zur Verfügung stehen.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.

Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.



Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.


Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung - EX/A42/30401201/04112026-1 - 04.11.2026

Richtlinien zur Produktsicherheit


Inhalt

Überblick zu den gültigen EG-Richtlinien

Nationale gesetzliche Anforderungen

Vorgehen bei der Konformitätsbewertung

Anwendbare Normen

Anforderungen aus dem Produktsicherheitsgesetz

Bewertung von Risiken und Erstellen einer Gefahrenanalyse/Risikobeurteilung

Aufbau und Inhalte der Technischen Dokumentation

Form und Inhalte der Konformitätserklärung

Das Anbringen der CE-Kennzeichnung

Abgrenzung zum GS-Zeichen

Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie

Nutzen

Im Seminar zur CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung im Bereich Produktsicherheit erhalten Sie einen Überblick zu den relevanten EG-Richtlinien. Sie erfahren, welche Richtlinien für Ihre Produkte anzuwenden sind. Unsere Referenten zeigen Ihnen in der Schulung den Weg zur gesetzeskonformen CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung auf. Nach dem Besuch unseres Seminars zur CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung kennen Sie die gesetzlichen Anforderungen.

Zum Inverkehrbringen bestimmter Produkte innerhalb der EU ist die rechtmäßig angebrachte CE-Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben. Basis für diese Kennzeichnung ist die EG-Konformitätsbewertung. Damit bestätigt der Hersteller (bzw. falls dieser seinen Sitz außerhalb der EU hat, sein Bevollmächtigter mit Sitz in der EU), dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes Produkt den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aller relevanten europäischen Richtlinien entspricht, also mit ihnen konform ist. Entsprechende EG-Richtlinien existieren zum Beispiel für Spielzeug, Maschinen, persönliche Schutzausrüstung oder Druckgeräte. Oftmals wird die CE-Kennzeichnung auch CE-Kennzeichen oder CE-Zeichen genannt.

Unsere Referenten vermitteln Ihnen den theoretischen Inhalt anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in die berufliche Praxis mitzunehmen. Im Seminar zur CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung erhalten Sie genügend Gelegenheiten, um sich mit anderen Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen.

Zielgruppe

Konstruktionsleiter, Produktionsleiter, technische Sachbearbeiter und Mitarbeiter, die die Technische Dokumentation erstellen bzw. die Komponenten zusammenstellen und kaufen.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

30

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

630 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

119.7 EUR

Bruttopreis

749.7 EUR

Ansprechpartner

Herrn Peter Book
0441 2197088-18
akd-ol@tuev-nord.de
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Treibhausgasbilanz und Dekarbonisierungsstrategien für Unternehmen - EX/A52/40202701/04112026-1 - 04.11.2026

Mit Blick auf die Europäische Regulatorik Emissionsreduktionsziele formulieren, erreichen und berichten


Inhalt

Grundlagen für ein klimaneutrales Unternehmen
- Notwendigkeit, den Treibhausgasausstoß zu verringern
- Unterschiede zwischen Klimaneutralität, Netto-Null-Emissionen (Net Zero), Treibhausgasneutralität und CO2-Neutralität im Unternehmen
- Direkte und indirekte Emissionen entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
- Wie setzt sich der Corporate Carbon Footprint zusammen?
- Bilanzkreis: Scope 1-3
- Emissionshandel nach TEHG - aktueller und zukünftiger Preis für CO2 sowie Implikationen zu Preisen fossiler Brennstoffe
- Politische Rahmenbedingungen auf nationaler Ebene: BEHG, Energieeffizienzgesetz
- Politische Rahmenbedingungen auf EU-Ebene: EU CSRD und ESRS, CBAM, EU ETS, EU ETS 2
- Anforderungen des internationalen Marktes

Der Weg zur Netto-Null
- Vorgaben aus dem GHG Protocol, ESRS und SBTi
- Bilanzkreis festlegen: Scope 1-3
- Konsolidierungsansatz und Unternehmensgrenzen
- Bilanzgrenzen: Market-based und location-based approach
- Ist-Stand des Carbon Footprints feststellen: Berechnung des individuellen CO2-Ausstoßes
- Gesamtkonzept und Soll-Bilanz
- Reduktionspotenziale im Unternehmen und entlang der Wertschöpfungskette identifizieren

Nutzen

Das gesellschaftliche Bewusstsein und die Regulatorik am Markt für den Klimaschutz nehmen stetig zu. Mehr denn je hängt die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen davon ab, wie sie mit ihrem CO?-Fußabdruck umgehen, Maßnahmen zur Klimaneutralität ergreifen und diese kommunizieren. Um hohe Kosten zu vermeiden, ist es unabdingbar, sich mit den Fragestellungen der Klimabilanzierung auseinanderzusetzen.

Nutzen Sie unsere Schulung zur Treibhausgasbilanz und Dekarbonisierungsstrategie als ersten Schritt auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Unternehmen. Unsere renommierten Referentinnen und Referenten bringen Ihnen den Begriff der Klimaneutralität näher, vermitteln Ihnen Basiswissen zur Klimabilanzierung und zeigen Ihnen Maßnahmen auf, um Netto-Null-Emissionen zu erreichen.

Sie erhalten einen Überblick über die wichtigsten Instrumente zur Berechnung Ihres CO?-Fußabdrucks - auch Corporate Carbon Footprint, kurz CCF, genannt - und zur Entwicklung von Maßnahmen zur Reduzierung der CO2-Emissionen im Unternehmen (Dekarbonisierung). Dabei lernen Sie, wie Sie den CCF systematisch erfassen, analysieren und als Grundlage für Ihre Klimastrategie nutzen. Außerdem betrachten Sie unterschiedliche Hebel zur Treibhausgasreduktion und sprechen über das Thema der Kompensation.

Profitieren Sie in unserer Weiterbildung von praxisnahen Einblicken durch unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten. Sie lernen, wie Sie Ihr Unternehmen krisenfest aufstellen, Kosten senken und Investorinnen und Investoren sowie Kundinnen und Kunden mit einer klaren Klimastrategie überzeugen.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Nachhaltigkeitsmanager, Einkaufsmanager, Umweltbeauftragte und Umweltmanagement-Beauftragte, Geschäftsführer, Technische Leiter, Produktionsverantwortliche und Produktionsleiter sowie Energiebeauftragte.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

640 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

121.6 EUR

Bruttopreis

761.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
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Jahresschulung für betriebliche Elektrofachkräfte - EX/A37/30251201/04112026-1 - 04.11.2026

Erhalt der Befähigung nach DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1)


Inhalt

Neue Regelwerke und aktuelle Fachthemen
- Neues in der Betriebssicherheitsverordnung
- Verpflichtungen und Festlegungen nach DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3
- Neue und geänderte relevante Normen
- Auswahl und Einsatz von RCD

Gefahren des elektrischen Stroms
- Gefährdungspotenzial bei Gleichstrom und Wechselstrom, Spannungs- und Frequenzabhängigkeit
- Elektrische Gefährdungen durch Störlichtbögen
- Unfallbeispiele

Maßnahmen für den Arbeitsschutz
- Erste-Hilfe-Hinweise
- Sicherheitsregeln und Zoneneinteilung
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Prüfungen, Befähigte Person (TRBS 1203)
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Diskussion und Praxisprobleme
- Themen der Teilnehmer

Nutzen

Erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten geltenden Regeln für den Betrieb und die Errichtung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Regelwerke und Fachthemen. Sie werden umfassend über die Gefahren des elektrischen Stroms und Maßnahmen für den Arbeitsschutz aufgeklärt. Das Seminar bietet darüber hinaus einen praxisorientierten Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern.

Erfahren Sie, wie die sorgfältige Planung, Auswahl und Beschaffung elektrischer Anlagen die Sicherheit der Mitarbeiter und einen störungsfreien Betrieb weitgehend sicherstellen. Erhalten Sie einen Einblick, in welchen Vorschriften (z. B. § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 12 BetrSichV) Elektrofachkräfte und Betriebselektriker unterwiesen werden müssen, um ihre Befähigung zu erhalten.

Zielgruppe

Betriebselektriker von Unternehmen und Einrichtungen

Voraussetzungen

Ausgebildete Elektrofachkraft

Zeit

09:00 - 16:15

Max. Teilnehmerzahl

25;

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.



Haben Sie Interesse an unserer kommenden Elektrotechnik-Fachtagung? Nähere Informationen finden Sie hier.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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WHG-Fachkurs: Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen - EX/A53/40401501/04112026-1 - 04.11.2026


Inhalt

Lageranlagen
- Aufbau von ober-/unterirdischen Behältern
- Domschächte
- Auffangräume

Tanksysteme
- Unterirdische Tanks
- Batterietanks

Rohrleitungen
- Grundsatzanforderungen

Leckanzeigegeräte
- Funktionsprinzip

Grenzwertgeber

Antiheberventile

Stilllegung

Nutzen

Im Fachkurs zum Arbeiten an Heizölbehälteranlagen erfahren Sie die grundlegenden Inhalte der aktuellen wasserrechtlichen Vorschriften im Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Renommierte Referenten vermitteln Ihnen die Inhalte praxisorientiert. Durch das Seminar werden Sie qualifiziert, die Aufgaben einer betrieblich verantwortlichen Person für bestimmte fachbetriebspflichtige Tätigkeiten in einem Fachbetrieb nach WHG übernehmen zu können.

Das Seminar zum WHG vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse in den Bereichen Lageranlagen, Tanksysteme und Rohrleitungen. Informationen zu Leckanzeigegeräten, Grenzwertgebern, Antiheberventilen und Tankreinigung runden den Seminarinhalt ab. In diesem Seminar zum WHG bleibt genügend Raum, um sich mit anderen Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen. Renommierte Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Stand Ihrer Branche. Praxisorientierte Lehrmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte im Berufsalltag umzusetzen.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Arbeiten an Heizölbehälteranlagen durchführen, aber auch an Betreiber und Planer solcher Anlagen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.

Voraussetzungen

Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am ?WHG-Grundkurs? nachweisen. Für alle anderen Interessenten gilt dies als Empfehlung.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30; Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde für fachspezifische Zusatzkenntnisse nach.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sachkundenachweis

Nettopreis

650 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

123.5 EUR

Bruttopreis

773.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Carola Meißner
0531 2362356-11
akd-goe@tuev-nord.de
weitere Informationen

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