Profil

Seminar: Fachkundenachweis für die Beleuchtung von Arbeitsstätten nach ASR A 3.4 und DIN EN 12464-1 - EX/A35/30356001/07072026-1 - 07.07.2026
Normgerechte Beleuchtung von Arbeitsstätten gemäß DGUV 315-201
Inhalt
Grundlagen der menschlichen Wahrnehmung
Lichttechnische Grundlagen
Ermittlung einer Lichtstärkeverteilung
Gütemerkmale der Beleuchtung
Lichterzeugung bei der LED
Farbtemperatur und Farbwiedergabe
Vorschriften und Regeln zur Beleuchtung von Arbeitsstätten:
-ASR A 3.4 und DIN EN 12464-1
Energieeffizienz und Lichtausbeute
Leuchten
Absolute und relative Fotometrie
Ausstrahlwinkel
Normative Beleuchtung von Arbeitsstätten
Beleuchtungsplanung
Lichtberechnung mit der kostenfreien Software DIALux evo
Lichttechnische Messgeräte
Praktischer Umgang mit einem Beleuchtungsstärkemessgerät
Vorgehensweise bei einer Messung
Messraster gem. DIN 5035-6
Erarbeitung einer Checkliste
Erstellen eines Messprotokolls
Messen und Bewerten einer Beleuchtungsanlage
Präsentation der Ergebnisse
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In unserem Seminar Fachkundenachweis gemäß DGUV 315-201 für die Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen lernen Sie, normgerechte Beleuchtungskonzepte für Arbeitsplätze zu entwickeln und umzusetzen. Sie erwerben grundlegende Kenntnisse der Lichttechnik, der Lichtwahrnehmung und der Lichtplanung. Dabei werden Ihnen fotometrische Grundkenntnisse und normative Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten vermittelt, die Sie für die Planung und messtechnische Überprüfung benötigen.
Das Seminar orientiert sich an den Inhalten des DGUV Grundsatzes 315-201, der die Ausbildung von Fachkräften für die Prüfung und Beurteilung von Beleuchtungsanlagen regelt. Neben der Vermittlung der gesetzlichen Vorschriften und Normen zur Arbeitsplatzbeleuchtung (ASR A 3.4, DIN EN 12464-1) bereiten unsere Referentinnen und Referenten Sie praxisnah auf die messtechnische Überprüfung von Arbeitsstätten vor.
Nach bestandener Prüfung am letzten Seminartag erhalten Sie den Fachkundenachweis, der Sie berechtigt, die künstliche Beleuchtung an Arbeitsplätzen normgerecht zu planen, zu beurteilen und messtechnisch zu überprüfen.
Dieses Seminar ist eines von drei Modulen der Ausbildung zum ?zertifizierten Lichttechniker Innenraumbeleuchtung (nach DIN 67517) und besonders relevant für die Einhaltung der Vorschriften im Bereich Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz sowie zur Vermeidung von Haftungsrisiken.
Für die Ausbildung zum zertifizierten Lichttechniker sind zusätzlich die Module ?Grundlagen der Elektrotechnik - sichere Kommunikation zwischen Licht- und Elektroplanern (Seminarnummer 30356101)? und ?Aufbaukurs Licht? (wird von DIAL angeboten) erfolgreich zu absolvieren.
Zielgruppe
Betreiber von Beleuchtungsanlagen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Elektroplaner, Elektroinstallateure, Elektroingenieure, Lichtplaner, Vertriebsmitarbeiter und alle, die Beleuchtung von Arbeitsstätten planen oder beurteilen.
Zeit
08:30 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
16
Mehr erfahren
Brandschutzbeauftragter (TÜV) gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01 - EX/A44/30151101/07072026-1 - 07.07.2026
Umsetzung der aktuellen DGUV 205-003 von 12.2020
Inhalt
Gemäß der vfdb-Richtlinie 12-09/01 umfasst die Ausbildung inklusive Prüfung 64 Unterrichtseinheiten.
Rechtliche Grundlagen
- Baurecht, Musterbauordnung, Landesbauordnungen, Sonderbauvorschriften, Brandschutzrecht
Brandlehre/Löschlehre
- Chemische und physikalische Voraussetzungen, Löschvorgang, Eignung von Löschmitteln
Brand- und Explosionsgefahr, Brandrisiken
- Explosionsfähige, brennbare und brandfördernde Stoffe, Gefährdung von Personen
Baulicher Brandschutz
- Begriffe aus dem Bauwesen, Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, DIN 4102
Anlagentechnischer Brandschutz
- Brandmeldeanlagen, stationäre Löscheinrichtungen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Ersatzmaßnahmen
Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung
- Tragbare und fahrbare Feuerlöschgeräte, Wandhydranten, praktische Löschübungen
Organisatorischer Brandschutz
- Aufgaben des Brandschutzbeauftragten, Genehmigungen, betriebliche Gefahrenabwehrpläne, Brandschutzordnungen, Alarmplan, Evakuierung, Brandschutzkonzept und Gefährdungsanalyse
Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern
- Stellung des Brandschutzbeauftragten, Arten von Feuerwehren, Aufgaben und Leistungsvermögen
Nutzen
Qualifizieren Sie sich zum Brandschutzbeauftragten: In unserer Fortbildung werden Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse für die Bestellung als Brandschutzbeauftragter vermittelt. Die Schulung entspricht den Empfehlungen der Feuerversicherer sowie den Vorgaben der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01. Nach erfolgreichem Besuch des Lehrganges sind Sie in der Lage, die vielfältigen Tätigkeiten eines Brandschutzbeauftragten in Ihrem Betrieb auszuführen.
Dazu gehören das Aufstellen und die Aktualisierung der Brandschutzordnungen sowie die Anpassung an betriebliche oder bauliche Veränderungen. Auch die Überwachung und Instandhaltung brandschutztechnischer Einrichtungen muss vom Brandschutzbeauftragten organisiert werden. Durch die Verpflichtung des Arbeitgebers aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung sowie berufsgenossenschaftlichen und baubehördlichen Vorgaben ist die Bestellung eines betrieblichen Brandschutzbeauftragten immer ein wertvoller und zunehmend unverzichtbarer Beitrag.
In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt in einer Gebäudeanlage statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat der TÜV NORD CERT.
Zielgruppe
Führungskräfte, designierte Brandschutzbeauftragte aus Industrie, Handel und Verwaltung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheits- und Umweltschutzbeauftragte, Architekten/Bauingenieure, Planungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden sowie Versicherungsfachleute
Voraussetzungen
Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung und angemessenes technisches Verständnis besitzen.
Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Brandschutzbeauftragter (TÜV) (separete Anmeldung notwendig) ist der Besuch des gleichnamigen Seminars.
Zeit
09:00 - 17:15
Max. Teilnehmerzahl
20;
Voraussetzungen zur Erfüllung der Anforderungen der vfdb-Richtlinie 12-09/01 sind der Besuch der Veranstaltung und die erfolgreiche Prüfungsteilnahme.
Als Abschluss des Seminars ist am 8. Tag eine schriftliche und mündliche Prüfung vorgesehen. Zur Teilnahme ist eine separate Anmeldung erforderlich. Es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Bitte beachten Sie den
Mehr erfahren
Jährliche Auffrischung Anwendung von PSA gegen Absturz - EX/A81/50208311/07072026-1 - 07.07.2026
Inhalt
- Allgemeine Grundlagen (Regelwerk)
- Umgang mit der Ausrüstung
- Gefährdungen und Notfall (Gefährdungsbeurteilung)
- Verschiedene Sicherungssysteme
- Selbstentlastung
- Verwenden der unterschiedlichen Ausrüstungen: Rückhalte- und Auffangsysteme
- Anschlagmöglichkeiten
- Rettungsübungen (Steigleiter, frei hängend, aus Fassade)
Nutzen
Gemäß §4 der Unfallverhütungsvorschrift ?Grundsätze der Prävention? (BGV/GUV-V A1) hat ein Unternehmen seine Mitarbeiter in der vorschriftsgemäßen Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zu Beginn zu unterweisen.
Diese eintägige Auffrischung soll den Teilnehmern das vorhandene Wissen und die Fertigkeiten vertiefen, um im alltäglichen Umgang mit der persönlichen Schutzausrüstung sicher umzugehen. Neben den Rechts- und sicherheitstheoretischen Grundlagen werden auch die sicheren Anschlagtechniken sowie die Steigschutz- und die Haltesysteme aufgefrischt und zeigt die möglichen Gefahren auf, die bei fehlerhafter Nutzung der PSA auftreten können.
Je nach Vorgaben einer vorhandenen Gefährdungsbeurteilung oder aufgrund der vorhandenen Arbeitssituation werden Rettungsübungen durchgeführt..
Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an Personen, die bereits eine gültige Bescheinigung zur Anwendung von PSA erworben haben.
Voraussetzungen
Es muss die Bescheinigung Allgemeine Unterweisung zum Einsatz von PSA gegen Absturz und PSA als Halteeinrichtung nach DGUV Regeln 112-198 + 112-199" vorhanden sein.
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
6
Mehr erfahren
Sicherheitsbeauftragter - Fortbildung - EX/A52/50201106/07072026-1 - 07.07.2026
Auffrischung gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
Inhalt
Überblick über Vorschriften und Technische Regeln
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschriften
- Gefahrstoffverordnung
- DGUV Vorschrift 1
Gefährdungsbeurteilung aus Sicht des Sicherheitsbeauftragen
Erfahrungsaustausch / Diskussion
Nutzen
Aktualisieren Sie Ihr vorhandenes Fachwissen in den Bereichen Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz: In unserer Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte (SiBe) erhalten Sie einen Überblick über Neuerungen und Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen im Arbeitsschutz. Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie unseren Referentinnen und Referenten unterstützen Sie bei Ihrer täglichen Arbeit als SiBe in die Praxis.
Durch Berufsgenossenschaften und Verwaltungsbehörden wird eine Auffrischung und Aktualisierung des bereits vorhandenen und erworbenen Fachwissens für Sicherheitsbeauftragte gefordert. SiBe erfüllen eine zentrale Rolle im Arbeitsschutz und leisten wichtige Aufgaben auf dem Gebiet der vorbeugenden Unfallverhütung. Ihre Funktion und Stellung ist in vielen verschiedenen Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften festgeschrieben und beschrieben.
Mit dieser Auffrischung bleiben Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter auf dem neuesten Stand.
Zielgruppe
Personen, die als Sicherheitsbeauftragte tätig sind und über thematische Grundkenntnisse verfügen
Voraussetzungen
Grundwissen der Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
470 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
89.3 EUR
Bruttopreis
559.3 EUR
Ansprechpartner
Frau Laura Neu
+49 (0)511 9986-2391
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
DGUV V 70 Lehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen - EX/A34/60102601/07072026-1 - 07.07.2026
Nachweis der Befähigung zur Prüfung von Fahrzeugen gemäß DGUV V 70
Inhalt
- Rechtliche Grundlagen: Gesetze und Vorschriften
- Befähigte Person gemäß TRBS 1203: Allgemeine Anforderungen an befähigte Personen
- DGUV Vorschrift 70 - Fahrzeuge
- DGUV Grundsatz 314-003 - Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige
- Pflichten der regelmäßigen Prüfung
- Verantwortung und Haftung
- Theoretische Einweisung in die Prüfung von Fahrzeugen
- Festlegung der Prüffristen
- Bau und Ausrüstung von Fahrzeugen
- Mängel an Fahrzeugen
- Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Prüfung
- Durchführung einer Inspektion in VR oder als Desktop-Version
- Erfolgskontrolle
Nutzen
In unserem DGUV-70-Lehrgang: UVV-Sachkundiger bereiten wir künftige Prüferinnen und Prüfer auf die sachgemäße Prüfung von betrieblichen Fahrzeugen/Einsatzfahrzeugen vor.
Gemäß § 57 DGUV V 70 (DGUV Grundsatz 305-002 Einsatzfahrzeuge) hat ein Unternehmen Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen bzw. eine Sachkundige auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Diese Person muss aufgrund ihrer Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit entsprechende Arbeitsmittel prüfen, warten und ggf. instand setzen dürfen.
Befähigte Personen zur Prüfung von Fahrzeugen nach DGUV V 70 (DGUV Grundsatz 305-002 Einsatzfahrzeuge) stellen sicher, dass sich die Fahrzeuge in einem betriebssicheren Zustand befinden und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind. Zusätzlich müssen diese Personen Führerscheinkontrollen sowie Fahrerschulungen durchführen.
Legen Sie mit unserem DGUV-Lehrgang die Grundlagen, um UVV-Sachkundige bzw. UVV-Sachkundiger zu werden. Wir erklären Ihnen die Anforderungen der DGUV V 70 und geben praxisnahe Einblicke in den Betrieb und die Prüfung betrieblicher Fahrzeuge.
Mit unseren VR-gestützten Praxisübungen erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.
Eine Checkliste zur UVV-Prüfung hilft Ihnen dabei, die Prüfung gemäß der DGUV Vorschrift 70 durchzuführen.
Arbeitgeber kommen mit dem Bestellen der befähigten Person ihrer Pflicht nach, die Verkehrs- und Arbeitssicherheit ihrer gewerblich genutzten Fahrzeuge nachzuweisen.
Die DGUV Vorschrift 70 gilt für alle Fahrzeuge, die ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten zur Verfügung stellt.
Hinweis: Laut § 1 Abs. 2 Nr. 12 DGUV Vorschrift 70 gilt für dienstlich oder geschäftlich genutzte Privatfahrzeuge die DGUV Vorschrift 70 nicht.
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Fahrzeughaltenden, aus der Fahrzeugtechnik, Automobilindustrie, Monteure und Ihre Flottenfahrzeuge, Unternehmen mit einem Fuhrpark.
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und Berufserfahrung mitbringen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem Fahrzeug statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein Fahrzeug zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie
Mehr erfahren
Sicherer Umgang mit Hubarbeitsbühnen - EX/A53/60101701/07072026 - 07.07.2026
Ausbildung der Bediener nach DGUV Regel 100-500 (bisherige BGR 500 Kapitel 2.10) und DGUV Grundsatz 308-008 (bisherige BGG 966)
Inhalt
Grundlagen
- Rechtliche Aussagen zum Betrieb von Hubarbeitsbühnen (BetrSichV, DGUV Regel 100-500 Kap. 2.10 , bisherige BGR 500)
- Arten von und Anforderungen an Hubarbeitsbühnen
- Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen (DGUV Grundsatz 308-008, bisherige BGG 966)
- Die Bedienungsanleitung für Hubarbeitsbühnen
- Richtlinien für fahrbare Hubarbeitsbühnen
Tägliche Sicht- und Funktionsüberprüfung
- Übernahme und Transport
- Sicherheitseinrichtungen, Abstützsystem
- Bühnenaufbau, hydraulische Notsysteme
- Maschinenbeschreibung
- Wartungshinweise für die Hubarbeitsbühnen
Einsatz der Hubarbeitsbühne
- Betreten und Verlassen der Arbeitsbühne
- Fahren und Steuern von Bühnenbewegungen, Versetzfahrten
- Bedienung durch Funk
- Berechnung der tatsächlichen Last
- Sicherheitsregeln
- Der richtige Einsatz von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten
- Unfälle
Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum
- Gefahren im Straßenverkehr, Unfallbeispiele
- Möglichkeiten der Verkehrssicherung
- Schutzeinrichtungen für Baustellensicherung
Abschlussprüfung gemäß DGUV Grundsatz 308-008 (bisherige BGG 966)
- Schriftliche Erfolgskontrolle
- Praktische Übungen/Bedienprobe
Nutzen
Im Seminar vermitteln Ihnen erfahrene Referenten das Fachwissen, um Hubarbeitsbühnen vorschriftsmäßig und sicher bedienen zu können. Nach durchgeführter Veranstaltung können Sie für Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen eingesetzt werden. Sie erhalten einen umfassenden Einblick in die rechtlichen Grundlagen und Aussagen zum Betrieb von Hubarbeitsbühnen. Sie erlernen die relevanten Kenntnisse für das sichere Fahren, Bedienen und Steuern der Fahrzeuge. Sie erhalten eine praxisorientierte Unterweisung vom sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen und Hebebühnen. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle und einer Bedienprobe ab.
Wo immer in Höhe gearbeitet wird, werden Hubarbeitsbühnen verschiedenster Bauart genutzt. So sicher Arbeitsbühnen auch sind, die Unfallmeldungen hierzu häufen sich. 85 Prozent dieser Unfälle, so die Berufsgenossenschaft, ereignen sich wegen Fehlbedienung oder unsachgemäßer Handhabung. Durch den DGUV Grundsatz 308-008 (bisherige BGG 966) Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen werden von den Berufsgenossenschaften klare Ausbildungsgrundsätze für die Bediener von Hubarbeitsbühnen vorgegeben. Demnach müssen die Bediener in Theorie und Praxis unterwiesen sein. Ohne diese vorgeschriebene Unterweisung dürfen sie nicht für Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen und Hebebühnen eingesetzt werden.
Zielgruppe
Personen mit einer beruflichen Tätigkeit, die den Einsatz von Hubarbeitsbühnen erfordert, z. B. Arbeitnehmer in Bauhaupt- und Nebenberufen, Hauswarte, Gebäudereiniger; Mitarbeiter von Licht- und Reklamefirmen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
12; Für die praktische Unterweisung an der Hubarbeitsbühne ist bitte die eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe etc.) zum Seminar mitzubringen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
570 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
108.3 EUR
Bruttopreis
678.3 EUR
Ansprechpartner
Frau Annika Wrede
0531 2362356-15
akd-goe@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Betrieb von Heizungs- und Lüftungsanlagen - EX/A36/30351701/07072026-1 - 07.07.2026
Inhalt
Allgemeine Grundlagen
- Baurecht - wichtige Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
- Wichtige Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
- Feuerungsverordnung
- Technische Gebäudeausrüstung
- Gebäudeenergiegesetz
Grundlagen Heizungs-, Lüftungs-, Regelungstechnik
- Allgemeine Zusammenhänge, Blick auf die Bauphysik, Definitionen in der Haustechnik
- Wärmebedarf von Gebäuden, Wärmebedarf - Heizlast
- Heizungsanlagenbetrieb - Erzeugung, Verteilung, Abgabe
- Lüftungsanlagenbetrieb - freie Lüftung, mechanische Lüftung, Wärmerückgewinnung
- Regelungstechnik, Gebäudeleittechnik - GLT, BacNet
Wartung und Betrieb
- Einführung, VDMA-Arbeitsblätter, Dokumentation
- Wartung von Heizungs-, Lüftungs-, MSR-Anlagen
- Muster-Wartungsverträge
- Betrieb von Heizungsanlagen, DIN EN 12828, VDI 2035 (allgemeine Anforderungen)
- Betrieb von Lüftungsanlagen, VDI 6022, DIN EN 16798 (allgemeine Anforderungen)
Nutzen
Unser Seminar macht Sie mit dem Betrieb von Heizungs- und Lüftungsanlagen in öffentlichen Gebäuden, Verwaltungs- und Wohngebäuden vertraut. Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die an Sie gestellten Aufgaben qualifiziert zu erfüllen: Durch das vermittelte theoretische Grundwissen zu den Themengebieten erhöhen Sie Ihre Kompetenz zu Fragen der Technischen Gebäudebetreuung.
Sie tragen dazu bei, dass die Effektivität von Anlagen erhöht wird: Als Verantwortlicher der technischen Anlagen haben Sie vielfältige Aufgaben wahrzunehmen. Gerade im immer komplexer werdenden Bereich der Objektbetreuung müssen Sie einen umfangreichen und hochtechnischen Aufgabenbereich abdecken. Um auf diesem Gebiet den vielfältigen Herausforderungen und Ihrer Verantwortung gerecht werden zu können, ist ein umfassendes Know-how erforderlich. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen das aktuelle Wissen ihrer Branche. Anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis wird Ihr Augenmerk auf mögliche Schwachstellen im Betrieb gerichtet.
Zielgruppe
Objektbetreuer, Facility-Manager, Hausmeister, Hausverwalter, Anlagenbetreiber, Mitarbeiter von kommunalen Verwaltungen, Haus- und Grundstücksverwaltungen, Versicherungen, Innungen und Verbänden
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
30
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
570 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
108.3 EUR
Bruttopreis
678.3 EUR
Ansprechpartner
Frau Birgit Cramer
0511 998-61910
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - EX/A49/30351401/07072026-1 - 07.07.2026
Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)
Inhalt
Rechtliche Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften wie z. B. BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Information 208-016 und TRBS 2121
Anforderungen an Leitern und Tritte
- Instandhaltung und Reparaturen
Prüfung von Leitern und Tritten
- Umgang mit Leitern
Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen
Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers
Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern und Tritten schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).
Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften: In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Kenntnisse zur Prüfung nachweisen können.
Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern auch die tägliche Prüfung bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor dem Gebrauch auf Eignung und Beschaffenheit der Leitern zu achten. Als Maßnahmen, die das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherstellen, kommen zum Beispiel das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage.
Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse erworben und ist befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) ?Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten?. Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.
In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Leiter oder alternativ mit einem immersiven Training.
Zielgruppe
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von Leitern und Tritten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Mehr erfahren
Befähigte Person zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen, Toren - EX/A45/30351301/07072026-1 - 07.07.2026
Inhalt
Übersicht über das geltende Regelwerk/die Betriebssicherheitsverordnung
- Betreiberpflichten/Anforderungen an die Befähigte Person in der Umsetzung der Prüfung nach ASR A1.7
Sicherheitsanforderungen
DIN-Normen
- Gefahrenanalyse und Begutachtung
- Sicherung von Quetsch- und Scherstellen
Prüfanforderungen nach ASR A1.7
- Tore, mechanische Aspekte, Anforderungen und Prüfverfahren
- Tore, Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore, Anforderungen und Prüfverfahren
- Allgemeine Anforderungen
- Bau und Ausrüstung
- Kennzeichnung
- Werkstoffe
- Sicherung von Quetsch- und Scherstellen
- Steuerung
- Hauptschalter
- Prüfung
- Betriebssicherheitsverordnung
- UVV
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von kraftbetätigten Fenstern, Türen, Toren bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).
Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von Betreiberpflichten, Sicherheitsanforderungen und Prüfanforderungen: Diese richten sich unter anderem nach ASR A1.7 und nach der DIN EN 14351, DIN EN 16005 sowie DIN EN 12453. Die Technische Regel ASR A 1.7 besagt unter anderem, dass kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore in Betrieben regelmäßig und sachkundig geprüft werden müssen. Unser Seminar vermittelt Ihnen entsprechend die Details der Anforderungen der Anwendungsnormen und die Anforderungen nach ASR A1.7.
In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder am Veranstaltungsort oder alternativ mit einem immersiven Training.
Zielgruppe
Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren" als Befähigte Person beauftragt werden sollen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Mehr erfahren
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die neue Maschinenverordnung VO (EU) 2023/1230 - EX/A36/30401301/07072026-1 - 07.07.2026
Aktuelle Anforderungen für Hersteller und Betreiber
Inhalt
Wesentliche Inhalte der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 in der betrieblichen Praxis
Was ist beim Umbau von bestehenden Maschinen/Anlagen zu beachten?
Richtlinien und Normen
Anwendung und Ausnahmen
Unvollständige Maschinen
Pflichten der Maschinenhersteller
Abgrenzung Konformitätserklärung zu Einbauerklärung
Geltungsbereich
Risikobeurteilung
Anforderungen an Schutzeinrichtungen
Betriebsanleitung und Technische Dokumentation
Montageanleitung für unvollständige Maschinen
CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung
Dokumentationsbevollmächtigter - Aufgaben und Pflichten
Rechtliche Konsequenzen für das Unternehmen und die verantwortlich Handelnden
Nutzen
Im Seminar Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die neue Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 erlangen Sie praxisrelevante Kenntnisse, um Maschinen und Anlagen anforderungsgerecht zu planen, zu entwickeln, bereitzustellen und zu verändern. Im Fokus der Schulung stehen die aktuell gültige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) sowie die neue Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 (MVO), die zum 20. Januar 2027 die MRL ablösen wird. Sie erfahren, welche Änderungen und Neuerungen sich aus dem Übergang von der MRL zur neuen MVO für die Praxis ergeben (z. B. Anforderungen an die Cybersecurity oder für den Einsatz von KI).
Unsere Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen im Seminar praxisnah die theoretischen Inhalte der aktuellen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230. Dazu gehören die technischen Anforderungen an Maschinen, die Technische Dokumentation und Betriebsanleitung sowie das Konformitätsbewertungsverfahren und die Risikobeurteilung. Ein Überblick über die haftungs- und strafrechtlichen Zusammenhänge mit der Darstellung einschlägiger Gerichtsurteile rundet das Seminar ab.
Alle Produkte, die der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 unterliegen und die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erstmalig in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, müssen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sie müssen - mit Ausnahme unvollständiger Maschinen - die CE-Kennzeichnung tragen. Die gilt auch für neue oder gebrauchte Maschinen, die in den EWR importiert werden.
Die MRL und die MVO erfassen auch den Eigengebrauch und die wesentliche Veränderung aktuell genutzter Maschinen und Anlagen. Darüber hinaus fordert die Betriebssicherheitsverordnung, dass neue Arbeitsmittel, die z. B. der Maschinenrichtlinie unterliegen, von Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberinnen nur dann bereitgestellt werden dürfen, wenn sie alle Anforderungen der MRL erfüllen. Es sind deshalb nicht nur Zulieferer, Hersteller, Händler und Importeure, sondern auch Betreiber und Instandhalter angehalten, sich mit den gesetzlichen Anforderungen vertraut zu machen.
Zielgruppe
Führungskräfte, Dokumentationsbevollmächtigte und verantwortliche Mitarbeiter auf Hersteller- und Betreiberseite aus Entwicklung, Konstruktion, Fertigung, Qualitätsmanagement, Instandhaltung, Produktion, Einkauf, Arbeitsmittelbeschaffung, Arbeits- und Betriebssicherheit
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
630 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
119.7 EUR
Bruttopreis
749.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Tamara Hausel
0511 99862271
akd-h@tuev-nord.de
"
Mehr erfahren
Schulung: Integriertes Managementsystem (IMS) - EX/A38/20152808/07072026-1 - 07.07.2026
Managementsystemnormen auf Basis der High Level Structure (HLS)
Inhalt
Managementsystemnormen - Intention, Bedeutung und Verbreitung
- Überblick über die unterschiedlichen Managementsystemnormen und deren struktureller Aufbau (HLS)
- Bedeutung für den Unternehmenserfolg im nationalen und internationalen Kontext
- Hintergründe und Motivationsstrategien
Synergetische Betrachtung relevanter Aspekte
- Kontext und Stakeholder-Orientierung
- Leitbild und Politik, Verantwortlichkeiten und Befugnisse
- Risiken und Chancen
- Ziele und Programme
- interne Audits und Managementreview
- KVP, Management von Nichtkonformitäten
Ergänzend zu den integrativen Themen werden die Schwerpunkte und spezifischen Besonderheiten der einzelnen Normen kurz dargestellt.
Nutzen
Sie gewinnen einen pragmatischen Gesamtüberblick und können Synergien einschätzen sowie notwendige Differenzierungen erkennen. Wir erläutern Ihnen die Besonderheiten der einzelnen Managementsystemnormen und zeigen Ihnen Potenziale zur Effizienzverbesserung der bereits etablierten Managementsysteme auf. Sie lernen, wie Audits perspektivisch ganzheitlich betrachtet und Erfolgsfaktoren der einzelnen Normen in den Audits abgebildet werden.
Nach dem Besuch unserer IMS-Schulung sind Sie in der Lage, Normen übergreifende Im nationalen und internationalen Kontext gewinnen integrative Managementsysteme zunehmend an Bedeutung und sichern langfristig die wettbewerbsfähig.
Integrierte Managementsysteme (IMS) bündeln verschiedene Standards wie ISO-Normen in einem ganzheitlichen System. Das reduziert Doppelarbeit, spart Ressourcen und steigert die Effizienz. In unserer IMS-Schulung erfahren Sie, wie Sie Arbeitssicherheit, Qualitäts-, Energie- und Umweltschutz optimal verbinden. Existieren Managementsysteme unterschiedlicher Ausrichtung nebeneinander, verursachen Sie parallele Dokumentation, mehrfach Auditierungen und andere doppelte Arbeit. Das führt zu höheren personellen, zeitlichen und finanziellen Aufwendungen.
ISO-Managementsysteme wie Qualitätsmanagement (ISO 9001), Umweltmanagement (ISO 14001), Arbeitsschutzmanagement (ISO 45001) und Energiemanagement (ISO 50001) basieren alle auf der High Level Structure (HLS). Dabei handelt es sich um eine Grundstruktur, die Ihnen mit identischen Anforderungen und Textbausteinen sowie einheitlichen Begriffen und Definitionen die Arbeit erleichtert. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten führen mit Ihnen eine synergetische Betrachtung relevanter Aspekte wie Stakeholder-Orientierung, Managementreview, Risiken und Chancen durch. Im weiteren Verlauf der Schulung erläutern wir Ihnen die Besonderheiten der einzelnen Managementsystemnormen und zeigen Ihnen Potenziale zur Effizienzverbesserung der bereits etablierten Managementsysteme auf.
Zielgruppe
Führungskräfte, die sich einen Überblick über relevante Managementsystemnormen verschaffen wollen, sowie Managementsystembeauftragte, die im Unternehmen ein integriertes Managementsystem aufbauen oder optimieren möchten
Voraussetzungen
Kenntnisse der grundlegenden Anforderungen der High Level Structure werden vorausgesetzt.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;
Das Seminar erfüllt die Anforderungen an die Weiterbildung im Rahmen der Rezertifizierung von QM-Fachpersonal.
Nutzen Sie das Seminar: Einführung eines integrierten Managementsystems (IMS) zur Vervollständigung Ihrer Managementkompetenzen.
Technische Voraussetzungen:
Wir setzen ausschließlich browserbasierte Tools (bspw. edudip next, BigBlueButton oder MS TEAMS) im Rahmen unserer Webinare ein. Es sind somit keine Installationen im Vorfeld notwendig. Zur Teilnahme an unseren Webinaren benötig"
Mehr erfahren
WHG-Fachkurs: Arbeiten an Biogas- und JGS-Anlagen - EX/A38/40401601/07072026-1 - 07.07.2026
Inhalt
Technischer Aufbau
Rechtliche und technische Grundlagen
Anforderungen an Behälter
Anforderungen an Rohrleitungen
Anforderungen an die Rückhaltung
Anforderungen an Siloflächen
Gefährdungen aus anderen Rechtsbereichen
Nutzen
In unserem Fachkurs im Bereich Wasserhaushaltsgesetz werden Sie soweit qualifiziert, dass Sie die Aufgaben einer betrieblich verantwortlichen Person in einem Fachbetrieb nach WHG übernehmen können. Unsere Referenten informieren Sie über die derzeit geltenden wasserrechtlichen Grundlagen. Darüber hinaus vermitteln sie Ihnen praxisnah die Besonderheiten bei Arbeiten an Biogas- und JGS-Anlagen.
Sie erhalten umfassende Kenntnisse über den technischen Aufbau und technische Grundlagen der Anlagen. Auch rechtliche Grundlagen werden ausführlich besprochen. Unsere Referenten informieren Sie über die Anforderungen an Behälter, Rohrleitungen, die Rückhaltung und an Siloflächen. Das Thema Gefährdungen aus anderen Rechtsbereichen rundet das Seminar ab.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in den beruflichen Alltag. Unsere Referenten vermitteln das Wissen anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele. Im Seminar erhalten Sie genügend Möglichkeit, sich mit anderen Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Arbeiten an Biogas- bzw. JGS-Anlagen durchführen, aber auch an Betreiber solcher Anlagen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Voraussetzungen
Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am ?WHG-Grundkurs? nachweisen. Für alle anderen Interessenten gilt dies als Empfehlung.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde für fachspezifische Zusatzkenntnisse nach.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sachkundenachweis
Nettopreis
650 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
123.5 EUR
Bruttopreis
773.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Nadin Obert
0201 31955-31
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren