Profil

BKrFQG - Berufskraftfahrerweiterbildung (insgesamt 5 Module) - EX/A81/60351801/13042026-1 - 13.04.2026
Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Inhalt
Modul 1 - Eco-Training & Assistenzsysteme
1.1: Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung
1.2: Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung, um das Fahrzeugs zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen
1.3: Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
Modul 2 - Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
2.1: Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr
2.2: Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
Modul 3 - Gefahrenwahrnehmung
1.2: Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung, um das Fahrzeugs zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen
1.3a Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich daran anzupassen
3.1: Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
3.4: Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
3.5: Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen
Modul 4 - Schadensprävention
1.4: Fähigkeit zur Sicherung der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs
2.2: Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
3.1: Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
3.2: Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
3.3: Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
3.6: Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
3.7: Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung
Modul 5 - Sicherheit für Ladung & Fahrgast
1.4: Fähigkeit zur Sicherung der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs
Nutzen
Nach den Anforderungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) bzw. der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) müssen Kraftfahrerinnen und -fahrer innerhalb von fünf Jahren eine Weiterbildung absolvieren, die mindestens 35 Stunden umfasst. Mit diesem 5-tägigen Kurs kommen Sie dieser Anforderung nach und können gleich sieben Kenntnisbereiche abdecken. Neben der kinematischen Kette und der Optimierung des Kraftstoffverbrauchs, ist ein Fokus die Ladungssicherung: Hier kommt es darauf an, Transportgut sicher aufzuladen und zu befestigen und zu wissen, wie sich das Fahrverhalten des beladenen Fahrzeugs ändert. Darüber hinaus gehen wir auf Aspekte des Arbeitsschutzes und der Risikovermeidung ein und schauen darauf, wie auch Ihr persönliches Auftreten dem Kunden gegenüber und Ihr verantwortlicher Umgang mit Qualitätsstandards sich auf das Image des Unternehmens auswirken.
Zielgruppe
Der Kurs richtet sich an gewerbliche Kraftfahrer von LKW mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombination.
Voraussetzungen
Fahrerlaubnis Klasse C1/E oder C/E oder vergleichbare Fahrerlaubnisklasse.
Zeit
08:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
15; Nach erfolgreich absolvierter Weiterbildung erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) / Berufskraftfahr-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV).
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Nettopreis
525 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
99.75 EUR
Bruttopreis
624.75 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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BKrFQG - Berufskraftfahrerweiterbildung (insgesamt 5 Module) - EX/A81/60351801/13042026-2 - 13.04.2026
Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Inhalt
Modul 1 - Eco-Training & Assistenzsysteme
1.1: Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung
1.2: Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung, um das Fahrzeugs zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen
1.3: Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
Modul 2 - Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
2.1: Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr
2.2: Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
Modul 3 - Gefahrenwahrnehmung
1.2: Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung, um das Fahrzeugs zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen
1.3a Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich daran anzupassen
3.1: Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
3.4: Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
3.5: Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen
Modul 4 - Schadensprävention
1.4: Fähigkeit zur Sicherung der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs
2.2: Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
3.1: Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
3.2: Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
3.3: Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
3.6: Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
3.7: Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung
Modul 5 - Sicherheit für Ladung & Fahrgast
1.4: Fähigkeit zur Sicherung der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs
Nutzen
Nach den Anforderungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) bzw. der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) müssen Kraftfahrerinnen und -fahrer innerhalb von fünf Jahren eine Weiterbildung absolvieren, die mindestens 35 Stunden umfasst. Mit diesem 5-tägigen Kurs kommen Sie dieser Anforderung nach und können gleich sieben Kenntnisbereiche abdecken. Neben der kinematischen Kette und der Optimierung des Kraftstoffverbrauchs, ist ein Fokus die Ladungssicherung: Hier kommt es darauf an, Transportgut sicher aufzuladen und zu befestigen und zu wissen, wie sich das Fahrverhalten des beladenen Fahrzeugs ändert. Darüber hinaus gehen wir auf Aspekte des Arbeitsschutzes und der Risikovermeidung ein und schauen darauf, wie auch Ihr persönliches Auftreten dem Kunden gegenüber und Ihr verantwortlicher Umgang mit Qualitätsstandards sich auf das Image des Unternehmens auswirken.
Zielgruppe
Der Kurs richtet sich an gewerbliche Kraftfahrer von LKW mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombination.
Voraussetzungen
Fahrerlaubnis Klasse C1/E oder C/E oder vergleichbare Fahrerlaubnisklasse.
Zeit
08:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
15; Nach erfolgreich absolvierter Weiterbildung erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) / Berufskraftfahr-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV).
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Nettopreis
525 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
99.75 EUR
Bruttopreis
624.75 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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Evakuierung von Gebäuden - EX/A37/30151401/13042026-1 - 13.04.2026
Inhalt
Sinn und Nutzen von Evakuierungsübungen
Rechtliche Grundlagen
Räumungsordnung, Brandschutzordnung
Gestaltung der Flucht- und Rettungswege, Brandschutzkonzept
Alarmpläne, Rettungsketten
Absprachen mit der Feuerwehr
Organisation der Ersten Hilfe
Richtige Planung und Durchführung von Evakuierungsübungen
Evakuierungs- und Räumungsprobleme
Technische Hilfsmittel für Räumung und Evakuierung
Zu erwartendes Verhalten Betroffener
- abzuleitende Maßnahmen
Erforderliche Dokumentation
Auswertung und Konsequenzen für die Praxis
Nutzen
In dem Seminar erhalten Sie umfassende Kenntnisse, um eine Evakuierung und Räumung erfolgreich planen zu können. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen rechtliche Grundlagen zur Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen. Sie erfahren, wie Sie die Erste Hilfe organisieren und Evakuierungsübungen durchführen. Nutzen Sie das Seminar als Fortbildung gemäß der Vfdb-Richtlinie 12-09/01.
So sind Sie auf einen möglichen Notfall gut vorbereitet: Berichte der Feuerwehren und Katastropheneinsatzkräfte über Brände und andere Notfälle zeigen, dass häufig nicht nur das Feuer eine große Gefahr für die Betroffenen darstellt. Gefährdungen treten vor allem auch durch unvorbereitete Evakuierung oder Räumung, panische Flucht und schweres Fehlverhalten auf. Besondere Gefährdungen entstehen, wenn es sich um Objekte mit Publikumsverkehr handelt oder sich beispielsweise vornehmlich Kinder, Kranke oder Behinderte dort aufhalten. Je mehr Menschen anwesend sind, desto größer kann die Gefahr werden.
Eine schlechte Vorbereitung der Verantwortlichen und Betroffenen kann verhängnisvolle Folgen haben. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verpflichtet daher den Arbeitgeber, in angemessenen Zeitabständen anhand des Flucht- und Rettungsplans zu üben, wie sich Arbeitnehmer und Besucher im Gefahren- und Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können.
Zielgruppe
Brandschutzbeauftragte und verantwortliche Mitarbeiter aus Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Krankenhäusern, Behörden und weiteren öffentlich zugänglichen Gebäuden;
Mitarbeiter aus Facility-Management und Liegenschaftsverwaltung; Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Architekten, Bauingenieure und Projektentwickler
Zeit
09:00 - 16:15
Max. Teilnehmerzahl
25;
Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
580 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
110.2 EUR
Bruttopreis
690.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Susan Scheer
0391 60747-19
akd-md@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Arbeiten und Retten in Behältern und engen Räumen - EX/A81/50208401/13042026-1 - 13.04.2026
nach DGUV Regel 113-004
Inhalt
Gesetzliche Rahmenbedingungen und Dienstanweisungen
Unterschiedliche Ausrüstungsarten und ihre jeweiligen Anforderungen
Sachgerechte Verwendung der PSA gemäß DGUV-Regeln 113-004
Das vorschriftsgemäße Anschlagen
Anwendung von Personenaufnahmemitteln
Prüfung und Dokumentation durch den Benutzer
Anzeichen von Schäden erkennen
Das ordentliche Aufbewahren der PSA
Nutzen
Das Seminar ?Arbeiten und Retten in Behältern / engen Räumen gemäß DGUV-Regeln 113-004? soll den Teilnehmern durch effektive Übungsmaßnahmen das notwendige Wissen und die Fertigkeiten vermitteln, wie im Fall eines Sturzes vorgegangen werden sollte. Neben den Rechts- und sicherheitstheoretischen Grundlagen werden auch die mobile Anschlagtechniken sowie die Personenaufnahmemittel zur Bergung verunglückter Personen aus engen Räumen vermittelt. Praktische Rettungsübungen sind Bestandteil des Kurses.
Die Teilnehmer sollen Vorkenntnisse im Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz haben.
Arbeiten in engen Räumen, Behaltern und Silos (Confined Space) sind durch besondere Umstände gekennzeichnet.
Diese besonderen Umstände betreffen die speziellen Gefahren, die auftreten können. Sie betreffen auch die jeweils angepassten Techniken der Rettung, die in der Regel sehr schnell durchgeführt werden muss.
Bei Arbeiten in Behältern, vor allem bei Rettungsvorgängen, wird so gut wie immer eine PSA gegen Absturz verwendet. Diese Inhalte werden in der Unterweisung ebenso vermittelt.
Die Unterweisung nach den DGUV Regeln 112-198 und 113-004 dauert zwei Tage.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Aufgaben und Tätigkeiten in engen Räumen oder Behältern tätig oder sein werden.
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
6; max. 6 Teilnehmer
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
607 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
115.33 EUR
Bruttopreis
722.33 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - EX/A33/30351401/13042026-1 - 13.04.2026
Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)
Inhalt
Rechtliche Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften wie z. B. BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Information 208-016 und TRBS 2121
Anforderungen an Leitern und Tritte
- Instandhaltung und Reparaturen
Prüfung von Leitern und Tritten
- Umgang mit Leitern
Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen
Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers
Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern und Tritten schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).
Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften: In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Kenntnisse zur Prüfung nachweisen können.
Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern auch die tägliche Prüfung bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor dem Gebrauch auf Eignung und Beschaffenheit der Leitern zu achten. Als Maßnahmen, die das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherstellen, kommen zum Beispiel das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage.
Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse erworben und ist befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) ?Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten?. Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.
In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Leiter oder alternativ mit einem immersiven Training.
Zielgruppe
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von Leitern und Tritten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
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Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - EX/A38/30351401/13042026-1 - 13.04.2026
Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)
Inhalt
Rechtliche Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften wie z. B. BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Information 208-016 und TRBS 2121
Anforderungen an Leitern und Tritte
- Instandhaltung und Reparaturen
Prüfung von Leitern und Tritten
- Umgang mit Leitern
Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen
Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers
Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern und Tritten schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).
Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften: In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Kenntnisse zur Prüfung nachweisen können.
Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern auch die tägliche Prüfung bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor dem Gebrauch auf Eignung und Beschaffenheit der Leitern zu achten. Als Maßnahmen, die das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherstellen, kommen zum Beispiel das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage.
Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse erworben und ist befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) ?Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten?. Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.
In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Leiter oder alternativ mit einem immersiven Training.
Zielgruppe
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von Leitern und Tritten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
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Beauftragte Person für Aufzugsanlagen gemäß BetrSichV und TRBS 3121 - EX/A39/30351101/13042026-1 - 13.04.2026
Ehemaliger Aufzugswärter
Inhalt
Aufgaben der Beauftragten Person für den Betrieb von Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 3121
Geschichtliche Entwicklung
Was ist ein Aufzug?
Unterschiedliche Bauarten
- Treibscheibenaufzug
- Direkter hydraulischer Aufzug
- Indirekter hydraulischer Aufzug
Sicherheitseinrichtungen
- Türverschlüsse
- Geschwindigkeitsbegrenzer
- Fangvorrichtung
- Rohrbruchsicherung
- Triebwerksbremsen
- Weitere Sicherheitseinrichtungen wie z. B. Fernnotruf
- Steuer- und Sicherheitsschalter
Gefahren beim Betrieb
Ursachen für Übergeschwindigkeit des Fahrkorbes
- Treibscheibenaufzug
- Hydraulischer Aufzug
Überwachungsbedürftige Anlagen
Betrieb einer Aufzugsanlage
Maßnahmen zur Befreiung von Personen aus Fahrkörben
Begehung einer oder mehrerer Aufzugsanlagen am Veranstaltungsort
oder digitales Praxistraining
Nutzen
Qualifizieren Sie sich zur Beauftragten Person für Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 3121: Der ehemalige Aufzugswärter wird heute als Beauftragte Person für Aufzugsanlagen bezeichnet. Sie erlernen in diesem Kurs, sachgerecht Befreiungsmaßnahmen einzuleiten und durchzuführen, um den gegebenen Anforderungen gerecht zu werden und eine sachgerechte Personenbefreiung zu gewährleisten.
Die Anforderungen an die Befähigte Person sind in der TRBS 3121 beschrieben. Hier sind auch die aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) abzuleitenden Pflichten für den Betrieb von Aufzugsanlagen konkretisiert. Hiernach sind Sie verpflichtet, Ihre überwachungsbedürftigen Anlagen (z. B. Aufzugsanlagen) in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und zu überwachen. Ebenso sind Sie verpflichtet, notwendige Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich einzuleiten und die den Umständen entsprechend erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Ebenfalls müssen Sie als Betreiber einer Aufzugsanlage sicherstellen, dass auf Notrufe aus einem Fahrkorb in angemessener Zeit reagiert wird und eine sachgerechte Personenbefreiung durchgeführt werden kann.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in den beruflichen Alltag. Unsere Referenten vermitteln theoretische Kenntnisse anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele. Im Seminar können Sie sich mit anderen Teilnehmern austauschen und vernetzen.
In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Aufzugsanlage oder alternativ mit einem immersiven Training.
Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an Hausmeister, haustechnisches Personal, Instandhaltungs- und Servicepersonal.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
630 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
119.7 EUR
Bruttopreis
749.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Antje Sternberg
0381 7703-520
akd-hro@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die neue Maschinenverordnung VO (EU) 2023/1230 - EX/A35/30401301/13042026-1 - 13.04.2026
Aktuelle Anforderungen für Hersteller und Betreiber
Inhalt
Wesentliche Inhalte der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 in der betrieblichen Praxis
Was ist beim Umbau von bestehenden Maschinen/Anlagen zu beachten?
Richtlinien und Normen
Anwendung und Ausnahmen
Unvollständige Maschinen
Pflichten der Maschinenhersteller
Abgrenzung Konformitätserklärung zu Einbauerklärung
Geltungsbereich
Risikobeurteilung
Anforderungen an Schutzeinrichtungen
Betriebsanleitung und Technische Dokumentation
Montageanleitung für unvollständige Maschinen
CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung
Dokumentationsbevollmächtigter - Aufgaben und Pflichten
Rechtliche Konsequenzen für das Unternehmen und die verantwortlich Handelnden
Nutzen
Im Seminar Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die neue Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 erlangen Sie praxisrelevante Kenntnisse, um Maschinen und Anlagen anforderungsgerecht zu planen, zu entwickeln, bereitzustellen und zu verändern. Im Fokus der Schulung stehen die aktuell gültige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) sowie die neue Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 (MVO), die zum 20. Januar 2027 die MRL ablösen wird. Sie erfahren, welche Änderungen und Neuerungen sich aus dem Übergang von der MRL zur neuen MVO für die Praxis ergeben (z. B. Anforderungen an die Cybersecurity oder für den Einsatz von KI).
Unsere Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen im Seminar praxisnah die theoretischen Inhalte der aktuellen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230. Dazu gehören die technischen Anforderungen an Maschinen, die Technische Dokumentation und Betriebsanleitung sowie das Konformitätsbewertungsverfahren und die Risikobeurteilung. Ein Überblick über die haftungs- und strafrechtlichen Zusammenhänge mit der Darstellung einschlägiger Gerichtsurteile rundet das Seminar ab.
Alle Produkte, die der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 unterliegen und die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erstmalig in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, müssen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sie müssen - mit Ausnahme unvollständiger Maschinen - die CE-Kennzeichnung tragen. Die gilt auch für neue oder gebrauchte Maschinen, die in den EWR importiert werden.
Die MRL und die MVO erfassen auch den Eigengebrauch und die wesentliche Veränderung aktuell genutzter Maschinen und Anlagen. Darüber hinaus fordert die Betriebssicherheitsverordnung, dass neue Arbeitsmittel, die z. B. der Maschinenrichtlinie unterliegen, von Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberinnen nur dann bereitgestellt werden dürfen, wenn sie alle Anforderungen der MRL erfüllen. Es sind deshalb nicht nur Zulieferer, Hersteller, Händler und Importeure, sondern auch Betreiber und Instandhalter angehalten, sich mit den gesetzlichen Anforderungen vertraut zu machen.
Zielgruppe
Führungskräfte, Dokumentationsbevollmächtigte und verantwortliche Mitarbeiter auf Hersteller- und Betreiberseite aus Entwicklung, Konstruktion, Fertigung, Qualitätsmanagement, Instandhaltung, Produktion, Einkauf, Arbeitsmittelbeschaffung, Arbeits- und Betriebssicherheit
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
630 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
119.7 EUR
Bruttopreis
749.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Franziska Ritter
+49 40 85572745
akd-hh@tuev-nord.de
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Weiterbildung für Datenschutzkoordinatoren - EX/A35/10151146/13042026-1 - 13.04.2026
Updates und Fortbildung für Datenschutzkoordinatoren: Probleme und Herausforderungen in der Arbeitspraxis
Inhalt
Vertiefung
- Datenschutz auf Webseiten nach dem TDDDG beurteilen
- Zweckmäßige Satzbausteine bei der Datenauskunft insb. bei der Datenweitergabe aufgrund der jüngsten Entscheidung des EUGHs
- Datenschutzerklärungen nach Art. 13 ff DSGVO erstellen und aktuell halten (für Kundinnen und Kunden, Beschäftigte, Lieferantinnen und Lieferanten sowie weitere Betroffene)
Datenschutzpraxis
- Vorstellung von Methoden und Tools für einen vertieften Webseiten-Check
Feedback
- Fragen und Problemstellungen in der Datenschutz-Praxis werden zu Beginn des Webinars gesammelt und durch erfahrene Dozentinnen und Dozenten sowie Datenschutzbeauftragte behandelt.
Austausch
- Gruppenaustausch über Hilfreiches und Hinderliches in der täglichen Arbeit
Nutzen
Als Datenschutzkoordinator bzw. -koordinatorin, Fachkraft im Datenschutz oder als Datenschutzbeauftragte bzw. Datenschutzbeauftragter stehen Sie täglich vor Aufgaben, aktuelle Herausforderungen praktisch zu lösen, ob im Marketing oder in der Kundenkommunikation, im Personalwesen oder im Einkauf.
Sie haben den Kurs zum Datenschutzkoordinator bzw. zur -koordinatorin erfolgreich gemeistert? Jetzt wollen Sie sich intensiver in Bereiche einarbeiten, die sich in Ihrer täglichen Praxis ergeben und immer relevanter werden?
Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs oder deutscher Gerichte, die Entscheidungen der Aufsichtsbehörden oder der europäischen Task-Force ?Cookie? sowie neue Gesetze wie das TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz) beeinflussen den täglichen Alltag in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Organisation. Doch was bedeuten diese vielen Veränderungen für Ihre Kolleginnen und Kollegen? Worauf ist zu achten? Wie können Sie den neuen Herausforderungen gerecht werden, ohne dass sich Arbeitsprozesse und Abläufe ändern oder diese behindert werden?
Als Datenschutzkoordinator bzw. -koordinatorin sind Sie oft die erste Ansprechperson, an die sich die Menschen wenden. Deshalb möchten wir Ihnen Rede und Antwort stehen.
Wahrscheinlich stehen Sie täglich z. B. vor folgenden Herausforderungen:
- Onlinemarketing heute: Wie müssen Webseiten und Online-Werbung aufgebaut sein, so dass diese den ständig wachsenden datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht werden? Welche Cookies dürfen Sie wann mit und wann ohne Einwilligung setzen? Wie sollten Sie die dazu gehörige Einwilligung formulieren?
In dieser Weiterbildung für Datenschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren vertiefen wir die Themen, die Sie bewegen. Senden Sie uns diese gern vorab. Und fragen Sie intensiv nach. Wir antworten mit Updates, Tipps & Tricks.
Denn nur, wenn Sie dabei sind, können Sie Ihre Lösung mit nach Hause nehmen.
Zielgruppe
Das Webinar richtet sich an Beschäftigte in Unternehmen und Organisationen, die als Datenschutzkoordinatoren bzw. Datenschutzfachkräfte mit der Umsetzung des Datenschutzes auf der Ebene der Fachbereiche beauftragt sind. Eine Gruppengröße von max. 16 Teilnehmenden ermöglicht die Behandlung individueller Fragen und Themen und den fachlichen Austausch von Erfahrungen. Der Wechsel von fachlichem Input und Informationsaustausch sorgt für einen durchgehend hohen Spannungsbogen.
Voraussetzungen
Vorausgesetzt werden Grundkenntnisse zum Datenschutz nach DSGVO und BDSG, die z. B. im Seminar ?Datenschutzkoordinator? 
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WHG-Grundkurs - EX/A31/40401101/13042026-1 - 13.04.2026
Inhalt
Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Anlagenverordnung AwSV
- Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)
Wassergefährdende Stoffe
- Wassergefährdungsklassen
- Gefährdungsstufen von Anlagen
Baurechtliche Anforderungen
- Eignungsnachweise
- Eignungsfeststellung
Arbeitsschutz
- Eigene Sicherheitsmaßnahmen zum Gesundheitsschutz
- Besondere Gefährdungen in engen Räumen
Nutzen
Der Grundkurs zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vermittelt Ihnen die theoretischen Grundlagen für Ihre Tätigkeit als betrieblich verantwortliche Person in Fachbetrieben nach WHG. Mit der erfolgreichen Teilnahme an diesem Kurs erlangen Sie die Zugangsvoraussetzung für die fachspezifischen WHG-Aufbaukurse. Mit dem erfolgreich absolvierten WHG-Grundkurs und mindestens einem fachspezifischen WHG-Aufbaukurs erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Abschluss eines Überwachungsvertrages nach WHG.
Das Seminar zum WHG vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse in den gesetzlichen Grundlagen, der Anlagenverordnung und den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe. Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über die Wassergefährdungsklassen und die Gefährdungsstufen von Anlagen. Informationen zu baurechtlichen Anforderungen und dem Arbeitsschutz runden das Seminar ab.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Anlagen oder Anlagenteile zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einbauen, aufstellen, instand setzen und reinigen, aber auch an Betreiber und Planer von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Voraussetzungen
Teilnehmer, die eine ?betrieblich verantwortliche Person? in einem Fachbetrieb nach WHG werden möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
? Meisterabschluss, ingenieurwissenschaftliches Studium oder eine gleichwertige Ausbildung und
? mindestens zweijährige Berufserfahrung
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
30;
Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde der WHG-Grundkenntnisse nach.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sachkundenachweis
Nettopreis
650 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
123.5 EUR
Bruttopreis
773.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Romina Göller
0521 786-232
akd-bi@tuev-nord.de
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WHG-Grundkurs - EX/A42/40401101/13042026-1 - 13.04.2026
Inhalt
Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Anlagenverordnung AwSV
- Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)
Wassergefährdende Stoffe
- Wassergefährdungsklassen
- Gefährdungsstufen von Anlagen
Baurechtliche Anforderungen
- Eignungsnachweise
- Eignungsfeststellung
Arbeitsschutz
- Eigene Sicherheitsmaßnahmen zum Gesundheitsschutz
- Besondere Gefährdungen in engen Räumen
Nutzen
Der Grundkurs zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vermittelt Ihnen die theoretischen Grundlagen für Ihre Tätigkeit als betrieblich verantwortliche Person in Fachbetrieben nach WHG. Mit der erfolgreichen Teilnahme an diesem Kurs erlangen Sie die Zugangsvoraussetzung für die fachspezifischen WHG-Aufbaukurse. Mit dem erfolgreich absolvierten WHG-Grundkurs und mindestens einem fachspezifischen WHG-Aufbaukurs erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Abschluss eines Überwachungsvertrages nach WHG.
Das Seminar zum WHG vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse in den gesetzlichen Grundlagen, der Anlagenverordnung und den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe. Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über die Wassergefährdungsklassen und die Gefährdungsstufen von Anlagen. Informationen zu baurechtlichen Anforderungen und dem Arbeitsschutz runden das Seminar ab.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Anlagen oder Anlagenteile zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einbauen, aufstellen, instand setzen und reinigen, aber auch an Betreiber und Planer von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Voraussetzungen
Teilnehmer, die eine ?betrieblich verantwortliche Person? in einem Fachbetrieb nach WHG werden möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
? Meisterabschluss, ingenieurwissenschaftliches Studium oder eine gleichwertige Ausbildung und
? mindestens zweijährige Berufserfahrung
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
30;
Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde der WHG-Grundkenntnisse nach.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sachkundenachweis
Nettopreis
650 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
123.5 EUR
Bruttopreis
773.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Tonke Reins
0441 2197088-19
akd-ol@tuev-nord.de
weitere Informationen
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BWL-Grundlagen - EX/A52/10451101/13042026-1 - 13.04.2026
Elementares Grundlagenwissen und Auffrischung für ein besseres Verständnis betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge
Inhalt
Grundlagen wirtschaftlichen Handelns
- Erfolgsfaktoren
- Ökonomisches Prinzip
- Unternehmen im Wirtschaftskreislauf
- Ökonomische Grundbegriffe
Betriebswirtschaftliche Instrumente
- betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
- Bilanz
- Jahresabschluss
Unternehmensstrategie
- Unternehmensleitbild und Ziele
- Unternehmen im Wettbewerb
- Stärken-/Schwächenanalyse (SWOT)
- Kritische Erfolgsfaktoren
- Portfolio-Analyse
- Business Modell Canvas
Unternehmensplanung
- Grundzüge des Businessplans
- Aufbau
- Wesentliche Detailplanungen
- Von der Finanzplanung zur Erfolgsplanung
Unternehmenssteuerung
- Internes und externes Berichtswesen
- Soll-Ist-Vergleiche
- Kennzahlen
- Angebotskalkulation
- Exkurs: Kostensenkung, Kostenrechnung
- Exkurs: Controlling
- Exkurs: Bankenkommunikation
Unternehmensführung in der Praxis - Zusammenfassung und Ausblick
Nutzen
In diesem BWL-Grundlagenkurs lernen Sie betriebswirtschaftliche Begriffe kennen und entwickeln ein tieferes Verständnis für die Zusammenhänge in der Betriebswirtschaftslehre. Gerade für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus anderen Abteilungen sind wichtige Prozesse der BWL teilweise nur schwer verständlich, da ein fundiertes Wissen über die BWL-Grundlagen fehlt.
Erweitern Sie mit unserer BWL-Grundlagen-Weiterbildung Ihr Know-how und erfahren Sie mehr über die Zusammenhänge zwischen Grundlagen des betriebswirtschaftlichen Handelns, Unternehmensstrategien und Unternehmensplanung. Mithilfe unserer Referentinnen und Referenten erarbeiten Sie sich das notwendige Wissen über betriebswirtschaftliche Auswertungen, Bilanzierung und das Lesen der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Darüber hinaus erhalten Sie einen Einblick in die Kostenrechnung und Kalkulation.
Nutzen Sie Ihr neu erworbenes oder aufgefrischtes BWL-Grundlagenwissen, um betriebswirtschaftliche Planungsinstrumente besser zu verstehen und kaufmännische Prozesse in Ihrem Unternehmen besser nachzuvollziehen.
Die interaktive Wissensvermittlung in unserem BWL-Grundlagen-Seminar erleichtert Ihnen, das Gelernte in Ihren Berufsalltag zu integrieren. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen aktuelles Branchenwissen. Sie haben zudem ausreichend Gelegenheit, sich vertiefend mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern über betriebswirtschaftliche Prozesse auszutauschen.
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeiter aus nichtkaufmännischen Bereichen eines Unternehmens bzw. mit nicht-ökonomischer Ausbildung, die ein kaufmännisches Basiswissen und ein besseres Verständnis für betriebswirtschaftliche Zusammenhänge erwerben oder erweitern möchten. Das Seminar richtet sich ebenso an Vertriebsleiter sowie MBI- und MBO-Kandidaten, die unternehmerische Verantwortung durch Nachfolge übernehmen wollen.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
0
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
680 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
129.2 EUR
Bruttopreis
809.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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