Profil

Errichten elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen - EX/A35/30201301/23092026-1 - 23.09.2026
Inhalt
Zündquellen
Zoneneinteilung gemäß §6 GefStoffV, EN 60079-10-1 und EN 60079-10-2
Allgemeine Anforderungen an elektrische Betriebsmittel gemäß DIN EN 60079-0 (Explosionsgruppen, Temperaturklassen, Zündschutzarten)
Elektrischer Explosionsschutz
Kennzeichnung der Betriebsmittel gemäß ATEX-Richtlinie 2014/34/EU, DIN EN 60079-0
Auswahl der Betriebsmittel entsprechend Zoneneinteilung, Prozessparameter und anzuwendender Zündschutzart
Errichten elektrischer Anlagen gemäß EN 60079-14
Nutzen
Das Seminar vermittelt Ihnen die notwendigen Kenntnisse über das Errichten elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie lernen die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und Technischen Regeln kennen. Außerdem erfahren Sie praxisnah, welche technischen Anforderungen an die Errichtung elektrischer Anlagen in einem explosionsgefährdeten Umfeld bestehen und welche Besonderheiten Sie beachten müssen.
Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen Themen wie Zündquellen, Zoneneinteilung gemäß EN 60079-10 und allgemeine Anforderungen an elektrische Betriebsmittel gemäß DIN EN 60079-0 (Explosionsgruppen, Temperaturklassen, Zündschutzarten). Des Weiteren erhalten Sie einen Überblick über den elektrischen Explosionsschutz und die Kennzeichnung der Betriebsmittel gemäß ATEX-Richtlinie 2014/34/EU, DIN EN 60079-0 sowie DIN EN 50284. Die Themen, welche Betriebsmittel entsprechend Zoneneinteilung, Prozessparameter und anzuwendender Zündschutzart Sie auswählen und wie Sie elektrische Anlagen gemäß EN 60079-14 errichten, runden das Seminar ab.
Moderne Lehrmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in den beruflichen Alltag zu transferieren. Unsere Referenten vermitteln das Wissen anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele und in verständlicher Form. Im Seminar können Sie sich mit anderen Teilnehmern austauschen und vernetzen.
Zielgruppe
Ingenieure, Techniker, Elektrofachkräfte aus Industrie- u. Gewerbebetrieben, die elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen errichten sowie Befähigte Personen zur Prüfung im Explosionsschutz
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
15;
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Mehr erfahren
DIN EN ISO 19011:2018 - Auditierung von Managementsystemen - EX/A52/20151201/23092026-1 - 23.09.2026
Auditprozesse sicher beherrschen und Audits wirksam gestalten
Inhalt
Auditprinzipien
- 7 Auditprinzipien ergänzt durch die risikobasierte Vorgehensweise
- Voraussetzung für wirksames und zuverlässiges Auditieren
Steuerung eines Auditprogramms
- Festlegen von Zielen
- Bestimmung und Beurteilung der Risiken und Chancen
- Rollen und Verantwortlichkeiten sowie Kompetenzen der Personen, die das Auditprogramm steuern
Umsetzung des Auditprogramms bezogen auf einzelne Audits
- Festlegung von Zielen, Kriterien und Umfang sowie Auditmethoden
- Bestimmen der Auditteammitglieder
- Verantwortung dem Auditteamleiter zuweisen
- Steuerung der Auditergebnisse
- Dokumentation der Aufzeichnungen
- Überprüfung und Verbesserung
Vorbereitung und Durchführung der Audittätigkeiten
- Risikobasierte Auditplanung
- Überprüfung der dokumentierten Informationen vor und während des Audits
- Festlegung von Rollen und Verantwortlichkeiten
- Auditkommunikation
- Zugang zu Auditinformationen
- Auditschlussfolgerungen ziehen und Abschlussgespräch umsetzen
- Auditberichterstellung und Auditfolgemaßnahmen durchführen
Ermittlung und Beurteilung der Kompetenz von Auditoren
- Persönliches Verhalten, Wissen und Fertigkeiten
- Kompetenzen als Auditor und Auditteamleiter
- Methoden zur Auditorenevaluation festlegen
- Auditorenkompetenz aufrechterhalten und verbessern
Nutzen
In dieser Schulung erhalten Sie einen Überblick über die Struktur und Inhalte der neuen DIN EN ISO 19011:2018, die als Leitfaden zur Auditierung von Managementsystemen dient.
Im Fokus stehen die sieben Auditprinzipien, die als Grundlage eines erfolgreichen Audits dienen, sowie die risikobasierte Vorgehensweise. Sie erfahren, wie Sie Auditprogramme systematisch planen, steuern und evaluieren. Anhand praxisnaher Beispiele trainieren Sie die strukturierte Auditdurchführung und die Bewertung der Auditorenkompetenz. Informationen zu der Ermittlung und Beurteilung der Kompetenz von Auditoren runden das Seminar ab.
Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen den Inhalt des Seminars anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele aus der Praxis. Innovative Lehrmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihren beruflichen Alltag als ISO 19011 Auditorin bzw. Auditor zu integrieren und umzusetzen. Unsere Referentinnen und Referenten bringen Sie auf den aktuellen Wissensstand Ihrer Branche. Im Seminar bleibt genügend Gelegenheit, um sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.
Diese ISO 19011 Schulung erfüllt die Anforderungen an die Weiterbildung im Rahmen der Rezertifizierung von QM-Fachpersonal. Informieren Sie sich bei Ihrer Zertifizierungsstelle.
Zielgruppe
Auditoren von Managementsystemen und interessierte Personen, die die Methodik kennenlernen wollen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Das Seminar erfüllt die Anforderungen an die Weiterbildung im Rahmen der Rezertifizierung von QM-Fachpersonal.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
670 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
127.3 EUR
Bruttopreis
797.3 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Webinar: Diisocyanate - Modul 5 - EX/A81/50302641/23092026-1 - 23.09.2026
Industrielle Anwendung
Inhalt
Modul 5: Industrielle Anwendung
Risiken bei Applikationsprozessen bei der industrielle Anwendungen
Nutzen
Um sicherzustellen, dass Arbeitnehmende (industrielle und gewerbliche Anwender) in der gesamten EU weiterhin sicher mit Diisocyanaten umgehen können, werden nun im Rahmen der europäischen REACH Verordnung neue Schulungsanforderungen verbindlich vorgeschrieben.
Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter bis August 2023 verpflichtend schulen.
Diisocyanate sind eine Gruppe von chemischen Stoffen, die zwei Isocyanatgruppen beinhalten. Sie werden benutzt, um verschiedene Polyurethan-Produkte herzustellen.
Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege verursachen. Diese allergische Reaktion ist nicht reversibel. Um Anwender am Arbeitsplatz vor diesen Gefahren zu schützen, sind die Schulungen gesetzlich vorgeschrieben. Ab dem 24. August 2023 dürfen die Produkte dann nur noch von geschulten Anwendern verwendet werden.
Das Verhalten am Arbeitsplatz ist entscheidend für einen sicheren Umgang mit Diisocyanaten. Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege- eine irreversible allergische Reaktion- verursachen. Um diesem offensichtlichem Risiko zu begegnen, führt die EU gesetzlich vorgeschriebene Schulungen ein, welche genau diese Sicherheit am Arbeitsplatz für Arbeitnehmende im Umgang mit Diisocyanaten gewährleisten sollen. Eine Verwendung ohne diese Schulungen ist verboten.
Alle Produkte mit Diisocyanaten mit einem Rest-Monomergehalt > 0,1% erfordern nach der europäischen REACH Verordnung in Zukunft eine Schulung, wenn sie von gewerblichen oder industriellen Anwendern benutzt werden.
Betroffen davon sind alle, die mit Diisocyanten arbeiten, wie bspw. Maler- und Fahrzeuglackierbetriebe, Luftfahrt und Logistik.
Modulangebote für Logistik und Luftfahrt werden in Zukunft auch noch angeboten werden.
Der besondere Vorteil unserer Ausbildung ist, dass wir mit geschulten Fachleuten speziell auf die Fachbereiche eingehen und nicht nur einen allgemeinen Abriss darstellen. Wir können gezielt auf die Aufgaben und Bereiche eingehen. Sie ist quasi ?maßgeschneidert?.
Zielgruppe
- Möbelhersteller
- Hersteller von
- PU-Bauteilen
Voraussetzungen
- Grundmodul ist Voraussetzung, die Untermodule zu belegen
- Internetfähiges Endgerät mit Kamera Mikrofon sowie stabile Internetverbindung (bei Onlinedurchführung)
- Teilnehmer ab 2. Lehrjahr und ab Gesellenbrief
Zeit
13:00 - 14:00
Max. Teilnehmerzahl
12; Die Teilnahmebescheinigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
72 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
13.68 EUR
Bruttopreis
85.68 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Seminar: Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber - EX/A52/10401701/23092026-1 - 23.09.2026
Rechtliche Grundlagen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
Inhalt
Rechtliche Grundlagen der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit
- Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
- Überblick über das System der Beteiligungsrechte
- Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden
- Betriebsverfassungsrecht
Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
- Ablauf und Grenzen des Mitbestimmungsverfahrens
- Personalplanung, Stellenausschreibungen, Auswahlkriterien
- Kündigung, Einstellung, Ein-/Umgruppierung und Versetzung
- Reaktionsmöglichkeiten bei Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats
- Praxistipps und aktuelle Rechtsprechung
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Ablauf und Grenzen des Mitbestimmungsverfahrens
- Arbeitszeitregelungen, Dienstpläne, Mehr- und Kurzarbeit
- Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Ordnung des Betriebes
- Lohngestaltung, Prämien, Sonderzahlungen
- Verhaltens- und Leistungskontrollen
- Praxistipps und aktuelle Rechtsprechung zu Betriebsvereinbarungen
Zeitlicher Umfang der Betriebsratstätigkeit
- Dauer und Anzahl von Betriebsratssitzungen
- Freistellungen für Betriebsratstätigkeiten
- Aktivitäten nicht freigestellter Betriebsratsmitglieder
- Reaktionsmöglichkeiten bei exzessiven Betriebsratsaktivitäten
Kosten des Betriebsrats
- Welche Schulungen kann der Betriebsrat beanspruchen?
- Wann müssen Rechtsanwälte und Sachverständige bezahlt werden?
- Welche Strategien zur Reduzierung von Betriebsratskosten gibt es?
- Was sieht die aktuelle Rechtsprechung zu Betriebsratskosten vor?
Lösung von Konflikten mit dem Betriebsrat
- Das Verfahren vor der Einigungsstelle
- Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren
- Strategien für erfolgreiche Konfliktlösungen
Nutzen
Das Seminar Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber im Bereich Unternehmensführung vermittelt Ihnen die erforderlichen Kenntnisse des Betriebsverfassungsrechts und bringt Sie auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. So begegnen Sie dem Betriebsrat auf Augenhöhe und schaffen die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Das Wissen ist unabdingbar, um eine rechtssichere Handlungsbasis im täglichen Umgang mit dem Betriebsrat aufzubauen: Das Betriebsverfassungsrecht spielt in der betrieblichen Praxis eine große Rolle. Unser Fachreferent stellt Ihnen zudem die Gesetzesänderungen aufgrund des neuen Betriebsrätemodernisierungsgesetzes vor.
Damit die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber und Betriebsrat möglichst reibungslos funktioniert, sind Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen und der einschlägigen Rechtsprechung unabdingbar. Während Betriebsratsmitglieder die zahlreichen Fortbildungsangebote gern wahrnehmen und häufig über gute Kenntnisse verfügen, bilden sich Führungskräfte bzw. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber meist nur ungenügend zum Betriebsverfassungsrecht weiter.
Fehlendes Basiswissen und mangelnde Kenntnisse der wichtigsten Gerichtsentscheidungen auf Arbeitgeberseite führen zu unnötigen Auseinandersetzungen und vermeidbaren Kosten. Denn unter Bezugnahme auf gesetzliche Vorschriften und Gerichtsentscheidungen werden durch Ihren Betriebsrat Mitbestimmungsrechte reklamiert und Freistellungen von der Arbeit sowie Kostenübernahmen gefordert.
Durch das Seminar Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber verstehen Sie die Beteiligungsrechte Ihres Betriebsrates und setzen diese rechtzeitig um. Sie erhalten einen Überblick über die relevanten gesetzlichen Regelungen und die daraus folgenden betrieblichen Aufgaben, wie z. B. dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung. Fördern Sie darüber hinaus die Zusammenarbeit zwischen Ihrer eigenen HR-Abteilung sowie Ihren Fachabteilungen und dem Betriebsrat und schlagen Sie entsprechende Prozesse vor.
<
Mehr erfahren
Schulung: Sicherheitsbeauftragter - EX/A46/50201101/23092026-1 - 23.09.2026
Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
Inhalt
Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung
Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen
Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren
Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Durch unsere Ausbildung zum bzw. zur Sicherheitsbeauftragten (SiBe) lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit, den Arbeitsschutz sowie den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiBe) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorschriften, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.
Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten, die Rolle der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Gesundheitsgefahren, Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA) und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiBe) wichtig sind.
Mit unserer interaktiven Trainingseinheit zur Notfallübung erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.
In unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte, Pflichten und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zur zentralen Ansprechperson für Arbeitsschutzfragen, zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.
Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.
Zielgruppe
Unsere Schulung
Mehr erfahren
Schulung: Sicherheitsbeauftragter - EX/A40/50201101/23092026-1 - 23.09.2026
Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
Inhalt
Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung
Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen
Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren
Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Durch unsere Ausbildung zum bzw. zur Sicherheitsbeauftragten (SiBe) lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit, den Arbeitsschutz sowie den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiBe) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorschriften, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.
Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten, die Rolle der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Gesundheitsgefahren, Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA) und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiBe) wichtig sind.
Mit unserer interaktiven Trainingseinheit zur Notfallübung erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.
In unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte, Pflichten und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zur zentralen Ansprechperson für Arbeitsschutzfragen, zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.
Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.
Zielgruppe
Unsere Schulung
Mehr erfahren
KI in technischen Prozessen - Teil 2 - EX/A52/20401181/23092026-1 - 23.09.2026
Kompetenzen entwickeln - KI-Methoden in Produktionsprozessen und Qualitätssicherung einsetzen
Inhalt
Einführung in Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen
- Wiederholung Inhalte Seminar ?KI in technischen Prozessen - Teil 1?
- Grundlagen der Künstlichen Intelligenz
-Einführung in Maschinelles Lernen: Definitionen, Konzepte und Unterschiede zu traditionellen Algorithmen
Datenvorbereitung und -verarbeitung
- Bedeutung von Datenqualität und -vorbereitung
- Methoden zur Datenbereinigung und -normalisierung
- Feature Engineering: Auswahl und Erstellung relevanter Merkmale
Maschinelles Lernen - überwachte und unüberwachte Lernmethoden
- Überblick über verschiedene Lernmethoden
- Überwachtes Lernen: Regression und Klassifikation
- Unüberwachtes Lernen: Clustering und Anomalie Erkennung
- Beispiele und Anwendungsfälle aus der Praxis
Entwicklung und Training von KI-Modellen
- Auswahl geeigneter Algorithmen für spezifische Anwendungsfälle
- Training und Validierung von Modellen
- Hyperparameteroptimierung und Modellbewertung
Implementierung und Integration von KI-Systemen
- Deployment von Modellen in Produktionsumgebungen
- Integration von KI-Systemen in bestehende technische Prozesse
- Herausforderungen und Best Practices
Nutzen
Das Seminar KI in technischen Prozessen - Teil 2 vermittelt Entwicklern, Prozess- und Projektingenieuren das notwendige Wissen und die praktischen Fähigkeiten, um Künstliche Intelligenz (KI) gezielt technische Prozesse einzusetzen. Im zweiten Teil 2 steht die praxisorientierte Entwicklung und das Training von KI-Modellen im Fokus. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen, wie sie geeignete KI-Methoden für unterschiedliche technische Prozesse auswählen und anwenden können. Anhand von Fallstudien und realen Use Cases wird demonstriert, wie Qualitäts- und Prozessdaten effektiv genutzt werden, um Optimierungspotenziale in der industriellen Produktion zu erschließen.
Die Anwendung von KI-Methoden wird praxisnah demonstrieren. Dies erfolgt anhand durchgängiger, seminarbegleitender Use Cases, die reale Herausforderungen aus der Industrie adressieren und aufzeigen, wie diese mithilfe von KI effizient gelöst werden können.
KI und Maschinelles Lernen werden immer mehr zu einem unverzichtbaren Werkzeug, um die Effizienz, Qualität und Innovationskraft im technischen Arbeitsumfeld und damit auch in der Industrie zu steigern. Im zweiten Teil unserer Seminarreihe lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Produktionsprozesse mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz effizienter zu gestalten, die Qualitätssicherung zu verbessern und Ressourcen effektiver zu nutzen.
Die Wissensvermittlung erfolgt anhand realer ingenieurwissenschaftlicher Use Cases, die einen engen Bezug zu den Bereichen Qualität und Produktion sowie den dort eingesetzten Prozessen haben. Diese Use Cases basieren auf qualitäts- und prozessrelevanten Daten und orientieren sich an den Aufgabenfeldern von Prozessmanagern, Qualitätsmanagern sowie Produktionsverantwortlichen. Dabei wird der vollständige Entwicklungsprozess von der Definition eines Use Cases über die Analyse der QM-Daten bis hin zur Entwicklung eines vollständigen KI-Systems zur Prozessoptimierung technischer Prozesse abgedeckt.
Darüber hinaus erwerben sie die Kompetenz, KI-Projekte erfolgreich zu planen und zu leiten, was zu einer deutlichen Verbesserung der Qualitätssicherung durch den Einsatz KI-gestützter Methoden führt. Dies bedeutet in der Regel auch eine signifikante Steigerung der Produktivität und Kosteneffizienz.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Personen, die, Künstliche Intelligenz zur Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung einsetzen möchten, Projekte optimieren mittels maschinellem Lernen, KI-gestützte Qualitätssicherung in Produktionsprozessen, sowie zur vorausschauenden Instandhaltung einsetzen möchten:
- Prozess- und Projektingenieure,
- Qualitätsma
Mehr erfahren
Webinar: Diisocyanate - Grundmodul: Grundlagentraining - EX/A81/50302591/24092026-1 - 24.09.2026
Reach Gesetz und Verordnung zur Beschränkung von Diisocyanaten
Inhalt
Grundmodul: Grundlagentraining
Reach Gesetz und Verordnung zur Beschränkung von Diisocyanaten
Diisocyanate sind eine Familie von chemischen Bausteinen, die zur Herstellung einer breiten Palette von Polyurethanprodukten verwendet werden. Polyurethan entsteht durch die chemische Reaktion zwischen Diisocyanaten und Polyolen, die miteinander vermischt polymerisieren.
Dieses Produkt besteht aus einem Grundlagenmodul, welches Voraussetzung für die Belegung der einzelnen Untermodule ist sowie aus 5 Untermodulen.
Nutzen
Um sicherzustellen, dass Arbeitnehmende (industrielle und gewerbliche Anwender) in der gesamten EU weiterhin sicher mit Diisocyanaten umgehen können, werden nun im Rahmen der europäischen REACH Verordnung neue Schulungsanforderungen verbindlich vorgeschrieben.
Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter bis August 2023 verpflichtend schulen.
Diisocyanate sind eine Gruppe von chemischen Stoffen, die zwei Isocyanatgruppen beinhalten. Sie werden benutzt, um verschiedene Polyurethan-Produkte herzustellen.
Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege verursachen. Diese allergische Reaktion ist nicht reversibel. Um Anwender am Arbeitsplatz vor diesen Gefahren zu schützen, sind die Schulungen gesetzlich vorgeschrieben. Ab dem 24. August 2023 dürfen die Produkte dann nur noch von geschulten Anwendern verwendet werden.
Das Verhalten am Arbeitsplatz ist entscheidend für einen sicheren Umgang mit Diisocyanaten. Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege- eine irreversible allergische Reaktion- verursachen. Um diesem offensichtlichem Risiko zu begegnen, führt die EU gesetzlich vorgeschriebene Schulungen ein, welche genau diese Sicherheit am Arbeitsplatz für Arbeitnehmende im Umgang mit Diisocyanaten gewährleisten sollen. Eine Verwendung ohne diese Schulungen ist verboten.
Alle Produkte mit Diisocyanaten mit einem Rest-Monomergehalt > 0,1% erfordern nach der europäischen REACH Verordnung in Zukunft eine Schulung, wenn sie von gewerblichen oder industriellen Anwendern benutzt werden. Betroffen davon sind alle, die mit Diisocyanten arbeiten, wie bspw. Maler- und Fahrzeuglackierbetriebe, Luftfahrt und Logistik. Modulangebote für Logistik und Luftfahrt werden in Zukunft auch noch angeboten werden.
Der besondere Vorteil unserer Ausbildung ist, dass wir mit geschulten Fachleuten speziell auf die Fachbereiche eingehen und nicht nur einen allgemeinen Abriss darstellen. Wir können gezielt auf die Aufgaben und Bereiche eingehen. Sie ist quasi ?maßgeschneidert?.
Zielgruppe
Je nach Modulwahl
- Mitarbeitende aus Fahrzeuglackierereien,
- aus Malerei Betriebe
- Tischlereibetriebe
- Bootsbauer/ Werften
- Betriebe aus dem Fensterbau oder Autoglasereibetriebe
- Fußbodenverleger
- Möbelhersteller
- Hersteller von PU-Bauteilen
- aus Industriebetrieben in Lackierbereich
- aus der Logistik und Luftfahrt
u.v.a.m.
Voraussetzungen
Voraussetzungen (Alter/ Vorbildung/technische Voraussetzungen):
- Internetfähiges Endgerät mit Kamera Mikrofon sowie stabile Internetverbindung (bei Onlinedurchführung)
- Teilnehmer ab 2. Lehrjahr und ab Gesellenbrief
Zeit
09:00 - 11:00
Max. Teilnehmerzahl
12; Die Teilnahmebescheinigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
85 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
16.15 EUR
Bruttopreis
101.15 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Inf"
Mehr erfahren
Einstieg in die betriebliche Kreislaufwirtschaft - EX/A33/40301101/24092026-1 - 24.09.2026
Grundlagen für die praktische Umsetzung des Abfallrechts und der Abfallentsorgung
Inhalt
Überblick Rechtsquellen und ihre praktische Relevanz
- EG, Bund, Länderhierarchie der Gesetzgebung
- Gesetze, Verordnungen, kommunale Satzungen, technische Regelungen
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Anwendungsbereich
- Aufbau, Grundsätze und Ziele
- Begriffsdefinitionen
- Abfalleinteilung (Überblick)
- Abfallhierarchie
- Verordnungen zum KrWG (Überblick)
Weitere Regelwerke zur Abfallgesetzgebung
- Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
- Verpackungsgesetz
- Altölverordnung (AltölV)
- Altholzverordnung (AltholzV)
- Batteriegesetz (BattG)
Anforderungen an die Betriebsorganisation
- Umweltmanagementsysteme
- Beauftragte im Umweltbereich
- Haftungsrechtliche Betrachtung
- Andere relevante Rechtsgebiete
Anforderungen beim Umgang, bei der Lagerung, Beförderung und Entsorgung
gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle
- Abfallschlüsselsystematik nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- Einteilung der Abfälle hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit
- Gefährliche Abfälle/nicht gefährliche Abfälle
- Anforderungen an die Lagerung und betriebliche Abfall-Sammellogistik
Vorabkontrolle (Überblick zu erforderlichen Genehmigungen für die Entsorgung)
- Einzelentsorgungsverfahren, Sammelentsorgungsverfahren (Überblick)
Verbleibskontrolle (Lieferscheinverfahren zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung)
- Begleitschein
- Übernahmeschein
- Verwendung der vorgeschriebenen Formulare
- Sonstige Regelungen zum Nachweis
- Elektronisches Nachweisverfahren
- Registerführung für Erzeuger, Beförderer, Sammler und Entsorger
- Entsorgung von Abfällen durch Dritte (grundlegende Anforderungen)
- Kontrolle und Überwachung von Abfalltransporten nach KrWG und Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
- Begleitpapiere und Kennzeichnung von Fahrzeugen
Beispiele aus der bzw. für die betriebliche Praxis
Nutzen
Im Seminar Abfallrecht steht die praktische Umsetzung der Rechtsgrundlagen im Bereich der Abfallentsorgung im Fokus. Dabei eignen Sie sich Kenntnisse über die relevantesten bindenden Verpflichtungen im Bereich der Abfallwirtschaft an und bekommen eine Grundlagenschulung zum Abfallrecht. Sie werden darüber hinaus in die Themen Abfallentsorgung, fachgerechter Transport sowie Entsorgung und Umweltschutz eingeführt und erhalten einen Überblick über einzelne Gesetze und Verordnungen zum Kreislaufwirtschaftsgesetz. Außerdem erhalten Sie Einblicke in Prozesse und Verfahren und werden an den praxisgerechten Einsatz zur fachgerechten und rechtssicheren Entsorgung verschiedener Abfälle herangeführt. Dabei lernen Sie, die Lagerung und den Transport von Abfällen ordnungsgemäß durchzuführen und die Entsorgung durch Begleitschein, Übernahmeschein, Sammelentsorgung, Registrierung und Nachweisführung zu dokumentieren. Dazu zählt auch, das fakultative und privilegierte Nachweisverfahren kennenzulernen. Zusätzlich erhalten Sie Informationen, um zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen unterscheiden zu können und erfahren, welche abfallrechtlichen und umweltrechtlichen Vorschriften eine Rolle spielen.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten außerdem eine aktuelle Ausgabe des Buches ?Abfallrecht? sowie umfangreiche Arbeitsmittel, wie Flussdiagramme und Prüflisten.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, welche Ihre Kenntnisse über die Grundlagen des Abfallrechts bestätigt.
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in die Abfallentsorgung eingebunden sind oder zukünftig eingebunden werden sollen; Einkäufer, Betriebsleiter, Bereichs- oder Gruppenleiter, in deren Verantwortung die Abfallentsorgung fällt; Interessierte, die sich einen Überblick über relevante Inhalte des Umweltrechts verschaffen wollen
Zeit
09:00 -
Mehr erfahren
Betriebliche Gefahrenabwehrpläne - EX/A33/30151501/24092026-1 - 24.09.2026
Fach- und Sachkunde zur Erstellung, Überprüfung und Fortschreibung von Feuerwehrplänen, Flucht- und Rettungsplänen und der Brandschutzordnung
Inhalt
Rechtliche Grundlagen (Musterbauordnung, Landesbauordnungen, Sondervorschriften)
Ziele von betrieblichen Gefahrenabwehrplänen
Feuerwehrpläne nach DIN 14095
Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und ASR A1.3 und ASR 2.3
Brandschutzordnung nach DIN 14096
Rechte und Pflichten
Anwendung von Normen
Arten von Plänen und Dokumentationen im betrieblichen Brandschutz
Inhaltliche Anforderungen an Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne und Brandschutzordnungen
Bewertung und Kontrolle von Plänen mit exemplarischer Betriebsbegehung
Hilfestellungen für die Umsetzung organisatorischer Brandschutzmaßnahmen
Praktische Hinweise zur Erstellung und Aktualisierung sowie Fortschreibung
Erfahrungsaustausch
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Aktualisieren und vertiefen Sie Ihre Kenntnisse über Vorschriften und Richtlinien im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. Dazu zählen die rechtssichere Erstellung, Überprüfung und Fortschreibung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095, Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601 sowie ASR A1.3 und Brandschutzordnungen nach DIN 14096.
Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert das geforderte Fachwissen zu den Normen. Sie erhalten konkrete Hilfestellung für Ihre tägliche Arbeit sowie Wissen zur Umsetzung und Optimierung des organisatorischen Brandschutzes. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in Ihre tägliche Praxis. Der Austausch mit anderen Seminarteilnehmern bietet Raum für die Besprechung praxisrelevanter Fälle. Das Seminar ist zweitägig angelegt und gilt als Fortbildung im Sinne der vfdb-Richtlinie 12-09/01.
Zusätzlich erhalten Sie ein digitales Praxistraining, das Ihnen im Kundenportal zu Verfügung gestellt wird.
Zielgruppe
Brandschutzverantwortliche, technische Angestellte, Personen, die Flucht- und Rettungspläne erstellen oder aktualisieren
Voraussetzungen
Sie sind vertraut mit den Vorschriften und Richtlinien im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Mehr erfahren
Verantwortliche technische Führungskraft - EX/A52/50201801/24092026-1 - 24.09.2026
Relevante Gesetze und Rechtsnormen für VTFK
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- EG-Recht und nationales Recht
Wichtige Bestimmungen im Detail
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitssicherheitsgesetz
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
-Ausgesuchte Unfallverhütungsvorschriften
Verantwortung und Haftung:
- Pflichten der Arbeitgeber
- Pflichtenübertragung
- Pflichten der Führungskräfte (z. B. Technische Leiter)
- Pflichtenverstöße
- Strafrechtliche Haftung
- Ordnungswidrigkeitsrechtliche Haftung
- Arbeitsrechtliche Haftung
- Zivilrechtliche Haftung
- Möglichkeit der Versicherung
Schwerpunktthemen mit praktischen Beispielen
- Aufbau einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation
- Die Gefährdungsbeurteilung
- Sicherheit durch Betriebsanweisungen und Unterweisungen
- Prüfungen von Anlagen und Betriebsmitteln
Erforderliche Dokumentation
Nutzen
In unserem Seminar für verantwortliche technische Führungskräfte (VTFK) zeigen wir Ihnen die für Ihr Tätigkeitsfeld relevanten Rechtsnormen auf. Ganz gleich, ob Sie neu als technische Führungskraft einsteigen oder Ihr Wissen auf den neuesten Stand bringen wollen: Als VTFK ist es wichtig, dass Sie alle wichtigen Gesetze und Vorschriften kennen und sicherstellen, dass Ihr Team diese einhält.
In unserem Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über Ihre vielfältigen Aufgaben als technische Führungskraft sowie praktische Tipps und Tricks, wie Sie diesen erfolgreich nachkommen. Sie erfahren, wie Sie diese Verantwortung wahrnehmen können, sodass sich ein messbarer wirtschaftlicher Erfolg einstellt.
Unsere Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen die theoretischen Grundlagen anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis.
Sie setzen unter anderem die Schwerpunkte bei den Themen EU- und nationales Recht, z. B. EU-Maschinenrichtlinie, Arbeitsschutzgesetz, Produktsicherheitsgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung sowie Verantwortungs- und Haftungsmöglichkeiten. Themen wie die Gefährdungsbeurteilung, Fremdfirmenkoordination und die sachgerechte Prüfung von Anlagen und Betriebsmitteln runden das technische Führungskräfte-Seminar ab.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das theoretische Wissen im beruflichen Alltag umzusetzen. Während der Schulung haben Sie ausreichend Zeit, sich mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen.
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit erfüllen Sie mit diesem Seminar Ihre Fortbildungspflicht. Als technische Führungskraft weisen Sie mit unserer Teilnahmebescheinigung nach, dass Sie auf dem aktuellen Stand der Gesetzte und Verordnungen sind.
Zielgruppe
Verantwortliche der Geschäfts-/Unternehmensleitung, technisches und weiteres Führungspersonal, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und sonstige interessierte Personen.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
16; Das Seminar kann als Fortbildung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit angesehen werden. Es richtet sich speziell an technische Führungskräfte. Führungskräfte, jedoch sind auch Führungskräfte aus anderen Bereichen gern gesehen. Führungskräfte der Elektrotechnik verweisen wir auf das Seminar Verantwortliche Elektrofachkraft
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
1090 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
207.1 EUR
Bruttopreis
1297.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Laura Neu
+49 (0)511 9986-2391
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Seminar: Betriebliches Eingliederungsmanagement - EX/A46/50151301/24092026-1 - 24.09.2026
So gestalten Sie ein wirkungsvolles BEM - souverän, empathisch und gesetzeskonform
Inhalt
BEM und Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Hintergründe und Abläufe im BEM
- Gesetzliche Grundlage - § 167 Abs. 1 & 2 SGB IX
- Ziele des BEM
- Die 6 Schritte des BEM-Prozesses
- Datenschutz, Datenspeicherung & Datenweitergabe
- Krankheitsbedingte Kündigung & BEM
Umsetzung der Regelung im Betrieb
- Maßnahmen im BEM
- Nutzen aus Arbeitnehmersicht und Arbeitgebersicht
- Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung
Akteure im BEM
- Aufgaben & Rollen aller Beteiligten
- BEM-Koordinator/-in
Kommunikation im BEM
- BEM-Gespräche praktisch durchführen
- Selbstwahrnehmung in BEM-Gesprächen
- Besonderheiten bei psychisch bedingter Arbeitsunfähigkeit
Nutzen
Im Seminar Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) legen Sie die Grundsteine für ein maßgeschneidertes BEM-Konzept in Ihrem Unternehmen: Erfahrene Referenten machen Sie mit den gesetzlichen Grundlagen und arbeitsrechtlichen Aspekten vertraut. Sie lernen die Aufgaben und Rollen der BEM-Beteiligten kennen und erfahren, mit welchen Maßnahmen Sie die Regeln in Ihrem Unternehmen umsetzen.
Zusätzlich erhalten Sie in dieser BEM-Schulung eine Einführung in die Grundregeln der Kommunikation und erproben die Anwendung einer ziel- und lösungsorientierten Gesprächsführung. Zusammen mit Psychologinnen und Psychologen lernen Sie wichtige Aspekte von BEM-Gesprächen bei psychisch bedingten Arbeitsunfähigkeiten kennen: Demografischer Wandel, Zunahme psychisch bedingter Erkrankungen, Arbeitsverdichtung sowie Informationsflut sind Herausforderungen der aktuellen Arbeitswelt. Für Unternehmen gewinnt der Erhalt der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zunehmend an Bedeutung. Die gesetzliche Grundlage hierfür wurde bereits 2004 in § 167 Abs. 2 SGB IX gelegt. Danach sind Arbeitgeber verpflichtet, jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter, der sechs Wochen oder länger krankheitsbedingt ausgefallen ist, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten.
Diese BEM Schulung richtet sich neben Personalverantwortlichen oder Gesundheitsmanagern auch an Mitglieder des Betriebsrats , die sich im Rahmen einer fundierten Weiterbildung auf ihre Rolle im BEM-Prozess vorbereiten möchten.
Zielgruppe
Personalreferenten, Personalleiter, Personalverantwortliche, Betriebsräte, Personalräte, BEM-Koordinatoren/-Beauftragte, Schwerbehindertenvertretung (SBV), Gesundheitsmanager, Sozialbetreuung, Vertrauenspersonen, Betriebsärzte, Werksärzte, freie Berater, die ein Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement aufbauen oder weiterentwickeln wollen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;
Kennen Sie schon unsere Fortbildung? Im Seminar ?Fortbildung Betriebliches Eingliederungsmanagement? haben Sie die Gelegenheit, sich mit anderen BEM-Beauftragten auszutauschen und gemeinsam Lösungsstrategien zu entwickeln.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Mehr erfahren