Profil

Aufrechterhaltung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV und § 13 ChemBiozidDV - EX/A35/50302006/24022026-1 - 24.02.2026

1- tägige Fortbildung zur Auffrischung der Sachkunde inkl. Bioziden und Pflanzenschutzmitteln


Inhalt

Auffrischung der Grundkenntnisse im Chemikalienrecht

Änderungen im europäischen und deutschen Chemikalienrecht

Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach CLP

Sicherheitsdatenblätter

Biozide und Pflanzenschutzmittel (PSM)

Verbote des Inverkehrbringens

Sachkunde- und Fortbildungsanforderungen

Anforderungen an die Abgabe

Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

Praxis und Diskussion

Nutzen

Sie benötigen eine Auffrischung Ihrer Sachkunde nach § 11 Chemikalienverbotsverordnung? Dann besuchen Sie unser 1-tägiges Seminar zur Aufrechterhaltung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV. Unsere Fortbildung ist speziell für sachkundige Personen konzipiert, die Chemikalien inklusive Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel mit erhöhtem Gefährdungspotenzial nach Anlage 2 ChemVerbotsV in Verkehr bringen. Seit ihrer Novellierung im Januar 2017 fordert die ChemVerbotsV von sachkundigen Personen spätestens nach 6 Jahren die Teilnahme an einer 1-tägigen Fortbildung bei einer behördlich anerkannten Einrichtung zur Aufrechterhaltung der Sachkunde. Unser Auffrischungsseminar vermittelt Ihnen alle nötigen Informationen, damit Sie Ihren Sachkundenachweis aufrechterhalten können.

Als Teilnehmerin bzw. Teilnehmer unseres Seminars befassen Sie sich mit den wesentlichen Eigenschaften der Stoffe und Gemische, die in Anlage 2 der aktuellen ChemVerbotsV gelistet sind. Zudem frischen Sie Ihre Kenntnisse die mit ihrer Verwendung einhergehenden Gefahren sowie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen auf.

Der theoretische Teil des Seminars wird ergänzt durch Praxisbeispiele und Diskussionen. Für detaillierte Fragen stehen Ihnen unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten zur Verfügung.

Die TÜV NORD Akademie ist durch das Amt für Arbeitsschutz Hamburg als Fortbildungseinrichtung bundesweit anerkannt. Mit dem Besuch unseres Seminars zur Auffrischung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV verlängern Sie sowohl Ihre eingeschränkte als auch die umfassende Sachkunde

Zielgruppe

Sachkundige nach § 11 (ehemals § 5) Chemikalienverbotsverordnung, welche alle sechs Jahre an einer Fortbildung zur Aufrechterhaltung der eingeschränkten oder umfassenden Sachkunde teilnehmen müssen, Mitarbeitende, die bereits über eine Sachkunde nach § 9 Pflanzenschutzgesetz verfügen und gemäß § 13 der ChemBiozidDV die Teilnahme an einer Fortbildung nach § 11 ChemVerbotsV inkl. Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel nachweisen müssen, um als sachkundige Person bestellt zu werden, Geschäftsführer, Umwelt- und Arbeitsschutzbeauftragte, Manager Regulatory Affairs

Voraussetzungen

Bestehende Sachkundige nach § 11 (ehemals § 5) Chemikalienverbotsverordnung.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

25; Personen, die bereits über eine Sachkunde nach § 9 des Pflanzenschutzgesetzes verfügen, erfüllen durch den Besuch dieser Fortbildung die Anforderungen an die Sachkunde nach § 13 ChemBiozidDV, um ab dem 01.01.2025 abgaberegulierte Biozid-Produkte weiterhin zu vertreiben.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Behördlich anerkannte Bescheinigung

Nettopreis

600 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

114 EUR

Bruttopreis

714 EUR

Ansprechpartner

Frau Susann Wellnitz
040 8557 2780
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

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Befähigte Person zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen, Toren - EX/A31/30351301/24022026-1 - 24.02.2026


Inhalt

Übersicht über das geltende Regelwerk/die Betriebssicherheitsverordnung
- Betreiberpflichten/Anforderungen an die Befähigte Person in der Umsetzung der Prüfung nach ASR A1.7

Sicherheitsanforderungen

DIN-Normen
- Gefahrenanalyse und Begutachtung
- Sicherung von Quetsch- und Scherstellen

Prüfanforderungen nach ASR A1.7
- Tore, mechanische Aspekte, Anforderungen und Prüfverfahren
- Tore, Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore, Anforderungen und Prüfverfahren
- Allgemeine Anforderungen
- Bau und Ausrüstung
- Kennzeichnung
- Werkstoffe
- Sicherung von Quetsch- und Scherstellen
- Steuerung
- Hauptschalter
- Prüfung
- Betriebssicherheitsverordnung
- UVV

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von kraftbetätigten Fenstern, Türen, Toren bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).

Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von Betreiberpflichten, Sicherheitsanforderungen und Prüfanforderungen: Diese richten sich unter anderem nach ASR A1.7 und nach der DIN EN 14351, DIN EN 16005 sowie DIN EN 12453. Die Technische Regel ASR A 1.7 besagt unter anderem, dass kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore in Betrieben regelmäßig und sachkundig geprüft werden müssen. Unser Seminar vermittelt Ihnen entsprechend die Details der Anforderungen der Anwendungsnormen und die Anforderungen nach ASR A1.7.

In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder am Veranstaltungsort oder alternativ mit einem immersiven Training.

Zielgruppe

Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren" als Befähigte Person beauftragt werden sollen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

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Schulung: Fremdfirmenkoordinator - EX/A34/50201601/24022026-1 - 24.02.2026

Sicherer Einsatz von Fremdfirmen in Unternehmen


Inhalt

Einführung in das Arbeitsschutzrecht

Betriebliche Koordination und Kontrolle des ArbSchG sowie der DGUV Vorschrift 1

Abgrenzung der betrieblichen Verantwortung

Delegation/Rolle der koordinierenden Person

Gefährdungsbeurteilungen für Fremdfirmenarbeiten

Arbeitsfreigaben und Zugangssysteme

Notfallmanagement

Kontrolle von Fremdfirmen

Haftungsabgrenzung Fremdfirma/Auftraggeber

Beispiele und Praxis

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Als Fremdfirmenkoordinator/koordinierende Person tragen Sie aktiv zur Arbeitssicherheit bei, sobald in Ihrem Unternehmen Fremdfirmen eingesetzt werden. In diesem Seminar erhalten Sie Einblicke in das Thema Fremdfirmenkoordination aus Sicht der Auftraggeber und der Fremdfirmen. Sie lernen die Rechte und Pflichten der koordinierenden Personen kennen. Im Mittelpunkt der Schulung zur Arbeitssicherheit stehen die rechtlichen Grundlagen des Fremdfirmenmanagements , die Sie anhand von Beispielen aus der Praxis vertiefen.

Daneben zeigen wir Ihnen in dieser Fremdfirmenkoordinator-Schulung, wie Sie präventiv agieren können, um die Zusammenarbeit mit Dritten zu erleichtern. In fast jedem Unternehmen steht der Einsatz von Fremdfirmen auf der Tagesordnung. Diese Verpflichtung kann jedoch ein erhöhtes Sicherheits- und Unfallrisiko darstellen. Aufgrund dessen fordern unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung und die DGUV Vorschrift 1 vom Auftraggeber, die Fremdfirmen in die örtlichen Gegebenheiten des Betriebes und in die Unfallrisiken einzuweisen.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Fremdfirmenkoordinatoren/koordinierende Personen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte, Fach- und Führungskräfte in Betrieben sowie beratende Ingenieure.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

640 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

121.6 EUR

Bruttopreis

761.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Nadine Bergt
0345 5686-956
akd-hal@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

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Vertrags- und Claim-Management - EX/A52/10402101/24022026-1 - 24.02.2026

Risikoreduzierung beim Ein- und Verkauf von technischen Produkten


Inhalt

Vertragsmanagement
- Organisatorische und taktische Hinweise zur Vertragsgestaltung und -verhandlung
- Strategien bei Vertragsabschluss - Risikoverlagerung und Risikobegrenzung
- Allgemeine Vertragsrechtsgrundlagen im Überblick
- Wahl der Vertragsstruktur - Kauf-/Werk-/Dienstvertrag
- Leistungsspezifikation - Pflichten-/Lastenheft
- Zeit-/Terminmanagement
- Begrenzung von technischen sowie Termin- und Kostenrisiken
- Synchronisation von Verträgen in der Unternehmerkette
- Staatliches Produktsicherheitsrecht (CE-Kennzeichnung, Maschinenrichtlinie etc.) und dessen Bedeutung für Einkauf und Vertrieb
- AGB und Individualvereinbarung - Fallstricke und häufige Anwendungsfehler beim Umgang mit AGB

Claim-/Nachtragsmanagement
- Rechtliche und tatsächliche Grundlagen
- Taktisches Vorgehen - Wahl der richtigen Claim-Strategie
- Durchsetzung und Abwehr von Nachträgen
- Sorgfältige Kontrolle und Dokumentation als Schlüssel zum Erfolg
- Aufbau und Organisation eines effektiven Vertrags- und Claim-Managements

Möglichkeiten einer wirtschaftlichen Streiterledigung außerhalb gerichtlicher Auseinandersetzungen

Nutzen

In unserem Vertrags- und Claim-Management-Seminar erfahren Sie alles, was Sie während der Angebots- und Abwicklungsphase von nationalen und internationalen Verträgen in der Praxis wissen müssen. Ein erfahrener Industrieanwalt oder eine erfahrene Industrieanwältin gibt Ihnen im Claim-Management-Seminar einen Überblick über das Vertrags- und Claim-Management.

Darüber hinaus zeigen wir Ihnen anhand zahlreicher Beispiele und Checklisten aus dem Nachtragsmanagement (Claim-Management) auf, wie Sie bei der Vertragsgestaltung optimal vorgehen und bei der Abwicklung eigene Claims und Nachträge identifizieren, sicher bewerten, aufbereiten und durchsetzen können.

Außerdem erhalten Sie in der Weiterbildung Vertragsmanagement das notwendige Fachwissen, um unberechtigte Nachforderungen des Auftragnehmers oder der Auftragnehmerin frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls abzuwehren. Weiterhin lernen Sie im Seminar zum Thema Vertragsmanagement, wie Sie sich bei außerplanmäßigen Störungen während der Auftragsabwicklung richtig verhalten und häufig auftretende Fehler vermeiden.

Voraussetzung für eine erfolgreiche unternehmerische Tätigkeit gemäß DIN ISO 9001:2015 ist ein risikobasiertes, strukturiertes und koordiniertes Vorgehen vor und nach Vertragsabschluss.

In unserer Weiterbildung zum Vertragsmanagement erfahren Sie, wie wichtig fachkundig gestaltete Verträge im Bau- und Projektbereich, beim Ein- und Verkauf von Maschinen, Anlagen, technischen Produkten und ergänzenden Leistungen sind.
Laut DIN 69905 ist die ?Überwachung und Beurteilung von Abweichungen und Änderungen und deren wirtschaftlichen Folgen zwecks Ermittlung und Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen ebenso wichtig.
Stellen Sie die Weichen für ein effizientes Nachtragsmanagement und beugen Sie gefährlichen juristischen Fallstricken vor. Fehler in Verträgen oder bei der Vertragsabwicklung können nicht nur zu belastenden Konflikten mit Geschäftspartnern oder-partnerinnen, sondern im schlimmsten Fall auch zu existenzgefährdenden Risiken führen. Hoher Termin- und Kostendruck, schwierige Markt- und Wettbewerbsbedingungen sowie immer komplexer werdende Anforderungen in den Bereichen Umweltrecht und Produktsicherheit erfordern eine kompetente Vertragsgestaltung.

Zielgruppe

Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Betriebsleitung, technische und kaufmännische Leitung, Mitarbeitende der Konstruktion, Produktion, Einkauf, Vertrieb und Instandhaltung, Projektmanagerinnen und Projektmanager

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Weiterbildung: KI und Datenschutz - EX/A52/10152601/24022026-1 - 24.02.2026

KI und Datenschutz: ein Widerspruch? So schaffen Sie die Vereinbarkeit in Ihrem Unternehmen


Inhalt

Künstliche Intelligenz - Begriffe und Definitionen
- Was ist ?Künstliche Intelligenz??
- Technische Verfahren (?Machine Learning?, ?Deep Learning?)
- Europäische Definitionen, insb. KI-Verordnung

Einsatzgebiete von Künstlicher Intelligenz
- Überblick Anwendungen und Tools
- Verarbeitung (auch) von personenbezogenen Daten?

(Daten-)rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI
- Europäische Datenstrategie - ?Europe?s Digital Decade?
- Regulierungen zum Datenrecht (DSA, DMA, DGA, DA)
- KI-Verordnung / AI Act: risikobasierter Ansatz; Risikoklassen; Basismodelle / ?General Purpose AI? (z. B. ChatBots)

Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI
- Verhältnis DSGVO - KI-Verordnung
- Phasen der Verarbeitung
- Grundsätze der Verarbeitung, insb. Transparenz (Informationspflichten)
- Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
- Verantwortlichkeiten
- Sichtweisen und Hilfsmittel der Aufsichtsbehörden (DSK, CNIL et al.)

Nutzen

Das EU-Parlament hat das weltweit erste Gesetz zur künstlichen Intelligenz verabschiedet: den AI-Act, die KI-Verordnung. Um KI in Unternehmen einzusetzen, benötigen die handelnden Personen Antworten auf drängende Fragen und Aufklärung hinsichtlich der bisherigen Entwicklungen von KI sowie deren konkrete Einsatzgebiete. Worüber wir uns einig sind: Die praktische Anwendung von KI wird in den nächsten Jahren sowohl das gesellschaftliche Leben als auch den beruflichen Alltag vieler Menschen beeinflussen. Daten stellen dabei den Treibstoff dar, um maschinelles Lernen zu ermöglichen.

Diese KI-Weiterbildung durchleuchtet sowohl die möglichen Risiken als auch die verheißungsvollen Chancen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Gesellschaft und Industrie. Insbesondere die datenschutzrechtlichen Herausforderungen stellen unsere Referentinnen und Referenten in den Fokus dieser KI-Fortbildung.

Folgende Fragen werden Ihnen unter anderem beantwortet:

- Warum wird KI in Zukunft eine große Rolle spielen?
- Wie kann ich datenschutzrechtlich in meinem Unternehmen die Einführung und Umsetzung von KI unterstützen?
- Wie erkenne ich mögliche Grenzen?
- Worauf sollte ich achten, um die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten?

Unternehmen können auf verschiedene Weisen KI einsetzen und einen Nutzen daraus ziehen. Dank der automatisierten Verarbeitung immenser Datenmengen unterstützt KI Unternehmen dabei, schnell und detailliert wichtige Entscheidungen zu treffen. Dies kann - bei regelgerechtem KI-Einsatz - zur Steigerung des Umsatzes führen.

Ebenso entlastet Künstliche Intelligenz die Beschäftigten eines Unternehmens bei monotonen Routinearbeiten, sodass sie höherwertigere Tätigkeiten ausüben können. Daraus ergeben sich für Unternehmen verschiedene Vorteile wie die Steigerung ihrer Produktivität sowie eine Reduzierung bzw. Vermeidung von Produktionsfehlern.

Auch bei der Kundenbindung profitieren Unternehmen: Im Bereich der Verarbeitung von Kundendaten hilft KI Unternehmen dabei, Herausforderungen oder Erfahrungen der Kundinnen und Kunden frühzeitig zu erkennen und auszuwerten, um so Produkte und Services noch besser an die eigene Kundschaft auszurichten.

Diese Fortbildung geht auf KI und Datenschutz insbesondere bei der Umsetzung von KI im unternehmerischen Alltag ein. Denn aktuell gibt es nicht zu unterschätzende Vorbehalte in Bezug auf die korrekte Anwendung der Datenschutzregelungen, die wiederum Beschäftigte mit den notwendigen Kompetenzen verlangen.

In diesem Webinar lernen Sie, KI und Datenschutz in Unternehmen zu integrieren. Wir stellen Ihnen Beispiele vor und erörtern gemeinsam mit Ihnen mögliche Lösungen zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen. Dies hilft Mitarbeitenden, Compliance-Aufgaben und KI in Unternehmen zusammenzubringen und sich für das Thema Datenschutz

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Schulung: Sicherheitsbeauftragter - EX/A49/50201101/24022026-1 - 24.02.2026

Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001


Inhalt

Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung

Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen

Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren

Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Durch unsere Ausbildung zum bzw. zur Sicherheitsbeauftragten (SiBe) lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit, den Arbeitsschutz sowie den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiBe) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorschriften, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.

Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten, die Rolle der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Gesundheitsgefahren, Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA) und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiBe) wichtig sind.

Mit unserer interaktiven Trainingseinheit zur Notfallübung erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.

In unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte, Pflichten und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zur zentralen Ansprechperson für Arbeitsschutzfragen, zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.

Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.


Zielgruppe

Unsere Schulung

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Operative Inspektionen für sichere Spielplätze und Spielgeräte - EX/A32/30501201/24022026-1 - 24.02.2026

Anforderungen der DIN EN 1176


Inhalt

Rechtsgrundlagen

Gesetze, DIN-Normen, DGUV-Vorschriften und Technische Regeln

Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren (EN 1176 Teil 1)

Besondere Anforderungen aus der EN 1176 Teil 7 - Spielplatzgeräte, Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb

Die operative Inspektion
- Häufigkeit, Planung, Durchführung

Sicherheitsaspekte

Spielplatzgerätemängel

Neue Entwicklungen, z. B. Skate-Anlagen

Eingrenzung, Einfriedung, Bepflanzung, Hygienemaßnahmen

Verkehrssicherungspflichten der Betreiber

Haftungs- und Versicherungsaspekte

Checkliste Spielplatzinspektion

Spielplatzbegehung/Anwendung der Checkliste

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Das Seminar vermittelt Ihnen das nötige fachliche Hintergrundwissen zur Durchführung der operativen Inspektionen. Dazu zählt auch das nötige fachliche Hintergrundwissen zur Durchführung der visuellen Routine-Inspektionen. Die Anforderungen an sichere Spielplatzgeräte und sichere Spielplätze werden in der europäischen Norm EN 1176 Teil 1 bis Teil 7 geregelt. Die Norm schreibt regelmäßige ?operative Inspektionen? vor. Ziel ist hier eine detaillierte Inspektion des Spielplatzes mit besonderem Augenmerk auf den Verschleiß der Spielplatzgeräte.

In unserer Veranstaltung findet eine Besichtigung eines Spielplatzes statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn keine Besichtigung eines Spielplatzes möglich ist.

Die Norm gibt hier ein Intervall von ein bis drei Monaten für die regelmäßige Prüfung vor. Wichtig zur Festlegung des Inspektions-Intervalls sind selbstverständlich auch die Angaben der Spielplatzgerätehersteller. Der Betreiber des Spielplatzes ist dazu verpflichtet, eine entsprechend geeignete Person mit dieser Aufgabe zu betrauen. Voraussetzung ist die persönliche und fachliche Eignung.

In unserer Veranstaltung findet eine Besichtigung eines Spielplatzes statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn eine Besichtigung eines Spielplatzes nicht möglich ist.

Zielgruppe

Mitarbeiter aus Städten und Kommunen, Schulen und Kindergärten, Hausverwaltungen und Hausmeisterdiensten, die mit der Durchführung von operativen Inspektionen und visuellen Routine-Inspektionen beauftragt werden sollen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.


Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Selbst- und Zeitmanagement für Führungskräfte - EX/A52/10351218/24022026-1 - 24.02.2026

Gelingende Führung durch adäquaten Umgang mit Zeit


Inhalt

Bestimmungsgrößen menschlichen Verhaltens im Arbeitsprozess

Zeitmanagement als Baustein der Selbstmanagement-Kompetenz

Zeittypen
- Welcher Zeittyp bin ich selbst und welche sind in meinem Team vertreten?
- Konsequenzen für die Führung unterschiedlicher Zeittypen im Team oder ?Wie dirigiere ich mein Team-Orchester zum harmonischen Zeitklang??
- Spielregeln zum Umgang mit Störungen und Unterbrechungen zur Stressminderung

Hinweise auf ausgewählte Zeitmanagement-Methoden

Konsequenzen für ein erfolgreiches Besprechungs- und Terminmanagement

Auf Wunsch: Besonderheiten des Zeitmanagements vor dem Hintergrund der digitalen Zusammenarbeit

Nutzen

Im Seminar zum Zeit- und Selbstmanagement für Führungskräfte lernen Sie, Ihre eigene Zeit und die Ihrer Mitarbeitenden richtig einzuschätzen und diese so effektiv und effizient wie möglich zu nutzen.

Zeit ist in der Arbeitswelt nur begrenzt verfügbar und wird teilweise durch unklare organisatorische Vorgaben oder Schwierigkeiten in der Kommunikation nicht optimal genutzt. Oftmals gibt es unterschiedliche Vorstellungen davon, wie viel Zeit jeder Mitarbeitende benötigt oder aber auch wie viel Zeit für die Umsetzung einer Aufgabe angemessen ist. Genau hier setzt das Seminar zum Zeit- und Selbstmanagement für Führungskräfte an. Sie werden sich dadurch bewusst, wie Sie selbst und Ihre Mitarbeitenden mit Zeit umgehen, welche Prioritäten sich daraus ableiten lassen und welche Auswirkung dies auf Ihre Mitarbeitenden hat.

Im Zuge des Seminars setzen Sie sich mit Ihrem eigenen Umgang mit Zeit, Entscheidungsfindung und Prioritätensetzung auseinander. Durch die Selbstreflexion erkennen Sie, wie Ihr Führungsverhalten auf andere (z. B. Mitarbeitende, Vorgesetzte, Gremien) wirkt, und entwickeln Alternativen für den Umgang mit Besprechungen, Terminsetzungen und die Delegation von Aufgaben.

Sie reflektieren aber auch das Zeitbedürfnis Ihrer Mitarbeitenden und sind in der Lage zu erkennen, welche Zeittypen vorherrschend sind. Mit diesem Wissen können Sie Ihre Führungsaufgaben effektiver und effizienter wahrnehmen. Somit gelingt es Ihnen, Zeitmanagement, Prozesse, Organisation und Kommunikation in der Zusammenarbeit zu optimieren.

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf das KI-Feedbacktraining für Fach- und Führungskräfte 

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Einstieg in die betriebliche Kreislaufwirtschaft - EX/A52/40301101/25022026-1 - 25.02.2026

Grundlagen für die praktische Umsetzung des Abfallrechts und der Abfallentsorgung


Inhalt

Überblick Rechtsquellen und ihre praktische Relevanz
- EG, Bund, Länderhierarchie der Gesetzgebung
- Gesetze, Verordnungen, kommunale Satzungen, technische Regelungen

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Anwendungsbereich
- Aufbau, Grundsätze und Ziele
- Begriffsdefinitionen
- Abfalleinteilung (Überblick)
- Abfallhierarchie
- Verordnungen zum KrWG (Überblick)

Weitere Regelwerke zur Abfallgesetzgebung
- Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
- Verpackungsgesetz
- Altölverordnung (AltölV)
- Altholzverordnung (AltholzV)
- Batteriegesetz (BattG)

Anforderungen an die Betriebsorganisation
- Umweltmanagementsysteme
- Beauftragte im Umweltbereich
- Haftungsrechtliche Betrachtung
- Andere relevante Rechtsgebiete

Anforderungen beim Umgang, bei der Lagerung, Beförderung und Entsorgung
gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle
- Abfallschlüsselsystematik nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- Einteilung der Abfälle hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit
- Gefährliche Abfälle/nicht gefährliche Abfälle
- Anforderungen an die Lagerung und betriebliche Abfall-Sammellogistik

Vorabkontrolle (Überblick zu erforderlichen Genehmigungen für die Entsorgung)
- Einzelentsorgungsverfahren, Sammelentsorgungsverfahren (Überblick)

Verbleibskontrolle (Lieferscheinverfahren zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung)
- Begleitschein
- Übernahmeschein
- Verwendung der vorgeschriebenen Formulare
- Sonstige Regelungen zum Nachweis
- Elektronisches Nachweisverfahren
- Registerführung für Erzeuger, Beförderer, Sammler und Entsorger
- Entsorgung von Abfällen durch Dritte (grundlegende Anforderungen)
- Kontrolle und Überwachung von Abfalltransporten nach KrWG und Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
- Begleitpapiere und Kennzeichnung von Fahrzeugen

Beispiele aus der bzw. für die betriebliche Praxis

Nutzen

Im Seminar Abfallrecht steht die praktische Umsetzung der Rechtsgrundlagen im Bereich der Abfallentsorgung im Fokus. Dabei eignen Sie sich Kenntnisse über die relevantesten bindenden Verpflichtungen im Bereich der Abfallwirtschaft an und bekommen eine Grundlagenschulung zum Abfallrecht. Sie werden darüber hinaus in die Themen Abfallentsorgung, fachgerechter Transport sowie Entsorgung und Umweltschutz eingeführt und erhalten einen Überblick über einzelne Gesetze und Verordnungen zum Kreislaufwirtschaftsgesetz. Außerdem erhalten Sie Einblicke in Prozesse und Verfahren und werden an den praxisgerechten Einsatz zur fachgerechten und rechtssicheren Entsorgung verschiedener Abfälle herangeführt. Dabei lernen Sie, die Lagerung und den Transport von Abfällen ordnungsgemäß durchzuführen und die Entsorgung durch Begleitschein, Übernahmeschein, Sammelentsorgung, Registrierung und Nachweisführung zu dokumentieren. Dazu zählt auch, das fakultative und privilegierte Nachweisverfahren kennenzulernen. Zusätzlich erhalten Sie Informationen, um zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen unterscheiden zu können und erfahren, welche abfallrechtlichen und umweltrechtlichen Vorschriften eine Rolle spielen.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten außerdem eine aktuelle Ausgabe des Buches ?Abfallrecht? sowie umfangreiche Arbeitsmittel, wie Flussdiagramme und Prüflisten.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, welche Ihre Kenntnisse über die Grundlagen des Abfallrechts bestätigt.

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in die Abfallentsorgung eingebunden sind oder zukünftig eingebunden werden sollen; Einkäufer, Betriebsleiter, Bereichs- oder Gruppenleiter, in deren Verantwortung die Abfallentsorgung fällt; Interessierte, die sich einen Überblick über relevante Inhalte des Umweltrechts verschaffen wollen

Zeit

09:00 -

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Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten - EX/A42/60102101/25022026-1 - 25.02.2026

Sachkundeschulung nach BetrSichV, DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-007


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutzvorschriften
- DIN-Normen
- DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-007

Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen

Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung bei Prüfungen von Winden, Hub- und Zuggeräten
- Bedeutung der Befähigten Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
- Einweisung in die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten erlangen Sie die nötige theoretische wie praktische Grundlage, um als sachkundige Person bestellt werden zu können. Denn überall, wo Winden, Hub- und Zuggeräte zum Einsatz kommen, um schwere Lasten zu bewegen und zu heben, sind Unternehmen dazu verpflichtet, die Arbeitssicherheit jederzeit zu gewährleisten. Die regelmäßige Prüfung durch eine Befähigte Person stellt dies sicher.

Die Seminarinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7). Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, eigenverantwortlich Winden, Hub- und Zuggeräte wiederkehrend zu prüfen, diese zur weiteren Verwendung freizugeben und damit die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.

Die DGUV Vorschrift 54 (bisherige BGV D8) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Winden, Hub- und Zuggeräten vor. Nach § 23 haben Unternehmer dafür zu sorgen, dass diese Arbeitsmittel entsprechend der Einsatzbedingungen und der betrieblichen Verhältnisse nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch eine Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten geprüft werden.

Erfahrene Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Kenntnisstand und die nötigen Rechtsgrundlagen für die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten.

In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an Winden, Hub- und Zuggeräten statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn keine Kipp- und Absetzbehälter zur Verfügung stehen.
Im Webinar wird das digitale Praxistraining als Desktop-Version durchgeführt.

Nutzen Sie diesen DGUV 54 Lehrgang, um sich bestmöglich auf Ihre Tätigkeit als Befähigte Person vorzubereiten und sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.

Zielgruppe

Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten eingesetzt werden sollen.

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und Berufserfahrung mitbringen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

08:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

20;

Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.



Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier al"

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Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten (Technik und Aufsicht) - EX/A30/30551201/25022026-1 - 25.02.2026

nach § 40 Abs. 5 MVStättVO bzw. dem entsprechenden Landesrecht


Inhalt

Leitung und Aufsicht von Veranstaltungen (Schwerpunkt Technik/Einbauten)
Delegation von Verantwortung und Pflichten
Einsatz und Verantwortung von der Veranstaltungsleitung/Versammlungsleitung und den technischen
Aufsichtspersonen
Arbeitsschutz und Unfallverhütung für Führungskräfte und Leitungsfunktionen
Schutzziele der MVStättV 2012 und 2017
Grundlegende Betriebsvorschriften der VStättV (Pflichten von Betreibern und Verantwortlichen)
Grundlegende Bauvorschriften der VStättV (Bestuhlungspläne, Abstände, Fluchtwege)
Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 17 (ehemals BGV C1 und GUV C1) - Veranstaltungs- und
Produktionsstätten für szenische Darstellung"
Erkennen von Gefährdungen, Erarbeitung von Schutzmaßnahmen
Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
Erfahrungsaustausch
Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In unserem Seminar werden alle relevanten Kenntnisse vermittelt, um die Pflichten als Sachkundige Aufsichtsperson für Veranstaltungs- und Versammlungsstätten erfüllen zu können. Grundlage ist § 40 der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV) und die DGUV Vorschrift 17 § 15 (ehemals BGV C1 und GUV C1). Sie erhalten umfassende Informationen über die Leitung und Aufsicht von Veranstaltungen. Erfahrene Referenten erläutern Ihnen, wie Sie Verantwortung und Pflichten delegieren. Grundlegende Kenntnisse über Arbeitsschutz und Bauverordnungen runden den Themenkomplex des Seminars ab.

Mit der Umsetzung der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) und den Versammlungsstättenverordnungen (VStättV) der einzelnen Bundesländer sind die Anforderungen an das Personal von Versammlungsstätten stetig gestiegen. Die sichere Durchführung der Veranstaltung steht dabei immer im Vordergrund. Die Sachkundige Aufsichtsperson ist bei Veranstaltungen, auf Messen, Konzerten, Sportereignissen, Schultheatern und anderen kulturellen Ereignissen immer mehr gefragt. Grundlage sind die Versammlungsstättenverodnung (VStättV) 2012 - 2017 und die DGUV Vorschrift 17 § 15 (ehemals BGV C1 und GUV C1).

Erleben Sie mit unserer interaktiven Trainingseinheit realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.

Zielgruppe

Hallenwarte, Hausmeister, Hallen-Inspektoren, Inspizienten (Film, Funk, Fernsehen), Messebauer, Bühnenbauer, Beleuchter, Medientechniker, DJ, Dekorateure, Veranstalter von: Messen, Kongressen und Veranstaltungen aller Art

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Betriebsbeauftragter für Abfall - Fortbildung - EX/A36/40301206/25022026-1 - 25.02.2026

Behördlich anerkannt nach § 60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV


Inhalt

Übersicht zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und zu einschlägigen, relevanten Rechtsvorschriften
Neue relevante Rechtsvorschriften und zu erwartende Rechtsänderungen
Haftungsrechtliche Betrachtungen
Erfahrungsaustausch für Abfallbeauftragte
Gefährlichkeit von Abfällen und Zuordnung zum Abfallkatalog
Nachweisverfahren
Transport und Lagerung
Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten in Verbindung mit dem Erfahrungsaustausch für Betriebsbeauftragte für Abfall
Lernzielkontrolle

Nutzen

Mit diesem Seminar erwerben Sie einen Fortbildungsnachweis gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), die seit dem 01.06.2017 anzuwenden ist. Unsere Referenten vermitteln Ihnen die neuesten Inhalte des Abfallrechts und der Entsorgungspraxis sowie Neuerungen wie die am 18. April 2017 veröffentlichte Gewerbeabfallverordnung und Änderungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dabei unterstützen Sie unsere Experten, Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in der Entsorgungspraxis umzusetzen und rechtliche Risiken durch die Anwendung umweltrelevanter Vorschriften zu minimieren.

Zielgruppe

Diese Fortbildung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Abfall, Beauftragte im betrieblichen Umweltschutz und interessierte Personen, die bereits einen Grundlehrgang absolviert haben und sich regelmäßig alle 2 Jahre weiterbilden.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Fortbildung nach dem Grundlehrgang Betriebsbeauftragter für Abfall;
Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz


Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.

Abschluss

Behördlich anerkannte Bescheinigung;

Nettopreis

1020 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

193.8 EUR

Bruttopreis

1213.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Luna Wichmann
0511 998-61433
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen

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