Profil

Seminar: Erwerb der Sachkunde für Betrieb, Eigenkontrolle und Wartung von Abscheideranlagen - EX/A33/40351201/13082026-1 - 13.08.2026

gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz
- Landeswassergesetze

Anforderungen nach dem Stand der Technik
- Abwasserverordnung/Anhang 49 - Mineralölhaltiges Abwasser

Grundlagen der Abscheidertechnologie
- Baugrundsätze nach DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12
- Funktion, Einbau und Betrieb
- Prinzip des Abscheiders
- Warnanlagen

Reinigung
- Reinigungsverfahren
- Reinigungs- und Hilfsmittel

Überhöhung von Abscheideranlagen
- Warnanlage
- Zulaufsperre

DIN EN 858 Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten
- Wesentliche Berechnungsverfahren

Prüfung von Abscheideranlagen
- Generalinspektion
- Dichtheitsprüfung

Entsorgung/Wartung
- Entsorgung nach der DIN 1999-100:2016-12
- Eigenkontrolle und Wartung durch Sachkundige

Dokumentation der Eigenkontrolle und Wartung
- Handhabung des Betriebstagebuches

Rechtsfragen
- Verantwortlichkeiten
- Haftung

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Wissen Sie, wie Sie in Ihrem Betrieb die Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten rechtssicher betreiben und dabei unnötige Kosten sparen können?

Ob in Kfz-Werkstätten, Tankstellen, Fuhrparks oder Waschanlagen: Überall dort sind Betreiberinnen und Betreiber für den einwandfreien Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheidern verantwortlich.

In unserem Seminar erwerben Sie die notwendige Sachkunde zur Eigenkontrolle von Leichtflüssigkeitsabscheidern gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12. Sie lernen praxisnah, wie Funktion, Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen ablaufen müssen und wie Sie durch Eigenkontrollen Fremdkosten deutlich reduzieren. Sie werden umfangreich über die gesetzlichen Grundlagen wie das Wasserhaushaltsgesetz oder Landeswassergesetze informiert. Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen die technischen Anforderungen und Grundlagen moderner Abwassertechnik im Zusammenhang mit Abscheideranlagen.

Die Schulung richtet sich an alle Personen, die für den Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheidern zuständig oder verantwortlich sind. Nach dem Seminarbesuch sind Sie in der Lage, die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollarbeiten selbst durchzuführen. Dazu zählen die monatlichen Eigenkontrollen, die halbjährliche Wartungen sowie die regelmäßige Generalinspektion der Anlage. Der Betreiber der Leichtflüssigkeitsabscheideranlage kann dadurch erhebliche Kosten vermeiden.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Betreiber von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten, z. B. Kfz-Betriebe, Speditionen, Fuhrparks, Tankstellen und Waschanlagen, landwirtschaftliche Betriebe, an Vertreter von Mineralölgesellschaften und sonstigen Unternehmen sowie Behörden.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

590 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

112.1 EUR

Bruttopreis

702.1 EUR

Ansprechpartner

Herrn Ralf H. Bendinger
0421 22318-12
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

Kälteanlagen, Klimaanlagen und Lüftungsanlagen - EX/A52/30351801/13082026-1 - 13.08.2026

Gesetzliche Anforderungen an das Betreiben und Errichten


Inhalt

Anforderungen aus der neuen F-Gase-Verordnung 2024 und der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
- Verpflichtung zur regelmäßigen Durchführung von Dichtheitskontrollen
- Qualifikation/Zertifizierung des Personals nach den Durchführungsverordnungen (EU) 2015/2067
- Zertifizierung von Betrieben

Anforderungen aus dem neuem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024)
- Energiegebäudeausweise für Nichtwohngebäude
- Energetische Inspektionen an RLT-Anlagen

Anforderungen aus der Verordnung (EG) 1005/2009 (ehemals (EG) 2037/2000) über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
- Ausstiegsfristen chlorhaltiger Kältemittel
- Alternative Kältemittel

Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Abnahmeprüfungen
- Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
- Anforderungen und Aufgaben an bzw. von Befähigten Personen

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über alle relevanten gesetzlichen Vorschriften für den Betrieb und den Bau von Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen. Sie erlangen das nötige Wissen zur praktischen Umsetzung der Anforderungen in Ihrem Unternehmen. Anschließend sind Sie in der Lage, entsprechende Maßnahmen zur sicheren Betriebsorganisation zu erarbeiten.

Rund um den Betrieb und die Errichtung von Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen existieren umfangreiche gesetzliche Anforderungen und Vorgaben. Diese werden in der Weiterbildung für Kältetechnik intensiv behandelt. Aktuell werden diese Anforderungen durch die neue Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) als Umsetzung der neuen F-Gase-Verordnung 2024 (am 11. März 2024 in Kraft getreten) in nationales Recht noch verschärft. Zukünftig werden hier konkrete Anforderungen an das Personal und die Betriebe gestellt. Die Verpflichtung zur Durchführung von regelmäßigen Dichtheitsprüfungen ist eine ebenfalls neue gesetzliche Auflage.

Auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) formulieren konkrete Vorgaben an den Betrieb von Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen. Hiernach sind wiederkehrende energetische Inspektionen an den jeweiligen Anlagen vorgeschrieben und es besteht die Verpflichtung zur Abnahmeprüfung vor Inbetriebnahme. Der Ausstieg aus der Nutzung chlorhaltiger Kältemittel und die entsprechenden Fristen sind in der ?Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen?, verbindlich geregelt.

Zielgruppe

Verantwortliche für den Betrieb von Kälte- und Klimaanlagen in Industrie und öffentlichen Einrichtungen; Mitarbeiter aus Unternehmen, die Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen installieren und in Betrieb nehmen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

620 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

117.8 EUR

Bruttopreis

737.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

Erzeugnisse in REACH - EX/A44/50301401/13082026-1 - 13.08.2026

SVHC-Stoffe und SCIP-Datenbank für Anwender


Inhalt

Einführung in die nationale und EU-Chemikalienpolitik

Ziele, Mechanismen und Verantwortungen der REACH-Verordnung

Akteure unter REACH

Definition von Erzeugnissen

Einführung SVHC-Stoffe

Meldepflichten für Erzeugnisse, Schnittstellen zum nationalen Recht

Einführung SCIP-Datenbank

Ermittlung von SVHC-Stoffen durch Fragebögen und Laboranalysen

Aufbau eines Systems zur innerbetrieblichen Bewertung

Schnittstellen zu anderen Regelwerken (RoHS, TSCA etc.)

Fragen und Diskussion
- Anknüpfung an das Umweltrecht und an weitere Arbeitsschutzvorschriften

Nutzen

Im Seminar Erzeugnisse in REACH verschaffen Sie sich einen Überblick zur Umsetzung der REACH-Verordnung (EG 1907/2006) und der Anknüpfung zum deutschen Regelwerk. Sie erfahren mehr zu den gesetzlichen Grundlagen und Zusammenhängen im Umgang mit besorgniserregenden Stoffen in Erzeugnissen und deren praktischer Anwendung.

Unsere REACH-Experten machen Sie dazu mit den Vorgaben von REACH (EG 1907/2006) vertraut und liefern Ihnen praxisorientierte Ansätze zur Ermittlung, Dokumentation und Kommunikation von SVHC-Stoffen. So müssen Sie z. B. als Inverkehrbringer für Erzeugnisse mit mehr als 0,1 % SVHC-Stoffanteil Ihre Kunden entsprechend informieren und ggf. Einträge in die SCIP-Datenbank vornehmen. Gleichzeitig lernen Sie in unserem REACH-Seminar bzw. REACH-Wenbinar, Rechts- und Kundenanforderungen besser zu verstehen und auf entsprechende Anfragen zielgenau zu reagieren. Der Umgang mit Fragebögen sowie Hinweise zur Umsetzung und zu Eintragungen in die SCIP-Datenbank sind weitere Seminarbestandteile.

Das Skript, die vorliegende Verordnung sowie die Tipps unserer Kursleiter leisten Ihnen auch nach dem Kurs Unterstützung bei der Lösung Ihrer täglichen Aufgaben. Zudem stellt Ihnen die TÜV NORD Akademie bei erfolgreichem Abschluss eine Teilnahmebescheinigung aus, die national wie international bei Geschäftspartnern und Arbeitgebern anerkannt ist.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer, Führungskräfte, Qualitätsmanager, Einkäufer, Compliance Manager, REACH-Beauftragte in Unternehmen, Betriebsbeauftragte für Gefahrstoffe, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Umweltschutz-Beauftragte sowie Arbeitsmediziner.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

620 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

117.8 EUR

Bruttopreis

737.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Tina Welack
+49 69 9590939-17
akd-f@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

Rechte und Pflichten des Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten - Fortbildung - EX/A52/40251301/13082026-1 - 13.08.2026

Behördlich anerkannt nach § 9 der 5. BImSchV


Inhalt

Neuerungen in der Gesetzgebung

Haftung, Verantwortlichkeit, Konsequenzen
- Verantwortlichkeiten im Unternehmen
- Verbleibende Restverantwortlichkeit, Hinweispflicht
- Haftungsfragen/Arbeitsrecht
- Ordnungswidrigkeiten und Umweltstrafrecht
- Verantwortliche Personen
- Innerbetriebliche Konflikte/Bewältigungsmöglichkeiten
- Polizeirechtliche Störerhaftung
- Richtiges Verhalten gegenüber staatlichen Stellen
- Privater Rechtsschutz für die Unternehmenssphäre
- Die Umsetzung der EU-IED-Richtlinie

Organisationsentwicklung
- Bestandsaufnahme/Klärung des betrieblichen Ist-/Sollzustandes
- Organisation der Tätigkeiten eines Beauftragten
- Erkennen von betrieblichen Schwachstellen
- Betriebliche Schulungen und Information der Mitarbeiter
- Berichts- und Dokumentationswesen, Checklisten
- Fallbeispiele und Diskussion

Nutzen

Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte müssen nach § 9 der BImSchV ihre Fachkunde alle zwei Jahre auffrischen.

In dieser Fortbildung erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Rechte und Pflichten des Immissionsschutzes. Das Seminar besteht aus drei Themenbereichen: Neuerungen in der Gesetzgebung, Haftung und Verantwortlichkeit und Organisationsentwicklung. Hochkarätige Referenten vermitteln Ihnen aktuelles Wissen und die relevante Fachkunde für Störfallbeauftragte zu den einzelnen Themen. Der Austausch mit anderen Teilnehmern befördert die Praxisorientierung des Seminars für Störfallbeauftragte. Moderne Unterrichtsmethoden und Lehrgangsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer in Ihren beruflichen Alltag.

Die Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte ist behördlich anerkannt. Sie aktualisieren Ihre Kenntnisse im Immissionsschutzrecht - und bleiben so in Ihrer betrieblichen Praxis auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Anforderungen. Dadurch gewährleisten Sie die Rechtskonformität Ihres Unternehmens.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an bestellte Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte, die ihre Fachkunde nach § 9 der 5. BImSchV mindestens alle zwei Jahre auffrischen müssen. Fachlich Interessierte aus Industrie, Behörden, Berufsgenossenschaften oder aus dem Sachverständigenbereich sind ebenfalls angesprochen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

630 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

119.7 EUR

Bruttopreis

749.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

WHG-Fortbildung: Die AwSV - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - EX/A38/40401701/13082026-1 - 13.08.2026

AwSV-Schulung für betrieblich Verantwortliche von WHG-Fachbetrieben und Anlagenbetreibern


Inhalt

Wiederholung der Anforderungen aus WHG und AwSV-Verordnung
(u. a. Schutzziele und Grundsatzanforderungen)

Einstufung von wassergefährdenden Stoffen und von Anlagen in Gefährdungsstufen

Aktuelles aus dem Wasserrecht und aus Technischen Regeln

Anforderungen an Fachbetriebe nach WHG/AwSV


Betreiberpflichten und die Rolle des Fachbetriebes

Eignungsnachweise und Eignungsfeststellung

Anforderungen an die Rückhaltung

Nutzen

In unserer WHG-/AwSV-Fortbildung: die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bringen wir Ihnen die Grundlagen dieser am 01. August 2017 in Kraft getretenen, bundesweiten Verordnung (AwSV) nahe.

Diese AwSV-Schulung richtet sich an alle betrieblich Verantwortlichen von Fachbetrieben sowie an Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen.

Erfahren Sie von unseren Referentinnen und Referenten, welche wasserrechtlichen Grundlagen erfüllt werden müssen, lernen Sie die Betreiberpflichten sowie die technischen Anforderungen an Anlagen kennen.

Gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hat der Fachbetrieb nach WHG/AwSV sicherzustellen, dass die betrieblich verantwortliche Person mindestens alle zwei Jahre an einer AwSV-Fortbildung teilnimmt. Mit der Teilnahme an dieser Schulung kommt die betrieblich verantwortliche Person dieser Pflicht nach.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter von Fachbetrieben nach WHG/AwSV, Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Planungsbüros sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Für Mitarbeiter von Heizungsfachbetrieben empfehlen wir die WHG-Fortbildung: Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen.
Für Mitarbeiter von Betrieben, die an Biogas- und/ oder JGS Anlagen tätig sind, bieten wir die WHG-Fortbildung: JGS- und Biogasanlagen an.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig. Vorkenntnisse sind empfehlenswert und werden im WHG-Grundkurs vermittelt.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

650 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

123.5 EUR

Bruttopreis

773.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Nadin Obert
0201 31955-31
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

Sprinklerwärter - EX/A32/30152201/13082026-1 - 13.08.2026

Befähigte Person zur Überprüfung von Sprinkleranlagen


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen

Aufbau und Bestandteile von Wasserlöschanlagen

Bauarten von Wasserlöschanlagen

Trinkwasserschutz

Wirkungsweisen von Wasserlöschanlagen

Betreiben von Wasserlöschanlagen - Wartung von Wasserlöschanlagen

Zusammenspiel von Wasserlöschanlagen und anderen brandschutztechnischen Einrichtungen

Einführung in die Problematik der Fehlererkennung

Pflichten des Betreibers

Hinweise und Hilfestellung zur Prüftätigkeit

Besichtigung und Einweisung an einer Anlage vor Ort

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In unserem Seminar erfahren Sie das erforderliche Wissen über bestehende gesetzliche Bestimmungen, Vorschriften sowie Richtlinien zum sicheren Betrieb von Sprinkleranlagen. Nach dem Besuch unserer Veranstaltung sind Sie in der Lage, die Überprüfung Ihrer Sprinkleranlagen selbstständig und rechtssicher durchzuführen. Erfahrene Referenten zeigen Ihnen konkrete Hilfestellungen für die regelmäßige Überprüfung auf.

Wasserlöschanlagen sind ein wichtiger Bestandteil im baulichen Brandschutz, deren einwandfreier Zustand jederzeit gewährleistet sein muss. Durch eine sachgerechte Prüfung von Wasserlöschanlagen können Entstehungsbrände bekämpft und somit Großbrände in Ihrem Unternehmen verhindert werden. Der Verband für Schadenverhütung, die Richtlinie VdS CEA 4001 und die Berufsgenossenschaften fordern von Befähigten Personen für die Prüfung von Sprinkleranlagen und deren Stellvertreter fundierte Kenntnisse über Komponenten und Funktionen der ihnen anvertrauten Anlage.

Zielgruppe

Facility-Manager, Hausmeister, Fachmonteure, technische Angestellte bzw. Leiter sowie verantwortliche und Befähigte Personen, die mit dieser Aufgabe betraut werden sollen

Voraussetzungen

Das Seminar vermittelt unerlässliche Fachkenntnisse. Daher erfüllen Sie die in der BetrSichV genannten Anforderungen an Befähigte Personen (themenrelevante Ausbildung, Berufserfahrung, Kenntnis der Anlagen), oder über eine mindestens 3 Jahre nachweisbare Erfahrung in der Montage und Instandhaltung in einem technischen Beruf.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

680 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

129.2 EUR

Bruttopreis

809.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Carola Meißner
0531 2362356-11
akd-bs@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) - EX/A36/30251601/13082026-1 - 13.08.2026

Gemäß DIN VDE 1000 Teil 10


Inhalt

Grundlagen der Elektrotechnik / Grundgesetze des elektrischen Stromkreises

Gesetzliche Grundlagen

Messung elektrischer Größen / einfache Rechenbeispiele

Gefahren des elektrischen Stroms

Schutzmaßnahmen gegen den elektrischen Schlag

Netzformen

Tätigkeiten einer elektrotechnisch unterwiesenen Person

Elektrische Schaltgeräte und Überstromschutzeinrichtungen

Arbeitsmethoden in der Elektrotechnik nach DIN VDE 0105-100

Arbeitsschutz

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In diesem Seminar erhalten Sie die theoretischen elektrotechnischen Grundkenntnisse gemäß DIN VDE 1000-10, um als elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) tätig werden zu können. Erfahrene Referenten erläutern Ihnen die Gefahren des elektrischen Stroms und weisen Sie auf notwendige Schutzmaßnahmen hin. In dieser EuP Schulung lernen Sie, welche Aufgaben Sie unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft übernehmen können.

Erfahren Sie außerdem, wie Sie die Aufgaben als elektrotechnisch unterwiesene Person sicher und fachgerecht umsetzen: Unfälle an und mit elektrischen Betriebsmitteln und -anlagen werden häufig durch elektrotechnische Laien verursacht. Das gefährdet nicht nur den reibungslosen Betriebsablauf, sondern auch die Gesundheit der Mitarbeiter. Der Unternehmer ist gemäß DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A1 und BGV A3) verpflichtet, seine Mitarbeiter mit den Gefahren ihrer Tätigkeiten vertraut zu machen. Somit sind elektrotechnische Laien, die Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen ausführen sollen, über die Gefahren, die mit diesen Arbeiten verbunden sind, und die einzuhaltenden Schutzmaßnahmen zu unterweisen.

Die Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.

Nach dem Seminar ist eine praktische Einweisung in die konkreten Aufgaben im Betrieb notwendig. Gerne unterstützen wir Sie hierbei in Form einer individuellen Inhouse-Maßnahme.

Zielgruppe

Mitarbeiter ohne elektrotechnische Fachausbildung, die betriebsbedingte Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln durchführen oder in der Nähe elektrischer Anlagen arbeiten sollen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Unser Seminar vermittelt die theoretischen Voraussetzungen gemäß DIN VDE 1000-10. Zusätzlich ist eine praktische Einweisung in die konkreten Aufgaben im Betrieb notwendig. Gerne unterstützen wir Sie hierbei in Form einer individuellen Inhouse-Schulung.



Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

Mehr erfahren

Befähigte Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen - EX/A81/60102201/13082026-1 - 13.08.2026

Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutzvorschriften, DIN-Normen und VDI-Richtlinien
- DGUV Vorschriften
- Grundsätze für die Prüfung von Hubarbeitsbühnen nach derm DGUV Grundsatz 308-002 (bisherige BGG 945)

Anforderungen an Hubarbeitsbühnen
- Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen

Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung
- Bedeutung der Befähigten Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
- Einweisung in die Prüfung von Hubarbeitsbühnen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In diesem Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500 erfahren Sie alles Wissenswerte, um als Befähigte Person zur UVV-Prüfung von Hubarbeitsbühnen bestellt zu werden. Die Seminarinhalte richten sich dabei nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7). Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die erforderlichen Kenntnisse, um als Befähigte Person eigenverantwortlich Hubarbeitsbühnen wiederkehrend zu prüfen. Ebenso erhalten Sie die relevanten Kenntnisse, um Hubarbeitsbühnen zur weiteren Verwendung freizugeben.

Die DGUV Regel 100 -500 (bisherige BGR 500) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln vor. Kapitel 2.10 regelt den Betrieb von Hebebühnen und nach Abs. 2.9 sind diese nach der ersten Inbetriebnahme und dann in Abständen von längstens einem Jahr durch eine Befähigte Person einer UVV-Prüfung von Hubarbeitsbühnen unterzogen werden.

Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung des Gelernten in Ihrem beruflichen Alltag. Sie erhalten in unserem Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500 genügend Möglichkeiten, um sich mit Referenten und Teilnehmenden über Ihre Erfahrungen auszutauschen.

Zielgruppe

Betriebsingenieure, Meister, Mechaniker, Monteure sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen eingesetzt werden sollen

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung von einem Flurförderzeug besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Bedienberechtigung für das entsprechende Arbeitsmittel ist von Vorteil.

Zeit

08:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

25; Um die Prüfung als Befähigte Person selbstständig durchführen zu können, ist die Bedienberechtigung für das entsprechende Arbeitsmittel von Vorteil.
Für die praktische Einweisung in die Prüfung an Hubarbeitsbühnen ist bitte die eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe etc.) zum Seminar mitzubringen.

Achtung! Dieses Seminar beinhaltet keine Prüfung von ortsfesten Hebebühnen z.B. in einer KFZ Werkstatt. ? Befähigte Person zur Prüfung von ortsfesten Hebebühnen" hier gelangen Sie zu ortsfesten Hebebühnen.



Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.

Mehr erfahren

Qualitätsbeauftragter (TÜV) -Prüfung- - EX/A44/20101205/14082026-1 - 14.08.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal verbindlich festgelegt.

Prüfungsmodus:
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 90 Minuten.
- Es werden insgesamt 45 Multiple-Choice-Aufgaben gestellt.

Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
- Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen in Papierform und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
- Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen eine Bescheinigung der bestandenen Prüfung übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Die Bescheinigung der bestandenen Prüfung kann innerhalb von 18 Monaten, nach Nachweis weiterer persönlicher Anforderungen mittels Zertifizierungsantrag, in ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT gegen Gebühr gewandelt werden.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Prüfungswiederholung:
- Bei Nichtbestehen der Prüfung kann auf Anfrage und gegen Gebühr Einsicht in die Prüfungsunterlagen genommen werden.
- Eine Wiederholung ist maximal zweimal zulässig in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der ersten Prüfung.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der Prüfungsordnung für Qualitätsfachpersonal und in dem Leitfaden zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie unter Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Nutzen

Stellen Sie Ihre Kompetenz unter Beweis.

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung der Bestandenen Prüfung, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.
Dieser Leistungsnachweis wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist der dieser immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Mit dem Nachweis weiterer persönlicher Kompetenzen können Sie darüber hinaus ein zeitraumbezogenes, international anerkanntes Kompetenzzertifikat bei der TÜV NORD CERT, einer unabhängigen von der DAkkS akkreditierten Personenzertifizierungsstelle, gegen Gebühr erwerben.
Mit einem akkreditierten Personenzertifikat weisen Sie nach, dass Sie Ihre Kompetenz regelmäßig auf den Prüfstand stellen. Wir überwachen für Sie die Gültigkeit Ihres akkreditierten Personenzertifikats seitens TÜV NORD CERT. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung. Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle bescheinigt wird.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Qualitätsbeauftragter (TÜV)

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:



  • Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Qualitätsbeauftragter (TÜV)

  • schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums


  • Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im

Mehr erfahren

Sicherheitsbeauftragter - Fortbildung - EX/A40/50201106/14082026-1 - 14.08.2026

Auffrischung gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001


Inhalt

Überblick über Vorschriften und Technische Regeln
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschriften
- Gefahrstoffverordnung
- DGUV Vorschrift 1

Gefährdungsbeurteilung aus Sicht des Sicherheitsbeauftragen

Erfahrungsaustausch / Diskussion

Nutzen

Aktualisieren Sie Ihr vorhandenes Fachwissen in den Bereichen Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz: In unserer Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte (SiBe) erhalten Sie einen Überblick über Neuerungen und Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen im Arbeitsschutz. Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie unseren Referentinnen und Referenten unterstützen Sie bei Ihrer täglichen Arbeit als SiBe in die Praxis.

Durch Berufsgenossenschaften und Verwaltungsbehörden wird eine Auffrischung und Aktualisierung des bereits vorhandenen und erworbenen Fachwissens für Sicherheitsbeauftragte gefordert. SiBe erfüllen eine zentrale Rolle im Arbeitsschutz und leisten wichtige Aufgaben auf dem Gebiet der vorbeugenden Unfallverhütung. Ihre Funktion und Stellung ist in vielen verschiedenen Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften festgeschrieben und beschrieben.
Mit dieser Auffrischung bleiben Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter auf dem neuesten Stand.

Zielgruppe

Personen, die als Sicherheitsbeauftragte tätig sind und über thematische Grundkenntnisse verfügen

Voraussetzungen

Grundwissen der Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

470 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

89.3 EUR

Bruttopreis

559.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Diana Michl
+49 221 945352-12
akd-k@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

Facility-Management - Basiskurs - EX/A35/30352301/14082026-1 - 14.08.2026

Grundlagen für die Objektbewirtschaftung


Inhalt

Grundlagen im Facility-Management
- Definition, Begriffserklärungen, Aufgabenbereiche und Zielsetzung
- Prozessoptimierung gemäß DIN EN 15221-1
- Dienstleistungsbereiche im Gebäudelebenszyklus
- Operatives und strategisches Facility-Management
- Qualitätsmanagement
- Benchmarking und Kennzahlen
- Gesetzliche Anforderungen (Betreiberverantwortung)

Tätigkeitsfelder im operativen Facility-Management (Facility Services)
- Technisches Gebäudemanagement
- Kaufmännisches Gebäudemanagement
- Infrastrukturelles Gebäudemanagement
- Flächenmanagement
- Dienstleistungspotenziale und Nutzungsoptimierung
- Kostenfaktoren und Nutzerverhalten

Erkennen und Umsetzen von Einsparpotenzialen
- Schwachstellenanalyse (Anforderungsprofil)
- Definition der Kostentreiber
- Prioritätenliste (Umsetzung)
- Pflichtenheft (Angebotsgrundlage)
- Ablaufplanung
- Pflichten bei der Auftragsabwicklung (Gefährdungsbeurteilung)
- Qualitätsstandards
- Controlling

Nutzen

Im Basiskurs zum Facility-Management wird Ihnen das Grundwissen für die Objektbewirtschaftung vermittelt. Ziel des Kurses ist es, Potenziale und Möglichkeiten zu erkennen und erste notwendige Arbeitsschritte einleiten zu können. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die Grundlagen des Facility-Managements. Sie erhalten umfassende Kenntnisse zur Prozessoptimierung nach DIN EN 15221, zu Qualitätsmanagement und den gesetzlichen Anforderungen.

Sie erhalten einen Überblick über die Tätigkeitsfelder im operativen Facility Management, technischem, kaufmännischem und infrastrukturellem Gebäudemanagement und Flächenmanagement. Das Themenfeld Erkennen und Umsetzen von Einsparpotenzialen rundet das Seminar ab.

Unsere Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung des Gelernten in Ihren beruflichen Alltag. Unsere Referenten vermitteln Ihnen die Theorie an zahlreichen Beispielen aus der Praxis.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Führungskräfte, Projekt- und Objektleiter in der Gebäudewirtschaft, Instandhaltungsabteilungen und alle Dienstleistungsbereiche im Gebäudelebenszyklus.

Voraussetzungen

Dem Teilnehmer sollten Themen aus der Gebäudewirtschaft nicht neu sein.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

580 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

110.2 EUR

Bruttopreis

690.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Franziska Vollert
040 8557 1302
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

Seminar: Befähigte Person zur Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen - EX/A52/60102901/14082026-1 - 14.08.2026

gemäß DGUV Regel 113-020


Inhalt

- Gesetzliche Grundlagen und Regelwerk

- Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb von Hydraulik-Schlauchleitungen

- Bedeutung der befähigten Person

- Aufbau und Funktion verschiedener Schlauch- und Einbindungssysteme

- Alterung und Verschleiß von Schlauchleitungen

- Unfallgefahr

- Prüfen und Austauschen, Lagerung und Montage von Hydraulik-Schlauchleitungen

- Aufbau, Funktion und Merkmale von Verbindungselementen

- Vorgaben der Hersteller von Verbindungselementen

- Das fachgerechte Anfertigen von Hydraulik-Schlauchleitungen (Schlauch und Rohr)

Nutzen

In diesem Seminar zur befähigten Person zur Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen lernen Sie die Auswirkungen von Druck- und Stromübersetzungen in hydraulischen Steuerungen kennen. Sie lernen die Sicherheitsregeln für Hydraulik-Schlauchleitungen sowie die Richtlinien und Sicherheitsregeln der Berufsgenossenschaftlichen Regeln kennen. Zudem erfahren Sie, wie Sie den Anforderungen an die Dokumentation der Prüfungen gerecht werden, denn nur so können Sie Rückschlüsse konkretisieren und eine Gefährdungsbeurteilung treffen.

Ein Schwerpunkt des Seminars liegt auf den gesetzlichen Grundlagen und Regelwerken, insbesondere der DGUV Regel 113-020, sowie ggf. geänderten Rechtslagen, insbesondere in den Bereichen Geräte- beziehungsweise Produktsicherheit, Betriebssicherheit, Gefahrstoff- und Umweltrecht. Wir klären auch die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb von Hydraulik-Schlauchleitungen und erklären Ihnen die Bedeutung der befähigten Person zur Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen. So lernen Sie den Aufbau und die Funktion verschiedener Schlauch- und Einbindungssysteme kennen und verstehen, wie Alterung und Verschleiß an Schlauchleitungen auftreten können. In diesem Zuge gehen unsere Referentinnen und Referenten auch auf potenzielle Unfallgefahren ein und zeigen Ihnen, wie Sie Prüfungen durchführen.

Mit unseren Checklisten, Tipps und Tools sind Sie optimal auf eine regelkonforme Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen sowie die dazugehörige Dokumentation vorbereitet.

Unterstützen Sie künftig als befähigte Person zur Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen Anlagenbetreiber in der Beurteilung und Instandhaltung von Maschinen mit Hydrauliksystemen und deren sicheren Einsatz.

Zielgruppe

Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als befähigte Personen zur Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen eingesetzt werden sollen

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung des Arbeitsmittels besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25;

Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

Mehr erfahren