Profil

Fettabscheideranlagen - Erlangung der Sachkunde - EX/A34/40351301/24082026-1 - 24.08.2026
für Betrieb, Eigenkontrolle und Wartung DIN 4040-100:2016-12
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen
- DIN 4040-100:2016-12
- EN 1825-1/2
Grundlagen der Fettabscheidung
- Einbau, Betrieb und Inbetriebnahme
- Anzuwendende Sicherheitsregeln
- Anforderungen an die Entsorgung nach DIN 4040-100:2016-12
- Reinigungsverfahren und Reinigungsmittel
- Eigenkontrolle und Wartung nach DIN 4040-100:2016-12
- Informationen zur Generalinspektion durch Fachkundige nach DIN 4040-100:2016-12
Rechtsfragen
- Verantwortung und Delegierung
- Restpflichten des Vorgesetzten
Dokumentation
- Führen eines Betriebstagebuchs nach DIN 4040-100:2016-12
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Betreiben Sie eine Fettabscheideranlage und möchten sicherstellen, dass Sie alle rechtlichen Vorgaben erfüllen?
In diesem Seminar erwerben Sie die erforderliche Sachkunde für den Betrieb und die Wartung von Fettabscheideranlagen. Sie erhalten einen Überblick über rechtliche Bestimmungen und die Grundlagen zur Fettabscheidung. Sie lernen, Mängel an der Anlage frühzeitig zu erkennen. Sie erlernen außerdem die Dokumentation des Betriebsablaufes mithilfe eines Betriebstagebuches nach DIN 4040-100:2016-12.
Betreiber von Fettabscheideranlagen sind in der Pflicht, die Sachkunde der Beauftragten für die Abscheideranlage nachzuweisen. Diese Anforderung ergibt sich aus der DIN EN 1825 in Verbindung mit der DIN 4040-100:2016-12. Durch den Besuch der Veranstaltung erlangen Sie die erforderliche Sachkunde. Sie sind in der Lage, die vorgeschriebenen regelmäßigen Wartungs- und Kontrolltätigkeiten an Fettabscheideranlagen sowie die fachgerechte Fettabscheiderreinigung durchzuführen und tragen damit aktiv zur Betriebssicherheit, Hygiene und zum Schutz von Umwelt und Kanalisation bei.
Zielgruppe
Betreiber einer oder mehrerer Fettabscheideranlagen nach DIN 4040-100:2016-12 (z. B. Fleisch- und Wurstwarenfabriken, Molkereien, Fertiggerichtehersteller, Hotelbetriebe, Kantinen, Küchenbetriebe, Schlachthöfe usw.)
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
590 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
112.1 EUR
Bruttopreis
702.1 EUR
Ansprechpartner
Herrn Martin Heimer
+49 345 5686 959
akd-hal@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Strahlenschutz-Kurs für Fachkundegruppe R3 und R4 - EX/A34/50351801/24082026-1 - 24.08.2026
Nach Fachkunde-Richtlinie Technik
Inhalt
Strahlenschutzgesetz, Strahlenschutzverordnung
Genehmigung und Anzeige
Unterweisung, Strahlenschutzanweisung
Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten
Bauartzulassung und Sachverständigenprüfung
Strahlenphysikalische Grundlagen
Dosis- und Strahlenschutzbegriffe, Dosisgrenzwerte
Röntgengeräte und Störstrahler
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Personen, die Röntgeneinrichtungen oder genehmigungsbedürftige Störstrahler zur technischen Anwendung betreiben, müssen die erforderliche Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen.
Dieser Kurs dient dem Erwerb der Fachkunde bzw. der Erlangung von Kenntnissen im Strahlenschutz nach der Fachkunde-Richtlinie Technik. Die Fachkundegruppe R3 berechtigt zum Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern, die in Konstruktion, Eigenschaften und Betriebsweise Vollschutz-, Hochschutz-, bzw. Basisschutzgeräten entsprechen, sowie von Hochschutzgeräten, Basisgeräten, Gepäckdurchleuchtungs-, Dicken-, Dichte- oder Füllstandsmesseinrichtungen.
Die Fachkundegruppe R4 berechtigt dazu, Schuleinrichtungen zu betreiben, und ist mit der Fachkundegruppe R3 abgedeckt.
Zielgruppe
Personen, die Röntgeneinrichtungen oder genehmigungsbedürftige Störstrahler zur technischen Anwendung betreiben.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Behördlich anerkannte Bescheinigung
Nettopreis
600 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
114 EUR
Bruttopreis
714 EUR
Ansprechpartner
Herrn Stephan Rudolph
+49 345 5686-958
akd-hal@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - EX/A41/30351401/24082026-1 - 24.08.2026
Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)
Inhalt
Rechtliche Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften wie z. B. BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Information 208-016 und TRBS 2121
Anforderungen an Leitern und Tritte
- Instandhaltung und Reparaturen
Prüfung von Leitern und Tritten
- Umgang mit Leitern
Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen
Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers
Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern und Tritten schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).
Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften: In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Kenntnisse zur Prüfung nachweisen können.
Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern auch die tägliche Prüfung bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor dem Gebrauch auf Eignung und Beschaffenheit der Leitern zu achten. Als Maßnahmen, die das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherstellen, kommen zum Beispiel das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage.
Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse erworben und ist befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) ?Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten?. Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.
In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Leiter oder alternativ mit einem immersiven Training.
Zielgruppe
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von Leitern und Tritten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
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TA Luft - Anforderungen für Luftschadstoffe und Gerüche im Betrieb und im Genehmigungsverfahren - EX/A52/40251801/24082026-1 - 24.08.2026
Behördlich anerkannte Fortbildung nach § 9 Abs. 1 der 5. BImSchV zu den neuen Regelungen der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft
Inhalt
Aktuelle Entwicklungen in der anlagenbezogenen Luftreinhaltung
Die Inhalte der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft 2021)
Vorsorgeanforderungen in der TA Luft 2021 (Emissionsgrenzwerte)
Anforderungen der TA Luft 2021 bei Genehmigungsverfahren
Aufnahme der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL)
Sonderfallprüfungen nach Nr. 4.8
Abgrenzung von empfindlichen Ökosystemen und FFH-Gebieten
Nutzen
Durch die Teilnahme am Seminar, bzw. Webinar TA Luft - Anforderungen für Luftschadstoffe und Gerüche im Betrieb und im Genehmigungsverfahren , bekommen Sie Einblicke in die wesentlichen Änderungen und Herausforderungen der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft 2021).
Die Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) ist eine Verwaltungsvorschrift, die das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) präzisiert und konkretisiert. Rund 50.000 genehmigungsbedürftige Anlagen fallen unter die TA Luft 2021 und müssen bestimmte Emissionsanforderungen erfüllen. Die TA Luft 2021 legt neue und oft geringere Grenzwerte für Emissionen aus BImSchG-Anlagen fest und nimmt außerdem neue Anlagenarten auf. Neu aufgenommen wurden unter anderem Biogasanlagen, Holzpellets- und Schredderanlagen. Zusätzlich regelt die TA Luft 2021 Ermittlungspflichten und Bewertungsmaßstäbe für Geruchsimmissionen, die bisher nur über Runderlasse von Bundesländern (Geruchsimmissions-Richtlinie) in das Immissionsschutzrecht eingeführt waren.
Neben den wesentlichen Anforderungen an Emissionen lernen Sie im Seminar auch die Vorgaben im Genehmigungsverfahren für genehmigungsbedürftige Anlagen kennen. Darüber erhalten Sie Einblicke in den Prozess der ständigen Fortschreibung von Grenzwerten auf der Ebene der Verordnungen zur Durchführung des BImSchG (insbesondere 13., 17. und 44. BImSchV) sowie in die Auswirkungen auf Umwelteinwirkungen.
Dieses Seminar ist zugleich eine Anerkennungsfortbildung für Immissionsschutzbeauftragte, die nach § 9 der 5. BImSchV alle zwei Jahre eine mindestens eintägige Fortbildung nachweisen müssen.
Zielgruppe
Betreiber von BlmSchG-Anlagen z. B. Müllverbrennungsanlagen, Kraftwerke, Lebensmittelindustrie, (Kfz)-Lackieranlagen, Stahlherstellung u. v. m.
Immissionsschutzbeauftragte die ihre Fachkunde nach § 9 der 5. BImSchV mindestens alle zwei Jahre auffrischen müssen, Ingenieurinnen und Ingenieure aus Beratungs- und Planungsbüros, Mitarbeitende von Messinstituten, Behördenvertreter/-innen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
620 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
117.8 EUR
Bruttopreis
737.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
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Erzeugnisse in REACH - EX/A52/50301401/24082026-1 - 24.08.2026
SVHC-Stoffe und SCIP-Datenbank für Anwender
Inhalt
Einführung in die nationale und EU-Chemikalienpolitik
Ziele, Mechanismen und Verantwortungen der REACH-Verordnung
Akteure unter REACH
Definition von Erzeugnissen
Einführung SVHC-Stoffe
Meldepflichten für Erzeugnisse, Schnittstellen zum nationalen Recht
Einführung SCIP-Datenbank
Ermittlung von SVHC-Stoffen durch Fragebögen und Laboranalysen
Aufbau eines Systems zur innerbetrieblichen Bewertung
Schnittstellen zu anderen Regelwerken (RoHS, TSCA etc.)
Fragen und Diskussion
- Anknüpfung an das Umweltrecht und an weitere Arbeitsschutzvorschriften
Nutzen
Im Seminar Erzeugnisse in REACH verschaffen Sie sich einen Überblick zur Umsetzung der REACH-Verordnung (EG 1907/2006) und der Anknüpfung zum deutschen Regelwerk. Sie erfahren mehr zu den gesetzlichen Grundlagen und Zusammenhängen im Umgang mit besorgniserregenden Stoffen in Erzeugnissen und deren praktischer Anwendung.
Unsere REACH-Experten machen Sie dazu mit den Vorgaben von REACH (EG 1907/2006) vertraut und liefern Ihnen praxisorientierte Ansätze zur Ermittlung, Dokumentation und Kommunikation von SVHC-Stoffen. So müssen Sie z. B. als Inverkehrbringer für Erzeugnisse mit mehr als 0,1 % SVHC-Stoffanteil Ihre Kunden entsprechend informieren und ggf. Einträge in die SCIP-Datenbank vornehmen. Gleichzeitig lernen Sie in unserem REACH-Seminar bzw. REACH-Wenbinar, Rechts- und Kundenanforderungen besser zu verstehen und auf entsprechende Anfragen zielgenau zu reagieren. Der Umgang mit Fragebögen sowie Hinweise zur Umsetzung und zu Eintragungen in die SCIP-Datenbank sind weitere Seminarbestandteile.
Das Skript, die vorliegende Verordnung sowie die Tipps unserer Kursleiter leisten Ihnen auch nach dem Kurs Unterstützung bei der Lösung Ihrer täglichen Aufgaben. Zudem stellt Ihnen die TÜV NORD Akademie bei erfolgreichem Abschluss eine Teilnahmebescheinigung aus, die national wie international bei Geschäftspartnern und Arbeitgebern anerkannt ist.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer, Führungskräfte, Qualitätsmanager, Einkäufer, Compliance Manager, REACH-Beauftragte in Unternehmen, Betriebsbeauftragte für Gefahrstoffe, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Umweltschutz-Beauftragte sowie Arbeitsmediziner.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
620 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
117.8 EUR
Bruttopreis
737.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Laura Neu
+49 (0)511 9986-2391
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Schulung: Fremdfirmenkoordinator - EX/A48/50201601/24082026-1 - 24.08.2026
Sicherer Einsatz von Fremdfirmen in Unternehmen
Inhalt
Einführung in das Arbeitsschutzrecht
Betriebliche Koordination und Kontrolle des ArbSchG sowie der DGUV Vorschrift 1
Abgrenzung der betrieblichen Verantwortung
Delegation/Rolle der koordinierenden Person
Gefährdungsbeurteilungen für Fremdfirmenarbeiten
Arbeitsfreigaben und Zugangssysteme
Notfallmanagement
Kontrolle von Fremdfirmen
Haftungsabgrenzung Fremdfirma/Auftraggeber
Beispiele und Praxis
Erfahrungsaustausch
Nutzen
Als Fremdfirmenkoordinator/koordinierende Person tragen Sie aktiv zur Arbeitssicherheit bei, sobald in Ihrem Unternehmen Fremdfirmen eingesetzt werden. In diesem Seminar erhalten Sie Einblicke in das Thema Fremdfirmenkoordination aus Sicht der Auftraggeber und der Fremdfirmen. Sie lernen die Rechte und Pflichten der koordinierenden Personen kennen. Im Mittelpunkt der Schulung zur Arbeitssicherheit stehen die rechtlichen Grundlagen des Fremdfirmenmanagements , die Sie anhand von Beispielen aus der Praxis vertiefen.
Daneben zeigen wir Ihnen in dieser Fremdfirmenkoordinator-Schulung, wie Sie präventiv agieren können, um die Zusammenarbeit mit Dritten zu erleichtern. In fast jedem Unternehmen steht der Einsatz von Fremdfirmen auf der Tagesordnung. Diese Verpflichtung kann jedoch ein erhöhtes Sicherheits- und Unfallrisiko darstellen. Aufgrund dessen fordern unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung und die DGUV Vorschrift 1 vom Auftraggeber, die Fremdfirmen in die örtlichen Gegebenheiten des Betriebes und in die Unfallrisiken einzuweisen.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Fremdfirmenkoordinatoren/koordinierende Personen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte, Fach- und Führungskräfte in Betrieben sowie beratende Ingenieure.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
640 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
121.6 EUR
Bruttopreis
761.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Katja Sievert
+49 531 236235614
akd-ks@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Druckgeräterichtlinie für den Hersteller von Rohrleitungen und Armaturen - EX/A42/30101701/24082026-1 - 24.08.2026
Inhalt
Rechtliche Vorgaben
- Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU
- Aktuelle Leitlinien
- Anwendungsnormen für Druckgeräte
- Einstufung der Fluide
Verantwortung des Herstellers
- Anforderungen beim Inverkehrbringen
- Haftung
- Risikoanalyse
- Rückverfolgbarkeit
- Kennzeichnung
- Konformitätserklärung
AD 2000
- Anwendung
- Geltungsbereich
- Berechnung der Bauteile
- Schweißarbeiten und Kennzeichnung
DIN EN 13480-2
- Anforderungen an Werkstoffe und Zähigkeit
- Harmonisierte Produktnormen
- Arten von Prüfbescheinigungen
Entwurfsprüfung
- Entwurfsprüfung von Rohrleitungen und Armaturen
- Berechnung von Rohrleitungsteilen
- Anforderungen an Werkstoffe für Armaturen
- Bewertung der Ergebnisse
Herstelleranforderungen
- Schweißtechnische Qualitätsanforderungen
- Verfahrensqualifikation
- Verfahrensprüfungen
- Arbeitsprüfungen, Prüfverfahren
Armaturen und Sicherheitsventile
- Prüfungen, Prüfverfahren und Annahmekriterien
- Ergänzende Anforderungen
- Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitungen
- Funktionsverhalten
Nutzen
In unserem Seminar erfahren Sie den aktuellen Kenntnisstand zur Druckgeräterichtlinie aus der Sicht des Herstellers von Rohrleitungen und Armaturen. Sie erfahren im Seminar, wie Sie das aktuelle Vorschriftenwerk 2014/68/EU richtig einordnen und erkennen Zusammenhänge mit ehemaligen Vorschriften. Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen die erforderlichen Schritte für Ihren Betrieb. Sie erhalten einen praxisorientierten Überblick über die aktuellen Anforderungen sowie rechtliche und technische Vorgaben. Im Rahmen der Veranstaltung zeigen unsere Referenten auf, wie durch ein systematisches Vorgehen erhebliche Vorteile erzielt werden können.
Unsere Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Erlernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Auch für den Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Zielgruppe
Hersteller und Betreiber von Druckbehältern, Dampfkesselanlagen und Rohrleitungen, Personen von Aufsichts- und Genehmigungsbehörden
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
30
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
640 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
121.6 EUR
Bruttopreis
761.6 EUR
Ansprechpartner
Herrn Peter Book
0441 2197088-18
akd-ol@tuev-nord.de
weitere Informationen
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DSGVO-Seminar für den Arbeitsalltag - Datenschutz in der Praxis - EX/A35/10151151/24082026-1 - 24.08.2026
Datenschutz umsetzen mit Mustern, Checklisten und weiteren Hilfsmaterialien
Inhalt
Einführung: die wichtigsten 6 Regelungen der DSGVO für das Datenschutzmanagement
Rechtsgrundlagen dokumentieren
- Auswahl der richtigen Legitimation für Datenkategorien und Verarbeitungszwecke
- Einwilligung Foto: Mustertexte, Verfahren
- Praxis: Eigenen Einwilligungstext verfassen und mittels Checkliste prüfen
- Berechtigtes Interesse: Dokumentation der Abwägung der Interessen
- Praxis: Dokumentation des berechtigten Interesses für eine Ihrer Verarbeitungen
Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
- Verschiedene Varianten der Dokumentation
- Empfohlene Inhalte
- Praxis: VVT am Beispiel
Dokumentation von Datenschutzverletzungen
- Aufbau des internen Meldeprozesses und dessen praktische Umsetzung
- Aufbau der internen Dokumentation
- Wie funktioniert die Meldung an die Datenschutzbehörde? Womit muss ich rechnen?
- Praxis: Melden eines Fehlversands von personenbezogenen Daten
Datenschutzerklärungen und Informationstexte
- Was gehört hinein?
- Beispiel: Information an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Beispiel: Information an Webbesucherinnen und Webbesucher
- Praxis: die Datenschutzerklärung der eigenen Website schnell und einfach auf Datenschutzverstöße prüfen
Auftragsverarbeitung
- Was gehört hinein? Muster aus Textbausteinen
- Praxis: Ausfüllen eines AV-Vertrags
- Checkliste zur Prüfung von AV-Verträgen
- Praxis: Prüfen eines Ihrer AV-Verträge
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
- Methoden zur Ermittlung der eigenen TOMs einer Verarbeitung
- Praxis: TOMs einer Verarbeitung dokumentieren
- Checkliste zur Prüfung der TOMs von Auftragsverarbeitern
Nutzen
In unserem DSGVO-Seminar zeigen wir Ihnen, wie Sie den Datenschutz in Ihrem Unternehmen richtig umsetzen und die Anforderungen der Datenschutzbehörde erfüllen.
Auch wenn Sie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bereits in Ihrem Unternehmen umgesetzt haben und das geforderte Datenschutzmanagement nach bestem Wissen und Gewissen betreiben, tauchen im betrieblichen Alltag immer wieder Fragen auf, deren Beantwortung kniffelig ist:
- Haben wir den richtigen AV-Vertrag mit unserem IT-Dienstleister abgeschlossen?
- Sind unsere Kundinnen und Kunden lückenlos über den Datenschutz informiert oder gibt es noch etwaige Fragen?
- Wie können wir die Arbeit am Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten vereinfachen?
- Wie erkennen wir, ob die Datenschutzerklärung unserer Website vollständig ist?
- Wie muss die Interessenabwägung einer Verarbeitung dokumentiert sein, sodass die Datenschutzbehörde zufrieden ist?
Dieses DSGVO-Seminar hat den Anspruch, Ihnen für viele Datenschutzfragen des betrieblichen Alltags nicht nur Mustertexte, Checklisten und Ablaufpläne an die Hand zu geben. Es bietet Ihnen auch in Praxisübungen die Möglichkeit, durch den intensiven Austausch und Diskussionen, Datenschutz-Texte zu erstellen, die Sie direkt in Ihrem Unternehmen verwenden können. Anhand von Fallbeispielen besprechen und lösen wir Datenschutzprobleme und nutzen dabei die in diesem DSGVO-Seminar vorgestellten Werkzeuge.
Nutzen Sie unsere Muster und Checklisten zur Umsetzung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen. Dabei dürfen Sie sicher sein, dass die vorgestellten Muster und ihre Lösungen den aktuellen Stand der Erwartungen der Datenschutzbehörden bestmöglich erfüllen.
Zielgruppe
Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren und -helfer, Geschäftsführer, bei denen Datenschutz ?Chefsache? ist, Informationssicherheitsbeauftragte, Betriebsräte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen IT, Compliance, Personal, IT-Gutachter und -Berater sowie Interessierte
Voraussetzungen
Es werden Grundkenntnise im Datenschutz vorausgesetzt.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Tei
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Seminar: Ihr Hinweisgebersystem - so gelingt die Umsetzung! - EX/A52/10602301/24082026-1 - 24.08.2026
Fachkundenachweis für Beauftragte der Meldestelle nach § 15 Abs. 2 HinSchG
Inhalt
Projektplan für Ihr Hinweisgebersystem
- Was müssen Sie für die Implementierung des Hinweisgebersystems wissen?
- Welche rechtlichen Voraussetzungen sind zu erfüllen?
- Deutsches Gesetz zum Schutz der Hinweisgeber (HinSchG)
- Wie erstellen Sie einen Projektplan für die Umsetzung Ihres (digitalen) Hinweisgebersystems?
Datenschutz und Einbeziehung des Betriebsrates
- Datenschutz - Anforderungen aus HinSchG und DSGVO/BDSG
- Einbeziehung des Betriebsrates, Rechtsgrundlage
- Notwendige Inhalte für eine Betriebsvereinbarung
Kommunikation
- Kommunikation gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- Tone from the Top/Kommunikation durch die Geschäftsleitung
- Information über das Warum und die Datensicherheit
- Nutzen für das Unternehmen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Kommunikation an Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner
- Warum ein Hinweisgebersystem einführen und Nutzen für die Geschäftsbeziehung
Der richtige Umgang mit einem Hinweis
- Was tun, wenn ein Hinweis eingeht?
- Workflow definieren - wer tut was?
- Plausibilitätsprüfung
- Wer muss intern bei Sachverhaltsprüfungen einbezogen werden?
- Ab wann brauchen Sie Spezialistinnen und Spezialisten für die Ermittlungen?
Unser Webinar erfüllt die Anforderung nach §§ 15 Abs. 2, 25 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und dient als Fachkundenachweis für die Beauftragte/den Beauftragten der Meldestelle.
Nutzen
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 02. Juli 2023 in Kraft getreten. Unternehmen ab 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind seit dem 17.12.2023 verpflichtet die Anforderungen aus dem HinSchG umzusetzen und eine Meldestelle einzurichten. Nach § 14 Abs. 1 sind eine oder mehrere Personen mit der Aufgabe zu betrauen. Allerdings sollte bei der Benennung von nur einer betrauten Person berücksichtigen werden, dass im Falle der umzusetzenden Vertretungsregelung auch die vertretende Person einen Fachkundenachweis benötigt.
Ein Hinweisgebersystem ist ein wesentlicher Bestandteil eines Compliance-Management-Systems und eines der wichtigsten Frühwarnsysteme des Risikomanagements. Es unterstreicht die Konsequenz des gelebten Compliance-Management-Systems und schafft Vertrauen bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie bei Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern, aber auch in der Öffentlichkeit.
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt die EU-Richtlinie zum Schutz der Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen, die sogenannte EU-Whistleblower-Richtlinie, um und macht konkrete Vorgaben zum Aufbau eines Hinweisgebersystems und Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern.
In unserem Online-Seminar lernen Sie, alle entscheidenden Projektschritte für eine ordnungsgemäße Umsetzung und wirksame Einführung eines (digitalen) Hinweisgebersystems in Ihrem Unternehmen zu identifizieren. Unsere Referentinnen und Referenten geben Ihnen praktische Tipps zur sofortigen Umsetzung der gestellten Anforderungen. Sie lernen, wie Sie Akzeptanz für das Hinweisgebersystem unter Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schaffen und die Kommunikation mit Stakeholdern etablieren.
Nach diesem Seminar sind Sie in der Lage, einen für Ihr Unternehmen passenden Projektplan für die Einführung eines ressourcen- und budgetschonenden Hinweisgebersystems zu erstellen und Schritt für Schritt in Ihre Unternehmensabläufe und -prozesse zu integrieren. Als Beauftragter bzw. Beauftragte für die Meldestelle verfügen Sie über die notwendige Fachkunde nach § 15 Abs. 2 für die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen.
Zielgruppe
Vorstände, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Leitende der Rechts- und Compliance-Abteilung, des Projektmanagements sowie das Management des Unternehmens; angesprochen sind auch Angehörige von Be
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Prokurist - EX/A52/10101401/24082026-1 - 24.08.2026
Unternehmerisch agieren und rechtssicher handeln
Inhalt
Prokura im Handelsrecht
- Grundzüge des Vertretungsrechts
- Bedeutung der Prokura im Handelsverkehr
- Abgrenzung zu anderen Vollmachten
- Erteilung der Prokura
- Einzel- oder Gesamtprokura
- Niederlassungsprokura
- Umfang der Prokura
- Zeichnungspflicht des Prokuristen
- Prokura im internationalen Rechtsverkehr
- Beendigung der Prokura
Verantwortung und Haftung
- Faktische Geschäftsführung
- Übertragung gesetzlicher Verantwortung
- Haftung aus der Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten
- Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung
Arbeitsrechtliche Stellung des Prokuristen
- Begriff und Folgen des leitenden Angestellten
- Typische Vertragsinhalte
- Erwähnung der Vollmacht im Arbeitszeugnis
- Wechsel in eine Organstellung
Nutzen
Dieses Seminar Prokurist vermittelt Ihnen anhand von zahlreichen praktischen Beispielen die Anforderungen an Standardsituationen und Sonderfälle bei der Tätigkeit als Prokuristin oder Prokurist. Es zeigt Ihnen Fallstricke im täglichen Umgang mit der Vollmacht und der Ausübung der Prokura auf. Die Prokurist-Ausbildung öffnet die Blickweise auf die eigene Tätigkeit als Prokurist bzw. Prokuristin und auf Probleme im Umgang mit anderen Bevollmächtigten auf der Seite des Geschäftspartners oder der Geschäftspartnerin.
Dabei gehen wir auf die Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und den Kolleginnen und Kollegen, denen ebenfalls die Prokura erteilt wurde, ein. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten erläutern im Seminar Prokura anhand von zahlreichen Checklisten und Musterformulierungen anschaulich die Haftungssituation von Prokuristinnen und Prokuristen. Sie zeigen anhand der aktuellen Rechtsprechung etwaige Lösungswege auf - gerade bei der Übernahme von Risiken.
Prokuristinnen und Prokuristen befinden sich im Wirtschaftsleben in einer verantwortungsvollen Position. Zum einen wurden sie mit der stärksten handelsrechtlichen Vollmacht ausgestattet, die unser Rechtsverkehr kennt. Zum anderen bekleiden Prokuristinnen und Prokuristen oftmals in den Unternehmen herausragende Positionen und übernehmen Geschäftsführungstätigkeiten. Diese Stellung macht eine detaillierte Kenntnis vor allem im Umgang mit der Vollmacht, unentbehrlich.
Mit den Inhalten unserer Prokurist-Ausbildung meistern Sie die verantwortungsvollen Herausforderungen des rechtsgeschäftlichen Alltags.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an (angehende) Prokuristinnen und Prokuristen, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie Firmeninhaber, die sich über die Erteilung der Prokura rechtssicher informieren möchten.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
740 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
140.6 EUR
Bruttopreis
880.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Motorsägenführer:in AS Baum I - EX/A81/50208701/24082026-1 - 24.08.2026
Inhalt
- Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
- Aufbau und Funktion der Motorkettensäge
- Funktionsgerechter und sicherer Einsatz bei Fällung von Bäumen und Aufarbeitung
- Sägearbeiten in schwierigen Situationen
- Theoretische Prüfung
- Praktische Übungen an 3 Tagen
- Praktische Prüfung
Nutzen
Erweitern Sie Ihre beruflichen Perspektiven mit dem Motorsägen-Lehrgang für gewerbliche Zwecke.
In unserem Lehrgang AS Baum 1 werden Sie dazu befähigt, selbständig einfache Baumfällarbeiten durchzuführen und erlangen Grundkenntnisse in der professionellen Baumpflege. Weiterhin erhalten Sie das nötige Fachwissen, um Motorsägen fachgerecht zu warten, zu pflegen und die Überprüfung sowie die Instandhaltung der elementaren Sicherheitseinrichtungen vorzunehmen.''
Zielgruppe
Personen, die eine Motorkettensäge bedienen und einen Nachweis dem Arbeitgeber gemäß UVV VSG 4.2.
erbringen müssen.
Voraussetzungen
- G25 Untersuchung
- 1. Hilfe Nachweis vor Aufnahme der Arbeiten und eine komplette Schutzausrüstung (Schnittschutzhose, Stiefel, Helm mit Gehörschutz). Eigene Motorsäge vom Vorteil.
- gültige Ausbildung in erster Hilfe
Zeit
08:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
6; - Bedienberechtigung AS Baum I
- Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
791 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
150.29 EUR
Bruttopreis
941.29 EUR
Ansprechpartner
Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Gefahrgutschulung IATA DGR / ICAO T.I - NOM A für Versender - EX/A50/60310202/24082026-1 - 24.08.2026
Gefährliche Güter rechtssicher im Luftverkehr versenden
Inhalt
- Verstehen der Gefahrgut-Grundlagen
- Klassifizierung gefährlicher Güter
- Vorbereitung einer Sendung mit gefährlichen Gütern
- Notfallmaßnahmen und Meldeverfahren
- Identifizierung gefährlicher Güter
- Erstellung und Bereitstellung der erforderlichen Dokumentation und Unterzeichnung der Versendererklärung
- Sonderbestimmungen
- Verpackungsanforderungen bestimmen
- Markierungen und Kennzeichnungen anbringen
Nutzen
Der Versenderkurs (Nomenklatur A) richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die administrative Aufgaben wahrnehmen, Shipper's Declarations ausstellen oder den Gefahrgutprozess überwachen bzw. verantworten.
In unserer Gefahrgutschulung für den Luftverkehr erfahren Sie von unserem Referenten Niclas Lahmer, wie Sie gefährliche Güter im Luftverkehr gemäß der aktuellen Gesetzgebung und im Rahmen der IATA DGR/ICAO T.I Richtlinien sicher versenden.
Gemäß den aktuellen Gefahrgutvorschriften sind Versender (NOM A) von Gefahrgut im Luftverkehr dazu verpflichtet, alle 24 Monate einen vom Luftfahrtbundesamt anerkannten Kurs zu absolvieren und erfolgreich abzuschließen. Unsere Schulung bestätigt Ihnen, dass Sie die für Ihre Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse erworben haben.
Die Schulungsinhalte bereiten wir nach dem CBTA-Modell auf. Sie basieren auf einem zuvor durchgeführten Teilnehmer-Assessment. Dieses Vorgehen ist gesetzlich vorgeschrieben und stellt sicher, dass die Schulungsinhalte optimal auf Ihre spezifischen Bedürfnisse abgestimmt sind.
Zielgruppe
Sachbearbeitung Versand / Logistik, Abteilungsleitung Versand / Logistik, Teamleitung Versand / Logistik, Mitarbeiter der Administration im Bereich Versand / Logistik
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Ein Assessment gemäß CBTA vor Kursbeginn durch den Refernten der TÜV NORD Akademie. Transportieren Sie Radioaktive Stoffe der Klasse 7 im Luftverkehr? Dann befähigt Sie das Zusatzmodul Radioaktive Stoffe dafür. Die Anmeldung für das Zusatzmodul ist nur wirksam, wenn Sie diesen Lehrgang erfolgreich absolviert haben.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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