Profil

KI-Manager (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/10503025/02032026-1 - 02.03.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Prüfungsmodus:
- In der praktischen Prüfung stellt der Kandidat sein Fachwissen und seine Methodik in Form eines schriftlichen KI-Konzeptes dar.
- Hierbei sind konkrete Aufgabestellungen aus dem Arbeitsumfeld des Kandidaten zu bearbeiten.
- Die Bearbeitungszeit beträgt 28 Wochentage.
Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
- Zur Bearbeitung der praktischen Prüfung sind als Hilfsmittel Lehrgangsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente sowie eigene Aufzeichnungen zugelassen.
Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt eine Mitteilung über das Punkteergebnis in Form einer schriftlichen Bewertung.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Prüfungswiederholung:
- Eine Nachbesserung der praktischen Prüfung ist bei Nichtbestehen innerhalb von 7 Wochentagen ab Einsicht in die Bewertung gegen Gebühr möglich.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.
Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs KI-Manager (TÜV)
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:
- Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs KI-Manager (TÜV)
- schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums
Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der Prüfungsordnung festgelegt sind, sowie der Erklärung zur Zertifikatserteilung verbindlich zu.
Zeit
10:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
12
Abschluss
Personenzertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung
Mehr erfahren
Sachkundige und eingewiesene Personen von Brandmeldeanlagen - EX/A33/30153401/02032026-1 - 02.03.2026
Inhalt
Bestimmungen und Richtlinien
Allgemeiner Brandschutz
Brandmeldezentralen
Brandmelder
Leitungen
Planung und Errichtung von Brandmeldeanlagen
Überspannungsschutz
Brandmeldeanlagen in Bereichen mit besonderen Risiken
Ansteuerung von sicherheitstechnischen oder allgemeinen Anlagen durch die BMA
Dokumentation
Nutzen
Mit Veröffentlichung der DIN 14675 im April 2018, ist der Betreiber von Brandmeldeanlagen aufgefordert, eine eingewiesene Person für die Bedienung der Gefahrenmeldeanlage zu benennen, und kann zusätzlich die Begehung nach DIN VDE 0833-1 durch eine eigene sachkundige Person durchführen lassen.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben erhalten Sie in unserer Veranstaltung einen Überblick über die relevanten Normeninhalte der DIN 14675 und der DIN VDE 0833 Teile 1, 2 und 4 sowie dazugehörende Normen. Ihnen wird die Bedeutung der Normen für Brandmeldeanlagen und wie Sie die Normenanforderungen in Ihrem täglichen Arbeitsalltag umsetzen können, vermittelt.
Zielgruppe
Ingenieurbüros, Errichter und Instandhalter von Brandmeldeanlagen und -systemen als Wiederholung, Facilityunternehmen, Inhaber/Betreiber von privaten und öffentlichen Gebäuden,
Mitarbeiter von Ingenieurbüros, Errichter und Instandhalter von Brandmeldeanlagen und -systemen, Brandschutzbeauftragte, Technische Leiter, Objektbetreuer, Hausmeister, Sicherheitsingenieure, Sachverständige Planer, alle Interessierten, die Brandmeldeanlagen betreiben oder auch planen, errichten und instandhalten.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Mit dem Seminar schließen Sie eventuelle Wissenslücken, wenn Sie bereits über intensive und umfassende Vorkenntnisse zu Brandmeldeanlagen verfügen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
570 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
108.3 EUR
Bruttopreis
678.3 EUR
Ansprechpartner
Herrn Oliver Bastian
+49 421 22318 15
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Grundlagenschulung IFS Food 8.0 - EX/A40/20301311/02032026-1 - 02.03.2026
Neuerungen des Lebensmittelindustrie-Standards IFS 8.0
Inhalt
IFS-Struktur und die IFS-Familie, IFS-Qualitätsmanagement
Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen IFS Food 7 zu 8.0
Zertifizierungsprotokoll
- Arten von Audits und Auditoptionen: Erstaudit, Rezertifizierungsaudit, Follow-up-Audit etc.
- Auditverfahren
- Zertifizierungs- und Auditzyklus
- Bewertungssystem und Audit-Scope
Politik und Nachhaltigkeit
- Kommunikation, Verantwortlichkeiten, Mitarbeiterschulungen, Messbarkeit
Neuerungen in Bezug auf den HACCP-Plan
- Validierungs- und Überwachungsverfahren, Dokumentation
Personalhygiene
- Wirksamkeitsüberprüfung
Erweiterungen um den Prüf- und Überwachungsplan
- KO-Punkt 4 erweitert um Prüf- und Überwachungsplan
- Food Fraud im Einkauf
- Verfahren zur Zulassung und Überwachung von internen/externen Lieferanten
- Reinigung und Desinfektion inkl. CIP-Kriterien
- Rückverfolgbarkeit mittels ?work in progress?
Änderungen im Bereich Prüfmittel
- Sicherstellung, dass keine nicht konformen Produkte verarbeitet werden
- Risikobasiertes Umweltüberwachungsprogramm
- Verantwortlichkeiten werden zugewiesen
Nutzen
In unserer IFS-Food-Schulung erfahren Sie mehr über die aktuellen Entwicklungen im Qualitätsmanagement und in der Qualitätssicherung der Lebensmittelindustrie. Das Seminar ist eine unverzichtbare Grundlagenschulung für Fachkräfte in der Lebensmittelherstellung, die sich mit den Anforderungen des IFS Food Version 8.0 auseinandersetzen müssen. Sie erhalten eine umfassende Einführung in die aktualisierte Version des International Featured Standard Food, die eine engere Verbindung zwischen Prozessoptimierung und Lebensmittelsicherheit herstellt.
Die Inhalte der Weiterbildung umfassen eine detaillierte Betrachtung der IFS-Struktur sowie die wesentlichen Änderungen von IFS Food 7 zu 8.0, wie z. B.:
- neue Auditarten und -optionen sowie überarbeitetes Auditverfahren und Bewertungssystem im Zertifizierungsprotokoll,
- verbesserte Richtlinien für Kommunikation, Verantwortlichkeiten, Mitarbeiterschulungen und Messbarkeit,
- überarbeitete Validierungs-, Überwachungsverfahren und Dokumentation im Rahmen des HACCP-Plans,
- Einführung der Wirksamkeitsüberprüfung für mehr Personalhygiene,
- neue Verfahren zu den Themen Food Fraud, Lieferantenüberwachung, Reinigung und Desinfektion sowie Rückverfolgbarkeit durch den neuen Prüf- und Überwachungsplan,
- Einführung eines risikobasierten Umweltüberwachungsprogramms.
Ein Fokus liegt auf dem überarbeiteten HACCP-Konzept, der Personalhygiene und dem neuen Prüf- und Überwachungsplan. Diese Themenbereiche sind essenziell, damit Sie die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit und -qualität verstehen und effektiv im eigenen Betrieb umsetzen können.
Unsere IFS-Food-Trainings werden von erfahrenen und zertifizierten Auditorinnen und Auditoren geleitet, die Ihnen anhand von Praxisbeispielen helfen, die erlernten Grundlagen des IFS Food 8.0 in Ihrem Unternehmen anzuwenden. Die Weiterbildung bereitet Sie zudem auf die Planung und Begleitung von externen Audits vor und unterstützt Sie bei der sicheren Umsetzung des Lebensmittelstandards.
Nach Abschluss des IFS-Food-Seminars erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Ihre Kompetenz für interne und externe Audits nachweist.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihr Wissen zu erweitern und die Lebensmittelsicherheitskultur in Ihrem Unternehmen nachhaltig zu stärken.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Geschäftsführer, Betriebs- und Produktionsleiter, QM-Beauftragte sowie interne Auditoren aus lebensmittelproduzierenden Unternehmen, die sich aktuell aufgrund von Kundenanforderungen mit den Anforderungen des International Featured Standard (IFS) Food Version 8.0 auseinandersetzen müssen.
Zeit
09:00 - 17:00
Mehr erfahren
Frachteinkauf für Neu- und Quereinsteiger - EX/A38/60151803/02032026-1 - 02.03.2026
Frachtkosten optimieren und Einsparpotenziale nutzen - Ihr Einstieg in den Frachteinkauf
Inhalt
Aktuelle Situation und Entwicklungen auf Frachtmärkten
- Überblick über die Frachtenmärkte
- Neue Märkte - Chancen und Risiken
- Straßenfracht, Luftfracht und Seefracht
- Bahn, Binnenschiff, KEP
- Benchmarking von Frachtpreisen
Strategische Aspekte im Frachteinkauf
- Wie ist der Frachteinkauf organisiert?
- Organisationsformen und Verantwortlichkeiten
- Die Incoterms® 2020
- Rechtliche Rahmenbedingungen AdSP, CMR
- Transportversicherung
Lieferantenauswahl und -bewertung von Frachtanbietern
- Auswahlkriterien, Tools und Instrumente
- Grundlagen des Ausschreibungsverfahrens
- Bewertung der Lieferanten nach harten und weichen Faktoren
- Fallstudie zur Lieferantenbewertung
Systematik der Kostenkalkulation
- Kalkulationsbeispiele der Speditionen
- LKW-Transporte
- Luftfracht
- Seefracht
- Intermodale Transporte
- Die wichtigsten Kennzahlen und ihre Bedeutung
- Eigenständige Beispielkalkulation als Basis für optimale Preisgestaltung
- Kostensenkungspotenziale erkennen
Nutzen
Der Frachteinkauf ist ein entscheidender Kostenfaktor im Unternehmen. Doch wie lassen sich Frachtkosten senken und Prozesse effizient gestalten? Dieses praxisorientierte Seminar vermittelt Neu- und Quereinsteigern das notwendige Wissen, um Einsparpotenziale zu erkennen und Strategien zur Frachtkostenoptimierung erfolgreich umzusetzen.
Das Seminar richtet sich an Einkäuferinnen und Einkäufer aus den Bereichen Transport, Logistik, Organisation, Export oder Controlling sowie an diejenigen, die neu im Bereich Frachteinkauf sind.
Sie erhalten einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen auf den Frachtmärkten und lernen, erfolgreiche Strategien und innovative Methoden zur Optimierung des Frachtenmanagements, zur Optimierung der Versand- und Frachtkosten sowie zum Verständnis der Kalkulationsmethoden von Lieferanten kennen, um Kostentreiber zu identifizieren und Einsparpotenziale zu nutzen. Darüber hinaus erhalten Sie einen Einblick in praxisnahe Maßnahmen für zeitnahe und ergebniswirksame Einsparungen sowie die Senkung der Fracht- und Prozesskosten durch elektronische Ausschreibungen.
Das Seminar Frachteinkauf für Neu- und Quereinsteiger behandelt strategische Aspekte des Frachteinkaufs, Organisationsformen und Verantwortlichkeiten sowie rechtliche Rahmenbedingungen und Transportversicherungen. Anhand von Fallstudien lernen Sie, Lieferanten gezielt auszuwählen und zu bewerten.
Das Seminar wird von erfahrenen Referentinnen und Referenten der TÜV NORD Akademie aus der Logistikbranche geleitet, die Ihnen wertvolle Einblicke und Best Practices vermitteln. Umfangreiche Präsentationsunterlagen und Handouts, die als wertvolle Referenzen dienen, unterstützen Sie auch über das Seminar hinaus dabei, den Frachteinkauf zu optimieren.
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen strategischer und operativer Einkauf, Logistik, Vertrieb und Controlling.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
610 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
115.9 EUR
Bruttopreis
725.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Alisya Eschhold
02013195523
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Webinar: Datenschutz-Grundlagen - EX/A52/10151251/02032026-1 - 02.03.2026
Aktuelle Anforderungen der DSGVO sowie wichtige Maßnahmen für die Praxis
Inhalt
Ihre Erwartung an uns: Bringen Sie gern Ihre Datenschutzfragen mit!
Kurzer Überblick über DSGVO und BDSG
Kurz und knackig: Grundsätze des Datenschutzes - worauf müssen Sie achten?
Die Sache mit der Datenschutz-Dokumentation: Was, wie, wann und wie viel?
Organisation des Datenschutzes: ein paar einfache Regeln und Tipps für schnellen Erfolg
Hilfe, ein Betroffener! Auskunfts- und Löschanträge richtig bearbeiten
Mit der IT auf dem Stand der Technik sein: Dateiserver, Cloud, Webseite und Co.
Auftragsverarbeitungen - wann Sie personenbezogene Daten an Dienstleister geben dürfen
Tipps für die Selbstkontrolle: Funktioniert bei uns auch alles? Was würde die Datenschutzbehörde sagen?
Nutzen
In unserem Grundlagen-Datenschutz-Webinar erfahren Sie alles Wissenswerte zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) aus betriebswirtschaftlicher und organisatorischer Sicht. Sie lernen relevante Datenschutzthemen sowie die wichtigsten Anforderungen der DSGVO kennen und erfahren, wie Sie diese einfach, effizient und pragmatisch in Ihrem Unternehmen und in Projekten umsetzen.
Unsere Referentinnen und Referenten geben Ihnen konkrete Vorschläge, bewährte Tipps sowie Best Practices für die relevanten Anforderungen des Datenschutzes. Somit können Sie künftig Dokumentationen von Verarbeitungen durchführen und kommen Ihrer Nachweispflicht gegenüber der Datenschutzbehörde nach.
Die Inhalte der Datenschutz-Fortbildung passen wir laufend den neuen Entwicklungen an. Sie wurden von unseren Referentinnen und Referenten in der betrieblichen Praxis getestet und angewendet. Dabei berücksichtigen diese immer auch die aktuellen Aktivitäten der Datenschutzbehörden und des Europäischen Datenschutzausschusses.
Nutzen Sie während des Grundlagen-Datenschutz-Webinars die Möglichkeit für einen intensiven Erfahrungsaustausch in der Lerngruppe. Darüber hinaus erhalten Sie Mustertexte, Formulare und Checklisten für die Umsetzung der DSGVO und des BDSG in Ihrem Unternehmen.
Extra-Nutzen für Sie
- Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Datenschutzfragen aus der Praxis
- Vermittlung konkreter Lösungsansätze
Zielgruppe
Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Leitungskräfte, Marketing- und Vertriebsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, Beschäftigte aus den Bereichen IT, Compliance, Personal sowie Tätige aus Vereinen und gemeinnützigen Institutionen, die Datenschutz organisieren oder sich für Datenschutzfragen in der Praxis interessieren
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
0
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
610 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
115.9 EUR
Bruttopreis
725.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Beyza Yilmaz
null
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - EX/A40/30351401/02032026-1 - 02.03.2026
Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)
Inhalt
Rechtliche Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften wie z. B. BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Information 208-016 und TRBS 2121
Anforderungen an Leitern und Tritte
- Instandhaltung und Reparaturen
Prüfung von Leitern und Tritten
- Umgang mit Leitern
Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen
Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers
Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern und Tritten schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).
Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften: In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Kenntnisse zur Prüfung nachweisen können.
Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern auch die tägliche Prüfung bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor dem Gebrauch auf Eignung und Beschaffenheit der Leitern zu achten. Als Maßnahmen, die das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherstellen, kommen zum Beispiel das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage.
Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse erworben und ist befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) ?Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten?. Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.
In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Leiter oder alternativ mit einem immersiven Training.
Zielgruppe
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von Leitern und Tritten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Mehr erfahren
Beauftragte Person für Aufzugsanlagen gemäß BetrSichV und TRBS 3121 - EX/A36/30351101/02032026-1 - 02.03.2026
Ehemaliger Aufzugswärter
Inhalt
Aufgaben der Beauftragten Person für den Betrieb von Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 3121
Geschichtliche Entwicklung
Was ist ein Aufzug?
Unterschiedliche Bauarten
- Treibscheibenaufzug
- Direkter hydraulischer Aufzug
- Indirekter hydraulischer Aufzug
Sicherheitseinrichtungen
- Türverschlüsse
- Geschwindigkeitsbegrenzer
- Fangvorrichtung
- Rohrbruchsicherung
- Triebwerksbremsen
- Weitere Sicherheitseinrichtungen wie z. B. Fernnotruf
- Steuer- und Sicherheitsschalter
Gefahren beim Betrieb
Ursachen für Übergeschwindigkeit des Fahrkorbes
- Treibscheibenaufzug
- Hydraulischer Aufzug
Überwachungsbedürftige Anlagen
Betrieb einer Aufzugsanlage
Maßnahmen zur Befreiung von Personen aus Fahrkörben
Begehung einer oder mehrerer Aufzugsanlagen am Veranstaltungsort
oder digitales Praxistraining
Nutzen
Qualifizieren Sie sich zur Beauftragten Person für Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 3121: Der ehemalige Aufzugswärter wird heute als Beauftragte Person für Aufzugsanlagen bezeichnet. Sie erlernen in diesem Kurs, sachgerecht Befreiungsmaßnahmen einzuleiten und durchzuführen, um den gegebenen Anforderungen gerecht zu werden und eine sachgerechte Personenbefreiung zu gewährleisten.
Die Anforderungen an die Befähigte Person sind in der TRBS 3121 beschrieben. Hier sind auch die aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) abzuleitenden Pflichten für den Betrieb von Aufzugsanlagen konkretisiert. Hiernach sind Sie verpflichtet, Ihre überwachungsbedürftigen Anlagen (z. B. Aufzugsanlagen) in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und zu überwachen. Ebenso sind Sie verpflichtet, notwendige Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich einzuleiten und die den Umständen entsprechend erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Ebenfalls müssen Sie als Betreiber einer Aufzugsanlage sicherstellen, dass auf Notrufe aus einem Fahrkorb in angemessener Zeit reagiert wird und eine sachgerechte Personenbefreiung durchgeführt werden kann.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in den beruflichen Alltag. Unsere Referenten vermitteln theoretische Kenntnisse anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele. Im Seminar können Sie sich mit anderen Teilnehmern austauschen und vernetzen.
In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Aufzugsanlage oder alternativ mit einem immersiven Training.
Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an Hausmeister, haustechnisches Personal, Instandhaltungs- und Servicepersonal.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
630 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
119.7 EUR
Bruttopreis
749.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Birgit Cramer
0511 998-61910
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Beauftragte Person für Aufzugsanlagen gemäß BetrSichV und TRBS 3121 - EX/A38/30351101/02032026-1 - 02.03.2026
Ehemaliger Aufzugswärter
Inhalt
Aufgaben der Beauftragten Person für den Betrieb von Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 3121
Geschichtliche Entwicklung
Was ist ein Aufzug?
Unterschiedliche Bauarten
- Treibscheibenaufzug
- Direkter hydraulischer Aufzug
- Indirekter hydraulischer Aufzug
Sicherheitseinrichtungen
- Türverschlüsse
- Geschwindigkeitsbegrenzer
- Fangvorrichtung
- Rohrbruchsicherung
- Triebwerksbremsen
- Weitere Sicherheitseinrichtungen wie z. B. Fernnotruf
- Steuer- und Sicherheitsschalter
Gefahren beim Betrieb
Ursachen für Übergeschwindigkeit des Fahrkorbes
- Treibscheibenaufzug
- Hydraulischer Aufzug
Überwachungsbedürftige Anlagen
Betrieb einer Aufzugsanlage
Maßnahmen zur Befreiung von Personen aus Fahrkörben
Begehung einer oder mehrerer Aufzugsanlagen am Veranstaltungsort
oder digitales Praxistraining
Nutzen
Qualifizieren Sie sich zur Beauftragten Person für Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 3121: Der ehemalige Aufzugswärter wird heute als Beauftragte Person für Aufzugsanlagen bezeichnet. Sie erlernen in diesem Kurs, sachgerecht Befreiungsmaßnahmen einzuleiten und durchzuführen, um den gegebenen Anforderungen gerecht zu werden und eine sachgerechte Personenbefreiung zu gewährleisten.
Die Anforderungen an die Befähigte Person sind in der TRBS 3121 beschrieben. Hier sind auch die aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) abzuleitenden Pflichten für den Betrieb von Aufzugsanlagen konkretisiert. Hiernach sind Sie verpflichtet, Ihre überwachungsbedürftigen Anlagen (z. B. Aufzugsanlagen) in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und zu überwachen. Ebenso sind Sie verpflichtet, notwendige Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich einzuleiten und die den Umständen entsprechend erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Ebenfalls müssen Sie als Betreiber einer Aufzugsanlage sicherstellen, dass auf Notrufe aus einem Fahrkorb in angemessener Zeit reagiert wird und eine sachgerechte Personenbefreiung durchgeführt werden kann.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in den beruflichen Alltag. Unsere Referenten vermitteln theoretische Kenntnisse anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele. Im Seminar können Sie sich mit anderen Teilnehmern austauschen und vernetzen.
In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Aufzugsanlage oder alternativ mit einem immersiven Training.
Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an Hausmeister, haustechnisches Personal, Instandhaltungs- und Servicepersonal.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
630 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
119.7 EUR
Bruttopreis
749.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Denise Garohn
0201 31955-34
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
WHG-Fortbildung: Die AwSV - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - EX/A42/40401701/02032026-1 - 02.03.2026
AwSV-Schulung für betrieblich Verantwortliche von WHG-Fachbetrieben und Anlagenbetreibern
Inhalt
Wiederholung der Anforderungen aus WHG und AwSV-Verordnung
(u. a. Schutzziele und Grundsatzanforderungen)
Einstufung von wassergefährdenden Stoffen und von Anlagen in Gefährdungsstufen
Aktuelles aus dem Wasserrecht und aus Technischen Regeln
Anforderungen an Fachbetriebe nach WHG/AwSV
Betreiberpflichten und die Rolle des Fachbetriebes
Eignungsnachweise und Eignungsfeststellung
Anforderungen an die Rückhaltung
Nutzen
In unserer WHG-/AwSV-Fortbildung: die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bringen wir Ihnen die Grundlagen dieser am 01. August 2017 in Kraft getretenen, bundesweiten Verordnung (AwSV) nahe.
Diese AwSV-Schulung richtet sich an alle betrieblich Verantwortlichen von Fachbetrieben sowie an Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen.
Erfahren Sie von unseren Referentinnen und Referenten, welche wasserrechtlichen Grundlagen erfüllt werden müssen, lernen Sie die Betreiberpflichten sowie die technischen Anforderungen an Anlagen kennen.
Gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hat der Fachbetrieb nach WHG/AwSV sicherzustellen, dass die betrieblich verantwortliche Person mindestens alle zwei Jahre an einer AwSV-Fortbildung teilnimmt. Mit der Teilnahme an dieser Schulung kommt die betrieblich verantwortliche Person dieser Pflicht nach.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter von Fachbetrieben nach WHG/AwSV, Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Planungsbüros sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Für Mitarbeiter von Heizungsfachbetrieben empfehlen wir die WHG-Fortbildung: Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen.
Für Mitarbeiter von Betrieben, die an Biogas- und/ oder JGS Anlagen tätig sind, bieten wir die WHG-Fortbildung: JGS- und Biogasanlagen an.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig. Vorkenntnisse sind empfehlenswert und werden im WHG-Grundkurs vermittelt.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
650 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
123.5 EUR
Bruttopreis
773.5 EUR
Ansprechpartner
Herrn Georg Klingberg
040 8557 2712
akd-ol@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Europäische Medizinprodukteverordnung - EX/A52/20351201/02032026-1 - 02.03.2026
Grundlagen zum europäischen Medizinprodukterecht - Medizinprodukteverordnung (MDR 2017/745)
Inhalt
Grundlagen zum europäischen und deutschen Medizinprodukterecht
- Europäische Medizinprodukteverordnung (Medical Device Regulation - MDR 2017/745)
- Nationale Rechtslage, Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) und relevante Verordnungen
- Zusammenspiel der gesetzlichen Vorschriften
- Definition Medizinprodukt, Zubehör, Komponente, Inverkehrbringen, Hersteller
CE-Kennzeichnung
- Klassifizierung von Medizinprodukten
- Konformitätsbewertungsverfahren
- Grundlegende Anforderungen
- Technische Dokumentation
- Risikomanagement
- Qualitätsmanagement
- Klinische Bewertung und klinische Prüfung
- Scrutiny-Verfahren, Konsultationsverfahren
Anforderungen an Akteure und Organisation
- Medizinprodukteberater
- Für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person
- Meldepflichten, Vigilanz, Marktüberwachung
Nutzen
In unserer MDR-Schulung zu den Grundlagen der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR 2017/745) bieten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die gesetzlichen Anforderungen auf europäischer und nationaler Ebene, die für das konforme Inverkehrbringen von Medizinprodukten unerlässlich sind. Voraussetzung dafür ist das rechtmäßig angebrachte CE-Kennzeichen an Medizinprodukten. Damit bestätigen Sie die Einhaltung der innerhalb Europas geltenden gesetzlichen Anforderungen. Im Mittelpunkt stehen daher in unserem MDR-Seminar die komplexen Anforderungen der europäischen Medizinprodukteverordnung (Medical Device Regulation - MDR 2017/745) im direkten Abgleich mit den nationalen Rechtsregelungen.
Unsere Referentinnen und Referenten informieren Sie in diesem MDR-Training über die Anforderungen, Verantwortlichkeiten und Pflichten von Unternehmen, die Medizinprodukte in Europa herstellen und vertreiben. Sie sind somit künftig in der Lage, die grundlegenden Anforderungen der MDR im beruflichen Alltag umzusetzen und Marktzugänge in der EU strategisch zu planen.
Zusätzlich erläutern wir Ihnen in dieser MDR-Fortbildung anhand praktischer Beispiele die Zusammenhänge zwischen den Anforderungen der MDR und weiteren gesetzlichen und normativen Anforderungen. Sie erhalten detaillierte Einblicke in die Einführung von weiteren Prozessen im Qualitätsmanagement, die Sie neben den bisherigen Anforderungen aus der EN ISO 13485 berücksichtigen müssen. Hierdurch entwickeln Sie ein tiefgreifendes Verständnis für die Auswirkungen des Medizinprodukterechts auf die Produktentwicklung, die Unternehmensorganisation und das Qualitätsmanagement.
Sie erhalten in diesem Training zudem einen Überblick zur Klassifizierung von Medizinprodukten und zu den verschiedenen Konformitätsbewertungsverfahren. Weitere wichtige gesetzliche Vorgaben, wie bspw. die Anforderungen an die verantwortliche Person für Regulierungsvorschriften, das Risikomanagement, das neue Konsultationsverfahren (Scrutiny-Verfahren) oder den Umgang mit Vorkommnissen, präsentieren Ihnen unsere Referentinnen und Referenten in dieser MDR-Schulung ebenso detailliert.
Schließlich erhalten Sie von uns eine Bescheinigung, die Ihnen als Nachweis für die von der EN ISO 13485 geforderte Kompetenzerhaltung dient. Solche Nachweise können in einem Audit von der Benannten Stelle verlangt werden und sind zudem notwendige Grundlage für einen möglichen Positionswechsel innerhalb Ihres Unternehmens.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Medizinprodukteindustrie bspw. aus den Bereichen Qualitätsmanagement, Regulatory Affairs, Forschung und Entwicklung und an alle Personen, die einen Überblick über die neue europäische Medizinprodukteverordnung erhalten möchten. Personen, die sich beruflich neu orientieren und in den Bereich der Medizinprodukte einsteigen möchten, sind ebenfalls angesprochen.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschlu
Mehr erfahren
Weiterbildung für Gefahrgutverantwortliche - EX/A81/60251106/02032026-1 - 02.03.2026
Inhalt
Verantwortlichkeiten im Unternehmen
- Gefahrgutorganisation
- Verfolgung von Verstößen
Vorschriften
- Gesetze und Verordnungen (z. B. GGBefG, GGAV, GGVSEB, GGVSee), Internationale Vereinbarungen und Abkommen (z. B.: ADR/RID/ADN, IMDG, IATA)
Klassifizierung
- Kriterien, Hilfsmittel wie Sicherheitsdatenblatt, Stoffdatenbank GESTIS
- Beispiele nach Teilnehmerwünschen
Dokumentation
- Erforderliche Angaben in den Beförderungspapieren der Verkehrsträger
- Gemeinsamkeiten und Abweichungen
- Besonderheiten wie Containerpackzertifikat
Ausführung, Aufschriften und Kennzeichnung der Verpackungen
- Gemeinsamkeiten und Abweichungen der Verkehrsträger
Freistellungen und Erleichterungen
- GGAV, multilaterale Vereinbarungen, 1.1.3.6 ADR
- Begrenzte und freigestellte Mengen
Checklisten vor Befüllung/Beladung
- Erarbeiten und Anwenden der Checklisten
- Praktische Übungen
Besonderheiten bei der Entsorgung
- Abfall als Gefahrgut, GGAV Nr. 20, TRGS 520 (auf Teilnehmerwunsch)
- Diskussion und Übungen
Nutzen
Vertiefen Sie Ihre vorhandenen Kenntnisse, die Sie bereits durch Grundschulungen im Abfall-, Entsorgungs- oder Gefahrgutbereich erworben haben. Unsere Referenten zeigen Ihnen Verknüpfungsmöglichkeiten zwischen den einzelnen Verkehrsträgern auf, sodass Sie betriebsbedingte Transportabläufe optimieren können. Es werden mögliche Freistellungen von den Gefahrgutvorschriften vermittelt. Außerdem erhalten Sie die Möglichkeit, mit Fachleuten Ihre speziellen Fragen zu besprechen.
Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Auch für den Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Zielgruppe
Gefahrgutbeauftragte, Abfallbeauftragte, beauftragte Personen sowie Leiter Logistik
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
08:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
18
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
680 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
129.2 EUR
Bruttopreis
809.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Webinar: Meldungen aus dem Hinweisgebersystem prüfen - Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes - EX/A52/10602306/02032026-1 - 02.03.2026
Hinweise nach dem HinSchG rechtssicher prüfen und dokumentieren
Inhalt
Ein Hinweis geht ein: Was ist zu beachten?
Aufgaben der Meldestelle
Einen effizienten Workflow definieren - wer tut was?
Plausibilitätsprüfung
Welche Informationen bzw. Unterlagen sind als Beweise im Sinne der StPO geeignet?
Beweiskraft von Zeugenaussagen
Befragung von Hinweisgebern, Zeugen und Beschuldigten
Dos und Don?ts bei der Anforderung von Informationen oder Unterlagen von Kolleginnen und Kollegen
Praktische Prüfung der Beispielfälle
Beschaffen von Informationen und Beweisen
Grenzen der Fallprüfung
Welche Inhalte sollte eine Entscheidungsvorlage haben?
Was gehört in den Abschlussbericht?
Nutzen
Sie haben als beauftragte Person nach § 15 Abs. 2 HinSchG bereits ein Hinweisgebersystem in Ihrem Unternehmen eingerichtet und möchten nun rechtssicher in die Umsetzung gehen?
Häufig fehlt es an Erfahrung in der Bearbeitung von Hinweisen.
In unserem praxisnahen Webinar erfahren Sie, wie Sie mit Hinweisen umgehen und welche Vorgehensweise in welchem Fall angemessen ist.
Unsere Referentinnen und Referenten erläutern Ihnen zunächst die einzelnen Bearbeitungsschritte und veranschaulichen diese anhand von Fallbeispielen.
Bringen Sie gern einen typischen, fiktiven Fall mit. Fälle aus dem Teilnehmerkreis können im Webinar im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten in allen Schritten bearbeitet werden. So lernen Sie direkt an konkreten Beispielen, Hinweise zu prüfen, Beweise richtig zu bewerten und eine gerichtsfeste Dokumentation zu erstellen.
Dabei führen Sie eine Plausibilitätsprüfung durch, befragen Hinweisgeber, Zeugen und Beschuldigte, holen Beweismittel oder Informationen ein, werten Informationen und Unterlagen aus und erstellen Entscheidungsvorlagen und Abschlussberichte.
Nach dem Online-Seminar zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) wissen Sie, welche Bearbeitungsschritte wann angemessen sind, auf welche Formulierungen Sie bei der Berichtserstellung achten müssen und was in einem Abschlussbericht unbedingt enthalten sein sollte.
Sie gewinnen Sicherheit im Umgang mit eingehenden Hinweisen und Routine in der Dokumentation. Für die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) in Ihrem Unternehmen erhalten Sie eine Gliederung für eine Entscheidungsvorlage und für den Abschlussbericht.
Zielgruppe
Beauftragte für die Bearbeitung von Hinweisen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
0;
Sie haben noch keinen Fachkundenachweis Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)?
Besuchen Sie unser Seminar Ihr Hinweisgebersystem - so gelingt die Umsetzung! - Fachkundenachweis für Beauftragte der Meldestelle nach § 15 Abs. 2 HinSchG".
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Mehr erfahren