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BCM-Praktiker (TÜV) - Prüfung - EX/A44/10201375/19022026-1 - 19.02.2026

BCMS gemäß BSI-Standard 200-4 - IT-Grundschutz


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

Prüfungsmodus:
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten.
- Es werden insgesamt 50 Multiple Choice Aufgaben gestellt.

Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
- Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.

Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.


Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Nutzen


Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.

Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs ehrgangs BCM-Praktiker (TÜV) - BCMS gemäß BSI-Standard 200-4 - IT-Grundschutz

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:



  • Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs BCM-Praktiker (TÜV)

  • schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums

  • Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der Prüfungsordnung festgelegt sind, sowie der Erklärung zur Zertifikatserteilung verbindlich zu.

    Zeit

    15:15 - 17:00

    Max. Teilnehmerzahl

    25

    Abschluss

    Personenzertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung

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IT-Grundschutz-Praktiker (TÜV) -Prüfung- - EX/A32/10201305/19022026-1 - 19.02.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

Prüfungsmodus:
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten.
- Es werden insgesamt 50 Multiple-Choice-Aufgaben gestellt.

Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
- Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.

Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.

Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs IT-Grundschutz-Praktiker (TÜV)

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:


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Gabelstaplerfahrer - Ausbildung - EX/A37/60101801/19022026-1 - 19.02.2026

Nach DGUV Grundsatz 308-001 und DGUV Vorschrift 68


Inhalt

Theoretischer Teil
- Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
StVO, StVZO, DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27), Betriebssicherheitsverordnung
- Fahrer- und Unternehmerpflichten
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen
- Besprechung von Unfällen und deren Verhinderung
- Fahrphysikalische Grundlagen

Standsicherheit, Schwerpunkt, Tragfähigkeit
- Merkregeln für den Fahrbetrieb
- Theoretische Prüfung

Praktischer Teil
- Einweisung in das Gerät
- Abfahrtskontrolle gemäß DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)
- Fahrübungen mit und ohne Last
- Stapelübungen
- Praktische Prüfung

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen zur sicheren Bedienung von Gabelstaplern. Das Seminar gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Beide Teile schließen mit einer Prüfung ab. Im theoretischen Teil erhalten Sie umfassende Kenntnisse über gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben, den Aufbau und die Funktion von Flurförderzeugen.

Im praktischen Teil des Seminars vermitteln Ihnen erfahrene Referenten die praktischen Grundlagen zur Bedienung. Sie erhalten eine umfassende Einweisung in das Gerät. Nach dem Besuch dieser Gabelstaplerfahrer Ausbildung und erfolgreicher Abschlussprüfungen sind Sie in der Lage, einen Gabelstapler sicher zu bedienen. Sobald Sie vom Unternehmer schriftlich beauftragt sind, dürfen Sie den Gabelstapler führen: Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27) Flurförderzeuge sowie der DGUV Grundsatz 308-001 enthalten Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Gabelstaplern. Gemäß § 7 dieser Vorschrift darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Steuern von Gabelstaplern nur Personen beauftragen, die mindestens 18 Jahre alt sind, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben.

Zielgruppe

Personen, die eine Staplerfahrer-Ausbildung nach der Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge" DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27) und dem DGUV Grundsatz 308-001 (bisherige BGG 966) für Gabelstapler benötigen.

Voraussetzungen

Gemäß DGUV Grundsatz 308-001 mindestens 18 Jahre alt, körperlich und geistig geeignet.

Zeit

08:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

10

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Aktualisierungskurs für Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit für gentechnische Arbeiten - EX/A37/50301506/19022026-1 - 19.02.2026

1-tägiger anerkannter Fortbildungslehrgang nach § 28 Abs. 3 GenTSV


Inhalt

Rechtsvorschriften für Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen und Freisetzungen und zum Arbeitsschutz
- Vorgehensweise bei der Antragstellung sowie bei Mitteilungen nach § 21 GentTG
- Verantwortlichkeiten von Betreibern, Projektleitern und BBS
- Häufig wiederkehrende Fragen aus der Praxis

Gefährdungspotentiale von Organismen unter besonderer Berücksichtigung der Mikroorganismen
- Sicherheitsaspekte im Umgang mit Organismen in der Gentechnik
- Risikobewertung von Organismen, Sicherheitseinstufung von gentechnischen Arbeiten
- Aktuelle Sicherheitsbewertungen der ZKBS

Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen und Freisetzungen
- Bau und Ausrüstung gem. Anlagen 2-4 GenTSV zu den einzelnen Sicherheitsstufen, Wartung und Prüfung von sicherheitsrelevanten
Geräten und Einrichtungen
- Sterilisation, Desinfektion, Inaktivierung
- organisatorische Maßnahmen und Einbindung in ein Sicherheitsmanagement

Nutzen

Die im Grundlehrgang nach § 28 Abs. 2 der Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) vermittelten Kenntnisse zur Sachkunde von Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit müssen spätestens alle fünf Jahre durch die erneute Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung aktualisiert werden.

Die novellierte Gentechnik-Sicherheitsverordnung und die Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) bilden eine zentrale Grundlage des Handelns für Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit. Im Aktualisierungslehrgang werden u.a. die Anlagen der novellierten GenTSV und die Anforderungen der GenTAufzV intensiv besprochen. Das Verständnis hilft bei der Erfüllung der Aufgaben im Unternehmen.

Auf Basis der Risikobewertung und der Gefährdungsbeurteilung muss vor Beginn der gentechnischen Arbeiten eine Betriebsanweisung erstellt werden (§17 GenTSV). Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden dabei unterstützt, biologische Sicherheit als Teil der Sicherheitsorganisation im Unternehmen aufzuzeigen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit zur Einbindung in ein vorhandenes Qualitätsmanagement.

Beim Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen müssen die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik notwendigen Sicherheitsmaßnahmen getroffen und ggf. unverzüglich angepasst werden (§6 GenTG). Entsprechend werden im Aktualisierungslehrgang die Regelungen der Sicherheitsmaßnahmen in der novellierten GenTSV erläutert und eingeordnet. Dabei werden die aktuellen Stellungnahmen der Zentralen Kommission für Biologische Sicherheit (ZKBS) und Veröffentlichungen des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) diskutiert. Außerdem werden die Rechte und Pflichten von Projektleitern und Beauftragten für Biologische Sicherheit in gentechnischen Anlagen im Licht der novellierten GenTSV dargelegt. Häufig wiederkehrende Fragen werden thematisiert.

Die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an dem staatlich anerkannten Aktualisierungslehrgang zur Sachkunde ermöglicht es, die Funktion des Projektleiters oder Beauftragten für Biologische Sicherheit nach dem Gentechnikgesetz im Unternehmen weiter auszuführen.

Zielgruppe

Biologen, Chemiker, Mediziner, Ingenieure und andere Naturwissenschaftler, die als
Projektleiter oder Beauftragter für die Biologische Sicherheit nach dem Gentechnikgesetz tätig sind.

Voraussetzungen

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die bereits den 2-tägigen Grundkurs besucht haben, und nach 5 Jahren eine Aktualisierung nachweisen müssen.

Zeit

09:00 - 16:15

Max. Teilnehmerzahl

50;

Sie benötigen noch eines bundesweit staatlich anerkannten 2-tägigen Fortbildungskurses gemäß § 28 Abs. 2 der Gentechnik-Sicherheitsverordnung um Ihre Sachkunde zu vervollständigen? Hier geht es zu unserem ?

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Auffrischung Fachkunde nach TRGS 520 - EX/A52/40301706/19022026-1 - 19.02.2026

Aktuelle Entwicklungen, praktische Übungen und Austausch für Ihre Fachkunde nach TRGS 520


Inhalt

Relevante gefahrgutrechtliche Neuerungen
Relevante kennzeichnungstechnische Neuerungen
Relevante Änderungen im Chemikalienrecht, in der Gefahrstoffverordnung und im Technischen Regelwerk
Änderungen im Regelwerk der Unfallversicherungsträger
Neu erkannte und bekannte Gefährdungen
Hinweise auf aktuelle Veröffentlichungen, Arbeitsmittel, Online-Tools, Handlungshilfen (z. B. der Verbände, Hersteller, Unfallversicherungsträger)
Zuständige Behörden, notwendige Vorbereitungen und vorzuhaltende Unterlagen bei Begehungen

Vorgehen bei
- unzulässigen Gewerbeanlieferungen,
- (gefährlichem) Fehlverhalten von Kundinnen und Kunden,
- Stoffen, die von Sammelstellen nicht angenommen werden können oder dürfen (z. B. Pikrinsäure, Munition, radioaktive Stoffe),
- offenen Gebinden
Nach Ausnahme 20 GGAV nicht transportierbare Stoffe (z. B. Natrium, Kalium, Brom, Pikrinsäure)
Kundenansprache und ggf. Deeskalation in o. g. Situationen

Diskussion von Vorfällen
- wild abgestellte Anlieferungen
- Kapazitätsprobleme bei mobiler Sammlung
- defekte Transportbehälter
- Unfälle und Beinahe-Unfälle
- Brandereignisse
- Ereignisse im Zusammenhang mit Lithiumbatterien

Fallbeispiele und Übungen zur Einstufung und Sortierung
Beförderungspapiere und Nachweiswesen
Ladungssicherung (Erfahrungsaustausch)
Notfallmanagement, Alarmplan
Stand der Technik bei Erste-Hilfe-Maßnahmen (z. B. Notfall-Kits Flusssäure)
Klärung von Zuständigkeiten für Vollständigkeit von Material und Ausrüstung, PSA, Notdusche etc. (Abfahrts-Checkliste)
Sauberkeit am Arbeitsplatz (stationär und mobil), Essen, Trinken
Standortprobleme bei mobiler Sammlung (z. B. Standort zugeparkt, konkurrierende öffentliche Veranstaltung, zu wenig Parkplätze, nicht mit Anhänger des Mobils befahrbar, hohes Gefährdungspotenzial, unzureichend befestigter Untergrund)
Verkehrssicherung an mobilen Sammelstellen (Anlieferverkehr, Stolperfallen,
Verschließen in Pausen)

Nutzen

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) machen klare Vorgaben: Für den Betrieb von
Sammelstellen und Zwischenlagern gefährlicher Abfälle muss zu jedem Zeitpunkt des Betriebs mindestens eine fachkundige Person vor Ort sein.

Mit dieser Fortbildung halten Sie Ihre Fachkunde gemäß TRGS 520, Abschnitt 4.2, Absatz 5 für
die Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen
gefährlicher Abfälle aufrecht. Durch die Auffrischung sichern Sie sowohl den Betrieb als auch Ihre
persönliche Handlungssicherheit im Arbeitsalltag.
Sie vertiefen Ihr Wissen zur TRGS 520, bleiben fachlich auf dem neuesten Stand und erhalten Einblicke in aktuelle Entwicklungen im Umgang mit gefährlichen Abfällen. Durch die Kombination aus
neuen Themen, praktischen Übungen und der Wiederholung wesentlicher Inhalte sind Sie
perfekt gerüstet, um Ihrer Tätigkeit auch weiterhin erfolgreich nachzugehen. Sie lernen, Gefahren
zu erkennen und einzuschätzen, angelieferte Abfälle zu klassifizieren und zu sortieren.
Neben dem Erwerb von Fachwissen stärken Sie in unserer Fortbildung auch Ihre persönlichen Kompetenzen: Sie lernen, mit psychischen und physischen Belastungen im Umgang mit gefährlichen Abfällen umzugehen, und verbessern Ihre Kommunikation mit Kundinnen und Kunden. Der Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern eröffnet neue Perspektiven, fördert das Verständnis für Prozessketten und zeigt, wie sich organisatorische Abläufe effizient gestalten lassen.

Mit der erfolgreichen Teilnahme halten Sie die gemäß TRGS 520 erforderliche Fachkunde für die
Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher
Abfälle aufrecht.

Zielgruppe

Personen, die den Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde nach TRGS

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Train the Trainer (TÜV) -Prüfung- - EX/A32/10351055/19022026-1 - 19.02.2026

Interaktive Trainings gestalten und durchführen


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

Prüfungsmodus:
- Die Prüfung besteht aus einem einem praktischen/mündlichen Teil.
- Die Dauer der praktischen Prüfung betrgt 4 Wochen.
- Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt 40 Minuten.
- Der Kandidat stellt sein Fachwissen und seine Präsentationstechnik in Form einer Entwicklung und Präsentation eines Seminarkonzeptes/Rahmenlehrplanes vor.

Erfolgskriterien:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die praktische/mündliche Prüfung bestanden ist.

Zugelassene Hilfsmittel:
- Zur Bearbeitung der praktischen Prüfung sind als Hilfsmittel Lehrgangsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente sowie eigene Aufzeichnungen zugelassen.
- In der mündlichen Prüfung ist das in der Praxisphase erstellte Seminarkonzept als Hilfsmittel zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 5 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 5 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.

Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Train the Trainer (TÜV)

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:


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VDA 6.3 - Prozessauditor (TÜV) -Prüfung- - EX/A31/20201405/19022026-1 - 19.02.2026

1st-/2nd-Party-Auditor


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

Prüfungsmodus:
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen sowie einem mündlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten.
- Es werden insgesamt 22 Aufgaben gestellt, davon 20 Multiple Choice Aufgaben und 2 offene Aufgaben.
- Die mündliche Prüfung dauert 30 Minuten.
- Das Fachwissen wird bei der Lösung von einer Aufgabe unter Beweis gestellt.

Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte bei der schriftlichen und mündlichen Prüfung erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
- Als Hilfsmittel in der schriftlichen Prüfung sind Lehrgangsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente sowie eigene Aufzeichnungen in Papierform zugelassen.
- Als Hilfsmittel in der mündlichen Prüfung sind nur die relevanten normativen Dokumente in Papierform zugelassen.
- Die Nutzung digitaler Unterlagen ist nicht gestattet.
- Bei Bedarf sind Taschenrechner erlaubt, andere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung und positiv bewertetem Zertifizierungsantrag wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Hinweisen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Nutzen

Stellen Sie Ihre Kompetenz unter Beweis.

Bei bestandener Prüfung und Erfüllung personenbezogener Anforderungen erhalten Sie ein 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitraumbezogenen Kompetenznachweis.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung.

Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer unabhängigen Stelle bescheinigt wurde.

Zielgruppe

Teilnehmende des Seminars VDA 6.3 - Prozessauditor (TÜV)

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:



  • Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Prozessauditor VDA 6.3 (TÜV)

  • schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums

  • Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der Prüfungsordnung festgelegt sind, verbindlich zu.

  • Eingangsvoraussetzungen zur Teilnahme an der Prüfung und zur Zertifikatserteilung sind zudem weitere persönliche Qualifikationen, die mittels eines Zertifizierungsantrages nachzuw"

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Einführung in die Gefahrstoffverordnung - EX/A36/50301201/19022026-1 - 19.02.2026

Rechtliche und organisatorische Verantwortungen für Führungskräfte


Inhalt

Innerbetriebliche Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten

Ziele und Inhalte der Gefahrstoffverordnung, u. a.
- Grundpflichten des Unternehmers
- Informationsbeschaffung und Sicherheitsdatenblatt
- Gefährdungserfassung, -merkmale, -einstufung
- Physikalisch- chemische, toxikologische und umweltschädigende Eigenschaften
- Gefahrstoffverzeichnis
- Gefährdungsbeurteilung
- Gefährdungsorientierte Maßnahmenfestlegung
- Betriebsanweisung
- Verknüpfung zu anderen Rechtsvorschriften (z. B. EU-Regelungen, ArbSchG, BetrSichV, TRGS u. a.)
- Grundlagen zur Arbeitsplatzüberwachung, Arbeitsplatzmessungen und Grenzwerte
- Beurteilungen von Gefahrstoffbelastungen
- Expositionsverzeichnis

Neuerungen im Gefahrstoffrecht

Empfehlungen für die Praxis

Nutzen

Aufgrund von sich ständig verändernden betrieblichen Anforderungen und gesetzlichen Vorschriften ist es für Führungskräfte unerlässlich, über grundlegende Kenntnisse im Gefahrstoffrecht zu verfügen. In unserem Seminar Einführung in die Gefahrstoffverordnung schließen wir mögliche Wissenslücken über die rechtlichen und organisatorischen Verantwortlichkeiten von Führungskräften, die sich aus den Anforderungen der Gefahrstoffverordnung ergeben.

Nutzen Sie die Chance, Ihr Verständnis für die innerbetrieblichen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten rund um das Thema Gefahrstoffe aufzubauen.

Im Fokus des Seminars zur Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) steht die praktische Umsetzung der Verordnung für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Darüber hinaus führen unsere Referentinnen und Referenten Sie in die Schnittstellen zu anderen Anforderungen im Arbeitsschutz (ArbSchG, BetrSichV, TRGS) ein.

Ziel unserer Schulung ist es, Ihnen die Grundkenntnisse im Gefahrstoffrecht sowie die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung zu vermitteln. Sie erhalten ein klares Verständnis von den Aufgaben und Pflichten, die sich für Ihr Unternehmen und für Sie als Führungskraft aus den Anforderungen der Verordnung ergeben.

Die Teilnahme an diesem Seminar hilft Ihnen dabei, sichere Arbeitsabläufe zu gewährleisten, rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und letztendlich einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zu schaffen. Von Ihrem erweiterten Wissen und Ihrer gestärkten Kompetenz im Gefahrstoffrecht profitieren nicht nur Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch Ihr Unternehmen.

Zielgruppe

Unternehmerinnen und Unternehmer, Führungskräfte, Betriebsleitung, Sicherheitsfachkräfte und Umweltschutzbeauftragte aus Gewerbe, Industrie und Kommunen sowie Betriebsbeauftragte für Abfall und Gewässerschutz, Arbeitsmediziner

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

580 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

110.2 EUR

Bruttopreis

690.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Tamara Hausel
0511 99862271
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Fortbildung Betriebliches Eingliederungsmanagement - EX/A52/50151306/19022026-1 - 19.02.2026

BEM-Fortbildung zur Wissensvertiefung


Inhalt

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten und Handlungsalternativen für konkrete Probleme und Praxisfälle im Rahmen des BEM

Reflexion des eigenen Verhaltens als BEM-Beauftragte/r

Coaching durch eine qualifizierte Psychologin

Umfangreiche Möglichkeit, konkrete Praxisfragen zu diskutieren

Vertiefung der Themen:
- Umgang mit psychisch kranken Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- Burn-out
- Innere Kündigung
- Lösungsorientierte Gesprächsführung

Nutzen

Mit dieser BEM-Fortbildung vertiefen Sie Ihre Kenntnisse aus dem Seminar ?Betriebliches Eingliederungsmanagement?.
Im Rahmen der BEM-Weiterbildung haben Sie die Möglichkeit, konkrete herausfordernde Situationen aus Ihrem Arbeitsalltag in Bezug auf Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement zu schildern und gemeinsam Lösungsmöglichkeiten sowie neue Handlungsalternativen zu entwickeln. Sie erweitern Ihr bereits vorhandenes Wissen zum BEM, insbesondere zu den Themen:
- Umgang mit psychisch kranken Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
- Burn-out,
- innere Kündigung sowie
- lösungsorientierte Gesprächsführung.

Auf diese Weise lernen Sie, mit BEM-bezogenen Herausforderungen besser umzugehen, fundiertere Entscheidungen zu treffen und erfolgreicher als BEM-Beauftragte bzw. BEM-Beauftragter zu agieren.

In unserem Vertiefungsseminar reflektieren Sie mithilfe anderer Gruppenmitglieder sowie einer qualifizierten Psychologin systematisch konkrete Probleme und Praxisfälle. So entwickeln Sie gemeinsam Lösungsansätze für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) in der Praxis. Nach dem Abschluss der BEM-Fortbildung sind Sie in der Lage, ein erfolgversprechendes Betriebliches Eingliederungsmanagement in Ihrem Unternehmen durchzuführen bzw. weiterzuentwickeln.

Zielgruppe

BEM-Koordinatoren/-Beauftragte, die Gespräche im Betrieblichen Eingliederungsmanagement führen, Personalreferenten, Personalleiter, Personalverantwortliche, Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretung (SBV), Gesundheitsmanager, Sozialbetreuung, Vertrauenspersonen, Betriebsärzte, Werksärzte

Voraussetzungen

Vorkennitnisse zum BEM

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

590 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

112.1 EUR

Bruttopreis

702.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Laura Neu
+49 (0)511 9986-2391
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Seminar: Befähigte Person zur Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen - EX/A52/60102901/19022026-1 - 19.02.2026

gemäß DGUV Regel 113-020


Inhalt

- Gesetzliche Grundlagen und Regelwerk

- Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb von Hydraulik-Schlauchleitungen

- Bedeutung der befähigten Person

- Aufbau und Funktion verschiedener Schlauch- und Einbindungssysteme

- Alterung und Verschleiß von Schlauchleitungen

- Unfallgefahr

- Prüfen und Austauschen, Lagerung und Montage von Hydraulik-Schlauchleitungen

- Aufbau, Funktion und Merkmale von Verbindungselementen

- Vorgaben der Hersteller von Verbindungselementen

- Das fachgerechte Anfertigen von Hydraulik-Schlauchleitungen (Schlauch und Rohr)

Nutzen

In diesem Seminar zur befähigten Person zur Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen lernen Sie die Auswirkungen von Druck- und Stromübersetzungen in hydraulischen Steuerungen kennen. Sie lernen die Sicherheitsregeln für Hydraulik-Schlauchleitungen sowie die Richtlinien und Sicherheitsregeln der Berufsgenossenschaftlichen Regeln kennen. Zudem erfahren Sie, wie Sie den Anforderungen an die Dokumentation der Prüfungen gerecht werden, denn nur so können Sie Rückschlüsse konkretisieren und eine Gefährdungsbeurteilung treffen.

Ein Schwerpunkt des Seminars liegt auf den gesetzlichen Grundlagen und Regelwerken, insbesondere der DGUV Regel 113-020, sowie ggf. geänderten Rechtslagen, insbesondere in den Bereichen Geräte- beziehungsweise Produktsicherheit, Betriebssicherheit, Gefahrstoff- und Umweltrecht. Wir klären auch die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb von Hydraulik-Schlauchleitungen und erklären Ihnen die Bedeutung der befähigten Person zur Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen. So lernen Sie den Aufbau und die Funktion verschiedener Schlauch- und Einbindungssysteme kennen und verstehen, wie Alterung und Verschleiß an Schlauchleitungen auftreten können. In diesem Zuge gehen unsere Referentinnen und Referenten auch auf potenzielle Unfallgefahren ein und zeigen Ihnen, wie Sie Prüfungen durchführen.

Mit unseren Checklisten, Tipps und Tools sind Sie optimal auf eine regelkonforme Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen sowie die dazugehörige Dokumentation vorbereitet.

Unterstützen Sie künftig als befähigte Person zur Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen Anlagenbetreiber in der Beurteilung und Instandhaltung von Maschinen mit Hydrauliksystemen und deren sicheren Einsatz.

Zielgruppe

Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als befähigte Personen zur Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen eingesetzt werden sollen

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung des Arbeitsmittels besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25;

Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Befähigte Person zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen, Toren - EX/A52/30351301/19022026-1 - 19.02.2026


Inhalt

Übersicht über das geltende Regelwerk/die Betriebssicherheitsverordnung
- Betreiberpflichten/Anforderungen an die Befähigte Person in der Umsetzung der Prüfung nach ASR A1.7

Sicherheitsanforderungen

DIN-Normen
- Gefahrenanalyse und Begutachtung
- Sicherung von Quetsch- und Scherstellen

Prüfanforderungen nach ASR A1.7
- Tore, mechanische Aspekte, Anforderungen und Prüfverfahren
- Tore, Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore, Anforderungen und Prüfverfahren
- Allgemeine Anforderungen
- Bau und Ausrüstung
- Kennzeichnung
- Werkstoffe
- Sicherung von Quetsch- und Scherstellen
- Steuerung
- Hauptschalter
- Prüfung
- Betriebssicherheitsverordnung
- UVV

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von kraftbetätigten Fenstern, Türen, Toren bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).

Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von Betreiberpflichten, Sicherheitsanforderungen und Prüfanforderungen: Diese richten sich unter anderem nach ASR A1.7 und nach der DIN EN 14351, DIN EN 16005 sowie DIN EN 12453. Die Technische Regel ASR A 1.7 besagt unter anderem, dass kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore in Betrieben regelmäßig und sachkundig geprüft werden müssen. Unser Seminar vermittelt Ihnen entsprechend die Details der Anforderungen der Anwendungsnormen und die Anforderungen nach ASR A1.7.

In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder am Veranstaltungsort oder alternativ mit einem immersiven Training.

Zielgruppe

Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren" als Befähigte Person beauftragt werden sollen

Zeit

08:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

20

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Weiterbildung für Datenschutzkoordinatoren - EX/A52/10151146/19022026-1 - 19.02.2026

Updates und Fortbildung für Datenschutzkoordinatoren: Probleme und Herausforderungen in der Arbeitspraxis


Inhalt

Vertiefung
- Datenschutz auf Webseiten nach dem TDDDG beurteilen
- Zweckmäßige Satzbausteine bei der Datenauskunft insb. bei der Datenweitergabe aufgrund der jüngsten Entscheidung des EUGHs
- Datenschutzerklärungen nach Art. 13 ff DSGVO erstellen und aktuell halten (für Kundinnen und Kunden, Beschäftigte, Lieferantinnen und Lieferanten sowie weitere Betroffene)

Datenschutzpraxis
- Vorstellung von Methoden und Tools für einen vertieften Webseiten-Check

Feedback
- Fragen und Problemstellungen in der Datenschutz-Praxis werden zu Beginn des Webinars gesammelt und durch erfahrene Dozentinnen und Dozenten sowie Datenschutzbeauftragte behandelt.

Austausch
- Gruppenaustausch über Hilfreiches und Hinderliches in der täglichen Arbeit

Nutzen

Als Datenschutzkoordinator bzw. -koordinatorin, Fachkraft im Datenschutz oder als Datenschutzbeauftragte bzw. Datenschutzbeauftragter stehen Sie täglich vor Aufgaben, aktuelle Herausforderungen praktisch zu lösen, ob im Marketing oder in der Kundenkommunikation, im Personalwesen oder im Einkauf.

Sie haben den Kurs zum Datenschutzkoordinator bzw. zur -koordinatorin erfolgreich gemeistert? Jetzt wollen Sie sich intensiver in Bereiche einarbeiten, die sich in Ihrer täglichen Praxis ergeben und immer relevanter werden?

Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs oder deutscher Gerichte, die Entscheidungen der Aufsichtsbehörden oder der europäischen Task-Force ?Cookie? sowie neue Gesetze wie das TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz) beeinflussen den täglichen Alltag in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Organisation. Doch was bedeuten diese vielen Veränderungen für Ihre Kolleginnen und Kollegen? Worauf ist zu achten? Wie können Sie den neuen Herausforderungen gerecht werden, ohne dass sich Arbeitsprozesse und Abläufe ändern oder diese behindert werden?
Als Datenschutzkoordinator bzw. -koordinatorin sind Sie oft die erste Ansprechperson, an die sich die Menschen wenden. Deshalb möchten wir Ihnen Rede und Antwort stehen.

Wahrscheinlich stehen Sie täglich z. B. vor folgenden Herausforderungen:
- Onlinemarketing heute: Wie müssen Webseiten und Online-Werbung aufgebaut sein, so dass diese den ständig wachsenden datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht werden? Welche Cookies dürfen Sie wann mit und wann ohne Einwilligung setzen? Wie sollten Sie die dazu gehörige Einwilligung formulieren?

In dieser Weiterbildung für Datenschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren vertiefen wir die Themen, die Sie bewegen. Senden Sie uns diese gern vorab. Und fragen Sie intensiv nach. Wir antworten mit Updates, Tipps & Tricks.

Denn nur, wenn Sie dabei sind, können Sie Ihre Lösung mit nach Hause nehmen.

Zielgruppe

Das Webinar richtet sich an Beschäftigte in Unternehmen und Organisationen, die als Datenschutzkoordinatoren bzw. Datenschutzfachkräfte mit der Umsetzung des Datenschutzes auf der Ebene der Fachbereiche beauftragt sind. Eine Gruppengröße von max. 16 Teilnehmenden ermöglicht die Behandlung individueller Fragen und Themen und den fachlichen Austausch von Erfahrungen. Der Wechsel von fachlichem Input und Informationsaustausch sorgt für einen durchgehend hohen Spannungsbogen.

Voraussetzungen

Vorausgesetzt werden Grundkenntnisse zum Datenschutz nach DSGVO und BDSG, die z. B. im Seminar ?Datenschutzkoordinator? 

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