Profil

Seminar: Digital Expert für Digitalisierung Gesundheitswesen (TÜV) - EX/A30/20351771/03082026-1 - 03.08.2026
Qualifikation für digitale Transformation und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen
Inhalt
Relevante gesetzliche und normative Anforderungen kennen und anwenden
- DSGVO: Datenschutz, Datensicherheit, gesetzeskonforme Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten
- SGB V/XI: im Hinblick auf digitale Pflegeleistungen, DiGAs und Abrechnungsfähigkeit
- Medizinprodukterecht (MDR): bei digitalen Anwendungen wie Telemonitoring oder KI-basierten Tools
- Verständnis der regulatorischen Anforderungen und Überführung in digitale Prozesse
Qualitätsmanagement und Prozessverständnis
- Aufbau, Struktur und Wirkung von Qualitätsmanagementsystemen (QMS) nach ISO 9001
- Prozessorientierung: Definition, Standardisierung, kontinuierliche Verbesserung von Pflege- und Dokumentationsprozessen
- Risikobasierte Planung: Identifikation und Steuerung von Risiken im Sinne der ISO 9001 (Kapitel 6.1)
- Zusammenhänge zwischen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität kennen und Qualität datenbasiert gestalten
Digitale Pflegeprozesse und ihre Bedeutung für Qualität und Effizienz
- Nutzung und Bewertung der elektronischen Patientenakte (ePA), digitalen Dokumentationssysteme und DiGAs
- Einsatz von KI-basierten Analysetools, Dashboards und Frühwarnsystemen
- Integration digitaler Tools in bestehende Abläufe, z.?B. Telemedizin, automatisierte Fehleranalysen, Entscheidungsunterstützungssysteme
- Bedienen, konzipieren und optimieren von digitalen Systemen - normgerecht und nutzerzentriert
Praxisrelevante Management- und Analyseverfahren
- PDCA-Zyklus (Plan-Do-Check-Act) zur kontinuierlichen Verbesserung
- FMEA, 5-Why, Root Cause Analysis zur Fehlervermeidung und Prozessoptimierung
- Erstellung und Nutzung von Kennzahlen (KPIs), Dashboards und digitalen Audits
- Prozesse evidenzbasiert bewerten und fundierte Entscheidungen treffen
Changemanagement und Schulungsprozesse
- Strategien zur Einführung digitaler Technologien im Pflegeteam
- Schulungs- und Fortbildungsmethoden (z. B. E-Learning, Microlearning, Kompetenzraster)
- Entwicklung eines normkonformen Changemanagement-Plans (ISO-9001-Kapitel 7.2 und 10)
Nutzen
Was lernen Sie in diesem Seminar für die digitale Transformation im Gesundheitswesen?
In unserer Weiterbildung Digital Expert für Digitalisierung Gesundheitswesen (TÜV) erwerben Sie praxisnahes Wissen im sicheren Umgang mit digitalen Tools, im Datenschutz nach DSGVO sowie in der Integration neuer Technologien in bestehende Prozesse. Sie lernen unter anderem, digitale Pflegeanwendungen gezielt einzusetzen, Telemedizin strukturiert in den Versorgungsalltag einzubinden, Qualitäts- und Dokumentationsprozesse nach ISO-9001:2025-Standards digital zu unterstützen und Changemanagement-Strategien für die Einführung neuer Systeme anzuwenden. Das stärkt nicht nur Ihre persönliche Handlungssicherheit, sondern verschafft Ihnen auch einen spürbaren Vorsprung auf dem Arbeitsmarkt. Ihr Personenzertifikat belegt, dass Sie digitale Prozesse nicht nur anwenden, sondern aktiv mitgestalten können.
Ein besonderer Mehrwert: Die Weiterbildung ist konsequent an den Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2015 im Gesundheitswesen ausgerichtet. Alle Module enthalten einen direkten Kapitelbezug, sodass Sie gezielt Wissen erwerben, das Sie bei Zertifizierungsvorbereitungen, internen Audits und Managementbewertungen sofort nutzen können.
Warum ist das Thema wichtig?
Die Digitalisierung verändert das Gesundheitswesen schneller denn je. Elektronische Dokumentation, Telemedizin, KI-gestützte Anwendungen und Apps (DiGA/DiPA) sind längst keine Zukunftsmusik mehr, sie prägen bereits heute den Berufsalltag. Mit der Zusatzqualifikation Digital Expert für Digitalisierung Gesundheitswesen (TÜV) sichern Sie sich genau die Kompetenzen, die moderne Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dringend suchen.
Wovon profitieren?
Gleichzeitig profitieren Sie davon, Patientinnen und Patie
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Befähigte Person zur Prüfung bei Explosionsgefährdungen - EX/A40/30201101/03082026-1 - 03.08.2026
Gemäß TRBS 1203 und BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Richtlinien 2014/34/EU und 1999/92/EG
- Betriebssicherheitsverordnung und Gefahrstoffverordnung
- Technische Regeln, z.B. TRBS 1201 Teil 1, TRGS 720-724
Befähigte Personen
- Rechte und Pflichten
- Stellung der Befähigten Person
- Anforderungen
Begriffe und Definitionen
- Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre
- Flammpunkt, Zündtemperatur
- Temperaturklassen
- Messung und Beurteilung elektrostatischer Aufladung
- Ermittlung sicherheitstechnischer Kennzahlen
Beurteilen der Explosionsgefahr
- Zoneneinteilung
- Gefährdungsbeurteilung
- Explosionsschutzdokument
Anforderungen an den Betrieb von Anlagen
- Verantwortung des Betreibers
Elektrische und nichtelektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
- Besonderheiten und praktische Beispiele der Zündschutzarten d", "e", "i", "p"
- Kennzeichnung
Prüfung elektrischer und nichtelektrischer Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Der Lehrgang vermittelt Ihnen die nach TRBS 1201 Teil 1 wesentliche Inhalte aus dem Explosionsschutz um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §2 Abs. 6) bestellt werden zu können. Er richtet sich nach den Anforderungen der in Anhang 2 Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung beschriebenen Punkte und qualifiziert Sie für die Durchführung von Prüfungen nach Nummer 5.2 sowie mit Ausnahmen auch nach 4.1 und 5.1.
Zielgruppe
Mitarbeiter aus Unternehmen, die als Befähigte Person Prüfungen an Geräten und Schutzsystemen in explosionsgefährdeten Bereichen vornehmen
Voraussetzungen
Eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne dieses Abschnitts muss über die in § 2 Absatz 6 genannte
Qualifikation hinaus
a) über eine einschlägige technische Berufsausbildung oder eine andere für die vorgesehenen
Prüfungsaufgaben ausreichende technische Qualifikation verfügen,
b) über eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Herstellung, dem Zusammenbau, dem Betrieb
oder der Instandhaltung der zu prüfenden Anlagen oder Anlagenkomponenten im Sinne dieses
Abschnitts verfügen und
c) ihre Kenntnisse über Explosionsgefährdungen durch Teilnahme an Schulungen oder
Unterweisungen auf aktuellem Stand halten.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
30
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Datenschutzbeauftragter (TÜV) - EX/A52/10151101/03082026-1 - 03.08.2026
gemäß DSGVO und BDSG-neu
Inhalt
1. Schulungstag: Datenschutzrecht
Grundlagen
- EU-Datenschutzrecht, Verhältnis zum nationalen Recht
- Einführung in die Datenschutzrechtsordnung, Struktur BDSG
- Kirchliche Regelungsbefugnis
- Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich der DSGVO
- Wichtige Begriffe und Prinzipien des Datenschutzrechts (Art. 4 und 5 DSGVO)
Rechtswirksame Einwilligungen
- Form und Bestimmtheit der Einwilligung
- Aufklärungspflichten und Kopplungsverbot
- Widerrufsrecht des Betroffenen
- Fortgeltung vor dem 25.05.2018 erteilter Einwilligungen
- Besonderheiten der Beschäftigteneinwilligung
Kernbereiche des Datenschutzes
- Übersicht zu den Erlaubnisnormen
- Grundlagen zur Verarbeitung von Kunden- und Interessentendaten
- Grundlagen zum Beschäftigtendatenschutz
- Übermittlung in Drittländer
Telemedien: Wichtige Pflichten beim Betrieb von Webseiten
2. Schulungstag: Formelle Datenschutzanforderungen und Datenschutz-Kontrollinstanzen
Rechte der Betroffenen
- Transparenzpflichten gegenüber den Betroffenen
- Löschung und Recht auf Vergessen
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Widerspruchsrecht, Schadensersatz
Der Datenschutzbeauftragte
- Benennungspflichten, Voraussetzungen, Fachwissen
- Aufgaben, Stellung im Unternehmen
- Abberufungs- und Kündigungsschutz
Die Aufsichtsbehörde
- Aufgaben, Befugnisse, Sanktionen, KI und Datenschutz
- Aktivitäten von Aufsichtsbehörden
3. Schulungstag: Datenschutzmanagement und -organisation
Datenschutzkonzept und Betroffenenrechte
- Datenschutzorganisation
- Gewährleistung der Rechte betroffener Personen
- Melde- und Dokumentationspflichten bei Datensicherheitsvorfällen
Verarbeitungsverzeichnisse nach Art. 30 DSGVO
- Rechtsgrundlagen, Voraussetzungen und Zweck
- Inhalt des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
- Anforderungen an die Form; Erstellung, Aktualisierung
Datenschutz-Folgenabschätzung
- Voraussetzungen, Risikobetrachtung
- Abgrenzung Unternehmens-/Betroffenenrisiken
- Verringerung von Risiken, Risikomatrix
- Schwellwertanalyse, Ablauf
Vervollständigung der Dokumentation
- Dokumente, Verhaltensregeln, Zertifizierung
Verpflichtungen des Datenschutzbeauftragten
- Ansprechpartner, Aufgabenwahrnehmung
- Was kommt nach dem Einführungsseminar?
4. Schulungstag: Informationssicherheit
Begriffe und Schutzziele
- Abgrenzung Datenschutz - Informationssicherheit
- Schutzziele der Informationssicherheit
Gefährdungen der Informationssicherheit
- Verbreitete Schwachstellen, häufige Bedrohungen
Technische und organisatorische Maßnahmen
- Angemessenheit, Pseudonymisierung
- Verschlüsselung, Dokumentation
Hilfs- und Arbeitsmittel für den DSB
Nutzen
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten und seit dem 25. Mai 2018 anzuwenden. Dadurch erfolgt in der gesamten EU und damit auch in Deutschland eine umfassende Neugestaltung des Datenschutzes. Unser Lehrgang vermittelt Datenschutzbeauftragten neben Grundlagenwissen für ihre Tätigkeit sämtliche rechtliche Änderungen, die sich im Zuge der DSGVO ergeben. Sie lernen unter anderem den rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen Daten, das organisatorische Umfeld sowie Aspekte der technisch-organisatorischen Maßnahmen des betrieblichen Datenschutzes kennen. Darüber hinaus erfahren Sie in dem Kurs für Datenschutzbeauftragte, welche hohen Anforderungen an die soziale Kompetenz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten als Vermittler und Berater zwischen Management, Betroffenen, Betriebsrat und Aufsichtsbehörden gestellt werden.
Wer muss eigentlich einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benennen? Laut § 38 BDSG-neu mu
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BCM-Praktiker (TÜV) - EX/A52/10201371/03082026-1 - 03.08.2026
BCMS gemäß BSI-Standard 200-4 - IT-Grundschutz
Inhalt
Einführung in BCM
- Definition
- Abgrenzung Störung, Vorfall, Krise
- Ablauf einer Bewältigung
BCM-Prozess und Stufenmodell
- Abgrenzung und Vorstellung der Stufen Reaktiv-, Aufbau- und Standards-BCMS
- Vorstellung des gesamten BCM-Prozesses
- Erläuterung der Vereinfachungen des Reaktiv- und Aufbau-BCMS
Standards und regulatorische Grundlagen
- Normen und Standards: ISO 22301, BCI Good Practice Guidelines
- Regulatorische Anforderungen: KRITIS, UP-Bund
- Angrenzende Themenfelder und Synergiepotentiale: ISMS, IT-SCM
Initiierung, Planung und Aufbau
- Auftrag zum Aufbau des BCMS: Zielsetzung, Übernahme der Verantwortung
- BCM-Rollen: BC-Aufbauorganisation, BCB
- Umfeld des BCM untersuchen
- Interessengruppenanalyse
- Dokumentation und Leitlinie
Aufbau und Befähigung der BAO
- Aufbau der BAO
- Detektion, Alarmierung und Eskalation
- Geschäftsordnung des Stabs: Abgrenzung zu den Grundsätzen zur Stabsarbeit des Reaktiv-BCMS
- Herstellung der Fähigkeit zur Stabsarbeit
- NuK-Kommunikation
- Nacharbeiten, Deeskalation und Analyse
BIA-Vorfilter und BIA
- Erläuterung des Zusammenspiels des BIA-Vorfilters und der BIA: Vorstellung und Erläuterung der wesentlichen Parameter
- Erläuterung unterschiedlicher Vorauswahlmöglichkeiten des BIA-Vorfilters: anhand von Geschäftsprozessen, Organisationseinheiten und Produkten und Services
- Vorbereitung und Durchführung der BIA: Planung und Vorbereitung der Ressourcencluster, BIA-Hilfsmittel und der BIA-Durchführung (Identifizierung zeitkritischer Geschäftsprozesse, Prozessabhängigkeiten, Ressourcenabhängigkeiten)
- Kurzerläuterung des Soll-Ist-Vergleichs
Risikoanalyse
- Anforderungen an die Risiko-Analyse Methode
- Übersicht über mögliche Risiko-Analyse Methoden
- Kurzvorstellung der BCM-Risikoanalyse nach BSI-Standard 200-3
Notfallplanung (BC-Strategien, GFPs und WAPs)
- BC-Strategien: Prozessschritte zur Entwicklung von BC-Strategien
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Information Security Officer - ISO (TÜV) - EX/A33/10201101/03082026-1 - 03.08.2026
IT-Sicherheitsbeauftragter gemäß ISO 27001 und IT-Grundschutz
Inhalt
Informationssicherheit (IS)
- Themenspektrum und strategische Bedeutung
- Überblick über internationale Standards der Informationssicherheit
Informationssicherheitsmanagement
- Der Informationssicherheitsprozess
- Aufgaben und Rollen in der Sicherheitsorganisation
- Projekt- und Konfliktmanagement für Sicherheitsprofis
- Operative Umsetzung der strategischen und taktischen Vorgaben
IS-Management-System nach ISO 27001:2022
- ISMS nach ISO 27001:2022
- Anwendung der nativen Norm
- Zuhilfenahme von Umsetzungshilfen der Normenfamilie ISO 27k
IS-Management-System nach BSI IT-Grundschutz
- Überblick über den Ansatz der BSI-Standards
- Vorgehensweise nach BSI 200-2
- Sicherheitskonzepte erstellen
- Neuerungen und Ausblick des IT-Grundschutzes
Aktuelle Themenbereiche und Konzepte der Informationssicherheit
- Organisation
- Infrastruktur
- Netzwerksicherheit
- Systemsicherheit
- Anwendungssicherheit
- Präsentation von Tools für das IS-Management
Nutzen
In diesem Seminar lernen Sie, welche Aufgaben mit der Rolle des Information Security Officer, Informationssicherheitsbeauftragten oder IT-Sicherheitsbeauftragten verbunden sind. Sie erfahren, welches die entscheidenden Faktoren für den Erfolg eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) sind und wie Sie häufig auftretende Fallstricke vermeiden können.
Im Mittelpunkt des Seminars steht die Vorgehensweise nach ISO 27001, die gleichzeitig das Verständnis für den IT-Grundschutz herausbildet. Unsere Referenten diskutieren mit Ihnen typische Fragestellungen aus der Praxis, wie mögliche Probleme im ISMS-Prozess. Ein Blick auf notwendige Maßnahmen der Infrastruktur-, System-, Netzwerk- und Anwendungssicherheit sowie die unumgängliche Dokumentation rundet den Kurs ab. Die Inhalte werden in überschaubarer Runde in Form von Präsentationen, praktischen Übungen und Gruppendiskussionen interaktiv erarbeitet. Das Seminar schließt mit dem begehrten TÜV-Zertifikat ab.
Die Absicherung wichtiger Geschäftsprozesse und sensibler Informationen wird heutzutage als kritischer Erfolgsfaktor für die langfristige Wettbewerbs- und Überlebensfähigkeit von Unternehmen aufgefasst. Modernes Management von Informationssicherheit begegnet dieser Herausforderung mit dem Aufbau und der Pflege eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) und geht damit über den klassischen Ansatz der IT-Sicherheit weit hinaus, indem nicht nur technische, sondern auch organisatorische, personelle und infrastrukturelle Aspekte betrachtet werden.
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Die Dauer des Webinars / Seminars beträgt vier Tage.
Im Webinar folgt nach zwei Schulungstagen der dritte Tag als ein unterrichtsfreier Tag, danach folgen die letzten beiden Schulungstage.
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf das KI-Feedbacktraining für Fach- und Führungskräfte 
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IT-Grundschutz-Praktiker (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/10201305/03082026-1 - 03.08.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Prüfungsmodus:
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten.
- Es werden insgesamt 50 Multiple-Choice-Aufgaben gestellt.
Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
- Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.
Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.
Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs IT-Grundschutz-Praktiker (TÜV)
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:
- Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs IT-Grundschutz-Praktiker (TÜV)
- schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums
Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der Prüfungsordnung festgelegt sind, sowie der Erklärung zur Zertifikatserteilung verbindlich zu.
Zeit
10:00 - 12:00
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Personenzertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung
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Brandschutzhelfer - Evakuierungshelfer - Räumungshelfer - EX/A36/30152301/03082026-1 - 03.08.2026
Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und ASR A2.2
Inhalt
Aufgaben, Rechte, Pflichten und Verantwortung
Rechtliche Grundlagen:
- ArbSchG, ArbStättV, ASR A2.2 und DGUV Information 205-023
Vorbeugender baulicher Brandschutz
Brandmeldeeinrichtungen, Kennzeichnung und Sicherheitsgrafiken
Flucht- und Rettungswege in Gebäuden, Sammelstellen und sichere Bereiche
Brandschutzordnung DIN 14096
Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und ASR A 1.3/Alarmregeln im Notfall
Grundlagen der Verbrennung
- Eigenschaften brennbarer Stoffe, Zündmöglichkeiten, Löschvorgang, Löschmittel
Einsatz von Handfeuerlöschern und Wandhydranten
- Taktik der Entstehungsbrandbekämpfung
Praktische Löschübungen unter Einsatz eines Brandsimulators
Grundsätzliches zur Räumung und Evakuierung
- Räumungshelfer vs. Evakuierungshelfer
- Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brände bzw. Brandrauch
- Räumungssimulation aus einem gefährdeten Bereich
- Beispiele aus der Praxis
Nutzen
In der Brandschutzhelfer Schulung werden Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion des Brandschutz-, Evakuierungs- und Räumungshelfers vermittelt. Sie werden mit den Anforderungen des § 10 des Arbeitsschutzgesetzes vertraut und sind außerdem in der Lage, die Vorgaben der ASR A2.2 in Bezug auf normale und auf erhöhte Brandgefährdung zu erfüllen. Anschließend sind Sie in der Lage, erforderliche Maßnahmen als Brandschutzhelfer gezielt zu ergreifen und den Brandschutzbeauftragten Ihres Unternehmens aktiv zu unterstützen. Im praktischen Teil werden Sie in den Umgang mit Feuerlöschern eingewiesen. Sie lernen, Räumungen professionell und sachgerecht durchzuführen.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Pflicht, in seinem Unternehmen Beschäftigte als Brandschutzhelfer auszubilden und Evakuierungshelfer zu benennen. Die Anforderungen an die Beauftragten sind in der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 konkretisiert. Sind die Inhalte der ASR im Betrieb umgesetzt, so erfüllt der Arbeitgeber die gesetzlichen Forderungen.
Zusätzlich erhalten Sie ein digitales Praxistraining, das Ihnen im Kundenportal zur Verfügung gestellt wird.
Zielgruppe
Verantwortliche Mitarbeiter im Bereich Arbeitssicherheit, Mitarbeiter mit Brandschutzaufgaben, Hausmeister und haustechnisches Personal, Personen, die die Funktion des Brandschutzhelfers übernehmen sollen
Zeit
09:00 - 17:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Bitte bringen Sie mögliche Fragen zu den Inhalten mit zur Veranstaltung. Unsere Referenten freuen sich darauf. Eine Buchung der Teile Brandschutzhelfer oder Evakuierungshelfer ist einzeln möglich.
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - EX/A38/30351401/03082026-1 - 03.08.2026
Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)
Inhalt
Rechtliche Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften wie z. B. BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Information 208-016 und TRBS 2121
Anforderungen an Leitern und Tritte
- Instandhaltung und Reparaturen
Prüfung von Leitern und Tritten
- Umgang mit Leitern
Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen
Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers
Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern und Tritten schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).
Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften: In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Kenntnisse zur Prüfung nachweisen können.
Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern auch die tägliche Prüfung bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor dem Gebrauch auf Eignung und Beschaffenheit der Leitern zu achten. Als Maßnahmen, die das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherstellen, kommen zum Beispiel das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage.
Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse erworben und ist befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) ?Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten?. Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.
In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Leiter oder alternativ mit einem immersiven Training.
Zielgruppe
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von Leitern und Tritten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
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Befähigte Person zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen, Toren - EX/A42/30351301/03082026-1 - 03.08.2026
Inhalt
Übersicht über das geltende Regelwerk/die Betriebssicherheitsverordnung
- Betreiberpflichten/Anforderungen an die Befähigte Person in der Umsetzung der Prüfung nach ASR A1.7
Sicherheitsanforderungen
DIN-Normen
- Gefahrenanalyse und Begutachtung
- Sicherung von Quetsch- und Scherstellen
Prüfanforderungen nach ASR A1.7
- Tore, mechanische Aspekte, Anforderungen und Prüfverfahren
- Tore, Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore, Anforderungen und Prüfverfahren
- Allgemeine Anforderungen
- Bau und Ausrüstung
- Kennzeichnung
- Werkstoffe
- Sicherung von Quetsch- und Scherstellen
- Steuerung
- Hauptschalter
- Prüfung
- Betriebssicherheitsverordnung
- UVV
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von kraftbetätigten Fenstern, Türen, Toren bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).
Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von Betreiberpflichten, Sicherheitsanforderungen und Prüfanforderungen: Diese richten sich unter anderem nach ASR A1.7 und nach der DIN EN 14351, DIN EN 16005 sowie DIN EN 12453. Die Technische Regel ASR A 1.7 besagt unter anderem, dass kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore in Betrieben regelmäßig und sachkundig geprüft werden müssen. Unser Seminar vermittelt Ihnen entsprechend die Details der Anforderungen der Anwendungsnormen und die Anforderungen nach ASR A1.7.
In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder am Veranstaltungsort oder alternativ mit einem immersiven Training.
Zielgruppe
Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren" als Befähigte Person beauftragt werden sollen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
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Schulung: Fremdfirmenkoordinator - EX/A52/50201601/03082026-1 - 03.08.2026
Sicherer Einsatz von Fremdfirmen in Unternehmen
Inhalt
Einführung in das Arbeitsschutzrecht
Betriebliche Koordination und Kontrolle des ArbSchG sowie der DGUV Vorschrift 1
Abgrenzung der betrieblichen Verantwortung
Delegation/Rolle der koordinierenden Person
Gefährdungsbeurteilungen für Fremdfirmenarbeiten
Arbeitsfreigaben und Zugangssysteme
Notfallmanagement
Kontrolle von Fremdfirmen
Haftungsabgrenzung Fremdfirma/Auftraggeber
Beispiele und Praxis
Erfahrungsaustausch
Nutzen
Als Fremdfirmenkoordinator/koordinierende Person tragen Sie aktiv zur Arbeitssicherheit bei, sobald in Ihrem Unternehmen Fremdfirmen eingesetzt werden. In diesem Seminar erhalten Sie Einblicke in das Thema Fremdfirmenkoordination aus Sicht der Auftraggeber und der Fremdfirmen. Sie lernen die Rechte und Pflichten der koordinierenden Personen kennen. Im Mittelpunkt der Schulung zur Arbeitssicherheit stehen die rechtlichen Grundlagen des Fremdfirmenmanagements , die Sie anhand von Beispielen aus der Praxis vertiefen.
Daneben zeigen wir Ihnen in dieser Fremdfirmenkoordinator-Schulung, wie Sie präventiv agieren können, um die Zusammenarbeit mit Dritten zu erleichtern. In fast jedem Unternehmen steht der Einsatz von Fremdfirmen auf der Tagesordnung. Diese Verpflichtung kann jedoch ein erhöhtes Sicherheits- und Unfallrisiko darstellen. Aufgrund dessen fordern unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung und die DGUV Vorschrift 1 vom Auftraggeber, die Fremdfirmen in die örtlichen Gegebenheiten des Betriebes und in die Unfallrisiken einzuweisen.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Fremdfirmenkoordinatoren/koordinierende Personen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte, Fach- und Führungskräfte in Betrieben sowie beratende Ingenieure.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
640 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
121.6 EUR
Bruttopreis
761.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Laura Neu
+49 (0)511 9986-2391
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzklappen - EX/A32/30152001/03082026-1 - 03.08.2026
Vermittlung der sicherheitstechnischen Anforderungen
Inhalt
Rechtliche Anforderungen, Begriffsbestimmungen
Notwendigkeit des Brandschutzes
Brandschutztechnische Anforderungen
Grundsätzliche brandschutztechnische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen
Brandschutzklappen/Bauformen
Grundsätzliche Anforderungen an den Einbau von Brandschutzklappen
Wartung/Wartungspflicht/Wartungsanweisung
Asbesthaltige Brandschutzklappen
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Im Rahmen der Veranstaltung erhalten Sie einen Überblick über die relevanten gesetzlichen Vorschriften zur Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzklappen. Funktion, Wirkungsweise, Ziele und Einsatzgebiete von Brandschutzklappen werden Ihnen dargestellt. Sie lernen die Anforderungen und den Ablauf der notwendigen Überprüfungen und Wartungsarbeiten kennen. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen das erforderliche Fachwissen zur Durchführung der vorgeschriebenen regelmäßigen Überprüfungen.
Ziel aller Brandschutzmaßnahmen ist das Verhindern von Personen- und Sachschäden. Im Bereich des baulichen Brandschutzes spielen Brandschutzklappen eine wichtige und oftmals entscheidende Rolle. Ein Versagen von Brandschutzklappen kann im Ernstfall zu fatalen Folgen führen. Nur die sachgerechte und regelmäßige Überprüfung durch eine entsprechend qualifizierte Person gewährleistet die Funktion im Notfall.
Zielgruppe
Service- und Instandhaltungspersonal sowie Mitarbeiter und Befähigte Personen, die Prüfungen an Brandschutzklappen durchführen sollen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet. Beachten Sie auch die Veranstaltung Nr. 50301701 TRGS 519: Erwerb der Sachkunde nach 2.7 Anlage 4C" für asbesthaltige Brandschutzklappen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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WHG-Grundkurs - EX/A32/40401101/03082026-1 - 03.08.2026
Inhalt
Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Anlagenverordnung AwSV
- Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)
Wassergefährdende Stoffe
- Wassergefährdungsklassen
- Gefährdungsstufen von Anlagen
Baurechtliche Anforderungen
- Eignungsnachweise
- Eignungsfeststellung
Arbeitsschutz
- Eigene Sicherheitsmaßnahmen zum Gesundheitsschutz
- Besondere Gefährdungen in engen Räumen
Nutzen
Der Grundkurs zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vermittelt Ihnen die theoretischen Grundlagen für Ihre Tätigkeit als betrieblich verantwortliche Person in Fachbetrieben nach WHG. Mit der erfolgreichen Teilnahme an diesem Kurs erlangen Sie die Zugangsvoraussetzung für die fachspezifischen WHG-Aufbaukurse. Mit dem erfolgreich absolvierten WHG-Grundkurs und mindestens einem fachspezifischen WHG-Aufbaukurs erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Abschluss eines Überwachungsvertrages nach WHG.
Das Seminar zum WHG vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse in den gesetzlichen Grundlagen, der Anlagenverordnung und den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe. Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über die Wassergefährdungsklassen und die Gefährdungsstufen von Anlagen. Informationen zu baurechtlichen Anforderungen und dem Arbeitsschutz runden das Seminar ab.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Anlagen oder Anlagenteile zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einbauen, aufstellen, instand setzen und reinigen, aber auch an Betreiber und Planer von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Voraussetzungen
Teilnehmer, die eine ?betrieblich verantwortliche Person? in einem Fachbetrieb nach WHG werden möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
? Meisterabschluss, ingenieurwissenschaftliches Studium oder eine gleichwertige Ausbildung und
? mindestens zweijährige Berufserfahrung
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
30;
Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde der WHG-Grundkenntnisse nach.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sachkundenachweis
Nettopreis
650 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
123.5 EUR
Bruttopreis
773.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Carola Meißner
0531 2362356-11
akd-bs@tuev-nord.de
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