Profil

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Praxis - EX/A39/30251302/26102026-1 - 26.10.2026
Praktische Ausbildung nach DGUV Grundsatz 303-001
Inhalt
Umgang mit Leitungen und Kabeln
Betriebsspezifische Schaltpläne lesen
Anwenden der 5 Sicherheitsregeln
Messen mit Multimetern, Geräte- und Installationstestern
Konfektionierung von Verlängerungsleitungen
Sicherungen prüfen und austauschen
Austausch und Wiederinbetriebnahme von elektrischen Komponenten
Austausch von Schaltern, Steckdosen und Wand- bzw. Deckenleuchten
Abklemmen und Anschließen von Elektromotoren und Elektroherden
Aufbau von Schützsteuerungen sowie Fehlersuche
Prüfen der durchgeführten Arbeiten
Unterstützende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß BetrSichV und DGUV Vorschrift 3 nach DIN EN 50699 (VDE 0702)
Praktische Erfolgskontrolle
Die Schulungsinhalte entsprechen den Vorgaben von DGUV Grundsatz 303-001
Nutzen
In dieser praktischen Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) lernen Sie, die in der theoretischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse praxisbezogen umzusetzen und anzuwenden.
Die Ausbildung ?Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten? richtet sich an Monteure im Maschinenbau, in Industrie und Handwerk sowie an Fenster- und Küchenmonteure, technische Mitarbeiter aus der Möbelmontage und dem Gebäudemanagement sowie an Hausmeister ebenso wie an Haustechniker, die im Rahmen ihrer Tätigkeiten Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln durchführen sollen.
In Abhängigkeit von den betrieblich geforderten Aufgaben vermitteln wir Ihnen die notwendigen Kenntnisse, die Sie benötigen, um beispielsweise defekte Schalter oder Steckdosen auszuwechseln, Wand- und Deckenleuchten anzuschließen oder um Motoren und Pumpen auszutauschen. Gemeinsam mit unseren Referentinnen und Referenten üben Sie, Schaltpläne zu lesen und Sicherungseinsätze auszutauschen.
Ob Sie unterschiedliche Spannungen messen und prüfen wollen, Spannungsfreiheit feststellen oder Ihre durchgeführten Arbeiten abschließend prüfen müssen: In der praktischen Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten lernen Sie, wie Sie hierbei richtig und sicher vorgehen.
Zielgruppe
Monteure im Maschinenbau, Monteure aus Industrie und Handwerk, Küchenmonteure, Fenstermonteure, technische Mitarbeiter aus der Möbelmontage und dem Gebäudemanagement sowie Hausmeister und Haustechniker, die definierte Tätigkeiten an elektrischen Betriebsmitteln durchführen sollen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist nach DGUV Grundsatz 303-001 eine abgeschlossene technische oder handwerkliche Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit.
Eine weitere Voraussetzung zum Besuch des Praxisteils ist der vorherige Besuch des Theorieteils (Seminar-Nr. 30251301).
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
12;
Die Ausbildung Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" besteht aus dem Theorieteil "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Theorie" (Seminar-Nr.: 30251301) und diesem Praxisteil. 
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Qualitätsbeauftragter-Weiterbildung (TÜV) - Teil 2 - EX/A41/20101152/26102026-1 - 26.10.2026
Bewerten und verbessern - Methoden & Techniken
Inhalt
Bewertung der Leistung/Managementbewertung
- Ziele der Überwachung und Messung
- Analyse und Beurteilung
Nichtkonformität und Korrekturmaßnahmen
- Fortlaufende Verbesserung
- Verbesserungsformen/PDCA
Sieben Qualitätswerkzeuge (Q7) zur Problemlösung und ihre Funktion
- Ursachenermittlung mittels Ishikawa-Diagramm
- Fehlersammelliste und Histogramm
- Qualitätsregelkarte und Korrelationsdiagramm
- Pareto-Diagramm/Brainstorming
Überblick über die sieben Managementwerkzeuge (M7) und weitere Methoden wie
- FMEA (Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse)
- DOE (Design of Experiments), statistische Versuchsplanung
- QFD (Quality Function Deployment), House of Quality
- SPC (Statistical Process Control), statistische Prozessregelung
- 7 W-Fragen zur Problemlösung
Präsentationstechnik
- Aufbau und Struktur
- Gestaltung von Präsentationsfolien
- Elemente der Körpersprache
Sender-Empfänger-Modell und die vier Seiten einer Nachricht
Grundwissen Gesprächsführung
- Das Auditgespräch, Fragetechnik
Moderation und Aufgaben eines Moderators/einer Moderatorin
Überblick über Kreativitätstechniken, z. B. morphologischer Kasten
Einordnung von Audits - Auditarten
- Externe und interne Qualitätsaudits, Systemaudit
- Überblick DIN EN ISO 19011
- Auditjahresplan für interne Audits
- Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung, Auditbericht
Phasen eines Zertifizierungsverfahrens, Überwachungssystematik
Grundlagen des Projektmanagements
- Projektdefinition, -planung, -durchführung und -abschluss
- Projektorganisation, Arbeitspaket
Überblick über
- branchenspezifische Anforderungsnormen, wie IATF 16949, KTQ etc.
- EFQM-Modell
- Qualitäts-/Umwelt-/Arbeitsschutzmanagementsysteme, Integration
Neu: Einführung in die KI-Nutzung im Qualitätsmanagement und Vorstellung von KI-Tools
Nutzen
Komplettieren Sie Ihre umfassende Qualitätsmanagement-Weiterbildung mit dem zweiten Schritt: Qualitätsbeauftragter (TÜV) Teil 2 - bewerten und verbessern.
In diesem Teil Ihrer Ausbildung zum bzw. zur Qualitätsbeauftragten lernen Sie weitere wichtige Anforderungen der ISO 9001 aus den Bereichen Leistungsbewertung und Verbesserung Ihrer Prozesse durch Anwendung von Qualitätswerkzeugen kennen. Das Wissen unterstützt Sie dabei, die Produkt- oder Dienstleistungsqualität zu gewährleisten und Chancen zur Verbesserung aufzudecken.
Die Feststellung des Grades der Kundenzufriedenheit ist ein wichtiger Parameter hinsichtlich der Funktionsfähigkeit Ihres Qualitätsmanagementsystems (QMS). Sie lernen interne Audits und Managementbewertung als Leistungsindikatoren im Lehrgang zum Qualitätsbeauftragten (QB) kennen. Unsere Referentinnen und Referenten stellen Ihnen den richtigen Umgang mit aufgetretenen Fehlern und die daraus resultierenden Korrekturmaßnahmen aus normativer Sicht vor.
Unterstützt durch unsere Expertinnen und Experten wenden Sie Qualitätswerkzeuge an, die Sie bei der Analyse und Steuerung Ihrer Prozesse unterstützen. Sie lernen das Projektmanagement als Methode zur Einführung eines QMS und zur Umsetzung Ihres Entwicklungs- und Verbesserungsprojekts kennen.
Neben den Kenntnissen über die Normen und Qualitätstechniken vermitteln Ihnen unsere Referentinnen und Referenten wichtige Kompetenzen in den Bereichen der Präsentations- und Moderationstechniken sowie Gesprächsführung und Fragetechniken. Dazu zählen die inhaltliche Gestaltung und Aufbereitung eines Themas sowie der passende Einsatz von Medien zur Visualisierung. Kreativitätstechniken, wie Mindmapping, unterstützen Sie bei der Aufarbeitung von Themensammlungen.
Neben der theoretischen Wissensvermittlung in unserer Qualitätsbeauftragten-Weiterbildung unterstützen systematisch dur
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Qualitätsmanager (TÜV) - Teil 1 - EX/A38/20101301/26102026-1 - 26.10.2026
Weiterentwicklung von Qualitätsmanagementsystemen
Inhalt
Modelle zur Erweiterung des QM-Systems
- Struktur und Inhalte der ISO 9004 im Vergleich zur ISO 9001
- Selbstbewertung und Reifegradmodell
- Das Excellence-Modell der EFQM
Strategie- und Zielvereinbarungsprozess optimieren
- Struktur, Nutzen und wesentliche Inhalte
- Strategie- und Zielentwicklung (Mission und Vision)
- Strategische Analyse der Ist-Situation
- Balance Scorecard(BSC)-Prinzipien/Strategy Map
- Verknüpfung des Strategie- und Zielvereinbarungsprozesses mit der BSC und den Anforderungen der Managementbewertung
Qualitätsbewusstsein fördern und Veränderungen managen
- Motivationsmodelle: intrinsische und extrinsische, Maslow-Pyramide, Move-Prinzip
- Umgang mit Widerständen: präventive und überzeugende Kommunikation
- Veränderungsmanagement - Veränderungsprozesse gestalten
- Schaffung einer Veränderungskultur
- Vermarktung des QM-Systems
- Bedingungen einer konstruktiven Fehlerkultur
- Instrumente des Fehlermanagements
Unternehmensrisiken und Risikomanagement
- Unternehmensrisiken und DIN EN ISO 9001
- Nutzen und Bausteine eines Risikomanagementprozesses
- Risikoklassen
Rechtliche Anforderungen an ein Unternehmen
- Pflichten des Herstellers
- Zivilrechtliche Haftung für fehlerhafte Produkte
- Straf- und verwaltungsrechtliche Konsequenzen
Ganzheitliches Prozessmanagement
- Prozess-Turtle
- Analyse des Prozessreifegrades
- Identifikation von Schlüsselprozessen
- Kennzahlenermittlung
- Kennzahlen zur Bewertung der Wirksamkeit und Prozesseffizienz (Performance)
- Fehlerkosten und qualitätsbezogene Kosten, Qualitätsregelkreise
- Prozesse verbessern: PDCA und Wertstromanalyse
- Business Process Outsourcing (BPO)
Integriertes Managementsystem in Anlehnung an die High Level Structure:
- Umwelt-, Arbeitsschutz- und Informationssicherheitsmanagementsystem
- Prozesslandschaften erweitern
- Leicht integrierbare Normenabschnitte
Nutzen
Mit der zweiteiligen Weiterbildung qualifizieren Sie sich zum Qualitätsmanager bzw. zur Qualitätsmanagerin mit abschließendem TÜV-Zertifikat. Das Ziel ist, Ihnen die Methoden und Techniken für die Organisationsentwicklung ganz im Sinne der Prozessfähigkeit, Nachhaltigkeit, Kundenorientierung und Innovationsfähigkeit zu vermitteln. Im ersten Teil der Qualitätsmanager-Ausbildung zeigen wir Ihnen auf, wie Sie die Qualitätsziele und das Prozessmanagement entsprechend der Unternehmensstrategie ausrichten. Sie lernen, Kennzahlen zur Steigerung der Prozesseffizienz und -verbesserung zu bestimmen.
Die ISO 9001 ermöglicht den Unternehmen, ihr Qualitätsmanagementsystem (QMS) entsprechend den strategischen Ziele aufzubauen. Die Prozesse werden unter Berücksichtigung ihrer Bedeutung über Kennzahlen analysiert, gesteuert und optimiert. Hiermit wird die Wirksamkeit des QMS überwacht und im Sinne der Kundenorientierung verbessert.
Im ersten Teil der Ausbildung zum Qualitätsmanager und zur Qualitätsmanagerin liegt der Fokus auf der Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems unter Einbeziehung der ISO 9004. Eine Methode dieser Norm ist die Selbstbewertung und die Korrelation zu Reifegraden. Sie eignet sich für die Betrachtung eines Prozesses oder eines Themenfeldes und hilft dabei, Stärken und Verbesserungspotenziale zu identifizieren und Maßnahmen zu generieren.
Sie erfahren, wie Sie eine Balance Scorecard (BSC) entwickeln, Kennzahlen ermitteln und mit der Managementbewertung verknüpfen. Mit einem konkreten Ziel- und Maßnahmenmanagement auf der Basis von ausgewogenen Kennzahlen werden strategische Ziele verfolgt.
An dieser Stelle Ihres Lehrgangs zum Qualitätsmanager und zur Qualitätsmanagerin stellen wir Ihnen Überlegungen zur Verknüpfung von Qualitätsleistung und Finanzen vor. Sie lernen die Einteilung in Fehle
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Hydraulik - Grundlagen, Wartung, Instandhaltung - EX/A81/30308101/26102026-1 - 26.10.2026
Praxisseminar in der Steuerungstechnik
Inhalt
Physikalische Grundlagen der Hydraulik
Normung von Druckflüssigkeiten
Aufbau von Antriebsaggregaten
Hydraulikpumpen, Arbeitselemente und Ventiltechnik
Hydraulikzylinder: Bauformen, Kraft- und Geschwindigkeitsverhalten
Wege-, Strom-, Sperr- und Druckventile
Schaltzeichen nach DIN ISO 1219-1
Nutzen
In einem breiten industriellen Anwendungsfeld wie modernen Produktionsanlagen und Fertigungseinrichtungen werden mobile und stationäre hydraulische Anlagen genutzt, die zur Lösung gleichmäßig und ungleichmäßig übersetzender Bewegungsaufgaben eingesetzt werden. Aufgrund ihrer spezifischen Vorteile, wie hohe Leistungsdichte, hohe Stellgenauigkeit und gute Regelbarkeit, werden hydraulische Antriebe zunehmend im Maschinen- und Anlagenbau, bei mobilen Arbeitsmaschinen wie Bau- oder Landmaschinen sowie im Kraftfahrzeug- und Flugzeugbau verwendet.
In dem Seminar lernen Sie in praktischen Übungen die grundlegenden Gesetzmäßigkeiten der Ölhydraulik, die Funktionen der wichtigsten Steuer- und Antriebselemente und deren Anwendung kennen. Nach dem Lehrgang sind Sie in der Lage, anhand einfacher Hydraulik-Schaltpläne geeignete Komponenten auszuwählen und Fehler zu analysieren.
Zielgruppe
Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Meister und Techniker, die mit hydraulisch gesteuerten Maschinen arbeiten
Voraussetzungen
Ausbildung oder Tätigkeit in einem technischen Beruf
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
10
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
1680 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
319.2 EUR
Bruttopreis
1999.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Grundlagenlehrgang zum Erwerb der Schaltberechtigung - EX/A37/30301301/26102026-1 - 26.10.2026
Für Mittelspannungsanlagen > 1 kV bis 30 kV
Inhalt
Einführung in die gesetzlichen Grundlagen und Normen, Bestimmungen und Richtlinien für Schaltanlagen
Brandschutz
Hinweise zu Erste-Hilfe-Maßnahmen
Auswertung von Unfällen und Havarien
Schutztechnik
Funktion und Aufbau von Schaltanlagen
Netzformen und Schaltzeichen
Fehlerarten und ihre Auswirkungen
Die fünf Sicherheitsregeln
Betreiben elektrischer Anlagen
Besichtigung von Schaltanlagen und praktische Übungen
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Sie erhalten die notwendigen Fachkunde-Kenntnisse, um zur Erlangung der Schaltberechtigung qualifiziert zu werden: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die gesetzlichen Grundlagen und Normen für die Befähigung, an Schaltanlagen tätig werden zu können. Dazu zählen auch Vorschriften wie die DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3) und DIN VDE 0105.
Sie erhalten eine umfassende Einführung in die Funktion, den Aufbau und den Betrieb von Schaltanlagen. Unsere Referenten vermitteln Ihnen anschaulich Themen wie Brandschutz und Schutztechnik sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen. Die Besichtigung von Schaltanlagen und praktische Übungen runden das Seminar ab.
Besonders im Umgang mit Mittelspannungsanlagen sind zahlreiche Vorschriften zu beachten. Die Ausführung von Schalthandlungen erfordert deshalb im Sinne der anerkannten Regeln der Technik eine Schaltberechtigung für die ausführende Elektrofachkraft. Diese wird erst nach ausreichender Qualifizierung in schriftlicher Form durch den Verantwortlichen für die elektrischen Netze und Anlagen erteilt. Die Schulung unterweist Sie in allen notwendigen Themen, um die Qualifizierung für Schalthandlungen zu erlangen.
Zielgruppe
Elektroingenieure, -techniker, -meister, -fachkräfte, Mitarbeiter von Industrie- und Gewerbebetrieben, Ingenieurbüros und Errichterfirmen, Mitarbeiter aus Energieversorgungsunternehmen, Gewerbeaufsichtsämtern und Berufsgenossenschaften
Voraussetzungen
Die Ausführung von Schalthandlungen erfordert im Sinne der anerkannten Regeln der Technik eine Schaltberechtigung für die ausführende Elektrofachkraft.
Zeit
09:00 - 16:15
Max. Teilnehmerzahl
12; Für die Teilnahme am praktischen Teil ist das Mitbringen einer Persönlichen Schutzausrüstung gem. DGUV-Regel 103-012 erforderlich (isolierender Helm mit Störlichtbogenschutzvisier oder -schutzhaube, Schutzkleidung und isolierende Handschuhe mit mind. Störlichtbogenschutzklasse APC 1 sowie isolierender Fußschutz).
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100% online und mehrfach wiederholbar.
In Ihrem Unternehmen führen wir an Ihrer Anlage auch den Lehrgang ?Schalthandlungen bis 110 kV durch. Grundlage hierfür ist dieser Grundlagenlehrgang für Mittelspannungsanlagen > 1 kV bis 30 kV.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Betriebsbeauftragter für Abfall - Grundlehrgang - - EX/A36/40301201/26102026-1 - 26.10.2026
Behördlich anerkannt nach § 60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 AbfBeauftrV
Inhalt
Kenntnisse des Abfallrechts
Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten
Betrachtung haftungs- und strafrechtlicher Risiken
Der Abfallbeauftragte in der Praxis
Erfassen und Klassifizieren der Abfälle
Sonstige Vorschriften zur Trennung und Handhabung
Lagerung, Behandlung und Bereitstellung von Abfällen
Die Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben, Zertifizierungen der Abfallwirtschaftsbeteiligten
Recht der Abfallverbringung
Nachweisverfahren und Registerführung im Entsorgungsprozess
Transport von Abfällen nach Abfall- und Gefahrgutrecht
Praktische Umsetzung der Tätigkeiten der Betriebsbeauftragten-Organisation im Betrieb
Lernzielkontrollen
Nutzen
Das Seminar dient Ihnen zum Nachweis der Fachkunde gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), die seit 01.06.2017 anzuwenden ist. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die wesentlichen Inhalte des Abfallrechts und der Entsorgungspraxis unter Berücksichtigung des § 60 KrWG und der Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 Ziffer 3 AbfBeauftrV.
Nach Besuch des Lehrgangs verfügen Sie über das Wissen, Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in die Entsorgungspraxis umzusetzen. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über rechtliche Risiken und ihre Minimierung bei der Anwendung umweltrelevanter Vorschriften. Das Seminar setzt folgende thematische Schwerpunkte:
- Überwachung des Weges der Abfälle - von der Entstehung bis zur Entsorgung
- Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften der einschlägigen Rechtsverordnungen
- Kontrolle der Entsorgungsprozesse
- Mitteilung festgestellter Mängel und Vorschläge zur Behebung
- Hinwirken auf die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren
Zielgruppe
Das Seminar eignet sich für die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen der 4. BImSchV, Deponien bis zur endgültigen Stilllegung und großer Abwasserbehandlungsanlagen. Ebenso richtet sich der Lehrgang an Hersteller und Vertreiber, die Verpackungen oder Elektro- und Elektronikaltgeräte zurücknehmen müssen. Dazu zählen auch Hersteller und Vertreiber, die mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle oder mehr als 100 Tonnen nicht gefährliche Abfälle pro Kalenderjahr freiwillig zurücknehmen.
Voraussetzungen
Für die formelle/rechtsgültige Bestellung als Betriebsbeauftragter für Abfall gemäß der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragtenverordnung - AbfBeauftrV) vom 02.12.2016 ist seit dem 01.06.2017 zusätzlich - neben einer qualifizierten Ausbildung - ein Nachweis gemäß § 9 Abs. 1 Ziffer 2a-c über eine einschlägige einjährige Praxis nachzuweisen.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.
Abschluss
Behördlich anerkannte Bescheinigung;
Nettopreis
1830 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
347.7 EUR
Bruttopreis
2177.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Luna Wichmann
0511 998-61433
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Entsorgungsfachbetriebe - Erwerb des Fachkundenachweises nach EfbV und AbfAEV - EX/A32/40301301/26102026-1 - 26.10.2026
Behördlich anerkannt nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV und § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV
Inhalt
Wesentliche Inhalte zu einschlägigen Rechtsvorschriften:
- KrWG, EfbV, AbfAEV, NachweisV, AVV
- Untergesetzliches Regelwerk
Produktverantwortung, verordnete und freiwillige Rücknahme
Nachweisführung und Registerführung
Sammeln/Befördern/Handeln/Makeln
Inhalte und Umsetzung der EfbV und der AbfAEV
Umweltauswirkungen, Gefahreneigenschaften, Arbeitsschutz
Mögliche Entsorgungswege für Abfälle bewerten
Verhältnis Abfallrecht zu anderen Rechtsbereichen
Nutzen
Mit diesem Lehrgang erwerben Sie den Fachkundenachweis für verantwortliche Personen nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV und § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV. Sie erhalten das notwendige Wissen, um Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in der Praxis umzusetzen. Sie lernen wichtige Grundlagen anhand von Fallbeispielen aus der Praxis kennen. Der Lehrgang ist behördlich anerkannt.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gibt den Rahmen vor, nach dem alle für die Leitung und Beaufsichtigung des Entsorgungs- bzw. Entsorgungsfachbetriebes verantwortlichen Personen die Fachkunde nachweisen müssen. Dazu gehören auch Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen. Auch Betriebe, die sich nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen, benötigen einen Fachkundenachweis für die Erlangung der Erlaubnis nach § 54 KrWG und ggf. der Anzeige nach § 53 KrWG.
Sie erlangen eine hohe Rechtssicherheit bei der Anwendung und Umsetzung aktueller umweltrelevanter Vorschriften. Bei erfolgreicher Teilnahme an dem behördlich anerkannten Lehrgang erhalten Sie eine Bescheinigung als Nachweis.
Zielgruppe
Verantwortliche Personen nach § 9 EfbV und § 5 AbfAEV, d. h. Personen aus Unternehmen, die Abfälle sammeln, befördern, lagern, behandeln, makeln, handeln, verwerten oder beseitigen; außerdem Personen, die von den zuständigen Behörden dazu aufgefordert worden sind, einen Fachkundelehrgang gemäß EfbV bzw. AbfAEV zu absolvieren
Zeit
09:00 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
25; Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Behördlich anerkannte Bescheinigung
Nettopreis
1830 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
347.7 EUR
Bruttopreis
2177.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Elke Rädecke
0531 2362356-12
akd-bs@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Entsorgungsfachbetriebe - Erwerb des Fachkundenachweises nach EfbV und AbfAEV mit Fachkundenachweis nach AbfBeauftrV - EX/A32/40301302/26102026-1 - 26.10.2026
Behördlich anerkannt nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV und § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV und § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV
Inhalt
Wesentliche Inhalte zu einschlägigen Rechtsvorschriften:
- KrWG, EfbV, AbfAEV, NachweisV, AVV
- Untergesetzliches Regelwerk
Produktverantwortung, verordnete und freiwillige Rücknahme
Nachweisführung und Registerführung
Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln
Inhalte und Umsetzung der EfbV und AbfAEV
Umweltauswirkungen, Gefahreneigenschaften, Arbeitsschutz
Bewerten von möglichen Entsorgungswegen für Abfälle
Verhältnis Abfallrecht zu anderen Rechtsbereichen
Aufgaben, Rechte und Pflichten der Abfallbeauftragten
Nutzen
In diesem Seminar erwerben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Fachkundenachweis für verantwortliche Personen nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und § 5 Abs. 1 Nr. 2 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV). Da es sich um einen Kombinationslehrgang handelt, vergeben wir wahlweise zusätzlich den Fachkundenachweis nach der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV).
Neben theoretischen Grundlagen und wesentlichen Inhalten zu Rechtsvorschriften vermitteln wir in diesem behördlich anerkannten und praxisorientierten Seminar Umweltauswirkungen und Gefahreneigenschaften unterschiedlicher Abfallprodukte sowie grundlegende Vorschriften beim Arbeitsschutz.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erlangen eine hohe Rechtssicherheit bei der Anwendung und Umsetzung aktueller umweltrelevanter Vorschriften, die wir an konkreten Fallbeispielen demonstrieren und die anschließend direkt in Ihrem Betrieb angewendet werden können.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der EfbV bzw. der AbfAEV gibt stets den Rahmen vor, nach dem die für die Leitung und Beaufsichtigung des Entsorgungs- bzw. Entsorgungsfachbetriebes verantwortlichen Personen die jeweilige Fachkunde nachweisen müssen. Dazu gehören auch Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen.Auch Betriebe, die sich nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen, benötigen für diese Tätigkeiten einen Fachkundenachweis für die Erlangung der Erlaubnis nach § 54 KrWG und ggf. der Anzeige nach § 53 KrWG.
Zielgruppe
Verantwortliche Personen nach § 9 EfbV und § 5 AbfAEV, d. h. Personen aus Unternehmen, die Abfälle sammeln, befördern, lagern, behandeln, makeln, handeln, verwerten oder beseitigen; außerdem Personen, die von den zuständigen Behörden dazu aufgefordert worden sind, einen Fachkundelehrgang gemäß EfbV bzw. AbfAEV zu absolvieren. Das Seminar ist auch für Personen gedacht, die zusätzlich den Fachkundenachweis nach der AbfBeauftrV benötigen.
Voraussetzungen
Der Lehrgang richtet sich an Teilnehmer ohne oder mit geringen Vorkenntnissen. Für die Erlangung einer Zertifizierung nach EfbV oder einer Erlaubnis/Anzeige nach AbfAEV sind, neben der Bescheinigung zu diesem Lehrgang, weitere formale Voraussetzungen zu erfüllen, u.a. zur Zuverlässigkeit und zur beruflichen Qualifikation, die sich aus der EfbV oder der AbfAEV ergeben.
Zeit
09:00 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
25; Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Behördlich anerkannte Bescheinigung
Nettopreis
1980 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
376.2 EUR
Bruttopreis
2356.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Elke Rädecke
0531 2362356-12
akd-bs@tuev-nord.de
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Kesselwärter-Aufbaulehrgang - EX/A37/30101102/26102026-1 - 26.10.2026
Wasserrohrkessel und Dampferzeuger oder Sonderanlagen
Inhalt
Kesselbauarten/Überhitzer/Rußbläser
Wasserseitige Kesselausrüstung und gesteuerte Sicherheitsventile
Kraftwerksprozess/Thermodynamik/Zwischenüberhitzer
Turbinentechnik (Dampfturbinen/Gasturbinen)
Brennstoffe
Feuerungen
Gas, Öl, Schweröl
Rostfeuerung (Kohle, Holz, Müll)
Kohlestaub
Wirbelschicht
Gasturbinenanlagen (GUD)
BImSchG
Rauchgasreinigung/Abgasanlage
Wasserchemie
Schäden/Reparaturen
Kesselbetrieb (Anfahren, Inspektion, Wartung)
Schriftliche Prüfung
Nutzen
Der Lehrgang für Kesselwärter vermittelt Ihnen kompakt das erforderliche Fachwissen, um als Kesselwärter für Wasserrohrkessel oder Sonderbauarten tätig werden zu können. Sie erhalten die notwendigen Kenntnisse über die entsprechenden Kesselarten und Verbrennungssysteme. So sind Sie in der Lage, die erforderlichen Tätigkeiten unter verschiedensten Bedingungen souverän und kompetent ausführen zu können.
Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Sie sensibilisieren und motivieren Sie, Ihre Aufgaben als Kesselwärter zu erkennen und das vermittelte Wissen positiv, sicher und umweltbewusst umzusetzen.
Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Zielgruppe
Kesselwärter, Hilfskräfte, Maschinenschlosser, Kesselschmiede, Heizungsmonteure, Messgerätetechniker, artverwandte Berufsgruppen und Mitarbeiter, welche bereits den Grundlehrgang absolviert haben und als Kesselwärter für Wasserrohrkessel sowie Dampfkessel mit Heizöl-S- bzw. Kohlefeuerung und Sonderbrennstoffen eingesetzt werden sollen
Voraussetzungen
Die erfolgreiche Teilnahme am Kesselwärter-Grundlehrgang
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
26
Abschluss
Zeugnis der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
2090 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
397.1 EUR
Bruttopreis
2487.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de
weitere Informationen
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CE-Koordinator (TÜV) - EX/A33/30401101/26102026-1 - 26.10.2026
Inhalt
Grundlagen, Einführung in das Thema
- Abgrenzung zwischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und Betriebssicherheitsverordnung
- Verantwortlichkeiten bei der Vergabe des CE-Kennzeichens
- Aufgaben des CE-Koordinators
- Harmonisierte Normen
- Marktaufsicht
Umsetzung im Unternehmen
- Dokumentationsbevollmächtigter
- Dokumentation der europäischen Richtlinien
- Lasten- und Pflichtenhefte, Kennzeichnung von Produkten
- Risikobeurteilung, Konformitätsbewertungsverfahren
- Unvollständige, Gesamtheit von Maschinen/Altmaschinen
- Inverkehrbringen von Maschinen
Überblick europäische und nationale Rechtsgrundlagen
- Europäische Richtlinien und Produktsicherheitsgesetz
- Aktuelle Rechtsentwicklungen der CE-Kennzeichnung
Haftung bei Verstößen gegen das CE-/Produktsicherheitsrecht
- Haftung des Unternehmens und der Handelnden persönlich
- Strategien und Maßnahmen zur Reduzierung von Haftungsrisiken
Strafrechtliche Konsequenzen bei Verstößen gegen das CE-/Produktsicherheitsrecht
- Organisationspflichten der Geschäftsführung und der übrigen verantwortlichen Leitungskräfte
Technische Unterlagen
- Risikobeurteilung
- Nachweisdokumentation
- Betriebsanleitung
- Konformitätserklärung
Nutzen
Qualifikation zum CE-Koordinator im Bereich Produkt- und Anlagensicherheit: Unsere Ausbildung vermittelt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten EU-Richtlinien und über relevante harmonisierte Normen. Sie erfahren anhand vieler praktischer Beispiele sowie der aktuellen Rechtsprechung, welche einschneidenden Rechtsfolgen eine Nichtbeachtung der gültigen EU-Richtlinien und Normen nach sich ziehen kann. Hierbei geht es um die Haftung des eigenen Unternehmens bis hin zu den möglichen strafrechtlichen Folgen für verantwortliche Mitarbeiter.
Sie werden in der Schulung gezielt auf relevante Aufgaben als CE-Koordinator vorbereitet. Dadurch können Sie erfolgreich und fach- und abteilungsübergreifend an der Zielsetzung, sichere und rechtskonforme Produkte und Leistungen zu erbringen, mitwirken. Unsere Schulung zur CE-Kennzeichnung vermittelt dabei nicht nur grundlegendes Fachwissen und das Verständnis für die rechtlichen Zusammenhänge, sondern bereitet Sie als angehenden CE-Koordinator vor allem auf Organisations- und Prozessmanagementaufgaben vor. Im Mittelpunkt des Seminars zur CE-Kennzeichnung steht dabei das notwendige Verständnis für nachhaltige unternehmens- und produktspezifische Abläufe. Sie werden in die Lage versetzt, maßgeblich daran mitzuwirken, dass sichere und rechtskonforme Produkte und Maschinen nicht nur nach dem Zufallsprinzip entstehen.
Sie erhalten im Seminar rund um die CE-Kennzeichnung wertvolle Hinweise über Aufgaben, Inhalte und Form der externen und internen Dokumentation. Durch eine gerichtsfeste Dokumentation können Sie bzw. Ihr Unternehmen im Streitfall den Nachweis führen, dass mit der nötigen Sorgfalt gehandelt wurde.
Zielgruppe
Personen aus der Unternehmensführung, Führungskräfte aus Entwicklung, Technik, Konstruktion und Instandhaltung sowie CE-verantwortliche Mitarbeiter innerhalb des Unternehmens; grundlegende Kenntnisse über Normen, Richtlinien, Verordnungen sind von Vorteil.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung CE-Koordinator (TÜV) ist der Besuch des gleichnamigen Seminars.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Als Abschluss des Seminars ist eine schriftliche Prüfung vorgesehen. Die Prüfung findet direkt im Anschluss an das Seminar statt. Zur Teilnahme ist eine separate Anmeldung erforderlich. E"
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IT-Grundschutz-Praktiker (TÜV) - EX/A52/10201301/26102026-1 - 26.10.2026
Basisschulung gemäß BSI IT-Grundschutz 200-x
Inhalt
Grundlagen der Informationssicherheit
- Themenspektrum und strategische Bedeutung
- Begriffe
- Überblick internationaler Standards der Informationssicherheit
Einführung in das Informationssicherheitsmanagement nach BSI
- Bestandteile des IT-Grundschutzes (Überblick)
- Der Sicherheitsprozess
- Rollen und Verantwortlichkeiten
- Dokumentationsprozess, Leitlinie(n), Richtlinien und Konzepte
- Das IT-Grundschutz-Kompendium
- Die Vorgehensweisen
- Informationssicherheitsvorfalls-Management
Erstellung eines Sicherheitskonzeptes nach BSI-Standard 200-2
- Festlegung einer Vorgehensweise
- Strukturanalyse
- Schutzbedarfsfeststellung
- Modellierung
- IT-Grundschutz-Check
Risikoanalyse nach BSI-Standard 200-3
- Organisatorische Rahmenbedingungen
- Zielobjekte
- Gefährdungsübersicht
- Einschätzung
- Risiken behandeln
Business Continuity Management nach BSI-Standard 200-4
- Grundlagen
- Business Continuity Management nach BSI
- Stufenmodell
- Hilfsmittel zum BSI-Standard 200-4
ISO-27001-Zertifizierung nach BSI IT-Grundschutz
- Rollen im Auditprozess
- Prüfung und Zertifizierung nach ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz
- Phasen und Methoden einer Zertifizierung
Nutzen
Die Schulung zum IT-Grundschutz-Praktiker vermittelt Ihnen einen fundierten Überblick über die Inhalte und die Umsetzung der IT-Grundschutz-Methodik des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die Vorgehensweise bei der Anwendung des IT-Grundschutzes wird Ihnen durch eine Fallstudie und praktische Übungen vermittelt. Im Rahmen der Schulung werden die BSI-Standards 200-x und die IT-Grundschutz-Methodik aufgewiesen.
Der Fokus des Seminars liegt in der zielgerichteten Erstellung von Sicherheitskonzepten nach BSI IT-Grundschutz: Sicherheit und Zuverlässigkeit sind bei der Verarbeitung von Informationen und Daten die Voraussetzung zur Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens bzw. der Funktionsfähigkeit Ihrer Behörde. Die Standards des BSI dienen dem Informationssicherheitsmanagement auf der Basis von IT-Grundschutz. Hier findet man die Richtschnur für eine angemessene Betrachtung Ihres spezifischen Vertraulichkeits-, Integritäts- und Verfügbarkeitsbedarfs. Der Ansatz des BSI steht für eine wirksame, zugleich aber auch für eine kosteneffiziente Absicherung von Prozessen und den dafür benötigten bzw. darin verarbeiteten Informationen. IT-Grundschutz wird in Hinblick auf die Modernisierung zunehmend auch in der freien Wirtschaft angewandt und setzt dabei auf konkrete Handlungsempfehlungen für die gesamte Institution.
Das Seminar ist der Einstieg in das offizielle Zertifizierungsprogramm des BSI und entspricht der IT-Grundschutz-Basisschulung. Teilnehmer, die die Prüfung zum IT-Grundschutz-Praktiker (TÜV) bestehen, sind berechtigt, an der IT-Grundschutz-Aufbauschulung zum IT-Grundschutz-Berater teilzunehmen.
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Die Dauer des Webinars / Seminars beträgt vier Tage.
Im Webinar folgt nach zwei Schulungstagen der dritte Tag als ein unterrichtsfreier Tag, danach folgen die letzten beiden Schulungstage.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich thematisch an Personen in Unternehmen und Verwaltung, die zum Beauftragten in dem Bereich der Informationssicherheit (IS) bestellt wurden oder bestellt werden sollen und/oder eine Zertifizierung beim BSI anstreben. Häufig verwendete Titel für diese Personen sind Informationssicherheitsbeauftragter (ISB), Information Security Manager (ISM), IT-Sicherheitsbeauftragter (IT-SiBe), Chief Security Officer (CSO), Information Security Officer (ISO) oder Chief Information Security Officer (CISO).
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
14;
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Brandschutzbeauftragter (TÜV) gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01 - EX/A48/30151101/26102026-1 - 26.10.2026
Umsetzung der aktuellen DGUV 205-003 von 12.2020
Inhalt
Gemäß der vfdb-Richtlinie 12-09/01 umfasst die Ausbildung inklusive Prüfung 64 Unterrichtseinheiten.
Rechtliche Grundlagen
- Baurecht, Musterbauordnung, Landesbauordnungen, Sonderbauvorschriften, Brandschutzrecht
Brandlehre/Löschlehre
- Chemische und physikalische Voraussetzungen, Löschvorgang, Eignung von Löschmitteln
Brand- und Explosionsgefahr, Brandrisiken
- Explosionsfähige, brennbare und brandfördernde Stoffe, Gefährdung von Personen
Baulicher Brandschutz
- Begriffe aus dem Bauwesen, Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, DIN 4102
Anlagentechnischer Brandschutz
- Brandmeldeanlagen, stationäre Löscheinrichtungen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Ersatzmaßnahmen
Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung
- Tragbare und fahrbare Feuerlöschgeräte, Wandhydranten, praktische Löschübungen
Organisatorischer Brandschutz
- Aufgaben des Brandschutzbeauftragten, Genehmigungen, betriebliche Gefahrenabwehrpläne, Brandschutzordnungen, Alarmplan, Evakuierung, Brandschutzkonzept und Gefährdungsanalyse
Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern
- Stellung des Brandschutzbeauftragten, Arten von Feuerwehren, Aufgaben und Leistungsvermögen
Nutzen
Qualifizieren Sie sich zum Brandschutzbeauftragten: In unserer Fortbildung werden Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse für die Bestellung als Brandschutzbeauftragter vermittelt. Die Schulung entspricht den Empfehlungen der Feuerversicherer sowie den Vorgaben der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01. Nach erfolgreichem Besuch des Lehrganges sind Sie in der Lage, die vielfältigen Tätigkeiten eines Brandschutzbeauftragten in Ihrem Betrieb auszuführen.
Dazu gehören das Aufstellen und die Aktualisierung der Brandschutzordnungen sowie die Anpassung an betriebliche oder bauliche Veränderungen. Auch die Überwachung und Instandhaltung brandschutztechnischer Einrichtungen muss vom Brandschutzbeauftragten organisiert werden. Durch die Verpflichtung des Arbeitgebers aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung sowie berufsgenossenschaftlichen und baubehördlichen Vorgaben ist die Bestellung eines betrieblichen Brandschutzbeauftragten immer ein wertvoller und zunehmend unverzichtbarer Beitrag.
In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt in einer Gebäudeanlage statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat der TÜV NORD CERT.
Zielgruppe
Führungskräfte, designierte Brandschutzbeauftragte aus Industrie, Handel und Verwaltung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheits- und Umweltschutzbeauftragte, Architekten/Bauingenieure, Planungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden sowie Versicherungsfachleute
Voraussetzungen
Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung und angemessenes technisches Verständnis besitzen.
Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Brandschutzbeauftragter (TÜV) (separete Anmeldung notwendig) ist der Besuch des gleichnamigen Seminars.
Zeit
09:00 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
20;
Voraussetzungen zur Erfüllung der Anforderungen der vfdb-Richtlinie 12-09/01 sind der Besuch der Veranstaltung und die erfolgreiche Prüfungsteilnahme.
Als Abschluss des Seminars ist am 8. Tag eine schriftliche und mündliche Prüfung vorgesehen. Zur Teilnahme ist eine separate Anmeldung erforderlich. Es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Bitte beachten Sie den
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