Profil

Information Security Officer - ISO (TÜV) - EX/A52/10201101/05102026-1 - 05.10.2026

IT-Sicherheitsbeauftragter gemäß ISO 27001 und IT-Grundschutz


Inhalt

Informationssicherheit (IS)
- Themenspektrum und strategische Bedeutung
- Überblick über internationale Standards der Informationssicherheit

Informationssicherheitsmanagement
- Der Informationssicherheitsprozess
- Aufgaben und Rollen in der Sicherheitsorganisation
- Projekt- und Konfliktmanagement für Sicherheitsprofis
- Operative Umsetzung der strategischen und taktischen Vorgaben

IS-Management-System nach ISO 27001:2022
- ISMS nach ISO 27001:2022
- Anwendung der nativen Norm
- Zuhilfenahme von Umsetzungshilfen der Normenfamilie ISO 27k

IS-Management-System nach BSI IT-Grundschutz
- Überblick über den Ansatz der BSI-Standards
- Vorgehensweise nach BSI 200-2
- Sicherheitskonzepte erstellen
- Neuerungen und Ausblick des IT-Grundschutzes

Aktuelle Themenbereiche und Konzepte der Informationssicherheit
- Organisation
- Infrastruktur
- Netzwerksicherheit
- Systemsicherheit
- Anwendungssicherheit
- Präsentation von Tools für das IS-Management

Nutzen

In diesem Seminar lernen Sie, welche Aufgaben mit der Rolle des Information Security Officer, Informationssicherheitsbeauftragten oder IT-Sicherheitsbeauftragten verbunden sind. Sie erfahren, welches die entscheidenden Faktoren für den Erfolg eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) sind und wie Sie häufig auftretende Fallstricke vermeiden können.

Im Mittelpunkt des Seminars steht die Vorgehensweise nach ISO 27001, die gleichzeitig das Verständnis für den IT-Grundschutz herausbildet. Unsere Referenten diskutieren mit Ihnen typische Fragestellungen aus der Praxis, wie mögliche Probleme im ISMS-Prozess. Ein Blick auf notwendige Maßnahmen der Infrastruktur-, System-, Netzwerk- und Anwendungssicherheit sowie die unumgängliche Dokumentation rundet den Kurs ab. Die Inhalte werden in überschaubarer Runde in Form von Präsentationen, praktischen Übungen und Gruppendiskussionen interaktiv erarbeitet. Das Seminar schließt mit dem begehrten TÜV-Zertifikat ab.

Die Absicherung wichtiger Geschäftsprozesse und sensibler Informationen wird heutzutage als kritischer Erfolgsfaktor für die langfristige Wettbewerbs- und Überlebensfähigkeit von Unternehmen aufgefasst. Modernes Management von Informationssicherheit begegnet dieser Herausforderung mit dem Aufbau und der Pflege eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) und geht damit über den klassischen Ansatz der IT-Sicherheit weit hinaus, indem nicht nur technische, sondern auch organisatorische, personelle und infrastrukturelle Aspekte betrachtet werden.
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Die Dauer des Webinars / Seminars beträgt vier Tage.

Im Webinar folgt nach zwei Schulungstagen der dritte Tag als ein unterrichtsfreier Tag, danach folgen die letzten beiden Schulungstage.

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf das KI-Feedbacktraining für Fach- und Führungskräfte 

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Lagermanager (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/60151105/05102026-1 - 05.10.2026

Grundlagen für Logistik- und Warehouse-Manager für eine optimierte Lagerwirtschaft


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

Prüfungsmodus:
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten.
-Es werden insgesamt 29 Aufgaben gestellt, davon 23 Multiple Choice Aufgaben und 6 offene Aufgaben.

Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
- Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.

Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf drei Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.

Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Lagermanager (TÜV)

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:



  • Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Lagermanager (TÜV)

  • schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums

  • Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der Prüfungsordnung festgelegt sind, sowie der Erklärung zur Zertifikatserteilung verbindlich zu.


    Zeit

    10:00 - 12:00

    Max. Teilnehmerzahl

    16

    Abschluss

    Personenzertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung

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Gabelstaplerfahrer - Ausbildung - EX/A81/60101801/05102026-1 - 05.10.2026

Nach DGUV Grundsatz 308-001 und DGUV Vorschrift 68


Inhalt

Theoretischer Teil
- Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
StVO, StVZO, DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27), Betriebssicherheitsverordnung
- Fahrer- und Unternehmerpflichten
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen
- Besprechung von Unfällen und deren Verhinderung
- Fahrphysikalische Grundlagen

Standsicherheit, Schwerpunkt, Tragfähigkeit
- Merkregeln für den Fahrbetrieb
- Theoretische Prüfung

Praktischer Teil
- Einweisung in das Gerät
- Abfahrtskontrolle gemäß DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)
- Fahrübungen mit und ohne Last
- Stapelübungen
- Praktische Prüfung

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen zur sicheren Bedienung von Gabelstaplern. Das Seminar gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Beide Teile schließen mit einer Prüfung ab. Im theoretischen Teil erhalten Sie umfassende Kenntnisse über gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben, den Aufbau und die Funktion von Flurförderzeugen.

Im praktischen Teil des Seminars vermitteln Ihnen erfahrene Referenten die praktischen Grundlagen zur Bedienung. Sie erhalten eine umfassende Einweisung in das Gerät. Nach dem Besuch dieser Gabelstaplerfahrer Ausbildung und erfolgreicher Abschlussprüfungen sind Sie in der Lage, einen Gabelstapler sicher zu bedienen. Sobald Sie vom Unternehmer schriftlich beauftragt sind, dürfen Sie den Gabelstapler führen: Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27) Flurförderzeuge sowie der DGUV Grundsatz 308-001 enthalten Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Gabelstaplern. Gemäß § 7 dieser Vorschrift darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Steuern von Gabelstaplern nur Personen beauftragen, die mindestens 18 Jahre alt sind, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben.

Zielgruppe

Personen, die eine Staplerfahrer-Ausbildung nach der Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge" DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27) und dem DGUV Grundsatz 308-001 (bisherige BGG 966) für Gabelstapler benötigen.

Voraussetzungen

Gemäß DGUV Grundsatz 308-001 mindestens 18 Jahre alt, körperlich und geistig geeignet.

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

10

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Beauftragte und verantwortliche Person gem. Kapitel 1.3 ADR - EX/A52/60251201/05102026-1 - 05.10.2026


Inhalt

GGVSEB und ADR

Aufbau und Systematik der Anlagen A und B

Verantwortlichkeiten bei der Durchführung von Gefahrguttransporten

Durchführungsrichtlinien RSEB

Gefahrgutausnahmeverordnung

Anhand von Beispielen werden Lösungswege aufgezeigt für:
- Klassifizierung
- Verpackung (bauartgeprüfte und beschriebene)
- Kennzeichnung (Anbringen von Gefahrzetteln)
- Begleitscheine
- Technische Ausrüstung der Fahrzeuge
- Richtige Kennzeichnung der Gefahrgutfahrzeuge

Insbesondere wird erläutert, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen gefährliche Güter bzw. Abfälle von den Vorschriften der GGVSEB freigestellt oder unter wesentlich erleichterten Bedingungen befördert werden.

Nutzen

Mit diesem Seminar erhalten Sie eine umfassende Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR zur Beförderung gefährlicher Güter. Ebenso erfüllen Sie mit dem Besuch des Seminars die rechtlichen Anforderungen nach regelmäßiger Aktualisierung in diesem Bereich. Kapitel 1.3 ADR und Abschnitt 8.2.3 ADR beschreiben die Anforderungen und Aufgaben, die für die Beförderung gefährlicher Güter sowie für damit Beauftragte gelten: Jede Person muss entsprechend ihren Verantwortlichkeiten und ihrer Funktion eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR erhalten haben.

Auch die Forderung nach regelmäßiger Aktualisierung des Wissens durch Wiederholungsseminare ist dort verankert. Mit dem Besuch des Seminars erfüllen Sie auch die rechtlichen Anforderungen.

Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Gefahrgutbeauftragte, Beauftragte und sonstige verantwortliche Personen, Disponenten, Lagerleiter und Fuhrparkleiter, Unternehmer des gewerblichen Güterverkehrs, Hersteller, Händler und Versender gefährlicher Güter sowie Vertreter von Behörden

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

490 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

93.1 EUR

Bruttopreis

583.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Absicherung von Arbeitsstellen auf Straßen innerorts, Landstraßen und BAB - EX/A81/50251205/05102026-1 - 05.10.2026

gem. MVAS 99 / RSA 21


Inhalt

- Rechtsgrundlage und Verkehrsrechtliche Anordnung
- Verantwortung / Haftung / Verkehrssicherungspflicht
- Arbeits- und Umweltschutz
- Planung, Durchführung und Kontrolle
- Baugruben
- Regelpläne RSA 21
- Leitelemente / Warnposten / Warnkleidung
- Verkehrsführung

Nutzen

Störstellen im öffentlichen Straßenverkehr, die den Verkehrsfluss behindern, sind nicht nur für die Verkehrsteilnehmer gefährlich, sondern auch für die Beschäftigten der Baustelle. Um eine mögliche Gefährdung zu vermeiden,
ist ein sichere Kennzeichnung der Gefahrenstelle notwendig.

Eine Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht, mangelnde Überwachung oder fehlerhafte Absicherung können zu Schadensersatzansprüchen führen.
In unserem Seminar erwerben Sie die erforderlichen Kenntnisse um fach- und sachgerecht eine Absicherung einer Gefahrenstelle innerorts, auf Land- und Bundesstraßen sowie auf Bundesautobahnen durchzuführen.

Sie erhalten die einschlägigen Kenntnisse und Befähigung, verkehrslenkende Maßnahmen zu planen und durchzuführen. Eine Korrespondenz und Umsetzung, zwischen Behörden und Ausführenden als Partner auf Augenhöhe, ist die Zielsetzung, den Herausforderungen einer Maßnahme im öffentlichen Verkehrsraum gerecht zu werden.

Zielgruppe

Bauleiter, Poliere von Straßenbauunternehmen, Bauhöfe, Kommunen, Gemeinden, Städte, Straßenmeistereien,
Verkehrsbehörden, Verkehrssicherungsfirmen, Ausführende Mitarbeiter und verantworltlcihe benannnte Personen, Feuerwehren, THW, Hiflsorganisationen, KatastrophenschutzBauleiter, Poliere von Straßenbauunternehmen, Bauhöfe, Kommunen, Gemeinden, Städte, Straßenmeistereien,
Verkehrsbehörden, Verkehrssicherungsfirmen, Ausführende Mitarbeiter und verantworltlcihe benannnte Personen, Feuerwehren, THW, Hiflsorganisationen, Katastrophenschutz

Voraussetzungen

-keine Voraussetzungen

Zeit

08:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

8; - Inhouseangebote sind möglich

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

520 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

98.8 EUR

Bruttopreis

618.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Grundlagen der Wareneinreihung im Zolltarif - EX/A38/60152061/05102026-1 - 05.10.2026

Systematische Einführung in die Nomenklatur


Inhalt

Einführung in den Zolltarif
- Aufbau und Inhalt des Zolltarifs
- Allgemeine Vorschriften AV1 bis AV6 Anmerkungen zu Abschnitten und Kapiteln
- Arbeiten mit den Erläuterungen und dem Stichwortverzeichnis
- Ermittlung der richtigen Position und Codenummer
- Übungen zur Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur

Der Elektronische Zolltarif (ETZ)
- Vorstellung der Internetplattform ?EZT-online?
- Übungen zur Handhabung des elektronischen Zolltarifs
- Einreihung von Waren in den elektronischen Zolltarif, Übungsfälle

Häufige Problemkreise
- Abgrenzung Teile und Zubehör
- Zolltarifrechtliche Definition
- Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit
- Besonderheiten der Teilevorschriften in den Kapiteln 84 ff.
- Stellung des Geschäftsführers als Arbeitgeber
- Aufbringung und Erhaltung des Stammkapitals
- Handelsrechtliche und steuerliche Pflichten
- Pflichten in Krise und Insolvenz der Gesellschaft

Absicherung und Informationsquellen
- Verbindliche Zolltarifauskunft (Neuerungen nach dem UZK (Verfahren und Infos zum Ablauf)
- Umgang mit der EBTI-Datenbank
- Unverbindliche Zolltarifauskünfte

Innerbetriebliche Organisation
- Zolltarifierungswartung
- Ausstellung, Dokumentation und Nachprüfung von Präferenznachweisen

Nutzen

Die richtige Wareneinreihung in den Zolltarif ist die Basis aller erfolgreichen Im- und Exportgeschäfte. Die korrekte Tarifierung bildet den Grundpfeiler jeglichen Risikomanagements für Unternehmen der Im- und Exportbranche. Die für jede einzelne Ware zu ermittelnde Zolltarifnummer ist die Voraussetzung zur Bestimmung der Höhe der Einfuhrabgaben und damit der eigenen Kalkulation. Neben der Ermittlung der Zollsätze lässt sich zudem aus der Positionsnummer ableiten, ob Verbote oder Beschränkungen zu beachten sind, eine Genehmigung oder Lizenz nötig ist oder ob bestimmte Melde- und Dokumentationspflichten einzuhalten sind. Die Warentarifnummer ist überdies elementarer Faktor der Ursprungs- und Präferenzermittlung. Eine fehlerhafte Tarifierung der Waren führt entweder zu Überzahlungen oder zu Steuer-/Zollhinterziehungen. Wer sich auf die ungeprüfte Übernahme der Tarifierung durch Vorlieferanten oder Speditionen verlässt, trägt das volle wirtschaftliche Risiko. Spätestens bei der nächsten Zollbetriebsprüfung können dann fehlerhafte Tarifierungen festgestellt werden und unter Umständen für das Unternehmen zu Nachzahlungen oder sogar zu Bußgeld- oder Strafverfahren führen. Hiervon wären vor allem die Entscheidungsträger im Unternehmen bezüglich Steuerhinterziehung betroffen. Zur Vermeidung derartiger Konsequenzen gibt unser Jurist und Zollexperte den Teilnehmern die Grundlagen und Systematik der Tarifierung leicht verständlich an die Hand. Dieses Seminar ist geeignet für Geschäftsführer, Abteilungsleiter und Sachbearbeiter insbesondere aus der Maschinenbau-/ Stahlindustrie, Fertigwarenimporteure, Verpackungsindustrie, Unterhaltungselektronik, Flugzeugindustrie, Nahrungsmittelindustrie und Medizinprodukte.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Abteilungsleiter und Sachbearbeiter aus dem Versand, aus Import-, Export- und Zollabteilungen. Angesprochen sind aber auch die für die Wareneinreihung persönlich verantwortlichen Geschäftsführer und Vorstände ebenso wie Produktmanager und Techniker.

Zeit

09:00 - 18:00

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

570 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

108.3 EUR

Bruttopreis

678.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Alisya Eschhold
02013195523
akd-rr@tuev-nord.de

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Ladungssicherung - Unterweisung - EX/A38/60201201/05102026-1 - 05.10.2026

Unterweisungsnachweis gemäß VDI 2700


Inhalt

Grundlagen
- Rechtliche
- Physikalische

Beförderungssichere Verladung
- Möglichkeiten der Ladungssicherung
- Zurrmittel für die Ladungssicherung
- Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung

Betriebssichere Verladung
- Anforderungen an das Transportfahrzeug

Praktisches VR-Training

Nutzen

In unserer Ladungssicherungs-Unterweisung lernen Sie, Maßnahmen zur Ladungssicherung richtig einzuschätzen und sich rechtssicher zu verhalten. Als Frachtführer und Frachtführerin, Verlader und Verladerin, Fahrzeughalter und Fahrzeughalterin, aber auch als Absender bzw. Absenderin eines Gutes ist es wichtig, die gesetzlichen Bestimmungen zu kennen. In dieser jährlichen Pflichtunterweisung erhalten Sie daher einen Einblick in das deutsche Recht, dessen gesetzliche Grundlagen in den §§ 22 und 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie in § 412 HGB beschrieben sind.

Wir informieren Sie in dieser Schulung über die technischen Vorschriften zur Ladungssicherung gemäß VDI 2700 und zeigen Ihnen, welche physikalischen Gesetze beim Transport von Gütern auf der Straße wirken. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf den Zurrmitteln und deren korrekter Anwendung, um eine optimale Ladungssicherheit zu gewährleisten.

In unserer Unterweisung zur Ladungssicherung vermitteln wir Ihnen das notwendige, aktuelle Wissen für Ihre Branche.
Innovative Unterrichtsmaterialien und mit unseren VR-gestützten Praxisübungen erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.

Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.

Das Seminar bietet ausreichend Gelegenheit, sich mit den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu vernetzen und berufliche Erfahrungen auszutauschen.

Zielgruppe

Fahrzeugführer, Verlader, Lager- und Fuhrparkleiter, Versicherungen, Polizei, Sachverständige für technische Überwachung

Zeit

09:00 - 18:00

Max. Teilnehmerzahl

20; Die Verantwortung zur Erfüllung der Unterweisungspflichten verbleibt beim Arbeitgeber. Unsere Unterweisungsmodule unterstützen Sie bei der Durchführung und Dokumentation von Unterweisungen. Jeder Arbeitgeber prüft, inwieweit Einweisungen, praktische oder theoretische Unterweisungen, sowie individuelle Anweisungen für seinen Betrieb relevant sind.

Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz - Fortbildung - EX/A41/40351106/05102026-1 - 05.10.2026


Inhalt

Neue Regelungen und Änderungen im Wasserrecht

Zu erwartende Änderungen, Referentenentwürfe und Novellierungen

Wesentliche Inhalte und Umsetzung der AwSV

Der Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz aus juristischer Sicht
- Rechte und Pflichten
- Organisation der Tätigkeit
- Dokumentation und Jahresbericht
- Erkennen von betrieblichen Schwachstellen
- Verhindern von/Verhalten in Schadensfällen
- Umgang mit staatlichen Stellen/Aufsichtsorganen

Arbeitsteilung und Konsequenzen für die Verantwortlichkeiten zwischen
Geschäftsführung und Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz

Haftung und Verantwortlichkeit
- Polizeirechtliche Störerhaftung
- Haftung im zivilrechtlichen Sinn
- Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht/Verantwortlichkeiten
- Verantwortliche Personen, §§ 9 II OWiG, 14 II StGB
- Innerbetriebliche Konflikte und Bewältigungsmöglichkeiten
- Privater Rechtsschutz für die Unternehmenssphäre

Fallbeispiele, Erfahrungsaustausch und Diskussion

Nutzen

Gewässerschutzbeauftragte nehmen im Unternehmen eine wichtige Rolle ein. Sie übernehmen Überwachungs- und Kontrollaufgaben, die zum betrieblichen Umweltschutz beitragen.

Im Fortbildungslehrgang für Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz informieren wir Sie über die aktuellen Gewässerschutzgesetze. Dazu zählen unter anderem die Änderungen im Wasserrecht sowie die Bewertung und Umsetzung von Rechtsvorschriften in der Praxis.

Der Fokus der Schulung liegt auf den Aufgaben eines Gewässerschutzbeauftragten aus praktischer und juristischer Sicht. Die folgenden Fragen werden Ihnen beantwortet:

? Welche Rechte und Pflichten hat der Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz?
? Wie kann seine Tätigkeit organisiert werden?

Darüber hinaus lernen Sie die gesetzeskonforme Dokumentation und Erfassung im Jahresbericht, das Erkennen betrieblicher Schwachstellen, die Vermeidung und das richtige Verhalten bei Schadensfällen sowie den Umgang mit staatlichen Stellen und Aufsichtsorganen.

Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten erläutern Ihnen weiterhin die Arbeitsteilung und Konsequenzen für Verantwortlichkeiten zwischen Geschäftsführung und Betriebsbeauftragten. Ebenso erhalten Sie einen Überblick über die Haftungsrisiken eines Gewässerschutzbeauftragten.

Fallbeispiele und Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmenden werden Ihnen die Umsetzung der Thematik in die Praxis erleichtern. Ziel ist es, Ihre Fachkunde zu stärken, damit Sie in Ihrem Unternehmen die Gewässerschutzgesetze mit entsprechenden Maßnahmen für den Gewässerschutz weiterhin erfolgreich umsetzen können.

Zielgruppe

Diese Fortbildung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz, Beauftragte im betrieblichen Umweltschutz und interessierte Personen, die bereits einen Grundlehrgang absolviert haben und sich innerhalb von 2 Jahren fortbilden wollen oder müssen.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

610 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

115.9 EUR

Bruttopreis

725.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Claudia Kotsch
0351 20543611
akd-dd@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Kälteanlagen, Klimaanlagen und Lüftungsanlagen - EX/A52/30351801/05102026-1 - 05.10.2026

Gesetzliche Anforderungen an das Betreiben und Errichten


Inhalt

Anforderungen aus der neuen F-Gase-Verordnung 2024 und der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
- Verpflichtung zur regelmäßigen Durchführung von Dichtheitskontrollen
- Qualifikation/Zertifizierung des Personals nach den Durchführungsverordnungen (EU) 2015/2067
- Zertifizierung von Betrieben

Anforderungen aus dem neuem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024)
- Energiegebäudeausweise für Nichtwohngebäude
- Energetische Inspektionen an RLT-Anlagen

Anforderungen aus der Verordnung (EG) 1005/2009 (ehemals (EG) 2037/2000) über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
- Ausstiegsfristen chlorhaltiger Kältemittel
- Alternative Kältemittel

Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Abnahmeprüfungen
- Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
- Anforderungen und Aufgaben an bzw. von Befähigten Personen

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über alle relevanten gesetzlichen Vorschriften für den Betrieb und den Bau von Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen. Sie erlangen das nötige Wissen zur praktischen Umsetzung der Anforderungen in Ihrem Unternehmen. Anschließend sind Sie in der Lage, entsprechende Maßnahmen zur sicheren Betriebsorganisation zu erarbeiten.

Rund um den Betrieb und die Errichtung von Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen existieren umfangreiche gesetzliche Anforderungen und Vorgaben. Diese werden in der Weiterbildung für Kältetechnik intensiv behandelt. Aktuell werden diese Anforderungen durch die neue Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) als Umsetzung der neuen F-Gase-Verordnung 2024 (am 11. März 2024 in Kraft getreten) in nationales Recht noch verschärft. Zukünftig werden hier konkrete Anforderungen an das Personal und die Betriebe gestellt. Die Verpflichtung zur Durchführung von regelmäßigen Dichtheitsprüfungen ist eine ebenfalls neue gesetzliche Auflage.

Auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) formulieren konkrete Vorgaben an den Betrieb von Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen. Hiernach sind wiederkehrende energetische Inspektionen an den jeweiligen Anlagen vorgeschrieben und es besteht die Verpflichtung zur Abnahmeprüfung vor Inbetriebnahme. Der Ausstieg aus der Nutzung chlorhaltiger Kältemittel und die entsprechenden Fristen sind in der ?Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen?, verbindlich geregelt.

Zielgruppe

Verantwortliche für den Betrieb von Kälte- und Klimaanlagen in Industrie und öffentlichen Einrichtungen; Mitarbeiter aus Unternehmen, die Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen installieren und in Betrieb nehmen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

620 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

117.8 EUR

Bruttopreis

737.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
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Energierecht aktuell - EX/A30/40201601/05102026-1 - 05.10.2026

Energiesteuergesetz, Stromsteuergesetz, KWKG, EEG und GEG


Inhalt

Übersicht über Energiekosten
- Wie setzt sich der Preis zusammen und was kann ein Unternehmen beeinflussen?
- Wesentliche Unterschiede bei Strom und Erdgas - was ist zu beachten?

Energie- und Stromsteuer ab 2024
- Veränderungen des Regelungsrahmens in den letzten Jahren
- Ausblick 2025 und weiter ??!
- Digitalisierung der Zollverwaltung (?was gilt ab 2025?)
- Nat. Emissionshandel (BEHG) und Carbon-Leakage-Verordnung (BECV)

EnFG (Energiefinanzierungsgesetz)
- Umlagen
- Voraussetzungen der Umlage-Verringerung nach EnFG
- Messung und Schätzen - was gilt wann und wofür?

KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)
- Was ist neu im KWKG?
- Antragsverfahren/Nachweisverfahren gegenüber Netzbetreibern
- Veränderte Ausschreibungspflicht und Übergangsregelung

StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung)
- Netzentgeltreduzierung (individuelle Netzentgelte, Pooling etc.)
- Zukunft der Netzentgelte (Wegfall des Band-Privilegs und was noch?)
- Reduzierung der StromNEV-Umlage
- Exkurs: Redispatch 2.0 - und was kommt jetzt?!

GEG (Gebäudeenergiegesetz)
- Was sind die Anforderungen und wer ist betroffen?
- Novelle 202? - was kommt durch die EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD)?
- Exkurs: Wärmeplanungsgesetz und Ladeinfrastruktur

EnEfG (Energieeffizienzgesetz)
- Energiemanagement und Umsetzungspläne in Unternehmen
- Abwärmenutzung, -vermarktung und Abwärme-Portal
- Neue Regelungen für Rechenzentren

EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz)
- Entwicklungen aufgrund der Anforderungen im EnEfG
- Vereinheitlichung der Voraussetzung mit EnEfG (wann?!)
- Umfang der Energieauditpflicht
- Die BAFA-Leitfäden

Deutschland und Europa
- Was ändert sich für Unternehmen des produzierenden Gewerbes?
- Welche Regelungen sind in der ?Pipeline? und was bedeutet dies für die Unternehmen?

Nutzen

Die Energiewelt verändert sich rasant und Unternehmen stehen vor komplexen energierechtlichen Herausforderungen. In unserem Seminar Energierecht aktuell erfahren Sie, wie Sie sicher mit rechtlichen Neuerungen umgehen, gesetzliche Vorgaben einhalten und gleichzeitig unternehmerische Entscheidungen treffen, die Ihnen wichtige Wettbewerbsvorteile und Kosteneinsparungen sichern.

Sie erhalten praxisnah fundiertes Wissen zu zentralen Themen des Energierechts wie dem EU-Beihilferecht und den damit verbundenen Anforderungen an Transparenz und Ausnahmeregelungen. Außerdem erfahren Sie im Seminar, wie Ihr Unternehmen von Vergünstigungen insbesondere im Rahmen des EnFG profitieren kann. Neben den relevanten Regelungen zur Energie- und Stromsteuer gehen wir intensiv auf die aktuellen Anforderungen aus dem Energieeffizienz- und Gebäudeenergiegesetz (EnEfG, GEG) sowie die Förderung der dezentralen Erzeugung durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ein.

Besonderes Augenmerk legen wir in dieser Fortbildung zum Energierecht darauf, wie EU-Rechtsvorgaben und politische Entwicklungen den Rechtsrahmen beeinflussen - auch in Zeiten unübersichtlicher Rahmenbedingungen. Sie erfahren, unter welchen Voraussetzungen Ihr Unternehmen von speziellen Ausnahmeregelungen profitieren und Kosten reduzieren kann.

Ein weiteres Highlight der Veranstaltung: Wir stellen Ihnen die wichtigsten Meldeportale vor und zeigen Ihnen, wie Sie diese sicher nutzen können. Nutzen Sie den Austausch mit den Referentinnen und Referenten sowie den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern und bringen Sie Ihre Praxisfragen direkt in die Diskussion ein.

Zum Abschluss der Energierecht-Weiterbildung werfen wir gemeinsam einen Blick auf die Entwicklungen in Europa und Deutschland. Im Fokus stehen aktuelle EU-Maßnahmen wie das Maßnahmenpaket ?Fit für 55?, mit denen Sie sich optimal auf zukünftige Anforderungen vorbereiten können. So sichern Si

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Druckgeräterichtlinie für den Hersteller von Rohrleitungen und Armaturen - EX/A35/30101701/05102026-1 - 05.10.2026


Inhalt

Rechtliche Vorgaben
- Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU
- Aktuelle Leitlinien
- Anwendungsnormen für Druckgeräte
- Einstufung der Fluide

Verantwortung des Herstellers
- Anforderungen beim Inverkehrbringen
- Haftung
- Risikoanalyse
- Rückverfolgbarkeit
- Kennzeichnung
- Konformitätserklärung

AD 2000
- Anwendung
- Geltungsbereich
- Berechnung der Bauteile
- Schweißarbeiten und Kennzeichnung

DIN EN 13480-2
- Anforderungen an Werkstoffe und Zähigkeit
- Harmonisierte Produktnormen
- Arten von Prüfbescheinigungen

Entwurfsprüfung
- Entwurfsprüfung von Rohrleitungen und Armaturen
- Berechnung von Rohrleitungsteilen
- Anforderungen an Werkstoffe für Armaturen
- Bewertung der Ergebnisse

Herstelleranforderungen
- Schweißtechnische Qualitätsanforderungen
- Verfahrensqualifikation
- Verfahrensprüfungen
- Arbeitsprüfungen, Prüfverfahren

Armaturen und Sicherheitsventile
- Prüfungen, Prüfverfahren und Annahmekriterien
- Ergänzende Anforderungen
- Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitungen
- Funktionsverhalten

Nutzen

In unserem Seminar erfahren Sie den aktuellen Kenntnisstand zur Druckgeräterichtlinie aus der Sicht des Herstellers von Rohrleitungen und Armaturen. Sie erfahren im Seminar, wie Sie das aktuelle Vorschriftenwerk 2014/68/EU richtig einordnen und erkennen Zusammenhänge mit ehemaligen Vorschriften. Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen die erforderlichen Schritte für Ihren Betrieb. Sie erhalten einen praxisorientierten Überblick über die aktuellen Anforderungen sowie rechtliche und technische Vorgaben. Im Rahmen der Veranstaltung zeigen unsere Referenten auf, wie durch ein systematisches Vorgehen erhebliche Vorteile erzielt werden können.

Unsere Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Erlernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Auch für den Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Hersteller und Betreiber von Druckbehältern, Dampfkesselanlagen und Rohrleitungen, Personen von Aufsichts- und Genehmigungsbehörden

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

640 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

121.6 EUR

Bruttopreis

761.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Christina Carmody
040 8557-2427
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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WHG-Fortbildung: Die AwSV - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - EX/A34/40401701/05102026-1 - 05.10.2026

AwSV-Schulung für betrieblich Verantwortliche von WHG-Fachbetrieben und Anlagenbetreibern


Inhalt

Wiederholung der Anforderungen aus WHG und AwSV-Verordnung
(u. a. Schutzziele und Grundsatzanforderungen)

Einstufung von wassergefährdenden Stoffen und von Anlagen in Gefährdungsstufen

Aktuelles aus dem Wasserrecht und aus Technischen Regeln

Anforderungen an Fachbetriebe nach WHG/AwSV


Betreiberpflichten und die Rolle des Fachbetriebes

Eignungsnachweise und Eignungsfeststellung

Anforderungen an die Rückhaltung

Nutzen

In unserer WHG-/AwSV-Fortbildung: die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bringen wir Ihnen die Grundlagen dieser am 01. August 2017 in Kraft getretenen, bundesweiten Verordnung (AwSV) nahe.

Diese AwSV-Schulung richtet sich an alle betrieblich Verantwortlichen von Fachbetrieben sowie an Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen.

Erfahren Sie von unseren Referentinnen und Referenten, welche wasserrechtlichen Grundlagen erfüllt werden müssen, lernen Sie die Betreiberpflichten sowie die technischen Anforderungen an Anlagen kennen.

Gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hat der Fachbetrieb nach WHG/AwSV sicherzustellen, dass die betrieblich verantwortliche Person mindestens alle zwei Jahre an einer AwSV-Fortbildung teilnimmt. Mit der Teilnahme an dieser Schulung kommt die betrieblich verantwortliche Person dieser Pflicht nach.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter von Fachbetrieben nach WHG/AwSV, Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Planungsbüros sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Für Mitarbeiter von Heizungsfachbetrieben empfehlen wir die WHG-Fortbildung: Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen.
Für Mitarbeiter von Betrieben, die an Biogas- und/ oder JGS Anlagen tätig sind, bieten wir die WHG-Fortbildung: JGS- und Biogasanlagen an.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig. Vorkenntnisse sind empfehlenswert und werden im WHG-Grundkurs vermittelt.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

650 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

123.5 EUR

Bruttopreis

773.5 EUR

Ansprechpartner

Herrn Martin Heimer
+49 345 5686 959
akd-hal@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

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