Profil

Auffrischung für Fachkundige Personen zum Arbeiten an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen (Stufe 2) - EX/A81/60408011/16062026-1 - 16.06.2026

und Arbeiten unter Spannung (Stufe 3) nach der DGUV Information 209- 093


Inhalt

Inhalt und Zeitangaben:
? Elektrische Gefährdungen und Erste Hilfe
? Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und Störlichtbögen
? Organisation von Sicherheit und Gesundheit bei Arbeiten an HV-Komponenten und Arbeiten unter Spannung
? Richtlinien und Sicherheitskriterien der DGUV- Information 209- 093
? Arbeitsverfahren bei Arbeiten unter Spannung
? Verhalten und Schutzmaßnahmen bei besonderen Umgebungsbedingungen
? Praktisches Arbeiten an Hochvoltsystemen
? Arbeiten unter Spannung
? Zustandsdiagnose der Antriebsbatterie (State of health, SoH)
? Klimaanlage mit R744 (CO2) und der Wärmepumpe
? Abschlussprüfung

Nutzen

Diese Schulung erfüllt die Forderung aus der DGUV- Information 209- 093, erworbene Fachkenntnisse nach erfolgter Qualifikation auf den aktuellen Stand zu halten.
Laut DGUV 1 § 4 soll eine Auffrischung jährlich erfolgen.
Die Themeninhalte entsprechen der Unterweisungspflicht nach dem ArbSchG und DGUV Vorschrift 1.
? Sie kennen die Elektrische Gefährdungen und Erste Hilfe.
? Sie kennen die Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und Störlichtbögen.
? Sie kennen die Organisation von Sicherheit und Gesundheit bei Arbeiten an HV-Komponenten und Arbeiten unter Spannung.
? Sie kennen die Richtlinien und Sicherheitskriterien der DGUV

Zielgruppe

? Fachkundige Person für Arbeiten an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen, der Stufe 2 E/ S
? Fachkundige Person für Arbeiten unter Spannung an Hochvoltsystemen, der Stufe 3 E/ S

Voraussetzungen

Teilnehmerkreis ist zwingend einzuhalten:
? Fachkundige Person für Arbeiten an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen, der Stufe 2 E/ S
? Fachkundige Person für Arbeiten unter Spannung an Hochvoltsystemen, der Stufe 3 E/ S

Zeit

08:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

12; Mit Bestehen der Abschlussprüfung ist dies auch eine Wiederholungsausbildung nach der DGUV Regel 103- 011 und VDE 0105- 100.

Die Schulung ist auch als Inhousechulung buchbar.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

396.5 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

75.335 EUR

Bruttopreis

471.835 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
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Webinar: Diisocyanate - Modul 2 - EX/A81/50302611/16062026-1 - 16.06.2026

Streichen und Rollen


Inhalt

Modul 2: Streichen und Rollen

Applikationsverfahren von Verarbeitungsmaterialien, die Diisocyante enthalten durch Streichen oder Rollen

Nutzen

Um sicherzustellen, dass Arbeitnehmende (industrielle und gewerbliche Anwender) in der gesamten EU weiterhin sicher mit Diisocyanaten umgehen können, werden nun im Rahmen der europäischen REACH Verordnung neue Schulungsanforderungen verbindlich vorgeschrieben.
Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter bis August 2023 verpflichtend schulen.
Diisocyanate sind eine Gruppe von chemischen Stoffen, die zwei Isocyanatgruppen beinhalten. Sie werden benutzt, um verschiedene Polyurethan-Produkte herzustellen.

Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege verursachen. Diese allergische Reaktion ist nicht reversibel. Um Anwender am Arbeitsplatz vor diesen Gefahren zu schützen, sind die Schulungen gesetzlich vorgeschrieben. Ab dem 24. August 2023 dürfen die Produkte dann nur noch von geschulten Anwendern verwendet werden.
Das Verhalten am Arbeitsplatz ist entscheidend für einen sicheren Umgang mit Diisocyanaten. Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege- eine irreversible allergische Reaktion- verursachen. Um diesem offensichtlichem Risiko zu begegnen, führt die EU gesetzlich vorgeschriebene Schulungen ein, welche genau diese Sicherheit am Arbeitsplatz für Arbeitnehmende im Umgang mit Diisocyanaten gewährleisten sollen. Eine Verwendung ohne diese Schulungen ist verboten.
Alle Produkte mit Diisocyanaten mit einem Rest-Monomergehalt > 0,1% erfordern nach der europäischen REACH Verordnung in Zukunft eine Schulung, wenn sie von gewerblichen oder industriellen Anwendern benutzt werden.
Betroffen davon sind alle, die mit Diisocyanten arbeiten, wie bspw. Maler- und Fahrzeuglackierbetriebe, Luftfahrt und Logistik.
Modulangebote für Logistik und Luftfahrt werden in Zukunft auch noch angeboten werden.

Der besondere Vorteil unserer Ausbildung ist, dass wir mit geschulten Fachleuten speziell auf die Fachbereiche eingehen und nicht nur einen allgemeinen Abriss darstellen. Wir können gezielt auf die Aufgaben und Bereiche eingehen. Sie ist quasi ?maßgeschneidert?.

Zielgruppe

- Malerbetriebe
- Tischlereibetriebe
- Bootsbauer
- Werften

Voraussetzungen

- Grundmodul ist Voraussetzung, die Untermodule zu belegen
- Internetfähiges Endgerät mit Kamera Mikrofon sowie stabile Internetverbindung (bei Onlinedurchführung)
- Teilnehmer ab 2. Lehrjahr und ab Gesellenbrief

Zeit

13:00 - 14:00

Max. Teilnehmerzahl

15; Die Teilnahmebescheinigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

51 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

9.69 EUR

Bruttopreis

60.69 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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DGUV V 70 Lehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen - EX/A31/60102601/16062026-1 - 16.06.2026

Nachweis der Befähigung zur Prüfung von Fahrzeugen gemäß DGUV V 70


Inhalt

- Rechtliche Grundlagen: Gesetze und Vorschriften

- Befähigte Person gemäß TRBS 1203: Allgemeine Anforderungen an befähigte Personen

- DGUV Vorschrift 70 - Fahrzeuge

- DGUV Grundsatz 314-003 - Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige

- Pflichten der regelmäßigen Prüfung

- Verantwortung und Haftung

- Theoretische Einweisung in die Prüfung von Fahrzeugen

- Festlegung der Prüffristen

- Bau und Ausrüstung von Fahrzeugen

- Mängel an Fahrzeugen

- Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Prüfung

- Durchführung einer Inspektion in VR oder als Desktop-Version

- Erfolgskontrolle

Nutzen

In unserem DGUV-70-Lehrgang: UVV-Sachkundiger bereiten wir künftige Prüferinnen und Prüfer auf die sachgemäße Prüfung von betrieblichen Fahrzeugen/Einsatzfahrzeugen vor.

Gemäß § 57 DGUV V 70 (DGUV Grundsatz 305-002 Einsatzfahrzeuge) hat ein Unternehmen Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen bzw. eine Sachkundige auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Diese Person muss aufgrund ihrer Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit entsprechende Arbeitsmittel prüfen, warten und ggf. instand setzen dürfen.

Befähigte Personen zur Prüfung von Fahrzeugen nach DGUV V 70 (DGUV Grundsatz 305-002 Einsatzfahrzeuge) stellen sicher, dass sich die Fahrzeuge in einem betriebssicheren Zustand befinden und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind. Zusätzlich müssen diese Personen Führerscheinkontrollen sowie Fahrerschulungen durchführen.

Legen Sie mit unserem DGUV-Lehrgang die Grundlagen, um UVV-Sachkundige bzw. UVV-Sachkundiger zu werden. Wir erklären Ihnen die Anforderungen der DGUV V 70 und geben praxisnahe Einblicke in den Betrieb und die Prüfung betrieblicher Fahrzeuge.

Mit unseren VR-gestützten Praxisübungen erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.

Eine Checkliste zur UVV-Prüfung hilft Ihnen dabei, die Prüfung gemäß der DGUV Vorschrift 70 durchzuführen.

Arbeitgeber kommen mit dem Bestellen der befähigten Person ihrer Pflicht nach, die Verkehrs- und Arbeitssicherheit ihrer gewerblich genutzten Fahrzeuge nachzuweisen.

Die DGUV Vorschrift 70 gilt für alle Fahrzeuge, die ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten zur Verfügung stellt.

Hinweis: Laut § 1 Abs. 2 Nr. 12 DGUV Vorschrift 70 gilt für dienstlich oder geschäftlich genutzte Privatfahrzeuge die DGUV Vorschrift 70 nicht.

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Fahrzeughaltenden, aus der Fahrzeugtechnik, Automobilindustrie, Monteure und Ihre Flottenfahrzeuge, Unternehmen mit einem Fuhrpark.

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und Berufserfahrung mitbringen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25; In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem Fahrzeug statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein Fahrzeug zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.

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Key Account Manager (TÜV) -Prüfung- - EX/A35/10351065/16062026-1 - 16.06.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

Prüfungsmodus:
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen sowie einem praktischen/mündlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 50 Minuten.
- Es werden insgesamt 25 Multiple-Choice Aufgaben gestellt.
- Die mündliche Prüfung dauert je Kandidat 30 Minuten und findet nach einer ca. 8-wöchigen Praxisphase online statt.
- Das Fachwissen wird anhand der Präsentation eines Key Account Plans vorgestellt.

Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte bei der schriftlichen und praktischen/mündlichen Prüfung erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
- In der schriftlichen Prüfung sind keine Unterlagen als Hilfsmittel zugelassen.
- In der praktischen Online-Prüfung ist der, in der Praxisphase erstellte, Key-Account-Plan als Hilfsmittel zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 5 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.

Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Key Account Manager (TÜV)

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:


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Seminar: Laborakkreditierungsverfahren nach ISO/IEC 17025 - EX/A45/20402306/16062026-1 - 16.06.2026

DAkkS-Anforderungen und labortypische Fragestellungen erfolgreich managen


Inhalt

Einführung

Themen rund um die Akkreditierung durch die DAkkS
- Einrichtungen und Abkommen der Metrologie samt DAkkS und deren Bedeutung für Laboratorien (Übersicht)
- DAkkS-Akkreditierungsprozess für Laboratorien (Ablauf, nützliche Informationen)
- Regelwerk (Struktur) und Anforderungen ausgewählter Dokumente
- Regeln zur Akkreditierung von Prüf- und Kalibrierlaboratorien
- Begutachtungen erfolgreich meistern - Was gehört dazu?
- Erfahrungen und Abweichungen aus der Begutachtung von Laboratorien
- Umgehen mit Konflikten im DAkkS-Akkreditierungsverfahren

Typische Themen und Fragestellungen zur ISO/IEC 17025 und des Umfeldes
- Akzeptierte metrologische Rückführungskonzepte, FAQs dazu
- Validieren und Verifizieren von Laborverfahren: Begriffe, Anlässe, Planung, Umsetzung, Voraussetzungen und Leistungsmerkmale, Nachweisführung
- Sicherstellen der Validität von Ergebnissen anhand von Beispielen: Planen, Durchführen, Auswerten von QS-Maßnahmen, Alternativen
- Bestimmen der Messunsicherheit (Möglichkeiten, Software) und Anwenden der Entscheidungsregel
- Umgehen mit Meinungen und Interpretationen zu Ergebnisberichten
- Validieren und Funktionsprüfen von LIMS (inhaltliche Schwerpunkte); Sicherstellen von IT- und Cyber-Security
- Lenken des Risiko- und Chancenmanagements, Umsetzungsbeispiele
- Arbeits- und Gesundheitsschutz in Laboratorien (Anforderungen, Umsetzung, Quellen)
- Labor-Notfall-/Kontinuitätsmanagement

Diskussion, Erfahrungsaustausch, Wünsche für weitere/zukünftige Schulungsthemen

Nutzen

In unserer Fortbildung Laborakkreditierungsverfahren nach ISO/IEC 17025 lernen Sie die wesentlichen DAkkS-Anforderungen an Prüf- und Kalibrierlabore kennen. Zudem erwerben Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, um die normativen sowie die DAkkS-Anforderungen in Ihrem Labor effektiv und effizient umzusetzen.

Die Fortbildung ist sowohl für Einsteigerinnen und Einsteiger als auch für Fortgeschrittene geeignet. Sie versetzt Sie in die Lage, Ihre Tätigkeiten im Labor praxisnah, in Übereinstimmung mit der ISO/IEC 17025 und im Rahmen eines DAkkS-Akkreditierungsverfahrens zu lenken.

Interessierte Parteien, wie Behörden, Versicherungen, Kundinnen und Kunden, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie andere Organisationen, erwarten aus Gründen der Kompetenz-, Anerkennung und Zulassung, dass Laboratorien professionell und konform nach der weltweit anerkannten ISO/IEC 17025 arbeiten, akkreditiert sind und diesen Status aufrechterhalten und fortschreiben.

Diese Anforderungen werden an Laboratorien z. B. in den folgenden Branchen gestellt: Automobil- und Zuliefererindustrie, Umwelt, Energie und Entsorgung, Chemie, Anlagen- und Maschinenbau, Medizintechnik, Luft- und Raumfahrt, Verteidigung sowie Bahn- und Lebensmittelindustrie.

Dieses Fortbildungsseminar unterstützt Sie bei der Erfüllung der genannten Anforderungen und baut auf dem Grundlagenkurs Labormanagement auf. Es bietet Ihnen eine Plattform zur Klärung und tiefergehenden Interpretation typischer Themen der ISO/IEC 17025 sowie deren praktischer Umsetzung. Anhand von Praxisbeispielen werden das Akkreditierungsumfeld, der Akkreditierungsprozess und das DAkkS-Regelwerk anschaulich vermittelt.

Zielgruppe

Laborleiter, Laborpersonal (Verwaltung, Technik), Labormanager/-beauftragte, Mitarbeitende im Fachbereich Metrologie, Prüfmittelbeauftragte, Auditoren und Assessoren, Lehrkräfte/Ausbilder und weitere interessierte Personen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Im Seminar werden Themen aus dem Grundlagenkurs Labormanagement vertieft.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Ak"

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Seminar: Erwerb der Sachkunde für Betrieb, Eigenkontrolle und Wartung von Abscheideranlagen - EX/A52/40351201/16062026-1 - 16.06.2026

gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz
- Landeswassergesetze

Anforderungen nach dem Stand der Technik
- Abwasserverordnung/Anhang 49 - Mineralölhaltiges Abwasser

Grundlagen der Abscheidertechnologie
- Baugrundsätze nach DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12
- Funktion, Einbau und Betrieb
- Prinzip des Abscheiders
- Warnanlagen

Reinigung
- Reinigungsverfahren
- Reinigungs- und Hilfsmittel

Überhöhung von Abscheideranlagen
- Warnanlage
- Zulaufsperre

DIN EN 858 Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten
- Wesentliche Berechnungsverfahren

Prüfung von Abscheideranlagen
- Generalinspektion
- Dichtheitsprüfung

Entsorgung/Wartung
- Entsorgung nach der DIN 1999-100:2016-12
- Eigenkontrolle und Wartung durch Sachkundige

Dokumentation der Eigenkontrolle und Wartung
- Handhabung des Betriebstagebuches

Rechtsfragen
- Verantwortlichkeiten
- Haftung

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Wissen Sie, wie Sie in Ihrem Betrieb die Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten rechtssicher betreiben und dabei unnötige Kosten sparen können?

Ob in Kfz-Werkstätten, Tankstellen, Fuhrparks oder Waschanlagen: Überall dort sind Betreiberinnen und Betreiber für den einwandfreien Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheidern verantwortlich.

In unserem Seminar erwerben Sie die notwendige Sachkunde zur Eigenkontrolle von Leichtflüssigkeitsabscheidern gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12. Sie lernen praxisnah, wie Funktion, Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen ablaufen müssen und wie Sie durch Eigenkontrollen Fremdkosten deutlich reduzieren. Sie werden umfangreich über die gesetzlichen Grundlagen wie das Wasserhaushaltsgesetz oder Landeswassergesetze informiert. Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen die technischen Anforderungen und Grundlagen moderner Abwassertechnik im Zusammenhang mit Abscheideranlagen.

Die Schulung richtet sich an alle Personen, die für den Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheidern zuständig oder verantwortlich sind. Nach dem Seminarbesuch sind Sie in der Lage, die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollarbeiten selbst durchzuführen. Dazu zählen die monatlichen Eigenkontrollen, die halbjährliche Wartungen sowie die regelmäßige Generalinspektion der Anlage. Der Betreiber der Leichtflüssigkeitsabscheideranlage kann dadurch erhebliche Kosten vermeiden.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Betreiber von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten, z. B. Kfz-Betriebe, Speditionen, Fuhrparks, Tankstellen und Waschanlagen, landwirtschaftliche Betriebe, an Vertreter von Mineralölgesellschaften und sonstigen Unternehmen sowie Behörden.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

590 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

112.1 EUR

Bruttopreis

702.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Befähigte Person zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen, Toren - EX/A33/30351301/16062026-1 - 16.06.2026


Inhalt

Übersicht über das geltende Regelwerk/die Betriebssicherheitsverordnung
- Betreiberpflichten/Anforderungen an die Befähigte Person in der Umsetzung der Prüfung nach ASR A1.7

Sicherheitsanforderungen

DIN-Normen
- Gefahrenanalyse und Begutachtung
- Sicherung von Quetsch- und Scherstellen

Prüfanforderungen nach ASR A1.7
- Tore, mechanische Aspekte, Anforderungen und Prüfverfahren
- Tore, Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore, Anforderungen und Prüfverfahren
- Allgemeine Anforderungen
- Bau und Ausrüstung
- Kennzeichnung
- Werkstoffe
- Sicherung von Quetsch- und Scherstellen
- Steuerung
- Hauptschalter
- Prüfung
- Betriebssicherheitsverordnung
- UVV

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von kraftbetätigten Fenstern, Türen, Toren bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).

Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von Betreiberpflichten, Sicherheitsanforderungen und Prüfanforderungen: Diese richten sich unter anderem nach ASR A1.7 und nach der DIN EN 14351, DIN EN 16005 sowie DIN EN 12453. Die Technische Regel ASR A 1.7 besagt unter anderem, dass kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore in Betrieben regelmäßig und sachkundig geprüft werden müssen. Unser Seminar vermittelt Ihnen entsprechend die Details der Anforderungen der Anwendungsnormen und die Anforderungen nach ASR A1.7.

In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder am Veranstaltungsort oder alternativ mit einem immersiven Training.

Zielgruppe

Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren" als Befähigte Person beauftragt werden sollen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

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Befähigte Person zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen, Toren - EX/A36/30351301/16062026-1 - 16.06.2026


Inhalt

Übersicht über das geltende Regelwerk/die Betriebssicherheitsverordnung
- Betreiberpflichten/Anforderungen an die Befähigte Person in der Umsetzung der Prüfung nach ASR A1.7

Sicherheitsanforderungen

DIN-Normen
- Gefahrenanalyse und Begutachtung
- Sicherung von Quetsch- und Scherstellen

Prüfanforderungen nach ASR A1.7
- Tore, mechanische Aspekte, Anforderungen und Prüfverfahren
- Tore, Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore, Anforderungen und Prüfverfahren
- Allgemeine Anforderungen
- Bau und Ausrüstung
- Kennzeichnung
- Werkstoffe
- Sicherung von Quetsch- und Scherstellen
- Steuerung
- Hauptschalter
- Prüfung
- Betriebssicherheitsverordnung
- UVV

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von kraftbetätigten Fenstern, Türen, Toren bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).

Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von Betreiberpflichten, Sicherheitsanforderungen und Prüfanforderungen: Diese richten sich unter anderem nach ASR A1.7 und nach der DIN EN 14351, DIN EN 16005 sowie DIN EN 12453. Die Technische Regel ASR A 1.7 besagt unter anderem, dass kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore in Betrieben regelmäßig und sachkundig geprüft werden müssen. Unser Seminar vermittelt Ihnen entsprechend die Details der Anforderungen der Anwendungsnormen und die Anforderungen nach ASR A1.7.

In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder am Veranstaltungsort oder alternativ mit einem immersiven Training.

Zielgruppe

Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren" als Befähigte Person beauftragt werden sollen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

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Trinkwasserhygiene-Schulung nach VDI 6023 Kategorie B - EX/A35/30353001/16062026-1 - 16.06.2026

Anforderungen an Betrieb und Instandhaltung


Inhalt

Bedeutung und Notwendigkeit der Hygiene bei Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen

Problemzonen der Hygiene und Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen

Messverfahren zur Überwachung von Trinkwasser-Installationen

Maßgebende Vorschriften und Technische Regeln für das Betreiben von Trinkwasser-Installationen

TrinkwV und andere relevante rechtliche Grundlagen

DIN 1988, DIN 50930-6 und DIN EN 806, DIN EN 1717 und DIN EN 12502-1 bis -4

Relevante DVGW-Arbeitsblätter und VDI-Richtlinien

Schriftliche Prüfung zum Erhalt einer VDI-Urkunde

Nutzen

Die Hygiene und Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen ist von entscheidender Bedeutung, um die Qualität des Trinkwassers zu gewährleisten und Gesundheitsrisiken wie Legionellenbefall zu vermeiden.
In unserer Trinkwasserhygiene-Schulung nach VDI 6023 Kategorie B vermitteln wir Ihnen fundierte Kenntnisse über die gesetzlichen Anforderungen und technischen Regelwerke, die für den Betrieb, die Wartung und die Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen relevant sind.

Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten erläutern praxisnah die Bedeutung der Hygiene bei der Errichtung und dem Betrieb von Trinkwasser-Installationen und zeigen anhand konkreter Beispiele, wie Sie Problembereiche erkennen und vorbeugende Maßnahmen umsetzen können. Die Trinkwasserhygiene-Schulung umfasst auch die rechtlichen Grundlagen, darunter die Trinkwasserverordnung, relevante DIN-Normen sowie DVGW-Arbeitsblätter und VDI-Richtlinien. Besonderes Augenmerk legen wir auf Messverfahren und Überwachungsmethoden, die die hygienische Sicherheit von Trinkwasser-Installationen gewährleisten.

Unsere Hygieneschulungen werden nach den Anforderungen der VDI 6023 Blatt 1 durchgeführt und schließen mit einer schriftlichen Prüfung ab. Bei bestandener Prüfung und Erfüllung der Eingangsvoraussetzungen erhalten Sie den Qualifikationsnachweis (VDI-Urkunde), der Sie berechtigt, Wartungen und Instandsetzungen von Trinkwasseranlagen gemäß VDI 6023 Kategorie B durchzuführen.

Zielgruppe

Die Hygieneschulung Kategorie B (1 Tag) ist für Personen, die Trinkwasser-Installationen gemäß TrinkwV betreiben, ausführend errichten, warten oder instand halten. Dazu gehören z. B. Hausmeister, Gebäudetechniker und Installateure in der technischen Gebäudeausrüstung. Dies muss mit der Anmeldung nachgewiesen werden. Neben der notwendigen beruflichen Qualifikation aus dem Bereich der Sanitärtechnik ist eine erfolgreich bestandene Prüfung am Ende des Seminars Voraussetzung für die Erlangung der VDI-Urkunde.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Qualifizierung ist der Nachweis bei der Anmeldung über die erforderlichen beruflichen Mindestqualifikationen. Dazu gehören z. B. Hausmeister, Gebäudetechniker und Installateure in der technischen Gebäudeausrüstung.
Bei bestandener Prüfung und Erfüllung der Eingangsvoraussetzungen erhalten Sie den Qualifikationsnachweis (VDI-Urkunde).
Personen, die diese Eingangsvoraussetzungen nicht besitzen, erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

Zeit

08:30 - 17:30

Max. Teilnehmerzahl

25; In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für den aktuellen VDI-Schulungssonderdruck der VDI/VDI 6023, umfangreiche Arbeitsunterlagen, Seminarverpflegung, Prüfung und VDI-Urkunde enthalten.

Abschluss

VDI-Urkunde;

Nettopreis

680 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

129.2 EUR

Bruttopreis

809.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Christina Carmody
040 8557-2427
akd-hh@tuev-nord.de
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EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) - praktische Umsetzung im Unternehmen - EX/A52/10602111/16062026-1 - 16.06.2026

Navigieren durch die Anforderungen und Auswirkungen der EUDR im Rahmen des EU Green Deal


Inhalt

Fakten-Check: Worum geht es?

EUDR als Teil des EU Green Deal

Welche Produkte und Erzeugnisse sind betroffen?

Wichtige Begriffe der EUDR

Anforderungen der EU-Entwaldungsverordnung

Wer genau ist betroffen?

Die Sorgfaltspflichten

Die Sorgfaltspflichtenerklärung

Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten

Risikobewertung/Risikominderung

Umsetzung im System

Dos and Don?ts

Tools zur EUDR-Umsetzung/Checkliste

Zuständige Behörden

Konsequenzen von Non-Compliance

Fahrplan für die Umsetzung

Nutzen

Unser EUDR-Webinar beleuchtet die praktische Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, EU Deforestation Regulation) als Teil des EU Green Deal. Wir behandeln wichtige Begriffe, Anforderungen und die betroffenen Produkte und Erzeugnisse. Denn bis spätestens 2026 müssen Unternehmen, die Rohstoffe wie Kaffee, Soja, Holz, Kautschuk oder Rind sowie daraus hergestellte Produkte vertreiben, garantieren, dass diese entwaldungsfrei sind. Können Unternehmen dies nicht nachweisen, dürfen sie die Produkte nicht in Verkehr bringen.
Wir erläutern Ihnen darüber hinaus die involvierten Parteien, deren Sorgfaltspflichten sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung dieser Pflichten und zeigen Ihnen den Unterschied zum LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) auf. Zudem erhalten Sie einen Überblick über hilfreiche Tools und Checklisten zur Umsetzung der EUDR. Behandelt werden auch die Zuständigkeit der Behörden, mögliche Sanktionen sowie die Unterstützung durch die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten.
Praxisnah und lösungsorientiert:
- Erfahren Sie, welche Anforderungen die EU-Entwaldungsverordnung stellt und wie Sie diese erfüllen können.
- Verstehen Sie, welche Produkte und Erzeugnisse betroffen sind.
- Gewinnen Sie Klarheit darüber, ob Ihre Produkte betroffen sind.
- Erfahren Sie, welche Sorgfaltspflichten Sie erfüllen müssen und welche Maßnahmen dafür erforderlich sind.

Abschließend diskutieren Sie gemeinsam mit unserer erfahrenen Referentin und Rechtsanwältin im Bereich Compliance sowie anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern die wichtigsten Herausforderungen bei der Umsetzung der EUDR und stellen die Compliance in Ihrem Unternehmen sicher.

Zielgruppe

Geschäftsführung, Entscheider und Entscheiderinnen, Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Recht, Compliance, Einkauf, Vertrieb, Nachhaltigkeit, Organisation und Risikomanagement

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

0

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

690 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

131.1 EUR

Bruttopreis

821.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
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Laserschutzbeauftragter - technische Laseranwendungen - EX/A52/30401801/16062026-1 - 16.06.2026

Erwerb der erforderlichen Fachkenntnisse gemäß § 5 Absatz 2 OStrV, TROS Laserstrahlung und DGUV Grundsatz 303-005


Inhalt

Physikalische Größen und Eigenschaften der Laserstrahlung

Biologische Wirkung von Laserstrahlung

Rechtliche Grundlagen und Regelwerke
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)
- Technische Regeln (TROS Laserstrahlung)

Laserklassen, Grenzwerte, Gefährdungen (direkte/indirekte)

Auswahl und Durchführung von Schutzmaßnahmen

Aufgaben und Verantwortung des LSB im Betrieb

Inhalte und Beispiele zur Gefährdungsbeurteilung

schriftlicher Nachweis der Fachkenntnisse

Nutzen

Qualifikation zum Laserschutzbeauftragten: Unser anwendungsbezogenes Seminar vermittelt Ihnen die erforderlichen Fachkenntnisse eines Laserschutzbeauftragten für Laseranwendungen im industriellen wie im Forschungsumfeld. Das Grundseminar richtet sich nach Paragraf 5 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und der Technischen Regeln Laserstrahlung (TROS), sodass Sie als Laserschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen bestellt werden können.

Die Einsatzgebiete der Laserstrahlung sind sehr breit gefächert: In der Forschung, in der industriellen Fertigung oder zur Bearbeitung und Vermessung verschiedener Werkstoffe kommen Laser zum Einsatz. Unabhängig vom Einsatzgebiet ist nach § 5 Absatz 2 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischen Strahlung jedes Unternehmen beim Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 verpflichtet, einen Laserschutzbeauftragten zu bestellen. Die hierzu erforderlichen Fachkenntnisse sind durch den Besuch eines entsprechenden Lehrgangs nach den Technischen Regeln Laserstrahlung (TROS) nachzuweisen.

Zielgruppe

Teilnehmen können Mitarbeitende, die die Aufgabe des Laserschutzbeauftragten übernehmen sollen und die erforderlichen Fachkenntnisse schriftlich nachweisen müssen. Dieses anwendungsbezogene Seminar richtet sich an Unternehmen, die Laser in der Forschung oder im industriellen Bereich nutzen.

Voraussetzungen

Der LSB verfügt über eine abgeschlossene technische, naturwissenschaftliche Berufsausbildung oder eine vergleichbare Ausbildung mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung.

Zeit

08:30 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Laserschutzbeauftragte ohne nachweisliches Absolvieren eines Ausbildungsseminars sollten ebenfalls zu diesem Seminar angemeldet werden, um Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 11 OStrV zu vermeiden.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

690 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

131.1 EUR

Bruttopreis

821.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
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Seminar: Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber - EX/A52/10401701/16062026-1 - 16.06.2026

Rechtliche Grundlagen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat


Inhalt

Rechtliche Grundlagen der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit
- Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
- Überblick über das System der Beteiligungsrechte
- Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden
- Betriebsverfassungsrecht

Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
- Ablauf und Grenzen des Mitbestimmungsverfahrens
- Personalplanung, Stellenausschreibungen, Auswahlkriterien
- Kündigung, Einstellung, Ein-/Umgruppierung und Versetzung
- Reaktionsmöglichkeiten bei Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats
- Praxistipps und aktuelle Rechtsprechung

Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Ablauf und Grenzen des Mitbestimmungsverfahrens
- Arbeitszeitregelungen, Dienstpläne, Mehr- und Kurzarbeit
- Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Ordnung des Betriebes
- Lohngestaltung, Prämien, Sonderzahlungen
- Verhaltens- und Leistungskontrollen
- Praxistipps und aktuelle Rechtsprechung zu Betriebsvereinbarungen

Zeitlicher Umfang der Betriebsratstätigkeit
- Dauer und Anzahl von Betriebsratssitzungen
- Freistellungen für Betriebsratstätigkeiten
- Aktivitäten nicht freigestellter Betriebsratsmitglieder
- Reaktionsmöglichkeiten bei exzessiven Betriebsratsaktivitäten

Kosten des Betriebsrats
- Welche Schulungen kann der Betriebsrat beanspruchen?
- Wann müssen Rechtsanwälte und Sachverständige bezahlt werden?
- Welche Strategien zur Reduzierung von Betriebsratskosten gibt es?
- Was sieht die aktuelle Rechtsprechung zu Betriebsratskosten vor?

Lösung von Konflikten mit dem Betriebsrat
- Das Verfahren vor der Einigungsstelle
- Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren
- Strategien für erfolgreiche Konfliktlösungen

Nutzen

Das Seminar Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber im Bereich Unternehmensführung vermittelt Ihnen die erforderlichen Kenntnisse des Betriebsverfassungsrechts und bringt Sie auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. So begegnen Sie dem Betriebsrat auf Augenhöhe und schaffen die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Das Wissen ist unabdingbar, um eine rechtssichere Handlungsbasis im täglichen Umgang mit dem Betriebsrat aufzubauen: Das Betriebsverfassungsrecht spielt in der betrieblichen Praxis eine große Rolle. Unser Fachreferent stellt Ihnen zudem die Gesetzesänderungen aufgrund des neuen Betriebsrätemodernisierungsgesetzes vor.

Damit die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber und Betriebsrat möglichst reibungslos funktioniert, sind Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen und der einschlägigen Rechtsprechung unabdingbar. Während Betriebsratsmitglieder die zahlreichen Fortbildungsangebote gern wahrnehmen und häufig über gute Kenntnisse verfügen, bilden sich Führungskräfte bzw. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber meist nur ungenügend zum Betriebsverfassungsrecht weiter.

Fehlendes Basiswissen und mangelnde Kenntnisse der wichtigsten Gerichtsentscheidungen auf Arbeitgeberseite führen zu unnötigen Auseinandersetzungen und vermeidbaren Kosten. Denn unter Bezugnahme auf gesetzliche Vorschriften und Gerichtsentscheidungen werden durch Ihren Betriebsrat Mitbestimmungsrechte reklamiert und Freistellungen von der Arbeit sowie Kostenübernahmen gefordert.

Durch das Seminar Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber verstehen Sie die Beteiligungsrechte Ihres Betriebsrates und setzen diese rechtzeitig um. Sie erhalten einen Überblick über die relevanten gesetzlichen Regelungen und die daraus folgenden betrieblichen Aufgaben, wie z. B. dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung. Fördern Sie darüber hinaus die Zusammenarbeit zwischen Ihrer eigenen HR-Abteilung sowie Ihren Fachabteilungen und dem Betriebsrat und schlagen Sie entsprechende Prozesse vor.
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