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Schulung: Geldwäschebeauftragter und Geldwäscheprävention - EX/A52/10603301/24062026-1 - 24.06.2026

Geldwäsche(präventions)beauftragter gemäß § 7 Abs. 1 und 4 GwG - Erwerb der Fach- und Sachkunde


Inhalt

Einführung und Grundlagen der Geldwäscheprävention
- Internationale und nationale Institutionen und Vorgaben
- FATF: Aufgaben, Organisation, Standards
- Egmont Group of Financial Intelligence Units
- Wolfsberg Gruppe
- Internationaler Währungsfonds, Weltbank
- UN, United Nations Office on Drugs and Crime
- Europarat und MONEYVAL
- Europäische Union mit Kommission
- AMLA
- Finanzaufsichtssystem und Europol
- Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)
- Überblick EU-Richtlinien und Verordnungen

Die Aufsicht über die Verpflichteten
- Generalklausel und Aufklärungsbefugnisse
- Sanktionsbefugnisse, Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
- Präventive Aufgaben
- Auslegungs- und Anwendungshinweise

Geldwäschegesetz und Kreditwesengesetz und die Auswirkungen in der Praxis
- Pflichten/Rechte aus dem Geldwäschegesetz
- Pflichten/Rechte aus dem Kreditwesengesetz
- Sanktionen aus dem StGB

Der Geldwäschebeauftragte
- Aufgaben, Stellung, Befugnisse
- Kompetenzen, Verantwortlichkeiten
- Bestellung, wirksame Einbindung in die Organisation

Aufbau eines organisationsspezifischen Systems der Geldwäscheprävention
- Regulatorische Grundlagen
- Organisation der AML-Abteilung
- Interne Verhaltensstandards
- Implementierung: Scope, Schnittstellen/Abgrenzungen
- Anbindung an vorhandene Managementsysteme
- Interne Kontrollsysteme

Mitarbeiterbezogene Anforderungen und deren Umsetzung
- Risikoangemessene Prüfung auf Zuverlässigkeit der Mitarbeiter
- Interne Kontrollsysteme
- Geldwäsche-Schulungssystem
- Internes Hinweisgebersystem

Geldwäsche - Monitoring
- Risikomanagement, Risikoklassifizierung, Dokumentationspflichten
- Interne Policy der Kundenakzeptanz, Einzelbewertung
- Vorgehen bei erhöhter Risikobewertung
- Datenanalyse und Research, EDV-Systeme
- Wirksamkeitsprüfungen, Prozessscoring
- Interne Ermittlungen und Beweissicherung
- Risikobericht der Verpflichteten
- Notfallmanagement

Die Geldwäscheverdachtsmeldung nach §§ 43-49 GwG
- Die Auslösetatbestände der Meldepflicht
- Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Meldung
- Das Melde- und Clearingverfahren
- Pflichten nach der Meldung
- Abschluss des Clearingverfahrens
- Aufnahme und Ablauf des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft
- Typische Formen der Geldwäsche
- Würdigung der Bedeutung der Geldwäscheverdachtsmeldungen

Nutzen

In der Geldwäschebeauftragter-Schulung erhalten Sie umfangreiche Kenntnisse über die rechtlichen Grundlagen und sich daraus ergebenden Handlungserfordernisse im Risikobereich der Geldwäscheprävention. Dabei werden strafrechtliche und behördliche genauso beleuchtet wie die zivilrechtlichen Aspekte.

Sie lernen, die Risiken der Geldwäsche in ihrer Organisation zu identifizieren und unter Nutzung vorhandener Managementstrukturen geeignete Maßnahmen zu deren Minimierung und Vermeidung zu entwickeln. Um diese Qualifikationsanforderungen zu erfüllen, erkennen Sie Zusammenhänge sowohl zum Risikomanagement nach ISO 31000, der Risikobewertung nach ISO 31010 sowie dem Antikorruptionsmanagementsystem (ISO 37001), zum Compliance Managementsystem (ISO 37301) und den Leitlinien zum Hinweismanagement nach ISO 37002. Mit diesem Wissen gelingt es Ihnen, ein effizientes System der Geldwäscheprävention aufzubauen und fortzuentwickeln.

Nötig wird diese Schulung für Geldwäschebeauftragte, da Unternehmen, die Ihrer gesetzlichen Bestellpflicht nachkommen, die erforderliche Qualifikation und Zuverlässigkeit eines Geldwäschebeauftragten nachweisen müssen. Aufgabe des Unternehmens ist es, das Geldwäschegesetz (GWG) und die damit in Verbindung stehenden Prozesse aktiv umzusetzen und zu erfüllen. Um diesen Anforderungen gerec

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Absicherung von Pannen- und Unfallstellen gemäß DGUV I 214-010, ehem. BGI 800 - EX/A81/50251206/24062026-1 - 24.06.2026


Inhalt

Verantwortung

Einsatzbereitschaft und Hilfsmaßnahmen

Persönliche Schutzausrüstung / Eigensicherung

Absicherung und Sicherheitsmaßnahmen

Verhalten an Einsatzstellen

Besondere Vorschriften nach StVO

Praxisbezogene Handlungshilfen

Nutzen

Nahezu täglich kommt es im Bereich des Straßenverkehres bei Pannen oder Unfällen zu gefährlichen Arbeiten im fließenden Straßenverkehr.

Der Gesichtspunkt der ?Sicherheit? ist dabei überlebenswichtig. In unserem Seminar erlernen Sie situationsangepasst optimal eine Gefahr/ Unfallstelle zu abzusichern.
Ein Praxisanteil rundet das Seminar ab.

Zielgruppe

Personen, die mit der Absicherung von Gefahren- und Unfallstellen im Straßenverkehr betraut sind
,,Mitarbeiter und verantwortliche Personen von:
- Abschleppdiensten / Pannenhilfsdiensten /
- mobiler Reifenservice und KFZ-/NFZ- Werkstätten
- Bergungsunternehmen
- Schwertransportunternehmen
- Autokranunternehmen
- BF3 / BF4 Begleitfahrern und Begleitservice
- Behörden, Polizei, Feuerwehr, THW, Bundeswehr, Hilfsorganisationen und sonstige BOS

Voraussetzungen

Beherrschung der deutschen Sprache

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

12

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

216.69 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

41.1711 EUR

Bruttopreis

257.8611 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) -Prüfung- - EX/A45/50101105/24062026-1 - 24.06.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

Prüfungsmodus:
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 90 Minuten.
- Es werden insgesamt 45 Multiple-Choice-Aufgaben gestellt.

Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
- Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen.
- Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.

Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV)

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:



  • Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) Teil 1 und Teil 2

  • schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums

  • Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der Prüfungsordnung festgelegt sind, sowie der Erklärung zur Zertifikatserteilung verbindlich zu.

    Zeit

    15:15 - 17:00

    Max. Teilnehmerzahl

    16

    Abschluss

    Personenzertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung

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Qualitätsmanager (TÜV) -Prüfung- - EX/A33/20101305/24062026-1 - 24.06.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal verbindlich festgelegt.

Prüfungsmodus:
- Die Dauer der Prüfung beträgt 120 Minuten.
- Präsenzprüfung: Es werden insgesamt 40 Aufgaben gestellt. Davon 36 Multiple-Choice- und 4 Projektaufgaben.

Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
- Zur schriftlichen Prüfung sind nur die relevanten Normen der Reihe DIN EN ISO 9000 ff. und DIN EN ISO 19011 und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
- Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen eine Bescheinigung der bestandenen Prüfung übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Die Bescheinigung der bestandenen Prüfung kann innerhalb von 18 Monaten, nach Nachweis weiterer persönlicher Anforderungen mittels Zertifizierungsantrag, in ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT gegen Gebühr gewandelt werden.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Prüfungswiederholung:
- Bei Nichtbestehen der Prüfung kann auf Anfrage und gegen Gebühr Einsicht in die Prüfungsunterlagen genommen werden.
- Eine Wiederholung ist maximal zweimal zulässig in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der ersten Prüfung.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der Prüfungsordnung für Qualitätsfachpersonal und in dem Leitfaden zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie unter Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Nutzen

Stellen Sie Ihre Kompetenz unter Beweis.

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung der Bestandenen Prüfung, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.
Dieser Leistungsnachweis wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist der dieser immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Mit dem Nachweis weiterer persönlicher Kompetenzen können Sie darüber hinaus ein zeitraumbezogenes, international anerkanntes Kompetenzzertifikat bei der TÜV NORD CERT, einer unabhängigen von der DAkkS akkreditierten Personenzertifizierungsstelle, erwerben.
Mit einem akkreditierten Personenzertifikat weisen Sie nach, dass Sie Ihre Kompetenz regelmäßig auf den Prüfstand stellen. Wir überwachen für Sie die Gültigkeit Ihres akkreditierten Personenzertifikats seitens TÜV NORD CERT. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung. Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle bescheinigt wird.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Qualitätsbeauftragter (TÜV) und Qualitätsmanager (TÜV)

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:


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Deeskalationstraining II - Aufbauseminar - EX/A81/10358106/24062026-1 - 24.06.2026

Professioneller Umgang mit Stress und Konflikten


Inhalt

Kommunikationstraining

Wahrnehmungsschulung

Selbstschutz und Eigensicherung

Nutzen

Gewalt kann situativ sein, geplant sein oder sich gruppendynamisch entwickeln. Betroffene reagieren oft mit Angst, Unsicherheit und Hilflosigkeit im Umgang mit gewaltbereiten Menschen. Der professionelle Umgang mit Gewaltsituationen ist wichtig; sind Sie es doch, die aufgrund Ihres Berufes in Auseinandersetzungen verwickelt werden oder Konflikte schlichten müssen. Um Gewalteskalationen zu verhindern, sind Strategien der Deeskalation und der gewaltfreien Konfliktklärung gefragt. Hier kommt das Deeskalationstraining ins Spiel.

Besonders viel Wert legen wir auf einen hohen Praxisanteil. In den praktischen Übungen werden gewalttätige Erlebnisse analysiert, Deeskalationsmöglichkeiten sowie Selbstschutz -und verteidigungsstrategien entwickelt und trainiert.
Das Ziel dieser Übungen ist es, die Techniken des Deeskalationstrainings zu erlernen und in die Praxis umzusetzen.

Ziel dieser Grundlagenqualifizierung ist es, einen professionellen Umgang mit Konflikten, Aggressionen und Gewalt zu erlernen, im eigenen Arbeitsumfeld weiterzuvermitteln, deeskalierendes Handeln und Denken zu etablieren sowie Gewaltprävention zu betreiben. Für eine Vertiefung von speziellen Themen empfehlen wir im Anschluss unser 1-tägiges Praxisseminar.


Zielgruppe

Multiplikatoren, Angestellte, Beamte und Führungskräfte aller Berufsgruppen und Branchen (z. B. medizinische Einrichtungen, Gastronomie, Einzelhandel, öffentlicher Nah- und Fernverkehr, öffentlicher Dienst), psychosoziale und pädagogische Berufsgruppen sowie Betroffene und Interessierte

Voraussetzungen

Deeskalationstraining I oder entsprechende Grundlagenkenntnisse in Deeskalation oder Konfliktmanagement empfohlen

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

12

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

433 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

82.27 EUR

Bruttopreis

515.27 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Fortbildung: Sicherheitsbeauftragter mit Aufgaben im Gefahrstoffbereich - EX/A52/50201109/24062026-1 - 24.06.2026

Sicher arbeiten mit Gefahrstoffen - Standards für das Lagern und Verwenden von Gefahrstoffen


Inhalt

Erfahrungsaustausch
- Einbindung / Zusammenarbeit mit betrieblichen Akteuren
- Wirksamkeit Sibe
- Auswertung DGUV

Rolle/Funktion/Aufgaben
- Aufgaben/Verantwortlichkeiten
- Fähigkeiten / Kompetenzen einer Sibe

Spezifische Gefährdungen erkennen durch Praxisübungen und Beispiele
- Gefährdungsbeurteilungen anhand des EMKGs
- Ableiten von Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip
- Erstellen eines Lagerkonzeptes für die Werkstatt

Verhalten im Arbeitsschutz
- Sicherheitsgerechtes Verhalten
- Grundlagen und Motivation
- Kommunikation im Arbeitsschutz

Nutzen

In einer Welt, in der die Anforderungen an den Gesundheitsschutz immer weiter steigen, ist es für Sicherheitsbeauftragte (Sibe) wichtig, den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen zu kennen und proaktiv Maßnahmen zu ergreifen, um Arbeitsplätze sicher und effizient zu gestalten.

In diesem Aufbauseminar stärken Sie Ihre Fachkompetenz als Sicherheitsbeauftragte oder Sicherheitsbeauftragter mit Aufgaben im Gefahrstoffbereich - praxisnah durch angeleitete Gruppenübungen.
Sie erwerben fundiertes Wissen über:

- die Unterstützung bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen für den Umgang mit und das sichere Lagern von Gefahrstoffen,
- die Bedeutung von Schutzmaßnahmen, wie z. B. persönliche Schutzausrüstung,
- geringe Gefährdungen,
- Notfallkonzepte.

Sie vertiefen Ihre Kenntnisse anhand des Hilfsmittels ?Einfaches Maßnahmenkonzept für Gefahrstoffe? (EMKG) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und lernen, wie Sie dieses Hilfsmittel in Ihrer Arbeitswelt verwenden können.

Diese Schulung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Fachwissen im Umgang mit Gefahrstoffen zu erweitern und sich mit den neuesten Sicherheitsstandards und -praktiken vertraut zu machen. Nutzen Sie unsere Weiterbildung auch, um sich mit Kolleginnen und Kollegen auszutauschen und ein professionelles Netzwerk aufzubauen, das Sie in Ihrer täglichen Arbeit unterstützen kann.

Die Fortbildung entspricht der in der DGUV Regel 100-001 geforderten regelmäßigen Weiterbildung.


Zielgruppe

Sicherheitsbeauftragte aus allen Bereichen, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, deren Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter / Beauftragte der Arbeitssicherheit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Personal- und Rechtsabteilung

Voraussetzungen

Diese Schulung richtet sich an ausgebildete und offiziell bestellte Sicherheitsbeauftragte. Von Vorteil ist das Grundwissen der Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten. Sie sind neu als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte bestellt oder sollen zukünftig diese Aufgabe übernehmen? Dann besuchen Sie im ersten Schritt unser Seminar zum Sicherheitsbeauftragten.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

470 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

89.3 EUR

Bruttopreis

559.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Michaela Paul
+49 521 786 236
seminar@tuev-nord.de
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KI-Regulierung im Unternehmen - Ihr Crash-Kurs zum EU AI Act - EX/A52/10502001/24062026-1 - 24.06.2026

Die neue KI-Verordnung verstehen - Ihre KI-Kompetenz-Schulung zu AI Act & Compliance in der Praxis anwenden


Inhalt

Der EU AI Act, die KI-Verordnung
- Ziele und den Geltungsbereich des AI Actes
- Rollen und Akteure im AI Act
- Anforderungen an KI-Kompetenz und die Umsetzung im Unternehmen
- Weitere Ergänzende Pflichten und Auflagen für Betriebe
- Einfluss des AI Act auf die Gestaltung und den Einsatz von KI-Technologien in Unternehmen

KI und Urheberrecht
- Basiswissen: Rechtliche Beurteilung von Inhalten, die durch KI erstellt wurden, wie Texte, Bilder oder Grafiken
- Umgang mit Werken, die durch die Zusammenarbeit von Mensch und Maschine entstehen
- Schwierigkeiten bei KI-generierten Inhalten, die bekannte Kunst oder Comicfiguren betreffen
- Urheberrechtsfragen im Zusammenhang mit Prompts

KI und Datenschutz
- Nutzung von personenbezogenen Daten in KI-Systemen
- Sicherstellung der Datenschutzrichtlinien und Wahrung der Rechte der betroffenen Personen

Weitere rechtliche Fragestellungen
- Sicherung von Unternehmensgeheimnissen und Fachwissen bei der Entwicklung von KI
- Bewährte Verfahren für Risikomanagement und rechtliche Absicherung
- Einbeziehung der Arbeitnehmervertretung bei der Implementierung von KI-Software

Entwicklung einer KI-Richtlinie
- Ziele einer KI-Richtlinie
- Beispiele einer Inhaltsangabe

Nutzen

Im August 2024 ist der EU AI Act in Kraft getreten. Die Anforderungen dieser KI-Verordnung müssen stufenweise bis zum 2. August 2026 vollständig umgesetzt werden. Dies stellt für Unternehmen eine komplexe Herausforderung mit hohen Risiken dar. Bei Nicht-Einhaltung drohen Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des Jahresumsatzes.

In unserer KI-Kompetenz-Schulung zum EU AI Act zeigen wir Ihnen praxisnah, wie Sie Ihr Unternehmen auf die wichtigsten Anforderungen der KI-Regulierung vorbereiten und KI-Compliance nachhaltig sicherstellen. Damit erfüllen Sie zugleich die AI Act Schulungspflicht und stärken das Bewusstsein Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für rechtssicheren KI-Einsatz.

Der Vorteil für Sie: Unser Format ist ein kompakter Crashkurs zum EU AI Act und weiteren rechtlichen Vorgaben - in nur vier Stunden statt über drei Tage!

Die Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) gehört für viele Unternehmen bereits zum Alltag. Andere stecken noch mitten im Einführungsprozess. Beide Phasen gehen mit einer hohen Rechtsunsicherheit einher. Unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte für KI und Recht kennen die praktischen Fragen und Stolpersteine, mit denen Unternehmen, Start-ups und Forschungseinrichtungen regelmäßig konfrontiert sind.

Im Webinar erhalten Sie einen strukturierten und praxisorientierten Überblick über:

- Die wichtigsten Anforderungen des AI Acts

- Relevante Rechtsbereiche wie Urheberrecht, Datenschutz und Haftung

- Konkrete Empfehlungen zur Umsetzung von KI-Compliance im Unternehmen

Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Fragen direkt an die Expertinnen und Experten zu stellen und sich mit anderen Teilnehmenden auszutauschen.

Nach der EU AI Act Schulung wissen Sie, wie Sie den EU AI Act zu verstehen und in Ihrem Unternehmen konform umsetzen können. Sie erlangen zudem eine Sicherheit über weitere wichtige Regularien und sind so für den erfolgreichen KI-Einsatz rechtskonform optimal aufgestellt.


Die Teilnahmebescheinigung dient als ein Baustein für den vom Gesetz verlangten Nachweis zum Erwerb von KI-Kompetenz im Sinne von Art. 4 der KI-Verordnung.

Zielgruppe

Unternehmensinhaber, Führungskräfte, Freiberufler, Rechtsberater, IT- und Datenschutzbeauftragte in Unternehmen, die KI-Technologien nutzen oder entwickeln, People of Data, KI-Beauftragte oder -Manager, Projektmanager

Zeit

09:00 - 13:00

Max. Teilnehmerzahl

0;

Bitte bringen Sie bei einem Präsenztermin Ihren Laptop mit.


U

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Schulung: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - EX/A36/50201201/24062026-1 - 24.06.2026

Grundlage für Arbeitsschutz und den Schutz Dritter bei überwachungsbedürftigen Anlagen


Inhalt

Überblick zu den gesetzlichen Grundlagen im Arbeitsschutz

Verordnungen und Regelwerke zum Arbeitsschutz

Ziele der Betriebssicherheitsverordnung

Grundlegende Aspekte der Verordnung und deren Anhänge
- Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
- Gefährdungsbeurteilungen
- Prüfungen und Befähigte Personen
- Unterweisungen, Betriebsanweisungen
- Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel (Anhang 1)
- Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen (Anhang 2)
- Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel (Anhang 3)

Änderungen in der Gefahrstoffverordnung

Rechtsfragen - Zuständigkeiten - Betreiberpflichten

Umsetzung der Verordnung in der Praxis

Nutzen

Im Seminar Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erhalten Sie einen ausführlichen Überblick über den heutigen Stand im Bereich der Anlagen- und Betriebssicherheit.

Welche Anforderungen umfassen die Bereiche Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung? In der Schulung Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) lernen Sie die gesetzeskonforme und sichere Verwendung von Arbeitsmitteln nach BetrSichV kennen.

Ein zentraler Bestandteil ist dabei die Gefährdungsbeurteilung, die Arbeitgeber verpflichtend durchführen müssen. Mithilfe dieser Beurteilung können Risiken bei der Verwendung und dem Betrieb von Arbeitsmitteln frühzeitig erkannt und geeignete Schutzmaßnahmen abgeleitet werden. Die Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen ist entscheidend für den nachhaltigen Schutz der Beschäftigten.

Die Veranstaltung Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verfolgt zum einen das Ziel, einen verbesserten Arbeitsschutz beim Umgang mit Arbeitsmitteln sicherzustellen und zum anderen, einen optimalen Schutz Dritter beim Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen zu gewährleisten.
Das BetrSichV-Seminar hat zudem das Ziel, eine Vereinfachung der Anwendung von Arbeitsschutzregelungen bei Arbeitsmitteln insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zu erreichen. In dieser Weiterbildung steht daher ebenso die generelle Verbesserung des Arbeitsschutzes im Vordergrund.

Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den aktuellen Anforderungen an die sichere Bereitstellung und Nutzung von Arbeitsmitteln sowie deren regelmäßige Prüfung.



Zielgruppe

Unternehmer, Technische Leiter, betriebliche Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

610 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

115.9 EUR

Bruttopreis

725.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Tamara Hausel
0511 99862271
akd-h@tuev-nord.de
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Seminar: Befähigte Person zur Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen - EX/A52/60102901/24062026-1 - 24.06.2026

gemäß DGUV Regel 113-020


Inhalt

- Gesetzliche Grundlagen und Regelwerk

- Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb von Hydraulik-Schlauchleitungen

- Bedeutung der befähigten Person

- Aufbau und Funktion verschiedener Schlauch- und Einbindungssysteme

- Alterung und Verschleiß von Schlauchleitungen

- Unfallgefahr

- Prüfen und Austauschen, Lagerung und Montage von Hydraulik-Schlauchleitungen

- Aufbau, Funktion und Merkmale von Verbindungselementen

- Vorgaben der Hersteller von Verbindungselementen

- Das fachgerechte Anfertigen von Hydraulik-Schlauchleitungen (Schlauch und Rohr)

Nutzen

In diesem Seminar zur befähigten Person zur Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen lernen Sie die Auswirkungen von Druck- und Stromübersetzungen in hydraulischen Steuerungen kennen. Sie lernen die Sicherheitsregeln für Hydraulik-Schlauchleitungen sowie die Richtlinien und Sicherheitsregeln der Berufsgenossenschaftlichen Regeln kennen. Zudem erfahren Sie, wie Sie den Anforderungen an die Dokumentation der Prüfungen gerecht werden, denn nur so können Sie Rückschlüsse konkretisieren und eine Gefährdungsbeurteilung treffen.

Ein Schwerpunkt des Seminars liegt auf den gesetzlichen Grundlagen und Regelwerken, insbesondere der DGUV Regel 113-020, sowie ggf. geänderten Rechtslagen, insbesondere in den Bereichen Geräte- beziehungsweise Produktsicherheit, Betriebssicherheit, Gefahrstoff- und Umweltrecht. Wir klären auch die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb von Hydraulik-Schlauchleitungen und erklären Ihnen die Bedeutung der befähigten Person zur Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen. So lernen Sie den Aufbau und die Funktion verschiedener Schlauch- und Einbindungssysteme kennen und verstehen, wie Alterung und Verschleiß an Schlauchleitungen auftreten können. In diesem Zuge gehen unsere Referentinnen und Referenten auch auf potenzielle Unfallgefahren ein und zeigen Ihnen, wie Sie Prüfungen durchführen.

Mit unseren Checklisten, Tipps und Tools sind Sie optimal auf eine regelkonforme Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen sowie die dazugehörige Dokumentation vorbereitet.

Unterstützen Sie künftig als befähigte Person zur Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen Anlagenbetreiber in der Beurteilung und Instandhaltung von Maschinen mit Hydrauliksystemen und deren sicheren Einsatz.

Zielgruppe

Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als befähigte Personen zur Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen eingesetzt werden sollen

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung des Arbeitsmittels besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25;

Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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WHG-Fachkurs: Arbeiten an Behältern und Rohrleitungen - EX/A38/40401201/24062026-1 - 24.06.2026


Inhalt

Lageranlagen
- Aufbau von ober-/unterirdischen Behältern
- Domschächte
- Auffangräume

Abfüll- und Umschlaganlagen
- Abfüllplätze an Tankstellen
- Eigenverbrauchstankstellen

HBV-Anlagen
- Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen

Rohrleitungen
- Anforderungen

Leckanzeigegeräte
- Funktionsprinzip

Überfüllsicherungen
- Grenzwertgeber

Nutzen

Im Fachkurs zum Arbeiten an Behältern und Rohrleitungen erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der derzeit geltenden wasserrechtlichen Vorschriften im Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen den praxisbezogenen Umgang mit den geltenden Technischen Regeln. Sie werden soweit qualifiziert, dass Sie die Aufgaben einer betrieblich verantwortlichen Person für bestimmte fachbetriebspflichtige Tätigkeiten in einem Fachbetrieb nach WHG übernehmen können. Im Einzelnen erhalten Sie Informationen über Lageranlagen, Abfüll- und Umschlaganlagen, HBV-Anlagen und Rohrleitungen. Informationen über Leckanzeigegeräte und Überfüllsicherungen runden den Inhalt des Seminars ab.

In unserer Schulung zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) informieren renommierte Referenten Sie über den aktuellen Stand von Gesetzen und Normen. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in Ihren Berufsalltag. Im Lehrgang zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) haben Sie genügend Möglichkeiten, sich mit Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Arbeiten an Behältern einschließlich Rohrleitungen und Ausrüstungsteilen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen durchführen, aber auch an Betreiber und Planer solcher Anlagen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden. Für Arbeiten an Heizölbehälteranlagen wird ein gesonderter Fachkurs angeboten.

Voraussetzungen

Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am ?WHG-Grundkurs? nachweisen. Für alle anderen Interessenten gilt dies als Empfehlung.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30;

Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde für fachspezifische Zusatzkenntnisse nach. Anforderungen an Behälter und Rohrleitungen von Biogas- und JGS-Anlagen werden in unserem WHG-Fachkurs: Arbeiten an Biogas- und JGS-Anlagen vermittelt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sachkundenachweis

Nettopreis

620 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

117.8 EUR

Bruttopreis

737.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Nadin Obert
0201 31955-31
akd-rr@tuev-nord.de
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Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die neue Maschinenverordnung VO (EU) 2023/1230 - EX/A33/30401301/24062026-1 - 24.06.2026

Aktuelle Anforderungen für Hersteller und Betreiber


Inhalt

Wesentliche Inhalte der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 in der betrieblichen Praxis

Was ist beim Umbau von bestehenden Maschinen/Anlagen zu beachten?

Richtlinien und Normen

Anwendung und Ausnahmen

Unvollständige Maschinen

Pflichten der Maschinenhersteller

Abgrenzung Konformitätserklärung zu Einbauerklärung

Geltungsbereich

Risikobeurteilung

Anforderungen an Schutzeinrichtungen

Betriebsanleitung und Technische Dokumentation

Montageanleitung für unvollständige Maschinen

CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung

Dokumentationsbevollmächtigter - Aufgaben und Pflichten

Rechtliche Konsequenzen für das Unternehmen und die verantwortlich Handelnden

Nutzen

Im Seminar Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die neue Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 erlangen Sie praxisrelevante Kenntnisse, um Maschinen und Anlagen anforderungsgerecht zu planen, zu entwickeln, bereitzustellen und zu verändern. Im Fokus der Schulung stehen die aktuell gültige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) sowie die neue Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 (MVO), die zum 20. Januar 2027 die MRL ablösen wird. Sie erfahren, welche Änderungen und Neuerungen sich aus dem Übergang von der MRL zur neuen MVO für die Praxis ergeben (z. B. Anforderungen an die Cybersecurity oder für den Einsatz von KI).

Unsere Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen im Seminar praxisnah die theoretischen Inhalte der aktuellen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230. Dazu gehören die technischen Anforderungen an Maschinen, die Technische Dokumentation und Betriebsanleitung sowie das Konformitätsbewertungsverfahren und die Risikobeurteilung. Ein Überblick über die haftungs- und strafrechtlichen Zusammenhänge mit der Darstellung einschlägiger Gerichtsurteile rundet das Seminar ab.

Alle Produkte, die der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 unterliegen und die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erstmalig in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, müssen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sie müssen - mit Ausnahme unvollständiger Maschinen - die CE-Kennzeichnung tragen. Die gilt auch für neue oder gebrauchte Maschinen, die in den EWR importiert werden.

Die MRL und die MVO erfassen auch den Eigengebrauch und die wesentliche Veränderung aktuell genutzter Maschinen und Anlagen. Darüber hinaus fordert die Betriebssicherheitsverordnung, dass neue Arbeitsmittel, die z. B. der Maschinenrichtlinie unterliegen, von Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberinnen nur dann bereitgestellt werden dürfen, wenn sie alle Anforderungen der MRL erfüllen. Es sind deshalb nicht nur Zulieferer, Hersteller, Händler und Importeure, sondern auch Betreiber und Instandhalter angehalten, sich mit den gesetzlichen Anforderungen vertraut zu machen.

Zielgruppe

Führungskräfte, Dokumentationsbevollmächtigte und verantwortliche Mitarbeiter auf Hersteller- und Betreiberseite aus Entwicklung, Konstruktion, Fertigung, Qualitätsmanagement, Instandhaltung, Produktion, Einkauf, Arbeitsmittelbeschaffung, Arbeits- und Betriebssicherheit

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

630 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

119.7 EUR

Bruttopreis

749.7 EUR

Ansprechpartner

Herrn Oliver Bastian
+49 421 22318 15
akd-hb@tuev-nord.de

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CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung - EX/A30/30401201/24062026-1 - 24.06.2026

Richtlinien zur Produktsicherheit


Inhalt

Überblick zu den gültigen EG-Richtlinien

Nationale gesetzliche Anforderungen

Vorgehen bei der Konformitätsbewertung

Anwendbare Normen

Anforderungen aus dem Produktsicherheitsgesetz

Bewertung von Risiken und Erstellen einer Gefahrenanalyse/Risikobeurteilung

Aufbau und Inhalte der Technischen Dokumentation

Form und Inhalte der Konformitätserklärung

Das Anbringen der CE-Kennzeichnung

Abgrenzung zum GS-Zeichen

Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie

Nutzen

Im Seminar zur CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung im Bereich Produktsicherheit erhalten Sie einen Überblick zu den relevanten EG-Richtlinien. Sie erfahren, welche Richtlinien für Ihre Produkte anzuwenden sind. Unsere Referenten zeigen Ihnen in der Schulung den Weg zur gesetzeskonformen CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung auf. Nach dem Besuch unseres Seminars zur CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung kennen Sie die gesetzlichen Anforderungen.

Zum Inverkehrbringen bestimmter Produkte innerhalb der EU ist die rechtmäßig angebrachte CE-Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben. Basis für diese Kennzeichnung ist die EG-Konformitätsbewertung. Damit bestätigt der Hersteller (bzw. falls dieser seinen Sitz außerhalb der EU hat, sein Bevollmächtigter mit Sitz in der EU), dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes Produkt den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aller relevanten europäischen Richtlinien entspricht, also mit ihnen konform ist. Entsprechende EG-Richtlinien existieren zum Beispiel für Spielzeug, Maschinen, persönliche Schutzausrüstung oder Druckgeräte. Oftmals wird die CE-Kennzeichnung auch CE-Kennzeichen oder CE-Zeichen genannt.

Unsere Referenten vermitteln Ihnen den theoretischen Inhalt anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in die berufliche Praxis mitzunehmen. Im Seminar zur CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung erhalten Sie genügend Gelegenheiten, um sich mit anderen Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen.

Zielgruppe

Konstruktionsleiter, Produktionsleiter, technische Sachbearbeiter und Mitarbeiter, die die Technische Dokumentation erstellen bzw. die Komponenten zusammenstellen und kaufen.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

630 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

119.7 EUR

Bruttopreis

749.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Angelique Brandt
+49 30 201774 37
akd-b@tuev-nord.de
weitere Informationen

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