Profil

Befähigte Person zur Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl - EX/A33/60151201/18082026-1 - 18.08.2026

Gemäß DIN EN 15635


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen
- Gesetze, Verordnungen, technische Regeln

Regalanlagen
- Regalarten
- Bauteile
- Nutzungssicherheit

Anforderungen an den Betreiber/ Arbeitgeber
- Baugenehmigung
- Organisatorische Anforderungen
- Gefährdungsbeurteilung

Prüfung von Regalanlagen
- Prüfgrundlage
- Prüfpunkte für Sichtkontrollen
- Prüfpunkte für Regalprüfer
- Prüfablauf

Anforderungen an die Fachkunde der befähigten Person
- Befähigte Person nach BetrSichV und TRBS 1203
- Befähigte Person nach VDI 4068 Blatt 1 und Blatt 8
- Schulung und Fortbildung

Schriftliche Erfolgskontrolle und Praxisteil

Nutzen

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die notwendige Sachkunde, um als zur Prüfung befähigte Person von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl bestellt werden zu können. Erfahrene Referenten machen Sie mit den rechtlichen Grundlagen und mit den Anforderungen an den sicheren Betrieb von Regalanlagen vertraut. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über die Prüfung und Dokumentation.

In der DIN EN 15635 sind die Arten der Inspektionen geregelt. Die Wocheninspektion kann durch qualifizierte Mitarbeiter erfolgen. Die Experteninspektionen dürfen nur von zur Prüfung befähigten Personen von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl durchgeführt werden, da nur sie die notwendigen vertiefenden Fachkenntnisse erworben haben. Ihr Unternehmen kann die Prüfung der ortsfesten Regalsysteme selber koordinieren und damit Kosten reduzieren.

In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem ortsfesten Regalsystemen aus Stahl statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein ortsfesten Regalsystemen aus Stahl zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7) bestellt werden zu können.

Zielgruppe

Mitarbeiter aus dem Lager- und Logistikbereich, Wartung, Instandhaltung, Konstruktion und Montage; Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte sowie alle Personen, die mit ortsfesten Regalsystemen aus Stahl Umgang haben bzw. dafür verantwortlich sind.

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und Berufserfahrung mitbringen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt in einem Regallager statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein Regallager zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.

Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.



Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.


Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 1 - EX/A32/40101101/18082026-1 - 18.08.2026

Umweltmanagement nach ISO 14001 und EMAS


Inhalt

Umweltrechtliche Grundlagen
- Gliederung des Umweltrechts
- Prinzipien und Instrumente des Umweltrechts
- Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
- Umwelthaftung, Umweltschadensgesetz (USchadG)

Besonderes Umweltverwaltungsrecht
- 42. BImSchV
- Abfallwirtschaft (KrWG, Verordnungen zum KrWG)
- Gewässerschutz (WHG, AbwV, wassergefährdende Stoffe)
- Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht (GefStoffV, GbV)

Rechtliche Aspekte der Arbeitssicherheit
- Betriebssicherheitsverordnung
- Technische Regeln und DGUV Vorschriften
- Gefährdungsbeurteilungen
- Explosionsschutz

Nutzen

Unser zweiteiliges Seminar bildet Sie zum Umweltmanagement-Beauftragten mit TÜV-Zertifikat aus. Im ersten Teil des Seminars erhalten Sie praxisorientierte Informationen über die umweltrelevanten Gesetze, wie die IED-Richtlinie, das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Dazu zählen auch die untergesetzlichen Regelwerke, zum Beispiel die Störfall-Verordnung, die 42. BImSchV, die 31. BImSchV und die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV).

Im Lehrgang zum Umweltmanagement-Beauftragten eignen Sie sich die besonderen Funktionsprinzipien des Umweltrechts an. Sie lernen, Umweltschadensgesetz vom Umwelthaftungsgesetz zu unterscheiden. Auch die umweltbezogenen Aspekte der Arbeitssicherheit, zum Beispiel Gefährdungsbeurteilungen oder Explosionsschutz, werden eingehend behandelt. Informationen zum Thema Baurecht und Brandschutz runden den Seminarinhalt ab. Nach dem Besuch des zweiten Teils der Qualifizierung zum Umweltmanagement-Beauftragten (TÜV) haben Sie die Möglichkeit, an der Abschlussprüfung teilzunehmen. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen! Informationen zum zweiten Teil der Schulung zum Umweltmanagement-Beauftragten finden Sie hier.

Zielgruppe

Personen, die in ihrem Unternehmen Umweltmanagement-Aufgaben wahrnehmen oder wahrnehmen sollen; Mitarbeiter, die die Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 und/oder die Validierung nach EMAS vorbereiten; Umweltbeauftragte, Mitarbeiter aus Fachbehörden und andere fachlich interessierte Personen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV) ist der Besuch aller Teile des gleichnamigen Seminars.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Dieses Seminar ist auch als Blended Learning verfügbar. Zum Blended Learning

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Instandhaltungsmanager (TÜV) - EX/A35/20401802/18082026-1 - 18.08.2026

Instandhaltungsstrategien entwickeln und planen


Inhalt

Grundlagen der Instandhaltung und Anforderungen
- Instandhaltungsmanagement z. B. nach IATF 16949 und DIN 31051
- Begriffsabgrenzung Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung
- Schadensbasierte (reaktive), zeitbasierte (präventive) und zustandsbasierte (prädiktive) Instandhaltung

Regeln und Verfahrensanweisungen
- Einhalten von strategischen Zielen und Richtlinien (Managementsysteme)
- Erkennen von Gefährdungen und Maßnahmen zur Risikosenkung
- Gefährdungsbeurteilungen, persönliche und kollektive Schutzausrüstung
- Relevante Gesetze, Regeln und Richtlinien aus dem Bereich Energie und Umwelt

Instandhaltungsplanung: Betriebsmittelkataster, Verfahrens-/Betriebsanweisungen
- Auswahl geeigneter Arbeitsschritte sowie Arbeits- und Betriebsmittel
- Berücksichtigung von rechtlichen Regularien (wiederkehrende Prüfungen an technischen Anlagen)

Koordination von Instandhaltungstätigkeiten: Betriebsmittelkataster, Verfahrens- und Betriebsanweisungen, Kapazitätsplanung, Wirksamkeitsprüfung
- Erfassung und Bewertung von Anlagenzuständen
- Ressourcen: Festlegung, Verfügbarkeit und Organisation unter Berücksichtigung der Effektivität, Effizienz, Produktivität und Prozesssicherheit
- Erfassung und Überprüfung von Materiallieferungen/Dienstleistungen
- Überwachung laufender Arbeiten und Aufträge
- Sicherstellen des Abschlusses der ausgeführten Arbeiten und Funktionsprüfung
- Dokumentation und Feedback (Inbetriebnahmeprotokoll)

Instandhaltungsorganisation - Instandhaltungsprozess
- Differenzierung zwischen Aufbau- und Ablauforganisation
- Durchführung einer Ist-Analyse (Risikoanalyse)
- Entwicklung einer Stör- und Schadenserfassung (Störungsmanagement)
- Instandhaltungsstrategien und Entwicklung eines Controllings

Instandhaltungsorganisation - Kennzahlen und Controlling (Kennzahlenbaum, BSC, Ticket-Systeme)
- Zusammenhang zwischen Unternehmens- und Instandhaltungszielen
- Organisations- und Instandhaltungsziele als strategische Planungsvorgaben
- Kosten- und Leistungskennzahlen: betriebswirtschaftlich, technisch, organisatorisch
- Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit, Stör- und Schadenserfassung, Ausfalleffektanalyse, Schadens- und Ursachencodierung

Instandhaltungsorganisation - Ersatzteillogistik und Lieferantenmanagement
- Zusammenhang zwischen Instandhaltung und Ersatzteillogistik
- Logistikstrategien für Beschaffung, Lagerung und Bereitstellung
- Effiziente Steuerung von Materialressourcen durch Ersatzteilmanagement
- Steuern von externen Dienstleistern durch optimales Lieferantenmanagement

Instandhaltungsbetrieb - fortwährende Verbesserung und Optimierung
- Vor- und Nachteile unterschiedlicher Philosophien/Methoden (TPM, Lean)
- Einsatz von Instandhaltungsplanungssystemen (IPS)
- Ausblick: Digitalisierung und Industrie 4.0

Nutzen

Qualifizieren Sie sich in unserer Weiterbildung zum Instandhaltungsmanager (TÜV) unter Berücksichtigung normativer Anforderungen, z. B. IATF 16949 und DIN 31051.
In dieser TÜV-zertifizierten Ausbildung erlernen Sie die Anforderungen an ein systematisches Instandhaltungsmanagement, das sich durch eine optimierte Instandhaltungsplanung, ein wirkungsvolles Instandhaltungscontrolling sowie durch klar definierte Instandhaltungsprozess und einen effizienten Instandhaltungsbetrieb auszeichnet. Sie verstehen, wie Risikoanalyse, Störungsmanagement, Ersatzteilmanagement und Controlling ineinandergreifen und wie Sie diese Elemente gezielt in der Praxis an Anlagen und Maschinen einsetzen.

Erfahrene Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen im Seminar wertvolles Wissen über Instandhaltungsstrategien, das angesichts wachsender Produktionskomplexität und steigender Kundenanforderungen notwendig ist. Auch die daraus resultierenden Instandhaltungsproz

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Auffrischung für Fachkundige Personen zum Arbeiten an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen (Stufe 2) - EX/A81/60408011/18082026-2 - 18.08.2026

und Arbeiten unter Spannung (Stufe 3) nach der DGUV Information 209- 093


Inhalt

Inhalt und Zeitangaben:
? Elektrische Gefährdungen und Erste Hilfe
? Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und Störlichtbögen
? Organisation von Sicherheit und Gesundheit bei Arbeiten an HV-Komponenten und Arbeiten unter Spannung
? Richtlinien und Sicherheitskriterien der DGUV- Information 209- 093
? Arbeitsverfahren bei Arbeiten unter Spannung
? Verhalten und Schutzmaßnahmen bei besonderen Umgebungsbedingungen
? Praktisches Arbeiten an Hochvoltsystemen
? Arbeiten unter Spannung
? Zustandsdiagnose der Antriebsbatterie (State of health, SoH)
? Klimaanlage mit R744 (CO2) und der Wärmepumpe
? Abschlussprüfung

Nutzen

Diese Schulung erfüllt die Forderung aus der DGUV- Information 209- 093, erworbene Fachkenntnisse nach erfolgter Qualifikation auf den aktuellen Stand zu halten.
Laut DGUV 1 § 4 soll eine Auffrischung jährlich erfolgen.
Die Themeninhalte entsprechen der Unterweisungspflicht nach dem ArbSchG und DGUV Vorschrift 1.
? Sie kennen die Elektrische Gefährdungen und Erste Hilfe.
? Sie kennen die Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und Störlichtbögen.
? Sie kennen die Organisation von Sicherheit und Gesundheit bei Arbeiten an HV-Komponenten und Arbeiten unter Spannung.
? Sie kennen die Richtlinien und Sicherheitskriterien der DGUV

Zielgruppe

? Fachkundige Person für Arbeiten an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen, der Stufe 2 E/ S
? Fachkundige Person für Arbeiten unter Spannung an Hochvoltsystemen, der Stufe 3 E/ S

Voraussetzungen

Teilnehmerkreis ist zwingend einzuhalten:
? Fachkundige Person für Arbeiten an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen, der Stufe 2 E/ S
? Fachkundige Person für Arbeiten unter Spannung an Hochvoltsystemen, der Stufe 3 E/ S

Zeit

08:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

12; Mit Bestehen der Abschlussprüfung ist dies auch eine Wiederholungsausbildung nach der DGUV Regel 103- 011 und VDE 0105- 100.

Die Schulung ist auch als Inhousechulung buchbar.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

396.5 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

75.335 EUR

Bruttopreis

471.835 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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LAGA PN 98 - Lehrgang zur Probenahme - EX/A36/40301501/18082026-1 - 18.08.2026

Probenahme fester Abfälle nach LAGA PN 98


Inhalt

Anforderungen / Rechtliche Grundlagen / Normenübersicht
Homogene / Heterogene Abfälle
Probenahmestrategien
Probenahmeplan
Grundlagen der Probenahme / Probenahmetechniken
Durchführung der Probenahme
Konservierung / Transport
Dokumentation
exemplarische Vorstellung einiger Schadstoffe / Kontaminationen
Praktische Übung
Erfolgskontrolle

Nutzen

Die Richtlinie LAGA PN 98, die DIN 19698 und die Deponieverordnung fordern, dass Probenahmen von Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Sachkunde verfügen.

In unserer LAGA PN 98 Schulung lernen Sie die Grundlagen der Probenahme, die unterschiedlichen Probenahmestrategien und deren Auswahl, die Probenahmeplanung und -durchführung sowie die Anforderungen an die Konservierung kennen. Unser Lehrgang vermittelt Ihnen die Unterschiede beider Regelwerke sowie die nötigen Kenntnisse über die rechtlichen Vorschriften, sodass Sie eine gesetzes- bzw. normkonforme Probenahme durchführen können.

Ein praktischer Übungsteil vertieft Ihre Kenntnisse: Sie trainieren Probenahmetechnik, wählen passende Werkzeuge aus, führen Probenverjüngung durch und dokumentieren den gesamten Ablauf normgerecht.

Erst die gesetzes- und normkonforme Abfallprobenahme ermöglicht die richtige Abfalleinstufung und damit die Festlegung des korrekten Entsorgungs- bzw. Verwertungswegs. Unsere Schulung gibt Ihnen mehr Rechtssicherheit. Sie erlangen Know-how für Ihr eigenes Unternehmen und erhalten dadurch eine größere Unabhängigkeit vom Entsorger.

Mit dem erfolgreichen Abschluss des PN 98 Lehrgangs weisen Sie Ihre Sachkenntnis zur Probenahme fester Abfälle nach LAGA PN 98 und der Deponieverordnung nach.

Zielgruppe

Ingenieurbüros, Recyclingunternehmen, Behörden, Deponiebetreiber, Prüflaboratorien, industrielle Abfallerzeuger, Entsorgungsunternehmen, Containerdienste, (Erd-) Bauunternehmen und interessierte Personen

Zeit

09:00 - 17:15

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

550 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

104.5 EUR

Bruttopreis

654.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Luna Wichmann
0511 998-61433
akd-h@tuev-nord.de
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Sicherer Umgang mit Hubarbeitsbühnen - EX/A37/60101701/18082026-1 - 18.08.2026

Ausbildung der Bediener nach DGUV Regel 100-500 (bisherige BGR 500 Kapitel 2.10) und DGUV Grundsatz 308-008 (bisherige BGG 966)


Inhalt

Grundlagen
- Rechtliche Aussagen zum Betrieb von Hubarbeitsbühnen (BetrSichV, DGUV Regel 100-500 Kap. 2.10 , bisherige BGR 500)
- Arten von und Anforderungen an Hubarbeitsbühnen
- Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen (DGUV Grundsatz 308-008, bisherige BGG 966)
- Die Bedienungsanleitung für Hubarbeitsbühnen
- Richtlinien für fahrbare Hubarbeitsbühnen

Tägliche Sicht- und Funktionsüberprüfung
- Übernahme und Transport
- Sicherheitseinrichtungen, Abstützsystem
- Bühnenaufbau, hydraulische Notsysteme
- Maschinenbeschreibung
- Wartungshinweise für die Hubarbeitsbühnen

Einsatz der Hubarbeitsbühne
- Betreten und Verlassen der Arbeitsbühne
- Fahren und Steuern von Bühnenbewegungen, Versetzfahrten
- Bedienung durch Funk
- Berechnung der tatsächlichen Last
- Sicherheitsregeln
- Der richtige Einsatz von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten
- Unfälle

Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum
- Gefahren im Straßenverkehr, Unfallbeispiele
- Möglichkeiten der Verkehrssicherung
- Schutzeinrichtungen für Baustellensicherung

Abschlussprüfung gemäß DGUV Grundsatz 308-008 (bisherige BGG 966)
- Schriftliche Erfolgskontrolle
- Praktische Übungen/Bedienprobe

Nutzen

Im Seminar vermitteln Ihnen erfahrene Referenten das Fachwissen, um Hubarbeitsbühnen vorschriftsmäßig und sicher bedienen zu können. Nach durchgeführter Veranstaltung können Sie für Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen eingesetzt werden. Sie erhalten einen umfassenden Einblick in die rechtlichen Grundlagen und Aussagen zum Betrieb von Hubarbeitsbühnen. Sie erlernen die relevanten Kenntnisse für das sichere Fahren, Bedienen und Steuern der Fahrzeuge. Sie erhalten eine praxisorientierte Unterweisung vom sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen und Hebebühnen. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle und einer Bedienprobe ab.

Wo immer in Höhe gearbeitet wird, werden Hubarbeitsbühnen verschiedenster Bauart genutzt. So sicher Arbeitsbühnen auch sind, die Unfallmeldungen hierzu häufen sich. 85 Prozent dieser Unfälle, so die Berufsgenossenschaft, ereignen sich wegen Fehlbedienung oder unsachgemäßer Handhabung. Durch den DGUV Grundsatz 308-008 (bisherige BGG 966) Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen werden von den Berufsgenossenschaften klare Ausbildungsgrundsätze für die Bediener von Hubarbeitsbühnen vorgegeben. Demnach müssen die Bediener in Theorie und Praxis unterwiesen sein. Ohne diese vorgeschriebene Unterweisung dürfen sie nicht für Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen und Hebebühnen eingesetzt werden.

Zielgruppe

Personen mit einer beruflichen Tätigkeit, die den Einsatz von Hubarbeitsbühnen erfordert, z. B. Arbeitnehmer in Bauhaupt- und Nebenberufen, Hauswarte, Gebäudereiniger; Mitarbeiter von Licht- und Reklamefirmen

Zeit

09:00 - 16:15

Max. Teilnehmerzahl

12; Für die praktische Unterweisung an der Hubarbeitsbühne ist bitte die eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe etc.) zum Seminar mitzubringen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

570 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

108.3 EUR

Bruttopreis

678.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de
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Befähigte Person zur Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen - EX/A35/30351501/18082026-1 - 18.08.2026

Nach ASR A1.8 und DGUV Information 208-032 (bisherige BGI 5189)


Inhalt

Kenntnis der für Leitern wesentlichen Konstruktionsmerkmale

Überblick über die betreffenden Normen

Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften

Rechtssicherheit bei der Durchführung der regelmäßigen Prüfungen von Steigleitern

Hilfestellungen für die Erstellung der behördlich anerkannten Prüfdokumentation

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Die Weiterbildung im Bereich Technische Gebäudeausrüstung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) tätig werden zu können. Das Seminar richtet sich auch nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 7): Sie lernen die Rechtsvorschriften und die damit verbundene Verantwortung sowie Haftungskriterien kennen. Unsere Referenten informieren Sie über die wesentlichen Konstruktionsmerkmale und weitere, wichtige Details, die bei der Prüfung von Steigleitern zu beachten sind.

Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, Steigleitern und Steigeisengänge auf deren Funktionstüchtigkeit zu prüfen und das Prüfbuch eigenständig zu führen: Steigleitern und Steigeisengänge zählen zu den Verkehrswegen und deren Sicherheitseinrichtungen. Sie müssen in regelmäßigen Abständen auf ihre ordnungsgemäße Funktion überprüft und, falls erforderlich, instand gesetzt werden. Die Regelmäßigkeit der Überprüfung richtet sich nach Art und Häufigkeit der Benutzung und der vorhandenen Gefahren. Art, Umfang und Fristen der Überprüfung richten sich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.

Zielgruppe

Mitarbeiter und Befähigte Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung Prüfungen an Steigleitern durchführen sollen und den arbeitssicheren Zustand der betreffenden Einrichtungen zu beurteilen haben, z. B. haustechnisches Fachpersonal, Montage-, Instandhaltungs- und Wartungspersonal, Sicherheitsbeauftragte, operative Fachkräfte im Facility Service, Fachkräfte für Arbeitssicherheit; geeignete Personen sind solche, die körperlich und fachlich zum Begehen/Aufenthalt in absturzgefährdeten Bereichen befähigt und mit diesen Informationen vertraut sind.

Die körperliche Eignung zur Durchführung von Arbeiten mit Absturzgefahr kann zum Beispiel durch eine ärztliche Untersuchung nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 41 Arbeiten mit Absturzgefahr" und durch eine ergänzende Beurteilung des Vorgesetzten unter Einsatzbedingungen nachgewiesen werden.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

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Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - EX/A48/30351401/18082026-1 - 18.08.2026

Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)


Inhalt

Rechtliche Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften wie z. B. BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Information 208-016 und TRBS 2121

Anforderungen an Leitern und Tritte
- Instandhaltung und Reparaturen

Prüfung von Leitern und Tritten
- Umgang mit Leitern

Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen

Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers

Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern und Tritten schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).

Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften: In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Kenntnisse zur Prüfung nachweisen können.

Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern auch die tägliche Prüfung bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor dem Gebrauch auf Eignung und Beschaffenheit der Leitern zu achten. Als Maßnahmen, die das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherstellen, kommen zum Beispiel das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage.

Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse erworben und ist befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) ?Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten?. Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.

In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Leiter oder alternativ mit einem immersiven Training.

Zielgruppe

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von Leitern und Tritten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

20

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Jahresschulung für betriebliche Elektrofachkräfte - EX/A36/30251201/18082026-1 - 18.08.2026

Erhalt der Befähigung nach DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1)


Inhalt

Neue Regelwerke und aktuelle Fachthemen
- Neues in der Betriebssicherheitsverordnung
- Verpflichtungen und Festlegungen nach DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3
- Neue und geänderte relevante Normen
- Auswahl und Einsatz von RCD

Gefahren des elektrischen Stroms
- Gefährdungspotenzial bei Gleichstrom und Wechselstrom, Spannungs- und Frequenzabhängigkeit
- Elektrische Gefährdungen durch Störlichtbögen
- Unfallbeispiele

Maßnahmen für den Arbeitsschutz
- Erste-Hilfe-Hinweise
- Sicherheitsregeln und Zoneneinteilung
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Prüfungen, Befähigte Person (TRBS 1203)
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Diskussion und Praxisprobleme
- Themen der Teilnehmer

Nutzen

Erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten geltenden Regeln für den Betrieb und die Errichtung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Regelwerke und Fachthemen. Sie werden umfassend über die Gefahren des elektrischen Stroms und Maßnahmen für den Arbeitsschutz aufgeklärt. Das Seminar bietet darüber hinaus einen praxisorientierten Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern.

Erfahren Sie, wie die sorgfältige Planung, Auswahl und Beschaffung elektrischer Anlagen die Sicherheit der Mitarbeiter und einen störungsfreien Betrieb weitgehend sicherstellen. Erhalten Sie einen Einblick, in welchen Vorschriften (z. B. § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 12 BetrSichV) Elektrofachkräfte und Betriebselektriker unterwiesen werden müssen, um ihre Befähigung zu erhalten.

Zielgruppe

Betriebselektriker von Unternehmen und Einrichtungen

Voraussetzungen

Ausgebildete Elektrofachkraft

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25;

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.



Haben Sie Interesse an unserer kommenden Elektrotechnik-Fachtagung? Nähere Informationen finden Sie hier.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Mitarbeitergespräche erfolgreich führen - EX/A52/10301701/18082026-1 - 18.08.2026

Konstruktives Feedback als Führungsinstrument


Inhalt

Standardisierte Mitarbeitergespräche als Führungsinstrument

Erfolgsfaktoren und mögliche Widerstände

Empfehlungen für einen praxiserprobten Gesprächsleitfaden

Wahrnehmung und Kommunikation - Schaffung einer gemeinsamen Grundlage

Übungen zu hilfreichen Gesprächstechniken:
- Fragetechnik
- Aktives Zuhören
- respektvoll Feedback geben
- Umgang mit schwierigen Mitarbeitern

Empfehlungen zum ?Drumherum?
- Vorbereitung
- Rahmenbedingungen für die Durchführung
- Nachbereitung

Praktische Übungen zu verschiedenen typischen Situationen im Mitarbeiterjahresgespräch

Nutzen

Seminar Mitarbeitergespräche erfolgreich führen: Als Führungskraft kommunizieren Sie täglich mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Hierbei geht es im Wesentlichen jedoch um das Tagesgeschäft: ?Was steht heute noch an, wie lösen wir das Problem von gestern, was kommt nächste Woche auf uns zu??

Wesentliche Grundsatzthemen der Mitarbeiterkommunikation und -information kommen allerdings häufig zu kurz. Dazu zählen beispielsweise gegenseitige Erwartungen, Zufriedenheit, Entwicklungsperspektiven und die Frage, welche Ziele beide Seiten erreichen möchten. Aus diesem Grund haben viele Unternehmen heute Mitarbeitergespräche als Führungsinstrument (Feedbackgespräch, Jahresorientierungsgespräch etc.) eingeführt. Diese stellen keinen Ersatz, sondern vielmehr eine sinnvolle Ergänzung zur täglichen Kommunikation in Ihrer Organisation dar.

Doch wie führen Sie Mitarbeitergespräche? In diesem speziellen Mitarbeitergespräche-Seminar erfahren und üben Sie, wie Sie Mitarbeitergespräche gut vor- und nachbereiten, erfolgreich führen und optimal in Ihrem Unternehmen einsetzen können. Durch den Besuch unserer Schulung erreichen Sie mehr Klarheit, Verbindlichkeit und Transparenz in der Zusammenarbeit mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Hoch qualifizierte Experten vermitteln Ihnen hierfür hilfreiche Gesprächstechniken. Lernen Sie unter anderem verschiedene Fragetechniken, aktives Zuhören, wie Sie respektvoll Feedback geben und auch, wie Sie mit schwierigen Mitarbeitern richtig umgehen. Besuchen Sie das Seminar Mitarbeitergespräche erfolgreich führen für eine konstruktive, zielgerichtete und respektvolle Kommunikation in Ihrem Unternehmen.

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf das KI-Feedbacktraining für Fach- und Führungskräfte 

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Arbeitnehmerüberlassung: Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) - EX/A52/10401601/18082026-1 - 18.08.2026

Fremdpersonal im Unternehmen gesetzeskonform einsetzen


Inhalt

Rechtliche Grundlagen des Fremdpersonaleinsatzes
- Arbeitnehmerüberlassung/Leiharbeitnehmer
- Werk-/Dienstverträge
- Subunternehmer
- Freie Mitarbeiter

Gesetzliche Rahmenbedingungen der Arbeitnehmerüberlassung
- Der zeitliche Rahmen und die Höchstdauer der Überlassung
- Der Equal-Pay-Grundsatz
- Die Bedeutung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
- Die rechtssichere Gestaltung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags
- Die Konsequenzen von Gesetzesverstößen

Abgrenzung selbstständige Vertragspartner/Scheinselbstständige
- Abgrenzungskriterien
- Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung

Abgrenzung von Leiharbeit zu Werk-/Dienstverträgen
- Abgrenzungskriterien
- Personenbezogene Kriterien
- Tätigkeitsbezogene Kriterien

Grenzfälle
- Projektarbeit
- Outsourcing
- Freie Mitarbeiter

Aktuelle Rechtsprechung und Praxistipps

Haftungsrisiken
- Übergang des Arbeitsverhältnisses
- Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung
- Strafrechtliche Konsequenzen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung

Sicherstellung des regelgerechten Fremdpersonaleinsatzes
- Risikomanagement im Unternehmen
- Statusfeststellungsverfahren

Rechte des Betriebsrats
- Einstellung und Übernahme von Fremdpersonal
- Blockademöglichkeiten des Betriebsrats
- Einsichtsrechte in Verträge
- Anordnung von Mehrarbeit
- Auswirkungen auf die Betriebsratswahl

Nutzen

Schaffen Sie sich eine rechtssichere Handlungsbasis für den Einsatz von Fremdpersonal (Zeitarbeit) in Ihrem Unternehmen: In unserem Seminar Arbeitnehmerüberlassung informieren wir Sie umfassend über die rechtlichen Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung und des Personaleinsatzes auf Basis von Dienst- und Werkverträgen, auch Zeitarbeit genannt.

Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten informieren Sie umfassend über die Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und bringen Sie damit auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Zeitarbeit. Sie erhalten umfangreiche Kenntnisse über die gesetzlichen Vorgaben zum Fremdpersonaleinsatz und die deutlich verschärften Haftungsregeln. Unsere Referentinnen und Referenten geben Ihnen praktische Tipps für die Umsetzung der neuen Regelungen in Ihrem Unternehmen. So vermeiden Sie unnötige Risiken und mögliche Mehrkosten beim Einsatz von Fremdpersonal.

Mit der Teilnahme an unserer Schulung zur Arbeitnehmerüberlassung schaffen Sie Rechtssicherheit in Fragen des Fremdpersonaleinsatzes. Dies ist besonders wichtig, da Zeitarbeit in der betrieblichen Praxis eine immer größere Rolle spielt. Dazu gehört der Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern, freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Personen, die im Rahmen von Werkverträgen tätig sind. Ohne dieses Fremdpersonal kommen viele Unternehmen nicht aus. Dabei kann es schnell zu Vertragsfehlern kommen. Verstöße gegen gesetzliche Regelungen können weitreichende Folgen haben, wie zum Beispiel den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Entleiher.

Zielgruppe

Geschäftsführer, Prokuristen, Führungskräfte mit Personalverantwortung sowie Leiter und Mitarbeiter der Personalabteilung sowie Verleiher, die sich über die rechtlichen Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung informieren möchten

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Das Seminar ist neben Entleihern auch Verleihern zu empfehlen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

720 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

136.8 EUR

Bruttopreis

856.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de

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Schulung: Sicherheitsbeauftragter - EX/A52/50201101/18082026-1 - 18.08.2026

Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001


Inhalt

Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung

Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen

Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren

Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Durch unsere Ausbildung zum bzw. zur Sicherheitsbeauftragten (SiBe) lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit, den Arbeitsschutz sowie den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiBe) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorschriften, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.

Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten, die Rolle der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Gesundheitsgefahren, Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA) und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiBe) wichtig sind.

Mit unserer interaktiven Trainingseinheit zur Notfallübung erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.

In unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte, Pflichten und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zur zentralen Ansprechperson für Arbeitsschutzfragen, zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.

Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.


Zielgruppe

Unsere Schulung

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