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Schulung: Sicherheitsbeauftragter - EX/A36/50201101/13072026-1 - 13.07.2026

Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001


Inhalt

Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung

Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen

Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren

Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Durch unsere Ausbildung zum bzw. zur Sicherheitsbeauftragten (SiBe) lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit, den Arbeitsschutz sowie den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiBe) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorschriften, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.

Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten, die Rolle der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Gesundheitsgefahren, Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA) und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiBe) wichtig sind.

Mit unserer interaktiven Trainingseinheit zur Notfallübung erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.

In unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte, Pflichten und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zur zentralen Ansprechperson für Arbeitsschutzfragen, zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.

Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.


Zielgruppe

Unsere Schulung

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Veranstaltungsleitung - EX/A52/30551301/13072026-1 - 13.07.2026

nach § 38 Abs. 2 MVStättVO bzw. dem entsprechenden Landesrecht


Inhalt

Rechtsgrundlagen der Veranstaltungssicherheit (Arbeitsschutzgesetz, Haftung und Schadenersatz, Verkehrssicherungspflichten)
Wichtige Betriebsvorschriften aus Muster-Versammlungsstättenverordnung und Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V1, DGUV-V17)
Leitung und Aufsicht bei Veranstaltungen, Delegation von Betreiberpflichten
Schlüsselqualifikationen der Veranstaltungsleitung
Aufgaben der Veranstaltungsleitung
Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
Ordnungsdienst und Sanitätsdienst
Diskussion von Praxisbeispielen aus dem Arbeitsalltag der Teilnehmer
Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Die Sicherheit der Gäste und Beschäftigten muss höchste Priorität haben. In den neuen Fassungen der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) bzw. dem entsprechenden Landesrecht und den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V17) sowie der Versammlungsstättenverordnungen (VStättVO) der Länder (z. B. SBauVO NRW) ist dies auch klar zu erkennen. Die gesetzlichen Regelungen fordern von Betreiberinnen und Betreibern bzw. Veranstalterinnen und Veranstaltern noch mehr Eigenverantwortung. Können diese nicht ununterbrochen während des Events anwesend sein, sind sie verpflichtet, eine zuverlässige und qualifizierte Veranstaltungsleitung zu bestellen. Diese ist dann stellvertretend dafür verantwortlich, die Einhaltung aller Vorschriften zu überwachen und die Sicherheit aller Anwesenden zu gewährleisten. Im Seminar Veranstaltungsleitung gehen wir näher darauf ein.

Der Geltungsbereich ist jeweils im § 1 der landesspezifischen Versammlungsstättenverordnungen festgelegt. In der Regel sind dies Gebäude mit Versammlungsräumen - auch Gaststätten - für mehr als 200 Personen, Sportstadien und Arenen mit mehr als 5.000 Besucherplätzen sowie Open-Air-Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Gästen unter bestimmten Rahmenbedingungen. Doch auch dort, wo keine Landes-Versammlungsstättenverordnung greift, ist die Muster-Versammlungsstättenverordnung der Bauministerkonferenz anerkannte Regel der Technik.

Was es aus gesetzlicher Sicht dabei alles zu beachten gilt, welche Aufgaben und Pflichten Sie haben und über welche Qualifikationen Sie verfügen sollten, vermitteln wir Ihnen im Seminar Veranstaltungsleitung. Gemeinsam mit dem Seminarteam entwickeln Sie neue Ideen zur sicheren Planung und Umsetzung Ihres nächsten Events sowie zur Vermeidung von Gefahren. Parallel können Sie sich mit den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern über aktuelle Problemstellungen und Lösungsansätze bei Veranstaltungen virtuell austauschen.

Erleben Sie mit unserer interaktiven Trainingseinheit realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.

Im Webinar wird das digitale Praxistraining als Desktop-Version durchgeführt.

Zielgruppe

Betreiber, Veranstalter (In- und Outdoor), Agenturen, Event-Planer, Event-Manager, Sport-Manager, Kultur-Manager etc., Ordnungsdienst und Veranstaltungsleiter nach § 38 VStättV; das Seminar ist darüber hinaus sehr gut geeignet für weitere Personen, die nach § 38 VStättV als Veranstaltungsleiter in Versammlungsstätten eingesetzt werden und Pflichten des Betreibers/Veranstalters oder der Betreibergesellschaft übernehmen, z. B. Mitarbeiter in Ämtern der Gemeinden, Städte und Kreise für öffentliche Ordnung, Bauaufsicht, Bürgermeister, Feuerwehr, Kultur, Presse, Sport, Schulen und Gebäudemanagement.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Sollten Sie bereits über die Qualifikation als Veranstaltungsleitung verfügen, empfehlen wir Ihnen unsere Fortbildung



Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie I

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Befähigte Person für Prüfungen bei Gerüstbau und -nutzung - EX/A42/50251101/14072026-1 - 14.07.2026


Inhalt

Arbeitsschutzsystem in Deutschland und geltendes Regelwerk
- DGUV Vorschrift 1
- BetrSichV; TRBS 1203 und TRBS 2121

DIN-Normen im Gerüstbau
- DIN 4420 Teil 1 bis 3
- DIN EN 1004
- DIN EN 12811

Arten der Gerüste nach Verwendungszweck und Bauart
- Arbeits- und Schutzgerüste
- Kennzeichnung der Gerüste

Aufgaben des Gerüsterstellers und des Gerüstnutzers

Prüfung und Freigabe von Gerüsten
- TRBS 2121
- Prüfgrundlagen
- Checklisten, Prüfprotokolle
- Durchführung und Freigabe

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Qualifizierung zu Prüfungen beim Gerüstbau bzw. der Gerüstnutzung: Gerüste müssen nach ihrer Montage durch den Ersteller und vor der Übergabe an den Nutzer durch eine hierzu befähigte Person nach TRBS 1203 auf den ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. In unserem Seminar werden Ihnen die erforderlichen Fachkenntnisse nach der DIN 4420 und TRBS 2121 vermittelt. Sie erwerben Kenntnisse, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG), Paragraf 7, bestellt werden zu können.

Diese Fachkenntnisse sind eine der notwendigen Voraussetzungen zur Bestellung durch den Arbeitgeber.

Unsere Referenten vermitteln Ihnen die Grundlagen des Arbeitsschutzsystems in Deutschland und das dazu geltende Regelwerk. Dazu zählen, DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), BetrSichV und die TRBS 1203 sowie TRBS 2121.
Auch die relevanten Normen DIN 4420 Teil 1 bis 3, DIN EN 1004 und DIN EN 12811 werden Ihnen umfassend vermittelt.

Die Themen Prüfung und Freigabe von Gerüsten, inklusive der TRBS 2121, Prüfgrundlagen, Checklisten und Freigabe runden das Seminar im Bereich Baustellensicherheit ab.


Zielgruppe

Führungspersonal und Mitarbeiter von Gerüstbaufirmen, Bauunternehmen, Dachdeckereien, Dach- und Fassadenbaubetrieben sowie von Hochbausanierungsunternehmen, Architekturbüros und Bauämtern

Zeit

08:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Gilt nur in der Präsenzveranstaltung: Für die praktischen Übungen am Gerüst ist die eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Schuhe, Handschuhe) zum Seminar mitzubringen.



Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Selbst- und Zeitmanagement - EX/A33/10351201/14072026-1 - 14.07.2026

Methoden zur Steigerung der eigenen Effizienz und Effektivität


Inhalt

Hintergründe zum Selbst- und Zeitmanagement
- Warum Zeit- und Selbstmanagement-Tools nicht bei jedem Menschen gleich gut funktionieren
- Definition des eigenen Zeit- und Stress-Typs
- Varianten zur Optimierung des Zeitmanagements und das Finden von passenden Tools und Methoden zum Selbstmanagement zur Erreichung gesteckter Ziele

Zielklarheit
- Zielfindung
- Zielstrategie
- Zielformulierung

Planung
- Jahres-, Monats-, Wochen- und Tagesplanung
- Prinzipien des Zeitmanagements
- ALPEN-Methode
- Management mit Zeitplanbuch o. ä.

Entscheidung
- Prioritätensetzung
- Pareto-Prinzip
- ABC-Analyse
- Eisenhower-Prinzip
- Delegation

Realisation und Organisation
- Tagesgestaltung
- Leistungskurve
- Biorhythmus
- Tagesrahmenplan

Zeitdiebe und Lösungsideen
- Effektive und effiziente Meetings/Besprechungen
- Bearbeitung von Post und E-Mail
- Informationsbe- und -verarbeitung
- Rationelles Telefonieren

Praxistransfer

Nutzen

In unserem Seminar über Zeit- und Selbstmanagement erlernen Sie handfeste Methoden, mit denen Sie Dringlichkeiten erkennen, Arbeitsabläufe optimieren und so eine deutlich höhere Produktivität erreichen. Damit schaffen Sie kreative Freiräume - für andere Aufgaben, für mehr Ideen und für sich selbst. Sie erhalten eine Einführung in die Grundbegriffe der Arbeitsorganisation. Sie lernen, wie Sie die persönlichen Arbeitspräferenzen und Aufbau- und Ablauforganisation erkennen und nutzen.

Jeder Zeit- und Stress-Typ lernt seine individuellen Umsetzungsmöglichkeiten kennen. Darüber hinaus bietet das Seminar Anregungen und Strategien für ein besseres und vor allem zielgerichtetes Selbstmanagement, damit Sie Ihre persönlichen Ressourcen optimal ausschöpfen.

Denn durch eine perfekte Arbeitsorganisation und -planung koordinieren Sie Ihren Arbeitsalltag wesentlich effizienter: Sie lernen, sich ein sinnvolles Ablagesystem zu schaffen. Sie erkennen sogenannte Zeitdiebe und lernen, mit ihnen umzugehen. Tipps für zeitsparende Besprechungen, Termine, Post- und E-Mail-Bearbeitung, Telefonate und für die Informationsbearbeitung runden das Seminar zum Selbst- und Zeitmanagement ab.

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf das KI-Feedbacktraining für Fach- und Führungskräfte 

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Qualitätsbeauftragter-Weiterbildung (TÜV) - Teil 1 - EX/A44/20101151/14072026-1 - 14.07.2026

Prozesse erkennen, definieren und dokumentieren


Inhalt

Struktur der DIN-EN-ISO-9000er-Reihe und ihr Anwendungsbereich
- Übersicht über die Anforderungen der DIN EN ISO 9001 - 7 QM-Grundsätze
- Deming-Kreis/PDCA-Zyklus
- Modell eines prozessbasierten Qualitätsmanagementsystems
- Prozessarten und Prozesslandschaft

Verstehen der Organisation und ihres Kontextes
- Mögliche Kategorien im externen und internen Umfeld
- Erwartungen interessierter Parteien

Führungsrolle und Verpflichtung der Unternehmensleitung
- Kundenorientierung, Qualitätspolitik
- Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse in der Organisation
- Einführung eines praxisorientierten Prozessmanagements

Maßnahmen zum Umgang mit Risiken und Chancen
- Identifikation von Risiken in Bezug zu den Qualitätszielen
- Risikofelder: externe und interne Faktoren, interessierte Parteien
- Maßnahmenableitung, Risikoermittlung und -bewertung

Qualitätsziele und Planung zu deren Erreichung
- Qualitätsprogramm und Planung von Änderungen

Management von Ressourcen
- Personen, Infrastruktur, Prozessumgebung
- Ressourcen zur Überwachung und Messung
- Drei Säulen des Wissensmanagements

Kompetenzmanagement

Kommunikation
- Interne, externe und bilaterale Kommunikationswege

Dokumentierte Information
- Dokumentationspyramide und Lenkung dokumentierter Information

Betriebliche Planung und Steuerung, betrieblicher Planungsprozess
- Prozesslandschaft

Ermittlung des Marktbedarfs und Interaktion mit den Kundinnen und Kunden
- Planung eines Kundenbetreuungsprozesses
- Ermittlung der Kundenanforderungen und des Leistungsvermögens der Organisation

Entwicklung von Produkten
- Phasen eines Entwicklungsprozesses
- Lenkungsmaßnahmen

Lenkung externer Bereitstellung von Produkten
- Lieferantenbewertung

Produktion
- Steuerung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit
- Erhaltung und Tätigkeiten nach der Lieferung
- Überwachung von Änderungen

Freigabe von Produkten
- Produktprüfungen
- Umgang mit fehlerhaften Produkten
- Steuerung nichtkonformer Prozesse, Produkte

Neu: Einführung in die KI-Grundlagen und praktische Übungen

Nutzen

Beginnen Sie Ihre umfassende Qualitätsmanagement-Weiterbildung mit dem ersten Schritt: Ausbildung zum Qualitätsbeauftragten (TÜV) Teil 1 - Grundlagen und Anwendung und lernen Sie, Prozesse zu erkennen, zu definieren und zu dokumentieren.

Wir vermitteln Ihnen in diesem Seminar die Inhalte der Qualitätsnorm DIN EN ISO 9001 sowie die Begriffsdefinitionen und Grundsätze dieser Norm. Die High Level Structure (HLS) dieser QM-Norm ermöglicht Ihrer Organisation eine Integration in bereits bestehende Managementsysteme. Sie entwickeln ein Verständnis für den prozessorientierten Ansatz und die Verantwortlichkeiten in der QM-Organisation. Ihre Aufgaben und Rolle als Qualitätsbeauftragter Ihres Unternehmens wird Ihnen dadurch noch klarer.

Im ersten Teil der Weiterbildung zum bzw. zur Qualitätsbeauftragten vermitteln wir Ihnen das Wissen zur Einführung eines praxisorientierten Prozessmanagements. Sie kennen die verschiedenen Prozessarten und können diese zu einer unternehmensspezifischen Prozesslandschaft verknüpfen. Zudem lernen Sie, den Deming-Kreis (PDCA: Plan-Do-Check-Act) anzuwenden. Dieser ermöglicht Ihrem Unternehmen, wandlungsfähig und auf Verbesserungen ausgerichtet zu bleiben. Unsere Referentinnen und Referenten zeigen Ihnen, was der risikobasierte Ansatz eines Qualitätsmanagementsystems (QMS) auf der strategischen und operativen Ebene bedeutet. Darüber hinaus erläutern sie Ihnen, wie Sie die Risiken und Chancen für Ihre Prozesse und Produkte oder Dienstleistungen ermitteln und bewerten.

Stellen Sie mit Ihrer Qualifikation als Qualitätsbeauftragter bzw. -beauftragte si

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Gefahrstoffbeauftragter - EX/A36/50301101/14072026-1 - 14.07.2026

Koordinator für modernes Gefahrstoffmanagement


Inhalt

EU-Chemikalienrecht
- GHS/CLP: Umstellung der Kennzeichnung von Gefahrstoffen
- REACH: Stoffregistrierungen, Expositionsszenarien, SVHC-Stoffe
- Umsetzung in deutschen Unternehmen

Aufbau des Chemikalienrechts in Deutschland
- Chemikaliengesetz, Chemikalienverbotsverordnung, Chemikaliensanktionsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Technische Regeln (TRGS)

Grundzüge der Gefahrstoffverordnung
- Gefahrstoffeigenschaften und -wirkungen
- Sicherheitsdatenblätter und Informationsgewinnung
- Erstellen von Gefahrstoffverzeichnissen
- Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstofftätigkeiten
- Sicherheitsmaßnahmen und Expositionskontrolle
- Erstellen von Betriebsanweisungen
- Unterweisung von Mitarbeitenden
- Arbeitsmedizinische Vorsorge

Praktische Anforderungen im Gefahrstoffmanagement
- Praktische Ersatzstoffsuche
- Lagerung von Gefahrstoffen (Lagerausrüstung, Zusammenlagerung, Genehmigung)
- Auswahl persönlicher Schutzausrüstung
- Entsorgung von Gefahrstoffen
- Notfallplanung und -übung von Gefahrstoffunfällen
- Anknüpfung an das Umweltrecht und an weitere Arbeitsschutzvorschriften

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Umgang mit Gefahrstoffen im Unternehmen: Unser dreitägiges Seminar befähigt Verantwortliche, die gesetzlichen Anforderungen im Umgang mit Gefahrstoffen sicher und rechtskonform im Unternehmen umzusetzen. Sie erlernen die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, um als Gefahrstoffbeauftragte bzw. Gefahrstoffbeauftragter zu arbeiten - einschließlich der Vorschriften für das Inverkehrbringen, den Umgang sowie das Lagern und Entsorgen von Gefahrstoffen.

Unternehmen, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten, sind verpflichtet, die damit verbundenen Gefährdungen durch eine fachkundige Person (Gefahrstoffbeauftragter) zu erfassen und zu beurteilen. Gefahrstoffbeauftragte müssen die aktuellen gesetzlichen Vorschriften kennen und Schutzmaßnahmen koordinieren.

Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten weisen Sie in unserer Schulung systematisch auf die Vorschriften angrenzender Rechtsbereiche des Umweltrechts hin. So wird die Basis für ein integriertes Gefahrstoffmanagement geschaffen.

In den letzten Jahren wurde das Gefahrstoffmanagement durch Umstellungen mit Herausforderungen konfrontiert. Dazu gehört die Umstellung der Kennzeichnung auf GHS, die Registrierung von Chemikalien unter REACH und die daraus resultierenden Daten und Expositionsszenarien.

Praktische Tipps und realitätsnahe Fallstudien begleiten Sie während dieser dreitägigen Ausbildung.

Vertiefen Sie das Gelernte durch unsere interaktive Trainingseinheit in einer virtuellen Realität, die Ihnen in einem realitätsnahen Szenario ermöglicht, Ihre Fähigkeiten im Gefahrstoffmanagement effektiv anzuwenden. Unsere interaktive Trainingseinheit finden Sie zusammen mit Ihren digitalen Schulungsunterlagen im Kundenportal.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Gefahrstoffe, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Umweltschutzbeauftragte, Führungskräfte aus Industrie und Kommunen sowie Arbeitsmediziner.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16; Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - die Durchführung ist 100 % online und mehrfach wiederholbar.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1490 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

283.1 EUR

Bruttopreis

1773.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Tamara Hausel
0511 99862271
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Qualitätsfachkraft (TÜV) - EX/A39/20401701/14072026-1 - 14.07.2026

Qualitätssicherung in Produktionsprozessen


Inhalt

Grundlagen des Qualitätsmanagements
- Aufbau der DIN EN ISO 9001
- Risikobasiertes Denken
- Kundenorientierung
- PDCA-Zyklus

Prozessorientierung - Prozessmodell
- Kunden-Lieferanten-Beziehung
- Prozessbeschreibung anhand eines Flussdiagramms
- Übung: Prozessorientierung

Übung: Fallbewertung Qualitätssicherung

Gute Qualitätssicherungsarbeit - 8 Kriterien
- Fehler rechtzeitig entdecken
- Fehlerausbreitung schnellstmöglich und sicher verhindern
- Fehler nachhaltig analysieren
- Fehlerwiederholung dauerhaft vermeiden
- Fehlerrisiken erkennen und vorbeugend minimieren
- Qualität mit angemessenen finanziellen Mitteln sichern
- Verantwortungen und Befugnisse bezüglich Qualitätssicherungsaufgaben wirksam festlegen
- Qualifikation des beteiligten Personals auf hohes Niveau bringen und halten

FMEA
- FMEA-Prozess und FMEA-Arten
- Prüfplanung und Fehlerarten

Umsetzung der FMEA
- Fehleranalyse, Risikobewertung, Priorisierung, Maßnahmenfestlegung und Maßnahmenverfolgung
- Übung 1: Durchführen einer Struktur- bzw. Funktionsanalyse
- Übung 2: Fehleranalyse und Risikobewertung

Einflüsse auf die Prüfplanung

Inhalte der Prüfplanung
- Prüfmerkmale, Prüfmethode, Prüfzeitpunkt, Prüfhäufigkeit, Prüfumfang, Prüfperson, Prüfort, Prüfmittel und Prüfaufzeichnung
- Übung: AQL-Stichprobennahme

SPC
- Datengewinnung und Aufbereitung
- Prüfen auf Normalverteilung
- Prozess darstellen und mit Kennwerten beschreiben
- Prozessfähigkeitskennwerte
- Regelkarten und Prozessqualifikation
- Übung: Interpretation von Regelkartenverläufen

Einführung in das Prozessaudit und Produktaudit

Allgemeines zum Reklamationsmanagement
- Anwendung des 8D-Reports
- Übung: Erstellung eines 8D-Reports

Anwendung ausgewählter Problemlösungstechniken
- Pareto-Diagramm und Ishikawa-Diagramm
- Korrelationsdiagramm und Paarweiser Vergleich

Abschlussprüfung

Nutzen

Erwerben Sie in unserer Weiterbildung zur Qualitätsfachkraft (TÜV) eine umfassende Qualifizierung zum Thema Qualitätssicherung (QS) in Produktionsprozessen. Dieses Thema unterstützt das Qualitätsmanagement bei der Steuerung der Prozesse und ist somit wichtiger Bestandteil für jedes produzierende Unternehmen. Denn aufgrund der steigenden Bedeutung von Produkthaftungsaspekten und zur Sicherstellung der Kundenanforderungen muss die Produktqualität gesichert sein.

Sie erhalten in dieser Ausbildung einen Überblick über die Struktur, Prozess- und Kundenorientierung sowie den risikobasierten Ansatz der Norm ISO 9001 sowie deren Anforderungen an die Funktion der Qualitätssicherung (QS).
Wir zeigen Ihnen die wesentlichen Methoden der QS-Arbeit. Künftig kennen Sie als zertifizierte Qualitätsfachkraft (TÜV):
- die FMEA (Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse), sodass Sie bei der Bewertung von Produkt- und Prozessrisiken mitwirken können,
- die Werkzeuge der SPC (Statistical Process Control),
- die Wichtigkeit einer geplanten Stichprobenentnahme,
- den 8D-Report als Problemlösungstechnik und dessen Betrachtung als Methode zur Ursachenermittlung,
- die Unterschiede zwischen Sofort-, Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen,
- die Zusammenhänge zwischen qualitätsrelevanten Risikobetrachtungen und der Implementierung von Prüf- und Überwachungsmaßnahmen.

Sie erwerben in unserer Qualitätsfachkraft-Weiterbildung die Anwendungskompetenz für Qualitätsmethoden zur Problemlösung, Prüfplanung sowie für Prüftechniken.

Nutzen Sie die Möglichkeit, eine Abschlussprüfung zu absolvieren. Hierzu muss eine separate Anmeldung erfolgen. Nach der bestandenen Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat der Personenzertifizierungsstelle der TÜV NORD CERT. Mit dem Nachweis persönlicher K

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Absicherung von Arbeitsstellen auf Straßen innerorts, Landstraßen - EX/A81/50251204/14092026-1 - 14.07.2026

gem. MVAS 99 / RSA 21


Inhalt

- Rechtsgrundlage und Verkehrsrechtliche Anordnung
- Verantwortung / Haftung / Verkehrssicherungspflicht
- Arbeits- und Umweltschutz
- Planung, Durchführung und Kontrolle
- Baugruben
- Regelpläne RSA 21
- Leitelemente / Warnposten / Warnkleidung
- Verkehrsführung

Nutzen

Störstellen im öffentlichen Straßenverkehr, die den Verkehrsfluss behindern, sind nicht nur für die Verkehrsteilnehmer gefährlich, sondern auch für die Beschäftigten der Baustelle. Um eine mögliche Gefährdung zu vermeiden,
ist ein sichere Kennzeichnung der Gefahrenstelle notwendig.

Eine Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht, mangelnde Überwachung oder fehlerhafte Absicherung können zu Schadensersatzansprüchen führen.
In unserem Seminar erwerben Sie die erforderlichen Kenntnisse um fach- und sachgerecht eine Absicherung einer Gefahrenstelle innerorts, auf Land- und Bundesstraßen durchzuführen.

Sie erhalten die einschlägigen Kenntnisse und Befähigung, verkehrslenkende Maßnahmen zu planen und durchzuführen. Eine Korrespondenz und Umsetzung, zwischen Behörden und Ausführenden als Partner auf Augenhöhe, ist die Zielsetzung, den Herausforderungen einer Maßnahme im öffentlichen Verkehrsraum gerecht zu werden.

Zielgruppe

Bauleiter, Poliere von Straßenbauunternehmen, Bauhöfe, Kommunen, Gemeinden, Städte, Straßenmeistereien,
Verkehrsbehörden, Verkehrssicherungsfirmen, Ausführende Mitarbeiter und verantworltlcihe benannnte Personen, Feuerwehren, THW, Hiflsorganisationen, Katastrophenschutz

Voraussetzungen

-keine Voraussetzungen

Zeit

08:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

8; - Auch Inhouseschulung sind möglich

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

285 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

54.15 EUR

Bruttopreis

339.15 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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Risikomanager (TÜV) -Prüfung- - EX/A38/10603205/14072026-1 - 14.07.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

Prüfungsmodus:
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten.
- Es werden insgesamt 30 Multiple-Choice-Aufgaben gestellt.

Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
- Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.

Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Prüfungswiederholung:
- Bei Nichtbestehen der Prüfung kann auf Anfrage und gegen Gebühr Einsicht in die Prüfungsunterlagen genommen werden.
- Eine Wiederholung ist maximal zweimal zulässig in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der ersten Prüfung.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.

Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Risikomanager (TÜV)

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:



  • Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Risikomanager (TÜV)

  • schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums

  • Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der Prüfungsordnung festgelegt sind, sowie der Erklärung zur Zertifikatserteilung verbindlich zu.

    Zeit

    16:15 - 17:30

    Max. Teilnehmerzahl

    16

    Abschluss

    Personenzertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung

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Datenschutz im Krankenhaus Seminar - EX/A52/10152221/14072026-1 - 14.07.2026

Compliance im Krankenhaus - Praxistipps und Musterlösungen


Inhalt

Aufgaben des/der Datenschutzbeauftragten im Krankenhaus/MVZ - de jure und de facto

Datenschutzrichtlinie (Erfüllung der Rechenschaftspflicht)

Rechtsgrundlagen und Informationspflichten bei Aufnahme, Diagnostik, Therapie und Abrechnung

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und Datenschutz-Folgenabschätzung

Umgang mit externen Dienstleistern (Auftragsverarbeitung und Drittstaatentransfer)

Auskunftsersuchen von Patientinnen und Patienten

Umgang mit Datenpannen

Vorstellung der ?Orientierungshilfe Krankenhausinformationssysteme? als Prüfinstrument der Aufsichtsbehörden

Nutzen

Datenschutz-Compliance im Krankenhaus und Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) ist die ?Königsdisziplin? im Datenschutz. Die einschlägigen Anforderungen und Gesetze sind kaum zu überblicken - in unserem Datenschutz im Krankenhaus Seminar schaffen wir Klarheit im Dschungel der rechtlichen Anforderungen. Sie erkennen, welche Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Strafgesetzbuches, der Krankenhausgesetze der Länder, der Sozialgesetzbücher, des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), des TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz) sowie des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), der Strahlenschutzverordnung, des Gendiagnostikgesetzes etc. für Sie relevant sind.

In unserem Datenschutz im Krankenhaus Seminar konzentrieren wir uns auf die tatsächlichen ?Must-haves? im Tagesgeschäft für Datenschutzverantwortliche im Krankenhaus und MVZ.

Bei allen Anforderungen beleuchten wir folgende Fragen:
- Warum benötigt mein Unternehmen dies?
- Welches Risiko droht bei Nichterfüllung?
- Wie setze ich die Anforderungen ressourcenschonend um?

Damit Sie künftig die Anforderungen des Datenschutzes im Krankenhaus und MVZ regelkonform und ressourcenschonend umsetzen, erarbeiten wir gemeinsam Best-Practice-Lösungen.
So nehmen Sie aus unserem Webinar Handlungsempfehlungen und Mustervorlagen mit, die Sie direkt zur Problemlösung und Risikominimierung im Gesundheitsdatenschutz in Ihrem Unternehmen einsetzen können.

Zielgruppe

Interne und externe Datenschutzbeauftragte in Krankenhäusern und MVZ, Datenschutzkoordinatoren, Mitarbeiter:innen Rechtsabteilung, Compliance, Revision, IT, Qualitätssicherung, Forschungsreferentinnen und -referenten im Krankenhaus und MVZ

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

0; Grundkenntnisse im Datenschutz sind hilfreich, aber nicht erforderlich.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

620 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

117.8 EUR

Bruttopreis

737.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Beyza Yilmaz
null
seminar@tuev-nord.de
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"

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Befähigte Person zum Prüfen austauschbarer Kipp- und Absetzbehälter - EX/A30/60102401/14072026-1 - 14.07.2026

UVV-Prüfung Container nach DGUV 214-016 und 214-017


Inhalt

Gesetze und Verordnungen
- U. a. Betriebssicherheitsverordnung

Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- EG-Richtlinien und Normen

Arbeitsschutzvorschriften

Unfallverhütungsvorschriften
- U. a. DGUV Vorschrift 1
- DGUV Information 214-016
- DGUV Information 214-017

Grundsätze für die Prüfung von Kipp- und Absetzbehältern

Bau- und Ausrüstungsvorschriften gem. der Baureihe DIN 30720 ff

Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person

Verantwortung und Haftung

Theoretische und praktische Einweisung in die Prüfung von Kipp- und Absetzbehältern

Erfolgskontrolle

Nutzen

In unserer Schulung zur Fördertechnik erweitern Sie Ihre Kenntnisse, um als Befähigte Person zum Prüfen austauschbarer Kipp- und Absetzbehälter bestellt werden zu können. Neben den rechtlichen Grundlagen lernen Sie die Grundbegriffe für Kipp- und Absetzbehälter kennen. Erfahrene Referentinnen und Referenten erläutern die Begriffsbestimmungen, die Inbetriebnahme und die Kontrollmaßnahmen. Typische Probleme und die erforderliche Dokumentation stehen ebenso im Mittelpunkt dieses Seminars. Darüber hinaus vermitteln wir Ihnen die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person.

Die praxisnahen Seminarinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorschriften (DGUV 214-016 und 214-017) und Normen. Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die notwendigen Kenntnisse zur Prüfung austauschbarer Kipp- und Absetzbehälter. Diese sind eine der Voraussetzungen für die Bestellung zur Befähigten Person nach Betriebssicherheitsverordnung.

Die innovativen Unterrichtsmaterialien dieses Lehrgangs zur UVV-Prüfung von Containern erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Die Fortbildung bietet Ihnen außerdem genügend Raum für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit den anderen Seminarteilnehmenden.

Zielgruppe

Ingenieure, Meister sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von austauschbaren Kipp- und Absetzbehältern eingesetzt werden sollen

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung im Umgang und in der Benutzung des Arbeitsmittels besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem Kipp- und Absetzbehälter statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn keine Kipp- und Absetzbehälter zur Verfügung stehen.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.

Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.



Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.


Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

Mehr erfahren

Befähigte Person zum Prüfen austauschbarer Kipp- und Absetzbehälter - EX/A33/60102401/14072026-1 - 14.07.2026

UVV-Prüfung Container nach DGUV 214-016 und 214-017


Inhalt

Gesetze und Verordnungen
- U. a. Betriebssicherheitsverordnung

Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- EG-Richtlinien und Normen

Arbeitsschutzvorschriften

Unfallverhütungsvorschriften
- U. a. DGUV Vorschrift 1
- DGUV Information 214-016
- DGUV Information 214-017

Grundsätze für die Prüfung von Kipp- und Absetzbehältern

Bau- und Ausrüstungsvorschriften gem. der Baureihe DIN 30720 ff

Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person

Verantwortung und Haftung

Theoretische und praktische Einweisung in die Prüfung von Kipp- und Absetzbehältern

Erfolgskontrolle

Nutzen

In unserer Schulung zur Fördertechnik erweitern Sie Ihre Kenntnisse, um als Befähigte Person zum Prüfen austauschbarer Kipp- und Absetzbehälter bestellt werden zu können. Neben den rechtlichen Grundlagen lernen Sie die Grundbegriffe für Kipp- und Absetzbehälter kennen. Erfahrene Referentinnen und Referenten erläutern die Begriffsbestimmungen, die Inbetriebnahme und die Kontrollmaßnahmen. Typische Probleme und die erforderliche Dokumentation stehen ebenso im Mittelpunkt dieses Seminars. Darüber hinaus vermitteln wir Ihnen die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person.

Die praxisnahen Seminarinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorschriften (DGUV 214-016 und 214-017) und Normen. Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die notwendigen Kenntnisse zur Prüfung austauschbarer Kipp- und Absetzbehälter. Diese sind eine der Voraussetzungen für die Bestellung zur Befähigten Person nach Betriebssicherheitsverordnung.

Die innovativen Unterrichtsmaterialien dieses Lehrgangs zur UVV-Prüfung von Containern erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Die Fortbildung bietet Ihnen außerdem genügend Raum für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit den anderen Seminarteilnehmenden.

Zielgruppe

Ingenieure, Meister sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von austauschbaren Kipp- und Absetzbehältern eingesetzt werden sollen

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung im Umgang und in der Benutzung des Arbeitsmittels besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

08:30 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem Kipp- und Absetzbehälter statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn keine Kipp- und Absetzbehälter zur Verfügung stehen.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.

Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.



Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.


Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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