Gefahrstoffbeauftragter - 48

Gefahrstoffbeauftragter - 48

Dreitägiger Lehrgang für ein sicheres Gefahrstoffmanagement gemäß Gefahrstoffverordnung, REACh-, CLP-Verordnung und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)


Bildungsanbieter:

Umweltinstitut Offenbach GmbH

Veranstaltungsart:

Lehrgang

Themenfeld:

Umweltschutz

Ort:

63065 Offenbach

Beginn:

15-12-2025

Ende:

17-12-2025

Preis in €:

979

Detailbeschreibung:

Mit dem Inkrafttreten der zwischenzeitlich schon mehrfach novellierten Gefahrstoffverordnung wurde das europäische Gemeinschaftsrecht, insbesondere die Vorgaben der REACh-Verordnung und CLP-Verordnung, umgesetzt und die Eigenverantwortung des Firmeninhabers bzw. des Geschäftsführers deutlich verschärft. Obwohl es weiterhin keine explizite gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines/einer 'Gefahrstoffbeauftragten' gibt, ist das Aufgaben- und Tätigkeitsprofil für ein funktionierendes Gefahrstoffmanagement unabdingbar und sowohl firmenintern als auch externe Dienstleistung nachgefragt.

Der Firmeninhaber ist verpflichtet, alle mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen durch Gefahrstoffe zu erfassen, zu bewerten und entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Die Gefährdungsbeurteilung muss von einer fachkundigen und zuverlässigen Person gemäß § 6 Abs. 11 GefStoffV vorgenommen werden. Die erforderliche Fachkunde setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen: Neben einer geeigneten Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung bzw. beruflicher Tätigkeit müssen Nachweise über Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit Gefahrstoffen vorliegen. Diese Kenntnisse können z.B. durch spezielle Fortbildungsmaßnahmen erworben werden.

Jetzt anmelden für Ihre praxisorientierte Weiterbildung im Gefahrstoffmanagement! Optimieren Sie Ihre Prozesse, schützen Sie Mitarbeitende und erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben rund um das Thema Gefahrstoffe.

Sogenannte Gefahrstoffbeauftragte beraten die Geschäftsleitung, die Fachabteilungen sowie die Mitarbeitenden in allen Fragen, die für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen relevant sind. Dabei spielen auch die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen und die Kommunikation mit Behörden eine bedeutende Rolle. Der Gefahrstoffbeauftragte sollte eine enge Kooperation mit der Sicherheitsfachkraft bzw. dem Sicherheitsbeauftragten sowie den Umweltschutzbeauftragten pflegen und als Schnittstelle zu den anerkannten Stellen und Unfallversicherungsträgern fungieren.

Für die Tätigkeit als Gefahrstoffbeauftragter sind fundierte Fachkenntnisse erforderlich. Dazu zählen Kenntnisse über die Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, die Anforderungen an Lagerung und Aufbewahrung sowie Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Der angebotene Lehrgang vermittelt genau diese notwendigen Fachkenntnisse und setzt sie in Bezug auf die aktuellen gesetzlichen Vorgaben.