Profil

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen - EX/A40/50201401/26022026-1 - 26.02.2026
Handlungs- und Gestaltungsgrundsätze nach DIN ISO 10075
Inhalt
Rechtliche Grundlagen, Gesetze, DIN-Normen:
- ArbSchG
- BildschArbV
- GDA-Arbeitsschutzziel 2013-2018
- GDA-Leitlinie
- DIN EN ISO 10075
- DGUV - Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Aktuelle Informationen zur Entwicklung psychischer Belastungen in der Arbeitswelt
Definition psychische Belastung/psychische Beanspruchung
Beanspruchungsfolgen und deren Auswirkungen
Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung entsprechend der GDA-Leitlinie
Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung entsprechend DIN EN ISO 10075
Vorstellung verschiedener Verfahren zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Nützliche Hinweise zur Durchführung
Gestaltungsempfehlungen (Verhältnis-/Verhaltensprävention)
Wirkungskontrolle
Nutzen
Im Seminar aktualisieren Sie Ihren Wissensstand zur DIN EN ISO 10075. Sie erfahren, wie Sie Gefährdungen bei psychischen Belastungen am Arbeitsplatz beurteilen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen, wie Sie die Ergebnisse bewerten. Aus den Bewertungen lassen sich anschließend Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter ableiten und umsetzen. Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung zu schützen und zu stärken - so lautet eins von drei Arbeitsschutzzielen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Psychische Belastungen sollen angemessen in der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 5 Absatz 3 Nr. 6) berücksichtigt werden.
Wichtige Begriffe, notwendige Anforderungen an die Messung und nützliche Gestaltungsgrundsätze werden in der DIN EN ISO 10075 beschrieben. So identifizieren Sie frühzeitig psychische Belastungen und vermeiden negative Folgen der Fehlbeanspruchung. Sie steigern die Gesundheit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und fördern ihre Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft.
Zielgruppe
Unternehmer und Unternehmerinnen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Personalverwaltung, Personal-/Betriebsräte, Sicherheitsbeauftragte, weitere Mitarbeitende die als Multiplikatoren im Unternehmen tätig sind
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
600 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
114 EUR
Bruttopreis
714 EUR
Ansprechpartner
Frau Diana Michl
+49 221 945352-12
akd-k@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz - Fortbildung - EX/A33/40351106/26022026-1 - 26.02.2026
Inhalt
Neue Regelungen und Änderungen im Wasserrecht
Zu erwartende Änderungen, Referentenentwürfe und Novellierungen
Wesentliche Inhalte und Umsetzung der AwSV
Der Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz aus juristischer Sicht
- Rechte und Pflichten
- Organisation der Tätigkeit
- Dokumentation und Jahresbericht
- Erkennen von betrieblichen Schwachstellen
- Verhindern von/Verhalten in Schadensfällen
- Umgang mit staatlichen Stellen/Aufsichtsorganen
Arbeitsteilung und Konsequenzen für die Verantwortlichkeiten zwischen
Geschäftsführung und Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz
Haftung und Verantwortlichkeit
- Polizeirechtliche Störerhaftung
- Haftung im zivilrechtlichen Sinn
- Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht/Verantwortlichkeiten
- Verantwortliche Personen, §§ 9 II OWiG, 14 II StGB
- Innerbetriebliche Konflikte und Bewältigungsmöglichkeiten
- Privater Rechtsschutz für die Unternehmenssphäre
Fallbeispiele, Erfahrungsaustausch und Diskussion
Nutzen
Gewässerschutzbeauftragte nehmen im Unternehmen eine wichtige Rolle ein. Sie übernehmen Überwachungs- und Kontrollaufgaben, die zum betrieblichen Umweltschutz beitragen.
Im Fortbildungslehrgang für Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz informieren wir Sie über die aktuellen Gewässerschutzgesetze. Dazu zählen unter anderem die Änderungen im Wasserrecht sowie die Bewertung und Umsetzung von Rechtsvorschriften in der Praxis.
Der Fokus der Schulung liegt auf den Aufgaben eines Gewässerschutzbeauftragten aus praktischer und juristischer Sicht. Die folgenden Fragen werden Ihnen beantwortet:
? Welche Rechte und Pflichten hat der Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz?
? Wie kann seine Tätigkeit organisiert werden?
Darüber hinaus lernen Sie die gesetzeskonforme Dokumentation und Erfassung im Jahresbericht, das Erkennen betrieblicher Schwachstellen, die Vermeidung und das richtige Verhalten bei Schadensfällen sowie den Umgang mit staatlichen Stellen und Aufsichtsorganen.
Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten erläutern Ihnen weiterhin die Arbeitsteilung und Konsequenzen für Verantwortlichkeiten zwischen Geschäftsführung und Betriebsbeauftragten. Ebenso erhalten Sie einen Überblick über die Haftungsrisiken eines Gewässerschutzbeauftragten.
Fallbeispiele und Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmenden werden Ihnen die Umsetzung der Thematik in die Praxis erleichtern. Ziel ist es, Ihre Fachkunde zu stärken, damit Sie in Ihrem Unternehmen die Gewässerschutzgesetze mit entsprechenden Maßnahmen für den Gewässerschutz weiterhin erfolgreich umsetzen können.
Zielgruppe
Diese Fortbildung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz, Beauftragte im betrieblichen Umweltschutz und interessierte Personen, die bereits einen Grundlehrgang absolviert haben und sich innerhalb von 2 Jahren fortbilden wollen oder müssen.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
610 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
115.9 EUR
Bruttopreis
725.9 EUR
Ansprechpartner
Herrn Ralf H. Bendinger
0421 22318-12
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Erzeugnisse in REACH - EX/A35/50301401/26022026-1 - 26.02.2026
SVHC-Stoffe und SCIP-Datenbank für Anwender
Inhalt
Einführung in die nationale und EU-Chemikalienpolitik
Ziele, Mechanismen und Verantwortungen der REACH-Verordnung
Akteure unter REACH
Definition von Erzeugnissen
Einführung SVHC-Stoffe
Meldepflichten für Erzeugnisse, Schnittstellen zum nationalen Recht
Einführung SCIP-Datenbank
Ermittlung von SVHC-Stoffen durch Fragebögen und Laboranalysen
Aufbau eines Systems zur innerbetrieblichen Bewertung
Schnittstellen zu anderen Regelwerken (RoHS, TSCA etc.)
Fragen und Diskussion
- Anknüpfung an das Umweltrecht und an weitere Arbeitsschutzvorschriften
Nutzen
Im Seminar Erzeugnisse in REACH verschaffen Sie sich einen Überblick zur Umsetzung der REACH-Verordnung (EG 1907/2006) und der Anknüpfung zum deutschen Regelwerk. Sie erfahren mehr zu den gesetzlichen Grundlagen und Zusammenhängen im Umgang mit besorgniserregenden Stoffen in Erzeugnissen und deren praktischer Anwendung.
Unsere REACH-Experten machen Sie dazu mit den Vorgaben von REACH (EG 1907/2006) vertraut und liefern Ihnen praxisorientierte Ansätze zur Ermittlung, Dokumentation und Kommunikation von SVHC-Stoffen. So müssen Sie z. B. als Inverkehrbringer für Erzeugnisse mit mehr als 0,1 % SVHC-Stoffanteil Ihre Kunden entsprechend informieren und ggf. Einträge in die SCIP-Datenbank vornehmen. Gleichzeitig lernen Sie in unserem REACH-Seminar bzw. REACH-Wenbinar, Rechts- und Kundenanforderungen besser zu verstehen und auf entsprechende Anfragen zielgenau zu reagieren. Der Umgang mit Fragebögen sowie Hinweise zur Umsetzung und zu Eintragungen in die SCIP-Datenbank sind weitere Seminarbestandteile.
Das Skript, die vorliegende Verordnung sowie die Tipps unserer Kursleiter leisten Ihnen auch nach dem Kurs Unterstützung bei der Lösung Ihrer täglichen Aufgaben. Zudem stellt Ihnen die TÜV NORD Akademie bei erfolgreichem Abschluss eine Teilnahmebescheinigung aus, die national wie international bei Geschäftspartnern und Arbeitgebern anerkannt ist.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer, Führungskräfte, Qualitätsmanager, Einkäufer, Compliance Manager, REACH-Beauftragte in Unternehmen, Betriebsbeauftragte für Gefahrstoffe, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Umweltschutz-Beauftragte sowie Arbeitsmediziner.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
620 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
117.8 EUR
Bruttopreis
737.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Susann Wellnitz
040 8557 2780
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Grundlagen Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 - EX/A52/40151301/26022026-1 - 26.02.2026
Basiswissen für ein Energiemanagementsystem
Inhalt
Ziele und Nutzen eines Energiemanagements und eines Energiemanagementsystems
- Definition und Erfüllung rechtlicher Anforderungen
- Steuerliche Vorteile (§ 63 ff. EEG, § 9 und § 10 StromStG, § 55 EnergieStG)
Integration eines Energiemanagementsystems in bestehende Managementsysteme
- Normenvergleich ISO 14001/ISO 50001
Aufbau eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001
- Grundlegende Analyse des Kontextes der Organisation
- Interessierte Parteien und deren berechtigtes Interesse identifizieren und bewerten
- Die Rolle der Führung sowie Einbindung der Anforderungen der ISO 50001 in die Organisationsstruktur
- Risikobasiertes Denken im Unternehmen etablieren- Gefahren beherrschen und Chancen nutzen
- Energetische Bewertung - SEUs identifizieren und gezielt analysieren (inklusive Ansätzen zur Steigerung der Energieeffizienz)
- Geeignete Ziele und Maßnahmen ableiten
- Aussagekräftige, normierte Energieleistungskennzahlen und Ausgangsbasen
- Ganzheitliche Planung der energiebezogenen Datensammlung
- Richtiger Einsatz von Ressourcen sowie Kompetenzen und Bewusstsein aufbauen
- Geeignete interne und externe Kommunikation entwickeln
- Effizienter Betrieb von Energiemanagementsystemen
- Kennzahlen, interne Audits und Managementreviews als wertvolle Werkzeuge kennen und nutzen lernen
Nutzen
Energiekosten senken, Einsparpotenziale erkennen und die ISO 50001 effektiv und effizient im Unternehmen durchsetzen: Dies sind die wichtigsten Aspekte für nachhaltiges Energiemonitoring. Der Standard DIN EN ISO 50001 bietet einen systematischen Ansatz für die optimale Umsetzung eines Energiemanagementsystems (EnMS). Anhand konkreter Projektbeispiele stellen wir Ihnen in unserer Weiterbildung effiziente Maßnahmen zur Einsparung der anfallenden Energiekosten vor.
In unserer Schulung lernen Sie die Grundlagen für das Energiemanagement nach DIN ISO 50001 kennen. Unter Berücksichtigung der Vorteile werden Ziele und Nutzen des Energiemanagements definiert. Darüber hinaus lernen Sie die Methoden und den Aufbau eines erfolgreichen Energiemanagementystems kennen und lernen, diese anzuwenden. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Möglichkeiten zur Senkung von Energiekosten. Hierbei spielen der Bereich Kennzahlen, Energiemonitoring, Datenauswertung und Berichterstellung eine wesentliche Rolle.
Mit der Teilnahme am Lehrgang Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 legen Sie die Grundlagen für die erfolgreiche Umsetzung eines Energiemanagements und eines Energiemanagementsystems in Ihrem Unternehmen. Denn mit einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001 können Sie nachweislich Ihre Energieeffizienz steigern.
Sie lernen, was die Norm fordert und wie Sie diese in Ihrem Unternehmen umsetzen können.
Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an Geschäftsführer, Technische Leiter und Produktionsleiter, Facility-Manager sowie Umweltmanagement- und Qualitätsbeauftragte. Auch Projektingenieure und Planer, die sich über Einsparpotenziale durch ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 und dessen Anforderungen informieren möchten, sind angesprochen.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
640 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
121.6 EUR
Bruttopreis
761.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Jahresschulung für betriebliche Elektrofachkräfte - EX/A36/30251201/26022026-1 - 26.02.2026
Erhalt der Befähigung nach DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1)
Inhalt
Neue Regelwerke und aktuelle Fachthemen
- Neues in der Betriebssicherheitsverordnung
- Verpflichtungen und Festlegungen nach DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3
- Neue und geänderte relevante Normen
- Auswahl und Einsatz von RCD
Gefahren des elektrischen Stroms
- Gefährdungspotenzial bei Gleichstrom und Wechselstrom, Spannungs- und Frequenzabhängigkeit
- Elektrische Gefährdungen durch Störlichtbögen
- Unfallbeispiele
Maßnahmen für den Arbeitsschutz
- Erste-Hilfe-Hinweise
- Sicherheitsregeln und Zoneneinteilung
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Prüfungen, Befähigte Person (TRBS 1203)
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Diskussion und Praxisprobleme
- Themen der Teilnehmer
Nutzen
Erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten geltenden Regeln für den Betrieb und die Errichtung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Regelwerke und Fachthemen. Sie werden umfassend über die Gefahren des elektrischen Stroms und Maßnahmen für den Arbeitsschutz aufgeklärt. Das Seminar bietet darüber hinaus einen praxisorientierten Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern.
Erfahren Sie, wie die sorgfältige Planung, Auswahl und Beschaffung elektrischer Anlagen die Sicherheit der Mitarbeiter und einen störungsfreien Betrieb weitgehend sicherstellen. Erhalten Sie einen Einblick, in welchen Vorschriften (z. B. § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 12 BetrSichV) Elektrofachkräfte und Betriebselektriker unterwiesen werden müssen, um ihre Befähigung zu erhalten.
Zielgruppe
Betriebselektriker von Unternehmen und Einrichtungen
Voraussetzungen
Ausgebildete Elektrofachkraft
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25;
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Haben Sie Interesse an unserer kommenden Elektrotechnik-Fachtagung? Nähere Informationen finden Sie hier.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Seminar: Ihr Hinweisgebersystem - so gelingt die Umsetzung! - EX/A52/10602301/26022026-1 - 26.02.2026
Fachkundenachweis für Beauftragte der Meldestelle nach § 15 Abs. 2 HinSchG
Inhalt
Projektplan für Ihr Hinweisgebersystem
- Was müssen Sie für die Implementierung des Hinweisgebersystems wissen?
- Welche rechtlichen Voraussetzungen sind zu erfüllen?
- Deutsches Gesetz zum Schutz der Hinweisgeber (HinSchG)
- Wie erstellen Sie einen Projektplan für die Umsetzung Ihres (digitalen) Hinweisgebersystems?
Datenschutz und Einbeziehung des Betriebsrates
- Datenschutz - Anforderungen aus HinSchG und DSGVO/BDSG
- Einbeziehung des Betriebsrates, Rechtsgrundlage
- Notwendige Inhalte für eine Betriebsvereinbarung
Kommunikation
- Kommunikation gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- Tone from the Top/Kommunikation durch die Geschäftsleitung
- Information über das Warum und die Datensicherheit
- Nutzen für das Unternehmen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Kommunikation an Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner
- Warum ein Hinweisgebersystem einführen und Nutzen für die Geschäftsbeziehung
Der richtige Umgang mit einem Hinweis
- Was tun, wenn ein Hinweis eingeht?
- Workflow definieren - wer tut was?
- Plausibilitätsprüfung
- Wer muss intern bei Sachverhaltsprüfungen einbezogen werden?
- Ab wann brauchen Sie Spezialistinnen und Spezialisten für die Ermittlungen?
Unser Webinar erfüllt die Anforderung nach §§ 15 Abs. 2, 25 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und dient als Fachkundenachweis für die Beauftragte/den Beauftragten der Meldestelle.
Nutzen
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 02. Juli 2023 in Kraft getreten. Unternehmen ab 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind seit dem 17.12.2023 verpflichtet die Anforderungen aus dem HinSchG umzusetzen und eine Meldestelle einzurichten. Nach § 14 Abs. 1 sind eine oder mehrere Personen mit der Aufgabe zu betrauen. Allerdings sollte bei der Benennung von nur einer betrauten Person berücksichtigen werden, dass im Falle der umzusetzenden Vertretungsregelung auch die vertretende Person einen Fachkundenachweis benötigt.
Ein Hinweisgebersystem ist ein wesentlicher Bestandteil eines Compliance-Management-Systems und eines der wichtigsten Frühwarnsysteme des Risikomanagements. Es unterstreicht die Konsequenz des gelebten Compliance-Management-Systems und schafft Vertrauen bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie bei Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern, aber auch in der Öffentlichkeit.
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt die EU-Richtlinie zum Schutz der Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen, die sogenannte EU-Whistleblower-Richtlinie, um und macht konkrete Vorgaben zum Aufbau eines Hinweisgebersystems und Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern.
In unserem Online-Seminar lernen Sie, alle entscheidenden Projektschritte für eine ordnungsgemäße Umsetzung und wirksame Einführung eines (digitalen) Hinweisgebersystems in Ihrem Unternehmen zu identifizieren. Unsere Referentinnen und Referenten geben Ihnen praktische Tipps zur sofortigen Umsetzung der gestellten Anforderungen. Sie lernen, wie Sie Akzeptanz für das Hinweisgebersystem unter Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schaffen und die Kommunikation mit Stakeholdern etablieren.
Nach diesem Seminar sind Sie in der Lage, einen für Ihr Unternehmen passenden Projektplan für die Einführung eines ressourcen- und budgetschonenden Hinweisgebersystems zu erstellen und Schritt für Schritt in Ihre Unternehmensabläufe und -prozesse zu integrieren. Als Beauftragter bzw. Beauftragte für die Meldestelle verfügen Sie über die notwendige Fachkunde nach § 15 Abs. 2 für die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen.
Zielgruppe
Vorstände, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Leitende der Rechts- und Compliance-Abteilung, des Projektmanagements sowie das Management des Unternehmens; angesprochen sind auch Angehörige von Be
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SGU-Prüfung für operativ tätige Mitarbeiter - EX/A54/50101505/27022026-1 - 27.02.2026
Gemäß SGU-Personal VAZ Dokument 018 (Version 2021)
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des SCC Regelwerks gemäß SGU-Personal VAZ Dokument 018 (Version 2021).
Prüfungsmodus:
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten.
- Es werden insgesamt 40 Single Choice Fragen gestellt.
Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 70 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmitel:
- Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.
Zertifikat und Ergebnis:
-Bei Bestehen der Prüfung und positiv bewertetem Zertifizierungsantrag wird Ihnen ein auf 5 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Nutzen
Stellen Sie Ihre Kompetenz unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung und nach erfolgreich geprüften Zertifizierungsantrag erhalten Sie ein 5 Jahre gültiges, akkreditiertes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT, einer von der DAkkS akkreditierten Personenzertifizierungsstelle.
Zielgruppe
Operativ tätige Mitarbeiter von Kontraktoren, die die SGU-Prüfung gemäß SGU-Personal VAZ Dokument 018 (Version 2021) ablegen wollen.
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:
- schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums
- Voraussetzungen zur Zertifikatserteilung sind zudem weitere persönliche Qualifikationen, die mittels eines Zertifizierungsantrages nachzuweisen sind.
Bitte senden Sie den ausgefüllten Zertifizierungsantrag inkl. der notwendigen Nachweise an PersZert@tuev-nord.de.
Detaillierte Informationen zu den Eingangsvoraussetzungen zur Teilnahme an der SGU-Prüfung finden Sie in den Informationen zur Personenzertifizierung im SGU-Bereich.
Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die in der Prüfungsordnung festgelegt sind, sowie der Erklärung zur Zertifikatserteilung verbindlich zu.
Zeit
10:00 - 12:00
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Zertifikat einer akkreditierten Personalzertifizierungsstelle
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Datenschutz, Cookies, Tracking und Analytics - EX/A52/10152118/27022026-1 - 27.02.2026
Die legitime Umsetzung auf Webseiten und Social Media
Inhalt
Die Standpunkte der Datenschutzbehörden
Der Stand der Dinge hinsichtlich Cookies
- Aktuelle Regelungen des TTDSG zu Cookies und Einwilligungen
- Welche Cookies sind wann erlaubt?
Wie prüft man, welche Cookies gesetzt werden?
Transparenz- und Informationspflichten erfüllen
Checkliste für die Anwendung von Cookies
Der Stand der Dinge hinsichtlich Tracking
Der Fragebogen der Datenschutzbehörden
Welche Datenschutzprobleme entstehen beim Tracking durch Instagram, Facebook, Twitter & Co.?
Nutzen
Fast jede Webseite setzt heute Cookies ein. Nach den letzten höchstrichterlichen Urteilen sind dabei verschiedene Anforderungen nach der EU-Cookie Richtlinie zu berücksichtigen. Sie erfahren in diesem Webinar, wann Sie unter welchen Umständen welche Cookies unter Anwendung des Datenschutzes setzen dürfen. Mit welchen Rechtsgrundlagen können welche Zwecke legitimiert sein? Und wie sehen gängige Lösungen zu deren Umsetzung aus?
Voraussetzungen für Tracking und Analytics wurden weiter von Datenschutzbehörden verschärft. Erfahren Sie im Online Seminar, welches Tracking in Social Media Auftritten, auf der Webseite, in Apps und im Newsletter erlaubt ist. Was müssen Sie bei der Umsetzung beachten und welche Probleme gilt es zu vermeiden?
Das Webinar vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die Datenschutzanforderungen für Ihre Online-Präsenzen. Dabei erhalten Sie nicht nur Arbeitshilfen in Form von Checklisten und Mustertexten, um Ihren Handlungsbedarf individuell zu ermitteln, sondern auch ganz konkrete Umsetzungshinweise zum Teil mit Live-Demos.
Nach erfolgreicher Teilnahme am Webinar verstehen Sie den DSGVO-konformen Umgang mit Datenschutz und Cookies auf Webseiten und wissen ihn umzusetzen. Sie können außerdem das datenschutzkonforme Tracking für Plattformen auf Online-Präsenzen anwenden.
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit den Social-Media-Aktivitäten betraut werden; Datenschutzbeauftragte, die die Einführung und Umsetzung nach DSGVO begleiten; Projektleiterinnen und -leiter, die die Einführung von Social-Media-Aktivitäten im Unternehmen planen oder durchführen
Zeit
09:00 - 12:30
Max. Teilnehmerzahl
0;
Das Webinar beinhaltet eine Pausenzeit von 30 Minuten, welche der Referent während des Vortrags in Abstimmung mit den Teilnehmern einbaut.
Besuchen Sie ergänzend das Webinar Datenschutz und Social Media: Instagram, Facebook, TikTok, Snapchat, X & Co. rechtskonform nutzen, und erfahren Sie mehr über die aktuellen und speziellen Anforderungen im Bereich Social Media und Datenschutz.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Webinar: CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) - Umsetzung in der Praxis - EX/A52/40202901/27022026-1 - 27.02.2026
Navigieren durch die neuen EU-Klimaschutzvorschriften: von der Registrierung bis zur Berichterstattung
Inhalt
- Einführung in CBAM
- Hintergründe und Funktionsweise des CO2-Grenzausgleichsmechanismus und seine Bedeutung für die EU-Klimapolitik.
- Betroffene Waren und Ausnahmeregelungen
- Registrierung im vorläufigen CBAM-Register während der Übergangsphase 2023-2025
- Ermittlung und Dokumentation der direkten und indirekten Emissionen der importierten Waren (u. a. Lieferanfragen und Tool-Lösungen)
- Berichterstattung (Erstellung des quartalsweisen CBAM-Berichts)
- Vorbereitung auf die Implementierungsphase ab 2026 inkl. CBAM-Anmeldeberechtigung als ?zugelassener Anmelder?
Nutzen
Der CBAM oder Carbon Border Adjustment Mechanism (Mechanismus für einen CO2-Grenzausgleich) ist ein Vorschlag der Europäischen Union zur Bekämpfung des Klimawandels. Er zielt darauf ab, das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen zu verhindern. Dieses Risiko entsteht, wenn Unternehmen ihre Produktion in Länder mit weniger strengen Klimaschutzvorschriften verlagern, um die Kosten für die Einhaltung der EU-Klimaschutzvorschriften zu vermeiden. Der CBAM soll sicherstellen, dass Importe in die EU einen Preis für ihre CO2-Emissionen zahlen, der dem entspricht, den EU-Produzenten zahlen müssen.
In diesem Webinar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) und seine Auswirkungen auf Importeure und Zollabteilungen. Erfahren Sie, welche Waren betroffen sind, wie Sie die neuen Berichtspflichten erfüllen und wie Sie sich auf den Zertifikatehandel vorbereiten können. Wir bieten Ihnen praxisnahe Einblicke und Hilfestellungen, um die Herausforderungen des CBAM effektiv zu meistern.
Das Webinar bietet Ihnen praktische Anleitungen zur Registrierung, Berichterstattung und Berechnung von Emissionen, damit Sie die neuen Regelungen problemlos umsetzen und sich auf den Zertifikatehandel vorbereiten können.
Darüber hinaus bereiten wir Sie gezielt auf zukünftige Herausforderungen im Zusammenhang mit CBAM vor. Sie erfahren, wie Sie Ihr Unternehmen an die neuen Regelungen anpassen und Strafen wegen Nichtkonformität vermeiden können. Die Inhalte des Webinars sind darauf ausgerichtet, Ihnen das notwendige Wissen und die Werkzeuge an die Hand zu geben, um Ihr Unternehmen fit für die Zukunft zu machen.
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Zollabteilungen, Importeure von betroffenen Waren, Einkauf, Compliance-Beauftragte, Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanager
Zeit
09:00 - 12:30
Max. Teilnehmerzahl
0; Grundkenntnisse im Bereich Import und Zoll sind hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
320 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
60.8 EUR
Bruttopreis
380.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Klimaschutzmanager (TÜV) -Prüfung- - EX/A36/40204005/27022026-1 - 27.02.2026
für Unternehmen
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Prüfungsmodus:
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten.
- Es werden insgesamt 32 Aufgaben gestellt, davon 30 Multiple Choice Aufgaben und 2 offene Aufgaben.
Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
- Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.
Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Prüfungswiederholung:
- Bei Nichtbestehen der Prüfung kann auf Anfrage und gegen Gebühr Einsicht in die Prüfungsunterlagen genommen werden.
- Eine Wiederholung ist maximal zweimal zulässig in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der ersten Prüfung.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.
Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Klimaschutzmanager für Unternehmen (TÜV)
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:
- Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Klimaschutzmanager für Unternehmen (TÜV)
- schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums
Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der Prüfungsordnung festgelegt sind, sowie der Erklärung zur Zertifikatserteilung verbindlich zu.
Zeit
15:30 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Personenzertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung
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Nachhaltigkeitsmanager (TÜV) -Prüfung- - EX/A32/10603405/27022026-1 - 27.02.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Prüfungsmodus:
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten.
- Es werden insgesamt 30 Multiple Choice Aufgaben gestellt.
Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
- Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.
Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.
Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Nachhaltigkeitsmanager (TÜV)
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:
- Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Nachhaltigkeitsmanager (TÜV)
- schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums
Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der Prüfungsordnung festgelegt sind, , sowie der Erklärung zur Zertifikatserteilung verbindlich zu.
Zeit
15:45 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Personenzertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung
Mehr erfahren
Prozessmanager (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/20401105/27022026-1 - 27.02.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Prüfungsmodus :
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten.
- Es werden insgesamt 30 Multiple Choice Aufgaben gestellt.
Erfolgskriterium :
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
- Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
- Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.
Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Prozessmanager (TÜV)
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:
- Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Prozessmanager (TÜV)
- schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums
Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der Prüfungsordnung festgelegt sind, sowie der Erklärung zur Zertifikatserteilung verbindlich zu.
Zeit
10:00 - 12:00
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Personenzertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung
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