Profil

Befähigte Person zur Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen - EX/A35/30351501/18082026-1 - 18.08.2026

Nach ASR A1.8 und DGUV Information 208-032 (bisherige BGI 5189)


Inhalt

Kenntnis der für Leitern wesentlichen Konstruktionsmerkmale

Überblick über die betreffenden Normen

Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften

Rechtssicherheit bei der Durchführung der regelmäßigen Prüfungen von Steigleitern

Hilfestellungen für die Erstellung der behördlich anerkannten Prüfdokumentation

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Die Weiterbildung im Bereich Technische Gebäudeausrüstung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) tätig werden zu können. Das Seminar richtet sich auch nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 7): Sie lernen die Rechtsvorschriften und die damit verbundene Verantwortung sowie Haftungskriterien kennen. Unsere Referenten informieren Sie über die wesentlichen Konstruktionsmerkmale und weitere, wichtige Details, die bei der Prüfung von Steigleitern zu beachten sind.

Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, Steigleitern und Steigeisengänge auf deren Funktionstüchtigkeit zu prüfen und das Prüfbuch eigenständig zu führen: Steigleitern und Steigeisengänge zählen zu den Verkehrswegen und deren Sicherheitseinrichtungen. Sie müssen in regelmäßigen Abständen auf ihre ordnungsgemäße Funktion überprüft und, falls erforderlich, instand gesetzt werden. Die Regelmäßigkeit der Überprüfung richtet sich nach Art und Häufigkeit der Benutzung und der vorhandenen Gefahren. Art, Umfang und Fristen der Überprüfung richten sich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.

Zielgruppe

Mitarbeiter und Befähigte Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung Prüfungen an Steigleitern durchführen sollen und den arbeitssicheren Zustand der betreffenden Einrichtungen zu beurteilen haben, z. B. haustechnisches Fachpersonal, Montage-, Instandhaltungs- und Wartungspersonal, Sicherheitsbeauftragte, operative Fachkräfte im Facility Service, Fachkräfte für Arbeitssicherheit; geeignete Personen sind solche, die körperlich und fachlich zum Begehen/Aufenthalt in absturzgefährdeten Bereichen befähigt und mit diesen Informationen vertraut sind.

Die körperliche Eignung zur Durchführung von Arbeiten mit Absturzgefahr kann zum Beispiel durch eine ärztliche Untersuchung nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 41 Arbeiten mit Absturzgefahr" und durch eine ergänzende Beurteilung des Vorgesetzten unter Einsatzbedingungen nachgewiesen werden.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

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Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - EX/A48/30351401/18082026-1 - 18.08.2026

Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)


Inhalt

Rechtliche Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften wie z. B. BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Information 208-016 und TRBS 2121

Anforderungen an Leitern und Tritte
- Instandhaltung und Reparaturen

Prüfung von Leitern und Tritten
- Umgang mit Leitern

Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen

Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers

Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern und Tritten schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).

Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften: In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Kenntnisse zur Prüfung nachweisen können.

Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern auch die tägliche Prüfung bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor dem Gebrauch auf Eignung und Beschaffenheit der Leitern zu achten. Als Maßnahmen, die das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherstellen, kommen zum Beispiel das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage.

Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse erworben und ist befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) ?Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten?. Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.

In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Leiter oder alternativ mit einem immersiven Training.

Zielgruppe

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von Leitern und Tritten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

20

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Jahresschulung für betriebliche Elektrofachkräfte - EX/A36/30251201/18082026-1 - 18.08.2026

Erhalt der Befähigung nach DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1)


Inhalt

Neue Regelwerke und aktuelle Fachthemen
- Neues in der Betriebssicherheitsverordnung
- Verpflichtungen und Festlegungen nach DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3
- Neue und geänderte relevante Normen
- Auswahl und Einsatz von RCD

Gefahren des elektrischen Stroms
- Gefährdungspotenzial bei Gleichstrom und Wechselstrom, Spannungs- und Frequenzabhängigkeit
- Elektrische Gefährdungen durch Störlichtbögen
- Unfallbeispiele

Maßnahmen für den Arbeitsschutz
- Erste-Hilfe-Hinweise
- Sicherheitsregeln und Zoneneinteilung
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Prüfungen, Befähigte Person (TRBS 1203)
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Diskussion und Praxisprobleme
- Themen der Teilnehmer

Nutzen

Erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten geltenden Regeln für den Betrieb und die Errichtung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Regelwerke und Fachthemen. Sie werden umfassend über die Gefahren des elektrischen Stroms und Maßnahmen für den Arbeitsschutz aufgeklärt. Das Seminar bietet darüber hinaus einen praxisorientierten Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern.

Erfahren Sie, wie die sorgfältige Planung, Auswahl und Beschaffung elektrischer Anlagen die Sicherheit der Mitarbeiter und einen störungsfreien Betrieb weitgehend sicherstellen. Erhalten Sie einen Einblick, in welchen Vorschriften (z. B. § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 12 BetrSichV) Elektrofachkräfte und Betriebselektriker unterwiesen werden müssen, um ihre Befähigung zu erhalten.

Zielgruppe

Betriebselektriker von Unternehmen und Einrichtungen

Voraussetzungen

Ausgebildete Elektrofachkraft

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25;

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.



Haben Sie Interesse an unserer kommenden Elektrotechnik-Fachtagung? Nähere Informationen finden Sie hier.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Mitarbeitergespräche erfolgreich führen - EX/A52/10301701/18082026-1 - 18.08.2026

Konstruktives Feedback als Führungsinstrument


Inhalt

Standardisierte Mitarbeitergespräche als Führungsinstrument

Erfolgsfaktoren und mögliche Widerstände

Empfehlungen für einen praxiserprobten Gesprächsleitfaden

Wahrnehmung und Kommunikation - Schaffung einer gemeinsamen Grundlage

Übungen zu hilfreichen Gesprächstechniken:
- Fragetechnik
- Aktives Zuhören
- respektvoll Feedback geben
- Umgang mit schwierigen Mitarbeitern

Empfehlungen zum ?Drumherum?
- Vorbereitung
- Rahmenbedingungen für die Durchführung
- Nachbereitung

Praktische Übungen zu verschiedenen typischen Situationen im Mitarbeiterjahresgespräch

Nutzen

Seminar Mitarbeitergespräche erfolgreich führen: Als Führungskraft kommunizieren Sie täglich mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Hierbei geht es im Wesentlichen jedoch um das Tagesgeschäft: ?Was steht heute noch an, wie lösen wir das Problem von gestern, was kommt nächste Woche auf uns zu??

Wesentliche Grundsatzthemen der Mitarbeiterkommunikation und -information kommen allerdings häufig zu kurz. Dazu zählen beispielsweise gegenseitige Erwartungen, Zufriedenheit, Entwicklungsperspektiven und die Frage, welche Ziele beide Seiten erreichen möchten. Aus diesem Grund haben viele Unternehmen heute Mitarbeitergespräche als Führungsinstrument (Feedbackgespräch, Jahresorientierungsgespräch etc.) eingeführt. Diese stellen keinen Ersatz, sondern vielmehr eine sinnvolle Ergänzung zur täglichen Kommunikation in Ihrer Organisation dar.

Doch wie führen Sie Mitarbeitergespräche? In diesem speziellen Mitarbeitergespräche-Seminar erfahren und üben Sie, wie Sie Mitarbeitergespräche gut vor- und nachbereiten, erfolgreich führen und optimal in Ihrem Unternehmen einsetzen können. Durch den Besuch unserer Schulung erreichen Sie mehr Klarheit, Verbindlichkeit und Transparenz in der Zusammenarbeit mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Hoch qualifizierte Experten vermitteln Ihnen hierfür hilfreiche Gesprächstechniken. Lernen Sie unter anderem verschiedene Fragetechniken, aktives Zuhören, wie Sie respektvoll Feedback geben und auch, wie Sie mit schwierigen Mitarbeitern richtig umgehen. Besuchen Sie das Seminar Mitarbeitergespräche erfolgreich führen für eine konstruktive, zielgerichtete und respektvolle Kommunikation in Ihrem Unternehmen.

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf das KI-Feedbacktraining für Fach- und Führungskräfte 

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Arbeitnehmerüberlassung: Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) - EX/A52/10401601/18082026-1 - 18.08.2026

Fremdpersonal im Unternehmen gesetzeskonform einsetzen


Inhalt

Rechtliche Grundlagen des Fremdpersonaleinsatzes
- Arbeitnehmerüberlassung/Leiharbeitnehmer
- Werk-/Dienstverträge
- Subunternehmer
- Freie Mitarbeiter

Gesetzliche Rahmenbedingungen der Arbeitnehmerüberlassung
- Der zeitliche Rahmen und die Höchstdauer der Überlassung
- Der Equal-Pay-Grundsatz
- Die Bedeutung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
- Die rechtssichere Gestaltung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags
- Die Konsequenzen von Gesetzesverstößen

Abgrenzung selbstständige Vertragspartner/Scheinselbstständige
- Abgrenzungskriterien
- Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung

Abgrenzung von Leiharbeit zu Werk-/Dienstverträgen
- Abgrenzungskriterien
- Personenbezogene Kriterien
- Tätigkeitsbezogene Kriterien

Grenzfälle
- Projektarbeit
- Outsourcing
- Freie Mitarbeiter

Aktuelle Rechtsprechung und Praxistipps

Haftungsrisiken
- Übergang des Arbeitsverhältnisses
- Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung
- Strafrechtliche Konsequenzen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung

Sicherstellung des regelgerechten Fremdpersonaleinsatzes
- Risikomanagement im Unternehmen
- Statusfeststellungsverfahren

Rechte des Betriebsrats
- Einstellung und Übernahme von Fremdpersonal
- Blockademöglichkeiten des Betriebsrats
- Einsichtsrechte in Verträge
- Anordnung von Mehrarbeit
- Auswirkungen auf die Betriebsratswahl

Nutzen

Schaffen Sie sich eine rechtssichere Handlungsbasis für den Einsatz von Fremdpersonal (Zeitarbeit) in Ihrem Unternehmen: In unserem Seminar Arbeitnehmerüberlassung informieren wir Sie umfassend über die rechtlichen Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung und des Personaleinsatzes auf Basis von Dienst- und Werkverträgen, auch Zeitarbeit genannt.

Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten informieren Sie umfassend über die Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und bringen Sie damit auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Zeitarbeit. Sie erhalten umfangreiche Kenntnisse über die gesetzlichen Vorgaben zum Fremdpersonaleinsatz und die deutlich verschärften Haftungsregeln. Unsere Referentinnen und Referenten geben Ihnen praktische Tipps für die Umsetzung der neuen Regelungen in Ihrem Unternehmen. So vermeiden Sie unnötige Risiken und mögliche Mehrkosten beim Einsatz von Fremdpersonal.

Mit der Teilnahme an unserer Schulung zur Arbeitnehmerüberlassung schaffen Sie Rechtssicherheit in Fragen des Fremdpersonaleinsatzes. Dies ist besonders wichtig, da Zeitarbeit in der betrieblichen Praxis eine immer größere Rolle spielt. Dazu gehört der Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern, freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Personen, die im Rahmen von Werkverträgen tätig sind. Ohne dieses Fremdpersonal kommen viele Unternehmen nicht aus. Dabei kann es schnell zu Vertragsfehlern kommen. Verstöße gegen gesetzliche Regelungen können weitreichende Folgen haben, wie zum Beispiel den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Entleiher.

Zielgruppe

Geschäftsführer, Prokuristen, Führungskräfte mit Personalverantwortung sowie Leiter und Mitarbeiter der Personalabteilung sowie Verleiher, die sich über die rechtlichen Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung informieren möchten

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Das Seminar ist neben Entleihern auch Verleihern zu empfehlen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

720 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

136.8 EUR

Bruttopreis

856.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de

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Schulung: Sicherheitsbeauftragter - EX/A52/50201101/18082026-1 - 18.08.2026

Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001


Inhalt

Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung

Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen

Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren

Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Durch unsere Ausbildung zum bzw. zur Sicherheitsbeauftragten (SiBe) lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit, den Arbeitsschutz sowie den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiBe) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorschriften, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.

Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten, die Rolle der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Gesundheitsgefahren, Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA) und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiBe) wichtig sind.

Mit unserer interaktiven Trainingseinheit zur Notfallübung erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.

In unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte, Pflichten und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zur zentralen Ansprechperson für Arbeitsschutzfragen, zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.

Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.


Zielgruppe

Unsere Schulung

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Schulung: Sicherheitsbeauftragter - EX/A38/50201101/18082026-1 - 18.08.2026

Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001


Inhalt

Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung

Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen

Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren

Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Durch unsere Ausbildung zum bzw. zur Sicherheitsbeauftragten (SiBe) lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit, den Arbeitsschutz sowie den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiBe) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorschriften, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.

Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten, die Rolle der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Gesundheitsgefahren, Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA) und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiBe) wichtig sind.

Mit unserer interaktiven Trainingseinheit zur Notfallübung erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.

In unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte, Pflichten und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zur zentralen Ansprechperson für Arbeitsschutzfragen, zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.

Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.


Zielgruppe

Unsere Schulung

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Hygienische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen nach Kategorie A - EX/A36/30353201/19082026-1 - 19.08.2026

Sachkundiger für Hygienetätigkeiten nach VDI-Richtlinie 6022


Inhalt

Hygienegrundlagen in der Lüftungstechnik

Medizinische Aspekte

Anforderung an Planung, Herstellung, Errichtung, Wartung und Betrieb

Makroskopische und messtechnische Erkennung und Bewertung von Hygienemängeln

Maßgebende Rechtsvorschriften, Normen und Technische Regeln für den Betrieb

Diskussion

Schriftliche Prüfung zum Erhalt einer VDI-Urkunde

Nutzen

In unserer VDI-6022-Schulung Kategorie A vermitteln wir Ihnen alle wichtigen Kenntnisse über die hygienischen Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) nach der VDI-Richtlinie 6022 Kategorie A. Dazu zählt sowohl das Wissen über die technischen Aspekte, die bei der Planung, Herstellung und Ausführung dieser Anlagen und Geräte beachtet werden müssen, als auch über die hygienischen Anforderungen an Betrieb, Wartung und Inspektion der RLT-Anlagen. Im Vordergrund steht dabei das Bestreben, den Raumnutzern eine gesundheitlich zuträgliche Atemluft sowie ein behagliches Raumklima zu schaffen.

Diese Hygieneschulung gemäß der VDI 6022 Kategorie A vermittelt Ihnen die theoretischen Kenntnisse, um Aufbau und Komponenten von RLT-Anlagen zu konzipieren oder diese Tätigkeiten zu kontrollieren. Zudem sind je nach Anlagentyp bei raumlufttechnischen Anlagen alle zwei bis drei Jahre Hygieneinspektionen durchzuführen, die von einer nach Kategorie A qualifizierten Person mit entsprechender Berufserfahrung durchgeführt werden können.

Unsere Schulung behandelt darüber hinaus die Forderungen und Richtlinien der BG.
Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten entsprechen selbstverständlich mit ihren Qualifikationen und Zuständigkeiten den Ansprüchen der VDI 6022 Blatt 2 und vermitteln Ihnen das aktuelle Wissen Ihrer Branche. Anhand anschaulicher Beispiele diskutieren Sie aktuelle Rechtslagen und Hygienevorschriften.

Eine Schulung nach Kat. A beinhaltet eine Schulung nach Kat. B.

Zielgruppe

Ingenieure, Techniker oder Meister aus der technischen Gebäudeausrüstung (Versorgungstechnik o. ä.),
öffentliche Planungsbüros und Architekten; Hersteller aus dem Bereich Raumlufttechnik, Technische Leiter aus Industrie und Mittelstand; Sachverständige und Sicherheitsingenieure, Betreiber

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Qualifizierung ist der Nachweis bei der Anmeldung über die erforderlichen beruflichen Mindestqualifikationen.
Mindestens Abschluss als Meister, Techniker, Ingenieur der Fachrichtung ?Technische Gebäudeausrüstung?, ?Versorgungstechnik? oder in einer gleichwertigen Fachrichtung mit mehrjähriger Berufserfahrung mit RLT-Anlagen, oder bestandene Ausbildung in der Hygiene, Umweltmedizin oder Mikrobiologie oder gleichwertige Ausbildung und mindestens fünfjährige praktische Erfahrungen im Bereich Raumlufttechnik; Voraussetzung für die Erlangung einer VDI-Urkunde ist Ihre Berufsausbildung mit der Berufserfahrung und eine bestandene Prüfung am Ende des Seminars, ansonsten erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.

Zeit

08:30 - 17:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Sie erhalten mit Abschluss der bestandenen Prüfung eine VDI Urkunde (Qualifizierungsnachweis) und erhalten zusätzlich zu den Schulungsunterlagen relevante Richtlinien der VDI 6022.
Die Gültigkeit der Bescheinigung ist an die Gültigkeit der Richtlinie gebunden. Wir empfehlen alle drei Jahre, spätestens aber bei Erscheinen einer neuen Ausgabe, erneut eine Schulung zu besuchen.

Abschluss

VDI-Urkunde;

Nettopreis

1040 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

197.6 EUR

Bruttopreis

1237.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Birgit Cramer
0511 998-61910
akd-h@tuev-nord.de

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BKrFQG - Gefahrenwahrnehmung (theoretische Unterweisung) - Modul 3 - EX/A81/60351501/19082026-1 - 19.08.2026

Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz


Inhalt

Grundsätze
- Der Verkehrsmarkt in Deutschland und in der EU
- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds und der Marktordnung
- Bedeutung von Markt und Image für die Zukunft
- Gründe für marktorientiertes Verhalten
- Image - mehr als ein Bild
- Der Fahrer als Imageträger des Unternehmens
- Das Fahrzeug als Visitenkarte des Unternehmens

Der Kunde
- Was erwartet der Kunde vom Fahrer?
- Was erwartet der Fahrer vom Kunden?

Der Fahrer
- Wie möchte ich gesehen werden?
- Wie sieht mich der Kunde?
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
- Die Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
- Das Entgegenwirken von Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer

Konfliktmanagement
- Problemkunden
- Den Konflikt als Chance nutzen
- Effektive Gesprächsführung

1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
1.3a Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich anzupassen
3.1 Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
3.4 Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
3.5 Fähigkeit zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Der Erfolg eines Unternehmens liegt in der Summe der Erfolge seiner Mitarbeiter. Der Fahrer ist die Visitenkarte des Unternehmens und prägt wesentlich das Image.
Auftreten, Kommunikation und Verhalten beeinflussen das Ansehen eines Unternehmens und dessen Erfolg. Diese Veranstaltung zeigt mithilfe von zahlreichen Beispielen Möglichkeiten auf, wie der Fahrer aktiv dazu beitragen kann, dem Unternehmen ein positives Bild zu verleihen.

Den Seminarteilnehmern wird vermittelt, sich ihrer Wirkung für ihr Unternehmen bewusst zu sein und sich entsprechend zu präsentieren. Sie bekommen mehr Sicherheit im Umgang und im angepassten Verhalten gegenüber Kunden, Geschäftspartnern, Kollegen und Vorgesetzten.

Dieses Ausbildungsmodul zählt zu den Themenbereichen: Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik.

Zielgruppe

Gewerbliche Kraftfahrer von LKWs mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen, Fahrzeugführer von Kraftomnibussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen

Mit diesem Seminar erwerben Sie einen Baustein der nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) geforderten Weiterbildung (5 Module mit je 7 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren).

Zeit

08:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

15; Diese Schulung kann auch als Inhouse-Schulung gebucht werden.

Abschluss

Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ;

Nettopreis

105 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

19.95 EUR

Bruttopreis

124.95 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

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Kaufmännische Leitung - Teil 2: Führungskompetenz - EX/A39/10101302/19082026-1 - 19.08.2026

Mit Führungskompetenz den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens sichern


Inhalt

Zusammenhang zwischen Führung, Mitarbeiterzufriedenheit und messbaren betriebswirtschaftlichen Ergebnissen
- E.F.Q.M. Modell für Business Excellence
- Bedeutung einer mitarbeiterorientierten Führungskultur vor dem Hintergrund von Fachkräftemangel und anderen aktuellen sowie zukünftigen Herausforderungen, z. B. Digitalisierung

Selbstreflexion zum eigenen Führungsstil
- Zeit für Führung(-saufgaben)
- Das Grid-Modell nach Blake/Mouton
- Überlegungen zur Weiterentwicklung des eigenen Führungsstils
- Leistungsorientierung mit und durch Mitarbeiterorientierung

Mitarbeitermotivation: Technik, Kunst oder was?
- Auswirkungen von Demotivation
- Motivieren oder Demotivation verhindern - und wie?

Ziele vereinbaren und Leistung bewerten
- Überblick über bewährte Führungsinstrumente
- Praxistipps zur Einführung und Anwendung

Teams führen
- Phasen des Teamentwicklungsprozesses
- Gruppendynamische Prozesse
- Spielregeln der Teamarbeit
- Erfolgsfaktoren und Widerstände in der Teamarbeit
- Arbeitsorganisation in Teams
- Aufgaben und Arbeitspräferenzen im Team- Führen auf Distanz

Schwierige Situationen aus dem Führungsalltag und angemessener Umgang damit
- Diskussion von konkreten Fallbeispielen, typischen Schwierigkeiten und Fragen aus dem Führungsalltag
- Feedbackkultur ermöglichen - präventive Konflikt-Vermeidung

Führungskultur im eigenen Unternehmen (weiter-)entwickeln
- eine Kultur entwickeln - Rahmenbedingungen
- Führungsleitbilder, Führungskräfteentwicklung & Co.

Nutzen

Sie sind kaufmännischer Leiter und möchten Ihre Führungskompetenz auf das nächste Level heben? Unser Seminar zum Thema Führungskompetenz für Kaufmännische Leiter bietet Ihnen genau die richtigen Werkzeuge und Erkenntnisse, um in der heutigen Geschäftswelt erfolgreich zu führen und Ihre betriebswirtschaftlichen Ergebnisse zu steigern.

Erfahren Sie, wie eine effektive Führungskultur die Mitarbeiterzufriedenheit beeinflusst und unmittelbare Auswirkungen auf die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse hat. Wir beleuchten das renommierte E.F.Q.M. Modell für Business Excellence und zeigen Ihnen, wie Sie es in Ihrer Organisation nutzen können.
Wir diskutieren die Bedeutung einer mitarbeiterorientierten Führungskultur vor dem Hintergrund von Fachkräftemangel und anderen aktuellen sowie zukünftigen Herausforderungen, wie der Digitalisierung. Erfahren Sie, wie Sie Ihr Unternehmen für diese Herausforderungen rüsten können.

Erhalten Sie einen umfassenden Überblick über bewährte Führungsinstrumente zur Zielsetzung und Leistungsbewertung. Wir teilen Praxistipps zur Einführung und Anwendung dieser Instrumente in Ihrem Arbeitsumfeld. Gemeinsam diskutieren wir konkrete Fallbeispiele und typische Schwierigkeiten aus dem Führungsalltag. Sie erhalten wertvolle Einblicke und Lösungsansätze, um souverän mit herausfordernden Situationen umzugehen.

Unsere Kaufmännischer Leiter-Weiterbildung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Führungspotenzial zu entfalten und Ihre Organisation auf den Weg zu nachhaltigem Erfolg zu führen. Lernen Sie von Experten und tauschen Sie Erfahrungen mit Gleichgesinnten aus. Melden Sie sich jetzt an und sichern Sie sich Ihren Platz!

Zielgruppe

Führungskräfte, die seit Kurzem oder in naher Zukunft in verantwortungsvollen kaufmännischen Funktionen arbeiten, insbesondere als kaufmännische Leitung und Geschäftsführung, Firmeninhaberinnen und Firmeninhaber, Prokuristen, Chief Financial Officer (CFO), Leiterinnen und Leiter aus den Bereichen Finanz- und Rechnungswesen, kaufmännische Verwaltung, Zentrale Dienste, Controlling sowie Einkauf.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1340 EUR

MwSt. in %

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Absicherung von Pannen- und Unfallstellen gemäß DGUV I 214-010, ehem. BGI 800 - EX/A81/50251206/19082026-1 - 19.08.2026


Inhalt

Verantwortung

Einsatzbereitschaft und Hilfsmaßnahmen

Persönliche Schutzausrüstung / Eigensicherung

Absicherung und Sicherheitsmaßnahmen

Verhalten an Einsatzstellen

Besondere Vorschriften nach StVO

Praxisbezogene Handlungshilfen

Nutzen

Nahezu täglich kommt es im Bereich des Straßenverkehres bei Pannen oder Unfällen zu gefährlichen Arbeiten im fließenden Straßenverkehr.

Der Gesichtspunkt der ?Sicherheit? ist dabei überlebenswichtig. In unserem Seminar erlernen Sie situationsangepasst optimal eine Gefahr/ Unfallstelle zu abzusichern.
Ein Praxisanteil rundet das Seminar ab.

Zielgruppe

Personen, die mit der Absicherung von Gefahren- und Unfallstellen im Straßenverkehr betraut sind
,,Mitarbeiter und verantwortliche Personen von:
- Abschleppdiensten / Pannenhilfsdiensten /
- mobiler Reifenservice und KFZ-/NFZ- Werkstätten
- Bergungsunternehmen
- Schwertransportunternehmen
- Autokranunternehmen
- BF3 / BF4 Begleitfahrern und Begleitservice
- Behörden, Polizei, Feuerwehr, THW, Bundeswehr, Hilfsorganisationen und sonstige BOS

Voraussetzungen

Beherrschung der deutschen Sprache

Zeit

08:30 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

12

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

216.69 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

41.1711 EUR

Bruttopreis

257.8611 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

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Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz - EX/A34/50351201/19082026-1 - 19.08.2026

nach § 48 (1) StrlSchV - Röntgenstrahlung


Inhalt

Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

Strahlenschutzverordnung (StrlSchV Neu) vom Dezember 2018
- Auswirkungen der neuen gesetzlichen Vorgaben auf röntgendiagnostische Anwendungen und Computertomographie seit Januar 2019

Die Neuerungen aus technischer Sicht

Qualität und Strahlenschutz bei Röntgenuntersuchungen

Die Neuerungen aus Sicht der technischen Durchführung

Strahlenexposition und Dosismanagement bei der Computertomographie, der
pädiatrischen Radiologie und bei radiologisch gestützten Interventionen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Dieser Strahlenschutzkurs dient Ihnen zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz nach § 48 (1) Satz 1 StrlSchV (n F.) und den entsprechenden Vorgaben aus der neuen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV Neu) für den Bereich Röntgendiagnostik (ehemals Röntgenverordnung (RÖV)). Unsere Referenten erläutern Ihnen den neuesten Stand der gesetzlichen Vorgaben.
Zu den aktualisierten Themengebieten der Fachkunde im Strahlenschutz zählen die Neuerungen aus technischer Sicht, aber auch aus Sicht der technischen Durchführung. Ebenso erhalten Sie umfassende Kenntnisse über die erweiterten Aufgaben der ärztlichen Stellen. Unser Strahlenschutzkurs ?Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik nach § 48 (1) Satz 1 StrlSchV (n F.)? schließt mit einem Test ab.
Die erworbene Fachkunde im Strahlenschutz bedarf nach längstens fünf Jahren einer Aktualisierung. Nach Teilnahme und erfolgreicher Abschlussprüfung des Aktualisierungskurses Strahlenschutz wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt, die Sie der zuständigen Behörde auf Verlangen vorlegen können.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Ärzte, MTRA, MTA mit Fachkunde im Strahlenschutz nach RöV für den Bereich Röntgendiagnostik und/oder Computertomographie.

Zeit

09:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

30

Abschluss

Behördlich anerkannte Bescheinigung;

Nettopreis

250 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

47.5 EUR

Bruttopreis

297.5 EUR

Ansprechpartner

Herrn Martin Heimer
+49 345 5686 959
akd-hal@tuev-nord.de
weitere Informationen

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