Profil

Aktualisierungskurs: Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Röntgenverordnung - EX/A34/50351806/01092026-1 - 01.09.2026
für die Fachkundegruppe R3 und R4
Inhalt
Strahlenphysikalische Grundlagen
Dosisbegriffe und -einheiten
Gesetzliche Grundlagen, Empfehlungen und Richtlinien
Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten
Maßnahmen und Verhalten bei bedeutsamen Vorkommnissen
Röntgengeräte und Störstrahler
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Der Aktualisierungskurs im Strahlenschutz gemäß der Fachkunde-Richtlinie Technik nach der aktuellen Röntgenverordnung vom 21.11.2011, geändert am 23.06.2014 entsprechend der Fachkundegruppe R3 und R4, ist für die Aufrechterhaltung der Fachkunde zwingend notwendig. Ohne diesen Aktualisierungskurs geht die Fachkunde und der damit verbundene Status als Strahlenschutzbeauftragter verloren. Die vorhandenen Röntgeneinrichtungen bzw. Störstrahler dürfen ohne diesen Aktualisierungskurs folglich nicht mehr betrieben werden.
Personen, die Röntgeneinrichtungen oder genehmigungsbedürftige Störstrahler zur technischen Anwendung betreiben, müssen die erforderliche Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen. Damit wird sicherstellt, dass Risiken und Gefährdungen sachgerecht eingeschätzt und Schäden für Mensch und Umwelt vermieden werden können.
Durch diesen Aktualisierungskurs werden die neuesten gesetzlichen und technischen Änderungen vermittelt. Außerdem wird das Fachwissen über die Grundlagen der Strahlenschutzorganisation und der Strahlenschutzpraxis sowie neue Erkenntnisse im Strahlenschutz aufgefrischt und aktualisiert. Als Grundlage für die Anwendung und Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen dient das aktuelle Strahlenschutzgesetz (StrSchG) und die aktuelle Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Die technischen Neuerungen können den entsprechenden DIN-Normen und den anlagenspezifischen Bedingungsanleitungen entnommen werden.
Durch die erfolgreiche Teilnahme (Anwesenheitspflicht und Prüfung) dieses Aktualisierungskurses wird die Fachkunde und somit der Status als Strahlenschutzbeauftragter im Unternehmen erhalten. Beides wird im StrlSchG und in der StrlSchV für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung bzw. eines Störstrahlers zwingend gefordert.
Zielgruppe
Dieser Kurs ist für Personen zum Erhalt der vorhandenen Fachkunde bzw. Kenntnissen der Fachkundegruppe R3 und R4 erforderlich, die ausschließlich mit den o.g. Röntgeneinrichtungen bzw. Störstrahlern tätig werden.
Voraussetzungen
Erfolgreich absolvierter Strahlenschutzkurs der Fachkundegruppe R3 und R4 gemäß der Fachkunderichtlinie Technik.
Zeit
09:00 - 14:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Spätestens fünf Jahre nach dem Erwerb einer Fachkunde oder der letzten vollständigen Aktualisierung ist eine erneute Aktualisierung der Fachkunde erforderlich.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Behördlich anerkannte Bescheinigung
Nettopreis
430 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
81.7 EUR
Bruttopreis
511.7 EUR
Ansprechpartner
Herrn Stephan Rudolph
+49 345 5686-958
akd-hal@tuev-nord.de
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Visuelle Routine-Inspektionen für sichere Spielplätze und Spielgeräte - EX/A52/30501301/01092026-1 - 01.09.2026
Anforderungen der DIN EN 1176
Inhalt
Rechtsgrundlagen
Gesetze, DIN-Normen, DGUV-Vorschriften und Technische Regeln
Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren (EN 1176 Teil 1)
Besondere Anforderungen aus der EN 1176 Teil 7 Spielplatzgeräte, Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb
Die visuelle Routine-Inspektion - Häufigkeit, Planung, Durchführung
Sicherheitsaspekte
Spielplatzgerätemängel
Neue Entwicklungen, z. B. Skate-Anlagen
Eingrenzung, Einfriedung, Bepflanzung, Hygienemaßnahmen
Verkehrssicherungspflichten der Betreiber
Haftungs- und Versicherungsaspekte
Checkliste Spielplatzinspektion
Nutzen
Das Seminar vermittelt Ihnen das nötige fachliche Hintergrundwissen zur Durchführung visueller Routine-Inspektionen für sichere Spielplätze und Spielgeräte. Sie erhalten einen Überblick über die Rechtsgrundlagen, DIN-Normen und Technischen Regeln, darunter auch die EN 1176 Teil 1. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die Grundlagen der visuellen Routine-Inspektion und erläutern Haftungs- und Versicherungsaspekte.
Die Anforderungen an sichere Spielplatzgeräte und sichere Spielplätze werden in der europäischen Norm EN 1176 Teil 1 bis Teil 7 geregelt. Die Norm schreibt regelmäßige ?visuelle Routine -Inspektionen? vor. Diese Inspektionen dienen der Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen, die sich zum Beispiel durch Vandalismus, Benutzung oder Witterungseinflüsse ergeben. Die Intervalle der Inspektionen müssen in Abhängigkeit von der Beanspruchung und der Gefährdung festgelegt werden. Nach der Norm kann somit auch eine tägliche Inspektion nötig sein. Der Betreiber des Spielplatzes ist dazu verpflichtet, eine entsprechend geeignete Person mit dieser Aufgabe zu betrauen.
Zielgruppe
Mitarbeiter aus Städten und Kommunen, Schulen und Kindergärten, Hausverwaltungen und Hausmeisterdiensten,
die mit der Durchführung von visuellen Routine-Inspektionen beauftragt werden sollen
Zeit
08:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Betrieb von Heizungs- und Lüftungsanlagen - EX/A30/30351701/01092026-1 - 01.09.2026
Inhalt
Allgemeine Grundlagen
- Baurecht - wichtige Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
- Wichtige Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
- Feuerungsverordnung
- Technische Gebäudeausrüstung
- Gebäudeenergiegesetz
Grundlagen Heizungs-, Lüftungs-, Regelungstechnik
- Allgemeine Zusammenhänge, Blick auf die Bauphysik, Definitionen in der Haustechnik
- Wärmebedarf von Gebäuden, Wärmebedarf - Heizlast
- Heizungsanlagenbetrieb - Erzeugung, Verteilung, Abgabe
- Lüftungsanlagenbetrieb - freie Lüftung, mechanische Lüftung, Wärmerückgewinnung
- Regelungstechnik, Gebäudeleittechnik - GLT, BacNet
Wartung und Betrieb
- Einführung, VDMA-Arbeitsblätter, Dokumentation
- Wartung von Heizungs-, Lüftungs-, MSR-Anlagen
- Muster-Wartungsverträge
- Betrieb von Heizungsanlagen, DIN EN 12828, VDI 2035 (allgemeine Anforderungen)
- Betrieb von Lüftungsanlagen, VDI 6022, DIN EN 16798 (allgemeine Anforderungen)
Nutzen
Unser Seminar macht Sie mit dem Betrieb von Heizungs- und Lüftungsanlagen in öffentlichen Gebäuden, Verwaltungs- und Wohngebäuden vertraut. Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die an Sie gestellten Aufgaben qualifiziert zu erfüllen: Durch das vermittelte theoretische Grundwissen zu den Themengebieten erhöhen Sie Ihre Kompetenz zu Fragen der Technischen Gebäudebetreuung.
Sie tragen dazu bei, dass die Effektivität von Anlagen erhöht wird: Als Verantwortlicher der technischen Anlagen haben Sie vielfältige Aufgaben wahrzunehmen. Gerade im immer komplexer werdenden Bereich der Objektbetreuung müssen Sie einen umfangreichen und hochtechnischen Aufgabenbereich abdecken. Um auf diesem Gebiet den vielfältigen Herausforderungen und Ihrer Verantwortung gerecht werden zu können, ist ein umfassendes Know-how erforderlich. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen das aktuelle Wissen ihrer Branche. Anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis wird Ihr Augenmerk auf mögliche Schwachstellen im Betrieb gerichtet.
Zielgruppe
Objektbetreuer, Facility-Manager, Hausmeister, Hausverwalter, Anlagenbetreiber, Mitarbeiter von kommunalen Verwaltungen, Haus- und Grundstücksverwaltungen, Versicherungen, Innungen und Verbänden
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
30
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
570 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
108.3 EUR
Bruttopreis
678.3 EUR
Ansprechpartner
Frau Angelique Brandt
+49 30 201774 37
akd-b@tuev-nord.de
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Brandschutzbeauftragter - Fortbildung - EX/A35/30151106/01092026-1 - 01.09.2026
Gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01
Inhalt
Aktuelle Änderungen der wichtigsten Regelwerke
Aufgaben, Stellung, Rechte und Pflichten des Brandschutzbeauftragten
Aktuelle Rechtsfälle im Brandschutz, besondere Brandrisiken in deutschen Unternehmen
Brandstiftung - und wie wir uns davor schützen können
Fallbeispiele
Lehren aus Schäden
Aktuelles zum baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz
Erfahrungsaustausch
Diskussion
Nutzen
Aktualisieren und vertiefen Sie Ihre Kenntnisse als Brandschutzbeauftragter: Das Seminar vermittelt Ihnen umfassend aktuelle rechtliche und technische Entwicklungen im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. Dazu erhalten Sie Informationen über die jüngsten Schadensereignisse: Erfahrene Referenten analysieren und leiten mit Ihnen Maßnahmen aus den Fallstudien ab. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer in Ihren beruflichen Alltag. Der Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern bietet Ihnen Inspiration und Diskussion über die Gegebenheiten in der Praxis.
Zielgruppe
Brandschutzverantwortliche, Brandschutzbeauftragte aus Industrie, Handel und Verwaltung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Leiter von Baubehörden, Versicherungsfachleute, Planungsingenieure
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
20;
Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
590 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
112.1 EUR
Bruttopreis
702.1 EUR
Ansprechpartner
Herrn Kai Simon Mohr
+49 4085571211
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Beauftragte Person für Aufzugsanlagen gemäß BetrSichV und TRBS 3121 - EX/A35/30351101/01092026-1 - 01.09.2026
Ehemaliger Aufzugswärter
Inhalt
Aufgaben der Beauftragten Person für den Betrieb von Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 3121
Geschichtliche Entwicklung
Was ist ein Aufzug?
Unterschiedliche Bauarten
- Treibscheibenaufzug
- Direkter hydraulischer Aufzug
- Indirekter hydraulischer Aufzug
Sicherheitseinrichtungen
- Türverschlüsse
- Geschwindigkeitsbegrenzer
- Fangvorrichtung
- Rohrbruchsicherung
- Triebwerksbremsen
- Weitere Sicherheitseinrichtungen wie z. B. Fernnotruf
- Steuer- und Sicherheitsschalter
Gefahren beim Betrieb
Ursachen für Übergeschwindigkeit des Fahrkorbes
- Treibscheibenaufzug
- Hydraulischer Aufzug
Überwachungsbedürftige Anlagen
Betrieb einer Aufzugsanlage
Maßnahmen zur Befreiung von Personen aus Fahrkörben
Begehung einer oder mehrerer Aufzugsanlagen am Veranstaltungsort
oder digitales Praxistraining
Nutzen
Qualifizieren Sie sich zur Beauftragten Person für Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 3121: Der ehemalige Aufzugswärter wird heute als Beauftragte Person für Aufzugsanlagen bezeichnet. Sie erlernen in diesem Kurs, sachgerecht Befreiungsmaßnahmen einzuleiten und durchzuführen, um den gegebenen Anforderungen gerecht zu werden und eine sachgerechte Personenbefreiung zu gewährleisten.
Die Anforderungen an die Befähigte Person sind in der TRBS 3121 beschrieben. Hier sind auch die aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) abzuleitenden Pflichten für den Betrieb von Aufzugsanlagen konkretisiert. Hiernach sind Sie verpflichtet, Ihre überwachungsbedürftigen Anlagen (z. B. Aufzugsanlagen) in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und zu überwachen. Ebenso sind Sie verpflichtet, notwendige Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich einzuleiten und die den Umständen entsprechend erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Ebenfalls müssen Sie als Betreiber einer Aufzugsanlage sicherstellen, dass auf Notrufe aus einem Fahrkorb in angemessener Zeit reagiert wird und eine sachgerechte Personenbefreiung durchgeführt werden kann.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in den beruflichen Alltag. Unsere Referenten vermitteln theoretische Kenntnisse anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele. Im Seminar können Sie sich mit anderen Teilnehmern austauschen und vernetzen.
In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Aufzugsanlage oder alternativ mit einem immersiven Training.
Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an Hausmeister, haustechnisches Personal, Instandhaltungs- und Servicepersonal.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
630 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
119.7 EUR
Bruttopreis
749.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Franziska Vollert
040 8557 1302
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Schulung: Fremdfirmenkoordinator - EX/A31/50201601/01092026-1 - 01.09.2026
Sicherer Einsatz von Fremdfirmen in Unternehmen
Inhalt
Einführung in das Arbeitsschutzrecht
Betriebliche Koordination und Kontrolle des ArbSchG sowie der DGUV Vorschrift 1
Abgrenzung der betrieblichen Verantwortung
Delegation/Rolle der koordinierenden Person
Gefährdungsbeurteilungen für Fremdfirmenarbeiten
Arbeitsfreigaben und Zugangssysteme
Notfallmanagement
Kontrolle von Fremdfirmen
Haftungsabgrenzung Fremdfirma/Auftraggeber
Beispiele und Praxis
Erfahrungsaustausch
Nutzen
Als Fremdfirmenkoordinator/koordinierende Person tragen Sie aktiv zur Arbeitssicherheit bei, sobald in Ihrem Unternehmen Fremdfirmen eingesetzt werden. In diesem Seminar erhalten Sie Einblicke in das Thema Fremdfirmenkoordination aus Sicht der Auftraggeber und der Fremdfirmen. Sie lernen die Rechte und Pflichten der koordinierenden Personen kennen. Im Mittelpunkt der Schulung zur Arbeitssicherheit stehen die rechtlichen Grundlagen des Fremdfirmenmanagements , die Sie anhand von Beispielen aus der Praxis vertiefen.
Daneben zeigen wir Ihnen in dieser Fremdfirmenkoordinator-Schulung, wie Sie präventiv agieren können, um die Zusammenarbeit mit Dritten zu erleichtern. In fast jedem Unternehmen steht der Einsatz von Fremdfirmen auf der Tagesordnung. Diese Verpflichtung kann jedoch ein erhöhtes Sicherheits- und Unfallrisiko darstellen. Aufgrund dessen fordern unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung und die DGUV Vorschrift 1 vom Auftraggeber, die Fremdfirmen in die örtlichen Gegebenheiten des Betriebes und in die Unfallrisiken einzuweisen.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Fremdfirmenkoordinatoren/koordinierende Personen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte, Fach- und Führungskräfte in Betrieben sowie beratende Ingenieure.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
640 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
121.6 EUR
Bruttopreis
761.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Romina Göller
0521 786-232
akd-bi@tuev-nord.de
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Schulung: Grundlagen der Wasserstoffspeicherung - EX/A36/40453101/01092026-1 - 01.09.2026
Wasserstoffspeicherung im Kontext der fortschreitenden Wasserstoffwirtschaft und gewandelter Energieinfrastrukturen
Inhalt
- Rahmenbedingungen und Speichereinsatz in der laufenden Systemtransformation
- Nachfrageentwicklung und Bedarfsstand Speicherkapazität
- Einordnung und Optionen in der Speichertechnologie
- Speicherung in gasförmiger, flüssiger und fester Form
- Detailblick Speichervarianten
- Einsatz von Speichern in dezentralen Netzen
- Einbindung von Speichern in lokale Energiesysteme
- Wirtschaftlichkeit von Speicherlösungen
Nutzen
Unsere Schulung zu den Grundlagen der Wasserstoffspeicherung vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse zur H2-Speicherung. Sie erhalten Einblicke in aktuelle Entwicklungen, technische Grundlagen und politische Rahmenbedingungen, die die Speicherung von Wasserstoff betreffen. Durch die Teilnahme an unserer Schulung sind Sie anschließend in der Lage, fundierte Entscheidungen über die Implementierung und Optimierung von Wasserstoffspeichersystemen in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Organisation zu treffen. Sie lernen die verschiedenen Speichertypen kennen und verstehen deren Einsatzmöglichkeiten, Grenzen und zu beachtende Rahmenbedingungen.
Darüber hinaus hilft Ihnen diese Fortbildung zur Wasserstoffspeicherung, die wirtschaftlichen Chancen und Risiken der Wasserstoffwirtschaft zu bewerten und Strategien zur Dekarbonisierung und nachhaltigen Energieversorgung zu entwickeln und die Veränderungen in Technologie und Markt im Blick zu behalten.
Nutzen Sie diese Weiterbildung, um sich auf die steigenden Anforderungen der Energiewirtschaft vorzubereiten und Ihre Position als Fach- oder Führungskraft in der Wasserstoffbranche zu stärken. Sie profitieren von praxisnahen Lehrinhalten, hochkarätigen Referentinnen und Referenten und dem Austausch mit anderen Expertinnen und Experten sowie Anwenderinnen und Anwendern im Bereich Wasserstoff.
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte von Unternehmen, die mit Wasserstoff in Berührung kommen oder kommen wollen, wie zum Beispiel Hersteller, Entwickler, Betreiber oder Servicetechniker von Wasserstoffanlagen, -systemen oder -fahrzeugen.
Fach- und Führungskräfte im Bereich von Energiemanagement und Energiebeschaffung in Unternehmen, die den Energieträger Wasserstoff als Teil der betrieblichen Energieversorgung berücksichtigen möchten.
Fach- und Führungskräfte von Behörden, Verbänden oder Organisationen, die sich mit Wasserstoff beschäftigen oder beschäftigen wollen, wie zum Beispiel Regulierer, Förderer, Berater oder Multiplikatoren.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Als Ergänzung zu diesem Seminar für Grundlagen der Wasserstoffspeicherung empfehlen wir Ihnen die Teilnahme an unserem Seminar Grundlagen der Wasserstoffinfrastruktur
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Lagerung von Gefahrstoffen - EX/A43/50301301/01092026-1 - 01.09.2026
gemäß TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
Inhalt
Einführung in das Chemikalienrecht
Erlaubnispflichten nach BetrSichV
Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen
Bedingungen für das Lagern ortsveränderlicher Behälter nach TRGS 510
Grundlagen des Explosionsschutzes
Betriebsanweisung für das Lagern von Gefahrstoffen
Kleinmengenregelung
Zusammenlagerverbote
Lagerung wassergefährdender Stoffe nach AwSV
Praxis und Diskussion
Nutzen
Das Seminar Lagerung von Gefahrstoffen zeigt Ihnen, welche rechtlichen Verpflichtungen Sie beachten müssen, wenn Sie ein Chemikalienlager betreiben oder planen, eines einzurichten. Dazu werden die Gefahrstoffverordnung sowie die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510 gemäß der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) herangezogen.
Anhand von Gefahrstoffpiktogrammen wird Ihnen gezeigt, welche Gefahren von Chemikalien ausgehen können und welche Anforderungen daraus für die Lagerung von Gefahrstoffen entstehen. Lernen Sie den Unterschied zwischen passiver und aktiver Lagerung, zwischen Lagern und Bereitstellen sowie welche Gefahrstoffe nicht zusammengelagert werden dürfen (Zusammenlagerverbot).
Unser Seminar Lagerung von Gefahrstoffen vermittelt weitergehend, welche besonderen Erfordernisse z. B. beim Lagern von Gasen, von entzündbaren und/oder wassergefährdenden Stoffen oder von toxischen Stoffen zu beachten sind.
Anhand von praktischen Beispielen lernen Sie, die einschlägigen Lagervorschriften sowie die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe umzusetzen. Zum Abschluss des Seminars Lagerung von Gefahrstoffen erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung als Eignungsnachweis Ihrer fachlichen Kompetenz zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen.
Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an Planer, Ersteller und Betreiber von Lagern in allen Branchen, Fach- und Führungskräfte in Industrieunternehmen der Branchen Chemie, Logistik, Intralogistik und Versicherung.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Dieses Seminar ist auch als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte gem. vfdb-Richtliche geeigent.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
640 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
121.6 EUR
Bruttopreis
761.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Diana Dejanovic
+49 711 620413-11
akd-m@tuev-nord.de
weitere Informationen
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WHG-Fachkurs: Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen - EX/A35/40401501/01092026-1 - 01.09.2026
Inhalt
Lageranlagen
- Aufbau von ober-/unterirdischen Behältern
- Domschächte
- Auffangräume
Tanksysteme
- Unterirdische Tanks
- Batterietanks
Rohrleitungen
- Grundsatzanforderungen
Leckanzeigegeräte
- Funktionsprinzip
Grenzwertgeber
Antiheberventile
Stilllegung
Nutzen
Im Fachkurs zum Arbeiten an Heizölbehälteranlagen erfahren Sie die grundlegenden Inhalte der aktuellen wasserrechtlichen Vorschriften im Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Renommierte Referenten vermitteln Ihnen die Inhalte praxisorientiert. Durch das Seminar werden Sie qualifiziert, die Aufgaben einer betrieblich verantwortlichen Person für bestimmte fachbetriebspflichtige Tätigkeiten in einem Fachbetrieb nach WHG übernehmen zu können.
Das Seminar zum WHG vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse in den Bereichen Lageranlagen, Tanksysteme und Rohrleitungen. Informationen zu Leckanzeigegeräten, Grenzwertgebern, Antiheberventilen und Tankreinigung runden den Seminarinhalt ab. In diesem Seminar zum WHG bleibt genügend Raum, um sich mit anderen Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen. Renommierte Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Stand Ihrer Branche. Praxisorientierte Lehrmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte im Berufsalltag umzusetzen.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Arbeiten an Heizölbehälteranlagen durchführen, aber auch an Betreiber und Planer solcher Anlagen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Voraussetzungen
Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am ?WHG-Grundkurs? nachweisen. Für alle anderen Interessenten gilt dies als Empfehlung.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
30; Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde für fachspezifische Zusatzkenntnisse nach.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sachkundenachweis
Nettopreis
650 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
123.5 EUR
Bruttopreis
773.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Susann Wellnitz
040 8557 2780
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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DIN EN ISO 19011:2018 - Auditierung von Managementsystemen - EX/A44/20151201/01092026-1 - 01.09.2026
Auditprozesse sicher beherrschen und Audits wirksam gestalten
Inhalt
Auditprinzipien
- 7 Auditprinzipien ergänzt durch die risikobasierte Vorgehensweise
- Voraussetzung für wirksames und zuverlässiges Auditieren
Steuerung eines Auditprogramms
- Festlegen von Zielen
- Bestimmung und Beurteilung der Risiken und Chancen
- Rollen und Verantwortlichkeiten sowie Kompetenzen der Personen, die das Auditprogramm steuern
Umsetzung des Auditprogramms bezogen auf einzelne Audits
- Festlegung von Zielen, Kriterien und Umfang sowie Auditmethoden
- Bestimmen der Auditteammitglieder
- Verantwortung dem Auditteamleiter zuweisen
- Steuerung der Auditergebnisse
- Dokumentation der Aufzeichnungen
- Überprüfung und Verbesserung
Vorbereitung und Durchführung der Audittätigkeiten
- Risikobasierte Auditplanung
- Überprüfung der dokumentierten Informationen vor und während des Audits
- Festlegung von Rollen und Verantwortlichkeiten
- Auditkommunikation
- Zugang zu Auditinformationen
- Auditschlussfolgerungen ziehen und Abschlussgespräch umsetzen
- Auditberichterstellung und Auditfolgemaßnahmen durchführen
Ermittlung und Beurteilung der Kompetenz von Auditoren
- Persönliches Verhalten, Wissen und Fertigkeiten
- Kompetenzen als Auditor und Auditteamleiter
- Methoden zur Auditorenevaluation festlegen
- Auditorenkompetenz aufrechterhalten und verbessern
Nutzen
In dieser Schulung erhalten Sie einen Überblick über die Struktur und Inhalte der neuen DIN EN ISO 19011:2018, die als Leitfaden zur Auditierung von Managementsystemen dient.
Im Fokus stehen die sieben Auditprinzipien, die als Grundlage eines erfolgreichen Audits dienen, sowie die risikobasierte Vorgehensweise. Sie erfahren, wie Sie Auditprogramme systematisch planen, steuern und evaluieren. Anhand praxisnaher Beispiele trainieren Sie die strukturierte Auditdurchführung und die Bewertung der Auditorenkompetenz. Informationen zu der Ermittlung und Beurteilung der Kompetenz von Auditoren runden das Seminar ab.
Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen den Inhalt des Seminars anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele aus der Praxis. Innovative Lehrmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihren beruflichen Alltag als ISO 19011 Auditorin bzw. Auditor zu integrieren und umzusetzen. Unsere Referentinnen und Referenten bringen Sie auf den aktuellen Wissensstand Ihrer Branche. Im Seminar bleibt genügend Gelegenheit, um sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.
Diese ISO 19011 Schulung erfüllt die Anforderungen an die Weiterbildung im Rahmen der Rezertifizierung von QM-Fachpersonal. Informieren Sie sich bei Ihrer Zertifizierungsstelle.
Zielgruppe
Auditoren von Managementsystemen und interessierte Personen, die die Methodik kennenlernen wollen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Das Seminar erfüllt die Anforderungen an die Weiterbildung im Rahmen der Rezertifizierung von QM-Fachpersonal.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
670 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
127.3 EUR
Bruttopreis
797.3 EUR
Ansprechpartner
Frau Tina Welack
+49 69 9590939-17
akd-f@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Schulung: Sicherheitsbeauftragter - EX/A52/50201101/01092026-1 - 01.09.2026
Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
Inhalt
Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung
Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen
Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren
Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Durch unsere Ausbildung zum bzw. zur Sicherheitsbeauftragten (SiBe) lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit, den Arbeitsschutz sowie den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiBe) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorschriften, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.
Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten, die Rolle der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Gesundheitsgefahren, Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA) und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiBe) wichtig sind.
Mit unserer interaktiven Trainingseinheit zur Notfallübung erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.
In unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte, Pflichten und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zur zentralen Ansprechperson für Arbeitsschutzfragen, zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.
Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.
Zielgruppe
Unsere Schulung
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Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten - EX/A33/60102101/02092026-1 - 02.09.2026
Sachkundeschulung nach BetrSichV, DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-007
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutzvorschriften
- DIN-Normen
- DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-007
Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen
Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung bei Prüfungen von Winden, Hub- und Zuggeräten
- Bedeutung der Befähigten Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
- Einweisung in die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Im Seminar Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten erlangen Sie die nötige theoretische wie praktische Grundlage, um als sachkundige Person bestellt werden zu können. Denn überall, wo Winden, Hub- und Zuggeräte zum Einsatz kommen, um schwere Lasten zu bewegen und zu heben, sind Unternehmen dazu verpflichtet, die Arbeitssicherheit jederzeit zu gewährleisten. Die regelmäßige Prüfung durch eine Befähigte Person stellt dies sicher.
Die Seminarinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7). Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, eigenverantwortlich Winden, Hub- und Zuggeräte wiederkehrend zu prüfen, diese zur weiteren Verwendung freizugeben und damit die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.
Die DGUV Vorschrift 54 (bisherige BGV D8) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Winden, Hub- und Zuggeräten vor. Nach § 23 haben Unternehmer dafür zu sorgen, dass diese Arbeitsmittel entsprechend der Einsatzbedingungen und der betrieblichen Verhältnisse nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch eine Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten geprüft werden.
Erfahrene Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Kenntnisstand und die nötigen Rechtsgrundlagen für die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten.
In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an Winden, Hub- und Zuggeräten statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn keine Kipp- und Absetzbehälter zur Verfügung stehen.
Im Webinar wird das digitale Praxistraining als Desktop-Version durchgeführt.
Nutzen Sie diesen DGUV 54 Lehrgang, um sich bestmöglich auf Ihre Tätigkeit als Befähigte Person vorzubereiten und sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.
Zielgruppe
Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten eingesetzt werden sollen.
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und Berufserfahrung mitbringen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
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Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier al"
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