Profil

BF3/BF3+Grundkurs für Führer von Begleitfahrzeugen - EX/A81/60208101/15042026-1 - 15.04.2026
Inhalt
Verkehrsblatt-Dokument B3422 - Vers. 92.1.
- Straßenverkehrsrecht
- Allgemeine Rechtsgrundlagen von Großraum- und Schwertransporten
- Darstellung der Verantwortung der Fahrer
- Genehmigungspraxis
- Bautechnik von Straßen und Brücken
- Verhalten des Begleitpersonals
- WVZ Anlagen (Wechselverkehrszeichen)
- Lagebedingte Einsatzdurchführung
- Abgrenzung gegen die Auflagen der Polizeilichen Anordnung
- Praxisbezogene Handlungshilfen
- Abschlussprüfung
Nutzen
Jeder Schwertransport birgt Gefahrenpotenziale für den Straßenverkehr sowie für andere beteiligte Personen. Damit ein sicherer Schwerlast-Transport gewähleistet werden kann, kommen bei der Absicherung Begleitfahrzeuge mit Wechselverkehrszeichen-Anlage (WVZ) zum Einsatz. Hierfür ist eine BF3-Berechtigung erforderlich.
In diesem 2-tägigen Seminar BF3 Grundkurs zum Führen von Begleitfahrzeugen werden Sie als Fahrpersonal dazu befähigt, bei Großraum- und Schwertransporten (gem. Rechtsgrundlage Verkehrsblatt-Dokument B3422 - Vers. 92.1. in gültiger Fassung) diese Begleittätigkeiten kompetent und rechtssicher mit Wechselverkehrszeichen-Anlage durchzuführen.
Wichtige Information: Nach 2 Jahren ist zur Verlängerung Ihres BF3-Berechtigungsausweises eine Auffrischung nötig.
Unsere BF3-Schulungen entsprechen den qualitativen und inhaltlichen aktuellen Anforderungen des Verkehrsblattes, dass die Standards für die Begleitung von Schwertransporten festlegt.
Zielgruppe
Fahrer von Begleitfahrzeugen (BF3/BF3+/BF4) im Straßenverkehr
Voraussetzungen
- Beherrschung der deutschen Sprache (um die Bedingungen aus der Genehmigung umsetzten zu können)
- Nachweis eines 2-jährigen gültigen Führerscheinbesitzes der Klasse B
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
12; Diese Schulung kann auch als Inhouse-Schulung angeboten werden.
Zusatz zum Seminarabschluss: Erteilung und Ausstellung des Berechtigungsausweises BF3/BF3+
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
538 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
102.22 EUR
Bruttopreis
640.22 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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Webinar: Sicherheitskultur im Unternehmen - EX/A52/50201718/15042026-1 - 15.04.2026
Führungspotenzial entfalten: Sicherheitskultur als zentraler Bestandteil für Führungskräfte
Inhalt
Einführung in das Thema sicheres Verhalten und Sicherheitskultur
- Sicheres Verhalten
- Definition Sicherheitskultur
- Erkennen einer guten Sicherheitskultur
Vorteile von sicherem Verhalten
- Eigene Motivation zu sicherem Verhalten
- Identifikation von Gefährdungen
- Analyse von Vorfällen
- Schaffung einer sicherheitsfördernden Unternehmenskultur
Kommunikation zu sicherem Verhalten
- Fördern einer offenen Kommunikationskultur
- Umgang mit Widerstand
- Effektive Kommunikation von Sicherheitsthemen
Einbindung der Mitarbeitenden
- Was motiviert Mitarbeitende zu sicherem Verhalten?
- Anreize, Vorschlagswesen & Belohnungssysteme
Sicherheitsroutinen aufbauen & beibehalten
- Methoden für die kontinuierliche Überwachung der Sicherheitskultur
- Best Practice im Umgang mit Gefährdungen / unsicherem Verhalten
Nutzen
In unserem Webinar Sicherheitskultur im Unternehmen als zentraler Bestandteil für Führungskräfte erfahren Sie als Führungsperson, wie Sie ein effektives und vor allem sicheres Arbeitsumfeld schaffen. Wir vermitteln Ihnen praxisnah, wie Sicherheitskultur und Unternehmenserfolg zusammenhängen, und bieten praktische Strategien zur Umsetzung im Arbeitsalltag.
Im Kern der Online-Schulung steht die Entwicklung von Führungskompetenzen im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Diese befähigen Sie, eine proaktive Rolle bei der Gestaltung der Sicherheitskultur in Ihrem Unternehmen zu übernehmen. Sie lernen, wie Sie durch effektive Kommunikation und Mitarbeiterbeteiligung eine Kultur der Sicherheit und des Wohlbefindens am Arbeitsplatz fördern können. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz als wesentliche Faktoren für den langfristigen Unternehmenserfolg.
Dieses Seminar unterstreicht die Bedeutung der Fürsorgepflicht und der rechtlichen Verantwortung von Führungskräften. Dies gilt insbesondere für die Umsetzung gesetzlicher Vorschriften sowie die Reduzierung von Unfällen und Ausfallzeiten. Methoden wie die Last Minute Risk Analysis und die Analyse von Vorfällen helfen Ihnen künftig dabei, Sicherheitsmaßnahmen in den Arbeitsalltag zu integrieren und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür zu sensibilisieren.
Durch den Austausch mit unseren Fachexpertinnen und -experten sowie den anderen Teilnehmenden bietet Ihnen unser Webinar eine Plattform für einen aktiven Austausch und praktische Tipps. Dieser interaktive Ansatz bereitet Sie darauf vor, nicht nur Ihre Mitarbeitenden effektiv zu einer guten Sicherheitskultur zu führen, sondern auch als verantwortungsbewusste Führungskraft eine positive, nachhaltige und vor allem sichere Unternehmenskultur aufzubauen.
Nach diesem Webinar können Sie die Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Arbeitsalltag umsetzen und wissen, wie Sie Ihre Mitarbeitenden zu einer positiven Sicherheitskultur im Unternehmen führen.
Zielgruppe
Führungskräfte und angehende Führungskräfte, welche die Verantwortung zur Umsetzung der Unternehmerpflichten tragen, Betriebsleiter und Betriebsleiterinnen
Voraussetzungen
Grundlagenwissen zum rechtlichen Arbeitsschutz oder Besuch der Veranstaltung ?Arbeitsschutz - Rechtssichere Organisation in Unternehmen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
0
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677 - Fortbildung - EX/A52/30151906/15042026-1 - 15.04.2026
Vorgeschriebene Schulung zum Erhalt der Fachkunde
Inhalt
Inhalte der DIN 14677
DIBt-Richtlinie und weitere Regelwerke
Pflichten des Betreibers/des Instandhalters gemäß DIN 14677
Überwachung, Funktionsprüfung und Wartung
Prüfzyklen und Prüfnachweis/-buch
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Die wiederkehrenden Prüfungen und Wartungen von Feststellanlagen dürfen nur von geschulten Fachkräften gemäß DIN 14677 durchgeführt werden. Mitarbeiter, die bereits über diese Ausbildung verfügen, müssen alle fünf Jahre einen Kompetenznachweis vorlegen und die Kenntnisse auffrischen. Mit unserer Fortbildung erwerben Sie das nötige Fachwissen über die DIN 14677 inklusive der darin definierten Pflichten des Betreibers und Instandhalters von Feststellanlagen. Neben den Inhalten der DIN 14677 vermitteln Ihnen unsere Dozenten die DIBt-Richtlinien und weitere Regelwerke sowie Fachkenntnisse zur Überwachung, Funktionsprüfung und Wartung von Feststellanlagen. Sie erlangen zudem Wissen über Prüfzyklen und Prüfnachweise.
Für Instandhaltungsarbeiten, die an Feststellanlagen in explosionsgefährdeten Bereichen durchgeführt werden, sind die entsprechenden Regeln und Vorschriften zu berücksichtigen. Die damit beauftragten Fachkräfte für Feststellanlagen müssen über die dafür erforderlichen Fachkenntnisse und Nachweise verfügen. Für Instandhaltungsarbeiten an Feststellanlagen, deren Brandmelder unter die Strahlenschutzverordnung fallen (z. B. Rauchmelder nach dem Ionisationsprinzip), sind deren Anforderungen entsprechend zu berücksichtigen. Die damit beauftragen Fachfirmen für Feststellanlagen müssen über die erforderlichen Fachkenntnisse und Nachweise verfügen.
Zielgruppe
Fachkräfte für Feststellanlagen, die ihre Fachkunde erneuern müssen, Service- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter, die wiederkehrende Prüfungen von Brandschutztüren und -toren sowie erforderliche Prüfungen der Feststellanlagen in Anlehnung an die DIBt-Richtlinien durchführen sollen, Brandschutzverantwortliche
Voraussetzungen
Nach DIN 14677 sollte die Fachkraft für Feststellanlagen über eine abgeschlossene Berufsausbildung in den Bereichen Elektrotechnik oder Mechanik oder eine 3-jährige entsprechende Berufserfahrung verfügen. Sie verfügen über Nachweisbare Kenntnisse der Anforderungen an Feuer- und Rauchschutzabschlüssen und bisitzen Herstellerspezifische Kenntnisse von Feststellanlagen.
Zeit
08:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
600 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
114 EUR
Bruttopreis
714 EUR
Ansprechpartner
Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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PPAP-Schulung und PPF-Verfahren - EX/A44/20201912/15042026-1 - 15.04.2026
TÜV NORD QM-Factory: Produktfreigabe durch Erstmusterprüfung
Inhalt
PPAP- und VDA-2-Verfahren im Überblick
- Ziele des PPAP- und VDA-2-Verfahrens
- Anwendungsbereiche des PPAP- und VDA-2-Verfahrens
- Wechselwirkung des PPAP/VDA 2 mit der IATF 16949
Ablauf des PPAP / VDA-2-Prozesses
- Sonderabläufe des VDA-2-Prozesses
- Anforderungen an den PPAP / VDA-2-Prozess
- Vorlagestufen PPAP / VDA 2
Vergleich PPAP und VDA 2
- Inhaltliche Forderungen PPAP und VDA 2
PPAP-/VDA-2-Freigabe
- Bewertungen zum VDA 2 und PPAP
- Aufzeichnung zum VDA 2 und PPAP
- PPAP-/VDA-2-Freigabe
Zusammenfassung
Nutzen
PPAP (Production Part Approval Process) und VDA 2 sind entscheidende Qualitätswerkzeuge in der Automobilindustrie. Sie dienen der Qualitätssicherung von Serienteilen.
In unserer Schulung PPAP (Production Part Approval Process) / VDA 2 lernen Sie die wesentlichen Grundlagen und Inhalte der in der Automobilindustrie weit verbreiteten strukturierten Produkt- und Prozessfreigabe (Erstmusterprüfung) kennen. Dazu gehört, diese so durchzuführen, zu dokumentieren und umzusetzen, dass die ausgelieferten Teile den geforderten Qualitätsstandards entsprechen.
Außerdem lernen Sie:
- Prozesse zu bewerten,
- Produkteigenschaften zu prüfen,
- Maßnahmen zur Fehlervermeidung und -erkennung durchzuführen und
- die erforderliche Dokumentation zum Nachweis der Konformität zu erstellen.
Die PPAP(Production Part Approval Process)-/VDA-2-Schulung vermittelt Ihnen praxisnah das notwendige Wissen, um die Bemusterung neuer Teile sowohl intern als auch extern durchzuführen und zu dokumentieren und die Qualitätsstandards sicherzustellen. Die enge Zusammenarbeit zwischen Kundinnen bzw. Kunden und Lieferant ist dabei von großer Bedeutung.
Unsere Referentinnen und Referenten verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich der Automotive Core Tools, insbesondere der PPAP- und VDA-2-Kriterien. Sie erläutern Ihnen die vorgeschriebene Methodik anhand von Praxisbeispielen. Der Workshop-Charakter dieses Seminars drückt sich durch digital unterstützte praktische Übungen aus. So erhalten Sie durch die Arbeit mit Ihren Notebooks und Softwaretools direkt umsetzbare Lösungen für Ihr Unternehmen.
Nutzen Sie die Zeit während unserer PPAP-Schulung zum Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmenden und unseren Expertinnen und Experten. Sie können dabei individuelle Fragen direkt klären und erhalten fundierte Hinweise für die direkte Umsetzung der Produkt- und Prozessfreigabe durch Erstmusterprüfung.
Unser PPAP-Seminar ist speziell auf die Anforderungen der weltweit agierenden Automobilindustrie zugeschnitten und berücksichtigt die Regelwerke PPAP nach AIAG (Automotive Industry Action Group), PPF nach VDA-Band 2 (Verband der Automobilindustrie), die kundenspezifischen Anforderungen der OEM (Original Equipment Manufacturer) und die normativen Anforderungen der IATF 16949 an den Freigabeprozess. Ebenso gehen unsere Referentinnen und Referenten auf die im VDA-Band 1 geforderte Nachweisdokumentation ein.
Zielgruppe
Die Themen PPAP-Schulung und PPF-Verfahren sind insbesondere für Mitarbeitende in Unternehmen relevant, die in der Automobilindustrie tätig sind oder mit Lieferanten in dieser Branche zusammenarbeiten, wie z. B. Projektleiterinnen und Projektleiter und Mitarbeitende aus Entwicklung, Planung, QM/QS und Beschaffung.
Voraussetzungen
Grunderfahrungen mit Produktionsprozess- und Produktionsfreigabeverfahren sowie Kenntnisse, Tätigkeiten, praktische Erfahrungen mit Managementsystemen sind vorteilhaft.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;
Wenn die Möglichkeit besteht, bringen Sie bitte zum Seminar ein Laptop mit. Für die Praxisübungen erhalten Sie Excel Tools.
Bitte informieren Sie sich über weitere Core Tools in unserer TÜV NORD QM-Factory.
Abschl
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Befähigte Person zum Prüfen austauschbarer Kipp- und Absetzbehälter - EX/A40/60102401/15042026-1 - 15.04.2026
UVV-Prüfung Container nach DGUV 214-016 und 214-017
Inhalt
Gesetze und Verordnungen
- U. a. Betriebssicherheitsverordnung
Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- EG-Richtlinien und Normen
Arbeitsschutzvorschriften
Unfallverhütungsvorschriften
- U. a. DGUV Vorschrift 1
- DGUV Information 214-016
- DGUV Information 214-017
Grundsätze für die Prüfung von Kipp- und Absetzbehältern
Bau- und Ausrüstungsvorschriften gem. der Baureihe DIN 30720 ff
Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person
Verantwortung und Haftung
Theoretische und praktische Einweisung in die Prüfung von Kipp- und Absetzbehältern
Erfolgskontrolle
Nutzen
In unserer Schulung zur Fördertechnik erweitern Sie Ihre Kenntnisse, um als Befähigte Person zum Prüfen austauschbarer Kipp- und Absetzbehälter bestellt werden zu können. Neben den rechtlichen Grundlagen lernen Sie die Grundbegriffe für Kipp- und Absetzbehälter kennen. Erfahrene Referentinnen und Referenten erläutern die Begriffsbestimmungen, die Inbetriebnahme und die Kontrollmaßnahmen. Typische Probleme und die erforderliche Dokumentation stehen ebenso im Mittelpunkt dieses Seminars. Darüber hinaus vermitteln wir Ihnen die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person.
Die praxisnahen Seminarinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorschriften (DGUV 214-016 und 214-017) und Normen. Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die notwendigen Kenntnisse zur Prüfung austauschbarer Kipp- und Absetzbehälter. Diese sind eine der Voraussetzungen für die Bestellung zur Befähigten Person nach Betriebssicherheitsverordnung.
Die innovativen Unterrichtsmaterialien dieses Lehrgangs zur UVV-Prüfung von Containern erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Die Fortbildung bietet Ihnen außerdem genügend Raum für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit den anderen Seminarteilnehmenden.
Zielgruppe
Ingenieure, Meister sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von austauschbaren Kipp- und Absetzbehältern eingesetzt werden sollen
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung im Umgang und in der Benutzung des Arbeitsmittels besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem Kipp- und Absetzbehälter statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn keine Kipp- und Absetzbehälter zur Verfügung stehen.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Aktuelles zum Energie- und Stromsteuergesetz - Grundlagen und Änderungen 2025 - EX/A50/40201701/15042026-1 - 15.04.2026
Steuerbegünstigungen und Deklarationspflichten für Stromeigenerzeuger und Industrieunternehmen
Inhalt
Steuerentstehung für Strom und Energieerzeugnisse
- Steuerpflichtige Erzeugnisse, Stromsteueranmeldung, Energiesteueranmeldung
- Stromversorger- und Erdgasliefererstatus sowie neue Ausnahmetatbestände ab 2025
- Übersicht der relevanten steuerlichen Pflichten für Energieversorger und Eigenerzeuger
Steuerbegünstigungen für die Eigenstromerzeugung
- Neue Anforderungen für Eigenerzeuger durch das Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau
- Steuerbefreiungen und -entlastungen für Photovoltaik- und KWK-Anlagen
- Prüfung des Marktstammdatenregisters durch Hauptzollämter: neue Risiken und Meldepflichten
- Amtliche Vordrucke und Erlaubnisverfahren für Eigenstromerzeuger
Steuerentlastungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes
- Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit: Wer profitiert von den neuen Entlastungen?
- Überblick über die Steuerentlastungstatbestände (§§ 9a, 9b StromStG bzw. §§ 51, 54 EnergieStG)
- Unbefristete Steuerentlastung nach § 9b StromStG und ihre praktische Umsetzung
- Stromabgabe an Dritte / Nutzenergieabgabe an Dritte / Abgabe von Energieerzeugnissen
- Neue elektronische Verfahren für Steueranträge: Nutzung der Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (Zoll-Portal)
Beihilferechtliche Vorgaben und neue Selbsterklärungspflichten
- Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen auf amtlichem Vordruck 1139
- Neue Schwellenwerte: Selbsterklärung nur noch ab 10.000 ¤ Entlastungsbetrag erforderlich
- Strengere wirtschaftliche Prüfkriterien: bilanzbezogene Nachweise zur Beihilfefähigkeit erforderlich
- Wegfall der Patronatserklärung als Sicherungsmittel
- Meldepflichten nach der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV)
- Neue Schwellenwerte: Meldepflicht ab 100.000 ¤ pro Jahr (10.000 ¤ für Landwirtschaft, Fischerei, Aquakultur)
Aktuelles zur Energie- und Stromsteuer
- Neue Anforderungen ab 2025 und ihre Auswirkungen auf Unternehmen
- Digitale Antragstellung und neue Meldepflichten für Steuerbegünstigungen
- Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte
- Fachmeldungen und Informationsschreiben der Generalzolldirektion
- Entwicklungen bei der Energiesteuerrichtlinie und im EU-Beihilferecht
- Praktische Anwendung: Umsetzung der neuen Vorschriften im Unternehmensalltag
Praxisbeispiele und Fallstudien
- Typische Herausforderungen bei der Antragstellung und den neuen Meldepflichten
- Beispiele für die Steuerbefreiung von Eigenerzeugern und Unternehmen des produzierenden Gewerbes
- Diskussion und Beantwortung individueller Fragen
Nutzen
Unternehmen des produzierenden Gewerbes, Energieversorger, Eigenerzeuger von Strom und Betreiber von Stromspeichern stehen im Jahr 2025 vor umfangreichen Neuerungen im Energie- und Stromsteuerrecht. Im Fokus stehen unter anderem die verpflichtende elektronische Antragstellung, Steuerbefreiungen für Eigenerzeuger, geänderte Antragsfristen, neue beihilferechtliche Meldepflichten sowie steuerliche Besonderheiten bei Elektromobilität und eine verstärkte Prüfung von PV- und KWK-Anlagen.
In diesem Seminar erfahren Sie kompakt und praxisnah alles Aktuelle zum Energie- und Stromsteuergesetz 2025 - und wie Sie steuerliche Vorteile weiterhin rechtssicher nutzen.
Sie lernen, wie Sie Ihre Steueranmeldungen und Entlastungsanträge korrekt und fristgerecht über das Zoll-Portal digital einreichen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die neue Steuerentlastung nach § 9b StromStG nutzen, welche Pflichten für Eigenerzeuger gelten und worauf Sie bei der Abgabe von Strom und Energie an Dritte achten müssen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den neuen steuerlichen Anforderungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen, KWK-Anlagen und Stromspeichern. Wir erklären, welche Voraussetzungen Sie für
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Deeskalationstraining I - Basisseminar - EX/A81/10358101/15042026-1 - 15.04.2026
Professioneller Umgang mit Stress und Konflikten
Inhalt
Grundlagen der Kommunikation
Gesprächsführung in schwierigen Situationen
Selbstschutzstrategien
Grundsätzliche Vorsichtsmaßnahmen
Stressbewältigung
Verhaltensgrundlagen zur Deeskalation bei Auseinandersetzungen Dritter und in Nothilfesituationen
Nutzen
Gewalt kann situativ sein, geplant sein oder sich gruppendynamisch entwickeln. Betroffene reagieren oft mit Angst, Unsicherheit und Hilflosigkeit im Umgang mit gewaltbereiten Menschen. Der professionelle Umgang mit Gewaltsituationen ist wichtig; sind Sie es doch, die aufgrund Ihres Berufes in Auseinandersetzungen verwickelt werden oder Konflikte schlichten müssen. Um Gewalteskalationen zu verhindern, sind Strategien der Deeskalation und der gewaltfreien Konfliktklärung gefragt.
Besonders viel Wert legen wir auf einen hohen Praxisanteil. In den praktischen Übungen werden gewalttätige Erlebnisse analysiert, Deeskalationsmöglichkeiten sowie Selbstschutz -und verteidigungsstrategien entwickelt und trainiert.
Ziel dieser Grundlagenqualifizierung ist es, einen professionellen Umgang mit Konflikten, Aggressionen und Gewalt zu erlernen, im eigenen Arbeitsumfeld weiterzuvermitteln, deeskalierendes Handeln und Denken zu etablieren sowie Gewaltprävention zu betreiben. Für eine Vertiefung von speziellen Themen empfehlen wir im Anschluss unser 1-tägiges Praxisseminar.
Zielgruppe
Multiplikatoren, Angestellte, Beamte und Führungskräfte aller Berufsgruppen und Branchen (z. B. medizinische Einrichtungen, Gastronomie, Einzelhandel, öffentlicher Nah- und Fernverkehr, öffentlicher Dienst) sowie Betroffene und Interessierte
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
12
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
649 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
123.31 EUR
Bruttopreis
772.31 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) - Fortbildung und Erfahrungsaustausch - EX/A34/30251106/15042026-1 - 15.04.2026
In Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen
Inhalt
Rechtliche und technische Grundlagen für die VEFK
- Gesetze
- Verordnungen
- Vorschriften
- Berufsgenossenschaftliche Dokumente
- Anerkannte Regeln der Technik
Organisationsmöglichkeiten im Betrieb
Qualifikationen
- Elektrofachkraft mit speziellen Fähigkeiten
- Elektrofachkraft
- Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
- Elektrotechnisch unterwiesene Person
Aufgaben der VEFK - Zielsetzung
- Sicherheit durch gut geschulte Mitarbeiter
- Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
Fahrlässigkeiten und Haftung
Erfahrungsaustausch
Nutzen
Das Seminar informiert Sie über mögliche Veränderungen der rechtlichen und technischen Grundlagen im Tätigkeitsfeld für Verantwortliche Elektrofachkräfte (VEFK). Der Erfahrungsaustausch ermöglicht es Ihnen, Ihre bis dato ergriffenen betrieblichen Schritte einer persönlichen Bewertung zu unterziehen. Im Anschluss können Sie diese mit den Forderungen der Arbeitsschutzdokumente vergleichen. Ergebnisse werden diskutiert und erforderliche Korrekturmaßnahmen können abgeleitet werden.
Als Verantwortliche Elektrofachkraft haben Sie Unternehmerverantwortung übernommen und müssen dieser gerecht werden. Dem Arbeitsschutz ist ein fester Platz in jedem Unternehmen einzuräumen, so verlangt es der Gesetzgeber. Wichtiger Bestandteil hierbei ist die elektrische Sicherheit.
Im Seminar erleichtern Ihnen innovative Unterrichtsmaterialien, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen umfassend den aktuellen Kenntnisstand.
Zielgruppe
Verantwortliche Elektrofachkräfte aus Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen
Voraussetzungen
Vorausgesetzt werden Kenntnisse und Erfahrungen als Verantwortliche Elektrofachkraft, die z. B. im Seminar 30251101: Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)" erworben werden können. Berufliche Erfahrungen als Verantwortliche Elektrofachkraft sollten vorhanden sein.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
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Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) - Fortbildung und Erfahrungsaustausch - EX/A52/30251106/15042026-1 - 15.04.2026
In Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen
Inhalt
Rechtliche und technische Grundlagen für die VEFK
- Gesetze
- Verordnungen
- Vorschriften
- Berufsgenossenschaftliche Dokumente
- Anerkannte Regeln der Technik
Organisationsmöglichkeiten im Betrieb
Qualifikationen
- Elektrofachkraft mit speziellen Fähigkeiten
- Elektrofachkraft
- Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
- Elektrotechnisch unterwiesene Person
Aufgaben der VEFK - Zielsetzung
- Sicherheit durch gut geschulte Mitarbeiter
- Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
Fahrlässigkeiten und Haftung
Erfahrungsaustausch
Nutzen
Das Seminar informiert Sie über mögliche Veränderungen der rechtlichen und technischen Grundlagen im Tätigkeitsfeld für Verantwortliche Elektrofachkräfte (VEFK). Der Erfahrungsaustausch ermöglicht es Ihnen, Ihre bis dato ergriffenen betrieblichen Schritte einer persönlichen Bewertung zu unterziehen. Im Anschluss können Sie diese mit den Forderungen der Arbeitsschutzdokumente vergleichen. Ergebnisse werden diskutiert und erforderliche Korrekturmaßnahmen können abgeleitet werden.
Als Verantwortliche Elektrofachkraft haben Sie Unternehmerverantwortung übernommen und müssen dieser gerecht werden. Dem Arbeitsschutz ist ein fester Platz in jedem Unternehmen einzuräumen, so verlangt es der Gesetzgeber. Wichtiger Bestandteil hierbei ist die elektrische Sicherheit.
Im Seminar erleichtern Ihnen innovative Unterrichtsmaterialien, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen umfassend den aktuellen Kenntnisstand.
Zielgruppe
Verantwortliche Elektrofachkräfte aus Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen
Voraussetzungen
Vorausgesetzt werden Kenntnisse und Erfahrungen als Verantwortliche Elektrofachkraft, die z. B. im Seminar 30251101: Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)" erworben werden können. Berufliche Erfahrungen als Verantwortliche Elektrofachkraft sollten vorhanden sein.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
20
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Hygienische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen nach Kategorie B - EX/A38/30353301/15042026-1 - 15.04.2026
Sachkundiger für Hygienetätigkeiten nach VDI-Richtlinie 6022
Inhalt
Notwendigkeit und Bedeutung der Hygiene beim Betrieb von RLT-Anlagen
Hygienische Probleme der einzelnen luftführenden Aggregate in RLT-Anlagen
Wartung von RLT-Anlagen, Einflussgrößen für die Festlegung von Wartungsintervallen
Einfache Messverfahren zur Überprüfung von RLT-Anlagen
Persönliche Schutzmaßnahmen in hygienischer Hinsicht bei Bedienungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
Maßgebende Vorschriften (insbesondere Unfallverhütungsvorschriften und das technische Regelwerk)
Umgang mit chemischen Reinigungs- und Desinfektionsmitteln
Schriftliche Prüfung zum Erhalt einer VDI-Urkunde
Nutzen
In diesem Seminar werden Ihnen alle wichtigen Kenntnisse über die hygienischen Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen nach der VDI-Richtlinie 6022 Kategorie B vermittelt. Nach Teilnahme an der Veranstaltung und bestandener schriftlicher Prüfung erfüllen Sie die Voraussetzung zur Durchführung von Hygienekontrollen sowie von hygienerelevanten Wartungsmaßnahmen. Die Richtlinie regelt die hygienischen Anforderungen an Wartung, Inspektion und Reinigung von RLT-Anlagen.
Unsere Schulung behandelt außerdem die Forderungen und Richtlinien der BG.
Unsere erfahrenen Referenten entsprechen selbstverständlich mit ihren Qualifikationen und Zuständigkeiten den Ansprüchen der VDI 6022 Blatt 2 und vermitteln Ihnen das aktuelle Wissen Ihrer Branche. Anhand anschaulicher Beispiele diskutieren Sie die aktuelle Rechtslage und Hygienevorschriften.
Zielgruppe
Personen, die einfache Kontroll- und Reinigungsmaßnahmen durchführen sollen, Wartungspersonal von raumlufttechnischen (RLT-)Anlagen, z. B. Hausmeister
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Qualifizierung ist der Nachweis bei der Anmeldung über die erforderlichen beruflichen Mindestqualifikationen. Dazu gehört eine abgeschlossene Berufsausbildung und/oder ein Abschluss als Fachmonteur der Lüftungs- oder Anlagentechnik oder mehrjährige Berufserfahrung in der Wartung von RLT-Anlagen.
Bei bestandener Prüfung und Erfüllung der Eingangsvoraussetzungen erhalten Sie den Qualifikationsnachweis (VDI-Urkunde).
Personen, die diese Eingangsvoraussetzungen nicht besitzen, erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
Zeit
08:30 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
25; Unsere Referenten entsprechen mit ihren Qualifikationen und Zuständigkeiten der VDI 6022 Blatt 4.
Sie erhalten mit Abschluss der bestandenen Prüfung eine VDI Urkunde (Qualifizierungsnachweis) und erhalten zusätzlich zu den Schulungsunterlagen relevante Richtlinien der VDI 6022.
Die Gültigkeit der Bescheinigung ist an die Gültigkeit der Richtlinie gebunden. Wir empfehlen alle drei Jahre, spätestens aber bei Erscheinen einer neuen Ausgabe, erneut eine Schulung zu besuchen.
Abschluss
VDI-Urkunde;
Nettopreis
680 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
129.2 EUR
Bruttopreis
809.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Denise Garohn
0201 31955-34
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Weiterbildung: KI und Datenschutz - EX/A52/10152601/15042026-1 - 15.04.2026
KI und Datenschutz: ein Widerspruch? So schaffen Sie die Vereinbarkeit in Ihrem Unternehmen
Inhalt
Künstliche Intelligenz - Begriffe und Definitionen
- Was ist ?Künstliche Intelligenz??
- Technische Verfahren (?Machine Learning?, ?Deep Learning?)
- Europäische Definitionen, insb. KI-Verordnung
Einsatzgebiete von Künstlicher Intelligenz
- Überblick Anwendungen und Tools
- Verarbeitung (auch) von personenbezogenen Daten?
(Daten-)rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI
- Europäische Datenstrategie - ?Europe?s Digital Decade?
- Regulierungen zum Datenrecht (DSA, DMA, DGA, DA)
- KI-Verordnung / AI Act: risikobasierter Ansatz; Risikoklassen; Basismodelle / ?General Purpose AI? (z. B. ChatBots)
Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI
- Verhältnis DSGVO - KI-Verordnung
- Phasen der Verarbeitung
- Grundsätze der Verarbeitung, insb. Transparenz (Informationspflichten)
- Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
- Verantwortlichkeiten
- Sichtweisen und Hilfsmittel der Aufsichtsbehörden (DSK, CNIL et al.)
Nutzen
Das EU-Parlament hat das weltweit erste Gesetz zur künstlichen Intelligenz verabschiedet: den AI-Act, die KI-Verordnung. Um KI in Unternehmen einzusetzen, benötigen die handelnden Personen Antworten auf drängende Fragen und Aufklärung hinsichtlich der bisherigen Entwicklungen von KI sowie deren konkrete Einsatzgebiete. Worüber wir uns einig sind: Die praktische Anwendung von KI wird in den nächsten Jahren sowohl das gesellschaftliche Leben als auch den beruflichen Alltag vieler Menschen beeinflussen. Daten stellen dabei den Treibstoff dar, um maschinelles Lernen zu ermöglichen.
Diese KI-Weiterbildung durchleuchtet sowohl die möglichen Risiken als auch die verheißungsvollen Chancen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Gesellschaft und Industrie. Insbesondere die datenschutzrechtlichen Herausforderungen stellen unsere Referentinnen und Referenten in den Fokus dieser KI-Fortbildung.
Folgende Fragen werden Ihnen unter anderem beantwortet:
- Warum wird KI in Zukunft eine große Rolle spielen?
- Wie kann ich datenschutzrechtlich in meinem Unternehmen die Einführung und Umsetzung von KI unterstützen?
- Wie erkenne ich mögliche Grenzen?
- Worauf sollte ich achten, um die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten?
Unternehmen können auf verschiedene Weisen KI einsetzen und einen Nutzen daraus ziehen. Dank der automatisierten Verarbeitung immenser Datenmengen unterstützt KI Unternehmen dabei, schnell und detailliert wichtige Entscheidungen zu treffen. Dies kann - bei regelgerechtem KI-Einsatz - zur Steigerung des Umsatzes führen.
Ebenso entlastet Künstliche Intelligenz die Beschäftigten eines Unternehmens bei monotonen Routinearbeiten, sodass sie höherwertigere Tätigkeiten ausüben können. Daraus ergeben sich für Unternehmen verschiedene Vorteile wie die Steigerung ihrer Produktivität sowie eine Reduzierung bzw. Vermeidung von Produktionsfehlern.
Auch bei der Kundenbindung profitieren Unternehmen: Im Bereich der Verarbeitung von Kundendaten hilft KI Unternehmen dabei, Herausforderungen oder Erfahrungen der Kundinnen und Kunden frühzeitig zu erkennen und auszuwerten, um so Produkte und Services noch besser an die eigene Kundschaft auszurichten.
Diese Fortbildung geht auf KI und Datenschutz insbesondere bei der Umsetzung von KI im unternehmerischen Alltag ein. Denn aktuell gibt es nicht zu unterschätzende Vorbehalte in Bezug auf die korrekte Anwendung der Datenschutzregelungen, die wiederum Beschäftigte mit den notwendigen Kompetenzen verlangen.
In diesem Webinar lernen Sie, KI und Datenschutz in Unternehmen zu integrieren. Wir stellen Ihnen Beispiele vor und erörtern gemeinsam mit Ihnen mögliche Lösungen zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen. Dies hilft Mitarbeitenden, Compliance-Aufgaben und KI in Unternehmen zusammenzubringen und sich für das Thema Datenschutz
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Veranstaltungsleitung - EX/A52/30551301/15042026-1 - 15.04.2026
nach § 38 Abs. 2 MVStättVO bzw. dem entsprechenden Landesrecht
Inhalt
Rechtsgrundlagen der Veranstaltungssicherheit (Arbeitsschutzgesetz, Haftung und Schadenersatz, Verkehrssicherungspflichten)
Wichtige Betriebsvorschriften aus Muster-Versammlungsstättenverordnung und Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V1, DGUV-V17)
Leitung und Aufsicht bei Veranstaltungen, Delegation von Betreiberpflichten
Schlüsselqualifikationen der Veranstaltungsleitung
Aufgaben der Veranstaltungsleitung
Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
Ordnungsdienst und Sanitätsdienst
Diskussion von Praxisbeispielen aus dem Arbeitsalltag der Teilnehmer
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Die Sicherheit der Gäste und Beschäftigten muss höchste Priorität haben. In den neuen Fassungen der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) bzw. dem entsprechenden Landesrecht und den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V17) sowie der Versammlungsstättenverordnungen (VStättVO) der Länder (z. B. SBauVO NRW) ist dies auch klar zu erkennen. Die gesetzlichen Regelungen fordern von Betreiberinnen und Betreibern bzw. Veranstalterinnen und Veranstaltern noch mehr Eigenverantwortung. Können diese nicht ununterbrochen während des Events anwesend sein, sind sie verpflichtet, eine zuverlässige und qualifizierte Veranstaltungsleitung zu bestellen. Diese ist dann stellvertretend dafür verantwortlich, die Einhaltung aller Vorschriften zu überwachen und die Sicherheit aller Anwesenden zu gewährleisten. Im Seminar Veranstaltungsleitung gehen wir näher darauf ein.
Der Geltungsbereich ist jeweils im § 1 der landesspezifischen Versammlungsstättenverordnungen festgelegt. In der Regel sind dies Gebäude mit Versammlungsräumen - auch Gaststätten - für mehr als 200 Personen, Sportstadien und Arenen mit mehr als 5.000 Besucherplätzen sowie Open-Air-Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Gästen unter bestimmten Rahmenbedingungen. Doch auch dort, wo keine Landes-Versammlungsstättenverordnung greift, ist die Muster-Versammlungsstättenverordnung der Bauministerkonferenz anerkannte Regel der Technik.
Was es aus gesetzlicher Sicht dabei alles zu beachten gilt, welche Aufgaben und Pflichten Sie haben und über welche Qualifikationen Sie verfügen sollten, vermitteln wir Ihnen im Seminar Veranstaltungsleitung. Gemeinsam mit dem Seminarteam entwickeln Sie neue Ideen zur sicheren Planung und Umsetzung Ihres nächsten Events sowie zur Vermeidung von Gefahren. Parallel können Sie sich mit den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern über aktuelle Problemstellungen und Lösungsansätze bei Veranstaltungen virtuell austauschen.
Erleben Sie mit unserer interaktiven Trainingseinheit realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.
Im Webinar wird das digitale Praxistraining als Desktop-Version durchgeführt.
Zielgruppe
Betreiber, Veranstalter (In- und Outdoor), Agenturen, Event-Planer, Event-Manager, Sport-Manager, Kultur-Manager etc., Ordnungsdienst und Veranstaltungsleiter nach § 38 VStättV; das Seminar ist darüber hinaus sehr gut geeignet für weitere Personen, die nach § 38 VStättV als Veranstaltungsleiter in Versammlungsstätten eingesetzt werden und Pflichten des Betreibers/Veranstalters oder der Betreibergesellschaft übernehmen, z. B. Mitarbeiter in Ämtern der Gemeinden, Städte und Kreise für öffentliche Ordnung, Bauaufsicht, Bürgermeister, Feuerwehr, Kultur, Presse, Sport, Schulen und Gebäudemanagement.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;
Sollten Sie bereits über die Qualifikation als Veranstaltungsleitung verfügen, empfehlen wir Ihnen unsere Fortbildung
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
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