Profil

Qualitätsmanager (TÜV) - Teil 1 - EX/A36/20101301/23022026-1 - 23.02.2026
Weiterentwicklung von Qualitätsmanagementsystemen
Inhalt
Modelle zur Erweiterung des QM-Systems
- Struktur und Inhalte der ISO 9004 im Vergleich zur ISO 9001
- Selbstbewertung und Reifegradmodell
- Das Excellence-Modell der EFQM
Strategie- und Zielvereinbarungsprozess optimieren
- Struktur, Nutzen und wesentliche Inhalte
- Strategie- und Zielentwicklung (Mission und Vision)
- Strategische Analyse der Ist-Situation
- Balance Scorecard(BSC)-Prinzipien/Strategy Map
- Verknüpfung des Strategie- und Zielvereinbarungsprozesses mit der BSC und den Anforderungen der Managementbewertung
Qualitätsbewusstsein fördern und Veränderungen managen
- Motivationsmodelle: intrinsische und extrinsische, Maslow-Pyramide, Move-Prinzip
- Umgang mit Widerständen: präventive und überzeugende Kommunikation
- Veränderungsmanagement - Veränderungsprozesse gestalten
- Schaffung einer Veränderungskultur
- Vermarktung des QM-Systems
- Bedingungen einer konstruktiven Fehlerkultur
- Instrumente des Fehlermanagements
Unternehmensrisiken und Risikomanagement
- Unternehmensrisiken und DIN EN ISO 9001
- Nutzen und Bausteine eines Risikomanagementprozesses
- Risikoklassen
Rechtliche Anforderungen an ein Unternehmen
- Pflichten des Herstellers
- Zivilrechtliche Haftung für fehlerhafte Produkte
- Straf- und verwaltungsrechtliche Konsequenzen
Ganzheitliches Prozessmanagement
- Prozess-Turtle
- Analyse des Prozessreifegrades
- Identifikation von Schlüsselprozessen
- Kennzahlenermittlung
- Kennzahlen zur Bewertung der Wirksamkeit und Prozesseffizienz (Performance)
- Fehlerkosten und qualitätsbezogene Kosten, Qualitätsregelkreise
- Prozesse verbessern: PDCA und Wertstromanalyse
- Business Process Outsourcing (BPO)
Integriertes Managementsystem in Anlehnung an die High Level Structure:
- Umwelt-, Arbeitsschutz- und Informationssicherheitsmanagementsystem
- Prozesslandschaften erweitern
- Leicht integrierbare Normenabschnitte
Nutzen
Mit der zweiteiligen Weiterbildung qualifizieren Sie sich zum Qualitätsmanager bzw. zur Qualitätsmanagerin mit abschließendem TÜV-Zertifikat. Das Ziel ist, Ihnen die Methoden und Techniken für die Organisationsentwicklung ganz im Sinne der Prozessfähigkeit, Nachhaltigkeit, Kundenorientierung und Innovationsfähigkeit zu vermitteln. Im ersten Teil der Qualitätsmanager-Ausbildung zeigen wir Ihnen auf, wie Sie die Qualitätsziele und das Prozessmanagement entsprechend der Unternehmensstrategie ausrichten. Sie lernen, Kennzahlen zur Steigerung der Prozesseffizienz und -verbesserung zu bestimmen.
Die ISO 9001 ermöglicht den Unternehmen, ihr Qualitätsmanagementsystem (QMS) entsprechend den strategischen Ziele aufzubauen. Die Prozesse werden unter Berücksichtigung ihrer Bedeutung über Kennzahlen analysiert, gesteuert und optimiert. Hiermit wird die Wirksamkeit des QMS überwacht und im Sinne der Kundenorientierung verbessert.
Im ersten Teil der Ausbildung zum Qualitätsmanager und zur Qualitätsmanagerin liegt der Fokus auf der Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems unter Einbeziehung der ISO 9004. Eine Methode dieser Norm ist die Selbstbewertung und die Korrelation zu Reifegraden. Sie eignet sich für die Betrachtung eines Prozesses oder eines Themenfeldes und hilft dabei, Stärken und Verbesserungspotenziale zu identifizieren und Maßnahmen zu generieren.
Sie erfahren, wie Sie eine Balance Scorecard (BSC) entwickeln, Kennzahlen ermitteln und mit der Managementbewertung verknüpfen. Mit einem konkreten Ziel- und Maßnahmenmanagement auf der Basis von ausgewogenen Kennzahlen werden strategische Ziele verfolgt.
An dieser Stelle Ihres Lehrgangs zum Qualitätsmanager und zur Qualitätsmanagerin stellen wir Ihnen Überlegungen zur Verknüpfung von Qualitätsleistung und Finanzen vor. Sie lernen die Einteilung in Fehle
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Betriebsbeauftragter für Abfall - Grundlehrgang - - EX/A33/40301201/23022026-1 - 23.02.2026
Behördlich anerkannt nach § 60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 AbfBeauftrV
Inhalt
Kenntnisse des Abfallrechts
Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten
Betrachtung haftungs- und strafrechtlicher Risiken
Der Abfallbeauftragte in der Praxis
Erfassen und Klassifizieren der Abfälle
Sonstige Vorschriften zur Trennung und Handhabung
Lagerung, Behandlung und Bereitstellung von Abfällen
Die Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben, Zertifizierungen der Abfallwirtschaftsbeteiligten
Recht der Abfallverbringung
Nachweisverfahren und Registerführung im Entsorgungsprozess
Transport von Abfällen nach Abfall- und Gefahrgutrecht
Praktische Umsetzung der Tätigkeiten der Betriebsbeauftragten-Organisation im Betrieb
Lernzielkontrollen
Nutzen
Das Seminar dient Ihnen zum Nachweis der Fachkunde gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), die seit 01.06.2017 anzuwenden ist. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die wesentlichen Inhalte des Abfallrechts und der Entsorgungspraxis unter Berücksichtigung des § 60 KrWG und der Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 Ziffer 3 AbfBeauftrV.
Nach Besuch des Lehrgangs verfügen Sie über das Wissen, Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in die Entsorgungspraxis umzusetzen. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über rechtliche Risiken und ihre Minimierung bei der Anwendung umweltrelevanter Vorschriften. Das Seminar setzt folgende thematische Schwerpunkte:
- Überwachung des Weges der Abfälle - von der Entstehung bis zur Entsorgung
- Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften der einschlägigen Rechtsverordnungen
- Kontrolle der Entsorgungsprozesse
- Mitteilung festgestellter Mängel und Vorschläge zur Behebung
- Hinwirken auf die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren
Zielgruppe
Das Seminar eignet sich für die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen der 4. BImSchV, Deponien bis zur endgültigen Stilllegung und großer Abwasserbehandlungsanlagen. Ebenso richtet sich der Lehrgang an Hersteller und Vertreiber, die Verpackungen oder Elektro- und Elektronikaltgeräte zurücknehmen müssen. Dazu zählen auch Hersteller und Vertreiber, die mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle oder mehr als 100 Tonnen nicht gefährliche Abfälle pro Kalenderjahr freiwillig zurücknehmen.
Voraussetzungen
Für die formelle/rechtsgültige Bestellung als Betriebsbeauftragter für Abfall gemäß der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragtenverordnung - AbfBeauftrV) vom 02.12.2016 ist seit dem 01.06.2017 zusätzlich - neben einer qualifizierten Ausbildung - ein Nachweis gemäß § 9 Abs. 1 Ziffer 2a-c über eine einschlägige einjährige Praxis nachzuweisen.
Zeit
09:00 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
20; Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.
Abschluss
Behördlich anerkannte Bescheinigung;
Nettopreis
1830 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
347.7 EUR
Bruttopreis
2177.7 EUR
Ansprechpartner
Herrn Ralf H. Bendinger
0421 22318-12
akd-hb@tuev-nord.de
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Turbinenwärter - Gasturbinen - EX/A81/30108111/23022026-1 - 23.02.2026
Inhalt
Richtlinien und Verordnung (Betriebssicherheitsverordnung, Druckgeräterichtline, DGUV Vorschriften (bisherige BG-Vorschriften), DIN VDE-/VDI-Richtlinien, Arbeitsschutzgesetz, TRBS1203 sowie ATEX-Richtlinien)
Aufbau und Wirkungsweise von Turbinen
- Dampfturbinen (u. a. Läufer, Turbinenschaufeln, Medienversorgung)
- Gasturbinen (geschlossener und offener Kreislauf)
Steuer- und Regeleinrichtungen
Beeinflussung des Leistungsverhaltens
Übergabepunkte/angrenzende Aggregate und Bauteile
- Mitwirkende Steuer- und Regeleinrichtungen anderer Anlagen
- Beeinflussungsfaktoren
- Sicherheitsrelevante Vorgaben
- Sicherheitstechnik
Gefahrenquellen
- Vorbeugende Kontrollen
- Schäden (Ursachen, Vermeidung)
Gefahren und Gefährdungen im Betrieb und bei Stillstand
- Medienbeaufschlagung
- Elektrik
- Explosionsschutz
Notmaßnahmen
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Erfahren Sie die nötigen Sachkenntnisse, um als beauftragter Beschäftigter im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (§ 8 BetrSichV) für Turbinenanlagen und angrenzende Aggregate tätig werden zu können. Erfahrene Referenten erläutern Ihnen, wie Sie als Turbinenwärter den wirtschaftlichen Betrieb der Anlage überwachen. Sie lernen, Gefahrenpotenziale rechtzeitig zu erkennen und bei Störungen regulierend einzugreifen.
Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche.
Zielgruppe
Kesselwärter, Instandhaltungspersonal, Personen, die Instandhaltungsarbeiten an Turbinenanlagen durchführen bzw. überwachen sollen
Voraussetzungen
Eine mindestens einjährige Tätigkeit als Kesselwärter oder eine zweijährige Berufserfahrung in Industriekraftwerken
Zeit
08:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
10
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Zeugnis der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
1843.7 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
350.303 EUR
Bruttopreis
2194.003 EUR
Ansprechpartner
Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
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Qualitätsauditor (TÜV) - EX/A41/20101401/23022026-1 - 23.02.2026
Inhalt
Vorstellung der Auditarten wie System-, Prozess-, Produktaudit, Performance und Compliance Audit
Auditprogramm mittels Turtle-Modell
- Ziele, Planung und Umsetzung
- GA: Erarbeitung eines Auditprogrammverfahrens
- Überwachung, Bewertung und Verbesserung
- GA: Brainstorming zu Umsetzungsmöglichkeiten der Auditprinzipien
- GA: Brainstroming von zu vermeidenden Verhaltensweisen aufgrund der Auditprinzipien
Auditdurchführung
- Planung und Durchführung der Audittätigkeiten
- Berichterstellung und Auditfolgemaßnahmen
- GA: Entwicklung eines Auditplans
- GA: Checklistenerstellung
- GA: Erstellung eines Auditberichts
Kompetenz und Bewertung von Auditoren nach DIN EN ISO 19011
- Kompetenzermittlung, Bewertungskriterien und -methoden
- GA: Erstellung eines Rollenprofils für einen Auditor
Gesprächsführung und Fragetechniken
- Offene und geschlossene Fragen, Suggestiv- und Alternativfragen
- Sender-Empfänger-Modell, Vier-Ohren-Modell, aktives Zuhören
Zertifizierung
- Auswahl der Zertifizierungsstelle (DIN EN ISO/IEC 17021)
- GA: Anforderungen der ISO 17021 an die Auditorenqualifikation
- Vorbereitung und Ablauf der Zertifizierung (Zertifizierungsantrag, das Zertifizierungsaudit, Überwachung des Zertifikats)
- GA: Zertifizierungsverfahren
Akkreditierung und Akkreditierungssysteme
- Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS GmbH)
- International Accreditation Forum (IAF)
Vorbereitung eines Audits auf der Grundlage von allgemeinen, beispielhaften Dokumentationen
- GA: Prozesse und Formulare, Dokumentationsprüfung
- GA: Rollenspiele - Simulation einer Auditsituation
Videogestützte Auswertung des Audit-Rollenspiels
Nutzen
Qualifizierung zum Qualitätsauditor: In dieser Auditoren-Ausbildung werden Ihnen fundierte Kenntnisse im Bereich Auditierung und Gesprächstechniken vermittelt, die Sie als Qualitätsauditor beherrschen müssen. Das Seminar baut auf Ihren Kenntnissen über Qualitätsmanagementsysteme nach ISO 9001 und Qualitätstechniken auf. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen, welche Anforderungen Qualitätsauditoren beim Auditieren von Managementsystemen auf Basis der DIN EN ISO 19011 berücksichtigen müssen. Anforderungen aus dieser Norm, wie zum Beispiel Auditprinzipien, Auditprogramm und Auditorenkompetenz, werden Ihnen anhand von Beispielen verdeutlicht.
Das Auditprogramm setzt sich aus einer Reihe von internen Audits im Rahmen der Auditjahresplanung zusammen: Sie lernen die Anforderungen aus der DIN EN ISO 19011 an dieses Programm in Hinblick auf Zielsetzung, Verfahren und Ressourcen sowie Risiken kennen. Sie erfahren die Bedeutung der DIN EN ISO/IEC 17021 für Zertifizierungsverfahren und welche Anforderungen sie an die Auditoren und die Auditergebnisse stellt.
Sie lernen im Auditoren-Kurs, wie Sie unter Zuhilfenahme des Turtle-Modells ein Auditprogramm erstellen. Unsere Referenten erklären Ihnen Begriffe wie Auditkriterien, -nachweise, -feststellung und -schlussfolgerung und nennen Ihnen Umsetzungsmöglichkeiten. Sie lernen die verschiedenen Auditarten (z. B. System-, Prozess- und Produktaudit) sowie deren Zielsetzungen kennen und erfahren, was ein First-, Second- oder Third-Party-Audit ist.
Neben den Kenntnissen der Normenanforderungen und den Begriffen lernen Sie an einem praktischen Beispiel, ein Audit zu planen, durchzuführen und zu bewerten. Im Team entwickeln Sie in der Auditoren-Schulung Arbeitsdokumente wie Veranlassung des Audits, Vorbereitung (Checklistenerstellung), Durchführung des Audits und die Erstellung des Auditberichts. Die Durchführung erfolgt über ein Rollenspiel mittels einer gestellten Auditsituation. Hierbei wenden Sie die erlernten Gesprächs- und Fragetechniken (z. B. offene und geschlossene Fragen, Suggestiv- und Alternativfragen) sowie wichtige Grundlagen ein
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Prozessmanagement-Weiterbildung: Prozessmanager (TÜV) - EX/A52/20401101/23022026-1 - 23.02.2026
Effizientes Prozessmanagement und Lean Management
Inhalt
Grundlagen des Prozessmanagements
- Grundzüge des Prozess- und Lean Managements
- Ausrichtung der Prozesse an den Unternehmensstrategien und -zielen
- Rollen von Prozesseignern und Teams - neue Aufgabenverteilung in der Matrixorganisation
- Darstellungsmöglichkeiten von Prozessen (Prozessmapping)
Prozessdefinition, Prozesskontrolle und -steuerung mittels Performance-Indikatoren
- Identifizierung von Prozesskennzahlen, Prozesszielen und Prozessschritten
- Kundendefinition in Prozessen
Werkzeuge und Techniken zur Analyse und Verbesserung - Prozessverbesserungszyklus
- Methoden zur Input-Output-Analyse und SIPOC
- Prozessbewertung - Reifegrad eines Prozessmanagements
- Prozessanalyse und -gestaltung mittels Turtle-Analyse
- Anwendung der Werkzeuge Erfolgsfaktoren und Prozessmatrix
- Risiko- und Effizienzbetrachtung mittels Customer Journey ggf. in Kombination mit der Persona-Methode (Dienstleistungsprozesse)
Risikomanagement
- Grundprinzipien zur Risikoanalyse und -bewertung von Prozessen
- Methoden des Risikomanagements: Risikofelder für Prozesse, Risikomatrix und FMEA
Lean-Thinking - Sensibilität für Verschwendung entwickeln
- Optimierung eines Prozesses mit Lean-Prinzipien und Behebung von Verschwendungsarten
- Ausgewählte Optimierungs-Prinzipien
- Identifikation von Verschwendungsarten in Produktion und Dienstleistung anhand der Betrachtung der 7 Muda
- Einbindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Führungskräften zur Steigerung der Nachhaltigkeit in Form von Selbstbewertungsansätzen
- Lean-Prinzipien in administrativen Bereichen
- Shopfloor-Management - Führen am Ort des (Wert-)Entstehens und nachhaltige Aktivierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Visuelles Management, Ordnung, Sauberkeit und Systematik
- 5-S-Methode
Grundlagen und Nutzen der Wertstrombetrachtung (Engpassanalyse)
- Identifikation von Engpässen
- Prinzipien der Flussoptimierung von Prozessen
- Wichtige Werkzeuge und Methoden des Lean Managements, z. B. Pull-Prinzip, Glätten und Nivellieren, Kanban und Fließfertigung
Identifikation von Auswirkungen durch den Veränderungsprozess
- Organisatorisch, sachliche Wirkung
- Emotionale Wirkung
- Resultierende Empfehlungen, dem Wandel zu begegnen
Nutzen
Bauen Sie sich in unserer Prozessmanagement-Weiterbildung zum zertifizierten Prozessmanager umfangreiches Wissen zu den Grundprinzipien der Steuerung von Prozessen auf. Prozessmanagement ist die Basis vieler Managementsysteme und dient neben der Klärung von Verantwortlichkeiten und Befugnissen im Unternehmen dem erfolgreichen Koordinieren und Synchronisieren aller Beteiligten eines Prozesses. Um diese Prozesse aus verschiedenen Blickwinkeln analysieren und optimieren zu können, zeigen wir Ihnen, in unserer Prozessmanagement-Schulung, verschiedenste Methoden. Dazu gehören die Turtle-Analyse, SIPOC, Customer Journey und die Prozessreifegradbetrachtung wie die Risikoanalyse von Prozessen sowie Lean-Analyse-Techniken. Sie bewerten die Prozesse nicht nur aus Prozessmanagementsicht, sondern auch aus Kunden- und Risikosicht sowie aus Effizienz- und Lean-Gesichtspunkten.
Zusätzlich lernen Sie, den verlustfreien Fluss des Prozesses vor dem Hintergrund des Lean Managements zu betrachten. Dazu zeigen wir Ihnen wichtige Parameter des Lean-Thinking wie Verschwendung, robuste Prozesse und Lean-Management-Prinzipien.
Sie erfahren in der Prozessmanagement-Weiterbildung auch die praktische Anwendung von Werkzeugen und Tools zur Prozessverbesserung im Sinne von Prozessmanagement, Risikomanagement und Effizienzsteigerung. Außerdem lernen Sie, wie Sie Prinzipien des Wertstroms in Ihre Prozessgestaltung einfließen lassen und bekommen einen Überblick über Dokumentationsmöglichkeiten sowie Überwachungs- und Steuerungsansätze
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Seminar: Digital Expert für Digitalisierung Gesundheitswesen (TÜV) - EX/A52/20351771/23022026-1 - 23.02.2026
Qualifikation für digitale Transformation und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen
Inhalt
Relevante gesetzliche und normative Anforderungen kennen und anwenden
- DSGVO: Datenschutz, Datensicherheit, gesetzeskonforme Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten
- SGB V/XI: im Hinblick auf digitale Pflegeleistungen, DiGAs und Abrechnungsfähigkeit
- Medizinprodukterecht (MDR): bei digitalen Anwendungen wie Telemonitoring oder KI-basierten Tools
- Verständnis der regulatorischen Anforderungen und Überführung in digitale Prozesse
Qualitätsmanagement und Prozessverständnis
- Aufbau, Struktur und Wirkung von Qualitätsmanagementsystemen (QMS) nach ISO 9001
- Prozessorientierung: Definition, Standardisierung, kontinuierliche Verbesserung von Pflege- und Dokumentationsprozessen
- Risikobasierte Planung: Identifikation und Steuerung von Risiken im Sinne der ISO 9001 (Kapitel 6.1)
- Zusammenhänge zwischen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität kennen und Qualität datenbasiert gestalten
Digitale Pflegeprozesse und ihre Bedeutung für Qualität und Effizienz
- Nutzung und Bewertung der elektronischen Patientenakte (ePA), digitalen Dokumentationssysteme und DiGAs
- Einsatz von KI-basierten Analysetools, Dashboards und Frühwarnsystemen
- Integration digitaler Tools in bestehende Abläufe, z.?B. Telemedizin, automatisierte Fehleranalysen, Entscheidungsunterstützungssysteme
- Bedienen, konzipieren und optimieren von digitalen Systemen - normgerecht und nutzerzentriert
Praxisrelevante Management- und Analyseverfahren
- PDCA-Zyklus (Plan-Do-Check-Act) zur kontinuierlichen Verbesserung
- FMEA, 5-Why, Root Cause Analysis zur Fehlervermeidung und Prozessoptimierung
- Erstellung und Nutzung von Kennzahlen (KPIs), Dashboards und digitalen Audits
- Prozesse evidenzbasiert bewerten und fundierte Entscheidungen treffen
Changemanagement und Schulungsprozesse
- Strategien zur Einführung digitaler Technologien im Pflegeteam
- Schulungs- und Fortbildungsmethoden (z. B. E-Learning, Microlearning, Kompetenzraster)
- Entwicklung eines normkonformen Changemanagement-Plans (ISO-9001-Kapitel 7.2 und 10)
Nutzen
Was lernen Sie in diesem Seminar für die digitale Transformation im Gesundheitswesen?
In unserer Weiterbildung Digital Expert für Digitalisierung Gesundheitswesen (TÜV) erwerben Sie praxisnahes Wissen im sicheren Umgang mit digitalen Tools, im Datenschutz nach DSGVO sowie in der Integration neuer Technologien in bestehende Prozesse. Sie lernen unter anderem, digitale Pflegeanwendungen gezielt einzusetzen, Telemedizin strukturiert in den Versorgungsalltag einzubinden, Qualitäts- und Dokumentationsprozesse nach ISO-9001:2025-Standards digital zu unterstützen und Changemanagement-Strategien für die Einführung neuer Systeme anzuwenden. Das stärkt nicht nur Ihre persönliche Handlungssicherheit, sondern verschafft Ihnen auch einen spürbaren Vorsprung auf dem Arbeitsmarkt. Ihr Personenzertifikat belegt, dass Sie digitale Prozesse nicht nur anwenden, sondern aktiv mitgestalten können.
Ein besonderer Mehrwert: Die Weiterbildung ist konsequent an den Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2015 im Gesundheitswesen ausgerichtet. Alle Module enthalten einen direkten Kapitelbezug, sodass Sie gezielt Wissen erwerben, das Sie bei Zertifizierungsvorbereitungen, internen Audits und Managementbewertungen sofort nutzen können.
Warum ist das Thema wichtig?
Die Digitalisierung verändert das Gesundheitswesen schneller denn je. Elektronische Dokumentation, Telemedizin, KI-gestützte Anwendungen und Apps (DiGA/DiPA) sind längst keine Zukunftsmusik mehr, sie prägen bereits heute den Berufsalltag. Mit der Zusatzqualifikation Digital Expert für Digitalisierung Gesundheitswesen (TÜV) sichern Sie sich genau die Kompetenzen, die moderne Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dringend suchen.
Wovon profitieren?
Gleichzeitig profitieren Sie davon, Patientinnen und Patie
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Befähigte Person zur Prüfung bei Explosionsgefährdungen - EX/A30/30201101/23022026-1 - 23.02.2026
Gemäß TRBS 1203 und BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Richtlinien 2014/34/EU und 1999/92/EG
- Betriebssicherheitsverordnung und Gefahrstoffverordnung
- Technische Regeln, z.B. TRBS 1201 Teil 1, TRGS 720-724
Befähigte Personen
- Rechte und Pflichten
- Stellung der Befähigten Person
- Anforderungen
Begriffe und Definitionen
- Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre
- Flammpunkt, Zündtemperatur
- Temperaturklassen
- Messung und Beurteilung elektrostatischer Aufladung
- Ermittlung sicherheitstechnischer Kennzahlen
Beurteilen der Explosionsgefahr
- Zoneneinteilung
- Gefährdungsbeurteilung
- Explosionsschutzdokument
Anforderungen an den Betrieb von Anlagen
- Verantwortung des Betreibers
Elektrische und nichtelektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
- Besonderheiten und praktische Beispiele der Zündschutzarten d", "e", "i", "p"
- Kennzeichnung
Prüfung elektrischer und nichtelektrischer Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Der Lehrgang vermittelt Ihnen die nach TRBS 1201 Teil 1 wesentliche Inhalte aus dem Explosionsschutz um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §2 Abs. 6) bestellt werden zu können. Er richtet sich nach den Anforderungen der in Anhang 2 Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung beschriebenen Punkte und qualifiziert Sie für die Durchführung von Prüfungen nach Nummer 5.2 sowie mit Ausnahmen auch nach 4.1 und 5.1.
Zielgruppe
Mitarbeiter aus Unternehmen, die als Befähigte Person Prüfungen an Geräten und Schutzsystemen in explosionsgefährdeten Bereichen vornehmen
Voraussetzungen
Eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne dieses Abschnitts muss über die in § 2 Absatz 6 genannte
Qualifikation hinaus
a) über eine einschlägige technische Berufsausbildung oder eine andere für die vorgesehenen
Prüfungsaufgaben ausreichende technische Qualifikation verfügen,
b) über eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Herstellung, dem Zusammenbau, dem Betrieb
oder der Instandhaltung der zu prüfenden Anlagen oder Anlagenkomponenten im Sinne dieses
Abschnitts verfügen und
c) ihre Kenntnisse über Explosionsgefährdungen durch Teilnahme an Schulungen oder
Unterweisungen auf aktuellem Stand halten.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
30
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Kesselwärter-Aufbaulehrgang - EX/A36/30101102/23022026-1 - 23.02.2026
Wasserrohrkessel und Dampferzeuger oder Sonderanlagen
Inhalt
Kesselbauarten/Überhitzer/Rußbläser
Wasserseitige Kesselausrüstung und gesteuerte Sicherheitsventile
Kraftwerksprozess/Thermodynamik/Zwischenüberhitzer
Turbinentechnik (Dampfturbinen/Gasturbinen)
Brennstoffe
Feuerungen
Gas, Öl, Schweröl
Rostfeuerung (Kohle, Holz, Müll)
Kohlestaub
Wirbelschicht
Gasturbinenanlagen (GUD)
BImSchG
Rauchgasreinigung/Abgasanlage
Wasserchemie
Schäden/Reparaturen
Kesselbetrieb (Anfahren, Inspektion, Wartung)
Schriftliche Prüfung
Nutzen
Der Lehrgang für Kesselwärter vermittelt Ihnen kompakt das erforderliche Fachwissen, um als Kesselwärter für Wasserrohrkessel oder Sonderbauarten tätig werden zu können. Sie erhalten die notwendigen Kenntnisse über die entsprechenden Kesselarten und Verbrennungssysteme. So sind Sie in der Lage, die erforderlichen Tätigkeiten unter verschiedensten Bedingungen souverän und kompetent ausführen zu können.
Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Sie sensibilisieren und motivieren Sie, Ihre Aufgaben als Kesselwärter zu erkennen und das vermittelte Wissen positiv, sicher und umweltbewusst umzusetzen.
Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Zielgruppe
Kesselwärter, Hilfskräfte, Maschinenschlosser, Kesselschmiede, Heizungsmonteure, Messgerätetechniker, artverwandte Berufsgruppen und Mitarbeiter, welche bereits den Grundlehrgang absolviert haben und als Kesselwärter für Wasserrohrkessel sowie Dampfkessel mit Heizöl-S- bzw. Kohlefeuerung und Sonderbrennstoffen eingesetzt werden sollen
Voraussetzungen
Die erfolgreiche Teilnahme am Kesselwärter-Grundlehrgang
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
26
Abschluss
Zeugnis der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
2090 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
397.1 EUR
Bruttopreis
2487.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Luna Wichmann
0511 998-61433
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Gabelstaplerfahrer - Fortbildung - EX/A81/60101806/23022026-1 - 23.02.2026
Inhalt
Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
- StVO, StVZO
- DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)
- Betriebssicherheitsverordnung
Fahrer- und Unternehmerpflichten
- Betriebsanweisung
- Schriftliche Beauftragung
- Innerbetriebliche Regelungen
Besprechung von Unfällen und deren Verhinderung
- Geschwindigkeit
- Verlassen des Gabelstaplers
- Statistiken über Unfälle (Unfallschwerpunkte)
Fahrphysikalische Grundlagen
- Standsicherheit
- Lastschwerpunktabstand
- Tragfähigkeit
Bewegen und Stapeln von Lasten
- Lastaufnahme
- Standdreieck
- Be- und Entladen von Fahrzeugen
Abfahrtskontrolle gemäß DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)
- Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
- Lenkung, Reifen, Bremse
- Gabelzinken
- Hydraulik
Theoretische Prüfung
Nutzen
Mit diesem Seminar kommen Sie als Unternehmer Ihrer jährlichen Unterweisungspflicht nach § 12 Arbeitsschutzgesetz nach. Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die geltenden Rechtsgrundlagen und werden auf Gefahrenquellen im Arbeitsalltag aufmerksam gemacht: Laut der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), Grundsätze der Prävention § 4 (1) und der Betriebssicherheitsverordnung hat der Unternehmer die Pflicht, seine Arbeitnehmer mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Das betrifft auch die Unterweisung der Gabelstaplerfahrer.
Erfahrene Referenten vermitteln den aktuellen Kenntnisstand und die nötigen Rechtsgrundlagen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern die Umsetzung des Gelernten in den beruflichen Alltag. Das Seminar bietet Ihnen genügend Möglichkeiten, um sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.
Zielgruppe
Gabelstaplerfahrer, die bereits im Besitz eines Fahrerausweises sind
Voraussetzungen
Gabelstaplerfahrer mit gültiger Berechtigung nach DGUV 68.
Zeit
08:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
210 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
39.9 EUR
Bruttopreis
249.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Gabelstaplerfahrer - Fortbildung - EX/A81/60101806/23022026-2 - 23.02.2026
Inhalt
Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
- StVO, StVZO
- DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)
- Betriebssicherheitsverordnung
Fahrer- und Unternehmerpflichten
- Betriebsanweisung
- Schriftliche Beauftragung
- Innerbetriebliche Regelungen
Besprechung von Unfällen und deren Verhinderung
- Geschwindigkeit
- Verlassen des Gabelstaplers
- Statistiken über Unfälle (Unfallschwerpunkte)
Fahrphysikalische Grundlagen
- Standsicherheit
- Lastschwerpunktabstand
- Tragfähigkeit
Bewegen und Stapeln von Lasten
- Lastaufnahme
- Standdreieck
- Be- und Entladen von Fahrzeugen
Abfahrtskontrolle gemäß DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)
- Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
- Lenkung, Reifen, Bremse
- Gabelzinken
- Hydraulik
Theoretische Prüfung
Nutzen
Mit diesem Seminar kommen Sie als Unternehmer Ihrer jährlichen Unterweisungspflicht nach § 12 Arbeitsschutzgesetz nach. Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die geltenden Rechtsgrundlagen und werden auf Gefahrenquellen im Arbeitsalltag aufmerksam gemacht: Laut der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), Grundsätze der Prävention § 4 (1) und der Betriebssicherheitsverordnung hat der Unternehmer die Pflicht, seine Arbeitnehmer mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Das betrifft auch die Unterweisung der Gabelstaplerfahrer.
Erfahrene Referenten vermitteln den aktuellen Kenntnisstand und die nötigen Rechtsgrundlagen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern die Umsetzung des Gelernten in den beruflichen Alltag. Das Seminar bietet Ihnen genügend Möglichkeiten, um sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.
Zielgruppe
Gabelstaplerfahrer, die bereits im Besitz eines Fahrerausweises sind
Voraussetzungen
Gabelstaplerfahrer mit gültiger Berechtigung nach DGUV 68.
Zeit
08:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
210 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
39.9 EUR
Bruttopreis
249.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
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Datenschutzbeauftragter (TÜV) - EX/A36/10151101/23022026-1 - 23.02.2026
gemäß DSGVO und BDSG-neu
Inhalt
1. Schulungstag: Datenschutzrecht
Grundlagen
- EU-Datenschutzrecht, Verhältnis zum nationalen Recht
- Einführung in die Datenschutzrechtsordnung, Struktur BDSG
- Kirchliche Regelungsbefugnis
- Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich der DSGVO
- Wichtige Begriffe und Prinzipien des Datenschutzrechts (Art. 4 und 5 DSGVO)
Rechtswirksame Einwilligungen
- Form und Bestimmtheit der Einwilligung
- Aufklärungspflichten und Kopplungsverbot
- Widerrufsrecht des Betroffenen
- Fortgeltung vor dem 25.05.2018 erteilter Einwilligungen
- Besonderheiten der Beschäftigteneinwilligung
Kernbereiche des Datenschutzes
- Übersicht zu den Erlaubnisnormen
- Grundlagen zur Verarbeitung von Kunden- und Interessentendaten
- Grundlagen zum Beschäftigtendatenschutz
- Übermittlung in Drittländer
Telemedien: Wichtige Pflichten beim Betrieb von Webseiten
2. Schulungstag: Formelle Datenschutzanforderungen und Datenschutz-Kontrollinstanzen
Rechte der Betroffenen
- Transparenzpflichten gegenüber den Betroffenen
- Löschung und Recht auf Vergessen
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Widerspruchsrecht, Schadensersatz
Der Datenschutzbeauftragte
- Benennungspflichten, Voraussetzungen, Fachwissen
- Aufgaben, Stellung im Unternehmen
- Abberufungs- und Kündigungsschutz
Die Aufsichtsbehörde
- Aufgaben, Befugnisse, Sanktionen, KI und Datenschutz
- Aktivitäten von Aufsichtsbehörden
3. Schulungstag: Datenschutzmanagement und -organisation
Datenschutzkonzept und Betroffenenrechte
- Datenschutzorganisation
- Gewährleistung der Rechte betroffener Personen
- Melde- und Dokumentationspflichten bei Datensicherheitsvorfällen
Verarbeitungsverzeichnisse nach Art. 30 DSGVO
- Rechtsgrundlagen, Voraussetzungen und Zweck
- Inhalt des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
- Anforderungen an die Form; Erstellung, Aktualisierung
Datenschutz-Folgenabschätzung
- Voraussetzungen, Risikobetrachtung
- Abgrenzung Unternehmens-/Betroffenenrisiken
- Verringerung von Risiken, Risikomatrix
- Schwellwertanalyse, Ablauf
Vervollständigung der Dokumentation
- Dokumente, Verhaltensregeln, Zertifizierung
Verpflichtungen des Datenschutzbeauftragten
- Ansprechpartner, Aufgabenwahrnehmung
- Was kommt nach dem Einführungsseminar?
4. Schulungstag: Informationssicherheit
Begriffe und Schutzziele
- Abgrenzung Datenschutz - Informationssicherheit
- Schutzziele der Informationssicherheit
Gefährdungen der Informationssicherheit
- Verbreitete Schwachstellen, häufige Bedrohungen
Technische und organisatorische Maßnahmen
- Angemessenheit, Pseudonymisierung
- Verschlüsselung, Dokumentation
Hilfs- und Arbeitsmittel für den DSB
Nutzen
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten und seit dem 25. Mai 2018 anzuwenden. Dadurch erfolgt in der gesamten EU und damit auch in Deutschland eine umfassende Neugestaltung des Datenschutzes. Unser Lehrgang vermittelt Datenschutzbeauftragten neben Grundlagenwissen für ihre Tätigkeit sämtliche rechtliche Änderungen, die sich im Zuge der DSGVO ergeben. Sie lernen unter anderem den rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen Daten, das organisatorische Umfeld sowie Aspekte der technisch-organisatorischen Maßnahmen des betrieblichen Datenschutzes kennen. Darüber hinaus erfahren Sie in dem Kurs für Datenschutzbeauftragte, welche hohen Anforderungen an die soziale Kompetenz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten als Vermittler und Berater zwischen Management, Betroffenen, Betriebsrat und Aufsichtsbehörden gestellt werden.
Wer muss eigentlich einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benennen? Laut § 38 BDSG-neu mu
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Datenschutzbeauftragter (TÜV) - EX/A52/10151101/23022026-1 - 23.02.2026
gemäß DSGVO und BDSG-neu
Inhalt
1. Schulungstag: Datenschutzrecht
Grundlagen
- EU-Datenschutzrecht, Verhältnis zum nationalen Recht
- Einführung in die Datenschutzrechtsordnung, Struktur BDSG
- Kirchliche Regelungsbefugnis
- Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich der DSGVO
- Wichtige Begriffe und Prinzipien des Datenschutzrechts (Art. 4 und 5 DSGVO)
Rechtswirksame Einwilligungen
- Form und Bestimmtheit der Einwilligung
- Aufklärungspflichten und Kopplungsverbot
- Widerrufsrecht des Betroffenen
- Fortgeltung vor dem 25.05.2018 erteilter Einwilligungen
- Besonderheiten der Beschäftigteneinwilligung
Kernbereiche des Datenschutzes
- Übersicht zu den Erlaubnisnormen
- Grundlagen zur Verarbeitung von Kunden- und Interessentendaten
- Grundlagen zum Beschäftigtendatenschutz
- Übermittlung in Drittländer
Telemedien: Wichtige Pflichten beim Betrieb von Webseiten
2. Schulungstag: Formelle Datenschutzanforderungen und Datenschutz-Kontrollinstanzen
Rechte der Betroffenen
- Transparenzpflichten gegenüber den Betroffenen
- Löschung und Recht auf Vergessen
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Widerspruchsrecht, Schadensersatz
Der Datenschutzbeauftragte
- Benennungspflichten, Voraussetzungen, Fachwissen
- Aufgaben, Stellung im Unternehmen
- Abberufungs- und Kündigungsschutz
Die Aufsichtsbehörde
- Aufgaben, Befugnisse, Sanktionen, KI und Datenschutz
- Aktivitäten von Aufsichtsbehörden
3. Schulungstag: Datenschutzmanagement und -organisation
Datenschutzkonzept und Betroffenenrechte
- Datenschutzorganisation
- Gewährleistung der Rechte betroffener Personen
- Melde- und Dokumentationspflichten bei Datensicherheitsvorfällen
Verarbeitungsverzeichnisse nach Art. 30 DSGVO
- Rechtsgrundlagen, Voraussetzungen und Zweck
- Inhalt des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
- Anforderungen an die Form; Erstellung, Aktualisierung
Datenschutz-Folgenabschätzung
- Voraussetzungen, Risikobetrachtung
- Abgrenzung Unternehmens-/Betroffenenrisiken
- Verringerung von Risiken, Risikomatrix
- Schwellwertanalyse, Ablauf
Vervollständigung der Dokumentation
- Dokumente, Verhaltensregeln, Zertifizierung
Verpflichtungen des Datenschutzbeauftragten
- Ansprechpartner, Aufgabenwahrnehmung
- Was kommt nach dem Einführungsseminar?
4. Schulungstag: Informationssicherheit
Begriffe und Schutzziele
- Abgrenzung Datenschutz - Informationssicherheit
- Schutzziele der Informationssicherheit
Gefährdungen der Informationssicherheit
- Verbreitete Schwachstellen, häufige Bedrohungen
Technische und organisatorische Maßnahmen
- Angemessenheit, Pseudonymisierung
- Verschlüsselung, Dokumentation
Hilfs- und Arbeitsmittel für den DSB
Nutzen
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten und seit dem 25. Mai 2018 anzuwenden. Dadurch erfolgt in der gesamten EU und damit auch in Deutschland eine umfassende Neugestaltung des Datenschutzes. Unser Lehrgang vermittelt Datenschutzbeauftragten neben Grundlagenwissen für ihre Tätigkeit sämtliche rechtliche Änderungen, die sich im Zuge der DSGVO ergeben. Sie lernen unter anderem den rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen Daten, das organisatorische Umfeld sowie Aspekte der technisch-organisatorischen Maßnahmen des betrieblichen Datenschutzes kennen. Darüber hinaus erfahren Sie in dem Kurs für Datenschutzbeauftragte, welche hohen Anforderungen an die soziale Kompetenz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten als Vermittler und Berater zwischen Management, Betroffenen, Betriebsrat und Aufsichtsbehörden gestellt werden.
Wer muss eigentlich einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benennen? Laut § 38 BDSG-neu mu
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