Profil

Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Automotive - EX/A50/20401602/11112026-1 - 11.11.2026

Product Safety and Conformity Representative (PSCR)


Inhalt

Anforderungen ISO 9001, IATF 16949 und Kunden

VDA-Band Produktintegrität (PSCR)

Verantwortung und Qualifikation

Produktlebenszyklus und Produktbeobachtung

PI-Prozess

Kommunikation

RAPEX Gefährdungsbeurteilung und RAPEX Risikobewertung

RISIKO Bewertung nach ISO 31000

QM-Methoden

Besondere Merkmale

Nutzen

Durch die PSCR-Schulung bleiben Sie auf dem neuesten Stand im Bereich Qualitätsmethoden und Qualitätstechniken in der Automotive-Branche.
Unsere Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen unter Einbeziehung des VDA-Bandes Produktintegrität (PI) die relevanten Kenntnisse, um als Produktsicherheitsbeauftragter (PSB) beziehungsweise Product Safety and Conformity Representative (PSCR) für die Automobilindustrie tätig werden zu können. Sie erhalten einen Überblick über kundenspezifische Anforderungen der Hersteller an die Lieferkette. Als Produktsicherheitsbeauftragter ist es Ihre Aufgabe, produktsicherheitsrelevante Mängel zum Schutz der Verbraucher zu vermeiden. Hieraus resultieren die Anforderungen an den Produktsicherheitsbeauftragten in der Zulieferindustrie.

Das bedeutet im Einzelnen:
- Fehlerprävention beim Produktentstehungsprozess
- Vermeidung von produktsicherheitsrelevanten Fehlern in der Fertigung, Montage und in Prüfprozessen
- Risikobewertungen im Rahmen von Projekten, Prozessen oder Produkten
- RAPEX Methode
- Sicherstellung von Informationsaustausch
- Produktintegrität im Produktlebenszyklus

Laut Gesetz (§ 823 BGB) ist jeder Hersteller verpflichtet, eine Marktbeobachtung durchzuführen. In der Automobilindustrie wird dies durch Kundenanforderungen noch weiter präzisiert und die Anforderungen erweitert. Einige Automobilhersteller (OEMs) fordern die Benennung eines Produktsicherheitsbeauftragten (PSB) im Unternehmen. Der VDA hat die Anforderungen in dem neuen VDA-Band Produktintegrität aufgenommen und einen einheitlichen Standard geschaffen. Dieser VDA-Band ist somit der Leitfaden für jeden Produktsicherheitsbeauftragten bzw. Product Safety and Conformity Representative (PSCR).

In der PSCR-Schulung vermitteln wir Ihnen die Methoden und Werkzeuge zur Umsetzung dieser Aufgaben mit dem Schwerpunkt Automobilindustrie. Durch den Bezug zu Normen, Gesetzen und kundenspezifischen Anforderungen lernen Sie, die Aufgaben und Befugnisse eines Produktsicherheitsbeauftragten kennen und durch Praxisbeispiele gesichert anzuwenden.

Nach dem Besuch der insgesamt dreitägigen Ausbildung zum Produktsicherheitsbeauftragten (TÜV) können Sie eine Prüfung ablegen. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen. Ihnen fehlen die Grundlagen zum Thema rechtliche Vorschriften? Dann besuchen Sie auch unsere Schulung Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Grundlagen.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an die Geschäftsführung, Technische Leitung, Konstrukteure, Entwicklungsleiter sowie Mitarbeiter des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung, die die Aufgabe des Produktsicherheitsbeauftragten übernehmen sollen. Der 2. Teil dieser Ausbildung richtet sich insbesondere an die Zulieferindustrie der Automobilindustrie.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist der Besuch der zweitägigen Veranstaltung Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Grundlagen.

Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Automotive ist der Besuch der zweitägigen Grundlagenschulung und der eintätigen branchenspezifischen Schulung.

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

16;

Das Seminar besteht aus zwei Teilen. Nach Absolvieren aller Teile ist als Abschluss des Seminars eine schriftliche

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DSGVO-Seminar für den Arbeitsalltag - Datenschutz in der Praxis - EX/A52/10151151/11112026-1 - 11.11.2026

Datenschutz umsetzen mit Mustern, Checklisten und weiteren Hilfsmaterialien


Inhalt

Einführung: die wichtigsten 6 Regelungen der DSGVO für das Datenschutzmanagement

Rechtsgrundlagen dokumentieren
- Auswahl der richtigen Legitimation für Datenkategorien und Verarbeitungszwecke
- Einwilligung Foto: Mustertexte, Verfahren
- Praxis: Eigenen Einwilligungstext verfassen und mittels Checkliste prüfen
- Berechtigtes Interesse: Dokumentation der Abwägung der Interessen
- Praxis: Dokumentation des berechtigten Interesses für eine Ihrer Verarbeitungen

Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
- Verschiedene Varianten der Dokumentation
- Empfohlene Inhalte
- Praxis: VVT am Beispiel

Dokumentation von Datenschutzverletzungen
- Aufbau des internen Meldeprozesses und dessen praktische Umsetzung
- Aufbau der internen Dokumentation
- Wie funktioniert die Meldung an die Datenschutzbehörde? Womit muss ich rechnen?
- Praxis: Melden eines Fehlversands von personenbezogenen Daten

Datenschutzerklärungen und Informationstexte
- Was gehört hinein?
- Beispiel: Information an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Beispiel: Information an Webbesucherinnen und Webbesucher
- Praxis: die Datenschutzerklärung der eigenen Website schnell und einfach auf Datenschutzverstöße prüfen

Auftragsverarbeitung
- Was gehört hinein? Muster aus Textbausteinen
- Praxis: Ausfüllen eines AV-Vertrags
- Checkliste zur Prüfung von AV-Verträgen
- Praxis: Prüfen eines Ihrer AV-Verträge

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
- Methoden zur Ermittlung der eigenen TOMs einer Verarbeitung
- Praxis: TOMs einer Verarbeitung dokumentieren
- Checkliste zur Prüfung der TOMs von Auftragsverarbeitern

Nutzen

In unserem DSGVO-Seminar zeigen wir Ihnen, wie Sie den Datenschutz in Ihrem Unternehmen richtig umsetzen und die Anforderungen der Datenschutzbehörde erfüllen.
Auch wenn Sie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bereits in Ihrem Unternehmen umgesetzt haben und das geforderte Datenschutzmanagement nach bestem Wissen und Gewissen betreiben, tauchen im betrieblichen Alltag immer wieder Fragen auf, deren Beantwortung kniffelig ist:

- Haben wir den richtigen AV-Vertrag mit unserem IT-Dienstleister abgeschlossen?
- Sind unsere Kundinnen und Kunden lückenlos über den Datenschutz informiert oder gibt es noch etwaige Fragen?
- Wie können wir die Arbeit am Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten vereinfachen?
- Wie erkennen wir, ob die Datenschutzerklärung unserer Website vollständig ist?
- Wie muss die Interessenabwägung einer Verarbeitung dokumentiert sein, sodass die Datenschutzbehörde zufrieden ist?

Dieses DSGVO-Seminar hat den Anspruch, Ihnen für viele Datenschutzfragen des betrieblichen Alltags nicht nur Mustertexte, Checklisten und Ablaufpläne an die Hand zu geben. Es bietet Ihnen auch in Praxisübungen die Möglichkeit, durch den intensiven Austausch und Diskussionen, Datenschutz-Texte zu erstellen, die Sie direkt in Ihrem Unternehmen verwenden können. Anhand von Fallbeispielen besprechen und lösen wir Datenschutzprobleme und nutzen dabei die in diesem DSGVO-Seminar vorgestellten Werkzeuge.

Nutzen Sie unsere Muster und Checklisten zur Umsetzung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen. Dabei dürfen Sie sicher sein, dass die vorgestellten Muster und ihre Lösungen den aktuellen Stand der Erwartungen der Datenschutzbehörden bestmöglich erfüllen.

Zielgruppe

Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren und -helfer, Geschäftsführer, bei denen Datenschutz ?Chefsache? ist, Informationssicherheitsbeauftragte, Betriebsräte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen IT, Compliance, Personal, IT-Gutachter und -Berater sowie Interessierte

Voraussetzungen

Es werden Grundkenntnise im Datenschutz vorausgesetzt.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Tei

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Laserschutzbeauftragter - technische Laseranwendungen - EX/A45/30401801/11112026-1 - 11.11.2026

Erwerb der erforderlichen Fachkenntnisse gemäß § 5 Absatz 2 OStrV, TROS Laserstrahlung und DGUV Grundsatz 303-005


Inhalt

Physikalische Größen und Eigenschaften der Laserstrahlung

Biologische Wirkung von Laserstrahlung

Rechtliche Grundlagen und Regelwerke
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)
- Technische Regeln (TROS Laserstrahlung)

Laserklassen, Grenzwerte, Gefährdungen (direkte/indirekte)

Auswahl und Durchführung von Schutzmaßnahmen

Aufgaben und Verantwortung des LSB im Betrieb

Inhalte und Beispiele zur Gefährdungsbeurteilung

schriftlicher Nachweis der Fachkenntnisse

Nutzen

Qualifikation zum Laserschutzbeauftragten: Unser anwendungsbezogenes Seminar vermittelt Ihnen die erforderlichen Fachkenntnisse eines Laserschutzbeauftragten für Laseranwendungen im industriellen wie im Forschungsumfeld. Das Grundseminar richtet sich nach Paragraf 5 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und der Technischen Regeln Laserstrahlung (TROS), sodass Sie als Laserschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen bestellt werden können.

Die Einsatzgebiete der Laserstrahlung sind sehr breit gefächert: In der Forschung, in der industriellen Fertigung oder zur Bearbeitung und Vermessung verschiedener Werkstoffe kommen Laser zum Einsatz. Unabhängig vom Einsatzgebiet ist nach § 5 Absatz 2 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischen Strahlung jedes Unternehmen beim Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 verpflichtet, einen Laserschutzbeauftragten zu bestellen. Die hierzu erforderlichen Fachkenntnisse sind durch den Besuch eines entsprechenden Lehrgangs nach den Technischen Regeln Laserstrahlung (TROS) nachzuweisen.

Zielgruppe

Teilnehmen können Mitarbeitende, die die Aufgabe des Laserschutzbeauftragten übernehmen sollen und die erforderlichen Fachkenntnisse schriftlich nachweisen müssen. Dieses anwendungsbezogene Seminar richtet sich an Unternehmen, die Laser in der Forschung oder im industriellen Bereich nutzen.

Voraussetzungen

Der LSB verfügt über eine abgeschlossene technische, naturwissenschaftliche Berufsausbildung oder eine vergleichbare Ausbildung mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Laserschutzbeauftragte ohne nachweisliches Absolvieren eines Ausbildungsseminars sollten ebenfalls zu diesem Seminar angemeldet werden, um Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 11 OStrV zu vermeiden.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

690 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

131.1 EUR

Bruttopreis

821.1 EUR

Ansprechpartner

Herrn Andreas Fingerle
+49 711 62041313
akd-s@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

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Schulung: Sicherheitsbeauftragter - EX/A52/50201101/11112026-1 - 11.11.2026

Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001


Inhalt

Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung

Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen

Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren

Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Durch unsere Ausbildung zum bzw. zur Sicherheitsbeauftragten (SiBe) lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit, den Arbeitsschutz sowie den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiBe) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorschriften, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.

Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten, die Rolle der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Gesundheitsgefahren, Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA) und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiBe) wichtig sind.

Mit unserer interaktiven Trainingseinheit zur Notfallübung erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.

In unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte, Pflichten und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zur zentralen Ansprechperson für Arbeitsschutzfragen, zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.

Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.


Zielgruppe

Unsere Schulung

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KI in technischen Prozessen - Teil 2 - EX/A45/20401181/11112026-1 - 11.11.2026

Kompetenzen entwickeln - KI-Methoden in Produktionsprozessen und Qualitätssicherung einsetzen


Inhalt

Einführung in Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen
- Wiederholung Inhalte Seminar ?KI in technischen Prozessen - Teil 1?
- Grundlagen der Künstlichen Intelligenz
-Einführung in Maschinelles Lernen: Definitionen, Konzepte und Unterschiede zu traditionellen Algorithmen

Datenvorbereitung und -verarbeitung
- Bedeutung von Datenqualität und -vorbereitung
- Methoden zur Datenbereinigung und -normalisierung
- Feature Engineering: Auswahl und Erstellung relevanter Merkmale

Maschinelles Lernen - überwachte und unüberwachte Lernmethoden
- Überblick über verschiedene Lernmethoden
- Überwachtes Lernen: Regression und Klassifikation
- Unüberwachtes Lernen: Clustering und Anomalie Erkennung
- Beispiele und Anwendungsfälle aus der Praxis

Entwicklung und Training von KI-Modellen
- Auswahl geeigneter Algorithmen für spezifische Anwendungsfälle
- Training und Validierung von Modellen
- Hyperparameteroptimierung und Modellbewertung

Implementierung und Integration von KI-Systemen
- Deployment von Modellen in Produktionsumgebungen
- Integration von KI-Systemen in bestehende technische Prozesse
- Herausforderungen und Best Practices

Nutzen

Das Seminar KI in technischen Prozessen - Teil 2 vermittelt Entwicklern, Prozess- und Projektingenieuren das notwendige Wissen und die praktischen Fähigkeiten, um Künstliche Intelligenz (KI) gezielt technische Prozesse einzusetzen. Im zweiten Teil 2 steht die praxisorientierte Entwicklung und das Training von KI-Modellen im Fokus. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen, wie sie geeignete KI-Methoden für unterschiedliche technische Prozesse auswählen und anwenden können. Anhand von Fallstudien und realen Use Cases wird demonstriert, wie Qualitäts- und Prozessdaten effektiv genutzt werden, um Optimierungspotenziale in der industriellen Produktion zu erschließen.

Die Anwendung von KI-Methoden wird praxisnah demonstrieren. Dies erfolgt anhand durchgängiger, seminarbegleitender Use Cases, die reale Herausforderungen aus der Industrie adressieren und aufzeigen, wie diese mithilfe von KI effizient gelöst werden können.

KI und Maschinelles Lernen werden immer mehr zu einem unverzichtbaren Werkzeug, um die Effizienz, Qualität und Innovationskraft im technischen Arbeitsumfeld und damit auch in der Industrie zu steigern. Im zweiten Teil unserer Seminarreihe lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Produktionsprozesse mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz effizienter zu gestalten, die Qualitätssicherung zu verbessern und Ressourcen effektiver zu nutzen.

Die Wissensvermittlung erfolgt anhand realer ingenieurwissenschaftlicher Use Cases, die einen engen Bezug zu den Bereichen Qualität und Produktion sowie den dort eingesetzten Prozessen haben. Diese Use Cases basieren auf qualitäts- und prozessrelevanten Daten und orientieren sich an den Aufgabenfeldern von Prozessmanagern, Qualitätsmanagern sowie Produktionsverantwortlichen. Dabei wird der vollständige Entwicklungsprozess von der Definition eines Use Cases über die Analyse der QM-Daten bis hin zur Entwicklung eines vollständigen KI-Systems zur Prozessoptimierung technischer Prozesse abgedeckt.

Darüber hinaus erwerben sie die Kompetenz, KI-Projekte erfolgreich zu planen und zu leiten, was zu einer deutlichen Verbesserung der Qualitätssicherung durch den Einsatz KI-gestützter Methoden führt. Dies bedeutet in der Regel auch eine signifikante Steigerung der Produktivität und Kosteneffizienz.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Personen, die, Künstliche Intelligenz zur Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung einsetzen möchten, Projekte optimieren mittels maschinellem Lernen, KI-gestützte Qualitätssicherung in Produktionsprozessen, sowie zur vorausschauenden Instandhaltung einsetzen möchten:
- Prozess- und Projektingenieure,
- Qualitätsma

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Operative Inspektionen für sichere Spielplätze und Spielgeräte - EX/A38/30501201/11112026-1 - 11.11.2026

Anforderungen der DIN EN 1176


Inhalt

Rechtsgrundlagen

Gesetze, DIN-Normen, DGUV-Vorschriften und Technische Regeln

Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren (EN 1176 Teil 1)

Besondere Anforderungen aus der EN 1176 Teil 7 - Spielplatzgeräte, Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb

Die operative Inspektion
- Häufigkeit, Planung, Durchführung

Sicherheitsaspekte

Spielplatzgerätemängel

Neue Entwicklungen, z. B. Skate-Anlagen

Eingrenzung, Einfriedung, Bepflanzung, Hygienemaßnahmen

Verkehrssicherungspflichten der Betreiber

Haftungs- und Versicherungsaspekte

Checkliste Spielplatzinspektion

Spielplatzbegehung/Anwendung der Checkliste

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Das Seminar vermittelt Ihnen das nötige fachliche Hintergrundwissen zur Durchführung der operativen Inspektionen. Dazu zählt auch das nötige fachliche Hintergrundwissen zur Durchführung der visuellen Routine-Inspektionen. Die Anforderungen an sichere Spielplatzgeräte und sichere Spielplätze werden in der europäischen Norm EN 1176 Teil 1 bis Teil 7 geregelt. Die Norm schreibt regelmäßige ?operative Inspektionen? vor. Ziel ist hier eine detaillierte Inspektion des Spielplatzes mit besonderem Augenmerk auf den Verschleiß der Spielplatzgeräte.

In unserer Veranstaltung findet eine Besichtigung eines Spielplatzes statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn keine Besichtigung eines Spielplatzes möglich ist.

Die Norm gibt hier ein Intervall von ein bis drei Monaten für die regelmäßige Prüfung vor. Wichtig zur Festlegung des Inspektions-Intervalls sind selbstverständlich auch die Angaben der Spielplatzgerätehersteller. Der Betreiber des Spielplatzes ist dazu verpflichtet, eine entsprechend geeignete Person mit dieser Aufgabe zu betrauen. Voraussetzung ist die persönliche und fachliche Eignung.

In unserer Veranstaltung findet eine Besichtigung eines Spielplatzes statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn eine Besichtigung eines Spielplatzes nicht möglich ist.

Zielgruppe

Mitarbeiter aus Städten und Kommunen, Schulen und Kindergärten, Hausverwaltungen und Hausmeisterdiensten, die mit der Durchführung von operativen Inspektionen und visuellen Routine-Inspektionen beauftragt werden sollen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.


Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Befähigte Person zur Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl - EX/A38/60151201/12112026-1 - 12.11.2026

Gemäß DIN EN 15635


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen
- Gesetze, Verordnungen, technische Regeln

Regalanlagen
- Regalarten
- Bauteile
- Nutzungssicherheit

Anforderungen an den Betreiber/ Arbeitgeber
- Baugenehmigung
- Organisatorische Anforderungen
- Gefährdungsbeurteilung

Prüfung von Regalanlagen
- Prüfgrundlage
- Prüfpunkte für Sichtkontrollen
- Prüfpunkte für Regalprüfer
- Prüfablauf

Anforderungen an die Fachkunde der befähigten Person
- Befähigte Person nach BetrSichV und TRBS 1203
- Befähigte Person nach VDI 4068 Blatt 1 und Blatt 8
- Schulung und Fortbildung

Schriftliche Erfolgskontrolle und Praxisteil

Nutzen

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die notwendige Sachkunde, um als zur Prüfung befähigte Person von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl bestellt werden zu können. Erfahrene Referenten machen Sie mit den rechtlichen Grundlagen und mit den Anforderungen an den sicheren Betrieb von Regalanlagen vertraut. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über die Prüfung und Dokumentation.

In der DIN EN 15635 sind die Arten der Inspektionen geregelt. Die Wocheninspektion kann durch qualifizierte Mitarbeiter erfolgen. Die Experteninspektionen dürfen nur von zur Prüfung befähigten Personen von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl durchgeführt werden, da nur sie die notwendigen vertiefenden Fachkenntnisse erworben haben. Ihr Unternehmen kann die Prüfung der ortsfesten Regalsysteme selber koordinieren und damit Kosten reduzieren.

In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem ortsfesten Regalsystemen aus Stahl statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein ortsfesten Regalsystemen aus Stahl zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7) bestellt werden zu können.

Zielgruppe

Mitarbeiter aus dem Lager- und Logistikbereich, Wartung, Instandhaltung, Konstruktion und Montage; Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte sowie alle Personen, die mit ortsfesten Regalsystemen aus Stahl Umgang haben bzw. dafür verantwortlich sind.

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und Berufserfahrung mitbringen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 18:00

Max. Teilnehmerzahl

20; In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt in einem Regallager statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein Regallager zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.

Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.



Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.


Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - EX/A40/30251401/12112026-1 - 12.11.2026

Gemäß VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3 bzw. 4


Inhalt

Gesetzliche und technische Grundlagen
- ArbSchG, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3 bzw. DGUV Vorschrift 4, BetrSichV, TRBS 1203, TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678) und VDE 0702 (DIN EN 50699)

Gefahren des elektrischen Stromes

Einwirkung des Stromes auf den menschlichen Körper, Erste-Hilfe-Maßnahmen

Schutzklassen elektrischer Betriebsmittel in Verbindung mit Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
- Schutzarten von Betriebsmitteln
- Schutzbereiche
- Schutzklassen
- 5 Sicherheitsregeln

Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
- Anforderungen an den Prüfenden, Beschreibung der einzelnen Prüfschritte
- Festlegung der Sollwerte, Festlegung der Prüffristen
- Vorstellung der Messverfahren mit verschiedenen Messgeräten
- Durchführung von Prüfungen nach TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), DGUV Informationen 203-070 und 203-071
- Bewertung, Kennzeichnungen und Dokumentation, u. a. nach TRBS 1201

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel fachgerecht durchführen zu können. Sie lernen die Grundlagen der Elektrotechnik, werden mit den Gefahren des elektrischen Stroms vertraut gemacht und lernen den Prüfablauf sowie Messgeräte kennen. Nach dem Besuch dieses Lehrgangs können Sie als Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und Geräten fachgerecht unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) durchführen. Als Elektrofachkraft verfügen Sie über die notwendigen Kenntnisse, die Prüfungen eigenverantwortlich durchzuführen.

Durch praktische Messungen an verschiedenen Geräten erlernen Sie den formalen Prüfablauf, den Einsatz geeigneter Messgeräte sowie die Auswertung der Messergebnisse. Sie kennen die Anforderungen der Dokumentation, um eine gerichtsfeste Nachweisführung zu erstellen.

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) sowie VDE 0701 und VDE 0702 ist der Unternehmer unter anderem auch für das regelmäßige Prüfen aller im Unternehmen vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel verantwortlich. Diese Prüfungen dürfen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft auch von Elektrotechnisch unterwiesenen Personen vorgenommen werden. Die Schulung befähigt Sie, in diesem Rahmen als Elektrotechnisch unterwiesene Person tätig zu werden.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.

Diese Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.

Zielgruppe

Mitarbeiter ohne elektrotechnische Fachausbildung, die mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) als Prüfer (BetrSichV § 14) beauftragt werden sollen; Elektrofachkräfte, die als zur Prüfung befähigte Personen für oben genannte Prüfaufgaben tätig werden sollen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

15; Es kann das betriebseigene Messgerät mitgebracht werden.



Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Seminar: Betriebliches Eingliederungsmanagement - EX/A30/50151301/12112026-1 - 12.11.2026

So gestalten Sie ein wirkungsvolles BEM - souverän, empathisch und gesetzeskonform


Inhalt

BEM und Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Hintergründe und Abläufe im BEM
- Gesetzliche Grundlage - § 167 Abs. 1 & 2 SGB IX
- Ziele des BEM
- Die 6 Schritte des BEM-Prozesses
- Datenschutz, Datenspeicherung & Datenweitergabe
- Krankheitsbedingte Kündigung & BEM

Umsetzung der Regelung im Betrieb
- Maßnahmen im BEM
- Nutzen aus Arbeitnehmersicht und Arbeitgebersicht
- Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung

Akteure im BEM
- Aufgaben & Rollen aller Beteiligten
- BEM-Koordinator/-in

Kommunikation im BEM
- BEM-Gespräche praktisch durchführen
- Selbstwahrnehmung in BEM-Gesprächen
- Besonderheiten bei psychisch bedingter Arbeitsunfähigkeit

Nutzen

Im Seminar Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) legen Sie die Grundsteine für ein maßgeschneidertes BEM-Konzept in Ihrem Unternehmen: Erfahrene Referenten machen Sie mit den gesetzlichen Grundlagen und arbeitsrechtlichen Aspekten vertraut. Sie lernen die Aufgaben und Rollen der BEM-Beteiligten kennen und erfahren, mit welchen Maßnahmen Sie die Regeln in Ihrem Unternehmen umsetzen.

Zusätzlich erhalten Sie in dieser BEM-Schulung eine Einführung in die Grundregeln der Kommunikation und erproben die Anwendung einer ziel- und lösungsorientierten Gesprächsführung. Zusammen mit Psychologinnen und Psychologen lernen Sie wichtige Aspekte von BEM-Gesprächen bei psychisch bedingten Arbeitsunfähigkeiten kennen: Demografischer Wandel, Zunahme psychisch bedingter Erkrankungen, Arbeitsverdichtung sowie Informationsflut sind Herausforderungen der aktuellen Arbeitswelt. Für Unternehmen gewinnt der Erhalt der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zunehmend an Bedeutung. Die gesetzliche Grundlage hierfür wurde bereits 2004 in § 167 Abs. 2 SGB IX gelegt. Danach sind Arbeitgeber verpflichtet, jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter, der sechs Wochen oder länger krankheitsbedingt ausgefallen ist, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten.

Diese BEM Schulung richtet sich neben Personalverantwortlichen oder Gesundheitsmanagern auch an Mitglieder des Betriebsrats , die sich im Rahmen einer fundierten Weiterbildung auf ihre Rolle im BEM-Prozess vorbereiten möchten.



Zielgruppe

Personalreferenten, Personalleiter, Personalverantwortliche, Betriebsräte, Personalräte, BEM-Koordinatoren/-Beauftragte, Schwerbehindertenvertretung (SBV), Gesundheitsmanager, Sozialbetreuung, Vertrauenspersonen, Betriebsärzte, Werksärzte, freie Berater, die ein Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement aufbauen oder weiterentwickeln wollen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Kennen Sie schon unsere Fortbildung? Im Seminar ?Fortbildung Betriebliches Eingliederungsmanagement? haben Sie die Gelegenheit, sich mit anderen BEM-Beauftragten auszutauschen und gemeinsam Lösungsstrategien zu entwickeln.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen mit Spannungen bis 1 kV - EX/A30/30301601/12112026-1 - 12.11.2026

Gemäß DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100


Inhalt

Prüferfordernis und -umfang
- Unfallverhütungsvorschriften
- DIN VDE 0100-600
- DIN VDE 0105-100

Durchführung von Prüfungen an elektrischen Anlagen
- Schutzmaßnahmen in verschiedenen Netzsystemen
- Potenzialausgleich
- Isolationswiderstände
- Messungen an Erdungsanlagen

Messpraktikum

Anlagendokumentation
- Nachweisführung
- Mess- und Prüfprotokolle
- Bewertung der Mess- und Prüfergebnisse

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Die Prüfung elektrischer Anlagen ist komplex und erfordert ein fundiertes Fachwissen. Eine regelmäßige und vorbeugende Prüfung Ihrer Anlagen vermindert das Risiko von Unfällen und Ausfällen. Unser Seminar vermittelt Ihnen die notwendigen Kenntnisse zur Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen mit Spannungen bis 1kV.
Sie erhalten einen umfassenden Überblick zu den wichtigen Anforderungen aus den entsprechenden Gesetzen und Regelwerken wie der DIN VDE 0100-600 und der DIN VDE 0105-100. Sie lernen die richtige und effiziente Vorbereitung und Durchführungen der notwendigen Messungen.
Einen weiteren Schwerpunkt in unserem Seminar bildet die Anlagendokumentation. Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Vorgaben und das richtige Vorgehen zur Erstellung einer gerichtsfesten Dokumentation. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden und Referenten bietet der Lehrgang genügend Raum.
Nach dem Besuch unserer Veranstaltung sind Sie in der Lage, die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen bis 1 kV in Ihrem Unternehmen gerichtsfest zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren.

Die Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.

Zielgruppe

Elektrofachkräfte, die als zur Prüfung befähigte Personen mit der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen mit Spannungen bis 1 kV beauftragt werden sollen; Planer, Errichter und Betreiber elektrischer Anlagen; Personen von Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden

Voraussetzungen

Elektrotechnisches Fachpersonal

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Haben Sie Interesse an unserer kommenden Elektrotechnik-Fachtagung? Nähere Informationen finden Sie hier.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Datenschutzkoordinator - EX/A52/10151141/12112026-1 - 12.11.2026

DSGVO-Workshop - aus der Praxis zur Umsetzung


Inhalt

Einführung in die Grundlagen des Datenschutzes (DSGVO, BDSG, weitere Rechtsvorschriften)

Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Gesetzliche Regelungen zum Thema ?Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten?
- Pflichtinhalte und optionale Inhalte des ?Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten?
- Praktische Hilfsmittel für die Erstellung von Verzeichnissen der Verarbeitungstätigkeiten
- Schnittstellen zu anderen Dokumentationen

Datenschutzmanagement
- Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems für Ihr Unternehmen
- Erstellung wesentlicher Dokumente eines Datenschutzmanagementsystems
- Übersicht von Datenbeständen, Datenklassifizierungen
- Technisch-organisatorische Maßnahmen und Datenschutzprozesse im Unternehmen

Datenschutz-Folgenabschätzungen
- Gesetzliche Regelungen
- Bewertung von Risiken, Einschätzung von Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit der geplanten Maßnahmen

Löschkonzepte
- Systematische Kenntnisse zu Löschanforderungen nach Art. 17 DSGVO
- Datenklassifizierungen: Umgang mit operativen Daten, Systemdaten und Archivbeständen etc.
- Löschen nach DIN
- Umgang mit Berücksichtigung von entgegenstehenden Aufbewahrungspflichten (GOBD, HGB, SGB & Co.)

Auftragsverarbeitungsvertrag
- Vertrag zur Datenverarbeitung im Auftrag nach Art. 28 DSGVO: Notwendige Definition und Grundlagen
- Nachweispflichten in Verbindung mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
- Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
- Erstellung eines Vertragsmusters zur Auftragsverarbeitung laut DGSVO

Nutzen

Mit der Einführung der DSGVO sind viele Vorgaben und Aufgaben zur konformen Umsetzung für Betriebe und deren Fachbereiche entstanden. Um diese erfüllen zu können, werden zunehmend Datenschutzkoordinatoren eingesetzt, welche eine unterstützende Funktion innehaben.

Der Datenschutzkoordinator eines Fachbereiches unterstützt in seiner (Zu-)Arbeit Datenschutzbeauftragte somit bei der praktischen Umsetzung, Durchführung und Erstellung von Dokumenten wie Löschkonzepte bis hin zur Implementierung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) und das Aufsetzen eines Auftragsverarbeitungsvertrags.

Da in den einzelnen Fachbereichen oft keine ausreichenden Kenntnisse über eine fachbezogene DSGVO-konforme Umsetzung der einzelnen Prozesse vorliegen, dient der Datenschutzkoordinator mit seinem fachspezifischen Wissen im Fachbereich und dem geschulten praktischen Wissen des Datenschutzes als Unterstützung. Anforderungen an die DSGVO, aber auch an die Fachabteilung können so effizient umgesetzt und Qualitätsstandards sichergestellt werden.

Insbesondere bei der Verwendung, Speicherung und beim Löschen von Daten unterscheiden sich in Marketing, Vertrieb, Buchhaltung und Personalwesen oft die Praktiken, weshalb eine Zuarbeit von Datenschutzkoordinatoren unabdingbar ist. Die Unterstützungspflicht gem. Art. 38 Abs. 2 der DSGVO schreibt zudem vor, dass in solch einem Fall Personal zur inhaltlichen und organisatorischen Unterstützung eingesetzt werden muss.
Der Datenschutzkoordinator sorgt demnach dafür, dass der Datenschutz fachspezifisch umgesetzt wird, und ermöglicht gleichzeitig, dass die Mitarbeiter in den Fachbereichen ungestört ihren Aufgaben nachgehen können.

In dieser Schulung zum Datenschutz werden Datenschutzkoordinatoren in administrativen sowie subsidiären Aufgaben ausgebildet. Sie eignen sich systematische Kenntnisse zur Umsetzung der DSGVO an.

Anhand konkreter Beispiele aus der Praxis werden in diesem zweitätigen Datenschutz-Seminar Datenschutzkoordinatoren darin geschult, die hohen Anforderungen der DGSVO umzusetzen. Durch Übungen wird dieses Wissen weiter vertieft.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an interne und externe Datenschutzkoordinatoren, Datenschu

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Seminar: Technical Compliance Management System (tCMS) - EX/A45/20153201/12112026-1 - 12.11.2026

Technical Compliance Management System unter Berücksichtigung der aktuellen ISO-Normen


Inhalt

Grundlagen
- Was ist (Technical) Compliance?
- Bedeutung und Unterschiede von Compliance und Technical Compliance-Management
- Zielsetzung von Technical Compliance
- Rechtlich einwandfreie technische Prozesse
- Ethische Unternehmensführung und Compliance

Rechtsgrundlagen
- Übersicht über verschiedene Rechtsgebiete und Konsequenzen mangelhafter Technical Compliance
- Rechtliche Vorgaben, Anforderungen und Rahmenbedingungen
- Erläuterung der wichtigsten Vorschriften, Sorgfaltspflicht und unternehmerische Haftung
- Relevanz von Compliance-Standards
- Selbstverpflichtungen des Unternehmens - Code of Ethics und Code of Conduct
- Überblick DIN ISO 37301:2021-11 - Änderungen zur ISO 19600

Compliance-Ziele
- Aufgaben und Ziele von Technischem Compliance
- Abstimmung Unternehmenszielen, Compliance-Ziele und Risikomanagement
- Elemente einer Compliance-Strategie
- Zusammenarbeit mit anderen Funktionen
- Abgrenzung zu Rechtsabteilung, Risikomanagement, interner Revision

Aufbau einer Compliance-Organisation/eines tCMS
- Verantwortung der Unternehmensleitung im Bereich Technischen Compliance Management
- Anforderungsprofil des Compliance-Beauftragten
- Tools und Methoden
- Einbindung der Compliance in die (technische) Unternehmensorganisation

Wesentliche Elemente einer Compliance-Organisation und passende Compliance-Strukturen für die eigenen Unternehmensprozesse
- Compliance als Leitungs- und Führungsaufgabe
- IT-Unterstützung bei der Umsetzung eines tCMS
- Delegation von Compliance-Aufgaben
- Ist-Analyse der besonderen Bedingungen, Pflichten und Auflagen bzgl. HS&E: Health, Safety & Environment im Unternehmen
- Integration des tCMS in vorhandene Managementsysteme (z. B. QM oder Integriertes Managementsystem)

Compliance-Risiken erheben, bewerten und steuern/Compliance Risk Assessment
- Verzahnung von Compliance und internem Risikomanagement
- Compliance-Risiken und deren Besonderheiten, Compliance-Risikoanalyse, Risikoidentifizierung/-bewertung
- Haftung im Unternehmen, Pflichtendelegation

Unterstützung des technischen Compliance-Management-Systems durch digitale Hilfsmittel
- UEBA (User and Entity Behavior Analytics)-Tool für die durchgängige Prüfung im Bereich der Betriebs- und Anlagensicherheit
- UEBA vereint die Prüforganisation in den Bereichen Explosionsschutz, funktionale Sicherheit und alle weiteren Prüfungen der Sicherheit und Qualität in einer durchgängigen Lösung

Methoden - Gruppenarbeiten
- Anwendung der Technical-Compliance-Grundlagen zur Durchführung eines fiktiven Legal Compliance Assessments
- Erstellen eines Maßnahmenplans mit Erhebung der zu erarbeitenden Optimierungspotentiale und konkreten Handlungsschritten zur Erreichung eines rechtssicheren Betriebes zu Arbeits- und Umweltschutz

Nutzen

Grundlagen
- Was ist (Technical) Compliance?
- Historischer Hintergrund
- Bedeutung und Unterschiede von Compliance und Technical Compliance -Management
- Zielsetzung von Technical Compliance
- Rechtlich einwandfreie technische Prozesse
- Ethische Unternehmensführung und Compliance

Rechtsgrundlagen
- Übersicht über verschiedene Rechtsgebiete
- Konsequenzen mangelhafter Technical Compliance
- Rechtliche Vorgaben, Anforderungen und Rahmenbedingungen
- Sorgfaltspflicht und unternehmerische Haftung
- Relevanz von Compliance-Standards
- Selbstverpflichtungen des Unternehmens - Code of Ethics und Code of Conduct
- Überblick DIN ISO 37301:2021-11 - Änderungen zur ISO 19600

Compliance-Ziele
- Aufgaben und Ziele der technischen Compliance
- Abstimmung mit den Unternehmenszielen
- Compliance-Ziele und Risikomanagement
- Elemente einer Compliance-Strategie
- Z

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