Profil

Stufe 2S: Fachkundige Person (FHV) für Arbeiten an Hochvolt-Systemen im spannungsfreien Zustand - EX/A81/60408201/20042026-1 - 20.04.2026


Inhalt

- Elektrische Gefährdungen und Erste Hilfe
- Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und Störlichtbögen
- Organisation von Sicherheit und Gesundheit bei Arbeiten an HV-Komponenten
- Fach- und Führungsverantwortung
- HV-Konzept und Fahrzeugtechnik
- Allgemeines praktisches Vorgehen
- Aufbau und Wirkungsweise von Bordnetzen in Fahrzeugen

Abschlusstest

Nutzen

Für alle Arbeiten an spannungsfreien HV-Systemen und -Komponenten oder im Gefährdungsbereich (z.B. Instandsetzen, Messen und Isolationswiderständen, Auswechseln, Ändern und Prüfen) benötigen Sie die Qualifikation Stufe 2S: Fachkundige Person (FHV) nach DGUV-I 209-093.

Mit diesem Seminar werden Sie in die Lage versetzt, den spannungsfreien Zustand entsprechend den ?Fünf Sicherheitsregeln? und den Herstellerangaben herzustellen. Alle Arbeiten an HV-Systemen im spannungsfreien Zustand dürfen nur von Fachkundigen Personen (FHV) oder unter deren Leitung durchgeführt werden. Durch die Teilnahme an regelmäßigen Schulungen sind Ihre Fachkenntnisse auf dem aktuellen Stand zu halten.

Zielgruppe

Mitarbeitende in verschiedenen Bereichen der Automobilindustrie, z.B. Kfz-Werkstätten, Kfz-Sachverständige, Erstausrüster, Zulieferer, Hersteller, Entsorger und Verwerter

Voraussetzungen

- Mit elektrotechnischen Vorkenntnissen im Kfz-Bereich oder Mitarbeitende mit elektrotechnischem Beruf/Grundausbildung
- Ohne elektrotechnische Ausbildung: Nachweis über eine elektrotechnische Schulung im Umfang von 80 Zeitstunden (100
Unterrichtseinheiten) - beispielsweise durch den EuP-Lehrgang ?Elektrotechnisch unterwiesene Person?

Zeit

08:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

12; Das Seminar eignet sich auch als spezielle Inhouse-Schulung vor Ort bei Ihrer Organisation.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

848 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

161.12 EUR

Bruttopreis

1009.12 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
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Hygienebeauftragter in der Pflege und beim medizinischen Assistenzpersonal - EX/A81/50408201/20042026-1 - 20.04.2026


Inhalt

Rechtliche Grundlagen

Aufgaben der Hygienebeauftragten

Stellenbeschreibung

Grundlagen Mikrobiologie (Bakteriologie, Virologie, Parasitologie)

Nosokomiale Infektionen (MRSA, ESBL, VRE besondere Keime)

Infektionsprävention nach IfSG

Isolierungsmaßnahmen nach IfSG

Workshop: Erstellen von Hygienkonzepten / Hygieneplänen

Desinfektionsmittel

Abfallentsorgung

Wäscheaufbereichtung

Anforderung an Wasser (Instrumentenaufbereitung)

Nutzen

Die Anforderungen an hygienisch einwandfreie Arbeit steigen im Bereich der Pflege stetig an: nicht zuletzt durch die ständig steigende Zahl von resistenten Erregern und nosokomialen Infektionen. Daher müssen Mitarbeiter in diesen sensiblen Bereichen regelmäßig geschult werden.
Der Hygienebeauftragte berät und unterrichtet als Multiplikator die Mitarbeiter zu hygienerelevanten Themen.
Sie werden in die Aufgaben eines/-r Hygienebeauftragten eingeführt. Das in Orientierung zum IfSG, zur Landeshygiene-Verordnung und zum Heimgesetz vermittelte Wissen können Sie für die Gestaltung und Einführung eines einrichtungsspezifischen Hygieneplans sowie der geforderten Dokumentation nutzen.

Zielgruppe

Kranken- und Altenpflegepersonal, Mitarbeiter aus Pflegeeinrichtungen für Senioren oder Menschen mit Behindrungen, ambulanten Pflegedienste oder anderen Bereichen mit medizinischen Tätigkeiten, z.B. Medizinische Versorgungszentren

Zeit

08:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

12

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Hygienebeauftragter in der Pflege und beim medizinischen Assistenzpersonal - EX/A81/50408201/20042026-2 - 20.04.2026


Inhalt

Rechtliche Grundlagen

Aufgaben der Hygienebeauftragten

Stellenbeschreibung

Grundlagen Mikrobiologie (Bakteriologie, Virologie, Parasitologie)

Nosokomiale Infektionen (MRSA, ESBL, VRE besondere Keime)

Infektionsprävention nach IfSG

Isolierungsmaßnahmen nach IfSG

Workshop: Erstellen von Hygienkonzepten / Hygieneplänen

Desinfektionsmittel

Abfallentsorgung

Wäscheaufbereichtung

Anforderung an Wasser (Instrumentenaufbereitung)

Nutzen

Die Anforderungen an hygienisch einwandfreie Arbeit steigen im Bereich der Pflege stetig an: nicht zuletzt durch die ständig steigende Zahl von resistenten Erregern und nosokomialen Infektionen. Daher müssen Mitarbeiter in diesen sensiblen Bereichen regelmäßig geschult werden.
Der Hygienebeauftragte berät und unterrichtet als Multiplikator die Mitarbeiter zu hygienerelevanten Themen.
Sie werden in die Aufgaben eines/-r Hygienebeauftragten eingeführt. Das in Orientierung zum IfSG, zur Landeshygiene-Verordnung und zum Heimgesetz vermittelte Wissen können Sie für die Gestaltung und Einführung eines einrichtungsspezifischen Hygieneplans sowie der geforderten Dokumentation nutzen.

Zielgruppe

Kranken- und Altenpflegepersonal, Mitarbeiter aus Pflegeeinrichtungen für Senioren oder Menschen mit Behindrungen, ambulanten Pflegedienste oder anderen Bereichen mit medizinischen Tätigkeiten, z.B. Medizinische Versorgungszentren

Zeit

08:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

12

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Sozialvorschriften, Lenk- und Ruhezeiten für Disponenten - EX/A81/60158201/20042026-2 - 20.04.2026


Inhalt

Lenk- und Ruhezeiten

Jährliche Unterweisung von Fahrpersonal

Arbeits- und Sozialrecht

Verantwortlichkeiten der Absender, Frachtführer, Empfänger nach HGB und GüKG
(Kurzfassung: Haftung aller Beteiligten)

Ladungssicherung (Einweisung mit Verantwortlichkeiten)

Disposition unter Lenk- und Ruhezeiten und Arbeitsrecht (Fallbeispiele)

Nutzen

Fast jedes Unternehmen unterhält einen Fuhrpark und ist auf die regelmäßige Nutzung der LKW, PKW oder Baufahrzeuge angewiesen.
Verstöße gegen die geltenden Sozialvorschriften, wie zum Beispiel Fahrpersonalverordnung, Fahrpersonalgesetz, VO (EG) 3821, sowie Fehlentscheidungen und -disposition kommen vielen Unternehmen teuer zu stehen.
Ein ganzheitliches und professionelles Fuhrparkmanagement hilft, Kosten zu sparen und Kapazitäten optimal zu nutzen.

Dieses Seminar dient der Auffrischung und Vertiefung der konkreten Aufgaben in der Fahrerdisposition.

Zielgruppe

Disponenten in Speditionen und Unternehmen aus der Transport- und Logistikbranche wie Reisebus-Bereich, Leiter Fahrer- und Fuhrparkmanagement, Lagerleiter, Lagermeister, Sicherheits- und Gefahrgutbeauftragte

Zeit

08:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

15

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

931 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

176.89 EUR

Bruttopreis

1107.89 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Sozialvorschriften, Lenk- und Ruhezeiten für Disponenten - EX/A81/60158201/20042026-1 - 20.04.2026


Inhalt

Lenk- und Ruhezeiten

Jährliche Unterweisung von Fahrpersonal

Arbeits- und Sozialrecht

Verantwortlichkeiten der Absender, Frachtführer, Empfänger nach HGB und GüKG
(Kurzfassung: Haftung aller Beteiligten)

Ladungssicherung (Einweisung mit Verantwortlichkeiten)

Disposition unter Lenk- und Ruhezeiten und Arbeitsrecht (Fallbeispiele)

Nutzen

Fast jedes Unternehmen unterhält einen Fuhrpark und ist auf die regelmäßige Nutzung der LKW, PKW oder Baufahrzeuge angewiesen.
Verstöße gegen die geltenden Sozialvorschriften, wie zum Beispiel Fahrpersonalverordnung, Fahrpersonalgesetz, VO (EG) 3821, sowie Fehlentscheidungen und -disposition kommen vielen Unternehmen teuer zu stehen.
Ein ganzheitliches und professionelles Fuhrparkmanagement hilft, Kosten zu sparen und Kapazitäten optimal zu nutzen.

Dieses Seminar dient der Auffrischung und Vertiefung der konkreten Aufgaben in der Fahrerdisposition.

Zielgruppe

Disponenten in Speditionen und Unternehmen aus der Transport- und Logistikbranche wie Reisebus-Bereich, Leiter Fahrer- und Fuhrparkmanagement, Lagerleiter, Lagermeister, Sicherheits- und Gefahrgutbeauftragte

Zeit

08:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

15

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

931 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

176.89 EUR

Bruttopreis

1107.89 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
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Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten - EX/A39/60102101/20042026-1 - 20.04.2026

Sachkundeschulung nach BetrSichV, DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-007


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutzvorschriften
- DIN-Normen
- DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-007

Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen

Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung bei Prüfungen von Winden, Hub- und Zuggeräten
- Bedeutung der Befähigten Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
- Einweisung in die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten erlangen Sie die nötige theoretische wie praktische Grundlage, um als sachkundige Person bestellt werden zu können. Denn überall, wo Winden, Hub- und Zuggeräte zum Einsatz kommen, um schwere Lasten zu bewegen und zu heben, sind Unternehmen dazu verpflichtet, die Arbeitssicherheit jederzeit zu gewährleisten. Die regelmäßige Prüfung durch eine Befähigte Person stellt dies sicher.

Die Seminarinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7). Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, eigenverantwortlich Winden, Hub- und Zuggeräte wiederkehrend zu prüfen, diese zur weiteren Verwendung freizugeben und damit die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.

Die DGUV Vorschrift 54 (bisherige BGV D8) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Winden, Hub- und Zuggeräten vor. Nach § 23 haben Unternehmer dafür zu sorgen, dass diese Arbeitsmittel entsprechend der Einsatzbedingungen und der betrieblichen Verhältnisse nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch eine Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten geprüft werden.

Erfahrene Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Kenntnisstand und die nötigen Rechtsgrundlagen für die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten.

In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an Winden, Hub- und Zuggeräten statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn keine Kipp- und Absetzbehälter zur Verfügung stehen.
Im Webinar wird das digitale Praxistraining als Desktop-Version durchgeführt.

Nutzen Sie diesen DGUV 54 Lehrgang, um sich bestmöglich auf Ihre Tätigkeit als Befähigte Person vorzubereiten und sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.

Zielgruppe

Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten eingesetzt werden sollen.

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und Berufserfahrung mitbringen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.



Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier al"

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Werkerselbstprüfung-Schulung - EX/A52/20402101/20042026-1 - 20.04.2026

Anforderungen, Voraussetzungen und Checkliste für die Werkerselbstkontrolle


Inhalt

Prozessorientierung

Gute Qualitätssicherungsarbeit

Qualitätsprüfungen
- Verifizierung - was ist das eigentlich?
- Qualitätskontrolle und/oder Werkerselbstprüfung

Motivation für Qualität

MA-Unterweisung und MA-Information
- Stärken der Entscheidungsfähigkeit des Prüfers
- Eigenverantwortung für Prüfentscheidungen
- Einfache Problemfindungstechniken

Werkerselbstprüfung
- Grundgedanken
- Bedenken - Umsetzbarkeit
- Ziele - Vorteile
- Kriterien für die Einführung
- Voraussetzungen
- Checkliste zur Umsetzung

Nutzen

Nach dem Besuch der Werkerselbstkontrolle- bzw. Werkerselbstprüfung-Schulung können Sie als Führungskraft die Wichtigkeit der Werkerselbstprüfung hervorheben und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivieren, indem Sie ihnen Verantwortung und autonomes Handeln in Bezug auf die Prüftätigkeiten übertragen. Sie erlangen das hierzu benötigte Wissen über arbeitsbezogene und praxisgerechte Techniken zur Einführung der Werkerselbstkontrolle.

Zur Definition der Werkerselbstprüfung: Sie ist ein Verfahren, bei dem ein Unternehmen die Qualität seiner Produkte durch die aktive Beteiligung der ausführenden Mitarbeitenden überprüft. Dabei werden Werkstücke, Produkte oder Arbeiten eigenständig von diesen befähigten Personen - also von Werkern - kontrolliert, um sicherzustellen, dass sie den festgelegten Qualitätsstandards des Unternehmens entsprechen.

Die Werkerselbstkontrolle spart Zeit und Kosten durch höhere Qualitätsstandards und ein verbessertes Qualitätsmanagement in der Produktion. Sie und Ihre Mitarbeitenden können Fehler und Nacharbeiten an Bauteilen und Werkstücken vermeiden, da Werker direkt an der Prüfung beteiligt sind und durch geeignete Maßnahmen in der Produktion gegensteuern können.
Unsere Referentinnen und Referenten informieren Sie in dieser Schulung über Möglichkeiten zur Einführung und Optimierung der Werkerselbstprüfung. Außerdem erfahren Sie, wie Sie Mitarbeitende anleiten, motivieren und unterstützen, eigenverantwortlich Qualitätsprüfungen durchzuführen.

Die Referentinnen und Referenten unseres Seminars Werkerselbstkontrolle verfügen über eine langjährige Berufspraxis. Sie vermitteln Ihnen den aktuellen Stand Ihrer Branche und geben Ihnen auch eine Checkliste zur Werkerselbstprüfung an die Hand. Anschauliche Beispiele aus dem Berufsalltag und innovative Schulungsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte praktisch umzusetzen. Darüber hinaus erhalten Sie während der Werkerselbstprüfung-Schulung genügend Möglichkeiten, um sich mit anderen Teilnehmenden zu Themen wie Prüfpläne, Qualitätssicherung, Prüfanweisungen etc. auszutauschen.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Fertigungsleiter:innen, Meister:innen und Vorarbeiter:innen aus den Bereichen Qualitätssicherung und Fertigungssteuerung.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1000 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

190 EUR

Bruttopreis

1190 EUR

Ansprechpartner

Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
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Betriebsbeauftragter für Abfall - Fortbildung - EX/A33/40301206/20042026-1 - 20.04.2026

Behördlich anerkannt nach § 60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV


Inhalt

Übersicht zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und zu einschlägigen, relevanten Rechtsvorschriften
Neue relevante Rechtsvorschriften und zu erwartende Rechtsänderungen
Haftungsrechtliche Betrachtungen
Erfahrungsaustausch für Abfallbeauftragte
Gefährlichkeit von Abfällen und Zuordnung zum Abfallkatalog
Nachweisverfahren
Transport und Lagerung
Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten in Verbindung mit dem Erfahrungsaustausch für Betriebsbeauftragte für Abfall
Lernzielkontrolle

Nutzen

Mit diesem Seminar erwerben Sie einen Fortbildungsnachweis gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), die seit dem 01.06.2017 anzuwenden ist. Unsere Referenten vermitteln Ihnen die neuesten Inhalte des Abfallrechts und der Entsorgungspraxis sowie Neuerungen wie die am 18. April 2017 veröffentlichte Gewerbeabfallverordnung und Änderungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dabei unterstützen Sie unsere Experten, Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in der Entsorgungspraxis umzusetzen und rechtliche Risiken durch die Anwendung umweltrelevanter Vorschriften zu minimieren.

Zielgruppe

Diese Fortbildung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Abfall, Beauftragte im betrieblichen Umweltschutz und interessierte Personen, die bereits einen Grundlehrgang absolviert haben und sich regelmäßig alle 2 Jahre weiterbilden.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Fortbildung nach dem Grundlehrgang Betriebsbeauftragter für Abfall;
Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz


Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.

Abschluss

Behördlich anerkannte Bescheinigung;

Nettopreis

1020 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

193.8 EUR

Bruttopreis

1213.8 EUR

Ansprechpartner

Herrn Ralf H. Bendinger
0421 22318-12
akd-hb@tuev-nord.de
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Weiterbildung: Compliance Management System implementieren - EX/A52/10601201/20042026-1 - 20.04.2026

Basiswissen und erste Bausteine für effiziente Compliance im Unternehmen


Inhalt

Die Bausteine für ein Compliance Management System

Legalitätspflicht der Unternehmensleitung

Rechtliche Rahmenbedingungen

Compliance-Ziele und -Kultur

Organisation des Compliance Management Systems

Der Compliance Officer - notwendige Kompetenzen und Aufgaben

Werkzeuge zur Vermeidung von Compliance-Fällen (Prävention)

Aufbau von Compliance-Schulungen

Compliance-Kommunikation

Nutzen

Sie wollen ein Compliance Management System einführen, um Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, und möchten nun wissen, welche Compliance-Organisation bzw. welches Compliance Management System (CMS) Ihr Unternehmen benötigt?

In unserer Weiterbildung zur Implementierung von Compliance Management Systemen informieren wir Sie umfassend über alle notwendigen Bausteine eines präventiven CMS und klären folgende Fragen:
- Welche Inhalte hat ein wirksames Compliance Management System?
- Wie erkennen Sie typische Compliance-Risiken?
- Welche Modelle einer Compliance-Organisation gibt es?
- Warum ist eine Compliance-Kommunikation wichtig?
- Welche Voraussetzungen muss ein Compliance Officer erfüllen und inwieweit haftet er oder sie persönlich?
- Wie implementieren Sie effizient ein Compliance Management System?

Antworten auf diese Fragen erhalten Sie in unserer Compliance-Management-Fortbildung von erfahrenen Referentinnen und Referenten. Diese geben Ihnen einen praxisbezogenen Überblick über die notwendigen Inhalte eines Compliance Management Systems und die rechtlichen Rahmenbedingungen (HinSchG, LkSG, GwG).

In unserem Online-Seminar erfahren Sie, welche Compliance-Standards relevant sind, welche Organisationsformen möglich sind und welche Anforderungen an die Compliance-Organisation bestehen. Sie lernen außerdem, wie Sie eine Compliance-Risikoanalyse durchführen.

Zudem erhalten Sie einen roten Faden, um zu klären, welches Compliance-Modell für Ihr Unternehmen das richtige ist und wie Sie ein Compliance Management System in Ihrem Unternehmen implementieren.

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Compliance, Recht, Controlling, Finanz- und Rechnungswesen, Revision, Personal, Organisation und Risikomanagement, Geschäftsführung

Zeit

09:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

0

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1150 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

218.5 EUR

Bruttopreis

1368.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
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Datenschutzkoordinator - EX/A52/10151141/20042026-1 - 20.04.2026

DSGVO-Workshop - aus der Praxis zur Umsetzung


Inhalt

Einführung in die Grundlagen des Datenschutzes (DSGVO, BDSG, weitere Rechtsvorschriften)

Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Gesetzliche Regelungen zum Thema ?Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten?
- Pflichtinhalte und optionale Inhalte des ?Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten?
- Praktische Hilfsmittel für die Erstellung von Verzeichnissen der Verarbeitungstätigkeiten
- Schnittstellen zu anderen Dokumentationen

Datenschutzmanagement
- Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems für Ihr Unternehmen
- Erstellung wesentlicher Dokumente eines Datenschutzmanagementsystems
- Übersicht von Datenbeständen, Datenklassifizierungen
- Technisch-organisatorische Maßnahmen und Datenschutzprozesse im Unternehmen

Datenschutz-Folgenabschätzungen
- Gesetzliche Regelungen
- Bewertung von Risiken, Einschätzung von Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit der geplanten Maßnahmen

Löschkonzepte
- Systematische Kenntnisse zu Löschanforderungen nach Art. 17 DSGVO
- Datenklassifizierungen: Umgang mit operativen Daten, Systemdaten und Archivbeständen etc.
- Löschen nach DIN
- Umgang mit Berücksichtigung von entgegenstehenden Aufbewahrungspflichten (GOBD, HGB, SGB & Co.)

Auftragsverarbeitungsvertrag
- Vertrag zur Datenverarbeitung im Auftrag nach Art. 28 DSGVO: Notwendige Definition und Grundlagen
- Nachweispflichten in Verbindung mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
- Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
- Erstellung eines Vertragsmusters zur Auftragsverarbeitung laut DGSVO

Nutzen

Mit der Einführung der DSGVO sind viele Vorgaben und Aufgaben zur konformen Umsetzung für Betriebe und deren Fachbereiche entstanden. Um diese erfüllen zu können, werden zunehmend Datenschutzkoordinatoren eingesetzt, welche eine unterstützende Funktion innehaben.

Der Datenschutzkoordinator eines Fachbereiches unterstützt in seiner (Zu-)Arbeit Datenschutzbeauftragte somit bei der praktischen Umsetzung, Durchführung und Erstellung von Dokumenten wie Löschkonzepte bis hin zur Implementierung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) und das Aufsetzen eines Auftragsverarbeitungsvertrags.

Da in den einzelnen Fachbereichen oft keine ausreichenden Kenntnisse über eine fachbezogene DSGVO-konforme Umsetzung der einzelnen Prozesse vorliegen, dient der Datenschutzkoordinator mit seinem fachspezifischen Wissen im Fachbereich und dem geschulten praktischen Wissen des Datenschutzes als Unterstützung. Anforderungen an die DSGVO, aber auch an die Fachabteilung können so effizient umgesetzt und Qualitätsstandards sichergestellt werden.

Insbesondere bei der Verwendung, Speicherung und beim Löschen von Daten unterscheiden sich in Marketing, Vertrieb, Buchhaltung und Personalwesen oft die Praktiken, weshalb eine Zuarbeit von Datenschutzkoordinatoren unabdingbar ist. Die Unterstützungspflicht gem. Art. 38 Abs. 2 der DSGVO schreibt zudem vor, dass in solch einem Fall Personal zur inhaltlichen und organisatorischen Unterstützung eingesetzt werden muss.
Der Datenschutzkoordinator sorgt demnach dafür, dass der Datenschutz fachspezifisch umgesetzt wird, und ermöglicht gleichzeitig, dass die Mitarbeiter in den Fachbereichen ungestört ihren Aufgaben nachgehen können.

In dieser Schulung zum Datenschutz werden Datenschutzkoordinatoren in administrativen sowie subsidiären Aufgaben ausgebildet. Sie eignen sich systematische Kenntnisse zur Umsetzung der DSGVO an.

Anhand konkreter Beispiele aus der Praxis werden in diesem zweitätigen Datenschutz-Seminar Datenschutzkoordinatoren darin geschult, die hohen Anforderungen der DGSVO umzusetzen. Durch Übungen wird dieses Wissen weiter vertieft.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an interne und externe Datenschutzkoordinatoren, Datenschu

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Seminar: Teamentwicklung - für eine zukunftsorientierte Lernkultur im Unternehmen - EX/A35/10301161/20042026-1 - 20.04.2026

Inspire your Leadership, Empower your Team


Inhalt

Interaktive Teamentwicklung - wie Sie Ihre Mitarbeitenden von Zuhörenden zu aktiv Lernenden machen
- Neurodidaktik: wie wir lernen und als Führungskraft Lernen fördern können
- Warum es heutzutage immer wichtiger wird, Lernatmosphäre im Team zu schaffen

Das 4-Mat-System - wie Sie Ihre Meetings, Präsentationen und Workshops in inspirierende Lerneinheiten transformieren
- Tools und Methodiken, um Lernatmosphäre zu schaffen
- Inhaltsvermittlung in verdaulichen und hirngerechten Portionen
- Tools und Methoden, um als Führungskraft Lernerlebnisse zu schaffen
- Methoden, um nachhaltigen Lerntransfer herzustellen

Auftreten und Wirkung - wie Sie von einer präsentierenden zu einer inspirierenden Führungskraft werden
- Grundlagen der Wirkung
- Reflektieren der eigenen Wirkung durch Praxisübungen

Praxistransfer
- Zielsetzung für die eigene Umsetzung in der Praxis
- Online-Recap ca. 3-5 Wochen nach dem Seminar

Nutzen

In einer Zeit, die geprägt ist von dynamischen Veränderungen, ist lebenslanges Lernen von entscheidender Bedeutung. Etablieren Sie als Führungskraft eine nachhaltige Lernkultur, in der jedes Teammitglied die Chance erhält, sich individuell weiterzuentwickeln.

Um den wachsenden Anforderungen und Herausforderungen an unsere tägliche Arbeit gerecht zu werden, ist es wichtig, ein Umfeld zu schaffen, in dem Wachstum und lebenslanges Lernen ermöglicht wird.

Erfahren Sie in diesem Seminar, wie Sie mithilfe von inspirierenden Meetings, Präsentationen und Workshops eine Lernkultur etablieren, die das volle Potenzial Ihrer Mitarbeitenden entfaltet.
Sie haben die Möglichkeit, nicht nur Ihre eigene Leistungsfähigkeit zu steigern, sondern auch Ihr Team zu Spitzenleistungen zu führen. Diese Veränderungen wirken sich positiv auf Ihre gesamte Organisation aus. An zwei intensiven Seminartagen arbeiten Sie zusammen mit Gleichgesinnten an Ihrer Wirkung als inspirierende Führungskraft. Sie lernen didaktische und methodische Tools kennen und sind in der Lage, diese direkt nach dem Seminar einzusetzen.

Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten bieten Ihnen 3-5 Wochen nach dem Seminar ein Online-Recap an, um sicherzustellen, dass Sie das Gelernte erfolgreich anwenden können.

Zielgruppe

Führungskräfte aus allen Ebenen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16; Erste Führungserfahrung ist von Vorteil.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1270 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

241.3 EUR

Bruttopreis

1511.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Petra Buckow
0049 40 8557-2696
akd-hh@tuev-nord.de
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Seminar: Arbeitsrecht für Führungskräfte und Personaler - EX/A33/10401201/20042026-1 - 20.04.2026

Durch die Arbeitsrecht-Schulung souverän und rechtssicher in schwierigen Situationen


Inhalt

Einstellungsverfahren

Arbeitsverträge und Vereinbarungen
- Checkliste relevanter Themen
- Arbeitszeit - Details und aktuelle Rechtsprechung
- Dokumentationspflicht gemäß Nachweisgesetz
- Änderungen im laufenden Arbeitsvertrag

Schwierige Führungsthemen
- Weisungs- und Direktionsrecht
- Kontrolle und Sanktionen

Urlaub und Elternzeit

KI im Arbeitsverhältnis

Beendigung des Arbeitsvertrags
- Überblick
- Wirksame Kündigungserklärung
- Kündigungsfrist
- Allgemeiner Kündigungsschutz (Rechtmäßigkeit einer Kündigung)
- Personenbedingte Kündigung
- Verhaltensbedingte Kündigung
- Betriebsbedingte Kündigung
- Außerordentliche Kündigung

Fallsammlung

Nutzen

Unser erfahrener Referent - ein Fachanwalt für Arbeitsrecht - wird in diesem Seminar neben grundsätzlichen Themen zum Arbeitszeitrecht auch auf Ihre Fragen zum Umgang mit schwierigen Situationen, individuellen Kulturfragen (z. B. bei Abmahnungen) und die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des EuGHs eingehen.

Behandelt werden in dieser Arbeitsrecht-Schulung Aspekte bei Einstellung, Befristung, zur Probezeit sowie zum Arbeitsvertragsrecht. Als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher aus der Führungsebene oder dem Personalmanagement erfahren Sie, was Sie beispielsweise durch die Neuregelung des Nachweisgesetzes (NachweisG) beachten sollten, um Ihr Unternehmen vor Bußgeldern zu schützen.

Sie haben Gelegenheit, mit unserem Referenten und in der Gruppe die Schwächen in Arbeitszeit- und Bonussystemen zu diskutieren und anhand Ihrer eigenen Praxisbeispiele gemeinsam mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu erörtern. Durch die über zehnjährige Erfahrung unseres Referenten als HR-Manager erhalten Sie praxisorientierte Tipps für Ihre alltäglichen Herausforderungen.

Im Anschluss an dieses Arbeitsrecht-Seminar können Sie Ihre eigenen Sachverhalte und Situationen in Bezug auf arbeitsrechtliche Aspekte souverän bewerten und treffen richtige Entscheidungen für Ihr Unternehmen. Sie erkennen potenzielle Risiken und vermeiden folgenschwere, eventuell kostspielige Fehlentscheidungen.

Zielgruppe

Geschäftsführer, Arbeitsdirektoren, Personalmanager, Personalentwickler und Führungskräfte

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1290 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

245.1 EUR

Bruttopreis

1535.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Doreen Wendlandt
+49 421 22318 - 14
akd-hb@tuev-nord.de
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