Profil

Umweltmanagement-Auditor (TÜV) -Prüfung- - EX/A44/40101205/17042026-1 - 17.04.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Prüfungsmodus:
- Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten.
- Es werden 20 Multiple-Choice-Aufgaben und eine Aufgabe zur Dokumentenprüfung gestellt.
- Die mündliche Prüfung dauert 35 Minuten.
- Der Kandidat löst eine Aufgabe zum Fachwissen und eine Aufgabe zur Auditdurchführung.
Erfolgskriterium:
- Die schriftliche Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
- Die mündliche Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte pro Aufgabe erreicht werden.
- Die gesamte Prüfung gilt als bestanden, wenn sowohl die schriftliche als auch die mündliche Prüfung bestanden sind.
Zugelassene Hilfsmittel:
- Als Hilfsmittel sind die relevanten Normen und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen.
- Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Prüfungswiederholung:
- Bei Nichtbestehen der Prüfung kann auf Anfrage und gegen Gebühr Einsicht in die Prüfungsunterlagen genommen werden.
- Eine Wiederholung ist maximal zweimal zulässig in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der ersten Prüfung.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.
Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.
Zielgruppe
Teilnehmer der Lehrgänge Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV) und Umweltmanagement-Auditor (TÜV)
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:
- Zertifikat Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV)
- Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Umweltmanagement-Auditor (TÜV)
- schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums
Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der
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Seminar: Brandabschottung - Pflichten und Dokumentation - EX/A45/30154501/17042026-1 - 17.04.2026
Sachkundevermittlung nach § 2 (7) BetrSichV und TRBS 1203
Inhalt
Grundlagen der Abschottung
Rechtliche Grundlagen
DIN EN und VDS
Definition raumabschließende Wände/Brandwände
Pflichten der Errichterfirma/Kennzeichnung/Dokumentation
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis/Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
Sonderlösungen
Verschiedene Abschottungssysteme
Befähigung zur Prüfung der Schottungen
Prüfungen der Systeme mit Dokumentation und Fehlermanagement
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In unserer Veranstaltung erhalten Sie die notwendige Sachkunde zur Prüfung von brandschutztechnischen Wanddurchbrüchen nach Paragraph 2 (7) der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 1203. Sie erlangen die theoretischen Grundlagen und praktischen Fähigkeiten, um die ordnungsgemäße Prüfung und sichere Schließung von brandschutztechnischen Wanddurchbrüchen zu gewährleisten und die Anforderungen an eine ?Befähigte Person? gemäß TRBS 1203 erfüllen zu können.
Öffnungen in Brandwänden sind grundsätzlich unzulässig. Da es jedoch aus betrieblichen Gründen notwendig sein kann, Leitungen, Kabel, oder ähnliches durch Brandwände zu führen, müssen die Öffnungen feuerbeständig geschützt sein. Nach Musteranlagenleitungsrichtlinie dürfen Leitungen ab einem gewissen Durchmesser nur mit Abschottungen durch raumabschließende Wände geführt werden. Die Abschottungen müssen hierbei die gleiche Feuerwiderstandsfähigkeit wie die raumabschließenden Bauteile aufweisen. Gerade in Bestandsbauten ergeben sich jedoch immer wieder Probleme, die richtigen und zugelassenen Abschottungssysteme zu verwenden.
Da eine nicht-funktionierende Abschottung im Brandfall Rauch und Feuer in andere Brandabschnitte übertragen und dadurch erhebliche Sach- und Personenschäden begünstigen kann, ist die Ausführung von brandschutztechnischen Wanddurchbrüchen sachkundig zu prüfen.
Zielgruppe
? Brandschutzbeauftragte und Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben
? Sicherheits-/Brandschutzingenieure
? Fachunternehmen der Elektro- und Informationstechnologie
? Gewerke die an raumabschließenden Wänden und Brandwänden arbeiten
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
560 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
106.4 EUR
Bruttopreis
666.4 EUR
Ansprechpartner
Herrn Andreas Fingerle
+49 711 62041313
akd-s@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Ladungssicherung - Unterweisung - EX/A52/60201201/17042026-1 - 17.04.2026
Unterweisungsnachweis gemäß VDI 2700
Inhalt
Grundlagen
- Rechtliche
- Physikalische
Beförderungssichere Verladung
- Möglichkeiten der Ladungssicherung
- Zurrmittel für die Ladungssicherung
- Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung
Betriebssichere Verladung
- Anforderungen an das Transportfahrzeug
Praktisches VR-Training
Nutzen
In unserer Ladungssicherungs-Unterweisung lernen Sie, Maßnahmen zur Ladungssicherung richtig einzuschätzen und sich rechtssicher zu verhalten. Als Frachtführer und Frachtführerin, Verlader und Verladerin, Fahrzeughalter und Fahrzeughalterin, aber auch als Absender bzw. Absenderin eines Gutes ist es wichtig, die gesetzlichen Bestimmungen zu kennen. In dieser jährlichen Pflichtunterweisung erhalten Sie daher einen Einblick in das deutsche Recht, dessen gesetzliche Grundlagen in den §§ 22 und 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie in § 412 HGB beschrieben sind.
Wir informieren Sie in dieser Schulung über die technischen Vorschriften zur Ladungssicherung gemäß VDI 2700 und zeigen Ihnen, welche physikalischen Gesetze beim Transport von Gütern auf der Straße wirken. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf den Zurrmitteln und deren korrekter Anwendung, um eine optimale Ladungssicherheit zu gewährleisten.
In unserer Unterweisung zur Ladungssicherung vermitteln wir Ihnen das notwendige, aktuelle Wissen für Ihre Branche.
Innovative Unterrichtsmaterialien und mit unseren VR-gestützten Praxisübungen erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.
Das Seminar bietet ausreichend Gelegenheit, sich mit den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu vernetzen und berufliche Erfahrungen auszutauschen.
Zielgruppe
Fahrzeugführer, Verlader, Lager- und Fuhrparkleiter, Versicherungen, Polizei, Sachverständige für technische Überwachung
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Die Verantwortung zur Erfüllung der Unterweisungspflichten verbleibt beim Arbeitgeber. Unsere Unterweisungsmodule unterstützen Sie bei der Durchführung und Dokumentation von Unterweisungen. Jeder Arbeitgeber prüft, inwieweit Einweisungen, praktische oder theoretische Unterweisungen, sowie individuelle Anweisungen für seinen Betrieb relevant sind.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Beauftragte Person für Aufzugsanlagen gemäß BetrSichV und TRBS 3121 - EX/A52/30351101/17042026-1 - 17.04.2026
Ehemaliger Aufzugswärter
Inhalt
Aufgaben der Beauftragten Person für den Betrieb von Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 3121
Geschichtliche Entwicklung
Was ist ein Aufzug?
Unterschiedliche Bauarten
- Treibscheibenaufzug
- Direkter hydraulischer Aufzug
- Indirekter hydraulischer Aufzug
Sicherheitseinrichtungen
- Türverschlüsse
- Geschwindigkeitsbegrenzer
- Fangvorrichtung
- Rohrbruchsicherung
- Triebwerksbremsen
- Weitere Sicherheitseinrichtungen wie z. B. Fernnotruf
- Steuer- und Sicherheitsschalter
Gefahren beim Betrieb
Ursachen für Übergeschwindigkeit des Fahrkorbes
- Treibscheibenaufzug
- Hydraulischer Aufzug
Überwachungsbedürftige Anlagen
Betrieb einer Aufzugsanlage
Maßnahmen zur Befreiung von Personen aus Fahrkörben
Begehung einer oder mehrerer Aufzugsanlagen am Veranstaltungsort
oder digitales Praxistraining
Nutzen
Qualifizieren Sie sich zur Beauftragten Person für Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 3121: Der ehemalige Aufzugswärter wird heute als Beauftragte Person für Aufzugsanlagen bezeichnet. Sie erlernen in diesem Kurs, sachgerecht Befreiungsmaßnahmen einzuleiten und durchzuführen, um den gegebenen Anforderungen gerecht zu werden und eine sachgerechte Personenbefreiung zu gewährleisten.
Die Anforderungen an die Befähigte Person sind in der TRBS 3121 beschrieben. Hier sind auch die aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) abzuleitenden Pflichten für den Betrieb von Aufzugsanlagen konkretisiert. Hiernach sind Sie verpflichtet, Ihre überwachungsbedürftigen Anlagen (z. B. Aufzugsanlagen) in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und zu überwachen. Ebenso sind Sie verpflichtet, notwendige Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich einzuleiten und die den Umständen entsprechend erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Ebenfalls müssen Sie als Betreiber einer Aufzugsanlage sicherstellen, dass auf Notrufe aus einem Fahrkorb in angemessener Zeit reagiert wird und eine sachgerechte Personenbefreiung durchgeführt werden kann.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in den beruflichen Alltag. Unsere Referenten vermitteln theoretische Kenntnisse anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele. Im Seminar können Sie sich mit anderen Teilnehmern austauschen und vernetzen.
In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Aufzugsanlage oder alternativ mit einem immersiven Training.
Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an Hausmeister, haustechnisches Personal, Instandhaltungs- und Servicepersonal.
Zeit
08:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
630 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
119.7 EUR
Bruttopreis
749.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
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CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung - EX/A52/30401201/17042026-1 - 17.04.2026
Richtlinien zur Produktsicherheit
Inhalt
Überblick zu den gültigen EG-Richtlinien
Nationale gesetzliche Anforderungen
Vorgehen bei der Konformitätsbewertung
Anwendbare Normen
Anforderungen aus dem Produktsicherheitsgesetz
Bewertung von Risiken und Erstellen einer Gefahrenanalyse/Risikobeurteilung
Aufbau und Inhalte der Technischen Dokumentation
Form und Inhalte der Konformitätserklärung
Das Anbringen der CE-Kennzeichnung
Abgrenzung zum GS-Zeichen
Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie
Nutzen
Im Seminar zur CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung im Bereich Produktsicherheit erhalten Sie einen Überblick zu den relevanten EG-Richtlinien. Sie erfahren, welche Richtlinien für Ihre Produkte anzuwenden sind. Unsere Referenten zeigen Ihnen in der Schulung den Weg zur gesetzeskonformen CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung auf. Nach dem Besuch unseres Seminars zur CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung kennen Sie die gesetzlichen Anforderungen.
Zum Inverkehrbringen bestimmter Produkte innerhalb der EU ist die rechtmäßig angebrachte CE-Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben. Basis für diese Kennzeichnung ist die EG-Konformitätsbewertung. Damit bestätigt der Hersteller (bzw. falls dieser seinen Sitz außerhalb der EU hat, sein Bevollmächtigter mit Sitz in der EU), dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes Produkt den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aller relevanten europäischen Richtlinien entspricht, also mit ihnen konform ist. Entsprechende EG-Richtlinien existieren zum Beispiel für Spielzeug, Maschinen, persönliche Schutzausrüstung oder Druckgeräte. Oftmals wird die CE-Kennzeichnung auch CE-Kennzeichen oder CE-Zeichen genannt.
Unsere Referenten vermitteln Ihnen den theoretischen Inhalt anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in die berufliche Praxis mitzunehmen. Im Seminar zur CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung erhalten Sie genügend Gelegenheiten, um sich mit anderen Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen.
Zielgruppe
Konstruktionsleiter, Produktionsleiter, technische Sachbearbeiter und Mitarbeiter, die die Technische Dokumentation erstellen bzw. die Komponenten zusammenstellen und kaufen.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
30
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
630 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
119.7 EUR
Bruttopreis
749.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
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Lagerung von Gefahrstoffen - EX/A30/50301301/17042026-1 - 17.04.2026
gemäß TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
Inhalt
Einführung in das Chemikalienrecht
Erlaubnispflichten nach BetrSichV
Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen
Bedingungen für das Lagern ortsveränderlicher Behälter nach TRGS 510
Grundlagen des Explosionsschutzes
Betriebsanweisung für das Lagern von Gefahrstoffen
Kleinmengenregelung
Zusammenlagerverbote
Lagerung wassergefährdender Stoffe nach AwSV
Praxis und Diskussion
Nutzen
Das Seminar Lagerung von Gefahrstoffen zeigt Ihnen, welche rechtlichen Verpflichtungen Sie beachten müssen, wenn Sie ein Chemikalienlager betreiben oder planen, eines einzurichten. Dazu werden die Gefahrstoffverordnung sowie die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510 gemäß der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) herangezogen.
Anhand von Gefahrstoffpiktogrammen wird Ihnen gezeigt, welche Gefahren von Chemikalien ausgehen können und welche Anforderungen daraus für die Lagerung von Gefahrstoffen entstehen. Lernen Sie den Unterschied zwischen passiver und aktiver Lagerung, zwischen Lagern und Bereitstellen sowie welche Gefahrstoffe nicht zusammengelagert werden dürfen (Zusammenlagerverbot).
Unser Seminar Lagerung von Gefahrstoffen vermittelt weitergehend, welche besonderen Erfordernisse z. B. beim Lagern von Gasen, von entzündbaren und/oder wassergefährdenden Stoffen oder von toxischen Stoffen zu beachten sind.
Anhand von praktischen Beispielen lernen Sie, die einschlägigen Lagervorschriften sowie die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe umzusetzen. Zum Abschluss des Seminars Lagerung von Gefahrstoffen erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung als Eignungsnachweis Ihrer fachlichen Kompetenz zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen.
Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an Planer, Ersteller und Betreiber von Lagern in allen Branchen, Fach- und Führungskräfte in Industrieunternehmen der Branchen Chemie, Logistik, Intralogistik und Versicherung.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Dieses Seminar ist auch als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte gem. vfdb-Richtliche geeigent.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
640 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
121.6 EUR
Bruttopreis
761.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Melahat Yildirim
030 201774 38
akd-b@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Jahresschulung für betriebliche Elektrofachkräfte - EX/A52/30251201/17042026-1 - 17.04.2026
Erhalt der Befähigung nach DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1)
Inhalt
Neue Regelwerke und aktuelle Fachthemen
- Neues in der Betriebssicherheitsverordnung
- Verpflichtungen und Festlegungen nach DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3
- Neue und geänderte relevante Normen
- Auswahl und Einsatz von RCD
Gefahren des elektrischen Stroms
- Gefährdungspotenzial bei Gleichstrom und Wechselstrom, Spannungs- und Frequenzabhängigkeit
- Elektrische Gefährdungen durch Störlichtbögen
- Unfallbeispiele
Maßnahmen für den Arbeitsschutz
- Erste-Hilfe-Hinweise
- Sicherheitsregeln und Zoneneinteilung
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Prüfungen, Befähigte Person (TRBS 1203)
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Diskussion und Praxisprobleme
- Themen der Teilnehmer
Nutzen
Erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten geltenden Regeln für den Betrieb und die Errichtung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Regelwerke und Fachthemen. Sie werden umfassend über die Gefahren des elektrischen Stroms und Maßnahmen für den Arbeitsschutz aufgeklärt. Das Seminar bietet darüber hinaus einen praxisorientierten Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern.
Erfahren Sie, wie die sorgfältige Planung, Auswahl und Beschaffung elektrischer Anlagen die Sicherheit der Mitarbeiter und einen störungsfreien Betrieb weitgehend sicherstellen. Erhalten Sie einen Einblick, in welchen Vorschriften (z. B. § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 12 BetrSichV) Elektrofachkräfte und Betriebselektriker unterwiesen werden müssen, um ihre Befähigung zu erhalten.
Zielgruppe
Betriebselektriker von Unternehmen und Einrichtungen
Voraussetzungen
Ausgebildete Elektrofachkraft
Zeit
08:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
25;
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Haben Sie Interesse an unserer kommenden Elektrotechnik-Fachtagung? Nähere Informationen finden Sie hier.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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NIS-2 für Datenschutzbeauftragte und Datenschutzkoordinatoren - EX/A52/10151471/17042026-1 - 17.04.2026
Die neuen gesetzlichen Vorgaben im IT-Sicherheitsrecht aus Datenschutzsicht - NIS-2, NIS2UmsuCG und CRA
Inhalt
NIS-2-Richtlinie
- Ziel und Anwendungsbereich der NIS-2-Richtlinie der EU
- Pflichten zum Risikomanagement, Dokumentation und Meldung
- Persönliche Haftung der Führungskräfte wegen erweiterten Cybersicherheitspflichten
NIS2UmsuCG
- Cybersicherheitsstrategie der BRD, zentrale Anlaufstellen fu?r Cybersicherheit und Einrichtung von Computer-Notfallteams (CSIRT) und erweiterte Aufgaben fu?r das BSI
- Wer fa?llt unter das Gesetz? Sektoren und Schwellenwerte
- Risikomanagementmaßnahmen, Berichts- und Meldepflichten
- Haftungstatbesta?nde, insbesondere perso?nliche Haftung von Gescha?ftsfu?hrern und Vorsta?nden
- Geltungsfristen
CRA (Cyber Resilience Act)
- Ziel und Anwendungsbereich des Cyber Resilience Acts der EU
- Was sind ?Produkte mit digitalen Elementen??
- Verpflichtung zur Cybersicherheit in den verschiedenen Phasen der Herstellung von Hard- und Software
- Dokumentations-, Melde-, Überwachungs- und Beseitigungspflichten
- Stand des Gesetzgebungsverfahrens der EU und Ausblick
Nutzen
Am 21. November 2025 hat der Bundesrat das NIS2UmsuCG verabschiedet, seit dem 6. Dezember 2025 ist das NIS-2-Gesetz in Kraft.
Eine allgemeine Übergangsfrist gibt es nicht. Die Pflichten sind direkt zu erfüllen!
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Der Datenschutz und die IT-Sicherheit greifen mit den zu erfüllenden technischen und organisatorischen Maßnahmen nach DSGVO seit Langem ineinander. Mit den neuen IT-sicherheitsrechtlichen Anforderungen nach NIS-2 und CRA (Cyber Resilience Act) wird diese Schnittstelle (von IT-Sicherheit und Datenschutz) weiter ausgebaut und verstärkt.
Um mit IT- und Informationssicherheitsbeauftragten zum Nutzen der Organisation gut zusammenarbeiten zu können, ist es für Datenschutzbeauftragte und Datenschutzkoordinatorinnen sowie -koordinatoren wichtig, zu wissen, welche neuen gesetzlichen Vorgaben für die IT-Sicherheit gelten.
Unser Webinar bietet Datenschutzbeauftragten und Datenschutzkoordinatorinnen sowie -koordinatoren die Möglichkeit, sich vertieft mit aktuellen Themen der IT-Sicherheit auseinanderzusetzen. Ziel ist es, frühzeitig die notwendigen Maßnahmen im eigenen Unternehmen oder in der Beratungstätigkeit zu ergreifen. Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Vorgaben an die IT-Sicherheit, insbesondere im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten. Am Ende wissen Sie, welche Anforderungen der Gesetzgeber an Organisationen in diesem Bereich stellt.
Zudem erhalten Sie eine grundlegende Einordnung, welche Akteure von den Regelungen der NIS-2-Richtlinie bzw. des deutschen NIS-2-Umsetzungsgesetzes und des CRA (Cyber Resilience Act) betroffen sind. Wir gehen auf die praktische Umsetzung der gesetzlichen NIS-2-Vorgaben aus datenschutzrechtlicher Sicht ein.
Die NIS-2-Richtlinie schafft ein europaweites Cybersicherheitsniveau fu?r bestimmte ?Sektoren?. Betroffen sind tausende von Unternehmen, die Risikomanagementmaßnahmen einfu?hren und ku?nftig Berichts- und Meldepflichten nachkommen mu?ssen. Die Richtlinie hätte eigentlich bis zum 17.10.2024 von den Mitgliedsstaaten der EU in das jeweilige nationale Recht umgesetzt werden sollen.
Beim CRA (Cyber Resilience Act) handelt es sich um eine wichtige EU-Verordnung, bei der Hersteller und Vertriebsunternehmen in die Pflicht genommen werden, die Sicherheit von Produkten mit digitalen Elementen, von der Entwurfs- und Entwicklungsphase an bis zum Ende des Produktlebenszyklus, zu verbessern. In mehreren Etappen erfolgt seit Ende 2024 noch bis 2027 die Umsetzung.
Zielgruppe
Interne und externe Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich intensiv mit Datenschutzthemen in ihrem Unternehmen befassen
Zeit
09:00
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DIN EN ISO 19011:2018 - Auditierung von Managementsystemen - EX/A36/20151201/17042026-1 - 17.04.2026
Auditprozesse sicher beherrschen und Audits wirksam gestalten
Inhalt
Auditprinzipien
- 7 Auditprinzipien ergänzt durch die risikobasierte Vorgehensweise
- Voraussetzung für wirksames und zuverlässiges Auditieren
Steuerung eines Auditprogramms
- Festlegen von Zielen
- Bestimmung und Beurteilung der Risiken und Chancen
- Rollen und Verantwortlichkeiten sowie Kompetenzen der Personen, die das Auditprogramm steuern
Umsetzung des Auditprogramms bezogen auf einzelne Audits
- Festlegung von Zielen, Kriterien und Umfang sowie Auditmethoden
- Bestimmen der Auditteammitglieder
- Verantwortung dem Auditteamleiter zuweisen
- Steuerung der Auditergebnisse
- Dokumentation der Aufzeichnungen
- Überprüfung und Verbesserung
Vorbereitung und Durchführung der Audittätigkeiten
- Risikobasierte Auditplanung
- Überprüfung der dokumentierten Informationen vor und während des Audits
- Festlegung von Rollen und Verantwortlichkeiten
- Auditkommunikation
- Zugang zu Auditinformationen
- Auditschlussfolgerungen ziehen und Abschlussgespräch umsetzen
- Auditberichterstellung und Auditfolgemaßnahmen durchführen
Ermittlung und Beurteilung der Kompetenz von Auditoren
- Persönliches Verhalten, Wissen und Fertigkeiten
- Kompetenzen als Auditor und Auditteamleiter
- Methoden zur Auditorenevaluation festlegen
- Auditorenkompetenz aufrechterhalten und verbessern
Nutzen
In dieser Schulung erhalten Sie einen Überblick über die Struktur und Inhalte der neuen DIN EN ISO 19011:2018, die als Leitfaden zur Auditierung von Managementsystemen dient.
Im Fokus stehen die sieben Auditprinzipien, die als Grundlage eines erfolgreichen Audits dienen, sowie die risikobasierte Vorgehensweise. Sie erfahren, wie Sie Auditprogramme systematisch planen, steuern und evaluieren. Anhand praxisnaher Beispiele trainieren Sie die strukturierte Auditdurchführung und die Bewertung der Auditorenkompetenz. Informationen zu der Ermittlung und Beurteilung der Kompetenz von Auditoren runden das Seminar ab.
Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen den Inhalt des Seminars anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele aus der Praxis. Innovative Lehrmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihren beruflichen Alltag als ISO 19011 Auditorin bzw. Auditor zu integrieren und umzusetzen. Unsere Referentinnen und Referenten bringen Sie auf den aktuellen Wissensstand Ihrer Branche. Im Seminar bleibt genügend Gelegenheit, um sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.
Diese ISO 19011 Schulung erfüllt die Anforderungen an die Weiterbildung im Rahmen der Rezertifizierung von QM-Fachpersonal. Informieren Sie sich bei Ihrer Zertifizierungsstelle.
Zielgruppe
Auditoren von Managementsystemen und interessierte Personen, die die Methodik kennenlernen wollen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Das Seminar erfüllt die Anforderungen an die Weiterbildung im Rahmen der Rezertifizierung von QM-Fachpersonal.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
670 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
127.3 EUR
Bruttopreis
797.3 EUR
Ansprechpartner
Frau Anja-Verena Pauli
+49 511 99861985
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Beauftragter für Medizinproduktesicherheit - EX/A36/20351601/17042026-1 - 17.04.2026
Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)
Inhalt
Übersicht über die relevanten Gesetze und Verordnungen (MDR, IVDR, geschichtliche Entstehung)
Aufgaben, Rechte und Pflichten des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit
Anforderungen nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung
- Führen von Medizinproduktebüchern
- Führen des Bestandsverzeichnisses
- Sicherheitstechnische Kontrollen, messtechnische Kontrollen und weitere Prüfungen
- Inbetriebnahme und Funktionsprüfungen
- Einweisung von Anwendern
- Qualifikationen von Anwendern, beauftragten Personen und Instandhaltern
Anforderungen aus der Medizinprodukte- Anwendermelde- und Informationsverordnung (MPAMIV)
- Meldung von Vorkommnissen
- Verhalten im Schadensfall
Beschaffung und Einkauf von Medizinprodukten
Weitere gesetzliche Anforderungen (Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, DIN-Normen)
Praktische Organisationshilfen und Anleitungen
Ergänzungen der MPBetreibV
Nutzen
Unser Seminar zur Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) vermittelt Ihnen die Aufgaben, Rechte und Pflichten für eine Tätigkeit als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit. Das Seminar richtet sich auch an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die Umsetzung der Vorgaben der Medizinprodukte-Betreiberverordnung verantwortlich sind, denn unsere Referentinnen und Referenten informieren Sie detailliert über die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und die weiteren relevanten gesetzlichen Vorschriften.
Sie erhalten das notwendige Hintergrundwissen, um Ihre Aufgabe verantwortungsvoll ausführen zu können. Jede Einrichtung im Gesundheitswesen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten muss nach den Vorgaben der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit bestimmen. Er oder sie dient als zentrale Kontaktperson zu Herstellern und Behörden und koordiniert interne Prozesse und Maßnahmen bei Zwischenfällen mit Medizinprodukten oder Rückrufaktionen.
Wichtige Hilfestellungen für die tägliche Praxis im Umgang mit den aktuellen gesetzlichen Vorgaben erleichtern Ihnen als Medizinproduktebeauftragte oder -beauftragter Ihren Berufsalltag. In dieser Fortbildung für Beauftragte für Medizinproduktesicherheit erhalten Sie einen Überblick über die Anforderungen an die Dokumentation - darunter das Führen von Medizinproduktebüchern und Bestandsverzeichnissen sowie das Melden von Vorkommnissen mit Medizinprodukten.
Erfahrene Referentinnen und Referenten bringen Ihnen in dieser MPG-Schulung die Anforderungen an die Qualifikation von Prüferinnen bzw. Prüfern und Prüfeinrichtungen für die Durchführung von Reparaturen, sicherheitstechnischen Kontrollen und messtechnischen Kontrollen näher. Weiterhin erläutern sie Ihnen die Aufgaben bei der Anwendung und beschreiben die Funktionsprüfung vor der Anwendung.
Zielgruppe
- Beauftragte für Medizinproduktesicherheit
- Mitarbeitende, die für die Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung verantwortlich sind,
- weitere interessierte Personen
aus Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Krankenhäusern, Rehakliniken, Alten- und Pflegeheimen und Arztpraxen
Voraussetzungen
Um als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit tätig zu werden, ist nach § 6 der MPBetreibV eine medizinische, naturwissenschaftliche, pflegerische, pharmazeutische oder technische Ausbildung notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
700 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
133 EUR
Bruttopreis
833 EUR
Ansprechpartner
Frau Anja-Verena Pauli
+49 511 99861985
akd-h@tuev-nord.de
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Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) - EX/A40/30251601/17042026-1 - 17.04.2026
Gemäß DIN VDE 1000 Teil 10
Inhalt
Grundlagen der Elektrotechnik / Grundgesetze des elektrischen Stromkreises
Gesetzliche Grundlagen
Messung elektrischer Größen / einfache Rechenbeispiele
Gefahren des elektrischen Stroms
Schutzmaßnahmen gegen den elektrischen Schlag
Netzformen
Tätigkeiten einer elektrotechnisch unterwiesenen Person
Elektrische Schaltgeräte und Überstromschutzeinrichtungen
Arbeitsmethoden in der Elektrotechnik nach DIN VDE 0105-100
Arbeitsschutz
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In diesem Seminar erhalten Sie die theoretischen elektrotechnischen Grundkenntnisse gemäß DIN VDE 1000-10, um als elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) tätig werden zu können. Erfahrene Referenten erläutern Ihnen die Gefahren des elektrischen Stroms und weisen Sie auf notwendige Schutzmaßnahmen hin. In dieser EuP Schulung lernen Sie, welche Aufgaben Sie unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft übernehmen können.
Erfahren Sie außerdem, wie Sie die Aufgaben als elektrotechnisch unterwiesene Person sicher und fachgerecht umsetzen: Unfälle an und mit elektrischen Betriebsmitteln und -anlagen werden häufig durch elektrotechnische Laien verursacht. Das gefährdet nicht nur den reibungslosen Betriebsablauf, sondern auch die Gesundheit der Mitarbeiter. Der Unternehmer ist gemäß DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A1 und BGV A3) verpflichtet, seine Mitarbeiter mit den Gefahren ihrer Tätigkeiten vertraut zu machen. Somit sind elektrotechnische Laien, die Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen ausführen sollen, über die Gefahren, die mit diesen Arbeiten verbunden sind, und die einzuhaltenden Schutzmaßnahmen zu unterweisen.
Die Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.
Nach dem Seminar ist eine praktische Einweisung in die konkreten Aufgaben im Betrieb notwendig. Gerne unterstützen wir Sie hierbei in Form einer individuellen Inhouse-Maßnahme.
Zielgruppe
Mitarbeiter ohne elektrotechnische Fachausbildung, die betriebsbedingte Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln durchführen oder in der Nähe elektrischer Anlagen arbeiten sollen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Unser Seminar vermittelt die theoretischen Voraussetzungen gemäß DIN VDE 1000-10. Zusätzlich ist eine praktische Einweisung in die konkreten Aufgaben im Betrieb notwendig. Gerne unterstützen wir Sie hierbei in Form einer individuellen Inhouse-Schulung.
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Seminar: Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber - EX/A52/10401701/17042026-1 - 17.04.2026
Rechtliche Grundlagen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
Inhalt
Rechtliche Grundlagen der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit
- Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
- Überblick über das System der Beteiligungsrechte
- Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden
- Betriebsverfassungsrecht
Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
- Ablauf und Grenzen des Mitbestimmungsverfahrens
- Personalplanung, Stellenausschreibungen, Auswahlkriterien
- Kündigung, Einstellung, Ein-/Umgruppierung und Versetzung
- Reaktionsmöglichkeiten bei Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats
- Praxistipps und aktuelle Rechtsprechung
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Ablauf und Grenzen des Mitbestimmungsverfahrens
- Arbeitszeitregelungen, Dienstpläne, Mehr- und Kurzarbeit
- Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Ordnung des Betriebes
- Lohngestaltung, Prämien, Sonderzahlungen
- Verhaltens- und Leistungskontrollen
- Praxistipps und aktuelle Rechtsprechung zu Betriebsvereinbarungen
Zeitlicher Umfang der Betriebsratstätigkeit
- Dauer und Anzahl von Betriebsratssitzungen
- Freistellungen für Betriebsratstätigkeiten
- Aktivitäten nicht freigestellter Betriebsratsmitglieder
- Reaktionsmöglichkeiten bei exzessiven Betriebsratsaktivitäten
Kosten des Betriebsrats
- Welche Schulungen kann der Betriebsrat beanspruchen?
- Wann müssen Rechtsanwälte und Sachverständige bezahlt werden?
- Welche Strategien zur Reduzierung von Betriebsratskosten gibt es?
- Was sieht die aktuelle Rechtsprechung zu Betriebsratskosten vor?
Lösung von Konflikten mit dem Betriebsrat
- Das Verfahren vor der Einigungsstelle
- Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren
- Strategien für erfolgreiche Konfliktlösungen
Nutzen
Das Seminar Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber im Bereich Unternehmensführung vermittelt Ihnen die erforderlichen Kenntnisse des Betriebsverfassungsrechts und bringt Sie auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. So begegnen Sie dem Betriebsrat auf Augenhöhe und schaffen die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Das Wissen ist unabdingbar, um eine rechtssichere Handlungsbasis im täglichen Umgang mit dem Betriebsrat aufzubauen: Das Betriebsverfassungsrecht spielt in der betrieblichen Praxis eine große Rolle. Unser Fachreferent stellt Ihnen zudem die Gesetzesänderungen aufgrund des neuen Betriebsrätemodernisierungsgesetzes vor.
Damit die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber und Betriebsrat möglichst reibungslos funktioniert, sind Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen und der einschlägigen Rechtsprechung unabdingbar. Während Betriebsratsmitglieder die zahlreichen Fortbildungsangebote gern wahrnehmen und häufig über gute Kenntnisse verfügen, bilden sich Führungskräfte bzw. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber meist nur ungenügend zum Betriebsverfassungsrecht weiter.
Fehlendes Basiswissen und mangelnde Kenntnisse der wichtigsten Gerichtsentscheidungen auf Arbeitgeberseite führen zu unnötigen Auseinandersetzungen und vermeidbaren Kosten. Denn unter Bezugnahme auf gesetzliche Vorschriften und Gerichtsentscheidungen werden durch Ihren Betriebsrat Mitbestimmungsrechte reklamiert und Freistellungen von der Arbeit sowie Kostenübernahmen gefordert.
Durch das Seminar Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber verstehen Sie die Beteiligungsrechte Ihres Betriebsrates und setzen diese rechtzeitig um. Sie erhalten einen Überblick über die relevanten gesetzlichen Regelungen und die daraus folgenden betrieblichen Aufgaben, wie z. B. dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung. Fördern Sie darüber hinaus die Zusammenarbeit zwischen Ihrer eigenen HR-Abteilung sowie Ihren Fachabteilungen und dem Betriebsrat und schlagen Sie entsprechende Prozesse vor.
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