Profil

Auffrischung Fachkunde nach TRGS 520 - EX/A52/40301706/21052026-1 - 21.05.2026
Aktuelle Entwicklungen, praktische Übungen und Austausch für Ihre Fachkunde nach TRGS 520
Inhalt
Relevante gefahrgutrechtliche Neuerungen
Relevante kennzeichnungstechnische Neuerungen
Relevante Änderungen im Chemikalienrecht, in der Gefahrstoffverordnung und im Technischen Regelwerk
Änderungen im Regelwerk der Unfallversicherungsträger
Neu erkannte und bekannte Gefährdungen
Hinweise auf aktuelle Veröffentlichungen, Arbeitsmittel, Online-Tools, Handlungshilfen (z. B. der Verbände, Hersteller, Unfallversicherungsträger)
Zuständige Behörden, notwendige Vorbereitungen und vorzuhaltende Unterlagen bei Begehungen
Vorgehen bei
- unzulässigen Gewerbeanlieferungen,
- (gefährlichem) Fehlverhalten von Kundinnen und Kunden,
- Stoffen, die von Sammelstellen nicht angenommen werden können oder dürfen (z. B. Pikrinsäure, Munition, radioaktive Stoffe),
- offenen Gebinden
Nach Ausnahme 20 GGAV nicht transportierbare Stoffe (z. B. Natrium, Kalium, Brom, Pikrinsäure)
Kundenansprache und ggf. Deeskalation in o. g. Situationen
Diskussion von Vorfällen
- wild abgestellte Anlieferungen
- Kapazitätsprobleme bei mobiler Sammlung
- defekte Transportbehälter
- Unfälle und Beinahe-Unfälle
- Brandereignisse
- Ereignisse im Zusammenhang mit Lithiumbatterien
Fallbeispiele und Übungen zur Einstufung und Sortierung
Beförderungspapiere und Nachweiswesen
Ladungssicherung (Erfahrungsaustausch)
Notfallmanagement, Alarmplan
Stand der Technik bei Erste-Hilfe-Maßnahmen (z. B. Notfall-Kits Flusssäure)
Klärung von Zuständigkeiten für Vollständigkeit von Material und Ausrüstung, PSA, Notdusche etc. (Abfahrts-Checkliste)
Sauberkeit am Arbeitsplatz (stationär und mobil), Essen, Trinken
Standortprobleme bei mobiler Sammlung (z. B. Standort zugeparkt, konkurrierende öffentliche Veranstaltung, zu wenig Parkplätze, nicht mit Anhänger des Mobils befahrbar, hohes Gefährdungspotenzial, unzureichend befestigter Untergrund)
Verkehrssicherung an mobilen Sammelstellen (Anlieferverkehr, Stolperfallen,
Verschließen in Pausen)
Nutzen
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) machen klare Vorgaben: Für den Betrieb von
Sammelstellen und Zwischenlagern gefährlicher Abfälle muss zu jedem Zeitpunkt des Betriebs mindestens eine fachkundige Person vor Ort sein.
Mit dieser Fortbildung halten Sie Ihre Fachkunde gemäß TRGS 520, Abschnitt 4.2, Absatz 5 für
die Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen
gefährlicher Abfälle aufrecht. Durch die Auffrischung sichern Sie sowohl den Betrieb als auch Ihre
persönliche Handlungssicherheit im Arbeitsalltag.
Sie vertiefen Ihr Wissen zur TRGS 520, bleiben fachlich auf dem neuesten Stand und erhalten Einblicke in aktuelle Entwicklungen im Umgang mit gefährlichen Abfällen. Durch die Kombination aus
neuen Themen, praktischen Übungen und der Wiederholung wesentlicher Inhalte sind Sie
perfekt gerüstet, um Ihrer Tätigkeit auch weiterhin erfolgreich nachzugehen. Sie lernen, Gefahren
zu erkennen und einzuschätzen, angelieferte Abfälle zu klassifizieren und zu sortieren.
Neben dem Erwerb von Fachwissen stärken Sie in unserer Fortbildung auch Ihre persönlichen Kompetenzen: Sie lernen, mit psychischen und physischen Belastungen im Umgang mit gefährlichen Abfällen umzugehen, und verbessern Ihre Kommunikation mit Kundinnen und Kunden. Der Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern eröffnet neue Perspektiven, fördert das Verständnis für Prozessketten und zeigt, wie sich organisatorische Abläufe effizient gestalten lassen.
Mit der erfolgreichen Teilnahme halten Sie die gemäß TRGS 520 erforderliche Fachkunde für die
Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher
Abfälle aufrecht.
Zielgruppe
Personen, die den Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde nach TRGS
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Datenschutzauditor (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/10151125/21052026-1 - 21.05.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Prüfungsmodus:
- Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten.
- Es werden 20 Multiple-Choice-Aufgaben gestellt.
- Zusätzlich muss die Bewertung eines vorgelegten Dokuments erfolgen.
- Die mündliche Prüfung dauert inklusive Vorbereitungszeit 60 Minuten.
- Das Auditwissen wird bei der Lösung von einer konkreten Aufgabe vorgestellt.
Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte bei der schriftlichen und mündlichen Prüfung erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
- Zur Prüfung sind die relevanten Rechtstexte in Papierform zugelassen.
- Die Nutzung digitaler Unterlagen ist nicht gestattet.
Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.
Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Datenschutzauditor (TÜV)
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:
- Zertifikat Datenschutzbeauftragter (TÜV)
- Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Datenschutzauditor (TÜV)
- schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums
Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der Prüfungsordnung festgelegt sind, sowie der Erklärung zur Zertifikatserteilung verbindlich zu.
Zeit
09:00 - 17:"
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IATF 16949 - Auditor (TÜV) -Prüfung- - EX/A31/20201105/21052026-1 - 21.05.2026
1st/2nd Party Auditor
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Prüfungsmodus:
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen sowie einem mündlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten.
- Es werden insgesamt 33 Aufgaben gestellt, davon 30 Multiple Choice Aufgaben und 3 offene Aufgaben.
- Die mündliche Prüfung dauert 30 Minuten.
- Das Fachwissen wird bei der Lösung von einer Aufgabe unter Beweis gestellt.
Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
- Als Hilfsmittel sind Lehrgangsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente sowie eigene Aufzeichnungen in Papierform zugelassen.
- Als Hilfsmittel in der mündlichen Prüfung sind ausschließlich die relevanten normativen Dokumente in Papierform zugelassen.
- Die Nutzung digitaler Unterlagen ist nicht gestattet.
- Bei Bedarf sind Taschenrechner erlaubt, andere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung und positiv bewertetem Zertifizierungsantrag wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie unter Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Nutzen
Stellen Sie Ihre Kompetenz unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung und Erfüllung personenbezogener Anforderungen erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitraumbezogenen Kompetenznachweis.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung.
Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer unabhängigen Stelle bescheinigt wurde.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs IATF 16949 - Auditor (TÜV) 1st/2nd Party Auditor
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:
- Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs IATF 16949 - Auditor (TÜV) 1st/2nd Party Auditor
- schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums
- Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der Prüfungsordnung festgelegt sind verbindlich zu.
- Eingangsvoraussetzungen zur Teilnahme an der Prüfung und zur Zertifikatserteilung sind zudem weitere persönliche Qualifikationen, die mittels eines Zertifizierungsantrages nachzuweisen sind.
Bitte senden Sie den "
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VDA 6.3 - Prozessauditor (TÜV) -Prüfung- - EX/A41/20201405/21052026-1 - 21.05.2026
1st-/2nd-Party-Auditor
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Prüfungsmodus:
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen sowie einem mündlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten.
- Es werden insgesamt 22 Aufgaben gestellt, davon 20 Multiple Choice Aufgaben und 2 offene Aufgaben.
- Die mündliche Prüfung dauert 30 Minuten.
- Das Fachwissen wird bei der Lösung von einer Aufgabe unter Beweis gestellt.
Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte bei der schriftlichen und mündlichen Prüfung erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
- Als Hilfsmittel in der schriftlichen Prüfung sind Lehrgangsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente sowie eigene Aufzeichnungen in Papierform zugelassen.
- Als Hilfsmittel in der mündlichen Prüfung sind nur die relevanten normativen Dokumente in Papierform zugelassen.
- Die Nutzung digitaler Unterlagen ist nicht gestattet.
- Bei Bedarf sind Taschenrechner erlaubt, andere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung und positiv bewertetem Zertifizierungsantrag wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Hinweisen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Nutzen
Stellen Sie Ihre Kompetenz unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung und Erfüllung personenbezogener Anforderungen erhalten Sie ein 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitraumbezogenen Kompetenznachweis.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung.
Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer unabhängigen Stelle bescheinigt wurde.
Zielgruppe
Teilnehmende des Seminars VDA 6.3 - Prozessauditor (TÜV)
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:
- Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Prozessauditor VDA 6.3 (TÜV)
- schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums
- Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der Prüfungsordnung festgelegt sind, verbindlich zu.
- Eingangsvoraussetzungen zur Teilnahme an der Prüfung und zur Zertifikatserteilung sind zudem weitere persönliche Qualifikationen, die mittels eines Zertifizierungsantrages nachzuw"
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Brandschutzhelfer - Evakuierungshelfer - Räumungshelfer - EX/A44/30152301/21052026-1 - 21.05.2026
Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und ASR A2.2
Inhalt
Aufgaben, Rechte, Pflichten und Verantwortung
Rechtliche Grundlagen:
- ArbSchG, ArbStättV, ASR A2.2 und DGUV Information 205-023
Vorbeugender baulicher Brandschutz
Brandmeldeeinrichtungen, Kennzeichnung und Sicherheitsgrafiken
Flucht- und Rettungswege in Gebäuden, Sammelstellen und sichere Bereiche
Brandschutzordnung DIN 14096
Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und ASR A 1.3/Alarmregeln im Notfall
Grundlagen der Verbrennung
- Eigenschaften brennbarer Stoffe, Zündmöglichkeiten, Löschvorgang, Löschmittel
Einsatz von Handfeuerlöschern und Wandhydranten
- Taktik der Entstehungsbrandbekämpfung
Praktische Löschübungen unter Einsatz eines Brandsimulators
Grundsätzliches zur Räumung und Evakuierung
- Räumungshelfer vs. Evakuierungshelfer
- Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brände bzw. Brandrauch
- Räumungssimulation aus einem gefährdeten Bereich
- Beispiele aus der Praxis
Nutzen
In der Brandschutzhelfer Schulung werden Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion des Brandschutz-, Evakuierungs- und Räumungshelfers vermittelt. Sie werden mit den Anforderungen des § 10 des Arbeitsschutzgesetzes vertraut und sind außerdem in der Lage, die Vorgaben der ASR A2.2 in Bezug auf normale und auf erhöhte Brandgefährdung zu erfüllen. Anschließend sind Sie in der Lage, erforderliche Maßnahmen als Brandschutzhelfer gezielt zu ergreifen und den Brandschutzbeauftragten Ihres Unternehmens aktiv zu unterstützen. Im praktischen Teil werden Sie in den Umgang mit Feuerlöschern eingewiesen. Sie lernen, Räumungen professionell und sachgerecht durchzuführen.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Pflicht, in seinem Unternehmen Beschäftigte als Brandschutzhelfer auszubilden und Evakuierungshelfer zu benennen. Die Anforderungen an die Beauftragten sind in der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 konkretisiert. Sind die Inhalte der ASR im Betrieb umgesetzt, so erfüllt der Arbeitgeber die gesetzlichen Forderungen.
Zusätzlich erhalten Sie ein digitales Praxistraining, das Ihnen im Kundenportal zur Verfügung gestellt wird.
Zielgruppe
Verantwortliche Mitarbeiter im Bereich Arbeitssicherheit, Mitarbeiter mit Brandschutzaufgaben, Hausmeister und haustechnisches Personal, Personen, die die Funktion des Brandschutzhelfers übernehmen sollen
Zeit
09:00 - 17:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Bitte bringen Sie mögliche Fragen zu den Inhalten mit zur Veranstaltung. Unsere Referenten freuen sich darauf. Eine Buchung der Teile Brandschutzhelfer oder Evakuierungshelfer ist einzeln möglich.
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Fettabscheideranlagen - Erlangung der Sachkunde - EX/A36/40351301/21052026-1 - 21.05.2026
für Betrieb, Eigenkontrolle und Wartung DIN 4040-100:2016-12
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen
- DIN 4040-100:2016-12
- EN 1825-1/2
Grundlagen der Fettabscheidung
- Einbau, Betrieb und Inbetriebnahme
- Anzuwendende Sicherheitsregeln
- Anforderungen an die Entsorgung nach DIN 4040-100:2016-12
- Reinigungsverfahren und Reinigungsmittel
- Eigenkontrolle und Wartung nach DIN 4040-100:2016-12
- Informationen zur Generalinspektion durch Fachkundige nach DIN 4040-100:2016-12
Rechtsfragen
- Verantwortung und Delegierung
- Restpflichten des Vorgesetzten
Dokumentation
- Führen eines Betriebstagebuchs nach DIN 4040-100:2016-12
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Betreiben Sie eine Fettabscheideranlage und möchten sicherstellen, dass Sie alle rechtlichen Vorgaben erfüllen?
In diesem Seminar erwerben Sie die erforderliche Sachkunde für den Betrieb und die Wartung von Fettabscheideranlagen. Sie erhalten einen Überblick über rechtliche Bestimmungen und die Grundlagen zur Fettabscheidung. Sie lernen, Mängel an der Anlage frühzeitig zu erkennen. Sie erlernen außerdem die Dokumentation des Betriebsablaufes mithilfe eines Betriebstagebuches nach DIN 4040-100:2016-12.
Betreiber von Fettabscheideranlagen sind in der Pflicht, die Sachkunde der Beauftragten für die Abscheideranlage nachzuweisen. Diese Anforderung ergibt sich aus der DIN EN 1825 in Verbindung mit der DIN 4040-100:2016-12. Durch den Besuch der Veranstaltung erlangen Sie die erforderliche Sachkunde. Sie sind in der Lage, die vorgeschriebenen regelmäßigen Wartungs- und Kontrolltätigkeiten an Fettabscheideranlagen sowie die fachgerechte Fettabscheiderreinigung durchzuführen und tragen damit aktiv zur Betriebssicherheit, Hygiene und zum Schutz von Umwelt und Kanalisation bei.
Zielgruppe
Betreiber einer oder mehrerer Fettabscheideranlagen nach DIN 4040-100:2016-12 (z. B. Fleisch- und Wurstwarenfabriken, Molkereien, Fertiggerichtehersteller, Hotelbetriebe, Kantinen, Küchenbetriebe, Schlachthöfe usw.)
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
590 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
112.1 EUR
Bruttopreis
702.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Luna Wichmann
0511 998-61433
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Anwendung von PSA gegen Absturz - EX/A81/50208101/21052026-1 - 21.05.2026
nach DGUV Regel 112-198,199
Inhalt
Gesetzliche Rahmenbedingungen und Dienstanweisungen
Unterschiedliche Ausrüstungsarten und ihre jeweiligen Anforderungen
Sachgerechte Verwendung der PSA
Das vorschriftsgemäße Anschlagen
Das ordentliche Aufbewahren der PSA
Anzeichen von Schäden erkennen
Nutzen
Gemäß §4 der Unfallverhütungsvorschrift ?Grundsätze der Prävention? (BGV/GUV-V A1) hat ein Unternehmen seine Mitarbeiter in der vorschriftsgemäßen Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zu Beginn zu unterweisen.
Dieser zweitägige Grundkurs soll den Teilnehmern das notwendige Wissen und die Fertigkeiten vermitteln, um im alltäglichen Umgang mit der persönlichen Schutzausrüstung sicher umzugehen. Neben den Rechts- und sicherheitstheoretischen Grundlagen werden auch die sicheren Anschlagtechniken sowie die Steigschutz- und die Haltesysteme vermittelt und zeigt die möglichen Gefahren auf, die bei fehlerhafter Nutzung der PSA auftreten können.
Je nach Vorgaben einer vorhandenen Gefährdungsbeurteilung oder aufgrund der vorhandenen Arbeitssituation werden Rettungsübungen durchgeführt.
Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Aufgaben und Tätigkeiten auf hoch gelegenen und absturzgefährdeten Arbeitsplätzen tätig sind oder sein werden.
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
6; max. 6 Teilnehmer
Teilnehmer können Ihre eigene PSA nutzen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
607 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
115.33 EUR
Bruttopreis
722.33 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Schulung: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - EX/A52/50201201/21052026-1 - 21.05.2026
Grundlage für Arbeitsschutz und den Schutz Dritter bei überwachungsbedürftigen Anlagen
Inhalt
Überblick zu den gesetzlichen Grundlagen im Arbeitsschutz
Verordnungen und Regelwerke zum Arbeitsschutz
Ziele der Betriebssicherheitsverordnung
Grundlegende Aspekte der Verordnung und deren Anhänge
- Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
- Gefährdungsbeurteilungen
- Prüfungen und Befähigte Personen
- Unterweisungen, Betriebsanweisungen
- Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel (Anhang 1)
- Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen (Anhang 2)
- Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel (Anhang 3)
Änderungen in der Gefahrstoffverordnung
Rechtsfragen - Zuständigkeiten - Betreiberpflichten
Umsetzung der Verordnung in der Praxis
Nutzen
Im Seminar Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erhalten Sie einen ausführlichen Überblick über den heutigen Stand im Bereich der Anlagen- und Betriebssicherheit.
Welche Anforderungen umfassen die Bereiche Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung? In der Schulung Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) lernen Sie die gesetzeskonforme und sichere Verwendung von Arbeitsmitteln nach BetrSichV kennen.
Ein zentraler Bestandteil ist dabei die Gefährdungsbeurteilung, die Arbeitgeber verpflichtend durchführen müssen. Mithilfe dieser Beurteilung können Risiken bei der Verwendung und dem Betrieb von Arbeitsmitteln frühzeitig erkannt und geeignete Schutzmaßnahmen abgeleitet werden. Die Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen ist entscheidend für den nachhaltigen Schutz der Beschäftigten.
Die Veranstaltung Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verfolgt zum einen das Ziel, einen verbesserten Arbeitsschutz beim Umgang mit Arbeitsmitteln sicherzustellen und zum anderen, einen optimalen Schutz Dritter beim Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen zu gewährleisten.
Das BetrSichV-Seminar hat zudem das Ziel, eine Vereinfachung der Anwendung von Arbeitsschutzregelungen bei Arbeitsmitteln insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zu erreichen. In dieser Weiterbildung steht daher ebenso die generelle Verbesserung des Arbeitsschutzes im Vordergrund.
Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den aktuellen Anforderungen an die sichere Bereitstellung und Nutzung von Arbeitsmitteln sowie deren regelmäßige Prüfung.
Zielgruppe
Unternehmer, Technische Leiter, betriebliche Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
610 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
115.9 EUR
Bruttopreis
725.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Laura Neu
+49 (0)511 9986-2391
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Befähigte Person zum Prüfen austauschbarer Kipp- und Absetzbehälter - EX/A36/60102401/21052026-1 - 21.05.2026
UVV-Prüfung Container nach DGUV 214-016 und 214-017
Inhalt
Gesetze und Verordnungen
- U. a. Betriebssicherheitsverordnung
Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- EG-Richtlinien und Normen
Arbeitsschutzvorschriften
Unfallverhütungsvorschriften
- U. a. DGUV Vorschrift 1
- DGUV Information 214-016
- DGUV Information 214-017
Grundsätze für die Prüfung von Kipp- und Absetzbehältern
Bau- und Ausrüstungsvorschriften gem. der Baureihe DIN 30720 ff
Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person
Verantwortung und Haftung
Theoretische und praktische Einweisung in die Prüfung von Kipp- und Absetzbehältern
Erfolgskontrolle
Nutzen
In unserer Schulung zur Fördertechnik erweitern Sie Ihre Kenntnisse, um als Befähigte Person zum Prüfen austauschbarer Kipp- und Absetzbehälter bestellt werden zu können. Neben den rechtlichen Grundlagen lernen Sie die Grundbegriffe für Kipp- und Absetzbehälter kennen. Erfahrene Referentinnen und Referenten erläutern die Begriffsbestimmungen, die Inbetriebnahme und die Kontrollmaßnahmen. Typische Probleme und die erforderliche Dokumentation stehen ebenso im Mittelpunkt dieses Seminars. Darüber hinaus vermitteln wir Ihnen die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person.
Die praxisnahen Seminarinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorschriften (DGUV 214-016 und 214-017) und Normen. Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die notwendigen Kenntnisse zur Prüfung austauschbarer Kipp- und Absetzbehälter. Diese sind eine der Voraussetzungen für die Bestellung zur Befähigten Person nach Betriebssicherheitsverordnung.
Die innovativen Unterrichtsmaterialien dieses Lehrgangs zur UVV-Prüfung von Containern erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Die Fortbildung bietet Ihnen außerdem genügend Raum für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit den anderen Seminarteilnehmenden.
Zielgruppe
Ingenieure, Meister sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von austauschbaren Kipp- und Absetzbehältern eingesetzt werden sollen
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung im Umgang und in der Benutzung des Arbeitsmittels besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem Kipp- und Absetzbehälter statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn keine Kipp- und Absetzbehälter zur Verfügung stehen.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die neue Maschinenverordnung VO (EU) 2023/1230 - EX/A37/30401301/21052026-1 - 21.05.2026
Aktuelle Anforderungen für Hersteller und Betreiber
Inhalt
Wesentliche Inhalte der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 in der betrieblichen Praxis
Was ist beim Umbau von bestehenden Maschinen/Anlagen zu beachten?
Richtlinien und Normen
Anwendung und Ausnahmen
Unvollständige Maschinen
Pflichten der Maschinenhersteller
Abgrenzung Konformitätserklärung zu Einbauerklärung
Geltungsbereich
Risikobeurteilung
Anforderungen an Schutzeinrichtungen
Betriebsanleitung und Technische Dokumentation
Montageanleitung für unvollständige Maschinen
CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung
Dokumentationsbevollmächtigter - Aufgaben und Pflichten
Rechtliche Konsequenzen für das Unternehmen und die verantwortlich Handelnden
Nutzen
Im Seminar Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die neue Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 erlangen Sie praxisrelevante Kenntnisse, um Maschinen und Anlagen anforderungsgerecht zu planen, zu entwickeln, bereitzustellen und zu verändern. Im Fokus der Schulung stehen die aktuell gültige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) sowie die neue Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 (MVO), die zum 20. Januar 2027 die MRL ablösen wird. Sie erfahren, welche Änderungen und Neuerungen sich aus dem Übergang von der MRL zur neuen MVO für die Praxis ergeben (z. B. Anforderungen an die Cybersecurity oder für den Einsatz von KI).
Unsere Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen im Seminar praxisnah die theoretischen Inhalte der aktuellen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230. Dazu gehören die technischen Anforderungen an Maschinen, die Technische Dokumentation und Betriebsanleitung sowie das Konformitätsbewertungsverfahren und die Risikobeurteilung. Ein Überblick über die haftungs- und strafrechtlichen Zusammenhänge mit der Darstellung einschlägiger Gerichtsurteile rundet das Seminar ab.
Alle Produkte, die der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 unterliegen und die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erstmalig in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, müssen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sie müssen - mit Ausnahme unvollständiger Maschinen - die CE-Kennzeichnung tragen. Die gilt auch für neue oder gebrauchte Maschinen, die in den EWR importiert werden.
Die MRL und die MVO erfassen auch den Eigengebrauch und die wesentliche Veränderung aktuell genutzter Maschinen und Anlagen. Darüber hinaus fordert die Betriebssicherheitsverordnung, dass neue Arbeitsmittel, die z. B. der Maschinenrichtlinie unterliegen, von Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberinnen nur dann bereitgestellt werden dürfen, wenn sie alle Anforderungen der MRL erfüllen. Es sind deshalb nicht nur Zulieferer, Hersteller, Händler und Importeure, sondern auch Betreiber und Instandhalter angehalten, sich mit den gesetzlichen Anforderungen vertraut zu machen.
Zielgruppe
Führungskräfte, Dokumentationsbevollmächtigte und verantwortliche Mitarbeiter auf Hersteller- und Betreiberseite aus Entwicklung, Konstruktion, Fertigung, Qualitätsmanagement, Instandhaltung, Produktion, Einkauf, Arbeitsmittelbeschaffung, Arbeits- und Betriebssicherheit
Zeit
09:00 - 16:15
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
630 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
119.7 EUR
Bruttopreis
749.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de
Mehr erfahren
Fortbildung für Energiemanagement-Beauftragte - EX/A52/40151206/21052026-1 - 21.05.2026
Aktuelles Know-how für Energiemanagement-Beauftragte - Überblick über energie- und klimapolitische Änderungen und Gesetze
Inhalt
Kurzüberblick über rechtliche Strukturen (Strafrecht, Haftungsrecht, Verwaltungsrecht)
Anforderungen an die betriebliche Organisation
Darstellung relevanter rechtlicher Änderungen und bindender Verpflichtungen
-Strategische Vorgaben in Bezug auf internationale und nationale Energiepolitik
-Restriktiver Rechtsrahmen und Ordnungsrecht
-Produktbezogener Rechtsrahmen und Produktverantwortung
-Fiskalischer Rechtsrahmen und Steuerrecht
-Gesetzliche Pflichten im Rahmen der Energiegesetzgebung
Anwendungsbereiche relevanter Gesetze und Verordnungen
Normative Änderungen der ISO-50000-Familie
Risiken und Chancen der klimapolitischen Strategien (Europa, Deutschland) u. a. durch wirksame Nachhaltigkeits- und Dekarbonisierungsstrategien im Unternehmen
Betrachtung von Informationsquellen zu verschiedenen rechtsrelevanten Themen
Umsetzungsbeispiele für Unternehmen
Nutzen
In der Fortbildung für Energiemanagement-Beauftragte erhalten Sie einen Überblick über die derzeitig geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen und über relevante Änderungen im Energierecht sowie daran angrenzende Rechtsbereiche. Frischen Sie Ihr Wissen zu den rechtlichen Anforderungen im Bereich der internationalen und nationalen Energiepolitik auf und setzen Sie darauf aufbauend ein betriebliches Energiemanagementsystem (EnMS) um. In diesem Zusammenhang erhalten Sie auch Ausblicke auf die Themen Nachhaltigkeit und CO2-Neutralität. Dabei berücksichtigen unsere Referentinnen und Referenten teilnehmerspezifische Anforderungen und Fragestellungen.
Verschiedene Konzepte wie der ?Green Deal? und Gesetzgebungen wie das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG), das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind nur einige rechtliche Rahmenbedingungen, die dazu dienen sollen, Ressourcen zu sparen und eine klimaneutrale Wirtschaft zu implementieren. Aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs in Bezug auf aktuell notwendige Weichenstellungen der Klimapolitik zur Eindämmung des menschengemachten globalen Temperaturanstiegs durch den Treibhauseffekt (1,5°C-Ziel) befinden sich diese Gesetze und Verordnungen in einem schnellen Wandel.
In der Weiterbildung erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Anforderungen der ISO-50001-Norm. Soweit verfügbar, informieren wir Sie zudem über neue Anforderungen und Interpretationen sowie deren praktische Umsetzung. Dabei berücksichtigen wir auch die relevanten Anforderungen und Leitlinien der ISO-50000er-Familie (u. a. ISO 50003, ISO 50006). So thematisieren wir am Rande auch Nachweismöglichkeiten zur Steigerung der energiebezogenen Leistung, die Sie bei der Aufrechterhaltung Ihres Zertifikats für das Energiemanagementsystem (EnMS) unterstützen.
Nach der Fortbildung sind Sie in der Lage, rechtliche und normative Änderungen mit Relevanz für Ihren Einsatz zu ermitteln und zu bewerten. In Verbindung mit anderen Managementsystemen können Sie Integrationsstrategien ableiten und erkennen Verbesserungspotenziale für die Planung und Durchführung Ihrer Energiemanagementaudits.
Zum Abschluss der Fortbildung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie als Fortbildungsnachweis für interne Auditorinnen und Auditoren verwenden können.
Zielgruppe
Energiemanagement-Beauftragte, Umweltmanagement-Beauftragte, Energieteammitglieder, Nachhaltigkeitsbeauftragte, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer und Leitende mit Verantwortung für strategische Entscheidungen in Bezug auf Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
640 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
121.6 EUR
Bruttopreis
761.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89
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Europäische Medizinprodukteverordnung - EX/A52/20351201/21052026-1 - 21.05.2026
Grundlagen zum europäischen Medizinprodukterecht - Medizinprodukteverordnung (MDR 2017/745)
Inhalt
Grundlagen zum europäischen und deutschen Medizinprodukterecht
- Europäische Medizinprodukteverordnung (Medical Device Regulation - MDR 2017/745)
- Nationale Rechtslage, Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) und relevante Verordnungen
- Zusammenspiel der gesetzlichen Vorschriften
- Definition Medizinprodukt, Zubehör, Komponente, Inverkehrbringen, Hersteller
CE-Kennzeichnung
- Klassifizierung von Medizinprodukten
- Konformitätsbewertungsverfahren
- Grundlegende Anforderungen
- Technische Dokumentation
- Risikomanagement
- Qualitätsmanagement
- Klinische Bewertung und klinische Prüfung
- Scrutiny-Verfahren, Konsultationsverfahren
Anforderungen an Akteure und Organisation
- Medizinprodukteberater
- Für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person
- Meldepflichten, Vigilanz, Marktüberwachung
Nutzen
In unserer MDR-Schulung zu den Grundlagen der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR 2017/745) bieten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die gesetzlichen Anforderungen auf europäischer und nationaler Ebene, die für das konforme Inverkehrbringen von Medizinprodukten unerlässlich sind. Voraussetzung dafür ist das rechtmäßig angebrachte CE-Kennzeichen an Medizinprodukten. Damit bestätigen Sie die Einhaltung der innerhalb Europas geltenden gesetzlichen Anforderungen. Im Mittelpunkt stehen daher in unserem MDR-Seminar die komplexen Anforderungen der europäischen Medizinprodukteverordnung (Medical Device Regulation - MDR 2017/745) im direkten Abgleich mit den nationalen Rechtsregelungen.
Unsere Referentinnen und Referenten informieren Sie in diesem MDR-Training über die Anforderungen, Verantwortlichkeiten und Pflichten von Unternehmen, die Medizinprodukte in Europa herstellen und vertreiben. Sie sind somit künftig in der Lage, die grundlegenden Anforderungen der MDR im beruflichen Alltag umzusetzen und Marktzugänge in der EU strategisch zu planen.
Zusätzlich erläutern wir Ihnen in dieser MDR-Fortbildung anhand praktischer Beispiele die Zusammenhänge zwischen den Anforderungen der MDR und weiteren gesetzlichen und normativen Anforderungen. Sie erhalten detaillierte Einblicke in die Einführung von weiteren Prozessen im Qualitätsmanagement, die Sie neben den bisherigen Anforderungen aus der EN ISO 13485 berücksichtigen müssen. Hierdurch entwickeln Sie ein tiefgreifendes Verständnis für die Auswirkungen des Medizinprodukterechts auf die Produktentwicklung, die Unternehmensorganisation und das Qualitätsmanagement.
Sie erhalten in diesem Training zudem einen Überblick zur Klassifizierung von Medizinprodukten und zu den verschiedenen Konformitätsbewertungsverfahren. Weitere wichtige gesetzliche Vorgaben, wie bspw. die Anforderungen an die verantwortliche Person für Regulierungsvorschriften, das Risikomanagement, das neue Konsultationsverfahren (Scrutiny-Verfahren) oder den Umgang mit Vorkommnissen, präsentieren Ihnen unsere Referentinnen und Referenten in dieser MDR-Schulung ebenso detailliert.
Schließlich erhalten Sie von uns eine Bescheinigung, die Ihnen als Nachweis für die von der EN ISO 13485 geforderte Kompetenzerhaltung dient. Solche Nachweise können in einem Audit von der Benannten Stelle verlangt werden und sind zudem notwendige Grundlage für einen möglichen Positionswechsel innerhalb Ihres Unternehmens.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Medizinprodukteindustrie bspw. aus den Bereichen Qualitätsmanagement, Regulatory Affairs, Forschung und Entwicklung und an alle Personen, die einen Überblick über die neue europäische Medizinprodukteverordnung erhalten möchten. Personen, die sich beruflich neu orientieren und in den Bereich der Medizinprodukte einsteigen möchten, sind ebenfalls angesprochen.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschlu
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