Profil

Nachhaltigkeitsmanager (TÜV) - EX/A41/10603401/05052026-1 - 05.05.2026
Qualifizierung für Nachhaltigkeitsbeauftragte: CSR-Strategien im Unternehmen etablieren
Inhalt
Hintergründe und Motive für ein nachhaltiges Management
- Begriffsbestimmungen und Hintergründe
- Internationale, nationale und supranationale Initiativen: ILO, OECD, UNO, EU mit Schwerpunkt auf SDGs,
Klimaschutz und Menschenrechten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, CSDDD)
- Anforderungen von Investoren: Environment Social Governance (ESG)-Ratings
- Weitere Gründe für ein Nachhaltigkeitsmanagement
Nachhaltigkeitsberichte
- Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mit ESRS, VSME und Taxonomieverordnung
- Global Reporting Initiative (GRI) und der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK)
Nachhaltiges Management
- Synergien zur Normenwelt von Managementsystemen: Umwelt (inkl. EMAS), Qualität, Energie und Arbeitsschutz
- Wesentlichkeitsanalyse unter Einbindung von Stakeholdern mit Beispielen aus der Praxis
- Strategiefindung und -planung
- Umsetzung eines integrierten Nachhaltigkeitsmanagements
- Überwachung, Messung, Analyse und Verbesserungsprozess
Nutzen
Das Seminar ?Nachhaltigkeitsmanager - Qualifizierung für Nachhaltigkeitsbeauftragte: CSR-Strategien im Unternehmen etablieren? (CSR: Corporate Social Responsibility), bereitet Sie auf die Integration eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems innerhalb Ihres Unternehmens vor. Trotz der aktuellen Unsicherheiten in der Regulatorik (z. B. aus den Omnibus-Vorschlägen) ist eine nachhaltige Ausrichtung des Unternehmens unerlässlich, um langfristig den globalen, ökonomischen und ökologischen Anforderungen standzuhalten. Daher ist es ratsam, eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter für eine Nachhaltigkeitsmanager-Weiterbildung auszuwählen.
Die Sicherstellung, dass Unternehmen umwelt- und ressourcenschonend sowie sozial verträglich wirtschaften, ist die Aufgabe des Nachhaltigkeitsbeauftragten. Um sich im Themenfeld Nachhaltigkeit orientieren zu können, erhalten Sie eine Einführung über politische, gesellschaftliche und rechtliche Hintergründe. In unserer Weiterbildung bekommen Sie einen Gesamtüberblick und eine Orientierung im Themenfeld der Nachhaltigkeit.
Das Wissen über relevante Rahmenwerke und Initiativen hilft Ihnen dabei, schrittweise ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem innerhalb Ihres Unternehmens aufzubauen. Dadurch kann vorhandenes Wissen vernetzt bzw. Synergien zu bestehenden Managementsystemnormen (z. B. ISO 9001, ISO 14001) hergestellt werden. Sie erhalten Einblicke in die aktuellen rechtlichen Grundlagen der Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsthemen und einen Überblick über Standards und Werkzeuge für die Berichterstattung (CSRD, ESRS, DNK).
Sie lernen, Nachhaltigkeitsaspekte in bereits bestehende betriebliche Systeme und Abläufe zu integrieren. Eine Grundlage wird dafür durch Praxisbeispiele und Handlungsanleitungen geboten: von der Bestimmung der Wesentlichkeit bis hin zur internen und externen Kommunikation über Ihre Nachhaltigkeitsbestrebungen.
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf das KI-Feedbacktraining für Fach- und Führungskräfte 
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Risikomanager (TÜV) -Prüfung- - EX/A40/10603205/05052026-1 - 05.05.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Prüfungsmodus:
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten.
- Es werden insgesamt 30 Multiple-Choice-Aufgaben gestellt.
Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
- Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.
Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Prüfungswiederholung:
- Bei Nichtbestehen der Prüfung kann auf Anfrage und gegen Gebühr Einsicht in die Prüfungsunterlagen genommen werden.
- Eine Wiederholung ist maximal zweimal zulässig in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der ersten Prüfung.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.
Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Risikomanager (TÜV)
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:
- Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Risikomanager (TÜV)
- schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums
Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der Prüfungsordnung festgelegt sind, sowie der Erklärung zur Zertifikatserteilung verbindlich zu.
Zeit
16:15 - 17:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Personenzertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung
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Sicherheitsbeauftragter - Fortbildung - EX/A49/50201106/05052026-1 - 05.05.2026
Auffrischung gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
Inhalt
Überblick über Vorschriften und Technische Regeln
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschriften
- Gefahrstoffverordnung
- DGUV Vorschrift 1
Gefährdungsbeurteilung aus Sicht des Sicherheitsbeauftragen
Erfahrungsaustausch / Diskussion
Nutzen
Aktualisieren Sie Ihr vorhandenes Fachwissen in den Bereichen Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz: In unserer Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte (SiBe) erhalten Sie einen Überblick über Neuerungen und Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen im Arbeitsschutz. Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie unseren Referentinnen und Referenten unterstützen Sie bei Ihrer täglichen Arbeit als SiBe in die Praxis.
Durch Berufsgenossenschaften und Verwaltungsbehörden wird eine Auffrischung und Aktualisierung des bereits vorhandenen und erworbenen Fachwissens für Sicherheitsbeauftragte gefordert. SiBe erfüllen eine zentrale Rolle im Arbeitsschutz und leisten wichtige Aufgaben auf dem Gebiet der vorbeugenden Unfallverhütung. Ihre Funktion und Stellung ist in vielen verschiedenen Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften festgeschrieben und beschrieben.
Mit dieser Auffrischung bleiben Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter auf dem neuesten Stand.
Zielgruppe
Personen, die als Sicherheitsbeauftragte tätig sind und über thematische Grundkenntnisse verfügen
Voraussetzungen
Grundwissen der Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
470 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
89.3 EUR
Bruttopreis
559.3 EUR
Ansprechpartner
Frau Susann Wellnitz
040 8557 2780
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Absicherung von Arbeitsstellen auf Straßen innerorts, Landstraßen und BAB - EX/A81/50251205/05052026-1 - 05.05.2026
gem. MVAS 99 / RSA 21
Inhalt
- Rechtsgrundlage und Verkehrsrechtliche Anordnung
- Verantwortung / Haftung / Verkehrssicherungspflicht
- Arbeits- und Umweltschutz
- Planung, Durchführung und Kontrolle
- Baugruben
- Regelpläne RSA 21
- Leitelemente / Warnposten / Warnkleidung
- Verkehrsführung
Nutzen
Störstellen im öffentlichen Straßenverkehr, die den Verkehrsfluss behindern, sind nicht nur für die Verkehrsteilnehmer gefährlich, sondern auch für die Beschäftigten der Baustelle. Um eine mögliche Gefährdung zu vermeiden,
ist ein sichere Kennzeichnung der Gefahrenstelle notwendig.
Eine Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht, mangelnde Überwachung oder fehlerhafte Absicherung können zu Schadensersatzansprüchen führen.
In unserem Seminar erwerben Sie die erforderlichen Kenntnisse um fach- und sachgerecht eine Absicherung einer Gefahrenstelle innerorts, auf Land- und Bundesstraßen sowie auf Bundesautobahnen durchzuführen.
Sie erhalten die einschlägigen Kenntnisse und Befähigung, verkehrslenkende Maßnahmen zu planen und durchzuführen. Eine Korrespondenz und Umsetzung, zwischen Behörden und Ausführenden als Partner auf Augenhöhe, ist die Zielsetzung, den Herausforderungen einer Maßnahme im öffentlichen Verkehrsraum gerecht zu werden.
Zielgruppe
Bauleiter, Poliere von Straßenbauunternehmen, Bauhöfe, Kommunen, Gemeinden, Städte, Straßenmeistereien,
Verkehrsbehörden, Verkehrssicherungsfirmen, Ausführende Mitarbeiter und verantworltlcihe benannnte Personen, Feuerwehren, THW, Hiflsorganisationen, KatastrophenschutzBauleiter, Poliere von Straßenbauunternehmen, Bauhöfe, Kommunen, Gemeinden, Städte, Straßenmeistereien,
Verkehrsbehörden, Verkehrssicherungsfirmen, Ausführende Mitarbeiter und verantworltlcihe benannnte Personen, Feuerwehren, THW, Hiflsorganisationen, Katastrophenschutz
Voraussetzungen
-keine Voraussetzungen
Zeit
08:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
8; - Inhouseangebote sind möglich
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
520 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
98.8 EUR
Bruttopreis
618.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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VDI 2700 Blatt 3.1 und DIN EN 12195 - Prüfung von Ladungssicherungshilfsmitteln - EX/A31/60201301/05052026-1 - 05.05.2026
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen und Anforderungen an Befähigte Personen aus der Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 1203
Arbeitsschutzrechtliche Hintergründe und Anforderungen aus berufsgenossenschaftlichen Vorgaben
Verantwortungen und Zuständigkeiten
Übersicht Ladungssicherungshilfsmittel
- Spanngurte, Zurrdrahtseile, Zurrketten
Anforderungen an die Prüfung von Ladungssicherungshilfsmitteln
- Vorgaben und Inhalte VDI 2700 Blatt 3.1
- Vorgaben und Inhalte DIN EN 12195 ff.
- Mögliche Schäden
- Abnutzung und Ablegereife
- Beurteilung von Ladungssicherungshilfsmitteln
Dokumentation der Prüfungsergebnisse
Erfolgskontrolle
Nutzen
Nach dem Besuch der Veranstaltung sind Sie in der Lage, die vorgeschriebenen Prüfungen von Ladungssicherungshilfsmitteln nach den entsprechenden Vorgaben durchzuführen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die Inhalte und Anforderungen der VDI 2700 Blatt 3.1 und der DIN EN 12195. Im Seminar erlernen Sie, den Zustand von Ladungssicherungshilfsmitteln zu beurteilen und eine Entscheidung über den weiteren Einsatz zu treffen. Weiterhin erhalten Sie umfassende Hinweise zur korrekten und effizienten Prüfungsdurchführung. Sie erlernen ebenso die Dokumentation der Prüfergebnisse. So sind Sie in der Lage, die Anforderungen der geltenden Regelwerke in Ihrem Unternehmen umzusetzen.
Der Einsatz defekter oder beschädigter Ladungssicherungshilfsmittel kann katastrophale Folgen haben. Nicht korrekt gesicherte oder verrutschte Ladung gilt als häufige Unfallursache. Zum Schutz vor Personen- und Sachschäden ist daher der einwandfreie Zustand von eingesetzten Gurten, Seilen und Ketten regelmäßig zu prüfen. Konkrete Vorgaben hierzu geben die VDI 2700 Blatt 3.1 und die DIN EN 12195. Die Regelwerke schreiben die jährliche Prüfung und eine nachvollziehbare Dokumentation dieser Prüfungen vor. Das Seminar bereitet Sie umfassend auf die Aufgaben vor. Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.
Zielgruppe
Mitarbeiter, die als Befähigte Personen Ladungssicherungshilfsmittel prüfen, beispielsweise Fahrzeugführer, Verlader, Lager- und Fuhrparkleiter
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Brandschutzhelfer - Evakuierungshelfer - Räumungshelfer - EX/A56/30152301/05052026-1 - 05.05.2026
Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und ASR A2.2
Inhalt
Aufgaben, Rechte, Pflichten und Verantwortung
Rechtliche Grundlagen:
- ArbSchG, ArbStättV, ASR A2.2 und DGUV Information 205-023
Vorbeugender baulicher Brandschutz
Brandmeldeeinrichtungen, Kennzeichnung und Sicherheitsgrafiken
Flucht- und Rettungswege in Gebäuden, Sammelstellen und sichere Bereiche
Brandschutzordnung DIN 14096
Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und ASR A 1.3/Alarmregeln im Notfall
Grundlagen der Verbrennung
- Eigenschaften brennbarer Stoffe, Zündmöglichkeiten, Löschvorgang, Löschmittel
Einsatz von Handfeuerlöschern und Wandhydranten
- Taktik der Entstehungsbrandbekämpfung
Praktische Löschübungen unter Einsatz eines Brandsimulators
Grundsätzliches zur Räumung und Evakuierung
- Räumungshelfer vs. Evakuierungshelfer
- Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brände bzw. Brandrauch
- Räumungssimulation aus einem gefährdeten Bereich
- Beispiele aus der Praxis
Nutzen
In der Brandschutzhelfer Schulung werden Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion des Brandschutz-, Evakuierungs- und Räumungshelfers vermittelt. Sie werden mit den Anforderungen des § 10 des Arbeitsschutzgesetzes vertraut und sind außerdem in der Lage, die Vorgaben der ASR A2.2 in Bezug auf normale und auf erhöhte Brandgefährdung zu erfüllen. Anschließend sind Sie in der Lage, erforderliche Maßnahmen als Brandschutzhelfer gezielt zu ergreifen und den Brandschutzbeauftragten Ihres Unternehmens aktiv zu unterstützen. Im praktischen Teil werden Sie in den Umgang mit Feuerlöschern eingewiesen. Sie lernen, Räumungen professionell und sachgerecht durchzuführen.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Pflicht, in seinem Unternehmen Beschäftigte als Brandschutzhelfer auszubilden und Evakuierungshelfer zu benennen. Die Anforderungen an die Beauftragten sind in der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 konkretisiert. Sind die Inhalte der ASR im Betrieb umgesetzt, so erfüllt der Arbeitgeber die gesetzlichen Forderungen.
Zusätzlich erhalten Sie ein digitales Praxistraining, das Ihnen im Kundenportal zur Verfügung gestellt wird.
Zielgruppe
Verantwortliche Mitarbeiter im Bereich Arbeitssicherheit, Mitarbeiter mit Brandschutzaufgaben, Hausmeister und haustechnisches Personal, Personen, die die Funktion des Brandschutzhelfers übernehmen sollen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Bitte bringen Sie mögliche Fragen zu den Inhalten mit zur Veranstaltung. Unsere Referenten freuen sich darauf. Eine Buchung der Teile Brandschutzhelfer oder Evakuierungshelfer ist einzeln möglich.
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Brandschutzbeauftragter - Fortbildung - EX/A41/30151106/05052026-1 - 05.05.2026
Gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01
Inhalt
Aktuelle Änderungen der wichtigsten Regelwerke
Aufgaben, Stellung, Rechte und Pflichten des Brandschutzbeauftragten
Aktuelle Rechtsfälle im Brandschutz, besondere Brandrisiken in deutschen Unternehmen
Brandstiftung - und wie wir uns davor schützen können
Fallbeispiele
Lehren aus Schäden
Aktuelles zum baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz
Erfahrungsaustausch
Diskussion
Nutzen
Aktualisieren und vertiefen Sie Ihre Kenntnisse als Brandschutzbeauftragter: Das Seminar vermittelt Ihnen umfassend aktuelle rechtliche und technische Entwicklungen im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. Dazu erhalten Sie Informationen über die jüngsten Schadensereignisse: Erfahrene Referenten analysieren und leiten mit Ihnen Maßnahmen aus den Fallstudien ab. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer in Ihren beruflichen Alltag. Der Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern bietet Ihnen Inspiration und Diskussion über die Gegebenheiten in der Praxis.
Zielgruppe
Brandschutzverantwortliche, Brandschutzbeauftragte aus Industrie, Handel und Verwaltung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Leiter von Baubehörden, Versicherungsfachleute, Planungsingenieure
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
590 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
112.1 EUR
Bruttopreis
702.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Bianca Horst
+49 351 205 436 16
akd-dd@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Brandschutz in der Lüftungs- und Klimatechnik - EX/A33/30151701/05052026-1 - 05.05.2026
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- MBauO, LBauO
- PrüfVO, TPrüfVO der Länder
- Sonderbauverordnungen
Anforderungen des Brandschutzes
- MLÜAR, MLAR
- Bestandsschutz, Anpassungsverlangen nach BauO
- Komponenten und Ausführungsanforderungen an Räume und Durchführungen
Brandschutzmaßnahmen
- Branddetektion, Löschanlagen in Kanälen
- Brandschutzklappen
Typische Brandursachen
- Grundlagen der Verbrennung
- Verschmutzungen, Stäube
- Brand- und Rauchverschleppung
Brandfallsteuerung
- Brandmeldeanlage
- Brandfallmatrix
- Möglichkeiten der Lüftungstechnik
Wartung und Instandhaltung
- Prüfverordnungen der Länder
- Betreiberpflichten
- Dokumentation
Umsetzung der Anforderungen
- Ausführung von brandschutztechnisch bemessenen Kanälen
- Alternativen und Abweichungen
- AbP, AbZ und ZiE
Möglichkeiten der Entrauchung
- Warum entrauchen?
- NRA, RDA, MRA
- Anforderungen an MRA
Nutzen
Brandschutz in der Lüftungs- und Klimatechnik: Das Seminar vermittelt Ihnen die gesetzlichen Vorgaben im Lüftungs- und Klimaanlagenbau. Erfahrene Referenten erläutern die Pflichten und Anforderungen im Neubau, Bestand und späteren Betrieb der Anlagen. Die rechtlichen Vorgaben werden praxisorientiert vermittelt, die Umsetzung in der Praxis wird anhand von Fallstudien aufgezeigt. Das vermittelte Hintergrundwissen unterstützt Sie bei der sicheren Abschätzung der brandschutztechnischen Belange. Dazu zählen auch die Ausschreibung, Kalkulation und der spätere Betrieb der Anlage.
Im Rahmen der Errichtung und des Betriebes von Lüftungs- und Klimaanlagen sind komplexe und sich laufend ändernde Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz zu beachten. Sowohl während der Errichtungsphase als auch bei Inbetriebnahme und rechtskonformen Betriebes kann es daher häufig zu Fehleinschätzungen seitens der ausführenden Firmen wie auch der Betreiber kommen. Die vermittelten Grundlagen im Seminar unterstützen Sie dabei, Fehleinschätzungen zu vermeiden.
Zielgruppe
Brandschutzbeauftragte, Brandschutzverantwortliche, technische Angestellte, Personen, die mit der Konzeption, Installation und Instandhaltung von Lüftungs- und Klimaanlagen betraut sind
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
600 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
114 EUR
Bruttopreis
714 EUR
Ansprechpartner
Herrn Oliver Bastian
+49 421 22318 15
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Beauftragte Person für Aufzugsanlagen gemäß BetrSichV und TRBS 3121 - EX/A36/30351101/05052026-1 - 05.05.2026
Ehemaliger Aufzugswärter
Inhalt
Aufgaben der Beauftragten Person für den Betrieb von Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 3121
Geschichtliche Entwicklung
Was ist ein Aufzug?
Unterschiedliche Bauarten
- Treibscheibenaufzug
- Direkter hydraulischer Aufzug
- Indirekter hydraulischer Aufzug
Sicherheitseinrichtungen
- Türverschlüsse
- Geschwindigkeitsbegrenzer
- Fangvorrichtung
- Rohrbruchsicherung
- Triebwerksbremsen
- Weitere Sicherheitseinrichtungen wie z. B. Fernnotruf
- Steuer- und Sicherheitsschalter
Gefahren beim Betrieb
Ursachen für Übergeschwindigkeit des Fahrkorbes
- Treibscheibenaufzug
- Hydraulischer Aufzug
Überwachungsbedürftige Anlagen
Betrieb einer Aufzugsanlage
Maßnahmen zur Befreiung von Personen aus Fahrkörben
Begehung einer oder mehrerer Aufzugsanlagen am Veranstaltungsort
oder digitales Praxistraining
Nutzen
Qualifizieren Sie sich zur Beauftragten Person für Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 3121: Der ehemalige Aufzugswärter wird heute als Beauftragte Person für Aufzugsanlagen bezeichnet. Sie erlernen in diesem Kurs, sachgerecht Befreiungsmaßnahmen einzuleiten und durchzuführen, um den gegebenen Anforderungen gerecht zu werden und eine sachgerechte Personenbefreiung zu gewährleisten.
Die Anforderungen an die Befähigte Person sind in der TRBS 3121 beschrieben. Hier sind auch die aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) abzuleitenden Pflichten für den Betrieb von Aufzugsanlagen konkretisiert. Hiernach sind Sie verpflichtet, Ihre überwachungsbedürftigen Anlagen (z. B. Aufzugsanlagen) in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und zu überwachen. Ebenso sind Sie verpflichtet, notwendige Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich einzuleiten und die den Umständen entsprechend erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Ebenfalls müssen Sie als Betreiber einer Aufzugsanlage sicherstellen, dass auf Notrufe aus einem Fahrkorb in angemessener Zeit reagiert wird und eine sachgerechte Personenbefreiung durchgeführt werden kann.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in den beruflichen Alltag. Unsere Referenten vermitteln theoretische Kenntnisse anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele. Im Seminar können Sie sich mit anderen Teilnehmern austauschen und vernetzen.
In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Aufzugsanlage oder alternativ mit einem immersiven Training.
Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an Hausmeister, haustechnisches Personal, Instandhaltungs- und Servicepersonal.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
630 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
119.7 EUR
Bruttopreis
749.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Birgit Cramer
0511 998-61910
akd-h@tuev-nord.de
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Laserschutzbeauftragter - Fortbildung - EX/A38/30401806/05052026-1 - 05.05.2026
Aktualisierung der Kenntnisse für technische Anwendungen
Inhalt
Erweiterung der Kenntnisse mit Bezug auf den aktuellen Stand der Technik
- Arbeitsschutzgesetz
- Produktsicherheitsgesetz (hinsichtlich CE-Kennzeichnung/Konformitätserklärung, insbesondere bei ?Eigenbau?)
- aktuelle Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstättenregeln
- Betriebssicherheitsverordnung
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
- Gefahrstoff- und Umweltschutzrecht (hinsichtlich möglicher Sekundär-Risiken durch die Anwendungsprozesse und Entsorgung von Nebenprodukten)
Hinweise zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen nach
- Arbeitsstättenregeln
- TRBS 1203
- TROS Laserstrahlung, Anhang 1
- DIN EN 60825-1:2015-07
Erfahrungsaustausch und Diskussion
Nutzen
Fortbildung für Laserschutzbeauftragte: Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse für technische Anwendungen und kommen Sie der gesetzlichen Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung nach. Sie halten Ihr für die Erfüllung der verantwortungsvollen Aufgaben notwendiges Fachwissen aktuell und auf dem neuesten Stand: Durch die Änderung der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) sind alle zum Laserschutzbeauftragten bestellten Personen zukünftig zum regelmäßigen Besuch von geeigneten Fortbildungsveranstaltungen verpflichtet. Hiermit wird sichergestellt, dass der Laserschutzbeauftragte sein Fachwissen auf dem aktuellen Stand hält.
Diese Regelung betrifft nicht nur neu bestellte Laserschutzbeauftragte, sondern auch Personen, die schon in der Vergangenheit mit dieser Aufgabe betreut waren und diese auch zukünftig weiterhin ausüben werden.
Weiterhin sind in der OStrV die Aufgaben des Laserschutzbeauftragten definiert. Neben der Unterstützung des Arbeitgebers bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und bei der Durchführung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen muss der Laserschutzbeauftragte den sicheren Betrieb der eingesetzten Laser gewährleisten.
Zielgruppe
Laserschutzbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die ihre Kenntnisse aktualisieren wollen
Voraussetzungen
Bereits erfolgte Teilnahme an einem Grundlehrgang für Laserschutzbeauftragte
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
630 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
119.7 EUR
Bruttopreis
749.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Denise Garohn
0201 31955-34
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
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WHG-Grundkurs - EX/A35/40401101/05052026-1 - 05.05.2026
Inhalt
Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Anlagenverordnung AwSV
- Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)
Wassergefährdende Stoffe
- Wassergefährdungsklassen
- Gefährdungsstufen von Anlagen
Baurechtliche Anforderungen
- Eignungsnachweise
- Eignungsfeststellung
Arbeitsschutz
- Eigene Sicherheitsmaßnahmen zum Gesundheitsschutz
- Besondere Gefährdungen in engen Räumen
Nutzen
Der Grundkurs zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vermittelt Ihnen die theoretischen Grundlagen für Ihre Tätigkeit als betrieblich verantwortliche Person in Fachbetrieben nach WHG. Mit der erfolgreichen Teilnahme an diesem Kurs erlangen Sie die Zugangsvoraussetzung für die fachspezifischen WHG-Aufbaukurse. Mit dem erfolgreich absolvierten WHG-Grundkurs und mindestens einem fachspezifischen WHG-Aufbaukurs erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Abschluss eines Überwachungsvertrages nach WHG.
Das Seminar zum WHG vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse in den gesetzlichen Grundlagen, der Anlagenverordnung und den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe. Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über die Wassergefährdungsklassen und die Gefährdungsstufen von Anlagen. Informationen zu baurechtlichen Anforderungen und dem Arbeitsschutz runden das Seminar ab.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Anlagen oder Anlagenteile zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einbauen, aufstellen, instand setzen und reinigen, aber auch an Betreiber und Planer von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Voraussetzungen
Teilnehmer, die eine ?betrieblich verantwortliche Person? in einem Fachbetrieb nach WHG werden möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
? Meisterabschluss, ingenieurwissenschaftliches Studium oder eine gleichwertige Ausbildung und
? mindestens zweijährige Berufserfahrung
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
30;
Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde der WHG-Grundkenntnisse nach.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sachkundenachweis
Nettopreis
650 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
123.5 EUR
Bruttopreis
773.5 EUR
Ansprechpartner
Herrn Kai Simon Mohr
+49 4085571211
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Seminar: Datenschutz und DSGVO - Verarbeitungsverzeichnisse und Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) - EX/A52/10151601/05052026-1 - 05.05.2026
Die Anforderungen nach der DSGVO
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen
- Dokumentations-/Nachweispflicht zur Erfüllung der Rechenschaftspflicht
- Verarbeitungsübersichten (Inhalte, Ausnahmen)
Europäische KI-Gesetzgebung: AI-Act
- Aktuelles, Tipps und Prüfschemas zu KI
Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
- Prozess und Durchführung
- Gefährdungsanalyse
- Risikobewertung
Verantwortlichkeiten
- Der Verantwortliche
- Rolle des Datenschutzbeauftragten
- Der Auftragsverarbeiter
Sanktionen - Folgen fehlender Verzeichnisse und DSFA
Konsultation der Aufsichtsbehörde und deren Aufgabe
Hilfsmittel, Checklisten und Tools
Nutzen
Viele Unternehmen und Organisationen sind sich nach wie vor unsicher, in welchen Situationen sie eine Datenschutz-Folgenabschätzung vornehmen müssen und wie sie diese praxisfreundlich dokumentieren sollten. Ebenso ist in vielen Betrieben unklar, welche Personen für diese Aufgaben verantwortlich sind und welche Informationen in den Verarbeitungsverzeichnissen enthalten sein müssen.
Im Seminar Verarbeitungsverzeichnisse und Datenschutz-Folgenabschätzung zeigen wir Ihnen, wie Sie die entsprechenden Dokumentationen als Teil Ihrer Rechenschaftspflicht nach Art. 5. Abs. 2 DSGVO, die die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fordert, in Ihrem Unternehmen erfolgreich nachkommen. Wir vermitteln Ihnen praxisnah, wie Sie Datenschutzrisiken erkennen, bewerten und minimieren.
In diesem Seminar geben wir Ihnen sämtliche rechtliche Grundlagen des Datenschutzes zum Thema Verarbeitungsverzeichnisse und Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) an die Hand. Auf konkrete Herausforderungen sowie die Europäische KI-Gesetzgebung (AI-Act) gehen wir ein und zeigen Ihnen Praxisbeispiele.
Unsere Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen zudem die erforderlichen Grundlagenkenntnisse der Rechenschaftspflicht und verdeutlichen Ihnen, wie Sie Verarbeitungsverzeichnisse erfolgreich und vor allem sicher gestalten.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an interne und externe Datenschutzbeauftragte von Unternehmen und Vereinen sowie Geschäftsführungen und deren interne Verantwortliche in Unternehmen und Betrieben aller Branchen sowie Vereinen, die sich im Sinne der DSGVO weiterbilden möchten.
Voraussetzungen
Vorausgesetzt werden Kenntnisse aus den Bereichen des Datenschutzrechts, der Datenschutzorganisation sowie der modernen Informationstechnik und Datensicherheit, die z. B. im Seminar Datenschutzbeauftragter (TÜV®)" erworben werden können.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
12
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