Profil

Teamleiter (TÜV) - EX/A52/10301101/20042026-1 - 20.04.2026

Führen und Entwickeln von Teams mit Methodik und Sozialkompetenz


Inhalt

Grundlagen der Teamarbeit
- Vom Individuum über die Gruppe zum Team
- Vor- und Nachteile der Teamarbeit
- Phasen des Teamentwicklungsprozesses
- Gruppendynamische Prozesse
- Grundlagen der erfolgreichen Kommunikation im Team
- Spielregeln der Teamarbeit
- Erfolgsfaktoren und Widerstände in der Teamarbeit

Teams führen
- Aufgaben des Teamleiters
- Zeit für Führung
- Führungsstile und Führungsverhalten
- Führung von Teams
- Akzeptanz als Führungskraft: angemessener Umgang mit Altersunterschied und Betriebszugehörigkeit
- Grundlagen der Aufgabendelegation
- Mitarbeitermotivation
- Team-Management
- Arbeitsorganisation in Teams
- Aufgaben und Arbeitspräferenzen im Team
- Führen auf Distanz

Effiziente und effektive Arbeit im Team
- Klärung von Konflikten im Team
- Systematische Problemlösung im Team
- Moderation von Teamsitzungen
- Teamanbindung an die Unternehmensstruktur
- Optimierung der Zusammenarbeit mit anderen Teams
- Controlling und KVP in der Teamarbeit
- Veränderung der Teamarbeit im Zeitalter der Digitalisierung

Praxisbeispiele
- Diskussion von schwierigen Führungssituationen aus Ihrem Teamalltag

Nutzen

In diesem Seminar erwerben Sie alle Grundlagen und Werkzeuge, die Sie benötigen, um Ihr Team aufzubauen, weiterzuentwickeln und zu führen. Anhand von praktischen Übungsbeispielen erleben Sie, was Gruppendynamik heißt und wie Sie diese produktiv nutzen können. Ziel der Weiterbildung ist die umfassend qualifizierte Teamleiterin und der umfassend qualifizierte Teamleiter, die ihre wichtige Aufgabe mit sozialer Kompetenz und unter Einsatz geeigneter Methoden gerecht werden.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer profitieren von der effektiven Kombination aus Vermittlung von theoretischen Hintergründen, anschaulicher Diskussion und der Analyse von Praxisbeispielen. Nutzen Sie die Möglichkeit, in diesem Seminar konkrete Fragestellungen aus Ihrem Teamalltag mit anderen zu reflektieren und Anregungen zu finden.

Teamarbeit ist eine zeitgemäße und erfolgreiche Arbeitsform in unseren Unternehmen . Sie ist anerkannt als effektive Form der Zusammenarbeit sowie zur Bündelung unterschiedlicher Kompetenzen im Rahmen von komplexen Aufgabenstellungen.

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf das KI-Feedbacktraining für Fach- und Führungskräfte 

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Datenschutzauditor (TÜV) - EX/A38/10151121/20042026-1 - 20.04.2026

Überprüfung der Einhaltung von DSGVO und BDSG-neu


Inhalt

Das Audit:
Grundlagen
- Sinn und Zweck des Audits
- Aufgaben und persönliche Haftung des Auditors
- Zielsetzung von Audits
- Unterscheidung in interne Audits
- Aktuell: Verhaltensregeln für Auftragsverarbeiter (siehe auch Auditplan)

Vorbereitung des Datenschutzaudits
- Orientierungsgespräch
- Audit des Auftragsverarbeiters
- Ansprechpartner identifizieren
- Auditpläne und Mustervorlagen vorbereiten

Durchführung von Audits
- Gesprächsunterteilung in:
- Einführung, Hauptteil, Abschlussgespräch und Prognose
- Dokumentation der Feststellungen

Psychologische Gesprächsführung
- Bewältigung von Problemsituationen im Audit
- Fragetechnik und Trichtermethodik

Das Datenschutzmanagementsystem:
Grundlagen
- Sinn und Zweck des Datenschutzmanagementsystems
- Elemente eines Datenschutzmanagementsystems

Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems
- Implementierung eines Datenschutzkonzeptes
- Arbeits- und Hilfsmittel
- Ist-Erfassung und -Analyse, Schwachstellenermittlung, Risikoanalyse
- Prozessmodelle

Dokumentation im Datenschutzmanagementsystem
- Datenschutzkonzept
- Verfahrens- und Arbeitsanweisungen

Nachbereitung des Audits
- Auswertung der Feststellungen des Audits
- Maßnahme-Empfehlungen
- Erstellung des Auditberichts

Nutzung der Auditpläne:
Auditplan
- Besprechung der Auditpläne

- Selbstständige Entwicklung eines eigenen Auditplanes in zehn Kapiteln: Allgemeine Grundanforderungen und Dokumente, IT-Systeme, Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle, Weitergabekontrolle, Eingabekontrolle, Transportkontrolle, Trennungsgebot, Arbeitnehmerdatenschutz

- Aktuelles Special 1: Microsoft 365 in Auditberichten

- Aktuelles Special 2: Überblick über die Anforderungen der Verhaltensregeln für Auftragsverarbeiter:
- Anwendungsbereich der Verhaltensregeln
- Vertragliche Anforderungen
- Subunternehmer und deren Kontrolle
- Betroffenenrechte
- Sicherheitsvorfälle
- Vertraulichkeitsverpflichtung für Mitarbeiter
- Eigenkontrollen

- Prüfung der technischen Ausstattung
- Prüfung der Aufbau- und Ablauforganisation
- Prüfung der technischen und organisatorischen Sicherungsmaßnahmen

Praxisübungen in Kleingruppen
- Durchführung Audit Personalabteilung
- Durchführung Audit Marketing
- Durchführung Audit IT

Hilfs-/Arbeitsmittel für den Datenschutzauditor
- Taschenbuch Datenschutzrecht Beck-Texte im dtv"
- Vorprogrammierte Google Suche zur gezielten Durchsicht aller relevanten Seiten der Aufsichtsbehörden

Nutzen

Weiterbildung zum Datenschutzauditor: Am 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Wirtschaftsleben angekommen. Kleine und mittelständische Unternehmen arbeiten in einem nie da gewesenen Kraftakt an der Umsetzung der neuen strengen Regelungen.

Hinzu kommen nunmehr genehmigte Verhaltensregeln, die von den Landesdatenschutzaufsichten zu immer mehr Branchen veröffentlicht werden, allem voran Verhaltensregeln für Auftragsverarbeiter.

Wer benötigt einen Datenschutzauditor? Bei der stetigen Überprüfung, ob die Regeln der DSGVO eingehalten werden, ist es alternativlos, sich fortwährend weiterzuqualifizieren, um das sich stetig ändernde Rechtsgebiet zu meistern. Der Datenschutzauditor erhält praktische Arbeitserfahrung sowie aktuelle schematische Prüfpläne. Die Qualifikation eignet sich ganz besonders, um den Aufbau eines datenschutzrechtlichen Grundbestandes zu begleiten. Externe Datenschutzbeauftragte können wiederum ihre Expertise erweitern und die Fachkenntnisse für den Weiterverkauf von Datenschutzaudit-Dienstleistungen erwerben.

Oftmals besitzt der betriebliche oder externe Datenschutzbeauftragte durc"

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Betriebsbeauftragter für Abfall - Grundlehrgang - - EX/A32/40301201/20042026-1 - 20.04.2026

Behördlich anerkannt nach § 60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 AbfBeauftrV


Inhalt

Kenntnisse des Abfallrechts
Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten
Betrachtung haftungs- und strafrechtlicher Risiken
Der Abfallbeauftragte in der Praxis
Erfassen und Klassifizieren der Abfälle
Sonstige Vorschriften zur Trennung und Handhabung
Lagerung, Behandlung und Bereitstellung von Abfällen
Die Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben, Zertifizierungen der Abfallwirtschaftsbeteiligten
Recht der Abfallverbringung
Nachweisverfahren und Registerführung im Entsorgungsprozess
Transport von Abfällen nach Abfall- und Gefahrgutrecht
Praktische Umsetzung der Tätigkeiten der Betriebsbeauftragten-Organisation im Betrieb
Lernzielkontrollen

Nutzen

Das Seminar dient Ihnen zum Nachweis der Fachkunde gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), die seit 01.06.2017 anzuwenden ist. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die wesentlichen Inhalte des Abfallrechts und der Entsorgungspraxis unter Berücksichtigung des § 60 KrWG und der Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 Ziffer 3 AbfBeauftrV.

Nach Besuch des Lehrgangs verfügen Sie über das Wissen, Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in die Entsorgungspraxis umzusetzen. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über rechtliche Risiken und ihre Minimierung bei der Anwendung umweltrelevanter Vorschriften. Das Seminar setzt folgende thematische Schwerpunkte:

- Überwachung des Weges der Abfälle - von der Entstehung bis zur Entsorgung
- Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften der einschlägigen Rechtsverordnungen
- Kontrolle der Entsorgungsprozesse
- Mitteilung festgestellter Mängel und Vorschläge zur Behebung
- Hinwirken auf die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren

Zielgruppe

Das Seminar eignet sich für die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen der 4. BImSchV, Deponien bis zur endgültigen Stilllegung und großer Abwasserbehandlungsanlagen. Ebenso richtet sich der Lehrgang an Hersteller und Vertreiber, die Verpackungen oder Elektro- und Elektronikaltgeräte zurücknehmen müssen. Dazu zählen auch Hersteller und Vertreiber, die mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle oder mehr als 100 Tonnen nicht gefährliche Abfälle pro Kalenderjahr freiwillig zurücknehmen.

Voraussetzungen

Für die formelle/rechtsgültige Bestellung als Betriebsbeauftragter für Abfall gemäß der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragtenverordnung - AbfBeauftrV) vom 02.12.2016 ist seit dem 01.06.2017 zusätzlich - neben einer qualifizierten Ausbildung - ein Nachweis gemäß § 9 Abs. 1 Ziffer 2a-c über eine einschlägige einjährige Praxis nachzuweisen.

Zeit

09:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

20; Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.

Abschluss

Behördlich anerkannte Bescheinigung;

Nettopreis

1830 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

347.7 EUR

Bruttopreis

2177.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Elke Rädecke
0531 2362356-12
akd-bs@tuev-nord.de
weitere Informationen

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IT-Grundschutz-Berater - EX/A52/10201351/20042026-1 - 20.04.2026

Aufbauschulung zur Personenzertifizierung gemäß BSI IT-Grundschutz 200-x


Inhalt

Normen und Standards der Informationssicherheit
- Aktueller Status internationaler Standards der Informationssicherheit
- ISO 27001 im Kontext der Zertifizierungsreife
- Branchenspezifische Sicherheitsstandards und IT-Grundschutz-Profile

IT-Grundschutz-Vorgehensweise
- Leitfragen zur IT-Grundschutz-Absicherung
- Basis-Anforderungen
- Standard-Anforderungen
- Anforderungen für den erhöhten Schutzbedarf

Kompendium
- Aufbau und Anwendung des Kompendiums
- ISMS (Informationssicherheitsmanagement)
- Prozess-Bausteine
- System-Bausteine
- Umsetzungshinweise
- Erstellung eines Bausteins

Risikoanalyse auf der Basis von IT-Grundschutz
- Organisatorische Rahmenbedingungen
- Zielobjekte
- Gefährdungsübersicht
- Vorgehen bei der Risikobewertung und Risikobehandlung

Aufrechterhaltung und kontinuierliche Verbesserung
- Leitfragen für die Überprüfung
- Überprüfungsverfahren
- Kennzahlen und Reifegradmodelle

IT-Grundschutz-Profile
- Aufbau eines Profils
- Erstellung eines Profils
- Anwendung bzw. Nutzungsmöglichkeit veröffentlichter Profile

Vorbereitung auf ein Audit
- Vorbereitung
- Auditprozess und -aktivitäten
- Berichtswesen
- Folgemaßnahmen

IS-Revision
- Begriffe
- Überblick und Arten einer IS-Revision
- Grundsätze

Business Continuity Management (BCM) nach BSI 200-4
- Begriffsdefinitionen und Grundlagen
- Elemente eines BCMS: Prozess, Organisation, Ressourcen, Dokumentation
- Methoden
- Befähigung der BAO

Nutzen

Mit der Modernisierung des IT-Grundschutzes sind die Standards nach BSI 200-x nicht nur für die öffentliche Verwaltung und Behörden, sondern auch zunehmend für die Industrie und freie Wirtschaft interessant geworden. Damit einhergehend wächst die Anzahl gefragter Personen mit entsprechender Fachexpertise.

IT-Grundschutz-Berater unterstützen Behörden und Unternehmen bei der Entwicklung von Sicherheitskonzepten und begleiten die Einführung eines Managementsystems für Informationssicherheit (ISMS). In Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Mitarbeitern werden Konzepte definiert und Maßnahmen nach IT-Grundschutz benannt und entwickelt. Zertifizierte IT-Grundschutz-Berater können die Behörden und Unternehmen zudem dabei unterstützen, eine Zertifizierung der ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz vorzubereiten. In diesem Seminar liegt der Fokus bei der Wissensvermittlung zu Analysen und Methoden nach IT-Grundschutz. Auf Basis von praktischen Übungen werden vertiefende Kenntnisse auf Experten-Niveau vermittelt, die Sie im Rahmen der Ausbildung zum anerkannten BSI IT-Grundschutz-Berater benötigen. Verantwortliche Personen, wie beispielsweise Informationssicherheitsbeauftragte (ISB), erlangen die Kenntnisse, die zur Entwicklung und Umsetzung einer adäquaten Informationssicherheitsstrategie erforderlich sind, und erhalten ferner Kenntnisse zur Vorbereitung und Durchführung eines Audits.

Das Seminar bildet die zweite Stufe des offiziellen Zertifizierungsprogramms des BSI und entspricht der IT-Grundschutz-Aufbauschulung. Teilnehmer, die die Prüfung zum IT-Grundschutz-Praktiker (TÜV) erfolgreich bestanden haben und anschließend die Teilnahme an dem Seminar IT-Grundschutz-Berater nachweisen, sind berechtigt, an der offiziellen Prüfung zum IT-Grundschutz-Berater beim BSI in Bonn teilzunehmen.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich thematisch an Personen in Unternehmen und Verwaltung, die zum Beauftragten in dem Bereich der Informationssicherheit (IS) bestellt wurden oder bestellt werden sollen und/oder eine Zertifizierung beim BSI anstreben. Häufig verwendete Titel für diese Personen sind Informationssicherheitsbeauftragter (ISB), Information Security Manager (ISM) oder IT-Sicherheitsbeauftragter (IT-SiBe). Das Seminar rich

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Immissionsschutzbeauftragter nach § 53 BImSchG - EX/A37/40251101/20042026-1 - 20.04.2026

Behördlich anerkannter Fachkundelehrgang nach § 7 der 5. BImSchV


Inhalt

Rechtliche Aspekte des Immissionsschutzes
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- BImSchG-Verordnungen
- TA Luft, TA Lärm
- Aufgaben, Rechte und Pflichten des Immissionsschutzbeauftragten

Technische Aspekte des Immissionsschutzes
- Anlagen- und Verfahrenstechnik für den Immissionsschutz
- Messung, Überwachung und Begrenzung von Luftverunreinigungen
- Energienutzung und Energieeinsparung
- Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz
- Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
- Messung und Beurteilung von Geräuschen und Erschütterungen
- Ausbreitungsberechnungen, Immissionsberechnungen
- Physikalische und chemische Eigenschaften von Schadstoffen

Die IE-Richtlinie in der betrieblichen Praxis

Nutzen

Seminar zum Immissionsschutzbeauftragten: In diesem Seminar erwerben Sie die fachlichen Qualifikationen, die Sie als Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz benötigen. Die Lehrinhalte richten sich nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), § 53. Sie erhalten einen Überblick über die Aufgaben, Pflichten und Rechte eines Immissionsschutzbeauftragten. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung in Ihre berufliche Alltagspraxis. Unsere Referenten vermitteln Ihnen umfassend die Anforderungen an Ihre Fachkunde nach Paragraf 7, Nr. 2 der 5. BImSch-Verordnung.

Aktuelle gesetzliche Änderungen werden in diesem Seminar besprochen. Unsere Schulung zum Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz ist behördlich anerkannt: Immissionsschutzbeauftragte beraten Betreiber und Betriebsangehörige in Angelegenheiten, die für den Immissionsschutz bedeutsam sein können.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Personen, die die Qualifikation eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragter) erwerben wollen. Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen, die einen Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz bestellen müssen, sind ebenso angesprochen wie fachlich Interessierte (Sachverständige, Mitarbeiter von Immissionsschutzbehörden oder Berufsgenossenschaften).

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Erlangung der Fachkunde ist ein Hochschulstudium (Ingenieurwesen, Physik, Chemie). In Einzelfällen wird eine technische Fachschulausbildung, die Qualifikation als Meister oder eine gleichwertige Ausbildung anerkannt. Weiterhin sind anlagenspezifische Fachpraxis-Kenntnisse notwendig, die der Teilnehmer während einer zweijährigen praktischen Tätigkeit (vierjährig bei technischer Fachschul- oder Meisterausbildung) erworben hat. Neben den Fachkenntnissen werden vom Gesetzgeber auch Anforderungen an die Zuverlässigkeit (s. § 10 5. BImSchV) des Immissionsschutzbeauftragten gestellt. Bei Fragen hierzu, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Behörde.

Sofern die Teilnahme ausschließlich zum Wissenserwerb dient, sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.

Zeit

09:00 - 16:15

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1910 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

362.9 EUR

Bruttopreis

2272.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Befähigte Person zur Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen - EX/A41/30101501/20042026-1 - 20.04.2026

Gemäß Anhang 2 Abschnitt 4 BetrSichV


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- Betriebssicherheitsverordnung
- TRBS 1203
- Druckgeräterichtlinie

Arten von Druckbehältern und Rohrleitungen
- Anforderungen und Grundlagen
- Besondere Arten von Druckbehältern
- Werkstoffe für Druckgeräte
- Schweißtechnische Grundlagen

Betrieb
- Aufstellung von Druckbehältern
- Ausrüstung von Druckbehältern
- Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitungen
- Berechnung und Konstruktionsbeurteilung von Druckgeräten
- Konstruktionsbeurteilung und Verlegung von Rohrleitungen
- Gefahrstoffrecht aus Sicht der Druckgeräterichtlinie
- Temperatureinflüsse

Durchführung von Prüfungen
- Befähigte Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In diesem Seminar erhalten Sie die erforderliche Sachkunde nach TRBS 1203, um als Befähigte Person für die Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen tätig zu werden. Diese Veranstaltung richtet sich an speziell unterwiesene Personen und Mitarbeiter, die anschließend mit den vorgeschriebenen Überprüfungen von Druckbehältern und Rohrleitungen beauftragt werden können.

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung müssen diese überwachungsbedürftigen Anlagen in bestimmten zeitlichen Abständen wiederkehrend geprüft werden. In Abhängigkeit des Gefährdungspotenzials können diese Prüfungen auch durch Befähigte Personen aus dem eigenen Unternehmen durchgeführt werden.

Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die Sachkunde nach TRBS 1203, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (§ 2 Absatz 6 BetrSichV) und Arbeitsschutzgesetz (§ 7 ArbSchG) bestellt werden zu können. Sie erhalten alle notwendigen Informationen, um Prüfungen an Druckbehältern und Rohrleitungen durchführen zu können.

Zielgruppe

Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal, welches als Befähigte Person Prüfungen an Druckbehältern und Rohrleitungen vornehmen soll

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

2030 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

385.7 EUR

Bruttopreis

2415.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Bianca Horst
+49 351 205 436 16
akd-dd@tuev-nord.de
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Befähigte Person zur Prüfung bei Explosionsgefährdungen - EX/A31/30201101/20042026-1 - 20.04.2026

Gemäß TRBS 1203 und BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Richtlinien 2014/34/EU und 1999/92/EG
- Betriebssicherheitsverordnung und Gefahrstoffverordnung
- Technische Regeln, z.B. TRBS 1201 Teil 1, TRGS 720-724

Befähigte Personen
- Rechte und Pflichten
- Stellung der Befähigten Person
- Anforderungen

Begriffe und Definitionen
- Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre
- Flammpunkt, Zündtemperatur
- Temperaturklassen
- Messung und Beurteilung elektrostatischer Aufladung
- Ermittlung sicherheitstechnischer Kennzahlen

Beurteilen der Explosionsgefahr
- Zoneneinteilung
- Gefährdungsbeurteilung
- Explosionsschutzdokument

Anforderungen an den Betrieb von Anlagen
- Verantwortung des Betreibers

Elektrische und nichtelektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
- Besonderheiten und praktische Beispiele der Zündschutzarten d", "e", "i", "p"
- Kennzeichnung

Prüfung elektrischer und nichtelektrischer Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Der Lehrgang vermittelt Ihnen die nach TRBS 1201 Teil 1 wesentliche Inhalte aus dem Explosionsschutz um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §2 Abs. 6) bestellt werden zu können. Er richtet sich nach den Anforderungen der in Anhang 2 Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung beschriebenen Punkte und qualifiziert Sie für die Durchführung von Prüfungen nach Nummer 5.2 sowie mit Ausnahmen auch nach 4.1 und 5.1.

Zielgruppe

Mitarbeiter aus Unternehmen, die als Befähigte Person Prüfungen an Geräten und Schutzsystemen in explosionsgefährdeten Bereichen vornehmen

Voraussetzungen

Eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne dieses Abschnitts muss über die in § 2 Absatz 6 genannte
Qualifikation hinaus
a) über eine einschlägige technische Berufsausbildung oder eine andere für die vorgesehenen
Prüfungsaufgaben ausreichende technische Qualifikation verfügen,
b) über eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Herstellung, dem Zusammenbau, dem Betrieb
oder der Instandhaltung der zu prüfenden Anlagen oder Anlagenkomponenten im Sinne dieses
Abschnitts verfügen und
c) ihre Kenntnisse über Explosionsgefährdungen durch Teilnahme an Schulungen oder
Unterweisungen auf aktuellem Stand halten.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30

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Gabelstaplerfahrer - Fortbildung - EX/A81/60101806/20042026-1 - 20.04.2026


Inhalt

Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
- StVO, StVZO
- DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)
- Betriebssicherheitsverordnung

Fahrer- und Unternehmerpflichten
- Betriebsanweisung
- Schriftliche Beauftragung
- Innerbetriebliche Regelungen

Besprechung von Unfällen und deren Verhinderung
- Geschwindigkeit
- Verlassen des Gabelstaplers
- Statistiken über Unfälle (Unfallschwerpunkte)

Fahrphysikalische Grundlagen
- Standsicherheit
- Lastschwerpunktabstand
- Tragfähigkeit

Bewegen und Stapeln von Lasten
- Lastaufnahme
- Standdreieck
- Be- und Entladen von Fahrzeugen

Abfahrtskontrolle gemäß DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)
- Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
- Lenkung, Reifen, Bremse
- Gabelzinken
- Hydraulik

Theoretische Prüfung

Nutzen

Mit diesem Seminar kommen Sie als Unternehmer Ihrer jährlichen Unterweisungspflicht nach § 12 Arbeitsschutzgesetz nach. Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die geltenden Rechtsgrundlagen und werden auf Gefahrenquellen im Arbeitsalltag aufmerksam gemacht: Laut der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), Grundsätze der Prävention § 4 (1) und der Betriebssicherheitsverordnung hat der Unternehmer die Pflicht, seine Arbeitnehmer mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Das betrifft auch die Unterweisung der Gabelstaplerfahrer.

Erfahrene Referenten vermitteln den aktuellen Kenntnisstand und die nötigen Rechtsgrundlagen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern die Umsetzung des Gelernten in den beruflichen Alltag. Das Seminar bietet Ihnen genügend Möglichkeiten, um sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.

Zielgruppe

Gabelstaplerfahrer, die bereits im Besitz eines Fahrerausweises sind

Voraussetzungen

Gabelstaplerfahrer mit gültiger Berechtigung nach DGUV 68.

Zeit

08:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

210 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

39.9 EUR

Bruttopreis

249.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
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Gabelstaplerfahrer - Fortbildung - EX/A81/60101806/20042026-2 - 20.04.2026


Inhalt

Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
- StVO, StVZO
- DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)
- Betriebssicherheitsverordnung

Fahrer- und Unternehmerpflichten
- Betriebsanweisung
- Schriftliche Beauftragung
- Innerbetriebliche Regelungen

Besprechung von Unfällen und deren Verhinderung
- Geschwindigkeit
- Verlassen des Gabelstaplers
- Statistiken über Unfälle (Unfallschwerpunkte)

Fahrphysikalische Grundlagen
- Standsicherheit
- Lastschwerpunktabstand
- Tragfähigkeit

Bewegen und Stapeln von Lasten
- Lastaufnahme
- Standdreieck
- Be- und Entladen von Fahrzeugen

Abfahrtskontrolle gemäß DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)
- Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
- Lenkung, Reifen, Bremse
- Gabelzinken
- Hydraulik

Theoretische Prüfung

Nutzen

Mit diesem Seminar kommen Sie als Unternehmer Ihrer jährlichen Unterweisungspflicht nach § 12 Arbeitsschutzgesetz nach. Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die geltenden Rechtsgrundlagen und werden auf Gefahrenquellen im Arbeitsalltag aufmerksam gemacht: Laut der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), Grundsätze der Prävention § 4 (1) und der Betriebssicherheitsverordnung hat der Unternehmer die Pflicht, seine Arbeitnehmer mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Das betrifft auch die Unterweisung der Gabelstaplerfahrer.

Erfahrene Referenten vermitteln den aktuellen Kenntnisstand und die nötigen Rechtsgrundlagen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern die Umsetzung des Gelernten in den beruflichen Alltag. Das Seminar bietet Ihnen genügend Möglichkeiten, um sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.

Zielgruppe

Gabelstaplerfahrer, die bereits im Besitz eines Fahrerausweises sind

Voraussetzungen

Gabelstaplerfahrer mit gültiger Berechtigung nach DGUV 68.

Zeit

08:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

210 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

39.9 EUR

Bruttopreis

249.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
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Lagermanager (TÜV) - EX/A37/60151101/20042026-1 - 20.04.2026

Grundlagen für Logistik- und Warehouse-Manager für eine optimierte Lagerwirtschaft


Inhalt

? MODUL 1 - Lagermanagement
- Ziele der Materialwirtschaft - Ziele des Lagermanagements
- Lagerorganisation - Wareneingang und Wareneingangsprüfung

? MODUL 2 - Materialwirtschaft
- Dispositionsverfahren - Strategien zur Bestandssenkung
- Einkauf - Organisationsformen - Einkaufsabwicklung
- Auftragsbestätigung

? MODUL 3 - Techniken der Lagerwirtschaft
- Lagerplanung - Innerbetrieblicher Transport - Fördertechnik
- Güterströme - Automatisierung - Lager- und Kommissionstechniken
- Verpackung - Versand

? MODUL 4 - Inventur und Bestandssenkung
- Inventurarten - Materialbereitstellung - Kennzahlen
- Controlling - Inventur und Bestandskontrollen

? MODUL 5 - Aufgaben in der Arbeitssicherheit
- Ladungssicherung - Arbeitsschutz - Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitgeberpflichten - Arbeitnehmerpflichten - Praktische Umsetzung

? MODUL 6 - HR
- Personalbedarfsplanung - Personalauswahl - Personalführung
- Mitarbeitermotivation - Personalbeurteilung - Leistungslohnsystem

Nutzen

Effizientes Lagermanagement ist ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens. Mit steigenden Anforderungen an Kostenminimierung, Kundenversorgung und Arbeitssicherheit werden fundierte Kenntnisse in diesem Bereich immer wichtiger. Unser Seminar Lagermanager (TÜV) vermittelt Ihnen alle notwendigen Kenntnisse, um Lagerprozesse gezielt zu optimieren und nachhaltige Lösungen für Ihr Unternehmen zu entwickeln.

Während der Weiterbildung für Lagerleiter lernen Sie umfassende Methoden zur Strukturierung und Steuerung effizienter Lagerprozesse kennen. Sie vertiefen Ihre Kenntnisse in den Bereichen Lagermanagement und Materialwirtschaft und erfahren, wie Sie durch den gezielten Einsatz moderner Lagertechnik die Effizienz Ihrer Lagerstrukturen steigern können. Darüber hinaus erhalten Sie praxisnahes Know-how zu Inventurprozessen und Bestandsreduzierung, um Bestände optimal zu verwalten und Kosten zu senken. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Arbeitssicherheit im Lager, bei der Sie sich mit den relevanten Vorschriften, Pflichten und Maßnahmen zur Unfallverhütung auseinandersetzen.

Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten begleiten Sie mit praxisorientierten Fallstudien und Best-Practice-Beispielen. Im Seminar erhalten Sie wertvolle Strategien, um auftretende Herausforderungen im Lageralltag zu meistern und individuelle Konzepte für Ihr Unternehmen zu entwickeln. Durch interaktive Übungen lernen Sie, Problemstellungen zielgerichtet zu analysieren und Lösungen effizient umzusetzen.

Erleben Sie mit unserer interaktiven Trainingseinheit realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.

Nach erfolgreichem Abschluss des Seminars zum Lagermanager (TÜV) sind Sie in der Lage, Ihr Lager professionell zu organisieren und die Abläufe im Unternehmen nachhaltig zu verbessern.

Mit dem TÜV-Zertifikat weisen Sie Ihre Fachkompetenz nach und erhöhen Ihre Karrierechancen in den Bereichen Lagerleitung, Logistikmanagement und Materialwirtschaft.

Zielgruppe

Handelsfachpacker, Fachlageristen, Fachkräfte für Lagerwirtschaft bzw. Lagerlogistik, Mitarbeiter aus Materialwirtschaft, Lager und Einkauf mittelständischer Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen, die mit der Führung eines Lagers oder Teilbereiches beauftragt sind oder werden sollen

Voraussetzungen

Die Teilnehmenden sollten über kaufmännische Grundkenntnisse verfügen.

Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Lagermanager (TÜV) ist der Besuch des gleichnamigen Seminars.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Als Abschluss des Seminars ist eine

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Webinar: Qualitätsbeauftragter (TÜV) - TÜV NORD OnlineCampus - EX/A52/20101208/20042026-1 - 20.04.2026

Online-Weiterbildung Qualitätsmanagement: Kompaktes Wissen zur ISO 9001


Inhalt

Online-Training Phase I (3 Tage):

Überblick QM-Normen und Grundlagen
- Begriffe und Qualitätsmanagement-Grundsätze
- PDCA-Zyklus

Prozessorientierung und Prozesslandschaften
- Prozessabgrenzungen und ausgelagerte Prozesse

Aufbau einer QM-Systemdokumentation
- Inhalte einer Prozessfestlegung
- Arbeitsanweisungen und andere Vorgaben, Lenkung dokumentierter Informationen
- Prozessziele, Kennzahlen und Prozess Input-Output

Führung und Kontext
- Q-Politik und Q-Ziele, Verantwortlichkeiten, Aufgabe der Leitung
- Interessierte Parteien, externe und interne Themen

Chancen und Risiken
- Ziel und Methoden

Normenkapitel - Unterstützung
- Vorstellung ausgewählter Themen

Selbststudium und Reflexionsphase (2 Tage) inklusive Lernzielkontrolle
- Vertiefung der Normenkapitel aus Online-Training Phase I
- Erarbeiten der Inhalte aus Kap. 8 Betriebliche Planung und Steuerung, Präsentation/Gesprächsführung und Projektmanagement
- Lernzielkontrolle zur Reflexion des erlernten Wissens und gegebenenfalls Nachstudium

Online-Training Phase II (3 Tage):

Rückblick auf Selbstlernphase, Klärung offener Fragen und Lessons Learned

Normenkapitel - Betrieb

Überwachung und Messung, Anforderungen und Methoden

Kundenzufriedenheitsmessung, Datenanalyse und Managementbewertung

Umgang mit Fehlern und Korrekturmaßnahmen
- Verbesserung, Methoden und Zielsetzung

Qualitätstechniken

Internes Audit
- Anforderungen, Auditarten
- Auditplanung und Durchführung
- Auditberichterstattung und Maßnahmenverfolgung

Nutzen

Qualifizieren Sie sich mit unserer Online-Weiterbildung Qualitätsmanagement zur bzw. zum zertifizierten Qualitätsbeauftragten (TÜV). Erwerben Sie diese Qualifikation sowie das Zertifikat in zwei dreitägigen Online-Trainingsphasen sowie einer zweitägigen Selbstlernphase. Das Zertifikat ist branchenunabhängig gültig und öffnet Ihnen die Tür zu allen weiteren QM-Qualifikationsschritten wie dem Qualitätsmanager und dem Qualitätsauditor (TÜV) inklusive akkreditiertem Personenzertifikat.

Dieses Webinar zeichnet sich durch verschiedene Ausbildungsphasen beim Erlernen der Anforderungen der DIN EN ISO 9001 und dessen Umsetzung aus:

1. Online-Vorträge: Unsere Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen die Struktur (HLS) und die Inhalte der DIN EN ISO 9001.

2. Transfereinheiten: Sie setzen anhand von Praxisübungen die Normenanforderungen um. Dabei können Sie firmeneigene Prozesse und Verfahren integrieren. Für Ihr Unternehmen resultiert daraus ein hoher praktischer Nutzen.

3. Besprechungen der Arbeitsergebnisse: Wir besprechen gemeinsam die Ergebnisse aus der Transferphase. Sie erhalten direkt Feedback von unseren Referentinnen und Referenten sowie Ihrer Online-Gruppe.

4. Selbstlernphase/Reflexionsphase inklusive Lernzielkontrolle: Sie erarbeiten sich selbst das nötige Wissen der QB-Unterlagen und Normentexte aus Kapitel 8 der ISO 9001.
Mittels einer digitalen Lernzielkontrolle prüfen Sie sich selbst. Wir vertiefen gemeinsam relevante Themen. Unklarheiten und offene Fragen können Sie in der zweiten Online-Phase der QB-Ausbildung direkt mit der Online-Gruppe sowie den Referentinnen und Referenten besprechen.

5. Fragestunde: Zwischen der Online-Weiterbildung für Qualitätsbeauftragte und der Online-Prüfung haben Sie die Möglichkeit, inhaltliche Unklarheiten im Rahmen einer Fragestunde mit den Referentinnen und Referenten zu besprechen.

6. Prüfung: Sie haben die Möglichkeit, eine Online-Prüfung zu absolvieren (hierzu ist eine separate Anmeldung erforderlich). Diese Prüfung wird von der Personenzertifizierungsstelle der TÜV NORD CERT durchgeführt. Entscheiden Sie selbst, ob Sie die Abschlussprüfung direkt nach dem W

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Datenschutzbeauftragter (TÜV) - EX/A34/10151101/20042026-1 - 20.04.2026

gemäß DSGVO und BDSG-neu


Inhalt

1. Schulungstag: Datenschutzrecht
Grundlagen
- EU-Datenschutzrecht, Verhältnis zum nationalen Recht
- Einführung in die Datenschutzrechtsordnung, Struktur BDSG
- Kirchliche Regelungsbefugnis
- Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich der DSGVO
- Wichtige Begriffe und Prinzipien des Datenschutzrechts (Art. 4 und 5 DSGVO)

Rechtswirksame Einwilligungen
- Form und Bestimmtheit der Einwilligung
- Aufklärungspflichten und Kopplungsverbot
- Widerrufsrecht des Betroffenen
- Fortgeltung vor dem 25.05.2018 erteilter Einwilligungen
- Besonderheiten der Beschäftigteneinwilligung

Kernbereiche des Datenschutzes
- Übersicht zu den Erlaubnisnormen
- Grundlagen zur Verarbeitung von Kunden- und Interessentendaten
- Grundlagen zum Beschäftigtendatenschutz
- Übermittlung in Drittländer

Telemedien: Wichtige Pflichten beim Betrieb von Webseiten

2. Schulungstag: Formelle Datenschutzanforderungen und Datenschutz-Kontrollinstanzen
Rechte der Betroffenen
- Transparenzpflichten gegenüber den Betroffenen
- Löschung und Recht auf Vergessen
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Widerspruchsrecht, Schadensersatz

Der Datenschutzbeauftragte
- Benennungspflichten, Voraussetzungen, Fachwissen
- Aufgaben, Stellung im Unternehmen
- Abberufungs- und Kündigungsschutz

Die Aufsichtsbehörde
- Aufgaben, Befugnisse, Sanktionen, KI und Datenschutz
- Aktivitäten von Aufsichtsbehörden

3. Schulungstag: Datenschutzmanagement und -organisation
Datenschutzkonzept und Betroffenenrechte
- Datenschutzorganisation
- Gewährleistung der Rechte betroffener Personen
- Melde- und Dokumentationspflichten bei Datensicherheitsvorfällen

Verarbeitungsverzeichnisse nach Art. 30 DSGVO
- Rechtsgrundlagen, Voraussetzungen und Zweck
- Inhalt des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
- Anforderungen an die Form; Erstellung, Aktualisierung

Datenschutz-Folgenabschätzung
- Voraussetzungen, Risikobetrachtung
- Abgrenzung Unternehmens-/Betroffenenrisiken
- Verringerung von Risiken, Risikomatrix
- Schwellwertanalyse, Ablauf

Vervollständigung der Dokumentation
- Dokumente, Verhaltensregeln, Zertifizierung

Verpflichtungen des Datenschutzbeauftragten
- Ansprechpartner, Aufgabenwahrnehmung
- Was kommt nach dem Einführungsseminar?

4. Schulungstag: Informationssicherheit
Begriffe und Schutzziele
- Abgrenzung Datenschutz - Informationssicherheit
- Schutzziele der Informationssicherheit

Gefährdungen der Informationssicherheit
- Verbreitete Schwachstellen, häufige Bedrohungen

Technische und organisatorische Maßnahmen
- Angemessenheit, Pseudonymisierung
- Verschlüsselung, Dokumentation

Hilfs- und Arbeitsmittel für den DSB

Nutzen

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten und seit dem 25. Mai 2018 anzuwenden. Dadurch erfolgt in der gesamten EU und damit auch in Deutschland eine umfassende Neugestaltung des Datenschutzes. Unser Lehrgang vermittelt Datenschutzbeauftragten neben Grundlagenwissen für ihre Tätigkeit sämtliche rechtliche Änderungen, die sich im Zuge der DSGVO ergeben. Sie lernen unter anderem den rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen Daten, das organisatorische Umfeld sowie Aspekte der technisch-organisatorischen Maßnahmen des betrieblichen Datenschutzes kennen. Darüber hinaus erfahren Sie in dem Kurs für Datenschutzbeauftragte, welche hohen Anforderungen an die soziale Kompetenz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten als Vermittler und Berater zwischen Management, Betroffenen, Betriebsrat und Aufsichtsbehörden gestellt werden.

Wer muss eigentlich einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benennen? Laut § 38 BDSG-neu mu

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